Nachbarschaftsstreit: E-Autofahrer drücken Anwohnern eigene Kosten auf
Erfahrene Anlageberater warnen: Wohneigentum ist heutzutage keine verläßliche Altersvorsorge mehr. Nicht nur die immer höheren Abgaben und Steuern, die zunehmend nur der Alimentierung akademischer Kostgänger und ihrer instrumentalisierten Gruppen dienen, sondern auch „Verbesserungsmaßnahmen“ der Straße oder der Nachbarhäuser können derart teuer werden, daß Rentner ihr Häuschen oder ihre Wohnung verkaufen müssen, weil sie nicht genug Geld haben. Und dabei geht es häufig nur um Verschönerung, die ein ästhetisch anspruchsvoller Nachbar mit Kontakten zum Stadtrat auf Kosten aller Anwohner durchsetzen will.
Wegen der angeblich grünen Politik der Bundesregierung und der Promovierung „klimaschonender“ E-Autos kommen nun auf Häuslebesitzer weitere Überraschungen zu. Nicht nur müssen alte Ölheizungen durch „Erneuerbare“ Quellen und Gasaggregate für Zehntausende Euros ersetzt werden; nun können auch noch selbsternannte Klimaretter die Kosten des eigenen Elektro-Luxusautos auf die Nachbarn abwälzen. Von der allgemeinen Quersubventionierung abgesehen, die z.B. Elon Musk via Klimazerftifikate zum Milliardär gemacht hat, müssen Eigenheimbesitzer nun auch noch die Kosten für die Ladesäulen von Nachbarn mittragen. Das Problem scheint schon so groß geworden zu sein, daß sogar die ARD es in Beiträgen aufgreift.
Der SWR zeigte vor kurzem ein Video, das einen Nachbarschaftsstreit im Hunsrück dokumentiert. Ein örtlicher Wirt und Hotelier will eine Ladesäule für Gäste errichten. Ob ein Dorfhotel im Hunsrück so viele reiche Gäste mit E-Auto hat, ist fraglich; aber wenn mal einer kommt, nutzt er wegen der geringen Ladekapazität natürlich jede sich bietende Gelegenheit und Wartezeit, um Reichweite zu gewinnen.
Weil die bestehende Infrastruktur nicht ausreicht, muß der Hotelier die Straße für eine bessere Leitung aufreißen lassen. Womit er sich prompt bei den Nachbarn unbeliebt macht, weil die zum Beispiel 1.500 Euro berappen sollen. Bodenständige Dorfbewohner sind mit den Vorstellungen von akademischen Großstädtern meist nicht zu beeindrucken, weswegen der Wirt, der ja nur mehr zahlende Gäste aus der Metropole anlocken will, mit seinem „Fortschritt“-Argument auf Granit beißt.
Er versucht es unverschämterweise auch noch damit, daß der Wert der Nachbarhäuser sich durch die neue Leitung erhöhen würde. Das ist aber erstens nur theoretisch der Fall, wenn jemand verkaufen will und genügend finanzstarke Interessenten hat. Und zweitens kann kein Bürger zwingen, den Wert des eigenen Besitzes zu erhöhen. Was würde unser Hotelier wohl sagen, wenn die Nachbarn versuchen würden, ihm eine Sanierungsmaßnahme aufzudrücken, zum Beispiel eine Neuverputzung seines Hauses, weil die Farbe den anderen nicht gefällt?
Insofern ist eine Nachbarin auch erbost und meint:
Der Wirt antwortet taktisch, in dem er sein egoistisches Interesse hinter moralischer Allgemeinnützigkeit verbirgt:
Weil du deinen Diesel weiterfahren möchtest, verhinderst du sozusagen anderen den Fortschritt.
Wie stehen die Chancen für die „Fortschrittsverweigerer“? Ein Anwalt des Stromlieferers schätzt sie als gering ein, da nach aller Erfahrung Klagen gegen grüne Interessen von der Justiz abgewiesen werden. Wa auch nicht verwunderlich ist, weil der Staat zunehmend den Interessen bestimmter Gruppen dient, die mit den zeitgeistigen Top-Themen wie „Klima“ oder „Migration“ enorme Mittel in die eigene Tasche umverteilen können.
Kläger gegen E-Mobilität oder Windrad-Wälder können aber meist ein Moratorium erwirken, was heißt, daß die Schnorrer ihre finanziellen Interessen nicht so schnell gegen die Mehrheit durchsetzen können, was viele Projekte schon wieder unattraktiv werden läßt. Seit 2019, dem Gretajahr ausgerechnet, kommen in Deutschland netto so keine Windräder hinzu, weil die Dorfbewohner und Naturschützer vor Ort die Betreiber mit Sammelklagen überziehen. Jahrelange Gerichtsverfahren können vor allem kleine Profiteure, die einen teuren Anwalt alleine anheuern müssen, effizient frustrieren. Die ökogeschädigten Anwohner im Ort hingegen können sich zusammentun, und müssen einen Juristen nur anteilig bezahlen.