ECT-Vertrag: Abwehrkampf der Automobilindustrie gegen die EU hinter den Kulissen

Nur wenigen Bürgern ist heuer bekannt, daß Brüssel sogenannte Flottengrenzwerte für den CO2-Ausstoß der Autos europäischer Hersteller festgelegt hat, deren Überschreitung mit Milliardenstrafen geahndet wird. Deutlich bekannter ist die erzwungene Abschaltung sicherer und für alle wirtschaftlicher Kernkraftwerke in nächster Zeit; und die Abschaffung aller Kohlekraftwerke bis 2038.

Ihrer gezielten Ruinierung haben die Energielieferer zum Glück ein juristisches Mittel entgegenzusetzen, das als Energy-Charta treaty ECT bekannt ist. Firmen und Konzerne können unter Ausschluß der Öffentlichkeit vor Schiedsgerichten klagen, wenn Politiker ihr Geschäft schädigen wollen. Meist ist das Gericht der Weltbank in Washington Ort der Verhandlung. Die Verfahren sind nicht uneffektiv: Bislang wurden viele der 51 ECT-Mitgliedsländer zu mindestens 46 Milliarden Euro Schadensersatz verurteilt; es könnten auch wesentlich mehr sein, da nicht alle Ergebnisse publiziert werden.

Für die Bürger und Steuerzahler sind die ECT-Verfahren nicht unbedingt von Vorteil, da zum Beispiel Vattenfall aus Schweden auf Schadensersatz für die erzwungene Stillegung seiner beiden Kernmeiler in Brunsbüttel und Krümmel klagt – etwa 4,5 Milliarden Euro kommen da auf den Fiskus zu.

Die ECT-Klagen können den Steuerzahler also noch teurer kommen als der „Klimaschutz“ an sich. Es gibt aber auch positive Beispiele: 2008 wollten Politiker aus Hamburg das Kohlekraftwerk Moorburg wegen „Umwelt“ etc. stoppen. Aber Hamburg konnte die Milliarden ECT-Strafen beim schlechtesten Willen nicht bezahlen; das KKW läuft.

Da die Alt-EU-Politiker ihre Felle davonschwimmen sehen, wollen sie nun die ECT-Schiedsgerichte entmachten, um ihre totalitäre und ruinöse Klimapolitik durchzuboxen. Der letzebuërgische Energieminister dazu:

Dieser Vertrag ist frontal gegen Klimaschutz, und deshalb muß er auch sehr tief reformiert werden.

Daher laufen derzeit Verhandlungen zur Reform des ECT. Der Klimaschutz soll nun rechtlich verankert werden, um die Schiedsgerichte komplett zu entmachten. Den Energieversorgern könnte damit fast jede Möglichkeit der juristischen Abwehr der Enteignung unter dem Etikett „Klima“ genommen. Was das für deutsche Kunden und Wähler bedeutete, ist klar: Die Profiteure von Solarkraft, Windkraft und CO2-Zertifikaten könnten immer effizienter Steuergelder in ihre Kassen umleiten.

Zum Glück sind gerade die osteuropäischen Staaten, gegen die sich der Vertrag ursprünglich richtete, widerspenstig. Auch das geistig nicht-verwestlichte Japan macht beim Abbau der internationalen Rechtssicherheit nicht mit; daher wird sich mutmaßlich nicht viel ändern.

Der Chef des ECT-Büros in Brüssel, ein Slowake (!), sagt dementsprechend:

Ich glaube keineswegs, dass der Energiecharta-Vertrag die Energiewende blockiert. Der ECT bietet Investoren und Regierungen den Raum den sie brauchen, um sich zu verständigen. Und wenn eine Regierung einem Investor seine Rechte nimmt, ohne ihn zu entschädigen, wäre das korrekt?

Nein. Zumindest nicht sachlich korrekt, sondern nur politisch.

Deutschland könnte aus dem ECT austreten, was das Kabinett Merkel IV bislang aber (noch) ablehnt. Eine grüne NGO-Sprecherin meint daher,

„Zu sagen, wir beschäftigen uns noch nicht einmal mit der Option eines Ausstiegs aus diesem Vertrag, ist auch nicht so anders, als den Klimawandel zu leugnen. Das sagt ja im Prinzip, es gibt kein Problem, wir können so weitermachen wie bisher.“

Man sieht, der „Klimawandelleugner“ wird mittlerweile zu einer ähnlichen Keule wie der Begriff „Nazi“ oder „Rechtspopulist“. Noch ein paar Jahre, und die globalen NGOs und Medien werden damit jedes Interesse privilegierter Transferleistungs-Empfänger durchboxen können.

Nebenbei: Die oben erwähnte NGO*, die Corporate Europe Observatory, wird zu 90% von „Zuschüssen“ finanziert, unter anderem von György Sorosens Open Society Foundations, einer Gruppe Pro-Massenmigrations-und Desindustrialisierungs-NGOs.

* NGO = engl. Nichtregierungsorganisation, meist von Regierungen via Steuergeld finanziert




Auch Bayern meint ein „Klimaschutzgesetz“ zu brauchen, oder wie ein Experte aus der offiziellen Berichterstattung verschwand

Wie immer treffen die einfachen Bemerkungen des Menschenkenners Mark Twain über das Verhalten seiner Mitmenschen ins Schwarze. Und da sie zeitlos sind, stellen sie manchen Irrsinn, nicht nur seiner Zeitgenossen bloß, sondern gelten fortwährend. So auch das obige Zitat in Bezug auf die Bayerische (und bisher 10 weitere muss man hinzufügen) Landesregierung und die sie unterstützenden Parteien. Die Landesregierung hat sich nun tapfer vorgenommen nunmehr endlich auch das Klima zu „schützen“. Und zwar mittels eines extra dafür ersonnenen bayerischen Klimaschutzgesetzes.

Es wurde am 29.04.20 unter der Drucksachennummer 18/7898 in den Bayerischen Landtag eingebracht, dort im Mai in erster Lesung beraten und soll im Oktober vom Landtag beschlossen werden. Zuvor aber sollte auf Antrag der Grünen und der SPD eine Expertenanhörung durchgeführt werden, die auf den 25.9.20 terminiert war. Die Sitzung war öffentlich, aber, das vorweg, es gab nur insgesamt 8 freie Plätze, die fast vollständig von den Medienvertretern okkupiert waren. Demgemäß hielt sich der Andrang in engen Grenzen.

Der Experte, den es eigentlich nicht geben durfte

Ich hatte – mal wieder, darf ich sagen – die Ehre, als Experte für die im Gesetz behandelten Themen eingeladen zu werden, und darf auch gleich hinzufügen, ohne auch den anderen 9 Experten nur auch noch das Geringste Negative nachsagen zu wollen, ich war auch, was die Wissenschaft vom Klima betrifft, der Einzige.

Die Spielregeln sahen vor, dass jeder der 10 Experten (einige Damen waren auch darunter) zunächst mal eine Art Gutachten in Form eines Statements vorab an das Sekretariat des Umweltauschusses abgeben sollte, um dann in der eigentlichen Anhörung zunächst in einem kurzen Statement von ca. max. 5 Minuten seine Vorschläge oder Einwendungen den Anwesenden insbesondere natürlich den Landtagsabgeordneten darlegen sollte. In mehreren sich daran anschließenden Fragerunden sollten die befragten  Experten dann den Fragenden Rede und Antwort stehen.

Der Gesetzentwurf incl. Begründung umfasst ca. 13 Seiten A4. Gleichzeitig mit dem Entwurf wurde ein schriftlicher Fragenkatalog mit 25 Einzelfragen verschickt, der möglichst ausführlich schon im Statement beantwortet werden sollte.

Mein diesbezügliches Statement finden Sie hierStatement Bayr. Landtag V1-1 Limburg EIKE

Mein Eindruck vom Gesetzentwurf und seiner Begründung

Am besten gefiel mir die dem eigentlichen Gesetzentwurf vorangehende Problembeschreibung und dann einige wenige Fragen aus dem Fragenkatalog.

Zunächst die „Problembeschreibung“

  1. A) Problem

Der anthropogen verursachte Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen des 21.Jahrhunderts. Seit Beginn der flächendeckenden Wetteraufzeichnungen, in Deutschland ungefähr im Jahr 1880, lassen sich bei vielen atmosphärischen Variablen Veränderungen beobachten. Aus diesem Grund ist es notwendig, rasch und entschlos- sen zu handeln, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich zu be- grenzen. Nur wenn dies gelingt, wird es möglich sein, die biologische Anpassungsfä- higkeit des Planeten und die Lebensgrundlage von Millionen Menschen zu erhalten. Auch bei wirtschaftlicher Betrachtung gilt: Je höher der Temperaturanstieg ist, desto erheblicher sind die Kosten für Klimaschäden und die erforderliche Anpassung an den Klimawandel, die bei weitem die Vermeidungskosten übersteigen.

  1. B) Lösung

Die maßgeblichen Gesetzgebungskompetenzen zugunsten des Klimaschutzes, insbe- sondere zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aus Energiewirtschaft, Indust- rie, Verkehr, Gebäuden sowie Landwirtschaft liegen auf europäischer und Bundes- ebene. Das Bayerische Klimaschutzgesetz hat eine ergänzende und unterstützende Funktion, die auch eine Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften umfasst. Dies betrifft insbesondere solche Vorschriften, die sich mit der Nutzung von Naturgü- tern, die treibhausgasmindernde Funktion haben, befassen. Zusätzliche Regelungen zu CO2-Emissionen aus Energiewirtschaft, Industrie, Gebäuden, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall sind vom Bundesgesetzgeber zu erwarten.

  1. C) Alternativen

Keine

  1. D) Kosten

Für die Erfassung und Aufbereitung der Daten zur Berichterstattung über die Minderung der Treibhausgasemissionen in Bayern, für die Fortschreibung von Klimaschutzkonzept und Anpassungsstrategie sowie für den Vollzug der Vorschriften zur Kompensation be- steht ein zusätzlicher Personal- und Sachmittelbedarf beim dafür zuständigen Landes- amt für Umwelt.

Es ist davon auszugehen, dass im Zusammenhang mit der Umsetzung des Ziels einer klimaneutralen Verwaltung (Art. 3 Abs. 1 BayKlimaG-E), die seit 1. August 2019 gesetz- lich verankert ist, auch bei den Ressorts Kosten entstehen werden, etwa für die Bilan- zierung oder finanzielle Kompensationen. Zusätzliche Kosten kann auch die Vorbild- funktion des Staates verursachen. Die Kosten sind derzeit nicht bezifferbar

Und dann die von mir ausgewählten wichtigsten Fragen

  1. Ist der Gesetzesentwurf geeignet, das Regionalklima in Bayern positiv zu beeinflussen?
  2. Welche Punkte kann und sollte das Landesgesetz regeln in Bezug auf ein bayerisches Klimaschutzprogramm und die Anpassungsstrategie?

Es war wirklich lustig. Jeder durfte nun der Reihe nach sein Sprüchlein aufsagen, die MdL´s lauschten brav und aufmerksam oder taten wenigstens so und verkniffen sich jede Bemerkung, doch wenn sie wahrnahmen, was im Einzelnen gesagt wurde, dann betraf es ausschließlich das, was an feinsten Stellschrauben noch gedreht werden konnte, um das Gesetz möglichst teuer zu machen. So jedenfalls mein höchst subjektiver Eindruck. Denn mehrfach wurde bspw. von den Experten moniert, oft bei einer Beratungsfirma oder einem staatlichem Institut tätig, dass das Gesetz kein wirkliches Monitoring vorsähe. Das trifft zwar sachlich zu, aber unabhängig ob umfassend „gemonitored“ oder nicht, keine der dort vorgesehenen Maßnahmen hat irgendeinen Einfluss auf das „Klima“. Weder das bayerische noch sonst irgendeines. Und das wussten auch alle. Aber außer mir, sprach nur einer das auch wörtlich aus, nämlich der emeritierte Erlanger Professor für Thermische Verfahrenstechnik Wolfgang Arlt. Der wollte aber dafür unbedingt eine Wasserstoffwirtschaft aufbauen und den dazu benötigten Wasserstoff im schönen Wüstenstaat Mali mit Solarenergie gewinnen.

Also soll das unbedingt als notwendig betrachtete Monitoring auschließlich der Pfründensicherung dienen, denn dazu bedarf es natürlich umfangreicher immer wiederkehrender Studien, Reisen, Gremien usw. Das Klima hingegen braucht es nicht, dessen Monitoring macht hierzulande u.a. der Deutsche Wetterdienst.

Im Bericht des Bayerischen Landtages über die Anhörung verschwindet nur ein Experte. Welcher?

In der offiziellen Kurzbeschreibung des Bayerischen Landtages der Anhörung findet man dies:

„Die Experten im Umweltausschuss lobten die Offensive Bayerns, als elftes Bundesland ein Klimaschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Doch sie waren sich auch darin einig, dass im Gesetzentwurf noch zusätzliche Aspekte berücksichtigt werden sollten. Dazu zählen beispielsweise Controlling, Reporting, Monitoring und die Möglichkeit, nachzubessern. Dr. Johannes Gnädinger, Geschäftsführer der Prof. Schaller UmweltConsult GmbH, betonte: „Wir brauchen eine zentrale Stelle, die überwacht, ob Zielvorgaben erfüllt werden, und eventuell gegensteuert.“ Auch Prof. Dr. Ingrid Kögel-Knabner, Inhaberin des Lehrstuhls für Bodenkunde, Technische Universität München, sagte: „Wir bleiben in dem Gesetzentwurf sehr vage und wissen am Ende gar nicht, was wir erreicht haben. Ein unabhängig organisiertes Monitoring-Programm, wie es auch der Bund hat, ist unbedingt nötig.“ Dr. Stephan Sina, Koordinator interne Rechtsberatung Ecologic Institute Berlin, ergänzte: „Wichtig ist dabei festzulegen, wer an der Fortschreibung von Programmen beteiligt wird und in welchem verbindlichen Zeitrahmen.“.. „

Bild der Anhörung am 25.9.20 im Umweltausschuss des Bayerischen Landtag. Mit Pfeil markiert, der tatsächlich anwesende Autor dieses Berichtes Michael Limburg Dipl. Ing. Bildquelle Bildarchiv Bayerischer Landtag, bearbeitet (Pfeil) vom Autor 

Liest man diese Kurzbeschreibung ganz, dann fällt auf, dass zwar alle anderen neun Experten kurz namentlich erwähnt werden, aber weder mein Name, noch meine Ausführungen auch nur die geringste Erwähnung fanden. Ich wurde einfach aus der Geschichte getilgt. Das finde ich (noch) ungewöhnlich, und erbat deshalb eine Erklärung dafür, von  der Leiterin des Ausschuss-Sekretariats. Ihre bisherige Antwort: Sie hätte meine Anfrage an die zuständige Stelle weiter geleitet.

Genosse Maltschenko wird wegretuschiert, nachdem er bei Stalin in Ungnade fiel.

Mein mündliches Statement

Nach dieser langen Vorrede hier nun mein mündliches Statement.

Verehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Anwesende

Zwei Fragen aus Ihrem Fragenkatalog sind es besonders, auf die ich hier eingehen will. Ich halte sie für zentral.

Sie lauten:

  1. Ist der Gesetzesentwurf geeignet, das Regionalklima in Bayern positiv zu beeinflussen?
  2. Welche Punkte kann und sollte das Landesgesetz regeln in Bezug auf ein bayerisches Klimaschutzprogramm und die Anpassungsstrategie?

Beide lassen sich sehr kurz beantworten,

so lautet die Antwort auf die erste Frage:

Kaum

Und auf die zweite Frage:

Keine

Beide Fragen möchte ich aber ergänzen um die Frage:

Genügt der Gesetzentwurf dem grundgesetzlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit?

Und auch hier lautet meine Antwort kurz und knapp:

Nein

Das mag einige wundern, manche belustigen, vielleicht auch ärgern. Doch ich möchte anmerken, dass ich alle drei wesentlich ausführlicher in meinem schriftlichen Statement zur Anhörung beantwortet habe, welches Ihnen vorliegt und deswegen bekannt sein sollte.

Für meine jetzige mündliche Bewertung des Gesetzentwurfes genügt es die verwendeten Schlüssel-Begriffe, im Anhang beschriebenen Absichten und die erwarteten Ergebnisse anzuschauen.

So kommt der Begriff „Klima“ im Antrag 7 mal vor und „Klimaschutz“ in verschiedenen Wortkombinationen sogar 63 mal.

Es ist guter wissenschaftlicher Brauch zunächst einmal die wichtigsten Begriffe zu definieren, welche im Gesetz verwendet werden, um dessen Anforderungen zu begründen.

Zum Klima ?

Der Deutsche Wetterdienst[1] schreibt:

„Das Klima ist definiert als die Zusammenfassung der Wettererscheinungen, die den mittleren Zustand der Atmosphäre an einem bestimmten Ort ….“

Es wird repräsentiert durch die statistischen Gesamteigenschaften (Mittelwerte, … über einen genügend langen Zeitraum. Im Allgemeinen wird ein Zeitraum von 30 Jahren zugrunde gelegt,…….“

Zum Klimaschutz?

Da tut man sich schon schwerer. Bspw findet man beim BMU[2]:

„Klimaschutz – Auch Mitigation; bezeichnet alle auf die Begrenzung der globalen Erwärmung gerichteten Maßnahmen, das heißt vor allem Maßnahmen zur Minderung der durch menschliches Handeln verursachten Treibhausgas-Emissionen“.

Das BMU verlässt also sofort den wohlklingenden Begriff „Klimaschutz“ und definiert ihn um in Mitigation. Das ist aber etwas grundlegend anderes. Denn

„Schutz“ bedeutet lt. Duden [3] „etwas, was eine Gefährdung abhält oder einen Schaden abwehrt“,

während „Mitigation“ Vermeidung auch Verminderung bedeutet. Ob diese eine Gefährdung abhält ist allerdings hoch umstritten. Zumal es seit über 30 Jahren keine CO2 Minderung gibt.

Nimmt man diese Begriffe ernst, wie von Autoren erwartet werden muss, dann wollen sie erreichen, dass die landesspezifischen CO2 Emissionen gesenkt werden. Und, ggf. zusätzlich durch Umbau der Forst-und Landwirtschaft größere CO2 Senken entstehen.

Damit, so der Glaube der Autoren, solle dann das Klima, also ein statistischer Wert aus der „Zusammenfassung der Wettererscheinungen, die den mittleren Zustand der Atmosphäre an einem bestimmten Ort oder in einem mehr oder weniger großen Gebiet“ geschützt werden.

Es bleibt dabei von Anfang an unbestimmt, um welches Klima es sich handelt, dass „geschützt“ werden soll. Und es hilft auch kein Verweis auf umfangreiche internationale Übereinkünfte, denn auch dort wird dieses Problem nirgends aufgelöst.

Ferner bleibt verborgen, wie das jeweilige Klima „geschützt“ werden kann. Ein Verb, dass laut Duden bedeutet: jemandem, einer Sache Schutz gewähren, einen Schutz [ver]schaffen“.

Nach der DWD Begriffsbestimmung kann aber nur das Klima in Bayern gemeint sein, denn ein anderes Klima als das in Bayern,  schon gar kein rein imaginäres Weltklima, könnte theoretisch wie praktisch, weder vom Gesetzgeber noch irgendwelchen anderen öffentlichen oder privaten Personen oder Körperschaften dieses Bundeslandes in keiner denkbaren Art und  Weise und auch nur theoretisch, zu dessen „Schutz“  beeinflusst werden.

Und es ist bisher noch von niemandem, auch nur im Ansatz, gezeigt geworden, dass das von Bayern emittierte CO2 auf irgendeine Weise „den mittleren Zustand der Atmosphäre an einem bestimmten Ort oder in einem mehr oder weniger großen Gebiet“, erst recht nicht im Sinne von „Schutz“, beeinflussen könnte.

Somit geht der Gesetzentwurf durchgängig, von sachlichen wie rechtlichen Unmöglichkeiten aus und versucht diesen Mangel durch sprachliche Umschreibungen, die wissenschaftlich eindeutig definiert klingen aber es in keiner Weise sind, zu verschleiern.

Er verstößt damit gegen die Grundprinzipien des demokratischen Umgangs miteinander, weil er Begriffe zum Inhalt hat, die keine klare Bedeutung haben oder nicht zur Zuständigkeit des Landtages gehören.

Zusätzlich zu den beschriebenen begrifflichen Unmöglichkeiten verletzt er auch die grundgesetzlich gebotene Verhältnismäßigkeit. Diese schreibt nicht nur den legitimen Zweck vor, sondern ebenso bindend die Geeignetheit, die Erforderlichkeit und die Angemessenheit. Wie auch in meinem schriftlichen Statement umfangreich nachgewiesen, erfüllt der Gesetzentwurf keine dieser Vorgaben.

Seine Ablehnung wird daher empfohlen.

Bleibt mir noch der Nachtrag: Falls in den nächsten Tagen noch das Protokoll der Veranstaltung nachgereicht wird, werde ich zu gegebener Zeit darüber berichten.

[1]  Klima. In: Wetterlexikon. Deutscher Wetterdienst,

 

[2] https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k

[3] https://www.duden.de/suchen/dudenonline/geschützt




Was hinter Klimaschutz und Energiewende steckt

Einstimmung ins Thema: Die Klimaschutz- und Energiewendepolitik wird bewusst frei von wesentlichen Tatsachen und Argumenten betrieben, nämlich entgegen naturwissenschaftlichen und physikalisch-technischen. Ihre Befürworter versuchen, jede Erörterung darüber zu vermeiden. Die Fakten stören. Sie stören nicht nur die Politiker in Regierungen und Parteien, sie stören auch alle jene in Wirtschaft und Organisationen, die mit und an dieser Politik viel Geld verdienen. Sie ist zu einem Geschäftsmodell geworden. Die Zahl dieser Gewinnler ist derart groß und derart ausgeweitet worden, dass es überaus schwer ist, gegen deren Widerstand in der breiten Öffentlichkeit eine Aufklärung durchzusetzen. Diese Aufklärung muss auch aufzeigen, dass Klimaschutz und Energiepolitik in das weit umfassendere Projekt der „Großen Transformation“ eingebettet sind. Roland Tichy schrieb am 5. Mai 2020:

„Als hätten sie nichts anderes zu tun, baldowern Politiker die große Transformation aus, mit der die Wirtschaft nach ihren Vorstellungen verändert werden soll. Die ganze Wirtschaft soll irgendwie klimaneutral umgebaut, die Steuern weiterhin erhöht, der Kapitalismus beendet, der Staatseinfluss noch weiter ausgedehnt und überhaupt Marktwirtschaft überwunden werden. Wirtschaft wird behandelt wie eine Spielzeugeisenbahn, die von irgendwelchen Politikern nach ihren Plänen umgebaut werden darf, um das Spielvergnügen zu erhöhen.“ (hier).

Zu viele Medien schwimmen in diesem Strom mit, informieren nur einseitig und beteiligen sich an der notwendigen Aufklärung nicht. Was immer dafür die Gründe sein mögen: Wenn die Medien nicht wahrnehmen, was ihre eigentliche Aufgabe ist, nämlich unabhängig und umfassend genug zu informieren, müssen es andere tun. Zum Beispiel Andreas Geisenheiner in dem folgenden Gastbeitrag. Er ist promovierter Verfahrenstechniker und hat ein 35-jähriges Berufsleben in leitenden technischen Positionen der europäischen Zellstoffindustrie hinter sich. Dazu gehörten auch detaillierte Energiebilanzierungen für bestehende und neu zu errichtende Werke. Seit 2014 arbeitet er intensiv an der Energiepolitik der AfD auf Landes und Bundesebene und nimmt die Aufgabe eines Koordinators dieser Programmarbeit wahr. Die Zwischenüberschriften in seinem Text sind mehrheitlich von mir eingefügt.       Klaus Peter Krause

Die große Transformation – der Weg in eine neue Welt-Gesellschaft

Gastbeitrag von Dr. Andreas Geisenheiner

Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der Dekarbonisierung 2016 am Bundestag vorbei den Klimaschutzplan 2050 verordnet und dann mit Hochdruck an einem Klimaschutzgesetz gearbeitet. Am 17. Dezember 2019 hat es der Bundestag beschlossen. Mit dem Gesetz ist das Ziel der Dekarbonisierung (Vermeiden von CO2) rechtlich bindende Vorschrift geworden. Außerdem hat die Bundesregierung angekündigt, durch zusätzliche Installation von Windkraft- und Photovoltaikanlagen – über den bisher geplanten Umfang hinaus – den eingetretenen Rückstand bei der Reduzierung der CO2-Emissionen aufzuholen. Die Energiewende, bestehend aus den drei Bereichen: Stromwende, Wärmewende und Verkehrswende, ist aber nur der erste Teil des gesamtgesellschaftlichen Projektes der Großen Transformation.

Der Anspruch der Großen Transformation    

In Deutschland hat die Große Transformation spätestens im Jahr 2000 mit dem Erlass des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) begonnen. Um nicht die Vergleichbarkeit mit dem China aufgezwungenen „Großen Sprung“ unter Mao Zedong aufkommen zu lassen, haben es die Protagonisten der Energiewende bisher vermieden, den Namen „Große Transformation“ offen auszusprechen. Diese Hülle wurde mit der Rede der Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) im März 20181) zum ersten Mal fallen gelassen. Es handelt sich um eine von den Vereinten Nationen gesteuerte konzertierte Aktion zur Umsetzung der Hauptgutachten des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung für globale Umweltveränderungen (WBGU).2) 3)

„Menschengemachte Klimakatastrophe“ wissenschaftlich weder bewiesen noch absehbar beweisbar 

Die UN-Organisation UNFCCC4) organisiert die jährlichen Klimakonferenzen. Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) hat die Aufgabe, die wissenschaftlichen Grundlagen für eine als menschengemacht kommende Klimakatastrophe zu liefern. Die theoretischen Grundlagen und Handlungsvorschriften für die daraus folgende ökologistische Weltrevolution stehen in den deutschen WBGU-Papieren. Eine „menschengemachte Klimakatastrophe“ ist wissenschaftlich aber weder bewiesen, noch absehbar beweisbar. Klarer als bei Jasper von Altenbockum5) ist die zugrundeliegende und fatale Verflechtung von Politik und Wissenschaft nicht zu kritisieren:

Wissenschaft mit politischer Verformung   

„Das enge Verhältnis von Wissenschaft und Politik trägt dazu bei, dass Politiker für sich beanspruchen, geradezu naturwissenschaftlich begründete, ‚alternativlose‘ Entscheidungen treffen zu können. Unterschlagen wird dabei, dass sich Politiker gerne mit Wissenschaftlern umgeben, die ihnen geben, was sie haben möchten. Das begünstigt wiederum Wissenschaftler, die gerne anbieten und ‚belegen‘, was sie geben sollen. Da es in den meisten Fällen um kompliziertere Zusammenhänge geht, als die Frage, ob die Erde rund oder eine Scheibe ist, geht Politik auf diesem Weg nicht etwa ihrer wissenschaftlichen Vollendung entgegen, sondern die Wissenschaft ihrer politischen Verformung.“

Ein historisch beispielsloser Schadensfeldzug über die Köpfe der Bürger hinweg

Über die Köpfe der deutschen Bürger hinweg findet zurzeit ein historisch beispielsloser Schadensfeldzug statt. Nach Kernkraftwerken, Energieversorgern und der deutschen Kohleverstromung steht nun als nächstes der Auto-Individualverkehr zur Disposition. Über die „EU-Bande“6)werden Gesetze für Auto-Abgaswerte beschlossen, die technisch nicht realisierbar sind und unübersehbar nur dazu dienen, den Verbrennungsmotor abzuschaffen. Früher noch neutral berichtende deutsche Medien üben sich jetzt in freiwilliger Gleichschaltung als Vertreter einer neuen Öko-Ideologie. Gefordert ist nicht mehr Fachwissen und breite Recherche, sondern vor allem Haltung.

Beratergremium mit gefährlichen, von Visionen getriebenen Fanatikern

Der WBGU-Beirat 2008 bis 2013.*) Von ihm stammt das Hauptgutachten zur „Großen Transformation“  (Fotoquelle: WBGU)

Transparent gemacht und klar strukturiert erfährt man dies alles von Herausgeber Uwe Schneidewind in „Die große Transformation: Eine Einführung in die Kunst gesellschaftlichen Wandels7). Schneidewind ist Präsident des Wuppertaler Instituts für Klima, Umwelt und Energie und Mitglied des WBGU. Er ist mit der globalen Ökoideologie-Szene bestens vernetzt, deren Verzweigungen und Ausmaße das Literaturverzeichnis seines Buchs widerspiegelt. Bei den auftretenden Akteuren handelt es sich keineswegs um fehlgeleitete Verrückte, wie man zunächst annehmen könnte, sondern um gefährliche, von Visionen und Unterstützern getriebene Fanatiker, die im WBGU-Beratergremium der Bundesregierung sitzen. Die Mitglieder des WBGU werden von der Bundesregierung alle vier Jahre neu berufen.

„Der dritte epochale Umbruch in der Geschichte der Menschheit“

Die Große Transformation, so bei Schneidewind, sei der dritte epochale Umbruch in der Geschichte der Menschheit: vom Neolithikum, über die industrielle Revolution rettet die Menschheit nun den Planeten vom eigen auferlegten Joche der Ausbeutung. Das wird der besseren Motivation halber als moralische Revolution zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz verkauft, vergleichbar der Abschaffung der Sklaverei, weil damit von uns gerade Lebenden die jahrhundertelange Ausbeutung des Planeten beendet werde. Es ist ein Anspruch unerhörten Gewichts, eine Hybris.

Verhältnismäßigkeit vernachlässigt, persönliche Verantwortung verpönt

Seitens der Klimawissenschaft werden gerade alarmistische Argumentationen bewusst eingesetzt, da dann der moralische Aspekt in den Blickpunkt gerät. Ein dafür stetig benutztes Dogma ist das Vorsorgeprinzip, für das ein Absolutheitsanspruch erhoben wird. Es besagt (Roger Scruton):

„Wenn ein bestimmtes Handeln für die Umwelt oder Gesundheit des Menschen eine Gefahr darstellen könnte, dann sollten vorsorglich Maßnahmen getroffen werden, selbst wenn die dahinterstehende Ursache-Wirkungs-Beziehung wissenschaftlich noch nicht voll erforscht wurde.“

Das Vorsorgeprinzip behandelt aber immer nur Einzelrisiken. Jedes Einzelrisiko wird isoliert betrachtet und möglichst auf null reduziert, was in der Regel zu Verboten führt. Doch Risiken treten nie isoliert auf, sondern stets in Wechselwirkung mit anderen. Das Verbot einer Technik erhöht Risiken auf anderen Sektoren. Unter Vernachlässigung jeder Verhältnismäßigkeit wird mit der Verabsolutierung des Vorsorgeprinzips keine Abwägung von Chancen und Risiken mehr vorgenommen. Die Übernahme persönlicher Verantwortung als Wesenselement menschlicher Freiheit ist damit verpönt.

Angestrebt wird eine globale Staatswirtschaft der Gleichverteilung

Nachhaltigkeit, so Schneidewind weiter, sei „gutes Leben für 10 Milliarden Menschen überall, heute und in Zukunft, innerhalb der planetarischen Leitplanken (2°-Ziel). Das Recht auf Würde, Entfaltung und Entwicklungschancen billigen wir nicht nur den Menschen innerhalb eines Staatsgebietes zu, sondern allen Menschen auf der ganzen Welt.“

Das politische Projekt der Großen Transformation setzt sich nicht nur über die Naturgesetze hinweg, sondern auch über die bestehende Staats- und Wirtschaftsordnung. Die leistungsorientierte Marktwirtschaft in nationalstaatlicher Verantwortung ist demnach in eine globale Staatswirtschaft der Gleichverteilung zu überführen. Auffällig ist die Akzeptanz einer bereits mit 10 Milliarden angepeilten Weltbevölkerung. Die Zwangsläufigkeit exzessiven Bevölkerungswachstums wird an keiner Stelle diskutiert, genauso wenig, wie die Annahme einer 80-prozentigen Urbanisierung. Das nachfolgende Schema gibt die machtpolitische Essenz der langatmigen Texte des Buches wieder.

Wie die Darstellung zeigt, läuft es darauf hinaus, eine Meritokratie angeblich „wissender Experten“ zu installieren, eine Herrschaftsform, der u.a. der linke Soziologe Reiner Mausfeld8) die immanente Dominanz von Eigeninteressen zuschreibt.

Freie demokratische Entscheidung über die Transformation wird ausgeblendet

Von freier demokratischer Entscheidung der Bürger über die im Buch geschilderte Transformation ist nichts zu finden. Etabliert werden sollen Überredung, Überzeugung, Glauben, Überwachung, Kontrolle und Pioniere des Handelns. Was von derartigen Vorstellungen zu halten ist, hat bereits im Jahre 2011 der Historiker W. Wippermann (FU Berlin) in einem Interview des FOCUS9 „Auf dem direkten Weg in die Klimadiktatur?“ über den WBGU aufgezeigt.

Erkaufte Bereitwilligkeit von Forschung, Wirtschaft und anderen Interessengruppen

Die Einzelaktivisten werden dabei mittels einer selbstorganisierten „guten“ Zivilgesellschaft gesteuert, die aus Nichtregierungsorganisationen (NGO) und anderen Gruppen besteht. Über deren Anführer behält die Regierung durch die Zuwendung finanzieller Mittel und sonstiger Privilegien die volle Kontrolle aller zivilgesellschaftlichen Aktivitäten. Die Bereitwilligkeit von Forschung und Wirtschaft wird über subventionierte Aufträge erkauft. Die Repräsentanz des Wählerwillens ist durch die Entmachtung der Parlamente und die fortgesetzte Erosion von Nationalstaaten aufgehoben. Wie werden derartig weitreichende Vorstellungen gerechtfertigt?

  1. Die menschgemachte Änderung des „globalen Klimas“ sei wissenschaftlich belegt, sehr schädlich und könne nur mit der zwangsbehafteten Klimaschutzmaßnahme der CO2-Vermeidung (Dekarbonisierung) in noch tolerierbaren Grenzen gehalten werden
    (Rahmstorf).10)
  2. Der Ressourcenmangel erlaube es nicht, die bisherige Lebensweise von technisch/zivilisatorischem Fortschritt beizubehalten.

Bei Schneidewinds „Kunst des gesellschaftlichen Wandels“ sind dementsprechend sieben Wenden definiert:

die Energiewende

  • die Konsumwende,
  • die Ressourcenwende,
  • die Mobilitätswende,
  • die Ernährungswende,
  • die urbane Wende,
  • die Industriewende und eine
  • transformative Wissenschaft.

Zwangsabschaffung bestehender Techniken, Indoktrinierung der jungen Generation

Als neuer Schlüsselbegriff wird die „Exnovation“ gebraucht, also die Zwangsabschaffung bestehender Techniken wie bei Atom- und Kohleausstieg zugunsten neuer, innovativer Freiräume. Der angestrebte Systemwechsel weg vom Kapitalismus wird als „radikal inkrementeller Wandel“verkauft, um jede Anmutung revolutionärer Absichten zu vermeiden. Für die gesellschaftliche Basis setzt Schneidewind auf die Pioniere des Wandels, ermächtigt durch den Dreiklang von Haltung, Wissen und Fähigkeiten. Wie in allen Diktaturen setzt man auf eine Indoktrinierung der jungen Generation. Sinnstiftend wird eine notwendige Weltrettung als Ersatzreligion für die schwindende Bindekraft der christlichen Kirchen verkauft. Mit der Rettung des Planeten ist die Aufgabe gefunden, die der „Größe unserer Schuld“ angemessen sei. Das sichtbar anwachsende akademische Proletariat aus Sozial- und Geisteswissenschaftlern findet hier sein Betätigungsfeld.

Die Treiber der Großen Transformation     

Für den theoretischen Unterbau der genannten Ziele wurde in den letzten Jahrzehnten ein Netzwerk von staatlichen Institutionen, halbprivaten Instituten und Stiftungen installiert und ausgebaut. Dies offenzulegen, sprengt den Rahmen dieses Beitrags. Als Flaggschiffe seien genannt: Deutsche Gesellschaft „Club of Rome“ e.V. mit etwa 40 Prominenten (u.a. C. Kemfert, E.U. v. Weizsäcker); das bereits erwähnte Wuppertal Institut WI mit 220 Mitarbeitern, Jahresbudget geschätzt 60 Millionen und das Potsdam Institut für Klimafolgenforschung PIK (J. Rockström, H. J. Schellnhuber, S. Rahmstorf, O. Edenhofer) mit 300 Mitarbeitern, die 30-köpfige  AGORA-Energie­wende gGmbH, direkt geführt aus den relevanten Bundesministerien (P. Graichen).

Kritische Stimmen zur Großen Transformation  

Neben den Kapiteln zur Klima- und Energiepolitik in Parteiprogrammen der AfD11) finden sich kritische Betrachtungen vielfach in der „Jungen Freiheit“, bei „Tichys Einblick“, bei „Achgut“ und insbesondere bei EIKE, mit fundierten klimarealistischen Aussagen. Wichtige Einzelstimmen einer allgemein konservativen Gegenpolitik sind Roger Scruton12) und Alexander Gauland13), die den bürgerlich-demokratischen Nationalstaat gegen derartige Deformationsabsichten vehement verteidigen. Gegen den Klimaalarmismus wenden sich auf fachlicher Grundlage insbesondere Vahrenholt14), Lomborg15), Lüdecke16), Dahm17), Shaviv18) und Bolz19) und gegen das Konzept der fehlgesteuerten Energiewende: Limburg20), Hennig21), Wendland22), Heller23) und Sinn.24)

Resümee 

► Ein internationales Netzwerk aus Eliten und links-grünen Ideologen betreibt, wenig öffentlich wahrgenommen, die Transformation unseres westlichen Gesellschaftssystems.

► Die Komponenten dieser Transformation werden unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit gezielt vorbereitet und überraschend beschlossen.

► Mit der AGW-Hypothese (anthropogenic global warming) und deren Dramatisierung als Klimakatastrophe wird die große Transformation zu einer moralischen Revolution aufgeblasen.

► Aktuell ist die AfD die einzige politische Kraft, die die daraus resultierenden Gefahren für Wohlstand und Demokratie benennt, und deshalb das konservative Lager im Kampf gegen das Grün-Linke Lager anführen wird.

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*) Foto (WBGU-Beirat von links nach rechts): Nebojsa Nakicenovic, Hans Joachim Schellnhuber (Vorsitzender), Inge Paulini (Generalsekretärin), Claus Leggewie, Sabine Schlacke, Stefan Rahmstorf, Renate Schubert, Jürgen Schmid, Reinhold Leinfelder, Dirk Messner (stellv. Vorsitzender).

1)   Svenja Schulze Rede im Bundestag: https://www.bmu.de/rede/bundestagsrede-von-svenja-schulze-zum-amtsantritt/

2)   WBGU Hauptgutachten 2011, Welt im Wandel: https://www.wbgu.de/hauptgutachten/hg-2011-transformation/

3)     WBGU Hauptgutachten 2016, Der Umzug der Menschheit – die transformative Kraft der Städte: https://www.wbgu.de/fileadmin/user_upload/wbgu.de/templates/dateien/veroeffentlichungen/hauptgutachten/hg2016/wbgu_hg2016.pdf

4)   UNFCCC = United Nations Framework Convention on Climate Change

5)     Jasper von Altenbockum, FAZ vom 23.1.2019

6)   Mit „EU-Bande“ ist die Umgehung früherer rein nationaler Gesetzgebungs-Abläufe durch gezielte Verlagerung in die EU und Rückspiel von EU-Behörden gemeint (aktuell PKW-Emissionen)

7) Uwe Schneidewind 2017 „Die Große Transformation, eine Einführung in die Kunst gesellschaftlichen Wandels“: ISBN:   978-3-596-70259-6, 528 Seiten, FISCHER Taschenbuch

8)   Reiner Mausfeld 2018 „Warum schweigen die Lämmer“: ISBN-13: 9783864892257, 304 Seiten, Verlag: Westend

9)   Wolfgang Wippermann 2011 im FOCUS „Auf direktem Weg in die Klimadiktatur?“: https://www.focus.de/wissen/klima/klimaprognosen/tid-22565/klimawandel-auf-direktem-weg-in-die-klimadiktatur_aid_634490.html

10)   Stefan Rahmstorf 2012 „Der Klimawandel“: ISBN-13: 9783406726729, 144 Seiten, Verlag: Beck

11) www.afd.de/wp-content/uploads/sites/111/2017/01/2016-06-27_afd-grundsatzprogramm_web-version.pdf

12)   Roger Scruton 2013 „Grüne Philosophie, ein konservativer Denkansatz“: ISBN-13: 9783641096861, Verlag: Diederichs

13)   Alexander Gauland 2017 „Anleitung zum Konservativsein“: ISBN-13: 9783944872490, 138 Seiten, Landt Verlag

14)   Fritz Vahrenholt 2012 „Die kalte Sonne“: ISBN-13: 9783426521540, 349 Seiten, Verlag: Droemer/Knaur

15)   Björn Lomborg 2003 „Apokalypse No“: ISBN-13: 9783934920187, 556 Seiten, Verlag: Klampen

16) Horst-J. Lüdecke 2013 „Energie und Klima“: ISBN-13: 9783816934325, Verlag: Expert-Verlag

17)   Hans-Peter Dahm 2015 „Der heutige Klimawandel“: 978-3-89574-879-0 (ISBN), 162 Seiten, Verlag Dr. Köster

18)   Prof. Nir Shaviv vom Racah Institut für Physik an der Hebräischen Universität Jerusalem am 28. November in Berlin bei der Anhörung des Bundestags-Umweltausschusses: https://www.youtube.com/watch?v=xJSVjCrrCu0

19)   Norbert Bolz 2019 bei ACHGUT „Die grüne Katastrophenkirche“: https://www.achgut.com/artikel/die_gruene_katastrophen_kirche

20)   Michael Limburg 2017 „Strom ist nicht gleich Strom“: ISBN/EAN: 9783940431547, 237 Seiten, TvR  Medienverlag

21)   Frank Hennig 2017 „Dunkelflaute“: ISBN-13: 9783959720625, 269 Seiten, Finanzbuch Verlag

22)   Anna Veronika Wendland: http://nuklearia.de/2018/11/03/faktencheck-beim-umweltministerium/; www.achgut.com/artikel/streitschrift_wider_die_unfehlbarkeit_der_energiepaepste

23)   Peter Heller 2018: www.achgut.com/artikel/baueme_wachsen_von_selbst_kraftwerke_nicht

24)   Prof. Dr. Hans-Werner Sinn 2011 „Das Grüne Paradoxon“: https://www.youtube.com/watch?v=AA_oAtGrN3k;
„Energiewende ins Nichts“: https://www.youtube.com/watch?v=jm9h0MJ2swo

Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors hier

 




U.S. Nuclear Regulatory Commission genehmigt erstmals die Konstruktion eines kleinen modularen Kernreaktors

Nach dem vom NRC genehmigten Entwurf handelt es sich bei den modularen Reaktoren von NuScale um Leichtwasserreaktoren, ähnlich wie die große Mehrheit der derzeit in Betrieb befindlichen Reaktoren. Die modularen Reaktoren sind jedoch so ausgelegt, dass sie weniger Wasser verbrauchen als herkömmliche Reaktoren und verfügen über fortschrittliche Sicherheitsfunktionen, einschließlich Selbstkühlung und ein passives automatisches Sicherheitssystem, das sich automatisch bei einer Störung abschaltet – ohne die Notwendigkeit des Eingreifens eines menschlichen Bedieners.

Die Zustimmung der NRC zum Entwurf von NuScale belegt die Überzeugung der Behörde, dass die Technologie sicher ist und ordnungsgemäß funktionieren wird.

Bedeutender Meilenstein

Da viele ältere Reaktoren das Ende ihrer genehmigten Lebensdauer erreichen und die Nachfrage nach emissionsfreier Energie steigt, ist die Genehmigung des Reaktordesigns von NuScale gut für die gesamte Kernkraftindustrie, sagte John Hopkins, Vorsitzender von NuScale, in einer Erklärung vom 2. September, die nach der Sicherheitsbewertung der NRC herausgegeben wurde.

„Dies ist ein bedeutender Meilenstein nicht nur für NuScale, sondern auch für den gesamten US-amerikanischen Nuklearsektor und die anderen fortgeschrittenen Nukleartechnologien, die folgen werden“, sagte Hopkins.

Käufer stehen Schlange

NuScale hat bereits Käufer für seine modularen Reaktoren.

Die Utah Associated Municipal Power Systems (UAMPS), eine Koalition von Städten in und an der Grenze zu Utah, hat eine Koalition zum Kauf von Atomstrom aus einem 12-Modul-NuScale-Reaktor gebildet, der im Idaho National Laboratory (INL) des US-Energieministeriums (DOE) geplant ist.

In Erwartung der Genehmigung des Reaktordesigns von NuScale durch die NRC stimmte UAMPS für 2019 dem Kauf von mehr als 150 Megawatt Elektrizität aus dem INL-Projekt zu.

UAMPS ist eine gemeinnützige politische Unterabteilung des Bundesstaates Utah, die aus Städten und Sonderdienstbezirken in sechs Bundesstaaten besteht und 1980 gegründet wurde, um elektrische Energie zu erzeugen und zu liefern und damit verbundene Dienstleistungen für ihre Mitglieder zu erbringen. UAMPS sagt, sie wolle die Kernenergie in ihr Portfolio aufnehmen, um sich gegen Preisschwankungen aufgrund schwankender Preise von Erdgas und erneuerbarer Energie abzusichern und um die Zuverlässigkeit des Netzes aufrechtzuerhalten, da durch Vorschriften und Marktbedingungen immer mehr zuverlässige, kohlebetriebene Kraftwerke vorzeitig abgeschaltet und durch immer größere Mengen intermittierender Wind- und Sonnenenergie ersetzt werden müssten.

Nachdem die Konstruktionsgenehmigung der NRC und der UAMPS-Kaufvertrag vorliegen, wird sich die Koalition nun auf die Vorbereitung eines kombinierten Bau- und Betriebsgenehmigungsantrags konzentrieren, der eine Umweltverträglichkeitsanalyse enthalten und der NRC vorgelegt werden soll. UAMAPs geht davon aus, dass das Lizenzverfahren bis zum Jahr 2022 abgeschlossen sein wird.

NuScale hofft, seinen ersten modularen Reaktor am INL bis 2029 fertigstellen zu können, während die verbleibenden Einheiten bis 2030 fertiggestellt werden sollen, sofern es keine unvorhergesehenen Verzögerungen bei der Fertigstellung und Genehmigung des Antrags gibt.

NuScale berichtet, dass es auch Vereinbarungen mit Einrichtungen in Kanada, der Tschechischen Republik, Jordanien und Rumänien über den Bau seiner kleinen modularen Reaktoren unterzeichnet hat, um in Zukunft Energie für ihre Länder zu liefern.

[Hervorhebung vom Übersetzer]

Vom DOE unterstützte Reaktoren

Seit 2014 hat das DOE mehr als 400 Millionen Dollar für die Förderung der raschen Entwicklung kleiner modularer Reaktoren (Small Modular Reactors, SMRs) ausgegeben und dabei eine Vielzahl von Reaktorkonstruktionen finanziert. Der Entwurf von NuScale ist bisher nur einer, der die Sicherheitsgenehmigung des Ministeriums erhalten hat.

„So sehen erfolgreiche privat-öffentliche Partnerschaften aus“, sagte Dr. Rita Baranwal, die stellvertretende Sekretärin für Kernenergie am DOE, in einer Erklärung. „Das DOE ist stolz darauf, die Lizenzierung und Entwicklung des Leistungsmoduls von NuScale und anderer SMR-Technologien zu unterstützen, die das Potenzial haben, saubere und zuverlässige Energie in Gebiete zu bringen, wie man es von Kernreaktoren in den USA und bald auch weltweit nie für möglich gehalten hätte.

H. Sterling Burnett, Ph.D. is the managing editor of Environment & Climate News

Link: https://heartlanddailynews.com/2020/09/u-s-nuclear-regulatory-commission-approves-first-ever-small-modular-nuclear-reactor-design/

Übersetzt von Chris Frey EIKE




Projekt bestätigt: starke Temperatur-Verzerrung zum Warmen durch den UHI-Effekt

Eine neue Studie, die im ISPRS Journal of Photogrammetry and Remote Sensing veröffentlicht wurde, stellt die Stärke des UHI bei klarem Himmel (SUHI) für 497 städtische Gebiete in den Vereinigten Staaten vor, indem ferngesteuerte Datenprodukte mit mehreren, durch die US-Zählung definierten städtischen Gebieten kombiniert werden.

Die SUHI-Intensität ist der Unterschied in der Oberflächentemperatur zwischen den bebauten und nicht bebauten Pixeln eines urbanisierten Gebietes.

In der Studie wurde berichtet, dass der Sommer-SUHI tagsüber um 1,91°C und der Winter-SUHI tagsüber um 0,87°C höher war.

Die Studie berichtet auch, dass die SUHI-Intensität in besiedelten Gebieten mit höherem mittleren Einkommen und einem höheren Anteil Weißer niedriger ist. Leider wurde in der Studie nicht darüber berichtet, wie sich der UHI-Effekt mit der Zeit verändert.

h/t to Friends of Science

Die Studie: https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0924271620302082#!

Abstract
Der städtische Wärmeinseleffekt (UHI) wird durch Veränderungen der aerodynamischen, thermischen und Strahlungseigenschaften der Landoberflächen der Erde im städtischen Maßstab stark moduliert. Das Interesse an diesem Phänomen, sowohl aus klimatologischer als auch aus gesundheitspolitischer Sicht, hat zu Hunderten von UHI-Studien geführt, die meist stadtweise durchgeführt wurden. Diese Studien, nicht mit einem einheitlichen Verfahren durchgeführt, liefern jedoch kein vollständiges Bild des UHI für Verwaltungseinheiten. Um diese Lücke zu schließen, charakterisieren wir die UHI-Intensitäten bei klarem Himmel (SUHI) für alle städtischen Gebiete in den Vereinigten Staaten unter Verwendung eines modifizierten SUE-Ansatzes (Simplified Urban-Extent), indem wir Fernerkundungs-Daten mit mehreren, durch die US-Zählung definierten administrativen Stadtabgrenzungen kombinieren. Wir finden die höchsten SUHI-Intensitäten tagsüber im Sommer (1,91 ± 0,97 °C) für 418 der 497 verstädterten Gebiete, während die SUHI-Intensität im Winter tagsüber (0,87 ± 0,45 °C) in 439 Fällen am niedrigsten ist.

Da die städtische Vegetation häufig als wirksames Mittel zur Milderung von UHI angeführt wurde, verwenden wir NDVI, ein satellitengestütztes Proxy für lebende grüne Vegetation, und die Abgrenzung von Daten der US-Volkszählung, um zu charakterisieren, wie die Vegetationsdichte die Variabilität der SUHI-Intensität zwischen Städten, innerhalb von Städten und zwischen den Jahreszeiten moduliert. Darüber hinaus untersuchen wir auch, wie Höhe und Entfernung von der Küste SUHI-Schätzungen verfälschen. Um die Unsicherheiten in unseren Schätzungen weiter zu quantifizieren, analysieren und diskutieren wir einige Einschränkungen dieser satellitengestützten Werte über Klimazonen hinweg, insbesondere Probleme bei der Verwendung von radiometrischen Temperatur- und Vegetationsindizes mittels Fernerkundung als Proxies für städtische Wärme und Vegetationsbedeckung. Wir demonstrieren eine Anwendung dieses räumlich expliziten Datensatzes und zeigen, dass für die Mehrheit der städtischen Gebiete die SUHI-Intensität in Gegenden mit höherem mittleren Einkommen und höherem Anteil an Weißen geringer ist. Unsere Analyse deutet auch darauf hin, dass arme und nicht-weiße Stadtbewohner unter den möglichen nachteiligen Auswirkungen von SUHI im Sommer leiden könnten, ohne die potenziellen Vorteile (z.B. wärmere Temperaturen) im Winter zu nutzen, obwohl die Ermittlung dieses Ergebnisses künftige Forschungen unter Verwendung umfassenderer Hitzestress-Metriken erfordert. Diese Studie entwickelt neue methodische Fortschritte zur Charakterisierung von SUHI und seiner innerstädtischen Variabilität auf Aggregationsebenen, die mit Quellen anderer sozioökonomischer Informationen konsistent sind, was für zukünftige interdisziplinäre Forschung und als mögliche Entscheidungsgrundlage für die Politikgestaltung von Bedeutung sein kann.

Der für diese Studie erstellte Datensatz wird hier visualisiert

Link: https://wattsupwiththat.com/2020/09/28/more-surfacestations-project-vindication-strong-uhi-temperature-biases-confirmed-in-usa/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

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Die Autoren Josef Kowatsch und Stefan Kämpfe haben in vielen Beiträgen auf dieser Website den UHI-Effekt in Deutschland untersucht. Sie haben zum obigen Beitrag folgende Anmerkungen bzw. Ergänzungen:

In dieser Studie geht es lediglich um den städtischen Wärmeinsel-Effekt (engl. Akronym UHI), der aber nur eine Teilmenge aller WI-Effekte umfasst, denn Entwässerungsmaßnahmen, Bodenverdichtungen, Nutzungsänderungen und Intensivierungsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft, neuerdings auch die Errichtung von Wind- und Solarparks, verursachen ebenfalls diverse Wärmeinsel-Effekte (WI). Leider sagt die Studie nichts über die nächtlichen Temperaturverhältnisse; denn gerade am Ende der Nacht sind durch solare Insolation erzeugte UHI-Effekte besonders groß, weil die Bebauung einerseits kühlende Lokalwinde bremst und andererseits der Erwärmungseffekt der Stein- und Betonmassen (hohe Wärmekapazität, relativ hohe Wärmeleitfähigkeit und keinerlei kühlende Verdunstung) dann gegenüber dem sich zum Sonnenaufgang am stärksten abgekühlten Freiland besonders stark in Erscheinung tritt. Mitunter kann auch der stärkere Trübungsgrad der Stadtluft (“Gegenstrahlung“) zur nächtlichen (und winterlichen) Erwärmung beitragen. Im Winter dominieren neben Gegenstrahlungs- auch durch Abwärme bedingte Effekte (Heizungen, Abwasser, Industrie und Verkehr). WI- und UHI-Effekte sollten außerdem immer im Kontext mit den Besonnungs- und Bewölkungsverhältnissen betrachtet werden; denn die in bebauten und meliorierten Gebieten (meist) geringere Verdunstung führt, besonders seit den Luftreinhaltemaßnahmen, zu weniger Dunst, Nebel und Hochnebel (Stratus), was eine längere und intensivere Besonnung mit stärkerer Erwärmungswirkung im Sommerhalbjahr zur Folge hat. KÄMPFE/KOWATSCH haben in ihren Untersuchungen stets auf die Erwärmungswirkung der UHI-Effekte hingewiesen; je ein Beispiel aus den USA und Deutschland mögen das verdeutlichen:

Die an einem Waldrand gelegene Freiland-Station Harvard Forest erwärmte sich im Winter seit dem Jahre 2002 deutlich weniger, als das städtische Scranton; beide Stationen liegen im Nordosten der USA.

Das ländliche, im Thüringer Becken liegende Dachwig erwärmte sich im August seit 1991 deutlich langsamer, als die Innenstadt-Station Jena-Sternwarte. Beide Stationen weisen eine ähnliche Höhenlage auf und sind nur etwa 50 Km voneinander entfernt; der gezeigte Effekt lässt sich mehr oder weniger deutlich in allen Jahreszeiten und Monaten finden.

Weiteres Beispiel:

Umgedrehter UHI-effekt. Die Wetterstationen Hof ist ländlich, Nürnberg natürlich städtisch.  Um die DWD-Station Hof entstand nach der Wende ein Gewerbegebiet mit einer vierspurigen Bundesstraße in 30m Entfernung zu den Messgeräten. Die Folge ist ein erheblicher Wärmeinseleffekt. Nürnberg hat eine normale Stadtentwicklung mitgemacht. Die Entfernung beider Stationen beträgt ca 100 km

Trotz einer normalen Zunahme des WI-Effektes in Nürnberg hat die ländliche DWD-Station Hof aufgrund der starken Umbauung einen stärkeren WI-effekt entwickelt als die Großstadt. Folge: Die Grafiken zeigen einen umgekehrten UHI-Effekt. In der Stadt ist es immer noch wesentlich wärmer, aber Hof holt auf.