Großer Sieg für den gesunden Menschenverstand: Die Stadt New York verliert den Prozess, Öl-Firmen für die „globale Erwärmung“ verantwortlich zu machen
Kernaussagen aus dem Urteil des Gerichts:
● Erstens ist die globale Erwärmung ein ausschließlich internationales Anliegen, das Fragen des Föderalismus und der Außenpolitik berührt. Infolgedessen erfordert sie die Anwendung von Bundesrecht, nicht von Landesrecht. Zweitens gibt der Clean Air Act der Environmental Protection Agency – nicht den Bundesgerichten – die Befugnis, inländische Treibhausgas-Emissionen zu regulieren. Klagen nach Bundesrecht, die solche Emissionen betreffen, sind daher fehl am Platze. Und schließlich, obwohl der Clean Air Act nichts über die Regulierung ausländischer Emissionen aussagt, raten richterliche Vorsicht und außenpolitische Bedenken davon ab, solche Klagen nach Bundesrecht zuzulassen, wenn der Kongress keine Anweisung gibt. Und da es keine solche Erlaubnis gibt, ist jeder der Ansprüche der Stadt verjährt und die Klage muss abgewiesen werden. (Seite 1.)
● Die sich uns stellende Frage lautet, ob Gemeinden das staatliche Zivilrecht nutzen können, um multinationale Ölkonzerne für die durch globale Treibhausgasemissionen verursachten Schäden haftbar zu machen. Angesichts der Art des Schadens und der Existenz eines komplexen Geflechts von bundesstaatlichem und internationalem Umweltrecht, das solche Emissionen regelt, sind wir der Meinung, dass die Antwort ’nein‘ lautet. (Seite 5.)
● Die globale Erwärmung stellt ein einzigartiges internationales Problem von nationalem Interesse dar. Es ist daher nicht gut geeignet für die Anwendung von staatlichem Recht. In Übereinstimmung mit dieser Tatsache sind die Treibhausgas-Emissionen Gegenstand zahlreicher bundesstaatlicher gesetzlicher Regelungen und internationaler Verträge. Diese Gesetze bieten einen ineinander greifenden Rahmen für die Regulierung von Treibhausgas-Emissionen sowie Durchsetzungs-Verfahren, um sicherzustellen, dass diese Vorschriften befolgt werden. (Seite 6.)
● Die Stadt New York hat diese Verfahren umgangen und stattdessen eine Klage nach staatlichem Recht gegen fünf Ölgesellschaften eingereicht, um Schäden geltend zu machen, die durch das zugegebenermaßen legale Geschäftsgebaren dieser Unternehmen bei der Förderung und dem Verkauf fossiler Brennstoffe auf der ganzen Welt entstanden sind. Auf diese Weise versucht die Stadt effektiv, diese sorgfältig ausgearbeiteten Rahmenbedingungen – die das Produkt des politischen Prozesses sind – durch einen Flickenteppich von Ansprüchen nach dem staatlichen Recht der Belästigung zu ersetzen. … Wir können ein solches Vorgehen nicht dulden. (p. 6.)
● Jeder Einzelne, der Gas und Strom verbraucht – sei es bei Fahrten mit Bus, Taxi, Uber usw. oder bei Hauslieferungen über FedEx, Amazon oder UPS – trägt zur globalen Erwärmung bei. (p. 8.)
● Die Stadt gibt freimütig zu, dass sie nicht in der Lage ist, das Verhalten der Produzenten unter irgendeinem Bundesgesetz oder internationalen Abkommen zu stoppen. In der Tat räumt sie ein, dass das Verhalten der Produzenten eine ‚rechtmäßige … kommerzielle Aktivität‘ ist. (p. 9.)
● Um es mit den Worten der Stadt zu sagen, dieser Fall betrifft nur „die Produktion, die Förderung und den Verkauf von fossilen Brennstoffen“, nicht die Regulierung von Emissionen. … Mit anderen Worten, uns wird gesagt, dass dies lediglich ein lokaler Streit über die erodierende Küstenlinie der Stadt ist, der keinen nennenswerten Einfluss auf die nationale Energie- oder Umweltpolitik haben wird. Wir stimmen nicht zu. (S. 19-20.)
● Kunstvolles Plädieren kann die Klage der Stadt nicht in etwas anderes verwandeln als in eine Klage über globale Treibhausgas-Emissionen. Gerade weil fossile Brennstoffe 4 Treibhausgase emittieren – die zusammen „die globale Erwärmung verschlimmern“ – verlangt die Stadt Schadensersatz. Anders ausgedrückt: Die Klage der Stadt schwankt zwischen der Leugnung jeglicher Absicht, sich mit Emissionen zu befassen, und der Identifizierung solcher Emissionen als die einzige Quelle des Schadens der Stadt. Aber die Stadt kann nicht beides haben. (p. 20.)
● Die Frage, die sich uns stellt, ist also, ob eine Klage wegen Belästigung, die darauf abzielt, Schadenersatz für die durch globale Treibhausgasemissionen verursachten Schäden zu erhalten, nach New Yorker Recht zulässig ist. Unsere Antwort ist einfach: nein. (p. 20.)
● Um das Offensichtliche klarzustellen: Die Stadt versucht nicht, die Produzenten für die Auswirkungen der in New York oder sogar in den Nachbarstaaten New Yorks freigesetzten Emissionen haftbar zu machen. Stattdessen beabsichtigt die Stadt, die Produzenten nach New Yorker Recht für die Auswirkungen von Emissionen haftbar zu machen, die in den letzten mehreren hundert Jahren rund um den Globus entstanden sind. Mit anderen Worten, die Stadt fordert Schadensersatz für die kumulativen Auswirkungen von Verhaltensweisen, die gleichzeitig in fast allen Gerichtsbarkeiten der Welt auftreten. Ein solch ausufernder Fall ist einfach jenseits der Grenzen des staatlichen Rechts. (S. 21-22.)
● Während die Stadt also nicht ausdrücklich versucht, den Produzenten einen Sorgfaltsstandard oder Emissions-Beschränkungen aufzuerlegen, ist das Ziel ihrer Klage vielleicht sogar noch ehrgeiziger: eine Verschuldens-unabhängige Haftung für die durch die Emissionen fossiler Brennstoffe verursachten Schäden aufzuerlegen, egal wo auf der Welt diese Emissionen freigesetzt wurden (oder wer sie freigesetzt hat). Wenn die Produzenten jegliche Haftung vermeiden wollen, dann wäre ihre einzige Lösung, die weltweite Produktion ganz einzustellen. (p. 24.)
● Diese Klage nach staatlichem Recht zuzulassen, würde ein weiteres Risiko bedeuten, das sorgfältige Gleichgewicht zu stören, das zwischen der Verhinderung der globalen Erwärmung, einem Projekt, das notwendigerweise nationale Standards und globale Beteiligung erfordert, einerseits und der Energieproduktion, dem Wirtschaftswachstum, der Außenpolitik und der nationalen Sicherheit andererseits hergestellt wurde. (p. 25.)
● Unter dem Strich reicht es aus zu sagen, dass die in diesem Streitfall aufgeworfenen Fragen bezüglich der inländischen Emissionen durch den Clean Air Act eindeutig geregelt sind. Infolgedessen bestätigen wir die Schlussfolgerung des Bezirksgerichts, dass die bundesrechtlichen Ansprüche der Stadt in Bezug auf inländische Treibhausgasemissionen durch das Gesetz verdrängt werden. (S. 36-37.)
● Die Stadt „möchte New Yorker Emissions-Standards auferlegen, die gleichzeitig von allen 50 US-Staaten und den Nationen der Welt ausgehen.“ (p. 42.)
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Übersetzt von Chris Frey EIKE