Tesla-Lastkraftwagen „Semi“ in Australien nicht zugelassen

Wir berichteten kürzlich vom Wasserstoff-LKW der Firma Nikola. Ingenieure und andere Fachleute zweifeln an dem Konzept, weil das extrem flüchtige Gas eine erheblich kompliziertere Technik und eine völlig neue Infrastruktur erfordert, die es noch nicht einmal im Ansatz gibt. Was das für die Transportkosten bedeutet, kann man sich leicht ausrechnen.

Ähnlich unterhaltsame Konzepte wie Solardächer oder Starkstrom-Oberleitungen über Autobahnen hatten wir auch schon beleuchtet. Es geht aber noch besser: Zwar ist seit langem bekannt, daß man elektrische Energie am besten für Licht und EDV nutzt, aber nicht für Rad-Traktion und Heizen, weil die Effizienz herunter- und die Kosten heraufgehen (deswegen hat die EU zum Beispiel starke Heim-Staubsauger abgeschafft). Dennoch stellt Elon Musk mit seiner Firma Tesla nicht nur Luxus-Autos her, sondern nun auch Lastkraftwagen, genannt Semi Truck (englisch für LKW). Das nicht gerade formschöne Modell hat vermutlich wegen seiner gigantischen Batterien recht üppige Ausmaße, weswegen die australische Verkehrsbehörde ihm nun die Zulassung verweigerte. Die theoretischen Leistungsdaten lassen auf einen großen Akku schließen: 480 bis 800 km Reichweite.

Der Semi ist etwas breiter als die maximal erlaubten 2,50m. Statt sich anzupassen, verlangte Tesla eine Änderung der australischen Regeln:

„Die Kommission wird sich darüber im Klaren sein, dass angesichts der geringen Größe Australiens im Vergleich zu den Weltmärkten solche Inkonsistenzen zwischen australischen Vorschriften und größeren Märkten die Ankunft von Fahrzeugen auf den lokalen Märkten verzögern oder ausschließen werden. Derzeit wird Australien wahrscheinlich die erste Generation von elektrischen Schwerfahrzeugen wie dem Tesla Semi verpassen „

Also Druck mit dem Wirtschaftsargument? Der Semi soll angeblich um 20% geringere Betriebskosten haben als ein vergleichbarer Diesel – eine Angabe, die wenig vertrauenswürdig ist, solange man keine üppigen Subventionen mit einrechnet. Und emissionsfrei ist er auch nicht, da der Strom ja von Kohlewerken kommt (und sicher nicht von den zahlreichen australischen Solar- und Windkraftanlegen).

Nebenbei:

  • Auch in Deutschland hatte die Firma schon auf Änderung der Gesetze hingewirkt. Das Sonn- und Feiertagsverbot sollte gekippt werden.
  • Ab 2023 will Tesla jährlich 100.000 LKW produzieren. Seltsam – das entspricht in etwa der jährlichen Menge an PKW bisher.



Wie mittels Coronapanik & „Klimaschutz“ das Grundgesetz beerdigt wurde.

Haben Sie eigentlich auch Blumen oder einen Kranz zur Beerdigung geschickt? Sie wissen nicht, von welcher Beerdigung ich spreche? Ich rede von der Beerdigung des Grundgesetzes. Denn das Grundgesetz, das bislang in Deutschland galt und das ich als Jura-Student gründlich gelernt habe, wurde zu Grabe getragen. Es war kein lauter Militär-Putsch mit Toten und Verletzten, sondern ein ganz leiser, stiller und sich „normal“ gerierender Abschied, in etwa so wie der Abschied von Prinz Philip in Großbritannien. Dieser Abschied, eigentlich ein Staatsstreich, wurde betrieben und durchgeführt von den eigenen Institutionen des Staates. Wie komme ich zu dieser Behauptung?

Es sind zwei Dinge, mit denen faktisch die Geltung der Grundrechte, wie sie im Grundgesetz stehen, und die Freiheit, wie sie im Grundgesetz definiert ist, auf die Müllhalde der Geschichte verabschiedet wurden. Bei diesen zwei Dingen, die das Ende einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingeläutet haben, handelt es sich um die sogenannte Notbremse im Infektionsschutzgesetz und um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 zu Verfassungsbeschwerden gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz.

Zunächst ist hier die von den Regierenden herbeigeführte „Notbremse“, also § 28b Infektionsschutzgesetz, zu erörtern. Diese Vorschrift klingt erst einmal recht harmlos und ist doch angeblich „für einen guten Zweck“. Bereits an dieser Stelle sollte man hellhörig werden. Denn das Ermächtigungsgesetz von 1933 klang in den Ohren der meisten damaligen Zeitgenossen auch recht harmlos – man hatte schon mehrere Notverordnungen und Notstandsgesetze in der Weimarer Republik erlebt – und es sollte doch auch nur einem guten Zweck dienen. Was ist also an § 28b Infektionsschutzgesetz so schlimm?

An diesem Gesetz ist so schlimm, dass damit auf dem Gebiet des Infektionsschutzgesetzes der Föderalismus abgeschafft wurde. Von nun an wird zentralistisch von Berlin aus bis in den letzten Kreis und das letzte Dorf in Deutschland durchregiert. Aber das ist ja nach Meinung der Herrschenden auch gut so. Denn ein zentralistisches Durchregieren ist doch viel effektiver als der blöde Föderalismus. Wir haben außerdem mit dem Zentralismus in Deutschland immer gute Erfahrungen gemacht, das war von 1933 bis 1945 in ganz Deutschland so und von 1945 bis 1989 in Ostdeutschland. Also wofür noch diesen blöden Föderalismus?

An § 28b Infektionsschutzgesetz ist über seinen Inhalt hinaus schlimm, wie dieser Paragraph formal zustande kam und Gesetz wurde. Nach dem Modell des Grundgesetzes steht die gesamte staatliche Macht grundsätzlich den Ländern zu und nur in genau bezeichneten Ausnahmen dem Bund (Art. 30 GG). Bei den Gesprächsrunden mit Kanzlerin Merkel hätten also eigentlich die Ministerpräsidenten den Ton angeben müssen und hätte Merkel lediglich moderieren und vermitteln dürfen. In der Realität sah es genau andersherum aus. Merkel machte die Ansagen und die Ministerpräsidenten kuschten wie eine Schulklasse von Pennälern.

Die Ministerpräsidenten haben sich aber auch von ihrem eigenen Amt verabschiedet

Von den mächtigen Landesfürsten war so gut wie nichts zu hören. Hierzu ein konkretes Beispiel: Selbst in der Situation, als deutsche Urlauber über Ostern nach Mallorca fliegen und dort in Hotels wohnen konnten, aber die Hotels an der deutschen Nord- und Ostseeküste geschlossen blieben (trotz guter Hygiene-Konzepte), kam von den Ministerpräsidenten der Meeres-Anrainer-Bundesländer (Schleswig-Holstein, Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern) keine Reaktion. Wenn die Ministerpräsidenten dieser drei Bundesländer so etwas ähnliches wie ein Rückgrat gehabt hätten, wären sie aufgestanden und hätten die Besprechung mit Merkel verlassen. Aber tatsächlich passierte nichts. Überhaupt nichts. Die Ministerpräsidenten – alle Ministerpräsidenten – haben sich zwar als angeblich selbstbewusste Landesfürsten präsentiert, insbesondere unser Super-Ministerpräsident Söder, tatsächlich aber als stromlinienförmige, rückgratlose Würmer herausgestellt.

Das i-Tüpfelchen war dann die faktische Zustimmung der Bundesländer zum § 28b Infektionsschutzgesetz im Bundesrat. Zumindest an dieser Stelle hätten die Ministerpräsidenten die Zustimmung zum Gesetz verweigern und den Vermittlungs-Ausschuss anrufen können. So sähe es eigentlich das Grundgesetz bei einer streitigen Gesetzesvorlage für ein Bundesgesetz vor. Es wurde doch sonst in jeder Sonntagsrede von den Ministerpräsidenten der Föderalismus und seine Sinnhaftigkeit so hoch gelobt. Aber als es jetzt ernst wurde, unterschrieben sie ihr eigenes Abdankungs-Urteil. Die Bundesländer ließen § 28b Infektionsschutzgesetz im Bundesrat ohne jeglichen Widerstand passieren.

Mit diesem Gesetz haben sich alle Beteiligten – die Kanzlerin, die Ministerpräsidenten und die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben – vom Föderalismus-Modell des Grundgesetzes endgültig verabschiedet. Die Ministerpräsidenten haben sich aber auch von ihrem eigenen Amt verabschiedet.

Denn solches Personal wie die jetzigen Ministerpräsidenten braucht wirklich niemand mehr. Wofür benötigen wir beispielsweise noch 16 verschiedene Landesbauordnungen oder 16 verschiedene Landesschulgesetze? Wenn dann doch allein Berlin festlegt, wann Schulen geschlossen werden müssen. Und wofür brauchen wir dann noch 16 Landesparlamente und 16 Landesregierungen mit Ministerpräsidenten, Ministern und Staatssekretären, wenn letztlich allein das Bundeskanzleramt den Durchblick bei den inneren Angelegenheiten hat und der Bundestag dem mehrheitlich zustimmt?

Absichtlich den Rechtsschutz für die Bürger abgeschnitten

Der schlimmste Aspekt von § 28b Infektionsschutzgesetz ist aber, dass damit in diesem Bereich absichtlich der Rechtsschutz für die Bürger abgeschnitten werden sollte und abgeschnitten wurde.

Als Jura-Student habe ich vor vielen Jahren gelernt, dass nach Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG jeder Bürger einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt hat. Das war über 70 Jahre lang die gemeinsame Überzeugung aller Juristen in Deutschland und die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Aber davon ist nichts mehr übriggeblieben. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates genau das Gegenteil gemacht: Er hat einen bestehenden Rechtsschutz abgeschafft.

Bislang waren die Corona-Maßnahmen in Rechtsverordnungen der Länder geregelt, gegen die der einzelne Bürger ein ordentliches Rechtsmittel hatte, nämlich den Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO. Der Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist aber nur gegen Rechtsverordnungen der Länder möglich, nicht gegen Gesetze oder Rechtsverordnungen des Bundes. Bei § 28b Infektionsschutzgesetz handelt es sich aber um ein Bundesgesetz. Also ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr dagegen gegeben. Es ist ein Schelm, der Böses dabei denkt. Angela Merkel hat es unlängst selbst ausgesprochen, dass das der Sinn der Übung war, nämlich die lästigen Klagen bei den Oberverwaltungsgerichten zu beenden.

Theoretisch kann zwar der einzelne Bürger noch Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben. Bei der Verfassungsbeschwerde handelt es sich aber um kein ordentliches Rechtsmittel, sondern um einen außerordentlichen Rechtsbehelf. Außerdem bedarf die Verfassungsbeschwerde der Annahme durch das Bundesverfassungsgericht. Wenn die Damen und Herren in Karlsruhe also keine Lust haben, lehnen sie einfach die Annahme der Verfassungsbeschwerde ab, ohne sich überhaupt inhaltlich mit dem Vorgebrachten zu beschäftigen. Wenn man ehrlich ist, ähnelt die Verfassungsbeschwerde oftmals mehr einem Gnadenakt als überhaupt noch einem Rechtsmittel.

Infektionsschutzgesetz nur die Generalprobe

Es muss also nochmals deutlich für alle Nichtjuristen herausgestellt werden: Durch § 28b Infektionsschutzgesetz wurde ein bestehender Rechtsschutz abgeschafft. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG wurde mit Füßen getreten. Und fast alle haben mitgemacht: unsere Bundeskanzlerin (der Gesetzentwurf stammte aus dem Kabinett), die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben, und die Ministerpräsidenten der Länder, die im Bundesrat dem Gesetz nicht entgegengetreten sind.

Wenn es sich bei dem Vorgehen der Herrschenden (Abschaffung des Föderalismus nach Art. 30 GG im Infektionsschutz-Bereich, Abschaffung eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Bereich) nur um einen einmaligen Ausrutscher handeln würde, könnte man darüber großzügig hinweggehen. Aber das Gegenteil ist leider der Fall. Denn es steht zu befürchten, dass § 28b Infektionsschutzgesetz nur die Generalprobe war und dass wir in Zukunft regelmäßig mit Grundrechtseinschränkungen aus politischen Motiven „beglückt“ werden.

  • 28b Infektionsschutzgesetz ist eine perfekte Blaupause für zukünftige Einschränkungen und Beschneidungen von Grundrechten, beispielsweise zum angeblichen Klimaschutz (als ob der Mensch oder ein so kleiner und unbedeutender Teil der Menschheit wie Deutschland ernsthaft in der Lage wäre, das Weltklima zu verändern oder zu „retten“. Welche eine Anmaßung). Man kann dann sogar teilweise den jetzigen Gesetzes-Text gleich weiterverwenden und muss nur noch Kleinigkeiten ändern. Das ist doch sehr praktisch. Statt eines bestimmten Inzidenzwertes (aktuell 100 nach dem Gesetz) kann man dann ja regeln, dass ab einem bestimmten – ebenso willkürlichen – CO2-Wert oder ab einem bestimmten NOx-Wert oder ab einem bestimmen Temperatur-Wert das Autofahren verboten wird, Flugreisen verboten werden, Ausgangssperren verhängt werden, Schulen, Theater und Kinos geschlossen werden und dergleichen.

Das alles ist keine bloße Fantasie. Vielmehr haben schon verschiedene Politiker, insbesondere unser Ober-Experte für Corona, Karl Lauterbach, ganz offen darüber gesprochen, dass man Grundrechtseinschränkungen wie für Corona auch für den Klimaschutz einsetzen müsste.

Keinen Schutz mehr gegen Grundrechtseinschränkungen

An diesem Punkt komme ich dann zum Bundesverfassungsgericht und seiner jüngsten Entscheidung zum Klimaschutzgesetz. Das Traurige ist nämlich, dass nicht nur einige durchgedrehte Politiker solche Grundrechtseinschränkungen herbeireden, sondern dass das Bundesverfassungsgericht genau solche zukünftigen Grundrechtseinschränkungen für den Klimaschutz „abgesegnet“ hat. Es ist mit dieser Entscheidung völlig klar, dass es in Zukunft vom Bundesverfassungsgericht keinen Schutz mehr gegen Grundrechtseinschränkungen, welcher Art auch immer, gegen Maßnahmen zum Klimaschutz geben wird. In seinem Beschluss zum Klimaschutzgesetz heißt es wörtlich:

„Zwar können selbst gravierende Freiheitseinbußen künftig zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und gerechtfertigt sein; gerade aus dieser zukünftigen Rechtfertigbarkeit droht ja die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen. Weil die Weichen für künftige Freiheitsbelastungen aber bereits durch die aktuelle Regelung zulässiger Emissionsmengen gestellt werden, muss deren Auswirkung auf künftige Freiheit aus heutiger Sicht und zum jetzigen Zeitpunkt – in dem die Weichen noch umgestellt werden können – verhältnismäßig sein“ (Randnummer 192 der Entscheidung).

Das ist ein „Hammer“. In der Sache hat sich das Bundesverfassungsgericht damit nämlich vom Grundgesetz verabschiedet. Denn es macht völlig klar, dass selbst „gravierende“ Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas möglich sind und es dagegen nicht einschreiten wird.

Bislang waren Einschränkungen von Grundrechten nur nach den besonderen Voraussetzungen der Artikel 1 bis 20 Grundgesetz möglich. Dabei war die Einschränkungsmöglichkeit von Grundrechten im Grundgesetz selbst geregelt, nämlich im Rahmen eines einfachen Gesetzesvorbehaltes, eines qualifizierten Gesetzesvorbehaltes oder – mangels ausdrücklicher Einschränkbarkeit eines Grundrechtes – durch andere Grundrechte im Rahmen einer praktischen Konkordanz.

Von dieser klaren Systematik hat sich das Bundesverfassungsgericht verabschiedet, wenn es nebulös davon spricht, dass Maßnahmen zum Klimaschutz zukünftig auch gravierende Freiheitseinbußen rechtfertigen können. Aus einem bloßen Staatsziel in Art. 20a GG – und mehr war das bislang nicht nach ganz überwiegender verfassungsrechtlicher Ansicht – macht das Bundesverfassungsgericht plötzlich eine eigenständige Rechtfertigung für alle möglichen Eingriffe in alle möglichen Grundrechte. Das war es dann mit den Grundrechten.

Verbote von Autofahrten und Flugreisen

Denn es liegt auf der Hand, dass wirklich alle Grundrechtseinschränkungen, die wir seit dem Beginn der Corona-Krise erlebt haben, auch mit dem Schutz des Klimas formal begründet werden können. Beispielsweise Verbote von Autofahrten und Flugreisen sind danach gut, weil weniger CO2 ausgestoßen wird. Das rechtfertigt also einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und in die Berufsfreiheit (auf Menschen, die gerne einmal Auto fahren oder die beruflich bedingt mit einem Auto fahren müssen, wird dann mit Sicherheit keine Rücksicht mehr genommen werden).

Auch nächtliche Ausgangssperren ließen sich damit begründen, weil durch weniger Verkehr zur Nachtzeit, durch weniger Treffen von Menschen und durch weniger Partys natürlich auch weniger CO2 ausgestoßen würde.

Auch die Schließung von Theatern und Kinos lässt sich leicht mit dem Klimaschutz rechtfertigen. Denn die meisten Besucher von Theatern und Kinos gelangen mit Autos oder öffentlichen Verkehrsmitteln dort hin und wieder zurück. Auch dabei wird „völlig unnötig“ CO2 ausgestoßen. Es ist daher viel einfacher, eigentlich geradezu erforderlich, wie zu Corona-Zeiten die Menschen ab 22.00 Uhr wieder in ihren Wohnungen und Häusern einzusperren, um unnötigen Verkehr und unnötigen CO2-Ausstoß zu vermeiden.

Ich könnte diese Beispiele noch endlos fortsetzen. Das erspare ich aber Ihnen und mir. Wenn Sie das Szenario noch näher betrachten wollen, lesen Sie sich das Wahlprogramm der Grünen durch, unter anderm das Verbot zum Bau von Einfamilienhäusern, den Veggie-Day und das angestrebte Verbot von Autos mit Verbrennungsmotoren.

Das Erschütternde ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht auf einer – noch immer – unsicheren Tatsachengrundlage so weit aus dem Fenster gelehnt hat und ernsthaft meint, zweifelsfrei und ohne jeden Fehler in die Zukunft schauen zu können.

Die Überheblichkeit des Ansatzes

Wie schreibt das Gericht so schön an anderer Stelle wörtlich: „Ein unbegrenztes Fortschreiben von Erderwärmung und Klimawandel stünde aber nicht im Einklang mit dem Grundgesetz“ (Randnummer 120 der Entscheidung). Solche Sätze, von denen die Entscheidung strotzt, sind an Beschränktheit und Arroganz eigentlich kaum mehr zu überbieten.

Hierzu nur wenige Punkte: Bereits das Wort „Klimawandel“ ist völliger Unsinn, weil sich das Klima immer und ständig gewandelt hat in den letzten 100.000 Jahren. Die Vorstellung, wir hätten ein seit langem bestehendes konstantes Klima, welches allein durch den menschgemachten CO2-Ausstoß gewandelt würde, ist schlicht grotesk. Wenn die Damen und Herren aus Karlsruhe im Schulunterricht aufgepasst hätten, müssten sie wissen, dass Skandinavien und die Ostsee in der letzten Eiszeit von einem riesigen Gletscher überzogen war, der komplett abschmolz, ohne dass menschgemachtes CO2 eine Rolle gespielt hätte. Es gibt keinen wirklich gesicherten Beweis (sondern nur Modelle), dass die jetzige Erwärmung auf das menschgemachte CO2 zurückzuführen wäre. Aber solche Feinheiten interessieren die Richter in Karlsruhe anscheinend nicht mehr.

Ein weiterer Punkt ist die Überheblichkeit dieses Ansatzes. Glauben die Verfassungsrichter ernsthaft, dass die völlige Einsparung von CO2 in Deutschland, die jedes Jahr allein schon durch den weiteren und erhöhten CO2-Ausstoß von Russland, China und Indien mehr als kompensiert wird, irgendetwas am Weltklima ändern könnte?

Keine Ahnung von der Normenhierarchie des Grundgesetzes

Ein dritter Punkt schließlich lässt an den grundlegenden juristischen Fähigkeiten Verfassungsrichter zweifeln. Unter Randnummer 120 heißt es u.a., dass nach Art. 20a GG ein Klimaschutzgebot bestünde (das hat bisher eine überwiegende Zahl von Verfassungsrechtlern nicht so gesehen), welches die Gesetzgebung – verfassungsrechtlich maßgeblich – durch das Ziel konkretisiert habe, die Erwärmung der Erde (das wird alles von Deutschland aus geregelt…) auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Hier wird also nicht das Regelwerk des Grundgesetzes angewendet, wonach die Verfassung über jedem Gesetz und über jeder Regierung steht. Nein, es wird das Gegenteil praktiziert. Die Gesetzgebung – also die jeweilige Mehrheit im Bundestag, die sich bekanntlich ändern kann – steht plötzlich auf gleicher Höhe mit dem Grundgesetz und ist „verfassungsrechtlich maßgeblich“. Eine solche Aussage würde ich jedem Referendar, der zur Ausbildung bei mir wäre, um die Ohren hauen. Denn er hätte dadurch gezeigt, dass er keine Ahnung von der Normenhierarchie des Grundgesetzes hat.

Außerdem halten es die Bundesverfassungsrichter offensichtlich für ausgeschlossen, dass eines Tages ein anderer Gesetzgeber, also eine andere Mehrheit im Bundestag entstehen könnte. Und dieser Ausschluss ist seinerseits verfassungswidrig. Es ist immerhin denkbar – und daran hätten auch die Karlsruher Richter denken müssen, ehe sie sich so großspurig und arrogant aus dem Fenster lehnen – dass eines Tages eine Mehrheit im Bundestag eine Regierung stützt, die aus dem Pariser Klima-Abkommen aussteigt, die sich vom 1,5 Grad-Ziel verabschiedet und die eine gänzlich andere Politik verfolgt.

Immerhin hat es das in der größten Nation des Westens, in den USA, unter Trump gegeben. Wäre eine solche Regierung oder Bundestagsmehrheit dann allein deshalb verfassungswidrig? Selbstverständlich nicht. Aber eine solche Möglichkeit haben die Richter offenbar überhaupt nicht in Rechnung gestellt, sondern die gerade aktuelle Politik der gerade aktuellen Regierung zum Verfassungsmaßstab erklärt. Das ist juristisch nur noch eins: mangelhaft.

Das Gericht hat sich von seiner Aufgabe verabschiedet

Nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter seinem Präsidenten Stephan Harbarth ist völlig klar, wohin die Reise geht: Das Gericht wird alle zukünftigen Grundrechtseinschränkungen zum angeblichen Klimaschutz akzeptieren und nicht aufheben. Das Gericht hat sich von seiner Aufgabe, die ihm nach dem Grundgesetz obliegt, nämlich den Gesetzgeber zu überwachen und in seine Schranken zu weisen, verabschiedet.

Wer jetzt noch ernsthaft glaubt, dass das Gericht unter einem Präsidenten wie Harbarth in Zukunft auch nur eine einzige Regelung des Klimaschutzes noch für verfassungswidrig erklären könnte, ist grenzenlos naiv. Gerade unter einem solchen Präsidenten, der ein stromlinienförmiger Parteisoldat war, ein treuer Merkel-Untertan (sonst wäre er überhaupt nicht Richter oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts geworden) und ein karriere-bewusster Anpasser, ist nicht mehr mit eigenständigen und richterlich unabhängigen Entscheidungen durch den 1. Senat des Gerichts zu rechnen. Ganz im Gegenteil hat er mit dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass der 1. Senat des Gerichts ein zuverlässiger Handlanger und Erfüllungsgehilfe der Merkel-Regierung oder einer zukünftigen Grünen-Regierung unter Annalena Baerbock sein wird.

Der Weg zu einer grünen Öko-Diktatur ist damit dank Stephan Harbarth und Komplizen geebnet. Einen echten Grundrechts- und Freiheitsschutz der Bürger, der nach dem Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht obliegt, wird es nicht mehr geben. Also liebe Leser, spenden Sie Blumen oder schicken Sie einen Kranz. Das alte Grundgesetz, was wir einst hatten, war die beste Verfassung, die Deutschland jemals gehabt hat. Faktisch wird sie in Zukunft kaum noch eine Rolle spielen.

 

Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




„Deutschlands Gletscher werden wohl binnen zehn Jahren völlig verschwinden“

Life-Panorama-Kamera der Bergstation Zugspitze, 2.960m

Die Nordhalbkugel erlebte gerade einen heftigen Wintereinbruch: Im Dezember türmten sich in Bayern, der Schweiz und Österreich die Schneeberge; Madrid versank unter solchen, und im Februar waren die deutschen Mittelgebirge mit Jahrhundert-Rekorden dran.

Trotzdem ist sich das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz StMuV nicht zu schade, im Rahmen des Bayerischen Gletscherberichtes zu behaupten, daß es in zehn Jahren wahrscheinlich keine deutschen Gletscher mehr geben werde, die alle im Herrschaftsgebiet des grün-weißblauen Ministerpräsidenten Markus Söder liegen. Der Minister, Thorsten Glauber, ist übrigens gar nicht von der CSU, sondern von den Freien Wählern.

Es gibt in Bayern überhaupt nur fünf Gletscher: die beiden Schneeferner, den Höllentalferner, den Blaueis und den Watzmanngletscher. Die sind seit etwa 1850 deutlich abgeschmolzen, beziehungsweise seit 1980, da die natürliche Warmperiode, die vor 120 Jahren begann, immer wieder Zwischentiefs wie in den 1970ern hat. Von 1980 bis etwa 1998 wurde es durchgehend wärmer; seitdem haben wir aber einen Hiatus, der gern verschwiegen wird. Fazit: In Warmperioden schmelzen Gletscher, das ist normal und kein Problem; im Gegenteil, wie unsere Referenten Christian Schlüchter und Gernot Patzelt anhand von Baumresten in heutigen Gletscher-Moränen zeigen konnten.

Da, wie wir wahrscheinlich jetzt schon erleben müssen, das Klima der nächsten 100 Jahre sonnenbedingt deutlich kühler werden wird, ist mit einem Verschwinden unserer Gletscher nicht zu rechnen. Und selbst wenn: na und? Wen interessiert es, ob fünf Eiszungen irgendwo auf Bergen weg sind? Die Touristen auf der Zugspitze vielleicht wegen der Aussicht, aber das ist jetzt nicht wirklich relevant.

Es ist reine Panikmache mit Symbolen; ähnlich den kalbenden Eisbergen der Arktis oder den Eisbären, die Bürger in Europa gar nicht interessieren, wenn Medien sie nicht für Kampagnen nutzen.

Die unwissenschaftliche Meldung des Ministeriums hat aber noch eine andere Dimension: Die Eisstürme des Winters 20/21 haben ja Mojib Latif, die Kollegen vom PIK und viele andere „Forscher“ aufs heftigste blamiert. Zuvor mußten Gletscher-Apokalyptiker in den USA bereits klammheimlich Hinweisschilder verschwinden lassen, weil die Eispanzer eines Nationalparks wieder wachsen, statt abzutauen. Das wird dem Umweltministerium in zehn Jahren spätestens auch drohen. Ist es ihnen egal? Wahrscheinlich; da die Erfahrung lehrt, daß nichts älter ist als die Schlagzeile von gestern, und die meisten Bürger sich nicht an den Weltuntergangs-Quatsch der Politiker von vor Jahren erinnern.

Deswegen traute sich der Bayerische Grünfunk auch einen Tag vor der deutschen Gletschermeldung zu verbreiten, daß in den „letzten 20 Jahren Gigatonnen Eis“ geschmolzen seien, und dies in Europa, Asien und Südamerika weiterhin geschehe. Seltsam: Den genannten Gletscher-Nationalpark im Norden der USA hat man ganz vergessen. Auch den größten Gletscher in Grönland, den wachsenden Jakobshavn, erwähnte man nicht. Und die gezeigten Fotos im verlinkten Beitrag mit schneefreien nackten Felswänden- sind die eigentlich wochenaktuell? Nein, das sind wahrscheinlich Archivaufnahmen vom Sommer 2018, von Chrisoph Mayer, Bayerische Akademie der Wissenschaften. Die sekundenaktuelle Kamera zeigt ein ganz anders Bild vom Schneeferner und der Zugspitze: Da ist der Gletscher unter seiner dichten Schneedecke gar nicht zu sehen.

Man erwähnt zwar alibimäßig noch ein paar nicht schmelzende Gletscher im Karakorum; aber das seien nur „Anomalien“.




Wolken und globale Erwärmung

Willis schrieb den Beitrag als Antwort auf eine Studie von Paulo Ceppi und Kollegen über Wolkenrückkopplung in globalen Klimamodellen (Ceppi, Brient, Zelinka, & Hartmann, 2017). Wir werden diese Studie als Ceppi17 bezeichnen. Ich habe mir in den letzten Tagen die Zeit genommen, Willis‘ Beitrag und Ceppis Studie zu verstehen und Folgendes herausgefunden; lassen Sie mich in den Kommentaren wissen, was Sie denken.

In Ceppi17, N = F + λΔT. N ist das Ungleichgewicht des Energieflusses an der Oberseite der Atmosphäre, F ist ein Forcing in W/m² aufgrund eines plötzlichen Anstiegs der Treibhausgase. Die hypothetische Situation, die in dem Papier verwendet wurde, war eine sofortige Vervierfachung des CO2, bezogen auf vorindustrielle Bedingungen. Dann berechneten sie ein hypothetisches F. „λ“ ist die Wolkenrückkopplung und ΔT ist die gesamte globale Temperaturänderung, die erforderlich ist, um das Gleichgewicht wiederherzustellen, oder ein N von Null. Ihre Rückkopplungszahlen können aufgrund des unplausiblen Szenarios nicht mit Daten dupliziert werden. Hier sind zwei weitere Versionen der Gleichung als Referenz.

ΔT = (N-F)/ λ or λ = (N-F)/ ΔT

Was ist N? N ist ein Kräfteungleichgewicht zwischen eingehender (oder abwärts gerichteter) Strahlung und ausgehender Strahlung an der Obergrenze der Atmosphäre, die wir mit den CERES-Satelliten definieren werden. N ist positiv, wenn die abwärts gerichtete Kraft größer ist (Erwärmung) und negativ, wenn die abgehende Strahlung größer ist (Abkühlung). Die Erde befindet sich im Gleichgewicht, wenn die Rückkopplung, N und F gleich Null sind. Eine positive Rückkopplung (λ) führt zur Erwärmung und zu einem größeren Ungleichgewicht (N). Je höher die Rückkopplung ist, desto größer ist die Erwärmung. Ist die Rückkopplung negativ, kommt es zu einer Abkühlung oder langsameren Erwärmung.

„CRE“ ist der Wolken-Strahlungseffekt oder die Differenz zwischen dem Strahlungsfluss bei klarem Himmel und dem gesamten Himmel am Satelliten (TOA). Wolken reflektieren die eintreffende kurzwellige Sonnenstrahlung (SW), so dass bei Vorhandensein von Wolken mehr SW zum Satelliten aufsteigt, im Durchschnitt beträgt der Anstieg etwa -45 W/m². Dies ist eine negative Zahl, weil es bedeutet, dass mehr Strahlung die Erde verlässt, ein kühlender Effekt. Wolken blockieren auch einen Teil der von der Erdoberfläche ausgehenden langwelligen Infrarotstrahlung (LW), im Durchschnitt etwa 27 W/m², eine positive Zahl, da es sich um Energie handelt, die von der Erde zurückgehalten wird oder weniger Energie, die den Satelliten erreicht, ein wärmender Einfluss. Die Differenz beträgt -18 W/m², was bedeutet, dass die Wolken insgesamt die Erde kühlen.

Man würde denken, dass sich die Erde umso schneller abkühlt, je mehr Wolken vorhanden sind, aber so einfach ist es nicht. Einige Wolken, insbesondere niedrige Wolken und Kumuluswolken, neigen dazu, tagsüber mehr Energie zu reflektieren als sie nachts einfangen. Hoch liegende Wolken, wie Zirruswolken, neigen dazu, solare SW-Energie durchzulassen und fangen viel aufsteigende LW-Energie ein, daher haben sie einen wärmenden Effekt. Der Wolkentyp spielt also eine Rolle.

Abbildung 1. CRE in W/m². Negative Werte (schwarz, grau und blau) bedeuten Abkühlung. Daten von https://ceres.larc.nasa.gov/data/

Abbildung 1 ist eine Karte des durchschnittlichen TOA (Obergrenze der Atmosphäre) Wolken-Strahlungs-Ungleichgewichts (CRE) bei den CERES-Satelliten. Die blauen Farben bedeuten ein negatives Energie-Ungleichgewicht oder eine Abkühlung der CRE. Die Karte ist ein Durchschnitt der monatlichen CERES-Daten von 2001 bis 2019. Die abgebildete CERES-Variable ist „toa_cre_net_mon“ oder der „Top of The Atmosphere Cloud Radiative Effects Net Flux“. Der Effekt ist überall negativ (oder kühlend), außer über Wüsten und den polaren Landregionen. Dies sind Gebiete, in denen die Wolken dazu neigen, die Infrarotstrahlung der Oberfläche und der unteren Atmosphäre einzufangen und gleichzeitig die kurzwellige Sonnenstrahlung zur Oberfläche durchzulassen.

Der Punkt, an dem sich die wärmenden und kühlenden Effekte der Wolken in der Farbskala von Abbildung 1 treffen, ist dort, wo das hellste Blau auf das hellste Gelb trifft. Genau bei Null ist der Punkt, an dem die eingehende Energie gleich der ausgehenden Energie ist, in Bezug auf die Wolken. Mit Ausnahme der Sahara, des Nahen Ostens, Westchinas, Teilen Südostasiens, Indonesiens, Nordaustraliens, des Südwestens der USA und Mexikos kühlen die Wolken also die Erde ab. Die dunkleren Gebiete in Abbildung 1 haben mehr anhaltende Wolken.

Abbildung 2 hat hellere Farben für Wolken und dunklere Farben für klaren Himmel. So ist der hellere Streifen in der Nähe des Äquators, sowohl im Pazifik als auch im Atlantik, in Abbildung 2 weiß, im Gegensatz zu Abbildung 1. Dies ist die intertropische Konvergenzzone (ITCZ), in der die Passatwinde der nördlichen und südlichen Hemisphäre zusammenlaufen. Hier ist die Verdunstung von Meerwasser am größten. Da Wasserdampf eine geringere Dichte als trockene Luft hat, handelt es sich um eine Zone mit schnell aufsteigender feuchter Luft und häufigem Regen und Gewitter. Sie ist fast immer bewölkt. Die ITCZ folgt dem Zenitpunkt der Sonne und die kühlende Wirkung der Wolken in dieser Zone ist sehr hoch.

Die maximale Wolkenabkühlung bzw. die negativsten CRE-Werte befinden sich in den kleinen weißen Flecken in der Mitte der schwarzen Flecken vor dem südlichen Peru und im südöstlichen China, nördlich von Vietnam. Diese CRE-Werte sind sehr negativ (extrem kühlend) und liegen außerhalb der Skala. Abbildung 1 korreliert einigermaßen gut mit dem Wolkenanteil in Abbildung 2 bzw. den helleren Farben in Abbildung 3, mit Ausnahme der Polkappen.

Abbildung 2. CERES-Wolkenanteil in Prozent. Dunklere Farben bedeuten weniger Bewölkung, hellere Farben bedeuten mehr Wolken.

Abbildung 3 ist die blaue NASA-Murmel mit Eis und Wolken in einer Mercator-Projektion dargestellt. Beachten Sie die Ähnlichkeit mit Abbildung 2, außer an den Polen.

Abbildung 3. Darstellung der NASA mit Eis und Wolken.

Abbildung 4 zeigt die gleichen Daten, die CERES EBAF 4.1-Variable „toa_cre_net_mon“, als jährliche globale Mittelwerte. EBAF bedeutet „energy balanced and filled“. Wie Norman Loeb und Kollegen (NASA Langley Research Center) erklären, ist das Energie-Ungleichgewicht der Erde so winzig, zwischen 0,5 und 1 W/m², dass es nur 0,15% der gesamten ein- und ausgehenden Strahlung ausmacht. Die Zahl, nach der wir suchen, ist also die Differenz zwischen zwei großen Zahlen und liegt kaum über der Unsicherheit der Satellitenmessungen.

Die Kalibrierungsunsicherheit bei der CERES SW-Messung beträgt 1 % und 0,75 % für die LW. Somit ist die ausgehende LW nur auf ±2 W/m² bekannt. Es gibt viele andere Fehlerquellen, und wie Loeb, et al. erklären, beträgt das Netto-Ungleichgewicht aus den Standard-CERES-Datenprodukten nur ~4,3 W/m², nicht viel größer als der erwartete Fehler. Aufgrund der groben Auflösung des CERES-Instruments gibt es viele fehlende Gitterzellen in dem Eins-zu-Eins-Gitter für Breiten- und Längengrade, das zur Erstellung der Karten in den Abbildungen 1 und 2 verwendet wird. Um diese Probleme zu umgehen, verwenden Loeb und Kollegen einen komplexen Algorithmus, um fehlende Werte aufzufüllen und die SW- und LW-TOA-Flüsse innerhalb ihrer Unsicherheitsbereiche anzupassen, um Inkonsistenzen zwischen dem globalen Netto-TOA-Energiefluss und der Wärmespeicherung im System Erde-Atmosphäre zu beseitigen (Loeb, et al., 2018).

Abbildung 4. Der flächengewichtete durchschnittliche monatliche TOA CRE (Cloud-Radiative Effect) des CERES von 2001 bis 2019. Daten von der NASA.

Der CRE- oder der Wolkenstrahlungs-Ungleichgewichtswert variiert stark von Jahr zu Jahr, der Durchschnittswert über die 19 Jahre beträgt -19,1 W/m², das liegt sehr nahe am Wert von Ceppi et al. von -18 W/m² (Ceppi, Brient, Zelinka, & Hartmann, 2017). Dies deutet darauf hin, dass die Gesamtwolkenbedeckung der Hauptfaktor ist, sie ist unten in Abbildung 5 dargestellt. Wie zu erwarten, nimmt der Kühleffekt ab, wenn der Wolkenanteil sinkt, und die CRE wird weniger negativ. Wenn der Wolkenanteil steigt, nimmt der Kühleffekt zu.

Abbildung 5. CERES Durchschnittlicher monatlicher Wolkenanteil, Variable cldarea_total_daynight_mon.

In Ceppi17 impliziert ein positiverer Rückkopplungsparameter (λ) eine Erwärmung. Da sie mit Modellen arbeiten, können sie λ berechnen, indem sie den berechneten Antrieb, der erforderlich ist, um das ursprüngliche erzwungene Energieungleichgewicht aufgrund von Wolken auszugleichen, durch die resultierende Temperaturänderung (ΔT) teilen. Abbildung 6 zeigt die globale Rückkopplung von Ceppi17 aufgrund von Wolken.

Abbildung 6. Der globale Wolken-Rückkopplungs-Parameter von Ceppi17, die Einheiten sind W/m²/K.

Die Einheiten sind W/m²/K, wobei K (Kelvin) Grad C der Erwärmung oder Abkühlung aufgrund von Wolken über die Zeit, die zum Erreichen des Gleichgewichts benötigt wird, ist. Abbildung 6 ist die Wolkenrückkopplung und nicht das Gleiche wie CRE, aber laut Ceppi17 ist die Wolkenrückkopplung tendenziell positiv und es deutet darauf hin, dass die Wolken langfristig die Erde erwärmen und nicht abkühlen. Dies brachte Willis dazu, das ganze Papier in Frage zu stellen. Er weist darauf hin, dass Abbildung 6 eine Darstellung der Modellausgabe ist und Abbildung 1 Daten sind. Die Daten in Abbildung 1 sind massiert und sie sind nahe am Rande der Unsicherheit, aber es sind Daten.

Ceppi17 hat Glück, dass wir ihre Rückkopplungsparameter nicht aus realen Daten ableiten können, denn wenn wir das könnten, würde die Karte vermutlich ganz anders aussehen als in Abbildung 6. Einer der Orte, an dem die Wolken die Oberfläche am meisten abkühlen, liegt zum Beispiel vor der Küste Perus, wie wird daraus ein Gebiet mit einer positiven Rückkopplung? Der andere ist der Südosten Chinas, OK, dort wird es ein wenig blau, aber nichts von dem, was uns die tatsächlichen Daten zeigen. Die sehr bewölkte ITCZ ist ein sehr heißes Gebiet in Abbildung 6, wie machen sie das?

Ich stimme mit Willis überein, diese ganze Idee, dass Wolken eine positive (wärmende) Rückkopplung sind, macht keinen Sinn. Das Schlimmste daran ist, dass fast jedes Modell eine positive Wolkenrückkopplung verwendet. Die Wolkenrückkopplung ist die größte Komponente der modellberechneten ECS (die Temperatursensitivität aufgrund einer Verdopplung der CO2-Konzentration), welche das IPCC bevorzugt. Wie wir wissen, können Wolken nicht modelliert werden, sondern müssen parametrisiert werden (der schicke Modellierungsbegriff für „angenommen“). Wie Steve Koonin in seinem demnächst erscheinenden Buch „Unsettled“ berichtet, haben Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts ihr Klimamodell durch Anpassung der Wolkenrückkopplungen auf einen ECS von etwa 3°C eingestellt. Er fügt hinzu: „Talk about cooking the books.“ (Koonin, 2021, S. 93). [Etwa: Sprecht über das Frisieren der Bücher!]

Ceppi17 berichtet, dass die Wolkenrückkopplung „bei weitem die größte Quelle für die Streuung zwischen den Modellen bei der Gleichgewichts-Klimasensitivität (ECS) ist.“ Sie weisen auch darauf hin, dass die Wolkenrückkopplung stark mit der aus den Modellen abgeleiteten ECS korreliert ist und liefern uns die Daten, die in Abbildung 7 dargestellt sind.

Abbildung 7. Modellierte Wolkenrückkopplung (λ) aufgetragen gegen modellgeleitetes ECS. Daten aus (Ceppi, Brient, Zelinka, & Hartmann, 2017).

Oops! Wolken können nicht modelliert werden, Modelle gehen davon aus, dass ihre Wolken einen Erwärmungseffekt haben, CERES sagt, dass Wolken einen Nettokühleffekt haben, einen großen Nettokühleffekt von -18 W/m². Die Modelle sagen, dass der gesamte menschliche Einfluss auf das Klima seit Beginn des Industriezeitalters 2,3 (1,1 bis 3,3) W/m² beträgt (IPCC, 2013, S. 661), was den Wolkeneinfluss von -18 W/m² relativiert. Beachten Sie, dass die Variabilität in Abbildung 4 größer ist als 2,3 W/m². Wie viel der ECS von Modellen ist auf ihre Annahme zurückzuführen, dass Wolken eine Nettoerwärmung sind? Wie viel ist auf ihre Annahme zurückzuführen, dass ECS 3 W/m² beträgt? So viele Fragen.

Willis Eschenbach kindly reviewed this post for me and provided valuable input.

References

Ceppi, P., Brient, F., Zelinka, M., & Hartmann, D. (2017, July). Cloud feedback mechanisms and their representation in global climate models. WIRES Climate Change, 8(4). Retrieved from https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1002/wcc.465

IPCC. (2013). In T. Stocker, D. Qin, G.-K. Plattner, M. Tignor, S. Allen, J. Boschung, . . . P. Midgley, Climate Change 2013: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Fifth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Cambridge: Cambridge University Press. Retrieved from https://www.ipcc.ch/pdf/assessment-report/ar5/wg1/WG1AR5_SPM_FINAL.pdf

Koonin, S. E. (2021). Unsettled: What Climate Science Tells us, What it doesn’t, and why it matters. Dallas, Texas, USA: BenBella. Retrieved from https://www.amazon.com/dp/B08JQKQGD5/ref=dp-kindle-redirect?_encoding=UTF8&btkr=1

Loeb, N. G., Doelling, D., Wang, H., Su, W., Nguyen, C., Corbett, J., & Liang, L. (2018). Clouds and the Earth’s Radiant Energy System (CERES) Energy Balanced and Filled (EBAF) Top-of-Atmosphere (TOA) Edition-4.0 Data Product. Journal of Climate, 31(2). Retrieved from https://journals.ametsoc.org/view/journals/clim/31/2/jcli-d-17-0208.1.xml

Link: https://andymaypetrophysicist.com/2021/04/28/clouds-and-global-warming/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

 




Kältereport Nr. 6

Historische Frost- und Schnee-Ereignisse im Mittleren Westen und dem Osten der USA

27. April: Auf den tödlichen Februar-Frost in Nordamerika folgte Ende April ein brutaler arktischer Sturm. Das Ergebnis waren Schäden in Millionenhöhe in den wichtigsten Anbauregionen der USA, nicht zuletzt in den Weinbergen des Landes.

Link: https://electroverse.net/midwest-and-eastern-vineyards-hit-by-historic-snow-and-freeze-events/

——————————

Eisiger polarer Griff in Neuseeland – Eisausdehnung um die Antarktis nach wie vor über dem Mittel der Jahre 1979 bis 1990

28. April: Der Winter hält früh Einzug in Neuseeland, vor allem auf der Südinsel, wo die Temperaturen weit unter dem Durchschnitt liegen und sogar ein wenig Schnee außerhalb der Saison gefallen ist.

Ein mitternächtlicher Schneesturm bescherte dem Porters Alpine Resort in der Nähe von Castle Hill am Dienstagmorgen eine ordentliche Portion Schnee, während Teile des Landesinneren von Canterbury und Otago bei Temperaturen um den Gefrierpunkt erwachten, die bis auf -3,2 Grad sanken.

Am Mittwochmorgen sank die Temperatur noch weiter, da eine antarktische Luftmasse das Regiment übernahm.

Link: https://electroverse.net/polar-chill-grips-new-zealand-antarctic-sea-ice-extent-average/

——————————

Historischer Frühjahrs-Frost schädigt die Getreide-Ernte in der EU und den USA

29. April: Das sich verschärfende Große Sonnenminimum bereitet Sorgen um die Versorgung mit Getreide und treibt die aktuelle Preisspirale an. An den globalen Getreidemärkten wurden beträchtliche Preissteigerungen verzeichnet: Die Maispreise in Chicago stiegen in der vergangenen Woche um 18 Prozent und diejenigen für britischen Futterweizen legten in den letzten 12 Tagen um 17 Prozent zu.

Link: https://electroverse.net/historic-spring-freeze-impacts-eu-and-us-grain-crops/

——————————

Rekord-Frühjahrsschneefälle im zentralen Russland – außerordentlich kalter April auf der Krim

30.April: Nach einem historisch kalten und rekordverdächtig schneereichen Winter haben Teile Russlands – namentlich Sibirien – endlich ein wenig Frühlingswärme erlebt; oder besser gesagt, sie hatten es, bevor in dieser Woche die Arktis zurückkehrte.

„Nach den letzten warmen Tagen gab es einen Hauch von Kälte“, wie hmn.ru es ausdrückt – das erscheint aber untertrieben, da die Übersetzung durcheinandergeraten zu sein scheint. Die letzte Aprilwoche in und um die Region Moskau war nicht nur kühl, sondern es herrschten Bedingungen wie im tiefsten Winter, mit den dazu passenden beträchtlichen Schneemengen.

Schnee in den Regionen Moskau und Tula, Russland: gestern fiel bis zu 20 cm Schnee (Plavsk 20 cm, Kasira 17 cm) und bis zu 5 cm Schnee südlich von Moskau (Flughafen Domodevo)

Extrem kalter April auf der Halbinsel Krim

Auch auf der nahe gelegenen Halbinsel Krim herrschte sehr kaltes Wetter

30.April: Während des gesamten Monats April hat die Temperatur in Simferopol nie die 20°C-Marke überschritten – ein historischer Vorgang. Und das vergangene Jahr war „sehr ähnlich“, heißt es in einem anderen hmn.ru-Artikel. Auch 2020 lagen die Thermometerwerte häufiger unter als über der Klimanorm – ein weiteres Beispiel für die „Verlängerung des Winters“, wie es in Zeiten geringer Sonnenaktivität zu erwarten ist.

Link: https://electroverse.net/central-russia-sees-record-spring-snow-as-crimea-suffers-exceptionally-cold-april/

——————————

Teile des südlichen Afrikas von frühem Schneefall betroffen, mit starkem Schneegestöber auf dem Weg nach SA

1. Mai: Wie vorhergesagt, war die abgeschottete südafrikanische Nation Lesotho am Freitag, den 30. April, von „riesigen Flächen“ mit Schnee bedeckt, nachdem das Bergkönigreich „so etwas wie einen Schneesturm“ erlebt hatte, heißt es auf thesouthafrican.com.

AfriSki mountain resort in Lesotho begrüßte seinen ersten größeren Schneefall für den Winter“, berichtet The South African in einem aktuellen YouTube-Video (hier verlinkt); allerdings ist dies eine etwas ungenaue Aussage, da der „Winter“ in S. Hanf offiziell erst am 21. Juni beginnt. Darüber hinaus sind diese „Zentimeter“ auch einige der frühesten in den Aufzeichnungen, die im April gefallen sind – eine Tatsache, die in dem Bericht nicht erwähnt wird.

Link: https://electroverse.net/southern-africa-hit-by-early-season-snow/ [mit vielen Bildern und Videos!]

——————————

Unzeitgemäßer Schneefall“ in den Bergen Süd-Koreas – sogar die NOAA-Daten enthüllen signifikante Abkühlung

2.Mai: Ungewöhnliche Schneefälle bedeckten die Bergregionen der Gangwon-Provinz östlich von Seoul am letzten Tag des Aprils, einer Zeit, die bei den Südkoreanern normalerweise für ihre sommerliche Wärme bekannt ist, berichtet yna.co.kr.

Am späten Donnerstag, den 29. April, verwandelte sich starker Regen in schweren Schnee in den Gangwon-Bergen, die bis zu 1.300 m über den Meeresspiegel ansteigen, und am frühen Freitagmorgen hatten sich mehr als 15 cm der globalen Erwärmung auf und um den Gipfel des Mount Seorak angesammelt, so die Beamten des dortigen Nationalparks.

Link: https://electroverse.net/snowy-south-korea-as-noaa-reveal-cooling/

——————————

wird fortgesetzt …

Zusammengestellt und übersetzt von Chris Frey EIKE