Schätze heben mit Wasserstoff

In Reinform ist er in Verbindung mit der Luft hochexplosiv. Um diese Reinform herzustellen, um zum Beispiel den Wasserstoff aus Wasser zu lösen, sind sehr energieintensive Prozesse notwendig, die am Ende der Transformation Strom – Wasserstoff – Strom einen Energieverlust von etwa 75% aufweisen. Kurz:  Ich stecke 100% Strom hinein und bekomme 25% Strom heraus. Detailliert nachzulesen in oben verlinktem Aufsatz. Diese Transformation macht nur dann im Rahmen einer Energiewende Sinn, wenn Unmengen überschüssiger – grüner = CO2-freier – Strom zur Verfügung stünden. Das ist, auch wenn Herr Aiwanger etwas anderes behauptet, nicht der Fall. Mit den etwa  6,5 TWh mittels erneuerbarer Energieträger möglichen, dann abgeregeltem Strom (2019), ließe sich bei einem Gesamtbedarf von aktuell um die 600 TWh pro Jahr kaum eine  bundesdeutsche Wasserstoffwirtschaft aufbauen.  Also geht man hin und nimmt zum Beispiel den Strom eines Laufwasserkraftwerks. Dieser wird zur Wasserstoffherstellung verwendet. Schwupp – di – wupp, fertig ist der grüne Wasserstoff. Nein, ist er nicht. Denn der Strom des Wasserkraftwerks fehlt im allgemeinen Stromnetz und muss konventionell ersetzt werden. Das nennt man rechte Tasche, linke Tasche und gilt überall. Der angeblich grüne Wasserstoff ist immer Strom-Mix-Wasserstoff. Die 25% Strom, die am Ende übrigbleiben, sind Strom-Mix-Strom. Wie jeder Strom, der hergestellt wird. Der Strom-Mix in Deutschland liegt aktuell bei gut 53% erneuerbarer, 47% konventioneller Stromerzeugung. Was man dem Strom gleichwohl nicht ´ansieht`. Physikalisch ist Strom eben Strom. Ganz gleich, wie er erzeugt wird. Erst wenn Strom komplett = 100% mittels erneuerbarer Energieträger erzeugt worden wäre, erst dann wäre der über Bedarf erzeugte Strom grün. Jeder, der einen einigermaßen realistischen Blick für die Dinge hat, weiß, dass die andauernde 100 % Bedarfsdeckung mittels erneuerbarer Energieträger erzeugtem Strom nicht möglich sind. Das liegt allein schon in der Volatilität der Stromerzeugung und an den gewaltigen zukünftigen, zusätzlichen Strommengen, die im Rahmen der Sektorkopplung bereitgestellt werden müssen. Als Bundesregierung anzunehmen, dass im Jahr 2030 lediglich die gleichen Strommengen benötigt würden wie heute, ist Volksverdummung oder Naivität. Wahrscheinlich ist es eine Kombination aus beidem.

Zurück zum Wasserstoff. Da gibt es das sogenannte LOHC-Verfahren. Der Wasserstoff wird auf eine Trägerflüssigkeit gebracht und kann dann mit Tanklastern, Schiffen usw. problemlos transportiert werden. So gebunden verliert Wasserstoff seine Flüchtigkeit und Explosionskraft. Zurückverwandelt wird der Wasserstoff, wenn er gebraucht wird. Zum Beispiel, um in einer Brennstoffzelle zurück zu Strom gewandelt zu werden, der dann einen Elektromotor antreibt.  Neben dem bereits von Helmut Kuntz in seinem Artikel erwähnten Forschungs- und Technologiezentrum Westküste und anderen ist das Helmholtz-Institut in Erlangen, Ableger des Forschungszentrum Jülich, in Sachen Wasserstoff aktiv. Warum? Weil es sich immer wieder lohnt, Forschungsmittel abzugreifen. Forschungsmittel, die praktisch und faktisch eingedenk der unrentablen Herstellung von Wasserstoff herausgeworfenes Geld sind. Folgerichtig beantwortetet das Helmholtz-Institut in Erlangen trotz mehrmaliger Nachfrage eine Anfrage meinerseits, nach der Energie, die zur Realisierung des LOHC-Verfahrens eingesetzt werden muss, nicht. Das Aufsetzen und wieder herauslösen des bereits mit enormen Energieaufwand (s.o.) hergestellten Wasserstoffs verschlechtert die Energiebilanz ganz sicher nochmal. Als ich mich dann an den Leiter des Projektes wende, beantwortet  Prof. Wasserscheid, meine Frage, wieviel Energie es koste, den LOHC-Zwischenschritt durchzuführen, mit der Übersendung von 5 Fachaufsätzen, in ´denen alles drinstünde`. Ein m. E. vergiftetes Schreiben, mit dem sich der Herr Professor geschickt um die direkte und konkrete Beantwortung meiner Fragen drückt, wieviel Energie die Hydrierung/Dehydrierung per LOHC von Wasserstoff koste, und ob stark schwankender Strom zur Wasserstoffherstellung geeignet sei. Denn am Ende, so meine Vermutung, bliebe von der Menge des ursprünglich mühsam erzeugten Stromes (Anmerkung – eine Windkraftanlage, ein Windpark erzeugt im Schnitt etwa 22% onshore/37% offshore, gesamt also 25% Strom der insgesamt pro Jahr möglichen Strommenge, die durch die Nennleistung erzielbar wäre) und zur Wasserstoffherstellung eingesetzten Stroms wahrscheinlich nur sehr wenig (10%?), vielleicht sogar fast gar nichts übrig.

Das würde dann jedes noch so kluge Verfahren ad absurdum führen. Klug ist ´Wasserstoff-Forschung` – wie so viele ´Forschung` im Bereich Energiewende – nur in Sachen Gold- und Schatzsuche. Gold und Schätze liegen heutzutage in Form von Subventionen und Fördergeldern praktisch auf der Straße. Der Forscher muss sie nur heben. Ein Antrag mit der Darstellung der für die politischen Entscheider notwendigen Hoffnungspotentiale („Wir retten die Energiewende!“), und die Gelder fließen. Denn technisch lässt sich fast alles machen. Das LOHC-Verfahren ist schon recht lange bekannt. Prof. Wasserscheid und seine Mitstreiter verstehen es allerdings ausgezeichnet, LOHC in den Kontext Energiewende einzubauen. Damit wird er vermutlich sehr reicher Mann. Was ihm gegönnt sei. Aber: Er wird ein reicher Mann zu einem erheblichen Teil auf Kosten der Steuerzahler mit einem im Prinzip alten Hut, der niemals in großem Maßstab realisiert werden wird. Der Nutzen von Wasserstoff mit oder ohne LOHC ist durch den unter dem Strich insgesamt viel zu hohen Energiebedarf, vor allem aber wegen der nicht vorhandenen mittels erneuerbarer Energieträger erzeugten überschüssigen Energie, mehr als fragwürdig. Die Kosten für den Ausbau der Infrastruktur, und die am Ende dann doch zugrunde liegende fossile Basis der Trägersubstanz, der mögliche Ausstoß von Stickoxiden und anderen Schadstoffen bei der Verbrennung von Wasserstoff zum Beispiel direkt in einem Wasserstoffverbrennungsmotor plus weiterer Nachteile, verschärfen diese Fragwürdigkeit und lassen das Verfahren am Ende als Bestandteil einer überaus teuren, sehr aufwendigen und energieverschlingenden Luftnummer erscheinen. Von „Rettung der Energiewende“ kann überhaupt keine Rede sein.

Aachen, 13.10.2020




Deutsche Überheb­lichkeit und schwedische Lösung

Immer noch ist der aktuelle Lockdown mit Daten nicht zu begründen

Im letzten Corona-Artikel [2] wurde auf die Mortalitätskurve des Städtchens Fürth hingewiesen. Diese belegt, dass steigende Fallzahlen nicht „alternativlos“ zu höherer Mortalität führen müssen und die blinde Fortschreibung der Mortalitätszahl dann zu völlig falschen Schlussfolgerungen führt, wenn es (wie in Fürth) seit ca. vier Monaten trotz auf das Doppelte gestiegener Fallzahl keinen Todesfall mehr gibt (bis Juni bei gleicher Fallzahl waren es 38 Todesfälle).

Bild 1 Stadt Fürth, Infektionszahl. Quelle: corona in zahlen – landkreise

Bild 2 Coronadaten Fürth. Verlauf Covid-19-Erkrankte und Todesfälle. Grafik vom Autor erstellt. Datenquelle: corona-fallzahlen.landkreis-fuerth.de

Bild 3 Tägliche Fallzahlen Fürth: Corona-Todesfälle, alle Todesfälle (aus dem Werte Bayern 2018 auf Fürth heruntergerechnet). Grafik vom Autor erstellt. Datenquelle: corona-fallzahlen.landkreis-fuerth.de

Für Deutschland gesamt ist eine Corona-Mortalität seit dem Sommer in geringem Umfang vorhanden, und steigt nun leicht an, aber keinesfalls auch nur entfernt so hoch wie zu Anfang der „Pandemie“.

Bild 4 Deutschland, Covid-19 Infektionen kumuliert, Todesfälle kumuliert. Grafik vom Autor erstellt. Datenquelle: RKI

Warum seitens unserer Politiker deshalb aktuell eine Coronahysterie ausgerufen wurde, kann allerdings nicht mit den gegenüber dem Frühjahr nur leicht angestiegenen Mortalitätszahlen begründet werden (sofern diese mit Verstand und nicht nur mit politischer Hysterie betrachtet werden).

Eher muss man dafür bewusste Panikmache anhand falscher Aussagen Interpretation vermuten, wie es beispielsweise Herr Lauterbach macht:
sciencefiles: Lauter Quatsch: Macht COVID-19 dumm? Karl Lauterbach und der IQ
BZ, 29. August 2020: Epidemiologin Angela Spelsberg – Karl Lauterbachs Ex-Frau stichelt gegen seine Corona-Politik
Das Problem ist allerdings nicht alleine Herr Lauterbach, sondern die, welche sich so etwas anhören, anstelle solche „Berater“ hinauszuwerfen. In Berlin will man seit langem jedoch wohl nur noch Berater, die nicht klüger sind als ihre politischen Auftraggeber. Und (nur) wer diese „Anordnung“ durchhält, wird befördert oder weitergelobt, wofür eine Frau von den Laien als exemplarisches Beispiel dienen kann.
Wie so oft ist das nicht nur die Ansicht des Autors:
Achgut 03.11.2020: Corona macht Panikpolitik im Zeitraffer überprüfbar
... Erst war im Februar das Virus rechts, weil die Fraktionsvorsitzende der AfD Alice Weidel im Bundestag vor der Epidemie warnte, um ab Mitte März, nach einer typischen 180-Grad-Wende, plötzlich als größte Bedrohung der Menschheit überhöht zu werden. Fortan waren maximale Schutzmaßnahmen ein Gebot der Menschenliebe und Kritik daran rechte Verschwörungstheorie. Das ist das Niveau unserer öffentlichen Diskussionskultur im Jahr 2020.
Aber diesmal haben die Moralisten überzogen. Denn den Murks dieses unfassbar kompetenzarmen Corona-Krisenmanagements spüren einfach zu viele und werden ihn vor allem noch spüren. Bisherige Fans des aktuellen Gruppenmoralismus werden ins Grübeln kommen, wenn Hartz 4 droht. Vieles, sehr vieles wird nicht mehr funktionieren, wenn eine sich immer schneller drehende Gelddruckmaschine Massenpleiten und Abbau sozialer Leistungen nicht mehr kaschieren kann. Dieses Urteil erlaube ich mir als Arzt. …

Man wird einen Verdacht nicht mehr los: Die Mortalität hängt vom „Wunsch“ der Nachfragenden ab.
Benötigt man „Verstorbene“, sind sie zu finden. Die Medien sind voll davon:
Berliner Kurier 03.11.2020: Fachmediziner schlagen Alarm: Corona: Immer mehr junge Menschen auf der Intensivstation
Es sind vor allem junge Menschen, die die zweite Corona-Welle in Deutschland angetrieben haben. Dieses Bild spiegelt sich nun offenbar auch auf den Intensivstationen der Republik wieder, wie Stefan Kluge Direktor der Intensivmedizin am Hamburger Universitätskrankenhaus Eppendorf (UKE) berichtet.
„Passt“ das einem Betreiber nicht, angeprangert zu werden, ändern sich Darstellungen:
Lokalausgabe der nordbayerischen Nachrichten am 03.11.2020: ... Leiter des xxx Seniorenheimes … 15 Bewohner und Bewohnerinnen sowie sieben Mitarbeiterinnen waren infiziert … Bei weiteren 40 Seniorinnen und Senioren wurden eine Covid-19-Erkrankung nachgewiesen, außerdem bei einigen der rund 70 Pflegekräfte … die lange Zeit, bis die Resultate vorlagen … er versteht allerdings nicht, warum die Proben aus einer Senioreneinrichtung nicht vorrangig ausgewertet wurden … Das Seniorenheim kann immerhin an einem Punkt aufatmen: Alle Infizierten zeigen nur leichte oder keine Symptome. Das Gleiche gilt für die Mitarbeiter …
Ganz perfide sind die Vorverurteilungen:
Achgut 28.09.2020: Nachgefragt: War die Tönnies-Panik gerechtfertigt?
… Auffällig ist jedoch, dass die Vierte Gewalt nicht über die Folgen dieser furchtbaren Ereignisse bei Tönnies berichtet. Keine Toten, keine Bilder vom Abtransport von Särgen, keine Massengräber, keine überfüllten Intensivstationen, nichts, nirgends. Man musste nach ein paar Tagen die Satelliten-Schüsseln wieder einfahren und die Fernsehteams nach Hause schicken. Auch die Landräte, Bürgermeister und Chefärzte mussten keine weiteren Pressekonferenzen abhalten. Die als infiziert Getesten befanden sich in Quarantäne, meist ohne zu “erkranken”, und der NRW-Gesundheits- und Arbeitsminister Laumann von den CDU-Sozialausschüssen hatte sein Ziel erreicht und erfolgreich gegen die Arbeitsbedingungen in den Schlachthöfen der Tönnies-Gruppe opponiert. Die wich dem gesellschaftlichen Druck und änderte ihr Geschäftsmodell. Nur wegen dem Virus hätte sie das nicht tun müssen.
… Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die 1.400 Tönnies-Mitarbeiter Bestandteil der 2.100 positiv auf den Virus getesteten Personen sind. Der Pressesprecher nennt die höchste Zahl der täglich erhobenen Hospitalisierten mit 38 Patienten. Zu den Intensivpatienten kann er keine Angaben machen, die sind nur tagesaktuell erfasst worden. Bei Stichproben einzelner Tage (in den Pressemitteilungen des Kreises) lagen diese gemeldeten Zahlen im niedrigen einstelligen Bereich.
Am 25. Juni heißt es:
“Laut Auskunft der vier Krankenhäuser werden derzeit 31 Patienten (24. Juni: 27) stationär behandelt. Davon werden 5 Personen (24. Juni: 5) intensivpflegerisch versorgt und 2 Personen (24. Juni: 3) müssen beatmet werden.”
Der letzte Corona-Tote im Kreis wurde Wochen vor dem “Ausbruch” registriert. Unter einem halben Prozent der als positiv Getesteten mussten auf die Intensivstation. Das wird bei den Teilnehmern an der Hochzeit in Hamm nicht andes sein.
Anders gesagt: Die exorbitanten “Infektions-Outbreaks” haben keine Relevanz für das tatsächliche Krankheitsgeschehen. Regionale Lockdowns sind vollständig unverhältnismäßig. Auch hier erweist sich die Zahl der positiven Tests als unzureichendes Kriterium, um den Verlauf der “Pandemie” zu beurteilen …
… Der Verlust der Verhältnismäßigkeit ist bereits seit Jahren das vorherrschende Merkmal politischer Entscheidungsträger. Die Pandemie hat einen gefährlichen Virus verbreitet: Panik. 

Wir dürfen nicht zulassen, dass die Verbreitung des Virus unsere Gesundheitsämter überfordert

Dieser Ausspruch unserer unfehlbaren Merkel wird vielleicht als der blödeste Satz des Jahres in die lange Liste merkelscher Fehlleistungen eingehen.

Vorher waren das Argument die „überlasteten“ Intensivbetten. Obwohl dieses von Herrn Söder weiterhin fast mantrahaft vorgebrachte der Zeit arg hinterherhinkt, traut es sich selbst unsere unfehlbare Kanzlerin nicht mehr, den aktuellen Lockdown damit zu begründen.

Bild 5 Deutschland Covid-19-Belegung Intensivbetten. Quelle. DIVI Intensivregister, Stand 02.11.2020

Im Gegensatz von Herrn Söder kennt sie vielleicht die Daten von Bild 5, oder hält die Untertanen nicht für ganz so dumm (wie Herr Söder, der den seinen schon gerne mal „die Zügel anzieht“, um zu zeigen, wer ihr Souverän ist).
Es musste also eine neue Begründung her. Und diese sind nun die „überlasteten Gesundheitsämter“.

Der SPIEGEL: Angela Merkel über Coronavirus-Maßnahmen:Das Virus bestraft Halbherzigkeit
… Bundeskanzlerin
Angela Merkel hat die am Montagmorgen inkraftgetretenen Corona-Maßnahmen verteidigt. „Wir dürfen nicht zulassen, dass die Verbreitung des Virus unsere Gesundheitsämter überfordert“, sagte Merkel. „Das Virus bestraft Halbherzigkeit.“
Schon jetzt sei die Kontaktverfolgung in vielen Fällen nicht mehr möglich. „Wir müssen Kontakte reduzieren, wo immer das möglich ist“, sagte sie. „Wir haben lange abgewogen ob es einen besseren oder milderen Weg gibt, aber den haben wir nicht gesehen“, sagte Merkel. „Deshalb haben wir diese Regelungen schweren Herzens beschlossen.“

Auf eine solche Idee muss man erst einmal kommen. Weil Behörden mit der Kontrolle überlastet sind, muss vorsichtshalber das gesamte öffentliche Leben, die Gastronomie und auch unsere Kultur, die laut Merkel nicht mehr als „Freizeitvergnügen“ darstellt und mit Deutschland nichts zu tun hat (hat sie dies von den GRÜNEN nun auch noch anbiedernd übernommen?), totgefahren werden. Der Untertan kann – und darf – wenn die behördliche Fürsorge nicht mehr nachkommt, nicht mehr wie gewohnt weiterleben , sondern hat sein Verhalten konsequent und mit Strafandrohungen auf die „ behördliche Überwachungsfähigkeit“ zu reduzieren.
Auf die Idee, eine den Gesundheitsämtern selbst auferlegte Aufgabe bei erkennbarer – und zu erwartender, da bei fast jeder zusätzlichen Aufgabe üblichen – Überlastung oder Überforderung einfach auch wieder zurückzufahren, oder die Durchführung vielleicht mit technischen Mitteln zu beschleunigen (was ist eigentlich mit der teuren Corona-APP?), wäre man früher vielleicht gekommen.
Nun „geht“ das nicht, vielleicht, weil man dann den Unsinn solcher erkennen könnte …

Irgendwann erkennen sogar Personen in höheren Positionen unseren von der höchsten Politik verzapften Schwachsinn und jubeln „die Unfehlbare“ nicht mehr nur hingebungsvoll an. Und so sagen sie mittlerweile ganz, ganz vorsichtig im Konjunktiv Sätze, welche bis vor Kurzem als räääääächte Verschwörungstheorie einen medialen Shitstorm hervorgerufen hätten:
[3]So sprach der Ökonom Michael Hüther (Institut der Deutschen Wirtschaft) in Bezug auf Corona von einem „eindimensionalen Sicherheitsversprechen“, das die Politik nicht halten könne. Söder und Merkel bezeichnete er laut Handelsblatt in Frageform als „Auslaufmodelle“, die möglicherweise nicht am Allgemeinwohl interessiert seien, sondern nur an der eigenen Macht.
Das gilt natürlich nicht für unsere Presse. Kommentar in der Frankenprawda am 3.11. zum Lockdown: Merkel zeigt Verständnis – und ist damit Vorbild
… Die Kanzlerin vermittelt das Bild einer nachdenklichen Politikerin die zwar nach bestem Wissen und Gewissen entscheidet, dies aber auch selbst ständig hierfragt und von anderen hinterfragen lässt. Sie erklärte nachvollziehbar, warum es bei dem Teil-Lockdown Gastronmie, Kultur und Sport traf …
Dazu lässt sich nur sagen: Wirklich keine Ahnung vom Thema. Aber für das von jedem Journalisten*in täglich mindestens einmal geforderte Merkel-Lob in der Zeitung hat es gereicht.

Schweden, das (bisher) angeklagte Vorbild

Merkur.de 02.11.2020: Coronavirus: Schweden wieder mit Sonderweg – eigene Pläne in der zweiten Welle
Das skandinavische Land setzt auf die Vernunft und das konstruktive
Mitwirken der schwedischen Bevölkerung. Die Regierung sprach Empfehlungen aus und verzichtete auf Beschränkungen – die Schweden „sollen“ also und „müssen“ nicht.

Südwest-Presse 02. Nov.2020: Bleibt jetzt nur noch der schwedische Corona-Weg?
Im Umgang mit Corona ergreift Schweden lockerere Maßnahmen, als andere Länder, bei verhältnismäßig geringen Infektionszahlen. Kommt das Land jetzt sogar um die zweite Welle herum?
Das Land kam bislang ohne Lockdown durch das Jahr und scheint nun sogar von der zweiten Welle verschont zu bleiben. Zumindest steigen die Infektionszahlen nicht so dramatisch an wie in Frankreich, Belgien, Tschechien,
Österreich oder Deutschland. Mediziner führen das auf eine möglicherweise beginnende Herdenimmunität zurück. „Wir glauben, dass diese in Stockholm zwischen 20 und 40 Prozent liegt“, sagte Staatsepidemiologe Anders Tegnell den Medien.
Unter älteren Menschen in Seniorenheimen zeigte sich eine höhere Sterberate als anderswo in Europa. Kritiker werfen den schwedischen Behörden vor, mit der verhältnismäßig lockeren Strategie Menschenleben zu gefährden. Die Zahl der Todesopfer seit Beginn der Pandemie liegt in Schweden deutlich höher als in den Nachbarländern, wo strikte Beschränkungen gelten.

Kein Lockdown – und seit Langem fast keine Corona-Mortalität

Schweden hat eine sehr hohe Corona-Mortalität von 4,8 %. Allerdings nur bis zum April des Jahres (da war sie noch höher, weil die Infektionszahl im Verhältnis wesentlich niedriger war). Damit immer das gleiche Beispiel, wie die den Bürgern vorgesetzten Zahlen zu falschen Schlüssen Schlüssen führen (sollen).

Bild 6 Schweden Coronazahlen (Stand 02.11.2020)

Zum Vergleich die Mortalitätsverläufe von Schweden und Deutschland. Zuerst einmal findet man in Schweden und Deutschland eine zweite „Corona-Welle“ nur bei der Infektionszahl, nicht bei der Mortalität. Es stellt sich die Frage, ob diese „zweite Welle“ nicht hauptsächlich eine Folge der „Testungswelle“ ist.

Für Schweden sieht man deutlich, dass die relative Mortalität im Frühjahr erheblich höher war, dann jedoch trotz der vielen, nicht vorgenommenen Restriktionen und ohne Zerstörung ganzer Wirtschaftszweige und des öffentlichen Lebens sogar relativ niedriger als in Deutschland verläuft.

Bild 7 Schweden Mortalitätswerte allgemein, 2015-2019; 2020. Quelle: SCB

Bild 8 Deutschland Mortalitätswerte allgemein. Quelle: Statistisches Bundesamt

Trotzdem hat auch Schweden Infektionen. Wie im deutschen Städtchen Fürth führen diese jedoch zu keinem Anstieg der Mortalität (Bild 8).

Bild 7a Schweden Corona-Fallzahlen

Bild 8a Schweden, Corona-Mortalität

Wie erfolgreich das „Schwedische Modell“ bezüglich der Mortalität wirkt, zeigt Bild 9 der letzten zwei Monate. Man sollte denken, Delegationen von „Epidemie-Wissenschaftlern“ wären in Fürth und in Schweden und analysieren, wie das gelungen ist. Dem Autor ist leider nichts davon bekannt.

Bild 9 Confirmed cases and death by county, last 60 days. Quelle

Bekannter wird allerdings die Faktenignoranz – eher: Fakten gar nicht wissen wollen – von Politikern: Talk bei Anne Will mit Söder:
[5] Tichys Einblick, 02. November 2020: WIE NACHHALTIG WIRKEN ANTI-CORONA-MASSNAHMEN
… „Es gibt auf der ganzen Welt kein anders Konzept, als Kontakte zu reduzieren,“ lobt Söder sich und die Kanzlerin „Das Vollaufen der Krankenhäuser und am Ende hohe Todeszahlen“, fürchtet Markus Söder, so es keine Eindämmung der Kontakte gäbe, wie am Montag dann vorgeschrieben für fast alle Deutschen. …
… Nun ist Institutsdirektor Stefan Willich allerdings gar nicht so begeistert von den beschlossenen Maßnahmen. Und er weiß um „zwei wichtige“ neue Studien der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Einmal dazu, wie gefährlich die Krankheit überhaupt sei, dabei wäre man auf eine Sterblichkeit von gerade einmal 0,2 – 0,3 Prozent gekommen, „was deutlich niedriger ist, als in der Öffentlichkeit immer angenommen wird“, so der Epidemiologe.
Und weiter hätte sich die WHO zur Frage nationaler Lockdowns und ihren Nebenwirkungen schlau gemacht und festgestellt, da gäbe es „gravierende Schäden, die Lockdowns haben können.“ …
Weil nun aber außerdem – selbst nach Robert Koch Institut – bei 75 Prozent der Ansteckungen nicht einmal klar wäre, woher diese denn kämen, will Anne Will von Söder wissen, was die Maßnahmen gegen Gastronomen und Kultur dann eigentlich für eine Logik hätten. „Es gibt aber auch keinen Gegenbeweis, man weiß es schlichtweg nicht.“, antwortet Söder auf die unbekannten Infektionsorte der überwiegenden Mehrheit der Infizierten …

Datenchaos und kein Ende

Man hätte es sich früher im High-Tech Deutschland nicht vorstellen können, dass es über ein dreiviertel Jahr weder gelingt, im Kern nicht einmal versucht wird, verlässliche Daten zu generieren, nur um sich als Wohltäter aufzuführen und vor einem Wahljahr Geld in geradezu exzessivem Maßstab zum Fenster hinauszuwerfen zu können.
[4]Telepolis, 29. Oktober 2020: Corona-Lockdown: Droht tatsächlich eine akute nationale Gesundheitsnotlage?
… Gestern einigten sich Bund und Länder darauf, zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ab dem 2. November strenge Kontaktbeschränkungen einzuführen und fast alle Freizeitaktivitäten herunterzufahren. Eine der zentralen Begründungen dafür lautet, dass eine nationale Gesundheitsnotlage vermieden werden muss. So sagte Kanzlerin Angela Merkel:
Wir müssen handeln, und zwar jetzt. Und zwar müssen wir handeln, um eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden.
Eines der zentralen Argumente dafür, dass eine nationale Gesundheitsnotlage drohen könnte, ist der berichtete Anstieg in der Anzahl der „COVID-19-Intensivpatienten“. So
erklärte beispielsweise Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz:
Die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen verdoppelt sich derzeit alle acht Tage. Wenn wir diese Entwicklung nicht bremsen, dann sind die Intensivstationen in Deutschland bis zum Nikolaustag voll.
Die Problematik der Diagnostik bei den „COVID-19-Intensivpatienten“
In der Tat ist laut den
Tagesreporten des DIVI-Intensivregisters die Anzahl der Intensivpatienten mit Diagnose „COVID-19“ in den letzten Wochen stark gestiegen. Eine offizielle Antwort auf eine Anfrage an das DIVI-Intensivregister zur Diagnostik von „COVID-19-Intensivpatienten“ offenbart aber ein fundamentales diagnostisches Problem. Dort wird bestätigt, dass (1) jeder Intensivpatient – unabhängig von der Symptomatik – mit einem SARS-CoV-2-PCR-Test getestet wird und (2) jeder Intensivpatient – unabhängig von der Symptomatik – mit einem positiven SARS-CoV-2-PCR-Testergebnis als „COVID-19-Intensivpatient“ geführt wird. Letzteres wird auch in einer offiziellen Antwort des RKI auf eine entsprechende Anfrage bestätigt. Selbst wenn demnach beispielsweise eine Person wegen eines Autounfalls auf Intensivstation liegen würde und ein positives SARS-CoV-2-PCR-Testergebnis aufweist ohne jede weitere COVID-19-spezifische Symptomatik, würde diese Person als „COVID-19-Intensivpatient“ zählen.
Eine solche Art der Diagnostik bringt aber ein fundamentales Problem mit sich: Womöglich werden manche Intensivpatienten als „COVID-19-Intensivpatienten“ geführt, obwohl sie keinerlei COVID-19-spezifische Krankheitssymptome aufweisen und in Wirklichkeit aufgrund von anderen Ursachen auf der Intensivstation liegen.
Einfügung: So ist es auch in Fürth, wo wegen anderer Behandlungen im Krankenhaus eingewiesen Patienten bei denen zusätzlich Corona „entdeckt“ wurde, als Coronafälle gelistet werden.
… Der beobachtete starke Anstieg in der Anzahl der Intensivpatienten mit positiven PCR-Testergebnissen muss demnach nicht notwendigerweise einen starken Anstieg in der Anzahl der Patienten mit COVID-19-spezifischen Krankheitssymptomen bedeuten … Anmerkung: Weiterlesen im Originalartikel lohnt sich.

Die wundersame Verdopplung der Corona-Intensivpatienten in Bayern

Wie mit Coronadaten „jongliert“ wird, zeigte die Debatte im Bayerischen Landtag. Die Redner der Regierungskoalition nannten als Zahlen an Intensivpatienten: Gesundheitsministerin, Frau Hummel: 114 Intensivptienten mit Beatmung, Minister Aiwanger von 151 Patienten, die schon „an der Beatmung hängen“, während das DIVI-Intensivregister (Bild 5) an diesen Tagen lediglich 55 und 71 Intensivpatienten – also weniger als die Hälfte – meldete [6].

Wie erklärte sich diese gewaltige Differenz? Die Regierungsvertreter sagten nicht die Daten des DIVI-Registers, sondern die eines andes zählenden, namens „ivena“, welches die Bayerischen Gesundheitsämter verwenden. In dieser Datenbank zählen im Unterschied zum DIVI-Register (Bild 5) Patienten in Betten an denen beatmet werden kann (aber nicht wird) auch als Intensivbehandelte und kommt damit auf die doppelte Anzahl.
Ob das bei den Debatten alle wussten? Mit ziemlicher Sicherheit niemand von der Opposition, denn dann hätte es bei der gewaltigen Diskrepanz spontane Nachfragen geben müssen. Doch anhand solcher, plötzlich anders gezählten Daten wurde ein Lockdown begründet und entschieden – die neue Politik im „Söderland“. Auf Stadt- und Kreiseben ist es nicht anders, wie es das Beispiel der Debatte im Fürther Stadtrat zeigte. Auch dort kannte mit ziemlicher Sicherheit keiner der Stadträte*innen die wirklichen Zahlen [2].

Merkels Traum – eine Regierung wie in der DDR – wird immer mehr Wirklichkeit

Die Begeisterung und Abgehobenheit mit welcher Merkel und Söder inzwischen meinen, über ihre Untertanen alles selbstherrlich bestimmen zu dürfen, lässt einen erschauern:
MSN-Nachrichten 03.11.2020: Merkel mit Ankündigung: Deutschland droht Dauer-Lockdown!
Deutschland droht nach dem Lockdown-Light im November eine dauerhafte Stilllegung des öffentlichen Lebens …
… Wenn man den Worten von Angela Merkel folgt, dann droht Deutschland eine Art „Dauer-Lockdown“. Die aktuell verschärften Maßnahmen gelten nach jetzigem Stand bis Ende November, doch am 2. November 2020 machte die Bundeskanzlerin Andeutungen, die nun vielerorts aufgeregt diskutiert werden …
… Merkel weiter: „Wir müssen gucken, wie wir durch die Wintermonate kommen. (…) Es wird am 1. Dezember nicht die Normalität einkehren, wie wir sie vor Corona kannten.“
Zum kommenden Weihnachtsfest sagte die Kanzlerin: „Es wird ein Weihnachten unter Corona-Bedingungen sein, aber es soll kein Weihnachten in Einsamkeit sein.“ Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung der empfohlenen Schutzmaßnahmen, damit „wir uns zu Weihnachten mehr Freiheiten erlauben können“ …

Das Verfolgen kritischer Meinung funktioniert mittlerweile im „gesöderten“ Bayern auch bestens:
MSN News 3.11.2020: Coronavirus: Gesundheitsamts-Chef kritisiert Corona-Strategie und wird prompt versetzt
Sein „Verbrechen“: So etwas wie anklingende Kritik am Sinn von Maßnahmen:

Bild 10 Die „verbrecherischen“ Thesen des versetzten Gesundheitsamts-Chefs. Screenshots aus dem Video

Mittlerweile haben sich die „Verfolger des immerwährenden Räääächts“ ebenfalls darauf spezialisiert. Ein im Wesentlichen von einem sich als moderne Blockwartversion aufführendem Verdi-Funktionär geführter Verein „Nürnberger Bündnis Nazistopp“ erstellte ein Dossier über die schlimmen Umtriebe der Coronazweifler „Mit Nazis gegen den vermeintlichen Faschismus? Die „Corona-Rebellen“ Nürnberg: Rechtsoffen, unsolidarisch und wissenschaftsfeindlich“. Was darin angeprangert wird, ist im Wesentlichen hanebüchen banal (Bildunterschrift im Zeitungsartikel: Aus Platzgründen wurden Treffen von Kritikern der Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung nur noch an Orten wie der Wöhrder Wiese genehmigt – wo die Teilnehmer aber oft auch keine Abstände wahrten) und nicht entfernt mit dem Hass und Hetzte Linker Seiten zu vergleichen. Es erinnert beim Lesen deshalb stark an Dossiers der Stasi.
Der Autor konnte in diesem Dossier auch keine „Argumente“ finden, die nicht ähnlich von linken Vereinen publiziert und dort teils wortwörtlich „handfest“ umgesetzt werden. Interessant auch: Im ganzen „Dossier“ findet sich kein Hinweis auf Gewalttätigkeiten dieser Corona-Leugner-Scene.

Nur mal so zum Vergleich: Drei kaum bewaffneten Polizisten welche fast rein zufällig auf der Treppe des Reichtags standen, „gelang“ es, eine Menge, welche aus einer friedlichen Anti-Corona-Demo heraus für ein Selvi die Treppe zum Reichstag „stürmten“, vom mit Sicherheit folgenden Regierungsputsch abzuhalten (die Türe hinter den Polizisten war verschlossen). Dieser lebensmutige Einsatz (ohne Verletzte) wurde sofort mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt.
Für die Räumung eines besetzten Hauses wurden 1.500 Polizisten zusammengezogen. Trotzdem gelang es nicht, die Zerstörung eines Straßenzuges durch Sympathisanten zu verhindern.

Trotzdem, der örtlichen Zeitung (Lokalausgabe der Frankenprawda) hat diese Aktion sichtlich gefallen. Nicht eine Spur kritischer Beurteilung ist in ihrer halbseitigen Information darüber zu finden, nur deren volle Unterstützung: „In einem erweiterten Bündnis suchen ver.di und die Nazistoppinitiative nun Ansätze, der „Corona-Rebellen“-Szene nicht länger die Straße zu überlassen. Statt simpler Gegenkundgebungen … wird über „kreative Aktionen“ nachgedacht sowie verstärkte Aufklärungsarbeit.“ dazu der Link zum Dossier.

Bild 11 Screenshot aus dem Dossier von „Nürnberger Bündnis Nazistopp“

Bild 12 Vom Autor auf einer Parents for Future Veranstaltung fotografiert

Bild 13 Screenshot aus dem Dossier von „Nürnberger Bündnis Nazistopp“

Bild 14 Mitteilungen auf der Antifa nahen Seite „de.indymedia.org

Bild 15 Screenshot aus dem Dossier von „Nürnberger Bündnis Nazistopp“

Bild 16 Screenshot aus dem Dossier von „Nürnberger Bündnis Nazistopp“

Bild 17 Mitteilungen auf der Antifa nahen Seite „de.indymedia.org

Bild 18 Mitteilungen auf der Antifa nahen Seite „de.indymedia.org

Grafiken der WHO

Bei der WHO lassen sich für alle Länder Corona-Verlaufsgrafiken ansehen.
Erkennbar gibt es welche, bei denen mit den Fallzahlen die Mortalität parallel steigt und solche, bei denen das nicht der Fall ist. Es wäre auch eine Aufgabe der WHO, das zu (er-)klären und beispielsweise die Daten von China zu prüfen. Denn würden diese stimmen, wäre die Coronabekämpfung in China im Weltvergleich geradezu genial erfolgreich).

Bild 19 Corona-Verlaufsgrafiken einzelner Länder. Quelle: WHO

Weitere Infos zu Corona:
[Link] EIKE 01.11.2020: Kann es sein, dass Corona nicht nur die Lunge, sondern bei Politikern auch das Hirn massiv angreift?
[Link] EIKE 28. Oktober 2020: In dem Land wo Herr Söder Corona-„bekämpft“, ist die Mortalität mit am höchsten
[Link] EIKE 18.10.2020: Corona, ein Alptraum (an Datenchaos)

Quellen

[1] WHO Coronavirus Disease (COVID-19) Dashboard, Data last updated: 020/11/1 (abgefragt am 02.11.2020)

[2] EIKE 01.11.2020: Kann es sein, dass Corona nicht nur die Lunge, sondern bei Politikern auch das Hirn massiv angreift?

[3] Südwest-Presse 02. Nov.2020: Bleibt jetzt nur noch der schwedische Corona-Weg?

[4]Telepolis, 29. Oktober 2020: Corona-Lockdown: Droht tatsächlich eine akute nationale Gesundheitsnotlage?

[5] Tichys Einblick, 02. November 2020: WIE NACHHALTIG WIRKEN ANTI-CORONA-MASSNAHMEN – Anne Will: Markus Söder schaltet ab, bevor die verstimmte Jazz-Trompete laut wird

[6] Nordbayerische Nachrichten, Lokalausgabe vom 4. November 2020: Wirrwarr bei den Zahlen




`Fridays for future` will kleinere Wohnungen, um Klimaneutralität in Deutschland zu erreichen

Wie Clemens Traub in Cicero kritisierte, wird die Fridays for future-Bewegung hauptsächlich von studierenden Bürgerkindern repräsentiert, die ihr Engagement als Ausgangspunkt für eine Karriere nutzen. Physikalischer Sachverstand und Wissen um Zusammenhänge sind daher bei den Demonstrationen, auf denen „gegen Kohle“ gehüpft wird, naturgemäß kaum vorhanden.

Um diesem Mangel Abhilfe zu schaffen, hat die Führung (FFF ist längst eine NGO und keine Bewegung mehr) das Wuppertaler Klima-Institut WIK beauftragt, konkrete Vorschläge für eine große Transformation von Wirtschaft und Zusammenleben in Deutschland zu erarbeiten. Das Institut in NRW ist eine Art Kopie des Potsdam-Instituts für Klimaforschungsfolgen PIK von Schellnhuber.

Im WIK war man besonders ehrgeizig, da das Ziel der Bundesregierung, bis 2050 „klimaneutral“ zu werden, um 15 Jahre unterboten werden soll, um das 1,5°C-Ziel einzuhalten, was nur mit Deutschland gar nicht geht, aber egal.

Eine Bank hat die Studie des WIK finanziert und umfaßt zentrale Bereiche des Landes: Verkehr, Gebäude, Energie und Industrie. Die Forderungen sind so heftig wie unrealistisch: Die Zahl der Personenkraftwagen soll um 50% fallen; der ÖPNV verdoppelt werden. Wärmekraftmaschinen unter der Haube sollen weitgehend der Vergangenheit angehören. Dafür soll den Bürgern das eigene Auto so mies wie möglich gemacht werden: Teurere Parkplätze, extreme Geschwindigkeitsbeschränkungen in Städten (Tempo 30).

Die aktuelle Wohnfläche von durchschnittlich 47 qm pro Person, die beheizt werden muß, soll gesenkt werden; außerdem neben den Öl- auch die Gasheizungen verboten werden. Um durch was ersetzt zu werden? E-Heizungen?

Ein pikanter Gedanke am Rande: Die Regierung und die Mehrheitspresse sind ja der Meinung, es grassiere eine tödliche Virusseuche in Deutschland, und wird dies auch sicherlich die nächsten Monate (und Jahre?) propagieren. Sind kleinere Wohnungen mit höherer Bewohnerdichte nicht gefährlicher wegen hoher Infektionsgefahr? Wie kann das WIK dann so etwas fordern?

Fazit: Die FFF-WIKler wollen uns in frühere Jahrzehnte zurückschießen, als West- und Ostdeutsche in kleineren Wohnungen und häufig ohne eigenes Auto lebten. Man darf davon ausgehen, daß das nur für den Steuerzahler-Hamster in seinem Rad gilt; Luisa Neubauer und Carla Reemtsma etc. werden selbstverständlich weiterhin in ihren Elbvorstadt-Villen oder großzügigen Berliner Altbauten logieren und einen großzügigen Tesla fahren. Und fernfliegen, wenn keiner guckt.

Da die herablassende Unsozialität der WIK-Studie viel zu offensichtlich ist und bei allgemeinem Bekanntwerden heftigen Widerspruch der Hamster erzeugen würde, winkt der neue Chef vom PIK, Ottmar Edenhofer, sofort ab und verweist auf Transformationsmethoden, die abstrakter und daher für den Steuerzahler nicht so leicht zu durchschauen sind. Konkret geht es dem Spezialisten für CO2-Bepreisung darum, die Konsumkosten für den Bürger immer teurer zu machen, und den Ertrag letztlich in die Taschen von klimarettenden NGOs und „klimarettenden“ Firmen umzuleiten (das PIK selber ist ein Millionen-.e.V., also eine steuerfinanzierte NGO):

„Die Einführung solcher Instrumente ist wichtiger als der Streit, ob Deutschland im Alleingang bis 2035 treibhausgasneutral werden kann.“

 

 

 

 

 

 

 

 




EEG Novelle 2021: Der Bock wird zum Gärtner gemacht

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für eine Novelle des Gesetzes über Erneuerbare Energien vorgelegt, der vom Bundestag noch in diesem Jahr 2020 verabschiedet werden und zum 01.01.2021 in Kraft treten soll (hier).

In § 1 EEG soll ein Absatz 5 angefügt werden mit folgendem Text:

„Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“.

Das Ziel, das der Gesetzgeber damit erreichen möchte, ist völlig klar. Der Ausbau von „erneuerbaren Energien“, also insbesondere von Windkraftanlagen, soll forciert werden, obwohl deren Nachteile und Belastungen inzwischen hinlänglich bekannt sind. Insbesondere soll mit diesem Satz den Genehmigungsbehörden und im Streitfall den Verwaltungsgerichten ein Instrument an die Hand gegeben werden, welches bei der Abwägung widerstreitender Interessen den Ausschlag zugunsten der jeweiligen Windkraftanlage oder sonstigen „Erneuerbaren Energie“ geben soll. Das liegt im politischen Trend. Die Merkel-Regierung hat ja auch schon ein Gesetz beschließen lassen, wonach Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen keine aufschiebende Wirkung mehr haben (vgl. mein Artikel: Deutschlands neues Rechtsverkürzungsgesetz).

Aber ist der geplante Gesetzes-Text richtig? Dienen solche Anlagen wirklich der „öffentlichen Sicherheit“? Oder handelt es sich – wieder einmal – um blanken Populismus, den die Mehrheitsfraktionen des Bundestages in Gesetzesform gießen sollen?

I. Begriff der „öffentlichen Sicherheit“

Um diese Fragen zu beantworten, muss zunächst geklärt werden, was denn eigentlich der Begriff „öffentliche Sicherheit“ bedeutet. Da es sich um einen juristischen Fachbegriff handelt, muss sich der Gesetzgeber gefallen lassen, daran gemessen zu werden.

Bei dem Terminus „öffentliche Sicherheit“ (im Folgenden werden die Anführungszeichen aus Vereinfachungsgründen weggelassen) handelt es sich um einen sehr alten Rechtsbegriff. Erstmals in Deutschland gesetzlich erwähnt – nicht definiert – wird der Begriff im Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794, dort im Teil II Titel 17 § 10, wonach es Aufgabe der Polizei sei, die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten. Diese Regelung galt in Preußen noch recht lange fort und wurde erst im Jahre 1931 durch § 14 des Preußischen Verwaltungsgesetzes ersetzt. Nach 1949 haben die Bundesländer jeweils eigene Landesverwaltungsgesetze erlassen, in denen die Aufgaben der Polizei ganz ähnlich in einer jeweiligen Generalklausel bestimmt wurden, nämlich die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.

Der Terminus öffentliche Sicherheit ist darüber hinaus ein sogenannter „unbestimmter Rechtsbegriff“, also ein Begriff, der im Gesetz selbst nicht definiert wird, aber dennoch juristisch vorhanden und für die Rechtsordnung relevant ist. Obwohl es sich bei der öffentlichen Sicherheit um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, ist er wohl definiert und, was in der Juristerei selten ist, einhellig anerkannt.

Die öffentliche Sicherheit umfasst nach allgemein anerkannter Definition die Unversehrtheit der gesamten Rechtsordnung. Diese umfasst zum einen die darin verbrieften subjektiven Rechte, insbesondere die Individual-Rechtsgüter der Menschen wie Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum sowie zum anderen den Staat selbst in Bestand und Funktionsfähigkeit seiner Institutionen (nachzulesen z.B. bei wikipedia).

II. Dienen die erneuerbaren Energien der öffentlichen Sicherheit?

Kommen wir zur Ausgangsfrage zurück. Dienen die erneuerbaren Energien also der öffentlichen Sicherheit? Um diese Frage zu beantworten, muss man die Lebenswirklichkeit, wie sie sich uns darstellt, mit dem Rechtsbegriff vergleichen und prüfen, ob sie unter ihn fällt. Juristen sprechen bei dieser Methode von Subsumtion.

1. Fangen wir an mit dem ersten Teil der öffentlichen Sicherheit. Werden die subjektiven Rechte, insbesondere die Individualrechtsgüter der Menschen wie Leben, Freiheit und Eigentum durch erneuerbare Energien gefördert oder beschützt? Hierauf kann man eine klare Antwort geben: Nein, die subjektiven Rechte der Menschen werden durch erneuerbare Energien nicht befördert. Die erneuerbaren Energien bewahren nicht unmittelbar das Leben von Menschen, sie fördern nicht deren Gesundheit und sie mehren nicht deren Eigentum. Bei einer genauen Betrachtung sieht man, dass zumindest Windkraftanlagen in vielen Fällen genau das Gegenteil machen: Wenn Grundstückseigentümer enteignet werden, um Windkraftanlagen zu bauen oder wenn eine Windkraftanlage in unmittelbarer Nachbarschaft einer Wohnsiedlung errichtet wird und dadurch zu einem erheblichen Wertverfall der Häuser und Grundstücke in der Siedlung führt, kann von der Mehrung oder Verbesserung des Eigentums keine Rede sein. Vielmehr wird hier sogar in das Eigentum einzelner Menschen eingegriffen.

Ähnlich sieht es bei der Gesundheit aus. Windkraftanlagen fördern nicht unmittelbar die Gesundheit von Menschen. Im Gegenteil: Durch Schattenwurf und Infraschall beeinträchtigen sie sogar die Gesundheit der Nachbarn und Anlieger.

Unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Individualrechtsgüter müsste man also im Gegenteil die Windkraftanlagen, die sich in der Nachbarschaft zu Wohnsiedlungen befinden, zum Schutz der öffentlichen Sicherheit verbieten und wieder abreißen! Denn Störer der öffentlichen Sicherheit ist in diesem Fall nicht der ruhige Bewohner eines Einfamilienhauses (der nichts Außergewöhnliches emittiert), sondern die Windkraftanlage bzw. deren Betreiber. Allerdings wird dieser Störer durch die Gesetzgebung der Merkel-Regierung sogar privilegiert. Das ist politisch gewollt. Mit dem Rechtsbegriff der öffentlichen Sicherheit hat das aber nichts zu tun.

Der juristische Laie kann sich vielleicht wenig darunter vorstellen, wann denn tatsächlich eine Verwaltungsbehörde im Rahmen der öffentlichen Sicherheit zum Schutz von Individualrechtsgütern tätig wird. Deshalb möchte ich zur Erläuterung ein Beispiel schildern. Es handelt sich um einen Fall, den jeder von Ihnen sicherlich schon einmal im Fernsehen gesehen hat: Der bewaffnete Bankräuber stürmt die Bank und fordert Geld. Als er nicht mehr fliehen kann, nimmt er die Bankangestellten und Kunden als Geiseln und droht damit, sie zu erschießen, wenn seine Bedingungen nicht erfüllt werden.
In diesem einfachen Fall ist der Bankräuber der Störer im verwaltungsrechtlichen Sinne, genauer gesagt der Handlungsstörer, weil er durch sein Handeln in fremde Individualrechtsgüter eingreift: Zum einen in die Freiheit der von ihm genommenen Geiseln (insoweit liegt schon eine Störung der öffentlichen Sicherheit vor) und zum anderen in deren Leben und Gesundheit (insoweit lieg eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vor, weil der Bankräuber damit droht, die Geiseln ggf. zu erschießen).
Wenn in einem solchen Fall die Polizei die Bank stürmt oder sogar den Geiselnehmer mit einem gezielten Schuss tötet (sogenannter finaler Rettungsschuss), um die Geiseln zu befreien, handelt sie als allgemeine Verwaltungsbehörde zur Abwehr einer Störung bzw. einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Mit Strafverfolgung im Sinne des Strafgesetzbuches hat das nichts zu tun! Richtig ist zwar, dass der Bankräuber, sofern er überlebt hat, anschließend vermutlich festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht wird und dass sich ein Strafverfahren gegen ihn anschließt. Das passiert aber erst nach der Befreiung der Geiseln. Die eigentliche Befreiung der Geiseln hat mit strafrechtlichen Sanktionen nichts zu tun, sondern ist ausschließlich ein Verwaltungshandeln zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und zur Wiederherstellung derselben.

2. Kommen wir zum zweiten Teil des Begriffes öffentliche Sicherheit. Dienen die erneuerbaren Energien dem Staat in seinem Bestand und in der Funktionsfähigkeit seiner Institutionen? Auch diese Frage ist einfach zu beantworten und zwar mit einem klaren Ja. Die Institutionen des Staates, also die Ministerien, Verwaltungsbehörden und Gerichte, aber auch das städtische Krankenhaus oder die Volkshochschule vor Ort benötigen Energie, um funktionieren zu können: Energie, um im Winter die Büros und Flure zu beheizen und zu beleuchten; Energie, um die Computer zu betreiben, ohne die die Verwaltung in Deutschland nicht mehr funktionieren würde; und Energie, um ihre eigentliche Aufgabe erfüllen zu könne, beispielsweise um in einem städtischen Krankenhaus die Beatmungsgeräte oder die Dialyse-Apparate zu betreiben. In allen diesen Fällen funktionieren die Institutionen des Staates nur, wenn sie ausreichend Energie zur Verfügung haben, insbesondere ausreichend und zuverlässig mit Strom beliefert werden. Es trifft also vom Wortlaut her zu, dass die Versorgung mit Energie, also auch die Versorgung durch erneuerbare Energien, der öffentlichen Sicherheit dient.

Aber die wörtliche Feststellung, dass die erneuerbaren Energien der öffentlichen Sicherheit dienen, ist nur die halbe Wahrheit. Betrachtet man den Gesamtzusammenhang, ist die Aussage einfach nur verlogen.

Da wir festgestellt haben, dass eine ausreichende Versorgung mit Energie, insbesondere mit Strom, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist, um das Funktionieren der staatlichen Institutionen zu gewährleisten, drängt sich die Frage auf, wodurch denn die öffentliche Sicherheit insoweit gefährdet oder gestört werden könnte. Die Antwort ist klar: Die öffentliche Sicherheit würde durch einen großflächigen und längerfristigen Stromausfall gefährdet werden.

Die Gefahren eines großflächigen und längeren Stromausfalls sind der breiten Öffentlichkeit anscheinend nicht bewusst. Wenn in Deutschland ein längerfristiger Stromausfall eintreten würde, könnten die Menschen schon recht bald selbst ihre grundlegenden Bedürfnisse nicht mehr stillen: Die Versorgung der Bevölkerung mit Leitungswasser würde zusammenbrechen, weil man dazu Pumpen benötigt, die das Frischwasser in die Versorgungsleitungen pumpen. Auch die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln würde zusammenbrechen, weil die Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte geschlossen hätten. Denn die dortigen elektronischen Kassen würden nicht mehr funktionieren und man könnte dort auch nichts mehr in Kühlregalen oder Eisschränken kühlen. Die Supermärkte könnten auch gar nicht mehr mit Nahrungsmitteln beliefert werden. Denn auch der Kraftfahrzeug-Verkehr würde sehr schnell zusammenbrechen, da die Kraftfahrzeuge, insbesondere die Lkw an den Tankstellen nicht mehr betankt werden könnten. Es ist vielen Menschen anscheinend nicht klar, dass die Supermärkte in Deutschland nicht mit niedlichen kleinen Elektro-Autos beliefert werden, sondern noch immer mit großen Lastkraftwagen, die mit Diesel (!) fahren. Auch die Anlieferung von Waren über die Schiene käme zum Erliegen. Denn ohne Strom fährt kein Zug mehr in Deutschland. Es liegt auf der Hand, dass es im Falle eines längerfristigen Stromausfalls in Deutschland schon recht bald durch eine hungrige und unzufriedene Bevölkerung zu Plünderungen und Aufständen kommen würde.
Der Einzelne könnte sich dem Geschehen auch nicht mehr entziehen. Denn er könnte nicht mehr mit seinem Auto oder mit der Bahn fliehen. Und falls der eine oder andere dann zu Hause überfallen und ausgeraubt werden würde, könnte er auch keine Hilfe mehr holen. Denn man könnte nicht mehr per Telefon bei der Polizei anrufen oder sich per E-Mail irgendwo melden. Die gesamte Telekommunikation käme zum Erliegen.

Ohne Strom geht in Deutschland gar nichts mehr! Die bisherigen Einschränkungen für die Bevölkerung während der Corona-Krise sind „peanuts“ verglichen mit den Folgen, die ein längerfristiger Stromausfall in Deutschland haben würde.

Wenn also eine ausreichende und zuverlässige Versorgung mit Strom so existenziell wichtig für die öffentliche Sicherheit ist, stellt sich die Frage, ob insoweit eine Gefahr besteht. Leider muss man inzwischen auch diese Frage mit einem klaren Ja beantworten. Die Merkel-Regierung hat den totalen Ausstieg aus der Atomenergie und den totalen Ausstieg aus der Kohlekraft beschlossen. Der Gesetzgeber, also der Bundestag, hat das alles „abgesegnet“, obwohl keine ausreichenden zuverlässigen anderen Energiequellen zur Verfügung stehen. Es drohen also tatsächlich erhebliche Lücken bei der Energieversorgung, mit anderen Worten längerfristige Stromausfälle, die zu einem Zusammenbruch des Stromnetzes führen.

Bei der Windkraft hat sich schon längst erwiesen, dass sie nicht zuverlässig Strom liefert. Spätestens bei Windstärken von weniger als drei Beaufort oder bei Flaute produzieren Windräder wenig oder gar keinen Strom mehr! Ähnlich sieht es mit Solaranlagen aus. Wenn die Sonne nicht scheint oder wenn es nachts dunkel ist, produzieren diese Anlagen keinen Strom. Es gibt auch noch immer keine ausreichenden Speicher-Kapazitäten, mit denen man die aus Sonne oder Wind gewonnene Energie speichern könnte, um sie bei Dunkelheit oder Windflaute ins Stromnetz einspeisen zu können. Im Übrigen scheint die Sonne und weht der Wind zu wenig in Deutschland, als dass man allein mit diesen Energiequellen den gigantischen Energiebedarf der Industrienation Deutschland decken könnte. Wenn also der verheerende Kurs der Regierung unverändert fortgesetzt wird, ist spätestens ab 2038, wenn das letzte Kohlekraftwerk vom Netz gegangen ist, mit Blackouts, also großflächigen und längerfristigen Stromausfällen in Deutschland zu rechnen.

Und diese Gefahr für die öffentliche Sicherheit fiel nicht vom Himmel, sondern wurde von der Merkel-Regierung und dem Gesetzgeber gemacht, die zusammen einen Ausstieg aus der Atom- und der Kohlekraft beschlossen, ohne dass ein vollwertiger Energie-Ersatz zur Verfügung stand oder in Aussicht wäre.

Es ist daher einfach nur verlogen, wenn derselbe Gesetzgeber, der diese Gefahr für die öffentliche Sicherheit erst heraufbeschworen hat (und somit im gewöhnlichen verwaltungsrechtlichen Sinne der Störer ist), jetzt in das EEG hineinschreiben möchte, dass die erneuerbaren Energien zur Bekämpfung dieser Gefahr erforderlich seien und der öffentlichen Sicherheit „dienen“ würden.

Man kann nur hoffen, dass die Verwaltungsgerichte einen solchen Unsinn nicht mitmachen, sondern den beabsichtigten § 1 Abs. 5 EEG als das behandeln, was er ist: eine populistische und verlogene Worthülse, die die Ursachen und die Verantwortung der Regierung für zukünftige Stromausfälle verdecken soll. Da die Regierung und große Teile der Bevölkerung in Deutschland noch immer an den Endsieg der erneuerbaren Energien glauben (es ist tatsächlich ein fanatischer Glaube jenseits aller Tatsachen), wird vermutlich beim ersten großen Stromausfall auch wieder eine Dolchstoßlegende entstehen, dass die Kritiker und Zweifler der Energiewende schuld waren und dass man den Stromausfall hätte verhindern können, wenn man vorher noch schneller und noch mehr Windkraftanlagen und Solaranlagen errichtet hätte.

 




Werden jetzt die Grundrechte entsorgt?

Der Bundestag will uns damit unserer Grundrechte berauben. In Artikel 7 heißt es:

„Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13, Absatz eins) eingeschränkt.”  

So einfach geht das.

Darf der dat? Der darf dat. Dat der dat darf! Wehren sollten wir uns trotzdem. Denn nicht alles, was ein Parlament darf, ist deshalb auch richtig oder gerechtfertigt. Denn genau genommen legalisiert dieses Gesetz nur bisheriges Unrecht. Eingriffe in unsere Grundrechte bedürfen nämlich keiner Zweidrittel-Mehrheit. Aber eines Gesetzesvorbehalts. Nicht mal den hat man bisher gewahrt. Stattdessen war die Exekutive einfach zur Anordnung durch Verordnungen ermächtigt. Ohne Ermächtigungsgesetz.

Dieser Mangel wird nun geheilt. Denn man hätte das „Gesetz zum Schutz bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ auch einfach „Ermächtigungsgesetz“ nennen können. Dann hätten wir beschützten Staatsbürger das auch besser verstanden. Blöderweise war der Begriff schon durch ein entsprechendes Gesetz vom 24. März 1933 besetzt, das der deutsche Reichstag beschlossen hatte. Und im Zeitalter des Framings weiß man, dass Verständlichkeit nur unter der Nebenbedingung der „Political Correctness“ erlaubt ist.

Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet

Das Gute daran: Sie können klagen. Wenn eine freundliche Abordnung der örtlichen Polizei vor ihrer Tür steht und mit Nachdruck nachfragt, wie vielen Hausständen die anwesenden drei Personen angehören, sind Sie in der Pflicht. Sonst fliegt mindestens einer raus, und wer ein veritables Bußgeld an der Backe hat, kann ich Ihnen wirklich nicht sagen. Aber immerhin geht der Gesetzgeber und die uns wohlmeinende, fürsorgliche Bundesregierung davon aus, dass bereits eine von den drei in Ihrer Wohnung befindlichen Personen die nationale Gesundheitslage erheblich verschärfen könnte. Wir wissen nur nicht welche (Person).

Bei der Feststellung der epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite wird von einer Gefährdung des Gesundheitssystems und erhöhten Morbiditäts- und Mortalitätsraten ausgegangen. Wie die quantitativ aussehen, ist dem deutschen Bundestag überlassen.

In einer Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages heißt es:

„Der Beschluss des Deutschen Bundestages ist somit konstitutiv für die Rechtsfolgen der § 5 und § 5a IfSG. Außer dem Beschluss müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt werden, um eine epidemische Lage annehmen zu können. Zwar können mittels der Gesetzgebungsmaterialien einige Ansatzpunkte zur Auslegung des Begriffs der epidemischen Lage ermittelt werden, diese binden jedoch den Gesetzgeber selbst nicht. Der Deutsche Bundestag ist mithin frei, (jeweils) eigene Kriterien für die Ausrufung der epidemischen Lage zugrunde zu legen. Die in § 5 Abs. 1 S. 2 IfSG angesprochenen „Voraussetzungen für ihre Feststellung“ nach deren Wegfall die epidemische Lage aufzuheben wäre, sind nicht durch weitere Merkmale unterlegt. Der Beschluss des Bundestages ist also maßgebend, unabhängig davon, ob tatsächlich eine epidemische Lage angenommen werden kann. Für dieses Ergebnis spricht auch, dass nach Art. 80 GG keine inhaltlichen Bedingungen an durch Gesetz geschaffene Rechtsverordnungskompetenzen geknüpft sind. Mit Art. 80 GG werden lediglich allgemeine verfassungsrechtliche Bedingungen, wie der Vorbehalt des Gesetzes oder der Bestimmtheitsgrundsatz aufgestellt. Wenn der Deutsche Bundestag die Rechtsverordnungskompetenz nach Art. 80 GG aber auch ohne jegliche Bedingungen, wie den Bestand einer epidemischen Lage, erlassen kann, dann sind erst recht keine inhaltlichen Voraussetzungen für die nähere Definition der selbst auferlegten Bedingung zwingend.“

Mit anderen Worten: Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet. Die Garantie der Grundrechte ist davon abhängig, dass die parlamentarische Mehrheit ihre Macht möglicherweise und subjektiv an die momentane Auslastung der Intensivbetten koppelt – oder auch nicht. Es wäre also möglich, aufgrund einer epidemiologischen Notlage von nationaler Tragweite etwa Bundestagswahlen wegen des erhöhten Infektionsrisikos auszusetzen. Dafür bleiben wir alle gesund.

Der Bundestag kann faktenfrei entscheiden

Betrachten wir die momentane Lage, dann sind derzeit 216.326 Menschen auf das Virus positiv getestet. Das sind 0,26 Prozent der deutschen Bevölkerung. Am 5. November wurden 21.757 Menschen neu positiv getestet (Worldometer/John Hopkins). Das sind 0,03 Prozent. Das Intensivregister meldet am 6.11.2020 um 00.00 Uhr 2.669 Patienten auf Intensivstation, die positiv getestet sind. Acht Monate nach Beginn der Pandemie ist das Robert-Koch-Institut nicht in der Lage, mitzuteilen, wie viele dieser Menschen auf das Virus positiv getestet wurden und aufgrund einer anderen Erkrankung dort versorgt werden müssen und wieviele an Covid-19 erkrankt sind. Das sind 9 Prozent aller verfügbaren Intensivbetten und 12 Prozent der belegten Intensivbetten. 19 von 20 Patienten mit Symptomen werden nach Angabe der Bundesvereinigung der Kassenärzte vom Hausarzt versorgt, 5 Prozent der als infiziert geltenden Patienten werden hospitalisiert. Bei insgesamt 500.000 Krankenhausbetten waren das in der letzten Woche 2.998, also 63 mehr als in der Vorwoche. Sagt das RKI. Wenn 216.329 Menschen positiv auf Corona getestet sind, dann sind das 83,9 Millionen nicht.

In der 36. Woche wurden 1 Millionen Menschen getestet, in der 44. Woche waren es fast 1,6 Millionen. Der Anteil positiver Tests wuchs von 0,74 Prozent (35. Woche) auf über 7 Prozent. Das kann aber auch schlicht an einer veränderten Teststrategie liegen. Da es keine ernsthafte systematische Studienlage gibt, weiß das keiner.

Das legt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit nahe. Doch so einfach ist das nicht. Die reine Sicht auf die Zahlen würde belegen: Für die Annahme einer nationalen Notlage gibt es keinen Anlass. Das braucht aber den Bundestag nicht zu interessieren. Der kann faktenfrei entscheiden. Bleibt die Hoffnung auf die Gerichte. Aber auch das ist nicht so einfach. Und der Richter hat immer zunächst zwei Kriterien im Auge, bevor er sich das Mühsal eines Urteils auferlegt: “Wurden alle Fristen eingehalten?” Und wenn das nicht reicht, “Bin ich überhaupt zuständig?”.

Dass meine Grundrechte so schnell futsch sind, habe ich mir nicht vorstellen können

Wenn die 3. Ausgabe des Gesetzes also das Problem gelöst hat, weitgehende Grundrechtseingriffe zu legitimieren, bleibt die Frage, ob diese angemessen und mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das zu prüfen, ist jede Instanz von Anfang an gehalten. Da deutsche Gerichte aber unabhängig sind, können sie sich aber auch wahlweise einen schlanken Fuß machen und die Sache zur nächsten Instanz durchwinken.

Schließlich hat der Staat einen Ermessensspielraum. Der ist noch halbwegs justiziabel, weil er sich an den gesetzlichen Rahmen halten muss. Anders ist es mit dem Beurteilungsspielraum, der dem Staat zugestanden wird. Und da kommt plötzlich das Robert-Koch-Institut ins Spiel. In eine vermeintlich fachliche Beurteilung mögen sich deshalb die meisten Gerichte gar nicht einmischen, wenn die fachlich zuständige Behörde halbwegs plausibel vorträgt. Welche Mondzahl da hervorgezaubert wird, ob die 50er”-Inzidenz” oder der auf der Pi mal Daumen Formel basierende, geschätzte R-Faktor, ist egal. Wissenschaft findet eben in der Wissenschaft statt und nicht vor Gericht. Das macht den Ausfall des Diskurses so gefährlich.

Ich muss sagen, das war mir nicht bewusst. Dass meine Grundrechte so schnell futsch sind, habe ich mir nicht vorstellen können. Aber zu dieser Einschätzung habe ich mir auch fundierten juristischen Rat eingeholt.

Es wird Zeit, dass das Parlament dem Volk seine Bürgerrechte garantiert, statt sie weiter einzuschränken. Wir müssen reden. Auch über das Grundgesetz.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier