Das Bundesverfassungsgericht – ein Fall für den Verfassungsschutz ?
Es geht um das Klima, was ja in der Tat eine von den Göttern gesteuerte Umwelterscheinung ist, gegen die Erdlinge sich angeblich versündigen.
Jan Grossarth hat darüber in der WELT vom 5. Mai 2021 einen exzellentem Artikel mit dem Titel „Die Apokalyptiker von Karlsruhe“ geschrieben. Er prüft alle vom Bundesverfassungsgericht vorgetragenen Argumente – und zwar juristisch – und sein Fazit ist ein vernichtendes Urteil über die erschreckende Zielsetzung: Die Umerziehung der Bevölkerung zu einem angeblich klimagerechten Lebensstil – und die dazu erforderlichen Zwangsmaßnahmen. Dazu kommt noch auch die Erziehung der jeweiligen Bundesregierung zu folgsamem Verhalten und Handeln, was schon jetzt erfolgreich exekutiert wird, wie man an dem beflissenen Gehorsam der Altparteien erlebt.
Auch die juristische Qualität der Urteilsbegründungen erhält gleichfalls von dem Frevler Gossarth unterirdische Zensuren, was schon eine Blasphemie ist.
Aber es braucht noch eine Ergänzung: Das Bundesverfassungsgericht hat als Grundlage für seine „Weisung“ an Regierung und Parlament für eine Verlängerung ihrer CO2-Einsparungsverpflichtungen eine Stellungnahme des deutschen Sachverständigen-Rats für Umweltfragen (SRU) herangezogen. Sonst nichts. Die seit der Präsentation der Klimakatastrophen-Hypothese vor Jahrzehnten erfolgte intensive und absolut streitige wissenschaftliche Diskussion über die Richtigkeit oder die Unrichtigkeit dieser – bis heute unbewiesenen – Theorie kann durch einige der zahlreichen Petitionen überdeutlich beschrieben werden:
Die „Welt Klimadeklaration“ von 700 Wissenschaftlern und Fachleuten „Es gibt keinen Klimanotstand“ vom 18.10.2019. Die „Petition zur Globalen Anthropogenen Erwärmung“ von über 90 italienischen Wissenschaftlern vom 19.7.2019. Die Petition von Prof. Richard Lindzen und 300 bedeutenden Personen vom 27.2.2017 an Präsident Trump, die zur Kündigung des Pariser Klimaabkommens führte. Das Klimamanifest von Heiligenroth vom 15.9.2007 mit 342 Unterschriften. Die Petition von Wissenschaftlern aus aller Welt“ an die EU-Administration – von 300 unabhängigen Klimawissenschaftlern und Professionals. Das Schreiben von 200 Wissenschaftlern vom 8.12.2009 an UN-Generalsekretär Ban-Ki-Moon.
Das Bundesverfassungsgericht selbst kritisierte versehentlich seine eigene Ignoranz gegenüber der wohlbekannten massiven wissenschaftlichen Kritik an der CO2-Theorie mit seinem Satz im Urteil „Besteht wissenschaftliche Ungewissheit über umweltrelevante Ursachenzusammenhänge, so erlegt der Grundgesetz-Artikel 20a dem Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht auf.“ Dieses Gericht braucht diese Sorgfalt offenbar nicht zu beachten.
Der unübersehbare Beweis für die weiterhin bestehende massive Kritik an der Untergangstheorie stellt klar: Es gibt in dieser Frage keinen Konsens – nur harte Konfrontation. Und selbst ein Konsens würde nicht genügen: Es fehlt dann immer noch der Beweis – und zwar durch das von Dritten wiederholbare Experiment.
Diese sehr streitige Debatte – in der Wissenschaft notwendig und üblich – ist in ihrer inzwischen recht langen Geschichte und ihrer Härte dermaßen unübersehbar, dass eigentlich niemand den Ahnungslosen spielen kann.
Das Gericht hat aber alle kritischen Stellungnahmen aus der internationalen Wissenschaft ignoriert und allein die Bewertungen des SRU zur Grundlage seines Urteils gewählt. Ein unbegreifliches, aber auch sehr bezeichnendes Versäumnis. Es handelt sich um ein zweifellos bewusst gefälltes Fehlurteil, das geeignet ist, immensen Schaden für das Land und gerade auch für die angesprochenen künftigen Generationen anzurichten.
Jetzt müsste sich eigentlich der Verfassungsschutz um das Bundesverfassungsgericht kümmern.
Was nun notwendig wäre, ist die Entlassung aller Gerichtsmitglieder. Am besten mit der gesichtswahrenden japanischen Methode, Versager in höheren Positionen dadurch loszuwerden, dass man sie – bei weiterhin gutem Gehalt – zu Frühstücksdirektoren in nachgeordneten Behörden ernennt.
Sie sollten auf keinen Fall ihre schicken roten Roben entsorgen, denn diese könnten eine lustige neue und nachhaltige Verwendung erhalten: Als eindrucksvolle Bekleidung ihrer Warmup-Vorgruppe „Die jecken Richter“ bei Karlsruher Faschings-Prunksitzungen.
Am besten am „Schmutzigen Donnerstag“ im Februar.
Günter Keil
Dr.-Ing.
Sankt Augustin