Klimaspaß mit EIKE: Britischer Geheimdienst MI6 will Klimasünder bekämpfen

Der lange in Moskau tätige Journalist Boris Reitschuster meinte in einem seiner Videos, die russischen Generäle nähmen der Bundeswehr die von Ursula vd Leyen auferlegte Multikulti-Gender-Initiative nicht ab. Das sei Desinformation, um mögliche Gegner in Sicherheit zu wiegen. Daß deutsche Eliten mittlerweile völlig inkompetent und deswegen „woke“ sind, liegt außerhalb des Vorstellungsvermögens der russischen Eliten.

Vor kurzem gab der Chef des britischen Geheimdienstes MI6 (Außen, Military Intelligence Section 6, auch SIS), Richard Moore oder „C“, das erste Mal in der Geschichte des Dienstes ein öffentliches Interview und betonte, daß seine Agenten nach Klimasündern im Ausland Ausschau halten würden. Wie darf man sich das vorstellen? Hangeln sich da Doppel-Null-Spione im Stil eines James Bond nachts durch Raffinerieanlagen in Dschidda? Knipst ein Schlapphut mit Minox-Minikamera vertrauliche Emissions-Aufzeichnungen im Berliner Wirtschaftsministerium? Oder klettert ein Geheimer im schmutzgrauen Tarnanzug an Schloten hoch und mißt den CO2-Gehalt im Qualm?

Vielleicht wird der übernächste Bond-Film ja ein Ökothriller, in dem Daniel Craig Klimaschurken nachspürt. Arbeitstitel: „Liebesgrüße aus Leuna“.

Zitat Moore:

„Wo Menschen im Klimaschutzbereich Verpflichtungen eingehen, ist es vielleicht unsere Aufgabe sicherzustellen, dass das, was sie tun, auch wirklich das ist, wozu sie sich verpflichtet haben. Wie jemand so schön zu sagen pflegte: ‚Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.'“

Ob man das ernst nehmen darf, ist offen. Ähnlich wie bei der Bundeswehr ist in westlichen Staaten grundsätzlich davon auszugehen, daß kleine grünrote Interessensgruppen ihre Agenda selbst in Institutionen durchsetzen, die sie bislang verachteten oder ignorierten. Vielleicht kann man Militär und Geheimdienst mit einer Gender-Bundeswehr oder einen Klima-MI6 ja durch die Hintertür abschaffen. Dumm nur, daß die Russen und Chinesen es nicht tun.

Allerdings muß man beachten, daß der britische Regierungschef nicht Angela Merkel oder Annalena Baerbock heißt, sondern Alexander Boris de Pfeffel Johnson. Er hat zwar genau wie seine kontinentalen Kollegen die Corona-Sars2-„Pandemie“ politisch genutzt; in anderen Fragen aber eine klar bürgerfreundliche Politik gemacht. Daß er einem „C“ dessen ernsthafte Klimaschnüffelei durchgehen lassen würde, ist daher nicht wahrscheinlich. Vermutlich ist das Tamtam wohl nur eine PR-Offensive von Moore, der den britischen Journalisten etwas zu schlucken gab, da die genau wie die Kollegen in den DACH-Staaten meist völlig entrückt sind. Ganz substanzlos wäre ein Klima-007 aber nicht: Würde der MI6 Informationen darüber besitzen, daß die Klimapolitik zum Beispiel eines Joe Biden oder einer Bärbock nach vier Jahren nicht so erfolgreich ist wie verlautbart, könnte man das schon in Verhandlungen unterschiedlicher Art nutzen.




Norwegens wirtschaftliche Erfolgsgeschichte

Dem Bericht der Deutschen Welle nach, investiert der Fond jedoch in Energieunternehmen, die Raffinerien haben und sich mit dem Vertrieb und Einzelhandelsverkauf von Öl befassen und Gasprodukte. Damit behält der Fond weiterhin maßgebliche Beteiligungen an Big Oil-Unternehmen wie Shell, BP, Total und ExxonMobil.

Oslo sagte, der Schritt beruhe ausschließlich auf finanziellen Erwägungen und spiegelt keine besondere Sicht auf die Zukunftsaussichten der Ölindustrie wider. Die Rendite der Fondsinvestitionen in Öl- und Gasaktien ging im vergangenen Jahr um 9,5 Prozent zurück.

Die norwegische Zentralbank, die den Mammutfonds verwaltet, hat lange behauptet, dass die Veräußerung darauf abzielte, das Engagement des Landes im Energiesektor zu verringern. Die Erlöse der Öl- und Gasindustrie des Landes machen mehr als 20 Prozent der norwegischen Einnahmen aus.

„Die Regierung schlägt vor, Unternehmen, die als Explorations- und Produktionsunternehmen im Energiesektor eingestuft sind, von der staatlichen Pensionskasse Global auszuschließen„, heißt es in einer Erklärung des Finanzministeriums. „Ziel ist es, die Anfälligkeit unseres gemeinsamen Vermögens bei einem dauerhaften Ölpreisverfall zu verringern.“ Die Zentralbank Norges Bank hatte 2017 eine vollständige Veräußerung von Öl- und Gasaktien vorgeschlagen.

Der Fonds hielt Ende letzten Jahres rund 13 Milliarden US-Dollar – 5,9 Prozent seiner gesamten Aktieninvestitionen – im Ölsektor. Ein Großteil dieses Betrags wird nun jedoch in integrierte Ölunternehmen investiert, die von der Exploration bis zum Verkauf von Kraftstoff am Straßenrand tätig sind.

 

Verpasste Gelegenheit

Norwegens Entscheidung rief gemischte Gefühle bei Klimaaktivisten hervor , die erwarteten, dass Oslo ‚aufs Ganze gehen‘ würde.
Martin Norman von der norwegischen Gruppe von Greenpeace, sprach von ‚einer verpassten Gelegenheit‘, meinte jedoch, dass sei ein „Schritt in die richtige Richtung“, der andere Investoren dazu veranlassen würde, sich von fossilen Brennstoffen zurückzuziehen.

 

Norwegens Ölreserven haben dazu beigetragen, dass Norwegen eines der reichsten Länder der Welt ist

Zu diesem Thema bietet BP eine interessante Grafik:

Weltweit wachsen die bestätigten Energiereserven von 1999, 2009 und 2019

 

Norwegens wirtschaftliche Erfolgsgeschichte

Norwegens „Government Pension Fund – Global“, allgemein als „Oil Fund“ bezeichnet, hat heute einen neuen Höhepunkt erreicht. Zum ersten Mal hat der Wert des weltweit größten staatlichen Investmentfonds zehn Billionen Kronen überschritten. Das sind ungefähr 1,087 Billionen USD. …

Slogan: Wir arbeiten daran, finanziellen Wohlstand für zukünftige Generationen zu sichern und aufzubauen [Welchen Slogan würden Sie für Deutschland passend finden?]

1990 verabschiedete das norwegische Parlament das Gesetz über staatliche Pensionsfonds. Die erste Einzahlung erfolgte 1996. Seit 1998 erzielt der Fonds eine jährliche Rendite von 5,9 Prozent oder 4.660 Milliarden Kronen.

 

Sogar die schottische Unabhängigkeitsbewegung ‘ Scotland Independence‘ nutzte schon 2016 Werbung mit

Der norwegische Ölfonds beläuft sich nun auf ~ 503 Mrd. GBP, was jeden Norweger zu einem theoretischen Kroner-Millionär macht (dies entspricht jeweils ~ 100.000 GBP).

Aufeinanderfolgende Regierungen von Labour und Tory UK konnten keinen einzigen Cent der schottischen Öleinnahmen einsparen.Norwegen ist mit ca. 5,1 Mio. Einwohnern ein unabhängiges Land.

Es ist an der Zeit, dass  auch Schottland mit einer Bevölkerung von ~ 5,3 Millionen unabhängig wird.

Zusammenstellung und Übersetzung Andreas Demmig




La Niña und das Bundesverfassungsgericht – von Fritz Vahrenholt

Globale Temperaturkurve im kalten April 2021
Die Abweichung der globalen Mitteltemperatur der satellitengestützten Messungen vom Durchschnitt der Jahre 1991 – 2020 ging im April 2021 weiter auf – 0,05 Grad Celsius zurück. Noch wirkt sich die kühle La Niña-Situation der letzten Monate aus. Laut der US- amerikanischen Wetter- und Ozeanografie­behörde NOAA wird La Niña mit 80%iger Wahrscheinlichkeit von Mai bis Juli beendet sein. Allerdings erwartet die Behörde im Herbst den Wiederbeginn einer neuen La Niña.

Der Durchschnitt der Temperaturerhöhung beträgt 0,14 Grad Celsius pro Jahrzehnt. Die Modellrechnungen, auf denen die Empfehlungen des IPCC beruhen, kommen auf einen doppelt so hohen Temperaturanstieg für den gleichen Zeitraum. (siehe nächste Grafik, Quelle: R.Spencer 2021). Diese eklatante Abweichung von der realen Temperaturentwicklung ist politisch bedeutsam, weil die Prognosen der Modelle zur Grundlage von weitreichenden Entscheidungen, wie z.B. Verfassungsgerichtsurteilen, gemacht werden.

Ein Verfassungsgerichtsurteil, das sich auf fragwürdige Quellen stützt

Mit Beschluss vom 24.März hat das Bundesverfassungsgericht auf Klage einiger Einzelpersonen wie dem Schauspieler Hannes Jänicke, Luisa Neubauer (Fridays for future), Prof. Volker Quaschning, Josef Göppel (CSU und Energiebeauftragter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit) entschieden, dass das Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019, verfassungswidrig ist, weil „hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahre 2031 fehlen“.

Wie kommt das Gericht zu diesem Ergebnis?

In der Beschreibung der „tatsächlichen Grundlagen des Klimawandels“ (Ziff.16-29) und den „tatsächlichen Grundlagen des Klimaschutzes“ (Ziff.31-37) bezieht das Gericht sich im Wesentlichen auf vier Quellen: den IPCC, das Buch Rahmstorf/Schellnhuber „Der Klimawandel“, das Umweltbundesamt und den Sachverständigenrat für Umweltfragen SRU.
Das Gericht stellt zu den Grundlagen des Klimawandels fest:

zwischen der Gesamtmenge an emittierten klimawirksamen Treibhausgasen und dem Anstieg der mittleren Oberflächentemperatur besteht eine annähernd lineare Beziehung“ (Ziff.19). „Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gilt derzeit ein globaler Temperaturanstieg um mehr als 3 °C bis zum Jahr 2100 als wahrscheinlich„.

Hier ignoriert das Gericht die erheblichen Unsicherheiten über Rückkopplungseffekte, wie etwa der Wolken, die das IPCC selbst dazu führt, eine Spannbreite von 1,5 bis 4,5 Grad Celsius bei Verdoppelung der CO2-Konzentrationen von 285 ppm (1.860)  auf 570 ppm 2.100 anzugeben.
In Ziffer 20 greift das Gericht die unter Klimaforschern umstrittene Annahme Stefan Rahmstorfs auf, wonach es Hinweise gibt,

daß infolge des Abschmelzens des Grönländischen Eisschildes und anderer Frischwassereinträge in den Nordatlantik die thermohaline Zirkulation des Nordatlantiks (atlantische Umwälzbewegung) an Stärke verliert. Eine starke Abschwächung hätte unter anderem große Auswirkungen auf die Wettersysteme in Europa und Nordamerika. Der Nordatlantikraum würde sich rasch um mehrere Grad abkühlen.“

Hier beruft sich das Gericht auf eine umstrittene Außenseitermeinung. Hätte es auf die Web-Seite des Max-Planck-Instituts für Meteorologie in Hamburg geschaut, hätte es auf die Frage “ kann die globale Erwärmung zum Abriss des Golfstroms führen?“ die Antwort gelesen „Die kurze Antwort ist: Nein.

Auch die Schellnhuberschen Kipppunkte haben es dem Gericht angetan.

Als eine besondere Gefahr für die ökologische Stabilität werden sogenannte Kipppunktprozesse im Klimasystem angesehen, weil diese weitreichende Umweltauswirkungen haben können. Kippelemente sind Teile des Erdsystems, die eine besondere Bedeutung für das globale Klima haben und die sich bei zunehmender Belastung abrupt und oft irreversibel verändern. Beispiele sind die Permafrostböden in Sibirien und Nordamerika, die Eismassen in den polaren Zonen, der Amazonasregenwald und bedeutende Luft- und Meeresströmungssysteme.„(Ziffer 21)

Wahrscheinlich hatten die Richter das Interview mit Jochem Marotzke, Doyen der deutschen Klimaforscher vom Hamburger Max-Planck-Institut für Meteorologie mit der FAZ nicht gelesen:

FAZ: Welcher Kippunkt macht Ihnen am meisten Sorgen?

Marotzke:  Keiner

Auch bei den Extremereignissen entspricht das Gericht kaum den aktuellen Erkenntnissen. Selbst der Deutsche Wetterdienst hatte 2018 erklärt – wie der IPCC noch 2013 – dass es schwierig sei, eine Zunahme von Extremwetterereignissen in Deutschland statistisch nachzuweisen. Und dies gilt auch – nach wie vor – weltweit für Dürren, Starkregenereignisse, Hurrikane, Tornados. Im Kapitel IV-Extremwetter  unseres Buches „Unerwünschte Wahrheiten“ haben wir 488 Literaturstellen zitiert, die die weitverbreitete Meinung, Extremwetter hätten zugenommen, widerlegen.

Als Widerlegung der Aussage des Gerichts (Ziffer 27):

Als eine besondere Herausforderung gilt die in Deutschland beobachtete Zunahme von Trockenheit und Dürre. Die hiermit einhergehende Austrocknung der Böden hat vor allem für die Landwirtschaft Bedeutung“, sei die Grafik der Sommerniederschläge gezeigt:

Aber nicht nur die Sommerdaten widerlegen diese Aussage des Gerichts, die Winterdaten ebenso.

Hier gibt es sogar einen Anstieg der Niederschläge. Quelle : hier

Es gibt auch keinen Dürreanstieg  europaweit und sogar weltweit („Unerwünschte Wahrheiten“, S. 168). In Ziffer 28 des Beschlusses heißt es :

Der Klimawandel ist zudem bedeutende Ursache von Flucht und Migration. Menschen verlassen ihre Heimat auch in Folge von Naturkatastrophen und aufgrund langfristiger Umweltveränderungen wie etwa vermehrter Dürren und des Anstiegs des Meeresspiegels.“(Quellenangabe Rahmstorf/Schellnhuber)

Benjamin Schraven vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik schreibt zu diesem Sachverhalt :

„Vieles deutet daraufhin, dass die immer noch weit verbreitete Annahme eines Automatismus zwischen Klimawandel und Migration stark angezweifelt werden muss. Ein solch genereller Ökodeterminismus ist empirisch nicht haltbar.“

Das folgende unzureichende Verständnis von Quellen und Senken des CO2 in Ziffer 32 hat riesige Konsequenzen für den Urteilsspruch:

„Es wird angenommen, dass ein annähernd linearer Zusammenhang zwischen der Gesamtmenge der über alle Zeiten hinweg kumulierten anthropogenen CO2-Emissionen und der globalen Temperaturerhöhung besteht. Nur kleine Teile der anthropogenen Emissionen werden von den Meeren und der terrestrischen Biosphäre aufgenommen„.

Das ist nun objektiv falsch. Aber wer hat das dem Gericht aufgeschrieben, denn es geht so weiter?

Der große Rest anthropogener CO2-Emissionen verbleibt aber langfristig in der Atmosphäre, summiert sich, trägt dort zur Erhöhung der CO2-Konzentration bei und entfaltet so Wirkung auf die Temperatur der Erde. Im Gegensatz zu anderen Treibhausgasen verlässt CO2 die Erdatmosphäre in einem für die Menschheit relevanten Zeitraum nicht mehr auf natürliche Weise. Jede weitere in die Erdatmosphäre gelangende und dieser nicht künstlich wieder entnommene (unten Rn. 33) CO2-Menge erhöht also bleibend die CO2-Konzentration und führt entsprechend zu einem weiteren Temperaturanstieg. Dieser Temperaturanstieg bleibt bestehen, auch wenn sich die Treibhausgaskonzentration nicht weiter erhöht.„(Ziffer 32)

Selbst das IPCC würde dem widersprechen, denn es werden zur Zeit etwa 4,7 ppm jährlich durch anthropogene CO2-Emissionen der Atmosphäre hinzugefügt, aber etwas mehr als die Hälfte des Zuwachses wird durch Ozeane und Pflanzen aufgenommen. (Das Gericht s.o.: „nur kleine Teile“!) Da die Aufnahme von Pflanzen und Ozeanen proportional der CO2-Konzentration in der Atmosphäre erfolgt, hätte eine deutliche Emissionsreduktion – wie etwa eine Halbierung –  in der Zukunft sehr wohl  eine Konzentrationsminderung in der Atmosphäre zur Folge, denn die durch Pflanzen und Ozeane aufgenommenen etwa 2,6 ppm bleiben vorerst unverändert, auch wenn die CO2– Emission auf 2,35 ppm sinkt.

Aber mit dieser Feststellung hat das Gericht die Voraussetzung für den CO2-Budgetansatz geschaffen:

Daher lässt sich in Annäherung bestimmen, welche weitere Menge an CO2 noch höchstens dauerhaft in die Erdatmosphäre gelangen darf, damit diese angestrebte Erdtemperatur nicht überschritten wird…Diese Menge wird in der klimapolitischen und klimawissenschaftlichen Diskussion als „CO2-Budget“ bezeichnet„.(Ziffer 36).

Und nun fängt das Gericht an zu rechnen und folgt dem Gutachten des sechsköpfigen Sachverständigenrats für Umweltfragen SRU (stellv. Vorsitzende Prof. Claudia Kemfert). Der SRU hatte in seinem 2020-Gutachten auf  Seite 46 das Budget des IPCC von 2018 zur Einhaltung eines Ziels von 1,75 °C mit 800 Gigatonnen CO2 übernommen. Diese Größe teilt der SRU durch die anteilige Bevölkerung und kommt zu 6,7 Gigatonnen CO2, die Deutschland noch ausstoßen darf. Dass die genannten 800 Gigatonnen selbst nach Ansicht des IPCC mit großer Unsicherheit versehen ist, erwähnt das Gericht, rechnet aber weiter mit den 6,7 Gigatonnen. Der Hamburger Klimaforscher Prof. Jochem Marotzke überraschte kurz nach Erscheinen des IPCC-Berichts von 2018 mit der Aussage, dass die zulässige Emission an CO2 sich auf 1.000 Gigatonnen erhöht hätte. Ursache hierfür war die Erkenntnis, dass die Pflanzen der grüner werdenden Erde unvorhergesehenerweise mehr CO2 aufnehmen können als bislang vermutet. Aber das Gericht folgt lieber den Rechnereien des Sachverständigenrats für Umweltfragen.

Legt man als ab 2020 verbleibendes konkretes nationales CO2-Restbudget 6,7 Gigatonnen zugrunde, wie es der Sachverständigenrat für das Ziel ermittelt hat, den Anstieg der mittleren Erdtemperatur mit einer Wahrscheinlichkeit von 67 % auf 1,75 °C zu begrenzen, würde dieses Restbudget durch die in § 4 Abs. 1 Satz 3 Klimaschutzgesetz in Verbindung mit Anlage 2 zugelassenen CO2-Mengen bis 2030 bereits weitgehend aufgezehrt“. (Ziffer 231).

In der Tat legt das Klimaschutzgesetz eine Minderung der CO2 -Emissionen von 0,813 GT in 2020 auf 0,543 GT in 2030 für alle Sektoren Deutschlands von Energie über Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft fest. Das Gericht summiert die begrenzten Emissionen und kommt zum Ergebnis:

Nach 2030 verbliebe danach von dem vom Sachverständigenrat ermittelten CO2-Restbudget von 6,7 Gigatonnen weniger als 1 Gigatonne. (Ziffer 233) Zur Wahrung der Budgetgrenzen müsste demzufolge nach 2030 alsbald Klimaneutralität realisiert werden.Dass dies gelingen könnte, ist aber nicht wahrscheinlich“. (Ziffer 234)

Und somit kommt das Gericht zum Ergebnis:

Nach der Berechnung des Sachverständigenrats bleibt bei Verfolgung einer Temperaturschwelle von 1,75 °C bei 67%iger Zielerreichungswahrscheinlichkeit nach 2030 allenfalls noch ein minimaler Rest an Emissionsmöglichkeiten, der angesichts des für 2031 noch zu erwartenden Emissionsniveaus kaum für ein weiteres Jahr genügte (oben Rn. 231 ff.). Zur strikten Wahrung des durch Art. 20a GG vorgegebenen Emissionsrahmens wären danach Reduktionsanstrengungen aus heutiger Sicht unzumutbaren Ausmaßes erforderlich, zumal die allgemeine Lebensweise auch im Jahr 2031 noch von hoher CO2-Intensität geprägt sein dürfte und die jährliche Emissionsmenge im Vergleich zu 1990 erst um 55 % reduziert sein wird (vgl. § 3 Abs 1 Satz 2 KSG). … das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot …(würde) die Hinnahme erheblicher Freiheitseinschränkungen fordern, die aus heutiger Sicht kaum zumutbar wären.“ (Ziffer 246)

Der Schlusssatz des Gerichts lautet :

„Der Gesetzgeber muss daher die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume nach 2030 jedoch bis zum 31. Dezember 2022 unter Beachtung der Maßgaben dieses Beschlusses näher regeln.“

Wie die Politik, die nach Ansicht des Gerichts 2030 noch vorhandene 1 Gigatonne CO2 auf alle Sektoren und den Zeitraum 2030 bis 2050 verteilt, ist eine unlösbare Aufgabe. Es sei denn, man macht ab 2035 alles dicht.

Damit nähert sich das Gericht der Auffassung eines Klägers, Herrn Prof. Quaschning, der eine Null-CO2-Emission für 2035 gefordert hatte. Um den Ausgangspunkt des Gerichts – Restbudget von 6,7 GT bis 2050 für Deutschland in ein Verhältnis zu setzen: das entspricht etwa einem halbem Jahr CO2-Emissionen der VR China in 2030. Bis zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt das Land nach seiner freiwilligen Erklärung zum Pariser Abkommen die Emissionen von 9,5 auf 12,5 GT zu steigern- pro Jahr wohlgemerkt. Das Gericht sieht aber für Deutschland für 2030 bis 2050 ein Restbudget von durchschnittlich 0,05 GT pro Jahr vor, soviel wie allein die Baustoffindustrie emittiert, die naturgesetzlich durch die Zementherstellung CO2 (Kalziumkarbonat-Verarbeitung zu Kalziumoxid) ausstößt.

War schon das Klimaschutzgesetz dazu angetan, erhebliche Wohlstands- und Arbeitsplatzverluste bis 2030 zu bewirken, werden die jetzt zu erwartenden Verschärfungen zu tiefsten Verwerfungen führen. Spät, sehr spät wird man erkennen, dass die Elektrifizierung der Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie ohne Gas, ohne die in Deutschland verbotene CO2-Abscheidung, ohne die in Deutschland verbotene Kernenergie nicht zu bewerkstelligen ist. Wind und Solar werden die nötige Energie jedenfalls nicht liefern. Denn es geht praktisch um die Stillegung der Gas-und Ölheizungen, das Verbot von Benzin- und Dieselautos, die Stilllegung des LKW-Verkehrs, des Flugverkehrs, der Raffinerien, der Grundstoffindustrie und die Durchleitung des in Nordstream 1 und 2 ankommenden Erdgases (etwa 0,2 GT CO2 pro Jahr) an unsere Nachbarn , die es dann verbrennen dürfen – das volle grüne Programm also.  Das wird grandios scheitern.

Das Gericht hat einen momentanen, mit hohen Unsicherheiten behafteten Diskussionsstand der Klimadebatte zum Anlaß genommen, den CO2-Knopf in Deutschland für 2030 bis 2050 auf Null zu stellen.

Wir bräuchten dringend eine Abkühlung. Nicht nur in der CO2-Debatte. Sondern auch des Klimas selbst. Nur wenn die von vielen Wissenschaftlern erwartete Abkühlung in diesem Jahrzehnt eintritt, ist der deutsche soziale Rechtsstaat noch zu retten.

Hinsichtlich dieser Abkühlung gegenüber den Modellprognosen bin ich zuversichtlich.

 




Rekordkälte im April und Mai? „Reiner Zufall“ – die Statistik von „Quarks“

Quelle: Facebook, Quarks

„Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst manipuliert hast“, soll Churchill gesagt haben. Man kann als richtiger Wissenschaftler Statistiken sehr wohl so darstellen, daß keine intentionale Tendenz darin enthalten ist. In naturwissenschaftlichen Publikationen wird in der Regel auch genau darauf geachtet.

Sobald aber Politik im Spiel ist und es um Geld und Macht geht, oder nur psychologisch um die „richtige“ Weltsicht, wird geschummelt, was das Zeug hält.

Die obenstehende Grafik von Quarks, der Wissenschaftsshow vom WDR, erklärt, warum die aktuelle Rekordkälte nichts mit Klima zu tun habe. Hauptargument: reiner Zufall. Man sieht, daß es in den 1960ern und 70ern häufiger sehr kalt war im April; seit den 80ern aber kaum noch. Die tiefen Temperaturen 2021 seien also nur ein statistischer Ausreißer.

Möglich wäre es; deutlich wahrscheinlicher ist aber, daß die April-Maikälte ein Vorgeschmack auf die kommende Kaltphase ist, die durch den Haupttreiber des Klimas, die solaren Zyklen, verursacht wird.

In den Medien werden interessanterweise zwei Rekord-Bezüge verbreitet: Nach der einen Quelle ist es so kalt wie seit 90 Jahren nicht; nach der anderen wie seit 40 Jahren (s.0.). Der Grund für den Unterschied ist der lokale Bezugsrahmen, zum Beispiel ein Bundesland, ganz Deutschland, Europa, die Nordhalbkugel oder auch die ganze Welt. Da unter der Quarks-Grafik DWD steht, sind hier wohl die deutschen Mittelwerte gezeigt; leider hat man in der Überschrift vergessen zu erwähnen, auf welchen Ort sich die Daten beziehen.

Auch der zeitliche Bezugsrahmen wirft Fragen auf – warum zeigt man nicht die Daten aus dem Kaiserreich und der Weimarer Republik von vor über 90 Jahren?

Was die Wissenschaftlichkeit bzw. die politische Einseitigkeit von Quarks und Moderatorin Mai-Thi Leiendecker angeht, reicht als Hinweis dieses häufig zitierte Video von 2019:




Die Klimaschau von Sebastian Lüning: Peter Ridd – gefeuert, weil er seine wissenschaftliche Meinung gesagt hat