Auch Bayern meint ein „Klimaschutzgesetz“ zu brauchen, oder wie ein Experte aus der offiziellen Berichterstattung verschwand
Wie immer treffen die einfachen Bemerkungen des Menschenkenners Mark Twain über das Verhalten seiner Mitmenschen ins Schwarze. Und da sie zeitlos sind, stellen sie manchen Irrsinn, nicht nur seiner Zeitgenossen bloß, sondern gelten fortwährend. So auch das obige Zitat in Bezug auf die Bayerische (und bisher 10 weitere muss man hinzufügen) Landesregierung und die sie unterstützenden Parteien. Die Landesregierung hat sich nun tapfer vorgenommen nunmehr endlich auch das Klima zu „schützen“. Und zwar mittels eines extra dafür ersonnenen bayerischen Klimaschutzgesetzes.
Es wurde am 29.04.20 unter der Drucksachennummer 18/7898 in den Bayerischen Landtag eingebracht, dort im Mai in erster Lesung beraten und soll im Oktober vom Landtag beschlossen werden. Zuvor aber sollte auf Antrag der Grünen und der SPD eine Expertenanhörung durchgeführt werden, die auf den 25.9.20 terminiert war. Die Sitzung war öffentlich, aber, das vorweg, es gab nur insgesamt 8 freie Plätze, die fast vollständig von den Medienvertretern okkupiert waren. Demgemäß hielt sich der Andrang in engen Grenzen.
Der Experte, den es eigentlich nicht geben durfte
Ich hatte – mal wieder, darf ich sagen – die Ehre, als Experte für die im Gesetz behandelten Themen eingeladen zu werden, und darf auch gleich hinzufügen, ohne auch den anderen 9 Experten nur auch noch das Geringste Negative nachsagen zu wollen, ich war auch, was die Wissenschaft vom Klima betrifft, der Einzige.
Die Spielregeln sahen vor, dass jeder der 10 Experten (einige Damen waren auch darunter) zunächst mal eine Art Gutachten in Form eines Statements vorab an das Sekretariat des Umweltauschusses abgeben sollte, um dann in der eigentlichen Anhörung zunächst in einem kurzen Statement von ca. max. 5 Minuten seine Vorschläge oder Einwendungen den Anwesenden insbesondere natürlich den Landtagsabgeordneten darlegen sollte. In mehreren sich daran anschließenden Fragerunden sollten die befragten Experten dann den Fragenden Rede und Antwort stehen.
Der Gesetzentwurf incl. Begründung umfasst ca. 13 Seiten A4. Gleichzeitig mit dem Entwurf wurde ein schriftlicher Fragenkatalog mit 25 Einzelfragen verschickt, der möglichst ausführlich schon im Statement beantwortet werden sollte.
Mein diesbezügliches Statement finden Sie hierStatement Bayr. Landtag V1-1 Limburg EIKE
Mein Eindruck vom Gesetzentwurf und seiner Begründung
Am besten gefiel mir die dem eigentlichen Gesetzentwurf vorangehende Problembeschreibung und dann einige wenige Fragen aus dem Fragenkatalog.
Zunächst die „Problembeschreibung“
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A) Problem
Der anthropogen verursachte Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen des 21.Jahrhunderts. Seit Beginn der flächendeckenden Wetteraufzeichnungen, in Deutschland ungefähr im Jahr 1880, lassen sich bei vielen atmosphärischen Variablen Veränderungen beobachten. Aus diesem Grund ist es notwendig, rasch und entschlos- sen zu handeln, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich zu be- grenzen. Nur wenn dies gelingt, wird es möglich sein, die biologische Anpassungsfä- higkeit des Planeten und die Lebensgrundlage von Millionen Menschen zu erhalten. Auch bei wirtschaftlicher Betrachtung gilt: Je höher der Temperaturanstieg ist, desto erheblicher sind die Kosten für Klimaschäden und die erforderliche Anpassung an den Klimawandel, die bei weitem die Vermeidungskosten übersteigen.
- B) Lösung
Die maßgeblichen Gesetzgebungskompetenzen zugunsten des Klimaschutzes, insbe- sondere zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aus Energiewirtschaft, Indust- rie, Verkehr, Gebäuden sowie Landwirtschaft liegen auf europäischer und Bundes- ebene. Das Bayerische Klimaschutzgesetz hat eine ergänzende und unterstützende Funktion, die auch eine Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften umfasst. Dies betrifft insbesondere solche Vorschriften, die sich mit der Nutzung von Naturgü- tern, die treibhausgasmindernde Funktion haben, befassen. Zusätzliche Regelungen zu CO2-Emissionen aus Energiewirtschaft, Industrie, Gebäuden, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall sind vom Bundesgesetzgeber zu erwarten.
- C) Alternativen
Keine
- D) Kosten
Für die Erfassung und Aufbereitung der Daten zur Berichterstattung über die Minderung der Treibhausgasemissionen in Bayern, für die Fortschreibung von Klimaschutzkonzept und Anpassungsstrategie sowie für den Vollzug der Vorschriften zur Kompensation be- steht ein zusätzlicher Personal- und Sachmittelbedarf beim dafür zuständigen Landes- amt für Umwelt.
Es ist davon auszugehen, dass im Zusammenhang mit der Umsetzung des Ziels einer klimaneutralen Verwaltung (Art. 3 Abs. 1 BayKlimaG-E), die seit 1. August 2019 gesetz- lich verankert ist, auch bei den Ressorts Kosten entstehen werden, etwa für die Bilan- zierung oder finanzielle Kompensationen. Zusätzliche Kosten kann auch die Vorbild- funktion des Staates verursachen. Die Kosten sind derzeit nicht bezifferbar
Und dann die von mir ausgewählten wichtigsten Fragen
- Ist der Gesetzesentwurf geeignet, das Regionalklima in Bayern positiv zu beeinflussen?
- Welche Punkte kann und sollte das Landesgesetz regeln in Bezug auf ein bayerisches Klimaschutzprogramm und die Anpassungsstrategie?
Es war wirklich lustig. Jeder durfte nun der Reihe nach sein Sprüchlein aufsagen, die MdL´s lauschten brav und aufmerksam oder taten wenigstens so und verkniffen sich jede Bemerkung, doch wenn sie wahrnahmen, was im Einzelnen gesagt wurde, dann betraf es ausschließlich das, was an feinsten Stellschrauben noch gedreht werden konnte, um das Gesetz möglichst teuer zu machen. So jedenfalls mein höchst subjektiver Eindruck. Denn mehrfach wurde bspw. von den Experten moniert, oft bei einer Beratungsfirma oder einem staatlichem Institut tätig, dass das Gesetz kein wirkliches Monitoring vorsähe. Das trifft zwar sachlich zu, aber unabhängig ob umfassend „gemonitored“ oder nicht, keine der dort vorgesehenen Maßnahmen hat irgendeinen Einfluss auf das „Klima“. Weder das bayerische noch sonst irgendeines. Und das wussten auch alle. Aber außer mir, sprach nur einer das auch wörtlich aus, nämlich der emeritierte Erlanger Professor für Thermische Verfahrenstechnik Wolfgang Arlt. Der wollte aber dafür unbedingt eine Wasserstoffwirtschaft aufbauen und den dazu benötigten Wasserstoff im schönen Wüstenstaat Mali mit Solarenergie gewinnen.
Also soll das unbedingt als notwendig betrachtete Monitoring auschließlich der Pfründensicherung dienen, denn dazu bedarf es natürlich umfangreicher immer wiederkehrender Studien, Reisen, Gremien usw. Das Klima hingegen braucht es nicht, dessen Monitoring macht hierzulande u.a. der Deutsche Wetterdienst.
Im Bericht des Bayerischen Landtages über die Anhörung verschwindet nur ein Experte. Welcher?
In der offiziellen Kurzbeschreibung des Bayerischen Landtages der Anhörung findet man dies:
„Die Experten im Umweltausschuss lobten die Offensive Bayerns, als elftes Bundesland ein Klimaschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Doch sie waren sich auch darin einig, dass im Gesetzentwurf noch zusätzliche Aspekte berücksichtigt werden sollten. Dazu zählen beispielsweise Controlling, Reporting, Monitoring und die Möglichkeit, nachzubessern. Dr. Johannes Gnädinger, Geschäftsführer der Prof. Schaller UmweltConsult GmbH, betonte: „Wir brauchen eine zentrale Stelle, die überwacht, ob Zielvorgaben erfüllt werden, und eventuell gegensteuert.“ Auch Prof. Dr. Ingrid Kögel-Knabner, Inhaberin des Lehrstuhls für Bodenkunde, Technische Universität München, sagte: „Wir bleiben in dem Gesetzentwurf sehr vage und wissen am Ende gar nicht, was wir erreicht haben. Ein unabhängig organisiertes Monitoring-Programm, wie es auch der Bund hat, ist unbedingt nötig.“ Dr. Stephan Sina, Koordinator interne Rechtsberatung Ecologic Institute Berlin, ergänzte: „Wichtig ist dabei festzulegen, wer an der Fortschreibung von Programmen beteiligt wird und in welchem verbindlichen Zeitrahmen.“.. „
Bild der Anhörung am 25.9.20 im Umweltausschuss des Bayerischen Landtag. Mit Pfeil markiert, der tatsächlich anwesende Autor dieses Berichtes Michael Limburg Dipl. Ing. Bildquelle Bildarchiv Bayerischer Landtag, bearbeitet (Pfeil) vom Autor
Liest man diese Kurzbeschreibung ganz, dann fällt auf, dass zwar alle anderen neun Experten kurz namentlich erwähnt werden, aber weder mein Name, noch meine Ausführungen auch nur die geringste Erwähnung fanden. Ich wurde einfach aus der Geschichte getilgt. Das finde ich (noch) ungewöhnlich, und erbat deshalb eine Erklärung dafür, von der Leiterin des Ausschuss-Sekretariats. Ihre bisherige Antwort: Sie hätte meine Anfrage an die zuständige Stelle weiter geleitet.
Mein mündliches Statement
Nach dieser langen Vorrede hier nun mein mündliches Statement.
Verehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Anwesende
Zwei Fragen aus Ihrem Fragenkatalog sind es besonders, auf die ich hier eingehen will. Ich halte sie für zentral.
Sie lauten:
- Ist der Gesetzesentwurf geeignet, das Regionalklima in Bayern positiv zu beeinflussen?
- Welche Punkte kann und sollte das Landesgesetz regeln in Bezug auf ein bayerisches Klimaschutzprogramm und die Anpassungsstrategie?
Beide lassen sich sehr kurz beantworten,
so lautet die Antwort auf die erste Frage:
Kaum
Und auf die zweite Frage:
Keine
Beide Fragen möchte ich aber ergänzen um die Frage:
Genügt der Gesetzentwurf dem grundgesetzlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit?
Und auch hier lautet meine Antwort kurz und knapp:
Nein
Das mag einige wundern, manche belustigen, vielleicht auch ärgern. Doch ich möchte anmerken, dass ich alle drei wesentlich ausführlicher in meinem schriftlichen Statement zur Anhörung beantwortet habe, welches Ihnen vorliegt und deswegen bekannt sein sollte.
Für meine jetzige mündliche Bewertung des Gesetzentwurfes genügt es die verwendeten Schlüssel-Begriffe, im Anhang beschriebenen Absichten und die erwarteten Ergebnisse anzuschauen.
So kommt der Begriff „Klima“ im Antrag 7 mal vor und „Klimaschutz“ in verschiedenen Wortkombinationen sogar 63 mal.
Es ist guter wissenschaftlicher Brauch zunächst einmal die wichtigsten Begriffe zu definieren, welche im Gesetz verwendet werden, um dessen Anforderungen zu begründen.
Zum Klima ?
Der Deutsche Wetterdienst[1] schreibt:
„Das Klima ist definiert als die Zusammenfassung der Wettererscheinungen, die den mittleren Zustand der Atmosphäre an einem bestimmten Ort ….“
Es wird repräsentiert durch die statistischen Gesamteigenschaften (Mittelwerte, … über einen genügend langen Zeitraum. Im Allgemeinen wird ein Zeitraum von 30 Jahren zugrunde gelegt,…….“
Zum Klimaschutz?
Da tut man sich schon schwerer. Bspw findet man beim BMU[2]:
„Klimaschutz – Auch Mitigation; bezeichnet alle auf die Begrenzung der globalen Erwärmung gerichteten Maßnahmen, das heißt vor allem Maßnahmen zur Minderung der durch menschliches Handeln verursachten Treibhausgas-Emissionen“.
Das BMU verlässt also sofort den wohlklingenden Begriff „Klimaschutz“ und definiert ihn um in Mitigation. Das ist aber etwas grundlegend anderes. Denn
„Schutz“ bedeutet lt. Duden [3] „etwas, was eine Gefährdung abhält oder einen Schaden abwehrt“,
während „Mitigation“ Vermeidung auch Verminderung bedeutet. Ob diese eine Gefährdung abhält ist allerdings hoch umstritten. Zumal es seit über 30 Jahren keine CO2 Minderung gibt.
Nimmt man diese Begriffe ernst, wie von Autoren erwartet werden muss, dann wollen sie erreichen, dass die landesspezifischen CO2 Emissionen gesenkt werden. Und, ggf. zusätzlich durch Umbau der Forst-und Landwirtschaft größere CO2 Senken entstehen.
Damit, so der Glaube der Autoren, solle dann das Klima, also ein statistischer Wert aus der „Zusammenfassung der Wettererscheinungen, die den mittleren Zustand der Atmosphäre an einem bestimmten Ort oder in einem mehr oder weniger großen Gebiet“ geschützt werden.
Es bleibt dabei von Anfang an unbestimmt, um welches Klima es sich handelt, dass „geschützt“ werden soll. Und es hilft auch kein Verweis auf umfangreiche internationale Übereinkünfte, denn auch dort wird dieses Problem nirgends aufgelöst.
Ferner bleibt verborgen, wie das jeweilige Klima „geschützt“ werden kann. Ein Verb, dass laut Duden bedeutet: jemandem, einer Sache Schutz gewähren, einen Schutz [ver]schaffen“.
Nach der DWD Begriffsbestimmung kann aber nur das Klima in Bayern gemeint sein, denn ein anderes Klima als das in Bayern, schon gar kein rein imaginäres Weltklima, könnte theoretisch wie praktisch, weder vom Gesetzgeber noch irgendwelchen anderen öffentlichen oder privaten Personen oder Körperschaften dieses Bundeslandes in keiner denkbaren Art und Weise und auch nur theoretisch, zu dessen „Schutz“ beeinflusst werden.
Und es ist bisher noch von niemandem, auch nur im Ansatz, gezeigt geworden, dass das von Bayern emittierte CO2 auf irgendeine Weise „den mittleren Zustand der Atmosphäre an einem bestimmten Ort oder in einem mehr oder weniger großen Gebiet“, erst recht nicht im Sinne von „Schutz“, beeinflussen könnte.
Somit geht der Gesetzentwurf durchgängig, von sachlichen wie rechtlichen Unmöglichkeiten aus und versucht diesen Mangel durch sprachliche Umschreibungen, die wissenschaftlich eindeutig definiert klingen aber es in keiner Weise sind, zu verschleiern.
Er verstößt damit gegen die Grundprinzipien des demokratischen Umgangs miteinander, weil er Begriffe zum Inhalt hat, die keine klare Bedeutung haben oder nicht zur Zuständigkeit des Landtages gehören.
Zusätzlich zu den beschriebenen begrifflichen Unmöglichkeiten verletzt er auch die grundgesetzlich gebotene Verhältnismäßigkeit. Diese schreibt nicht nur den legitimen Zweck vor, sondern ebenso bindend die Geeignetheit, die Erforderlichkeit und die Angemessenheit. Wie auch in meinem schriftlichen Statement umfangreich nachgewiesen, erfüllt der Gesetzentwurf keine dieser Vorgaben.
Seine Ablehnung wird daher empfohlen.
Bleibt mir noch der Nachtrag: Falls in den nächsten Tagen noch das Protokoll der Veranstaltung nachgereicht wird, werde ich zu gegebener Zeit darüber berichten.
[1] Klima. In: Wetterlexikon. Deutscher Wetterdienst,
[2] https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k
[3] https://www.duden.de/suchen/dudenonline/geschützt