EEG-Novelle 2021 : Notstandsgesetz ohne Notstand*

Fast ohne mediales Echo hat das Bundeskabinett am 27. September den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf für die bis 2030 gültige Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle 2021) verabschiedet. Kommenden Freitag wird die Gesetzesnovelle in erster Lesung im Bundestag beraten und anschließend an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Kaum Zeit bleibt also für die Prüfung der Anliegen von Verbänden aus insgesamt 141 Stellungnahmen, da die Novelle bereits am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll.

Alles wäre lautlos über die Bühne gegangen, hätte nicht die „Welt“ am 11. Oktober eine Bombe platzen lassen. „Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“, lautet ein Passus der Gesetzesnovellierung.

Damit ist klargestellt, dass der Windindustrie künftig ein rechtlicher Vorrang gegenüber dem Natur- und Umweltschutz und den Belangen der Bürger eingeräumt werden soll. Insinuiert wird, dass sich der Klimawandel ohne einen fortlaufend starken Zuwachs der Windstrom-Produktion ausgerechnet in Deutschland, wo im Verhältnis zur Landfläche die weltweit höchste Windstromleistung installiert wurde, verstärken werde. Andernfalls sei die öffentliche Sicherheit gefährdet.

Umweltschützer bezeichnen das Vorgehen der Bundesregierung als „Lizenz zum Töten“. Der FDP-Abgeordnete Lukas Köhler äußerte gegenüber der „Welt“ die Befürchtung, dass die EEG-Novelle das demokratische Beteiligungsverfahren und die Akzeptanz gefährden könnten, denn: „Ohne die Bevölkerung ist keine Energiewende zu machen.“

„Lizenz zum Töten“

Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert von der Bundesregierung Aufklärung darüber, welche Konsequenzen durch diese Richtlinie in der Praxis zu erwarten sind. Offenbar soll der Deutsche Bundestag ein Notstandsgesetz absegnen, obwohl überhaupt kein Notstand besteht. Durch das heutige Stromerzeugungs- und Speicherungssystem ist eine umweltfreundliche, flexible und effiziente Elektrizitätsversorgung bereits garantiert. Insofern bietet die offenkundig von der Windindustrie diktierte Klausel eine breite Angriffsfläche für rechtlichen Einspruch.

Verspätet und verhalten reagierten die Medien auf die inhaltsschwere EEG-Novelle. Bei der Berichterstattung des Norddeutschen Rundfunks (NDR) beispielsweise dienten der Vermittlung brisanter Inhalte Schlagworte wie „Planungserleichterungen“ und „mehr Bürgerbeteiligung“. Letzteres zielt auf ein vom Wirtschaftsministerium eingesetztes „Instrument für mehr Akzeptanz des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien“. Dabei handelt es sich um das Angebot einer finanziellen Beteiligung der Kommunen an den Erträgen neuer Windparks als Gegenleistung für die Durchsetzung von Baugenehmigungen.

Das Lockmittel könnte dazu führen, dass sich die vielerorts schon bestehenden Gräben zwischen Windkraftbefürwortern, meist persönlich Profitierenden, und Windkraftgegnern durch das ganze Land ziehen. Die EEG-Novelle hat das Potenzial einer Projektionsfläche für bereits verbitterte Bürger, aber auch für eine beschleunigte Landflucht, welche die Bundesregierung eigentlich aufhalten wollte.

Versagen der Medien

Während der geplante starke Ausbau der Offshore-Windenergie vom NABU kritisiert wird, weil damit ernst zu nehmende Risiken für die Meeresumwelt einhergehen, dürften die neuen Zielvorgaben für den Windstrom an Land für erhebliche Unruhe in den Gemeinden sorgen. Offshore will die Bundesregierung bis 2030 15 Gigawatt (GW) Erzeugungskapazitäten installieren.

Derzeit sind bereits 7,35 GW Offshore-Leistung in Betrieb. An Land soll der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 65 Prozent steigen. Ab 2050 soll der gesamte in Deutschland verbrauchte Strom treibhausgasneutral erzeugt werden. Vorgegeben sind bis 2030 71 GW Windkraft an Land (derzeit noch 54 GW), 100 GW Photovoltaik und 8,4 GW Biomasseanlagen-Kapazität.

Für Windkraft an Land werden die Ausschreibungsmengen Jahr für Jahr erhöht. So sind für 2025 an zu installierender Windstromleistung 3200 Megawatt (MW) als Sollwert vorgegeben, für 2028 bereits 5800 MW. Damit bildet der sogenannte Ausbaupfad eine Erhöhung der installierten Gesamtkapazität der Windkraft an Land real und netto um eineinhalb bis zwei GW pro Jahr bis 2030 ab.

Grundlage der Ausbauziele ist die Annahme des Wirtschaftsministeriums, dass der Stromverbrauch in zehn Jahren bei 580 Terawattstunden liegen wird, und damit in etwa so hoch wie heute. Viele Experten gehen jedoch von einem deutlich höheren Verbrauch aus.

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)*  Anmerkung der EIKE-Redaktion :

https://www.preussische-allgemeine.de/

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