Allstedt in Niedersachsen, Abbau von Windanlagen nach Auslauf der Förderung

Der Bericht beginnt mit dem Hinweis; dass diese drei Anlagen jährlich 2 Mio kWh Strom erzeugt haben.

Durch drei geteilt, ergibt das 666.666 kWh/ Anlage und Jahr, bei 8760h ergibt das eine durchschnittliche verfügbare Leistung von 76,2 kW. Ich weiß nicht, welche Nennleistung die abzureißenden Anlagen haben – aber mit Sicherheit viel, viel mehr als.

Der Besitzer wird als Horst Mengels, Windkraftunternehmer vorgestellt, der nun erklärt, dass er mit Marktpreisen von unter drei, tlw. gar ein Cent die Anlagen nicht mehr wirtschaftlich betreiben kann. Zu Recht bemängelt er, dass die privaten Verbraucher inzwischen 30 Cent und mehr für die kWh bezahlen müssen. Reparatur und Wartung sind für die niedrigen Marktpreise nicht mehr drin.

Herr Mengels bezeichnet sich als Windkraftbettreiber der ersten Stunde, 99 Windkraftanlagen hat er gebaut, die letzten in 2020. Er hoffte letztes Jahr auf eine zufriedenstellende Entscheidung der Politik, wie es mit den Altanlagen weiter geht. Aber:

„Die Politik ist vollkommen mutlos, zögerlich und zaudernd. [Minister] Altmeier ist der Totengräber der Energiewende“

Veronika Grimm, Energiewende Kommission der Bundesregierung ist davon überzeugt, dass der Stromverbrauch im Gegensatz zur Meinung der Bundesregierung nicht zurückgeht. Sie schätzt, in diesem Jahrzehnt steigt der Strombedarf um bis zu 30%. – durch die Elektromobilität, Heizen mit Strom und Wärmepumpen, die Wasserstoffstrategie. so das fortfahrende Video.

„Das sollte sich auch in den Ausbauzielen der Erneuerbaren widerspiegeln. …. Das die Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien auf den Strompreis umgelegt werden, das ist die Herausforderung für den weiteren Fortschritt.“

Immerhin, erklärt die Hintergrund Sprecherin, dass in keinem Land der EU [weltweit!] die Strompreise so hoch wie in Deutschland sind. Trotzdem stockt seit einigen Jahren der Ausbau, vor allem bei der Windenergie. Im letzten Jahr entstanden nur 200 neue Windräder.

Prof. Quaschning meint, der durch den Auslauf der Förderung provozierte Rückbau von Wind- (und PV-) Anlagen, wirft die Energiewende um Jahre zurück.  „Schaut man zurück, so wurde vor 20 Jahren mehr dazu gebaut, als was wir heute sehen. Da besteht die Gefahr, dass wir irgendwann mal bei Null Zubau, gar netto Abbau landen werden. – dann brauchen wir über Klimaschutz in Deutschland nicht mehr zu reden.“

Die Sprecherin berichtet, das in den kommenden Jahre 16 GW Windleistung aus der Förderung fallen.
Fast zwei-Drittel davon, dürfen nicht durch neue, leistungsstärkere ersetzt werden.

Prof. Quaschning kommt nun mit dem Argument: „ .. den Ausbau haben wir alle mitfinanziert, … das Kapital muss man doch optimal ausnutzen, … das ist für die Volkswirtschaft und für die Menschen, wie ein Tritt ins Gesicht“

Die Sprecherin: .. In Altenstedt dürfen keine Windräder mehr gebaut werden, es gibt kein Planungsrecht mehr. Die Energiewende ist hier nun Geschichte.

Herr Mengele weist darauf hin, dass (bei ihm) die Infrastruktur: Kabel, Wege, Trafohäuschen usw. vorhanden sind und nun nicht mehr genutzt werden.

Den Abschluss macht die Sprecherin: „Rund 30 Milliarden Euro jährlich, hat der Verbraucher jedes Jahr für die EEG Umlage bezahlt. … viel Geld für ein Instrument, das seine Wirkung verfehlt“

 ***

Diesen letzten Worten ist nichts mehr hinzuzufügen – wenn ich das auch sicherlich anders meine, als die Profiteure und Eiferer

Andreas Demmig




Großer Sieg für den gesunden Menschen­verstand: Die Stadt New York verliert den Prozess, Öl-Firmen für die „globale Erwärmung“ verant­wortlich zu machen

Kernaussagen aus dem Urteil des Gerichts:

● Erstens ist die globale Erwärmung ein ausschließlich internationales Anliegen, das Fragen des Föderalismus und der Außenpolitik berührt. Infolgedessen erfordert sie die Anwendung von Bundesrecht, nicht von Landesrecht. Zweitens gibt der Clean Air Act der Environmental Protection Agency – nicht den Bundesgerichten – die Befugnis, inländische Treibhausgas-Emissionen zu regulieren. Klagen nach Bundesrecht, die solche Emissionen betreffen, sind daher fehl am Platze. Und schließlich, obwohl der Clean Air Act nichts über die Regulierung ausländischer Emissionen aussagt, raten richterliche Vorsicht und außenpolitische Bedenken davon ab, solche Klagen nach Bundesrecht zuzulassen, wenn der Kongress keine Anweisung gibt. Und da es keine solche Erlaubnis gibt, ist jeder der Ansprüche der Stadt verjährt und die Klage muss abgewiesen werden. (Seite 1.)

● Die sich uns stellende Frage lautet, ob Gemeinden das staatliche Zivilrecht nutzen können, um multinationale Ölkonzerne für die durch globale Treibhausgasemissionen verursachten Schäden haftbar zu machen. Angesichts der Art des Schadens und der Existenz eines komplexen Geflechts von bundesstaatlichem und internationalem Umweltrecht, das solche Emissionen regelt, sind wir der Meinung, dass die Antwort ’nein‘ lautet. (Seite 5.)

● Die globale Erwärmung stellt ein einzigartiges internationales Problem von nationalem Interesse dar. Es ist daher nicht gut geeignet für die Anwendung von staatlichem Recht. In Übereinstimmung mit dieser Tatsache sind die Treibhausgas-Emissionen Gegenstand zahlreicher bundesstaatlicher gesetzlicher Regelungen und internationaler Verträge. Diese Gesetze bieten einen ineinander greifenden Rahmen für die Regulierung von Treibhausgas-Emissionen sowie Durchsetzungs-Verfahren, um sicherzustellen, dass diese Vorschriften befolgt werden. (Seite 6.)

● Die Stadt New York hat diese Verfahren umgangen und stattdessen eine Klage nach staatlichem Recht gegen fünf Ölgesellschaften eingereicht, um Schäden geltend zu machen, die durch das zugegebenermaßen legale Geschäftsgebaren dieser Unternehmen bei der Förderung und dem Verkauf fossiler Brennstoffe auf der ganzen Welt entstanden sind. Auf diese Weise versucht die Stadt effektiv, diese sorgfältig ausgearbeiteten Rahmenbedingungen – die das Produkt des politischen Prozesses sind – durch einen Flickenteppich von Ansprüchen nach dem staatlichen Recht der Belästigung zu ersetzen. … Wir können ein solches Vorgehen nicht dulden. (p. 6.)

● Jeder Einzelne, der Gas und Strom verbraucht – sei es bei Fahrten mit Bus, Taxi, Uber usw. oder bei Hauslieferungen über FedEx, Amazon oder UPS – trägt zur globalen Erwärmung bei. (p. 8.)

● Die Stadt gibt freimütig zu, dass sie nicht in der Lage ist, das Verhalten der Produzenten unter irgendeinem Bundesgesetz oder internationalen Abkommen zu stoppen. In der Tat räumt sie ein, dass das Verhalten der Produzenten eine ‚rechtmäßige … kommerzielle Aktivität‘ ist. (p. 9.)

● Um es mit den Worten der Stadt zu sagen, dieser Fall betrifft nur „die Produktion, die Förderung und den Verkauf von fossilen Brennstoffen“, nicht die Regulierung von Emissionen. … Mit anderen Worten, uns wird gesagt, dass dies lediglich ein lokaler Streit über die erodierende Küstenlinie der Stadt ist, der keinen nennenswerten Einfluss auf die nationale Energie- oder Umweltpolitik haben wird. Wir stimmen nicht zu. (S. 19-20.)

● Kunstvolles Plädieren kann die Klage der Stadt nicht in etwas anderes verwandeln als in eine Klage über globale Treibhausgas-Emissionen. Gerade weil fossile Brennstoffe 4 Treibhausgase emittieren – die zusammen „die globale Erwärmung verschlimmern“ – verlangt die Stadt Schadensersatz. Anders ausgedrückt: Die Klage der Stadt schwankt zwischen der Leugnung jeglicher Absicht, sich mit Emissionen zu befassen, und der Identifizierung solcher Emissionen als die einzige Quelle des Schadens der Stadt. Aber die Stadt kann nicht beides haben. (p. 20.)

● Die Frage, die sich uns stellt, ist also, ob eine Klage wegen Belästigung, die darauf abzielt, Schadenersatz für die durch globale Treibhausgasemissionen verursachten Schäden zu erhalten, nach New Yorker Recht zulässig ist. Unsere Antwort ist einfach: nein. (p. 20.)

● Um das Offensichtliche klarzustellen: Die Stadt versucht nicht, die Produzenten für die Auswirkungen der in New York oder sogar in den Nachbarstaaten New Yorks freigesetzten Emissionen haftbar zu machen. Stattdessen beabsichtigt die Stadt, die Produzenten nach New Yorker Recht für die Auswirkungen von Emissionen haftbar zu machen, die in den letzten mehreren hundert Jahren rund um den Globus entstanden sind. Mit anderen Worten, die Stadt fordert Schadensersatz für die kumulativen Auswirkungen von Verhaltensweisen, die gleichzeitig in fast allen Gerichtsbarkeiten der Welt auftreten. Ein solch ausufernder Fall ist einfach jenseits der Grenzen des staatlichen Rechts. (S. 21-22.)

● Während die Stadt also nicht ausdrücklich versucht, den Produzenten einen Sorgfaltsstandard oder Emissions-Beschränkungen aufzuerlegen, ist das Ziel ihrer Klage vielleicht sogar noch ehrgeiziger: eine Verschuldens-unabhängige Haftung für die durch die Emissionen fossiler Brennstoffe verursachten Schäden aufzuerlegen, egal wo auf der Welt diese Emissionen freigesetzt wurden (oder wer sie freigesetzt hat). Wenn die Produzenten jegliche Haftung vermeiden wollen, dann wäre ihre einzige Lösung, die weltweite Produktion ganz einzustellen. (p. 24.)

● Diese Klage nach staatlichem Recht zuzulassen, würde ein weiteres Risiko bedeuten, das sorgfältige Gleichgewicht zu stören, das zwischen der Verhinderung der globalen Erwärmung, einem Projekt, das notwendigerweise nationale Standards und globale Beteiligung erfordert, einerseits und der Energieproduktion, dem Wirtschaftswachstum, der Außenpolitik und der nationalen Sicherheit andererseits hergestellt wurde. (p. 25.)

● Unter dem Strich reicht es aus zu sagen, dass die in diesem Streitfall aufgeworfenen Fragen bezüglich der inländischen Emissionen durch den Clean Air Act eindeutig geregelt sind. Infolgedessen bestätigen wir die Schlussfolgerung des Bezirksgerichts, dass die bundesrechtlichen Ansprüche der Stadt in Bezug auf inländische Treibhausgasemissionen durch das Gesetz verdrängt werden. (S. 36-37.)

● Die Stadt „möchte New Yorker Emissions-Standards auferlegen, die gleichzeitig von allen 50 US-Staaten und den Nationen der Welt ausgehen.“ (p. 42.)

Das gesamte Dokument steht hier.

Link: https://wattsupwiththat.com/2021/04/01/big-win-for-common-sense-new-york-city-loses-appeal-seeking-to-hold-oil-firms-liable-global-warming/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

 




Labor-Experiment: Eine CO2-Zunahme von 0,04% auf 100% würde keine merkbare Erwärmung mit sich bringen!

Beobachtungen und Experimente stützen einen großen Antriebs-Effekt von CO2 nicht

Reale Beobachtungen im Freien zeigen, dass selbst eine massive Schwankung der CO2-Konzentration, von 0,1 % bis 75 % während eines 24-Stunden-Zeitraums über einem Acker keinen nachweisbaren Effekt bei der Anregung von Änderungen der Oberflächentemperatur hat. Stattdessen ändert sich die CO2-Konzentration als Reaktion auf die Temperatur.

Experimente in Innenräumen zeigen auch, dass es einen sehr kleinen Temperaturunterschied gibt, wenn man 100 % CO2 in einen Behälter gibt. Und selbst diese winzige Temperaturänderung kann auf die Verringerung des konvektiven Kühleffekts durch die Zugabe von CO2-Molekülen zurückgeführt werden, nicht auf den Strahlungs- oder „Treibhauseffekt“ von CO2.

Es wird auch kein Temperaturunterschied festgestellt, wenn man die „Heiz“-Kapazität von CO2 mit der eines Nicht-Treibhausgases wie Argon vergleicht (Wagoner et al. 2010), da die „Temperatur um ungefähr den gleichen Betrag und mit der gleichen Rate wie bei CO2 anstieg“, wenn 100% Argon verwendet wurde.

Eine weitere Studie stellt Behauptungen einer die Temperatur treibenden Auswirkung von CO2 in Frage

Und nun bestätigt eine kürzlich veröffentlichte Studie (Seim und Olsen 2020) diese experimentellen Beobachtungen weiter. Die Autoren testeten die treibende Wirkung erhöhter IR-Strahlung auf die Temperatur mit einer speziell konstruierten meterlangen Kammer, einer 500-Watt-Halogenlampe und IR-Strahlungsdetektoren.

Die Grundannahme der Treibhaustheorie ist, dass eine Erhöhung der CO2-Konzentration um einen Faktor 2 oder mehr (d.h. von 0,03% auf 0,06%) zu einer zusätzlichen Erwärmung von 2 bis 4 Grad (mindestens) führt, was mit den Erwartungen des Stefan-Boltzmann-Gesetzes übereinstimmt.

Anstatt diese starken Temperaturreaktionen auf steigende CO2-Konzentrationen zu beobachten, fanden Seim und Olsen heraus, dass es fast überhaupt keinen Effekt gibt – vielleicht höchstens zusätzliche 0,15°C – wenn man reines (100%) CO2 in eine halogenbeheizte Kammer (+30°C) gibt. Es gibt nicht einmal einen nachweisbaren Temperaturunterschied, wenn man die Temperatureffekte von CO2 mit einem Nicht-Treibhausgas wie Argon vergleicht.

Die Ergebnisse dieser Experimente veranlassten die Autoren dazu, „das Fundament der vom IPCC verwendeten Forcing-Gesetze in Frage zu stellen.“

[Anmerkung: Auch im original ist diese Darstellung so undeutlich. Man sollte auf den Link klicken. A. d. Übers.]

Grundlegende Punkte aus der Studie von Seim and Olsen 2020:

  • Die Vorstellung, dass die Rückstreuung von CO2 der Haupttreiber der globalen Temperaturen ist, könnte falsch sein.

  • Die Temperatur in einem Gefäß mit 100% CO2 stieg leicht an, etwa um 0,5% [zusätzliche 0,15°C für einen von 20°C auf 50°C erhitzten Behälter].

  • Wir beobachten keinen signifikanten Unterschied in den beiden Kurven durch die Erhöhung der CO2-Konzentration von ca. 400 ppm auf etwa 100% in der Vorkammer.

  • Die Ergebnisse unserer Studie zeigen die nahezu identischen Erwärmungskurven, wenn wir von Luft [N2, O2] zu 100% CO2 oder zu Argon-Gas mit niedriger CO2-Konzentration wechseln.

  • Die Erwärmung der Al-Platte wurde ebenfalls gemessen, aber es wurde keine zusätzliche Erwärmung durch das Einfüllen von CO2 in die vordere Kammer festgestellt.

  • Diese Ergebnisse könnten die Grundlage der vom IPCC verwendeten Forcing-Gesetze in Frage stellen.

Link: https://notrickszone.com/2021/04/01/physicists-lab-experiment-shows-a-co2-increase-from-0-04-to-100-leads-to-no-observable-warming/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

 




Klimaschau 25 von Sebastian Lüning: Wer hat Angst vorm Klimawandel? Klimamodelle bei Überprüfung durchgefallen




Eine Widerlegung der Privathypothese von U. Weber zur hemisphä­rischen Herleitung einer globalen Durchschnitts­temperatur durch Prof. Dr. G. Kramm (Univ. Fairbanks Alaska)

Wegen der kaum noch überschaubaren Anzahl  der Beiträge von U. Weber in EIKE wird zu ihrer Auffindung auf die EIKE-Suchfunktion verwiesen. 2018 veröffentlichte U. Weber zudem das Büchlein „Weber, U.: Die hemisphärische Stefan-Boltzmann Temperatur unserer Erde, Books on Demand“, und schließlich erschien 2019 in den Mitteilungen der Deutschen Geophysikalischen Gesellschaft (DGG) 1/2019: 18-25 sein Beitrag „Weitere Überlegungen zur hemisphärischen Herleitung einer globalen Durchschnittstemperatur“.

Das „Engagement“ Webers in der Verbreitung seiner Hypothese war und ist – zurückhaltend ausgedrückt – ungewöhnlich. Sachlich Richtiges, Interessantes und Neues setzt sich von alleine durch, und es finden sich begutachtete Fachjournale, die es gerne annehmen. Die Webersche Hypothese erschien aber nicht begutachtet. Sie ist damit noch nicht einmal zitierfähig. Dennoch war das „Für“ und „Wider“ in den entsprechenden EIKE-Kommentaren umfangreich, die Diskussionen meist heftig und konträr. Als EIKE-Pressesprecher und Kritiker der Weberschen Prvathypothese habe ich mich zwar jeder Diskussion enthalten, aber im Kommentarblog eine persönliche Distanzierung von der Weber-Hypothese vorgenommen, zumindest deswegen, um nicht irrtümlicherweise mit ihrer Befürwortung in Verbindung gebracht zu werden.

Einer der engagiertesten Kritiker der Weberschen Hypothese ist Prof. Dr. Gerhard Kramm, Research Associate Professor an der Universität Alaksa Fairbanks. Kramm veröffentlichte jetzt eine detaillierte Gegendarstellung, ebenfalls in Form eines wissenschaftlichen Beitrags der DGG-Mitteilungen, 1/2019: 18-25. Da Prof. Kramm seine Gegendarstellung einem größeren Empfängerkreis ohne Verbreitungsvorbehalt zukommen ließ, gehen wir von seiner impliziten Einwilligung aus, sie hier zu veröffentlichen.

Kramm_dgg_2020_2_kramm

Wir hoffen, dass damit die Diskussion sachlich wird. Jeder Interessierte verfügt jetzt über eine ausreichende Basis, um sich ein eigenes Urteil zu bilden. Sieht man von „Begleiterscheinungen“ der bisherigen Diskussion ab, war die Ausweitung des Leserkreises von EIKE durch diese „Diskussion“, oder eben durch diese Begleiterscheinungen, natürlich zu begrüßen.  Der Autor dieser News würde es ferner begrüßen, wenn der Beitrag von Kramm ohne  unnötiges Eingehen auf die Weber-Privathypothese in einem begutachteten Journal eingereicht und damit dem üblichen Peer-Review unterzogen würde. Seiner fachlichen Einschätzung nach hat die Arbeit gute Chancen, angenommen zu weren.