Roland Tichy interviewt Fritz Vahrenholt, ehemaliger Umweltsenator von Hamburg und Energie-Manager
Ein interessanter Nebenaspekt, der dem Plagiatsjäger Hadmut Danisch auffiel: „Fridays for future“ ist zwar in aller Munde, tritt aber selbst bei Demonstrationsanmeldungen nie als juristische Person auf. Stattdessen melden Luisa Neubauer oder andere an. Auch sonst ist FFF juristisch nicht greifbar. Zitat Danisch:
Fridays for Future gibt es als Rechtsperson nicht, sie haben keine Anschrift, keine Adresse.
Dennoch konnte die Organisation vorm Verfassungsgericht klagen. Denkt man – nein, es waren neben Neubauer viele Personen, teils Jugendliche mit Elternvertretung.
Und man kann sich manchmal des Eindrucks nicht erwehren, dass die Klage bestellt war. Ob von den Beklagten, oder dem Gericht selber, wird man vielleicht nie herausfinden. Vorausgesetzt es wäre so gewesen.
=> Die Autoren belegen mit einer Fülle von Quellenverweisen eindrucksvoll, auf welchen fehlerhaften Annahmen dieser folgenschwere Beschluß beruht.
Schon die Kooperation mutet recht seltsam an, dass in diesem Prozess Kläger (Klimaaktivisten), Richter, Beklagte (Bundesregierung) und Gutachter (UBA, SRU, PIK) gleicher Meinung waren und verdächtig schnell zum gewünschten Ergebnis für das Restbudget und das Klimaschutzgesetz kamen. Und zwar dass mit nur 6,7 GtCO2 (!) für Deutschland bis 2045 bzw. nach 8,4 Jahren – bei derzeitiger CO2-Emission – Schluss sein muss.
Was dieser CO2-Wahn mit userem vermeintlich ewig lange in der Atmosphäre verbleibenen CO2 letztlich bedeutet (nämlich unseren wirtschaftlichen Zusammenbruch, keine Kraftwerke mehr, keine Verbrennungsmotoren sowie mit Solar- und Windstrom praktisch keine Heizung im Winter und zu wenig Strom fürs Auto) und wieviele Billionen die Dekarbonisierung kostet (wenn sie denn realisierbar wäre), und ob das überhaupt notwendig ist, um eine feststellbare Klimaverbesserung (angeblich nötig für das eingeschränkte Leben unserer Nachfahren im Weltklima – was völlig neu ist in der Rechtsprechung) zu bewirken, wurde offensichtlich nicht geprüft.
Und die Grundlagen der höchst fragwürdigen Restbudgetberechnung wollen die Beteiligten – aus gutem Grund – nicht verraten. Diese konnte ich, da sie auf dem IPCC-Report SR15 von 2018 beruhen, jedoch ermitteln – und auch den minimalen Klimaeffekt der Dekarbonisierung. Dazu empfehle ich https://www.fachinfo.eu/dietze2021.pdf
Inwieweit die Kondensstreifen der Fliegerei das Klima beeinflussen vermag ich nicht zu quantifizieren. Wenn Sie dazu wissenschaftliche Studien haben, scheuen Sie sich nicht diese zu verlinken.
Mein Problem ist allerdings, welchen wissenschaftlichen Beweis gibt es für eine Klimawirksamkeit von CO2 überhaupt?
Und wenn es den geben sollte, dann dürfte es doch nicht schwer sein, eine einfache Formel aufzustellen, die ein Ergebnis liefert in der Art +xppm CO2 = +x°C (oder sogar -x°C).
CO2 ist wie Wasserdampf ein asymetrischer Schwinger und hat in 2 schmalen Wellenlängenbereichen bei 4ym und 15ym einen grossen Absorptionsquerschnitt für ir-Strahlung. Dadurch absorbiert CO2 einen sehr geringen Anteil der Sonneneinstrahlung in diesen Frequenzbereichen und einen grösseren Anteil der Wärmeabstrahlung von der Erde.
Eine kurze Zusammenfassung meiner Analyse findet man hier
https://holgernarrog.hpage.com/get_file.php?id=34544405&vnr=840099
Eine ausführlichere Analyse hier.
https://holgernarrog.hpage.com/get_file.php?id=33977545&vnr=681002
P.S.: – das IPCC ist ein „Welt-politisches“ INSTRUMENT !!! 😉