Lockdown bald auch fürs Klima – die wahre Tragweite des Karlsruher Beschlusses!
Vorgestern titelte Achgut.com noch: „Vermisst: Prof. Dr. Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts“. Es ging in dem Beitrag um die seit über einem Jahr von der Corona-Politik veranlasste Beschneidung der Grundrechte der Bürger. Und die Frage, warum zahlreiche dagegen anhängige Verfassungsbeschwerden entweder nicht angenommen wurden oder der Bearbeitung harren. Das Verfassungsgericht scheint es nicht sehr eilig zu haben mit der Klärung dieser Frage.
Am heutigen Tage sind wir etwas klüger. Professor Doktor Stephan Harbarth und sein erster Senat sind wieder aufgetaucht und zwar mit einem wegweisenden Urteil. Nein, nicht zur Coronapolitik und den notleidenden Grundrechten der Menschen in diesem Lande. Stattdessen geht’s ums Klima.
Das Klimaschutzgesetz von 2019 greift nämlich aus Sicht der Verfassungsrichter zu kurz. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031, erklärten sie und gaben einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde teilweise statt. Das klingt schön harmlos und umweltbewegt, hat es aber in sich. In der Pressemitteilung wird aus dem Urteil wie folgt zitiert:
„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“
Dies lässt nun wirklich nichts Gutes ahnen. „Gravierendes“ sind keine Petitessen oder Lästigkeiten, sondern Robustes, Manifestes: Ausgangssperren, Reiseuntersagungen, Betätigungsverbote, Eigentumsentziehungen. Es geht also um das volle Programm dessen, was wir derzeit unter dem Corona-Regime erleben. Soll der sofortige Grundrechtsentzug jetzt zur Rettung des Weltklimas und einer vermuteten Temperaturentwicklung in 100 Jahren fortgeschrieben werden?
Insofern wären die Verfassungsbeschwerden zur Corona-Politik bereits obsolet. Mit diesem Urteil lässt sich ab Herbst strikt grün durchregieren. Nach dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz (mit seinem Automatismus zwischen amtlich festgestellter Inzidenz und Menschenrechtsverkürzungen) soll nun offenbar bei der Rettung des Weltklimas analog vorgegangen werden. Zeitpunkt und Art dieses Urteils dürften politisch hochwillkommen sein (Peter Altmaier, als Mitglied der Bundesregierung der eigentlich Beklagte, hat sich auch schon euphorisch über seine „epochale“ Niederlage gefreut).
Der Orwellsche Gedanke, Freiheiten abzuschaffen, um die Freiheit zu schützen, findet auch beim bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder („Die Maske ist ein Instrument der Freiheit“) begeisterte Zustimmung. Er nannte das Klima-Urteil „wuchtig, aber richtig“. Es müsse von allen als positive Chance verstanden werden. Noch nie habe ein Gericht in einer solchen Art und Weise einen Generationenvertrag eingefordert. „Das muss man jetzt umsetzen in positive Energie“, verlangte Söder. Man dürfe sich nicht wegducken, sondern müsse „jetzt anpacken“. Generationengerechtigkeit als eine Frage der Freiheit kommender Generationen“ zu sehen, sei „epochal und wegweisend!“, dichtete sein getreuer Generalsekretär Blume.
Dazu noch einmal ein Zitat aus der Presserklärung des Bundesverfassungsgerichtes:
„Die angegriffenen Regelungen entfalten eingriffsähnliche Vorwirkung auf die durch das Grundgesetz umfassend geschützte Freiheit. Die Möglichkeiten, von dieser Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand weitestgehend irreversibel zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden Klimawandel aber von Verfassungs wegen nicht tatenlos hinnehmen darf.“
In einfacher Sprache: Ein wie auch immer gearteter „Klimawandel“ (hat sich das Klima jemals nicht gewandelt?) wird als Begründung ausreichen, Freiheiten einzuschränken, „die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden sind“. Dazu sei gesagt: Das gesamte Leben auf der Erde ist direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden.
In Zukunft vermutlich keine Wurst als Belag
Ohne CO2 bleibt bald nur noch tote Materie. Der Mensch atmet bereits CO2 aus, wenn sein Stoffwechsel das Frühstücksbrötchen verbrennt, das in Zukunft aber vermutlich keine Wurst als Belag mehr enthalten darf, weil Fleisch ja als klimaschädlich gilt. Das Bundesverfassungsgericht lässt uns am heutigen Tage in die Öko-Hölle schauen.
Die Verfassungbeschwerde wurde von den üblichen Verdächtigen unter den Umweltverbänden eingereicht, die stellvertretend eine Reihe von vorgeblich bereits vom Klimawandel betroffene Pappkameraden aufmarschieren ließen. Die Kläger wurden von großen Umweltschutzorganisationen BUND, Germanwatch, Greenpeace, der Deutschen Umwelthilfe, dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und Protect the Planet unterstützt. Darunter Aktivisten von „Fridays for Future“, aber auch vorgeblich klimageschädigte junge Leute „aus Bangladesh und Nepal“. Dazu gehören auch einige Bewohner der Insel Pellworm, die argumentieren, dass der landwirtschaftliche Betrieb ihrer Familie durch den Klimawandel zerstört werde.
Zu Pellworm nur eine exemplarische Feststellung: Die Insel liegt im Durchschnitt einen Meter unter dem Meeresspiegel, und das nicht erst seit heute. Acht Meter hohe Deiche schützen sie vor den Fluten. Ein beschleunigter Anstieg des Meeresspiegels in der Nordsee ist nicht festzustellen. Die Pegelmessungen in Cuxhaven und Norderney lassen das nicht erkennen. Auch die Universität Siegen (Meeresspiegel_Nordsee) bestätigt in einer Veröffentlichung aus 2013 den säkularen Anstieg mit derzeit 1,7 mm im Jahr oder 17 cm im Jahrhundert, das sind weniger als die vorher angenommenen 25 cm im Jahrhundert. Aber es kommt auf einen Zentimeter mehr oder weniger auch nicht an. Um den moderaten Anstieg werden die Deiche ohnehin routinemäßig erhöht. Ohne den postglazialen Meeresspiegelanstieg gäbe es übrigens weder das Watt noch beispielsweise die ostfriesischen Düneninseln. Dies nur als Schlaglicht auf den von den Klägern insinuierten Notstand (ähnlich Erdendes ließe sich zu den Klimafolgen in Bangladesh oder im Himalaya anführen).
Aber es geht ja auch gar nicht – und das ist das Fatale an diesem Urteil – um das Hier und Heute, sondern um eine wie auch immer imaginierte Zukunft und dort auf unsere Kinder und Kindeskinder lauernde Gefahren. Das Bundesverfassungsgericht macht sich mit seinem aktuellen Urteil und der kritiklosen Übernahme vollkommen willkürlich gesetzter Ziele („1,5 Grad Ziel“) und raunender Gummibegriffe („Kipp-Elemente“), die ähnlich frei schwebend sind wie die Inzidenzwerte in diesem Lande, die Diktion der Klimaaktivisten zu eigen. In dieser Hinsicht erinnert die Klimadiskussion mit ihren ständig wechselnden Argumenten (aus „Globaler Erwärmung“ wurde „Klimawandel“ und schließlich eine ominöse „Klimakrise“) ebenfalls an das regierungsamtliche Corona-Spiel. Besonders erschreckend ist dabei die unglaublich naive Vorstellung darüber, wie monokausal das Klima auf Erden der Menschheit zugeschrieben werden könne.
Das Klima entzieht sich dem Bundesverfassungsgericht
Eine Zivilisation mit fast 8 Milliarden Menschen beeinflusst das Klima auf vielfache Art. Die natürlichen Einflüsse, die in der Vergangenheit oft abrupte Klimaumschwünge einleiteten, haben jedoch nicht einfach aufgehört zu existieren, nur weil die Dampfmaschine oder das Auto erfunden wurden. Und doch erliegen viele diesem Trugschluss: Das Klima wird in der Öffentlichkeit mittlerweile als ein System wahrgenommen, das durch die Ausschaltung anthropogener Einflüsse in einen sanften Ruhezustand versetzt werden könnte. Als ginge es lediglich darum, das Klima nach eigenem Gusto angenehm zu gestalten, wie zuhause mit dem Stellrad die Heizung runterzudrehen. Das ist natürlich barer Unsinn. Das Klima wird sich so oder so weiterhin verändern – aus welchen Gründen auch immer. Gottseidank entzieht sich dieser Umstand auch dem Durchsetzungsbereich des Bundesverfassungsgerichts.
Aber zumindest juristisch befinden wir uns inzwischen auf einem anderen Planeten. In dem Beitrag: „Vorsorgeprinzip: Schutzhaft für ein ganzes Land“ schrieb Achgut.com vor zwei Monaten:
„Eines der Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaates heißt: Im Zweifel für den Angeklagten. Das Vorsorgeprinzip in seiner heutigen Auslegung kehrt diesen Grundsatz um. Der gut gemeinte und vernünftige Gedanke der Vorsorge ist in ein freiheitsfeindliches Konzept verwandelt worden. Auch am heutigen Tage wird die „Prävention“ beim Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten wieder als panzerbrechendes Argument herangezogen werden. Die Begründungen für einen Lockdown sind ja inzwischen schneller gewechselt worden als die Unterwäsche. Jetzt wo die Zahlen wieder sinken, müssen die vermuteten Eigenschaften auftretender Mutationen als Grund für die Rettung der Menschen vor sich selbst herhalten. Ein Argument für die Ewigkeit, denn Mutieren gehört nun mal zum Grundsatzprogramm von Viren. Nach Zero-Covid kommt dann Zero-CO2. Von der Umweltpolitik salonfähig gemacht, zeigt die Corona-Politik das Vorsorgeprinzip endgültig als Schritt ins Totalitäre.“
Nach Zero-Covid kommt dann Zero-CO2: Der Verfasser hätte sich vor acht Wochen noch nicht vorstellen können, wie schnell diese Vorhersage eintreffen würde. In dem Urteil ist zwar zwischendrin auch einmal von „Abwägung“ und „Verhältnismäßigkeit“ die Rede; wie sehr solchen Sätzen aber zu trauen ist, zeigt die gegenwärtige vollkommen willkürliche und unverhältnismäßige Corona-Verbotsorgie, der bislang vom Bundesverfassungsgericht nicht Einhalt geboten wurde.
Zurück unter die Knute von Hohepriestern und Päpsten
Der ehemalige Chef des Umweltbundesamtes, Andreas Troge (CDU), empfahl schon vor vielen Jahren aus Gründen der Vorsicht, „Nichtwissen als gegen uns gerichtet zu betrachten“. Heute liest sich dieser Satz noch beängstigender als damals schon. Da die grundsätzliche Durchsetzung des Vorsorgeprinzips das Leben sofort zum Stillstand bringen würde, beschränkt man sich auf willkürlich ausgesuchte ideologische Steckenpferde. Und ein Bereich, in dem man nahezu das ganze Leben des Bürgers bevormundend regeln kann, ist der Klimaschutz, der nun auch mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts zur Staatreligion befördert wird. Wir befinden uns auf dem strammen Weg zurück unter die Knute von Hohepriestern und Päpsten.
Wenn ein Fabrikant oder Konsument künftig gegen ein Verbot eines lediglich vermutlich gefährlichen Produktes (siehe oben: „direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden“) verstößt, läuft er womöglich Gefahr, hart bestraft zu werden. „Dann sind wir auf dem Weg in ein anderes Universum“, schrieb der französische Nationalökonom Henri Lepage schon am 13. Januar 2001 in der FAZ. Seit heute ist der Marsch dieses Gedankens durch die Institutionen zumindest in Deutschland vollbracht.
Es ist damit denkbar, dass jemand aus vorbeugenden Gründen eingesperrt wird. Mit dieser Entwicklung werde eine Grundlage der freien Gesellschaft und des Rechtsstaates ausgehöhlt. Die Zuschreibung einer Schuld werde zu etwas Künstlichem, zu einer Art willkürlicher Scheinjustiz. Auch der Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer ahnte schon vor vielen Jahren nichts Gutes: Er beklagte die Gefahr wachsender Willkür des Staates und entsprechende Tendenzen in der Entwicklung des deutschen Strafrechts. Der Jurist sah beispielsweise im Umweltstrafrecht „Neukriminalisierungen außerhalb eines Täter-Opfer-Bereichs“ sowie eine „flächendeckende Vorfeldkriminalisierung, bevorzugt über abstrakte Gefährdungsdelikte“.
Bislang galt in Deutschland zumindest eine Frage als juristisch geklärt: Rechte haben können nur Menschen, genauer gesprochen: bereits geborene, lebende Menschen. Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt genau dies gleich in Paragraph 1 fest: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.” Auch der Endpunkt dieser Rechtsfähigkeit ist klar bestimmt, indem nämlich Paragraph 1922 BGB den Übergang des Vermögens auf einen oder mehrere Erben im Todesfall regelt. Auf achgut.com schrieb Oliver Hartwich schon 2009 dazu sehr treffend:
„Zwischen Paragraph 1 und Paragraph 1922 liegt das gesamte Leben, in dem der Mensch Kaufverträge schließen, ein Arbeitsverhältnis eingehen oder auch heiraten kann. Mit anderen Worten: Zwischen Geburt und Tod kann er Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen. Eigentlich ist das keine besonders bahnbrechende Erkenntnis, aber deutsche Juristen mögen es eben gerne präzise. Man denke nur an die berühmte Vorschrift aus dem Bundesreisekostengesetz von 1973: „Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.”
Zukünftige Generationen als Rechtsträger?
Man muss kein Jurist sein, um den Sinn dieses klar umgrenzten Begriffs der Rechtsfähigkeit, also der Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein, zu verstehen. Wer noch nicht geboren oder bereits verstorben ist, kann keinerlei Verpflichtungen eingehen. Er kann keine Forderungen erheben; er kann keine Willenserklärungen abgeben; er kann keine vertraglichen Bindungen eingehen. Wer hingegen lebt, der kann und darf all dies tun.
Es ist diese Privatautonomie, in der sich die Würde des Menschen spiegelt, die durch das Grundgesetz besonders geschützt ist. Man könnte auch sagen, dass Rechtsfähigkeit und Privatautonomie gerade aus dieser Menschenwürde erwachsen. Denn nichts wäre des Menschen unwürdiger, als nicht selbstbestimmt seine Angelegenheiten wahrnehmen zu können. Rechtsfähigkeit und Privatautonomie sind gemeinsam der wichtigste Ausdruck der Konzeption des freiheitlichen Rechtsstaates.
So weit, so unstrittig. Doch gibt es seit langem von entsprechender Seite Gedankenspiele, den Kreis der Rechtsfähigkeit weiter zu ziehen. Zukünftige Generationen könnten ebenfalls als Rechtsträger anerkannt werden, argumentieren ihre selbsternannten irdischen Sachwalter. Dies wird häufig unter Verweis auf das Konzept der sogenannten Nachhaltigkeit getan, ein weiteres Wieselwort in dieser Debatte. Zur Begründung wird dabei angeführt, dass künftige Generationen in ihren eigenen Freiheitsrechten durch heutige Handlungen eingeschränkt würden. Folglich seien bei der Nutzung heutiger Ressourcen die Interessen jener künftigen Generationen zu berücksichtigen, insbesondere, wenn dies Auswirkungen auf die Umwelt hätte. Und genau dies hat heute wortwörtlich das Bundesverfassungsgericht getan.
Es findet damit gleichzeitig eine Entmündigung und eine Anmaßung statt. Entmündigt wird die heutige Generation, denn ihr wird eine eigene Entscheidung, ihr Leben selbstverantwortlich zu führen, abgenommen. Zweitens maßt sich derjenige, der im angeblichen Interesse künftiger Generationen Forderungen erhebt, an, für eben jene Generationen sprechen zu können. Implizit treibt dieses Urteil auch einen Keil zwischen die ältere Generation, die sich als Kohlenstoff-Frevler schuldig gemacht hat, und diejenigen der jüngeren Generation, die den Verzicht auf den Schulunterricht als Methode zur Rettung des Klimas entdeckt haben.
Paradoxer geht es nicht. Gerade die Sorge um das zarte Pflänzchen der Freiheit ist die beste Voraussetzung dafür, dass zukünftige Generationen in Freiheit und Wohlstand leben können. Es ist der inzwischen berühmte Konflikt zwischen denen, die Angst vor dem Ende der Welt haben, und jenen, die Angst vor dem Ende des Monats haben. Vor diesem Hintergrund ist das Prinzip der Freiheit der beste Garant für eine im Wortsinne nachhaltige, klimaschonende, erfinderische und kreative Gesellschaft und Entwicklung. Das Bundesverfassungsgericht scheint dieser Garant nicht mehr zu sein.
Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier