CO2-Zertifikate-Handel der EU treibt kleine Firmen in den Bankrott
Von wegen „Klimaschutz“ sei nicht kapitalistisch – mit den sogenannten CO2-Zertifikaten gibt es in der Europäischen Union sogar ein recht anrüchiges Produkt für Börsen-Spekulanten, das nach dem European Emissions Trading Scheme gehandelt wird. Der Haupthandelsplatz liegt in Leipzig, die European Energy Exchange AG, Augustusplatz 9 (zunächst die Seite aufrufen, dann auf das kleine Chart-Zeichen rechts unten in der weißen Leiste klicken).
Wie funktioniert der Emissionsrechtehandel? Nichts Neues unter der Sonne: Aus US-Großstädten ist der Luftrechte-Handel bekannt, der darauf basiert, daß die Stadtverwaltung eine maximale Bauhöhe der Wolkenkratzer vorgibt. Wer darunter bleibt, kann die Differenz an Nachbarn verkaufen, die dann darüber bauen dürfen. Analog dazu können heutzutage Unternehmen wie norwegische Wasserkraftwerke oder Tesla ihre angeblich nicht getätigten CO2-Emissionen in Form von „Verschmutzungsrechten“ an Konkurrenten verkaufen, die politisch nicht als „grün“ gelten.
Ein Witz – die norwegischen Wasserkraftwerke sind teilweise schon über 100 Jahre alt, da das Land im Norden seinen Strombedarf traditionell mit den vielen Gebirgsflüssen decken kann. (Logisch wäre, daß ein Wasserkraftwerk, das anstelle eines Kohle- oder Gaskraftwerks neu gebaut würde, Zertifikate anbieten könnte.) Und die Deutsche Bahn kauft dann von den alten Wasserkraftwerken einige Zertifikate, rechnet damit ihre Emissionen schön und behauptet frech, die ICE würden „klimaneutral“ fahren – auch nachts und bei Windstille. Ähnlich läuft es wohl bei vielen Produkten wie Wurst, die mittlerweile im Supermarkt als „klimaneutral“ angepriesen werden – die Fabrik stellt nicht ihre ganze Produktion um, was auch gar nicht ginge, sondern kauft bequem ein paar CO2-Aktien.
Gerade an Tesla ist der Irrsinn der CO2-Zertifikate besonders gut zu erkennen: Der Besitzer Elon Musk, abwechselnd mit Jeff Bezos und Bill Gates der reichste Mann der Welt, verkauft gar nicht so viele Autos und machte bislang auch gar keinen nennswerten Gewinn mit den Luxusstromern. Seine Milliarden (>100) kommen überwiegend von ebenjenen Verschmutzungsrechten, die ihm die Produzenten von Verbrennungsmotoren zahlen müssen. Und dabei sind Teslas noch gar nicht einmal CO2-ärmer – eher im Gegenteil. Die Stromboliden sind in der Herstellung wegen der Akkus deutlich aufwändiger, die viel mehr Ressourcen braucht und viel mehr Emissionen bewirkt als z.B. ein deutscher Diesel. Erst mit den Jahren soll sich das amortisieren – aber nur, wenn der Strom zur Ladung des Li-Akkus tatsächlich nur aus erneuerbaren Quellen käme (kommt er nicht, geht nicht), und der Akku ewig hielte (tut er nicht, acht Jahre etwa max.). Heißt: Der Zertifikatehandel ist eine klare Wettbewerbsverzerrung, der schein-grünen Unternehmen massive Vorteile einräumt.
Auch kleine finanzschwache Firmen ohne politische Lobby, die sich nicht „grün-waschen“ können (im Englischen ist der Begriff green washing bekannt), werden durch die Klimagesetze mittlerweile gezwungen, Anbietern wie Musk seine CO2-Aktien abzukaufen. Wer das nicht kann, muß Insolvenz anmelden, was die Massenmedien mittlerweile aufgreifen.
„Wie der Emissionshandel erste Firmen in die Pleite treibt„, titelt gerade die Welt.
Oder zumindest bedroht, wenn die marktfreundliche Regierung nicht eingreift. Am 30. April 2019 wollte die EU-Kommission vom Stahlkonzern British Steel Geld für die CO2-Emissionen eintreiben, die das Management nicht durch Kauf von Zertifikaten „legalisiert“ hatte. Die Regierung Johnson griff ein und rettete so den Arbeitgeber von rund 25.000 Mitarbeitern (direkt oder Zulieferer; heute gehört die Firma der chinesischen Jingye-Gruppe). Im März 2021 nahm der Kohleförderer Oltenia bei der rumänischen Regierung einen Kredit in Höhe von 241 Millionen Euro auf, um einer Strafe von mehr als einer Milliarde zu entgehen.
Dummerweise wird die Zahl der umlaufenden Zertifikate von der EU jedes Jahr immer mehr reduziert, was nach und nach alle Hersteller zum „Grün-Waschen“ treibt – oder, wenn man politisch zu schwach ist, bankrott geht. Was auch daher kommt, daß Unternehmen in osteuropäischen Ländern von ihrer wenig öko-ideologischen Regierung geschützt werden, während zum Beispiel deutsche Firmen wie zuletzt die Papierfabrik Zanders in Bergisch Gladbach, die vom klimabegeisterten Kabinett Merkel keine Unterstützung erwarten können (von Laschet auch nicht). Das u.a. durch die Coronamaßnahmen in Schwierigkeiten Zanders hätte für rund drei Millionen Euro Zertifikate kaufen müssen, die man nicht hatte. Investoren wurden davon natürlich abgeschreckt, mit der Folge, daß das Unternehmen mit 380 Angestellten seit 1. Mai nicht mehr existiert.
Zudem gibt es im Rechtehandel mittlerweile wie an jeder Börse das Phänomen des Spekulantentums, das den Preis für eine erlaubte Tonne Kohlendioxid aktuell auf über 50 Euro trieb. Mittelständler, das wirtschaftliche Rückgrat der DACH-Länder, gehen nach Einschätzung eines Experten bereits ab 40 Euro pro Tonne „in die Knie“.
EIKE im Bundestag: Referent Prof. Herrmann Harde zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Anhörung im Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestags am Mittwoch, 21. April 2021
Die von der Bundesregierung geplanten neuen Vorgaben für erneuerbare Energien im Verkehrssektor sind von Sachverständigen sehr unterschiedlich bewertet worden. Thema der öffentlichen Anhörung im Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Mittwoch war der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (19/27435, 19/28183).
In der von der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten Anhörung forderten Vertreter der Biokraftstoffbranche bessere Bedingungen für ihre Kraftstoffe, während sich Vertreterinnen von Umweltverbänden für eine Abkehr vom Verbrennungsmotor und die verstärkte Förderung der Elektromobilität aussprachen.
„Von Technologieoffenheit weit entfernt“
Der Gesetzentwurf setzt die Erneuerbare-Energien-Richtline der EU (RED II) in deutsches Recht um und verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor zu erhöhen. Zu diesem Zweck soll die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) von derzeit sechs Prozent bis zum Jahr 2030 schrittweise auf 22 Prozent steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, verpflichtet, gewisse Quoten an erneuerbaren Energien einzuhalten.
Dafür sei Technologieoffenheit zwingend erforderlich, sagte Prof. Dr. Thomas Willner von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg. Der Gesetzentwurf sei von Technologieoffenheit jedoch weit entfernt, da er E-Mobilität bevorzuge, andere Maßnahmen zurückdränge und Investitionen in alternative Kraftstoffe verhindere. E-Mobilität binde Potenziale, die dann an anderer Stelle – etwa in der Industrie – fehlten, kritisierte Willner. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Mehrfachanrechnung bestimmter Optionen lehnte er ab, da sie zu einer Wettbewerbsverzerrung führe.
„Gefahr, daß die E-Mobilität Biokraftstoffe verdrängt“
Die Mehrfachanrechnung sei grundsätzlich ein geeignetes Instrument, um Anreize für neue Technologien zu schaffen, sagte hingegen Prof. Dr.-Ing. Christian Küchen vom Mineralölwirtschaftsverband. Den Gesetzentwurf bezeichnet er als gute Grundlage, und auch das ambitionierte Ziel von 22 Prozent sei zu begrüßen. In einzelnen Punkten gebe es allerdings Verbesserungsbedarf.
Auch wenn sich der Gesetzentwurf gegenüber den Referentenentwürfen verbessert habe, verpasse er weiterhin viele Chancen, monierte Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie. Der Entwurf schaffe es nicht, die Potenziale der verschiedenen Erfüllungsoptionen zu heben, und bewirke keine Weiterentwicklung der THG-Quote, sondern eine Stagnation. Insbesondere fehle eine ausreichende Anreizwirkung für Investitionen in neue Technologien und Erfüllungsoptionen. Zudem bestehe die Gefahr, dass die E-Mobilität Biokraftstoffe verdränge.
„Konventionelle Biokraftstoffe weiterhin unabdingbar“
Entscheidend sei es, den Endenergieverbrauch im Verkehrssektor zu senken, sagte Dr.-Ing. Franziska Müller-Langer von der Deutsche Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH. Die Nutzung konventioneller Biokraftstoffe sei dabei auch weiterhin unabdingbar. Die Mehrfachanrechnung ausgewählter Erfüllungsoptionen fördere die Unsicherheit für alle übrigen Optionen. Müller-Langer sprach sich deshalb für ein jährliches Monitoring und gegebenenfalls ein konsequentes Nachsteuern aus.
Einen gleichmäßigen Anstieg der THG-Quote bis 2030 forderte Elmar Baumann vom Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie. Er kritisierte, dass der jetzige Gesetzentwurf eine deutliche Steigerung erst ab dem Jahr 2028 vorsieht. Außerdem äußerte er die Befürchtung, dass durch das Gesetz abfallbasierte Biokraftstoffe und Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse aus dem Markt verdrängt würden.
„Kein zusätzlicher Klimaschutzeffekt“
Nicht konkret zum Gesetzentwurf äußerte sich der emeritierte Prof. Dr. Hermann Harde. Vielmehr führte er neue Forschungsergebnisse an, die nach seinen Angaben beweisen, dass der Einfluss von CO2 auf das Klima deutlich geringer ist als vielfach behauptet. Es stehe kein Klimanotstand an, weshalb es auch keine Notwendigkeit für eine Quotierung von Treibhausgasen gebe.
Mehrfachanrechnungen führten zu Verzerrungen im Quotenhandel und hätten keinen zusätzlichen Klimaschutzeffekt, sagte Toni Reinholz von der Deutschen Energie-Agentur (dena). Um die Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen, sei der Einsatz von synthetischen Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs und damit auch von E-Fuels (strombasierte Kraftstoffe) notwendig.
Experten lehnen Verwendung von E-Fuels ab
Grundsätzliche Kritik am Gesetzentwurf äußerte Dr. Johanna Büchler von der Deutschen Umwelthilfe. Die vorgesehene THG-Quote von 22 Prozent sei zu hoch. Eine hohe, schnell ansteigende THG-Quote sei keineswegs mit ambitioniertem Klimaschutz gleichzusetzen, betonte Büchler. Um die Quote zu erfüllen, müssten nämlich Kraftstoffe eingesetzt werden, die dem Klima nur auf dem Papier hälfen. Auch die Verwendung von E-Fuels für Pkw lehnte sie als „hochgradig ineffizient“ ab. Hingegen sollte nach ihren Worten der Einsatz von Strom vierfach (und nicht nur dreifach) auf die THG-Quote angerechnet werden.
Eine ambitionierte THG-Quote sei erst dann sinnvoll, wenn die Elektromobilität einen hohen Marktanteil erreicht habe, betonte auch Jekaterina Boening von Transport & Environment Deutschland. Sie lehnte die Förderung von E-Fuels im Straßenverkehr ab und bezeichnete den Verbrennungsmotor als das eigentliche Problem. Zudem forderte sie bis zum Jahr 2030 den Ausstieg aus allen konventionellen Biokraftstoffen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf die Treibhausgasminderungsquote für Otto- und Dieselkraftstoffe anheben. Für das Inverkehrbringen erneuerbarer strombasierter Flugturbinenkraftstoffe wird eine Mindestquote eingeführt, die auf den verpflichtenden nationalen Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Verkehrssektors angerechnet wird. Um einen wirksamen Anreiz für den Markthochlauf der PtX-Technologie zu schaffen, sollen ausschließlich strombasierte Kraftstoffe eingesetzt werden, um die Verpflichtung zu erfüllen.
Mitteilungspflichten für Unternehmen sowie der Vollzug sollen so wie das bestehende System für die Verpflichtung zur Treibhausgasminderung bei Otto- und Dieselkraftstoffen ausgestaltet werden. Zur Förderung von strombasierten Kraftstoffen wird unter anderem die Anrechnung von ausschließlich mit erneuerbaren Energien hergestellten flüssigen Kraftstoffen und Wasserstoff (sogenannter „grüner Wasserstoff“) sowohl im Straßenverkehr als auch zur Produktion konventioneller Kraftstoffe zugelassen.
„Erfüllungsoptionen“ statt „Biokraftstoffe“
Darüber hinaus plant die Regierung rechtsbereinigende Änderungen. Der Begriff „Biokraftstoffe“ soll an den erforderlichen Stellen durch das Wort „Erfüllungsoptionen“ ersetzt werden, um der Diversifizierung der Erfüllungsoptionen zur Treibhausgasminderung im Verkehr im kommenden Jahrzehnt Rechnung zu tragen und um die Lesbarkeit des Gesetzes auch in Verbindung mit dem untergesetzlichen Regelwerk zu verbessern. Regelungen zu der bis zum Jahr 2014 geltenden Biokraftstoffquote entfallen.
Der Entwurf berücksichtigt außerdem die weiteren Entwicklungen auf europäischer Ebene und die von der Europäischen Kommission zu erlassenden delegierten Rechtsakte. Um zeitnah weitere Vorschriften zu den neuen Erfüllungsoptionen zu erlassen, vor allem zu flüssigen und gasförmigen strombasierten Kraftstoffen, die abhängig von den zu erwartenden europäischen Rechtsakten sind, sollen die Ermächtigungen zum Erlass von Verordnungen geändert werden.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme (19/28183) unter anderem darauf hin, dass die Bundesrepublik im Rahmen der Lastenteilungsverordnung einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Treibhausgasminderung in der EU leisten müsse und derzeit ihre Ziele aus der Lastenteilungsverordnung verfehle. Unzureichende Emissionsminderungen im Verkehrssektor riskierten – mit Blick auf die erwartete Erhöhung des Treibhausgasminderungsziels – diese Verfehlung zu verschärfen, was zu hohen zusätzlichen Belastungen für den Bundeshaushalt führen könne.
Der Bundesrat ruft die Bundesregierung dazu auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Vorgaben der Lastenteilungsverordnung einzuhalten. Er weist darauf hin, dass die Nutzung von Biomassebrennstoffen, die aus Rohstoffen hergestellt werden, die auch als Nahrungs- und Futtermittel Verwendung finden, auf ein Mindestmaß begrenzt sein sollte. Die Nutzung von Rohstoffen zur Produktion von Biomassebrennstoffen, bei denen ein hohes Risiko von indirekten Landnutzungsänderungen bestehe, wie dies zum Beispiel bei bestimmten Palmölen der Fall sei, müsse ausgeschlossen werden. Dazu seien die notwendigen gesetzlichen und handelspolitischen Maßnahmen zu treffen. (chb/21.04.2021)
Die Null-Kohlenstoff-Pläne von Kalifornien: Beherrscht eigentlich noch jemand die Grundlagen der Arithmetik?
Im Jahr 2018 hat Kalifornien ein Gesetz mit der Bezeichnung SB100 erlassen, das einen 100 % kohlenstoffemissionsfreien Stromsektor bis 2045 vorschreibt. Aber wie kommt man von hier nach dort? Diese Frage wurde schließlich im März dieses Jahres beantwortet, als die für die Erreichung des Ziels zuständigen kalifornischen Behörden (California Energy Commission, California Public Utilities Commission und California Air Resources Board) einen gemeinsamen Bericht und ein dazugehöriges zusammenfassendes Dokument veröffentlichten, in dem sie ihre Pläne darlegten. Die Pläne können über diesen Link abgerufen werden.
Die Pläne zeigen, dass die kalifornischen Regulierungsbehörden absolut keine Ahnung haben, was sie da tun. Vielleicht liege ich falsch. Ich lade alle Leser ein, mich zu überprüfen und zu sehen, ob ich etwas übersehe. Aber ich glaube das nicht. Entweder verstehen diese Leute die grundlegenden Einheiten nicht, die für diese Berechnungen verwendet werden, oder sie können nicht einmal einfache Arithmetik, oder beides. Ich denke, dass sie bei der Hochrechnung der zusätzlichen Kosten um einen Faktor von 1000 oder mehr daneben liegen.
Die in den Plänen gegebene Antwort auf die Frage, wie man zu einem emissionsfreien Stromsektor kommt, ist der Bau von vielen, vielen Solar- und Windkraftanlagen. Natürlich funktionieren diese nicht immer, also muss man zunächst einmal viel mehr Kapazität bauen als der Spitzenverbrauch. Der Spitzenverbrauch in Kalifornien liegt derzeit bei etwa 40 GW, und es wird erwartet, dass dieser Wert erheblich ansteigt, wenn mehr Teile der Wirtschaft elektrifiziert werden, z. B. Autos. Daher fordern die Pläne den Zubau von etwa 97,6 GW an Solarkapazität und 22,6 GW an Windkapazität bis 2045, zusätzlich zu den 26,5 GW, die es derzeit gibt. (Die Pläne sehen auch den Zubau von 0,1 GW an geothermischer Kapazität vor, aber das ist ein Rundungsfehler). Mit den zusätzlichen Kapazitäten hätte Kalifornien insgesamt 146,7 GW an Wind- und Solarkapazität, was etwa dem Dreifachen des Spitzenverbrauchs entsprechen würde, wenn man die zunehmende Elektrifizierung der Wirtschaft bis 2045 berücksichtigt.
Aber dann sind Solar- und Windenergie „intermittierend“, das heißt, sie liefern den Strom nicht unbedingt dann, wenn man ihn braucht. Was machen wir mit der Stromversorgung in völlig windstillen Nächten, wenn Sonne und Wind nichts liefern? Die kalifornischen Regulierungsbehörden haben darauf eine Antwort parat, nämlich „Speicherung“. Und wie viel Speicher werden wir brauchen? Sie geben eine sehr konkrete Zahl an: 52,8 GW. Vielleicht mag das auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen. Wenn der Spitzenverbrauch im Jahr 2045 bei etwa 50 GW liegt, dann könnten 52,8 GW Speicher mit einer sehr geringen Marge gerade ausreichen, um die Nachfrage zu befriedigen, wenn Solar- und Windkraftanlagen komplett abgeschaltet sind.
Und wie viel wird das alles kosten? Wir werden die gesamte derzeitige Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen durch Wind- und Solaranlagen ersetzen und zusätzlich genügend Speicher hinzufügen, damit das alles funktioniert. Hier ist die Berechnung:
Die Modellierungsergebnisse zeigen, dass das Erreichen von 100 Prozent sauberem Strom die jährlichen Gesamtkosten des Elektrizitätssystems bis 2045 um fast 4,6 Milliarden Dollar erhöhen wird. Das sind 6 Prozent mehr als die Kosten, die nach dem Renewables Portfolio Standard des Bundesstaates anfallen würden, der bis Ende 2030 mindestens 60 Prozent sauberen Strom vorsieht.
Im Grunde ist das Kleingeld. Immerhin beweisen es die „Modellierungsergebnisse“.
Aber übersehen wir vielleicht etwas? Hier ist ein Teil, der meiner Meinung nach mehr als nur ein wenig bedeutsam ist: Alle Diskussionen in den Plänen über Speicherbedarf und -kapazität werden in Einheiten von Gigawatt (GW) ausgedrückt. Nun, GW-Kapazität kann in diesem Zusammenhang durchaus relevant sein, denn die Sicherstellung, dass die Energie aus diesen riesigen Batterien schnell genug geliefert werden kann, um den Spitzenbedarf zu decken, ist definitiv eine wichtige technische Herausforderung. Aber ein ganz anderes Thema sind Gigawattstunden (GWH); mit anderen Worten, reicht die gesamte im System gespeicherte Energiemenge aus, um die längste mögliche Periode zu überbrücken, in der die Nachfrage das Angebot übersteigt? Wie sieht es aus, wenn es ganze Jahreszeiten gibt – wie z. B. „Winter“ – in denen die Tage kurz sind, viele Wolken vorherrschen, der Wind längere Zeit einschläft und die Batterien wochen- oder sogar monatelang entladen werden könnten? Wie viel GWH an Speicherkapazität werden Sie benötigen, um dieses reine Wind- und Solarsystem zu unterstützen; und wie viel wird das kosten?
Zu diesem Thema kann ich in diesen Plänen nichts finden. Können Sie es finden?
Im Jahr 2018 führte ein Mann namens Roger Andrews genau eine solche Berechnung durch und veröffentlichte diese auf einer Website namens Energy Matters. Ich habe das Thema in einem Beitrag vom November 2018 mit dem Titel „How Much Do The Climate Crusaders Plan To Increase Your Costs Of Electricity? – Part III“ behandelt. Herr Andrews verwendete tatsächliche tägliche Produktionsdaten von bestehenden kalifornischen Wind- und Solaranlagen, um zu projizieren, wie viel von diesen Anlagen benötigt würde, um die gesamte Jahresnachfrage Kaliforniens im Laufe eines ganzen Jahres zu befriedigen; und verwendete dann dieselben Daten, um tägliche Überschüsse und Defizite zu berechnen, um herauszufinden, wie viel Batteriekapazität in GWH benötigt würde, um die längste Periode niedriger Produktion zu überstehen. Die wichtigste Erkenntnis aus der Arbeit von Andrews – die sich aus der einfachen Betrachtung der Daten für die tatsächliche tägliche Produktion aus bestehenden Wind- und Solaranlagen ergibt – ist, dass die Produktion aus diesen Anlagen nicht nur innerhalb eines Tages oder einer Woche intermittierend ist, sondern auch stark saisonabhängig ist, mit einer höheren Produktion im Frühling und Herbst und einer niedrigeren Produktion vor allem im Winter.
Hier ist eine Grafik von Andrews, die die Produktion von bestehenden Wind- und Solaranlagen zeigt, normalisiert, um die gesamte Nachfrage im Laufe eines Jahres zu decken, aufgetragen gegen die tatsächliche Nachfrage auf Tagesbasis:
Die großen Frühjahrs-Überschüsse und Winterdefizite springen ins Auge. Andrews berechnete dann – und das ist eine reine Frage der einfachen Arithmetik – die täglichen Überschüsse und Defizite, um herauszufinden, wie viel Batteriekapazität Kalifornien benötigen würde, um ein ganzes Jahr zu überstehen. Hier sind seine Diagramme, die diese Arbeit zeigen:
Unterm Strich bräuchte man etwa 25.000 GWH an gespeicherter Energie, um das ganze Jahr zu überstehen. Die Batterien würden dieses Niveau etwa im August erreichen und bis März entladen werden. Und natürlich ist das bei einem Spitzenverbrauch von etwa 40 GW der Fall. Wenn man das auf einen Spitzenverbrauch von etwa 50 GW erhöht, braucht man etwa 32.000 GWH Speicher.
Wie viel wird das also kosten? In meinem Beitrag vom November 2018 lautete die Antwort für Kalifornien „rund 5 Billionen Dollar“. Schauen wir mal, ob wir eine aktuellere Zahl bekommen.
Laut diesem Beitrag bei Electrek vom 1. April 2021 plant Apple – um seine extreme unternehmerische Klimatugend zu demonstrieren – den Bau eines gigantischen Batterieprojekts, um seine Firmenzentrale ausschließlich mit Solarstrom betreiben zu können. Aus der Pressemitteilung von Apple:
„Apple baut eines der größten Batterieprojekte des Landes, California Flats – ein branchenführendes Energiespeicherprojekt im Netzmaßstab, das 240 Megawattstunden Energie speichern kann, genug, um über 7.000 Haushalte einen Tag lang mit Strom zu versorgen. Dieses Projekt unterstützt den 130-Megawatt-Solarpark des Unternehmens, der die gesamte erneuerbare Energie in Kalifornien liefert, indem es die tagsüber erzeugte überschüssige Energie speichert und dann einsetzt, wenn sie am meisten gebraucht wird.“
Die Batterien werden von Tesla geliefert. Basierend auf Preisangaben von Tesla, die Kosten für solche Batterien im Bereich von 200 bis 300 Dollar pro Kilowattstunde angeben, berechnet Electrek Apples Kosten für die 240 MWH an Batteriekapazität auf etwa 50 Millionen Dollar. Wie hoch wären dann die Kosten für 32.000 Gigawattstunden dieser Batterien? Rechnen Sie selbst. Falls es Ihnen hilft: In einem GWH sind eine Million KWH enthalten. Ich komme auf etwa 6,7 Billionen $.
6,7 Billionen Dollar sind weit mehr als das Doppelte des jährlichen BIP von Kalifornien. Erinnern Sie sich daran, dass die Arbeitsgruppe der California Plans of Joint Agency sagte, dass die zusätzlichen Kosten des Systems aus Wind- und Solarenergie plus Speicher bei etwa 4,6 Milliarden Dollar liegen würden. Könnten sie wirklich um einen Faktor von weit über 1000 daneben liegen?
In der Zwischenzeit erweitert Kalifornien seine Netzbatteriekapazitäten in großem Umfang, angeblich um das Netz angesichts des Zubaus von Solar- und Windenergie auszugleichen. Aber sind die Erweiterungen für diese Aufgabe sinnvoll oder auch nur annähernd kosteneffektiv? Hier ist ein Beitrag von RenewEconomy vom 5. April:
Ein kürzlich von Bloomberg Green veröffentlichter Bericht, der sich auf neue Zahlen von BloombergNEF beruft, zeigt, dass die führenden Energieanalysten erwarten, dass Kalifornien nicht nur im Jahr 2021 neue Batteriespeicher im Wert von 1,7 GW installieren wird, sondern weitere 1,4 GW im Jahr 2022, gefolgt von 1,2 GW im Jahr 2023.
Immer GW, nie GWH. Der Versuch, aus diesen Leuten irgendwelche nützlichen Informationen herauszubekommen, ist fast unmöglich. Ich glaube, sie sind alle völlig ungebildet. Gibt es unter den 40 Millionen Menschen in Kalifornien nicht eine einzige Person, die auch nur eine relevante Frage stellen kann?
Der ganze Beitrag steht hier.
Übersetzt von Chris Frey EIKE
Grüne Naturschutzpolitik – WINDRÄDER IM EBERSBERGER FORST
Eines der größten Waldgebiete Süddeutschlands wird der Windkraft geopfert
VON HOLGER DOUGLAS
Der Ebersberger Forst in Bayern, eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete Süddeutschlands, wird mit Windrädern gespickt. Für die Rodungen traten unter anderem die Grünen und der Bund Naturschutz ein.
Eine weitere wichtige Hürde Richtung Zerstörung eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete Süddeutschlands wurde genommen: Bei einem Bürgerentscheid stimmte eine knappe Mehrheit von 52,7 Prozent der 111 000 stimmberechtigten Bewohner des Landkreises Ebersberg für die Waldrodungen in dem 9000ha großen Forst, der die grüne Lunge im Osten von München bildet. Die Beteiligung an dem Bürgerentscheid, der als reine Briefwahl ablief, lag bei 61,89 Prozent.
Zunächst sollen laut Bauantrag nur fünf riesige Windkraftanlagen in den westlichen Bereich des Ebersberger Forstes gebaut werden. Dazu muss der Ebersberger Forst in eine Großbaustelle verwandelt werden, autobahnbreite Zufahrtswege für die Schwerlaster planiert und 180 t Stahl, 1500 m³ Beton allein für die Fundamente herangekarrt werden. Bäume müssen fallen für die Bauplätze, auf denen Schwerlastkräne die Elemente für die knapp 250m hohen Türme, Maschinenhaus mit Generatoren und schließlich die überlangen Rotoren emporheben können.
Es handelt sich um ein Landschaftsschutzgebiet, in dem allerdings der Landschaftsschutz nicht mehr viel zählt. Für die Rodungen in dem Wald traten unter anderem die Grünen und der „Bund Naturschutz in Bayern“ ein. Eine Schutzgemeinschaft Ebersberger Forst (Aufgabe: »Verhinderung jeglicher Bebauung im Ebersberger Forst«) befürchtet dagegen, dass es nicht bei den fünf Windindustrieanlagen bleiben wird, sondern dass die veränderte Landschaftsschutzverordnung immer weiter durchlöchert wird. Sie erklärt, dass sie als anerkannte Naturschutzvereinigung ihr Klagerecht wahrnehmen werde.
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Nach diesem Bürgerentscheid muss der Ebersberger Kreistag beschließen, dass ein Prüfverfahren in Gang gesetzt wird, bei dem eine Gutachtenschlacht unter anderem auch über artenschutzrechtliche Fragen beginnt.
Auch der für Wirtschaft und Energie zuständige bayerische Minister Hubert Aiwanger von den Freien Wählern hatte sich für das umstrittene Windradprojekt ausgesprochen und dies damit begründet, dass die Anlagen ein Fünftel aller Haushalte im Kreis Ebersberg mit Energie versorgen könnten. Er hat nichts dazu gesagt, wie das funktionieren soll, wenn Flaute herrscht und sich die Windräder nicht drehen und keinen Strom liefern können.
Im Wald, so Aiwanger weiter, würden sie auch nicht optisch auffallen. Ihm, den Grünen und dem Bund Naturschutz sind die vielen Vögel und Fledermäuse demnach offenbar gleichgültig, die den Windrädern zum Opfer fallen werden.
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Keine größere Rolle spielten bisher die von der Schutzgemeinschaft ins Feld geführten Daten, dass der Ebersberger Forst laut Windatlas das schwächste Windgebiet dazu noch in einem Schwachwindgebiet ist. Kurz: Windräder lohnen praktisch nicht, spätere Klagen wegen nicht erfüllter Wirtschaftlichkeit dürfen wie in so vielen anderen Fällen als sicher gelten. Bayern ist wie Baden-Württemberg im Süden Deutschlands eben nicht ein von kräftigen Winden bevorzugtes Gebiet.
»Windräder in wertvolle und alte Laubmischwälder zu bauen, schadet diesem Waldökosystem eindeutig«, sagt der Waldgutachter und Forstwirt Rainer Kant in einem Interview mit der SZ und weist auf den Wald als CO2-Verbraucher und Sauerstoffspender hin. »Außerdem erzeugt der Wald selber Klimaschutz. Diesen Effekt kann man erhöhen, wenn die Förster die Anzahl der Bäume erhöhen oder die Stämme dicker werden lassen. Durch diesen natürlichen Weg der CO₂-Reduktion würden Windkraftanlagen quasi überflüssig, da der Wald selbst sein Klimaschutzpotenzial erhöht.«
Mehr als 7.000 Landkreisbewohner formulierten bereits früher in einer Petition»Hände weg vom Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst«: »Unsere heutige Politikergeneration ist leider nicht willens, dieses Naturjuwel in seiner Gänze für nachkommende Generationen zu bewahren. Sie werben zwar in Landkreisbroschüren gerade mit der Einmaligkeit und zusammenhängenden Größe des Forstes. Mutwillig wird wider besseres Wissen dagegen verstoßen. Oder sind es alles nur Lippenbekenntnisse, und der Forst bedeutet den Politikern in Wirklichkeit nichts. Sie sägen an dem Ast, auf dem wir und – viel schlimmer – unsere Kinder und Enkel sitzen.«
Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier

