Die tägliche Täuschung: Das RKI zählt am Gesetz vorbei

255.366 Fälle sind es zum Beispiel am 10. September 2020, darunter angeblich (so wörtlich) „9.341 Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen“.

Diese Zahlen sind falsch. Denn die Zählweise des RKI entspricht nicht der deutschen Gesetzeslage, dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Was und wie gezählt wird, steht nicht im Belieben des RKI (eines Bundesinstituts im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministers) sowie der Gesundheitsminister und -behörden von Bund und Ländern.

Das RKI zählt alle SARS-CoV2-positiven Testergebnisse als COVID-19-Fälle und setzt sie COVID-19-Infektionen/Erkrankungen gleich (siehe unten 1). Diese Gleichsetzung widerspricht jedoch dem IfSG (siehe 2.). Denn positive Testergebnisse belegen keine Infektion und erst recht keine Erkrankung im Sinne des IfSG (siehe 3. u. 4.).

Ein gesetzlich korrekter Ausweis der Fallzahlen wäre um so wichtiger, als die Infektionszahlen Dreh- und Angelpunkt für staatliches Handeln sind, insbesondere für die Beibehaltung und Verschärfungen von COVID-19-Maßnahmen, und auch von den Gerichten wie eine gottgleiche Offenbarung behandelt werden. Wie gerade erst in einem Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof festgestellt wurde, gibt es bei den zuständigen Behörden, zumindest im Land Bayern, keine Akten über die Entscheidungsfindung zu den Corona-Maßnahmen; man hat sich dort ausschließlich auf die Lageberichte des RKI und des Landesgesundheitsamts verlassen (siehe hier).

1. Wie das RKI Infektionen definiert

a) Im RKI-Lagebericht heißt es auf S. 2:

In Einklang mit den internationalen Standards der WHO und des ECDC wertet das RKI alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle. Im folgenden Bericht sind unter „COVID-19-Fällen“ somit sowohl akute SARS-CoV-2-Infektionen als auch COVID-19-Erkrankungen zusammengefasst.

Auf S. 10 heißt es ganz ähnlich:

Im Lagebericht werden die bundesweit einheitlich erfaßten und an das RKI übermittelten Daten zu laborbestätigten COVID-19-Fällen (COVID-19-Erkrankungen und akute SARS-CoV-2-Infektionen) dargestellt. COVID-19-Verdachtsfälle und -Erkrankungen sowie Nachweise von SARS-CoV-2 werden gemäß IfSG an das zuständige Gesundheitsamtz gemeldet.

Das RKI zählt also labordiagnostische SARS-CoV-2-Nachweise als COVID-19-Fälle, wobei es darunter akute Infektionen und Erkrankungen zusammenfasst. Kurz gesagt: Labornachweise = akute Infektionen / Erkrankungen. Eine unzulässige, weil dem IfSG widersprechende Gleichsetzung (siehe unten).

Labordiagnostischer Nachweis bedeutet, dass ein positives Ergebnis eines COVID-19-Labortests vorliegt. Üblicherweise handelt es sich dabei um sogenannte PCR-Tests. Mittels dieser Tests werden für ein Virus charakteristische Genabschnitte vervielfältigt und damit das Vorhandensein von Virusmaterial festgestellt.

2. Wie das Gesetz Infektionen definiert

Was sind nun Infektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)?

Infektion ist gemäß § 2 IfSG

die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus“. Der zentrale Begriff ist hier der des Krankheitserregers. Und ebenfalls gemäß § 2 IfSG ist „Krankheitserreger ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) …, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann.

Das hier entscheidende Kriterium ist die Vermehrungsfähigkeit: Ein Virus ist nur dann ein Krankheitserreger im Sinne des Gesetzes, wenn es vermehrungsfähig ist. Und eine Infektion besteht nur, wenn ein vermehrungsfähiges Virus aufgenommen worden ist.

Anmerkung: Genau genommen reicht es nach der juristischen Kommentarliteratur (Kiessling, § 2 IfSG, Rz. 5) für eine Infektion noch nicht einmal, dass ein vermehrungsfähiger Krankheitserreger in den Körper aufgenommen wurde; erforderlich ist auch eine Entwicklung oder Vermehrung im Körper. Darauf soll es hier aber nicht ankommen.

Labornachweise sind somit nur dann COVID-19-Infektionsfälle im Sinne des IfSG, wenn vermehrungsfähiges Virusmaterial vorhanden ist.

Zwischenbemerkung: Das RKI beruft sich für seine Zählweise auf die Falldefinition der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ob das statthaft ist, erscheint höchst fraglich. In der Falldefinition werden die bestätigten COVID-19 Fälle wie folgt definiert:

Eine Person mit Labornachweis einer COVID-19-Infektion unabhängig von klinischen Anzeichen und Symptomen“ (im Original: „A person with laboratory confirmation of COVID-19 infection, irrespective of clinical signs and symptoms.“).

Es besteht ein kaum merklicher, aber um so wesentlicher und vor allem juristisch bedeutsamer Unterschied zwischen WHO und RKI: Die WHO fordert den Nachweis einer Infektion, das RKI lässt den Nachweis von SARS-CoV-2 (also des Virus) genügen. Das RKI hat das Wort „Infektion“ einfach weggelassen.

3. Was positive PCR-Tests nachweisen und was nicht

Ob ein Virus vermehrungsfähig ist und damit ein Krankheitserreger im Sinne des IfSG ist oder nicht, wird durch die PCR-Tests jedoch nicht festgestellt. PCR-Tests können von ihrer Konzeption her nicht zwischen vermehrungsfähigem und nicht vermehrungsfähigem Virusmaterial unterscheiden.

Das dürfte mittlerweile Allgemeinwissen sein. Wem das klar ist, der kann die nachfolgend vorsorglich aufgeführten Zitate überspringen.

Firma Roche (Hersteller des cobas SARS-CoV-2-PCR-Tests):

Positive Ergebnisse deuten das Vorhandensein von SARS-CoV-2 RNA hin, aber nicht unbedingt auf das Vorliegen eines übertragbaren Virus.

Firma Creative Diagnostics (Hersteller des SARS-CoV-2e Coronavirus Multiplex RT-qPCR Kits):

Das Nachweisergebnis dieses Produkts dient nur zur klinischen Referenz, und es sollte nicht als einziger Nachweis für die klinische Diagnose und Behandlung verwendet werden.

Institut für medizinische Mikrobiologie der Universität Mainz:

Ein positives PCR-Ergebnis ist nicht beweisend für das Vorliegen einer floriden Infektion bzw. einer andauernden Besiedlung, da die PCR-Untersuchung nicht zwischen vermehrungsfähigen und nicht mehr vermehrungsfähigen Organismen unterscheidet.

Science Media Center:

Der PCR-Test detektiert das Erbgut des Virus in Proben; er reagiert damit nicht nur auf das vermehrungsfähige Virus, sondern auch auf verbleibende Reste.

Ein Labor für klinische Diagnostik:

„Mittels PCR werden für die jeweiligen Erreger charakteristische Genabschnitte vervielfältigt und nachgewiesen – ggf. auch von nicht mehr vermehrungsfähigen Keimen.

Ein anderes Labor für labormedizinische und mikrobiologische Analysen:

Innerhalb weniger Stunden gelingt hier der parallele Nachweis einer Vielzahl der in Frage kommenden viralen Erreger. Allerdings erlaubt der Nukleinsäurenachweis keine Aussage über die Vermehrungsfähigkeit oder Infektiosität der Erreger.

Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie der Charite Berlin laut einem Artikel im Spiegel:

Deshalb bringt Drosten einen sogenannten Freitest ins Spiel, der nachweist, ob jemand noch infektiös ist. Ein PCR-Test allein reicht dafür nicht aus, weil er nur aussagt, ob eine Probe Erbgut des Coronavirus Sars-CoV-2 enthält oder nicht.

Deutschlandfunk (DLF):

Doch am Ende der Infektion wird die Empfindlichkeit [der Tests, Anm.] zum Problem: Dann finden sich im Rachen vielleicht noch Bruchstücke von SARS-CoV-2, die sich nicht mehr vermehren können, aber trotzdem reagiert die extrem empfindliche PCR. In exakten Versuchen wurde nachgewiesen, dass sich bei Patienten kein aktives Virus mehr isolieren ließ, die PCR aber noch einige Tage weiter positiv blieb.

Hier ist der DLF begrifflich etwas ungenau: Wenn es kein vemehrungsfähiges Virus mehr gibt, befindet man sich nicht am Ende einer Infektion, sondern nach einer Infektion, gemäß IfSG besteht also keine Infektion.

4. Positive PCR-Tests weisen keine Infektion nach

Ergebnis: Der Labornachweis von SARS-CoV-2(-Virusmaterial) belegt noch keine COVID-19-Infektion. Oder anders gesagt: Wer Coronavirus-Material in sich hat, ist längst nicht infiziert im Sinne des Gesetzes. Auch dann nicht, wenn die Tests ordnungsgemäß funktionieren. Es geht hier nämlich ausdrücklich nicht um die Problematik etwaig fehlerhafter Fallzahlen (sogenannte falsch-positive Tests) wegen falscher Meßergebnisse infolge von Laborfehlern und dergleichen.

Mittels PCR-Tests läßt sich nur das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Erbguts feststellen, nicht, ob aktuell vermehrungsfähiges Virenmaterial und damit ein Krankheitserreger tatsächlich vorhanden ist und eine Infektion im Sinne des deutschen Infektionsschutzgesetzes besteht. Um dies festzustellen, bedürfte es weiterer Tests, die aber regelmäßig nicht durchgeführt werden.

Ob man aus einem (ordnungsgemäß zustandegekommenen) positiven PCR-Test zumindest schlussfolgern kann, dass irgendwann eine Infektion vorgelegen hat oder auch Fälle denkbar sind, bei denen niemals eine Infektion erfolgt war, ist unklar. Das ist aber auch unerheblich, da das RKI positive Tests als akute Infektionen zählt.

Man kann allenfalls anhand der Zahl der Vervielfältigungszyklen beim PCR-Test auf das Vorhandensein von vermehrungsfähigem Virusmaterial mutmaßen. Je weniger Vervielfältigungen erforderlich sind, um Virusmaterial festzustellen, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch vermehrungsfähiges Virusmaterial vorhanden ist. Man ist sich aber in der Wissenschaft nicht einig, wie viele Zyklen dazu erforderlich sind. Die Labore übermitteln zumeist keine Informationen zur Anzahl der den Tests zugrundeliegenden Zyklen an RKI und Gesundheitsämter, und wenn doch, werden diese nicht ausgewertet.

Mit anderen Worten: Niemand weiß, wie viele der positiv Getesteten Infizierte im Sinne des IfSG sind. Angaben zu steigenden Infektionszahlen und Neuinfektionen sind zwangsläufig falsch.

Noch ärger ist die Falschzählerei des RKI übrigens bei den Todeszahlen. Das RKI schreibt von Todesfällen „im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung“. Auch der Begriff „Kranker“ ist in § 2 IfSG geregelt (= Person, die an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist)“. Im IfSG-Komnentar von Eckart/Winkelmüller heißt es etwas konkreter zu § 2 Rz. 25:

Erkrankt ist die Person, wenn sie Symptome einer bestimmten übertragbaren Krankheit aufweist und diese Symptome diagnostisch bestätigt sind.

Es bedarf also einer diagnostischen Bestätigung der Symptome. Ein positiver PCR-Test bestätigt aber nicht das Vorhandensein von Symptomen. Ein Zusammenhang mit einer Erkrankung besteht also aufgrund eines positiven Tests nicht.

5. Unzureichende Tatsachengrundlage für staatliche Corona-Maßnahmen

Die Zahl der positiven Corona-Testergebnisse zu veröffentlichen, ist an sich nicht zu beanstanden. Schließlich sind gemäß IfSG – worauf das RKI zutreffend hinweist – positive (und negative) Testergebnisse an die Behörden zu melden.

Nicht mit dem IfSG vereinbar ist es aber, die positiven Tests allesamt auch als (akute) COVID-19-Infektionen auszugeben, ohne zu wissen, bei wie vielen überhaupt eine Infektion vorliegt. Insofern ist es letztlich auch unerheblich, ob sich die Falldefinitionen von WHO und RKI unterscheiden (siehe oben). Das IfSG ist maßgeblich. Und das erfordert, die Zahl der positiven Tests und die Zahl der Infektionen strikt auseinanderzuhalten. Das RKI nimmt diese Unterscheidung nicht vor. Und vermeldet überdies Todesfälle als angbelich im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung stehend, ohne Rücksicht darauf, ob eine COVID-19-Erkrankung vorgelegen hat, wie es das IfSG verlangt.

Natürlich kennen RKI und der Bundesgesundheitsminister ebenso wie die Gesundheitsminister und -ämter der Bundesländer die gesetzliche Definition von Infektion und Erkrankung. Und sie wissen natürlich auch, dass positive PCR-Tests allein keinen Nachweis für akute COVID-19-Infektionen oder -Erkrankungen erbringen. Dennoch zählen sie solche bloßen Virusnachweise als akute COVID-19-Infektionen und als Todesfälle im Zusammenhang mit einer VOVID-19-Erkrankung. Das kann man somit je nach Gusto als Lüge, Irreführung, Täuschung oder politischen Betrug bezeichnen.

Die meisten Medien – egal ob öffentlich-rechtlich oder privat – beteiligen sich daran und erweisen sich als Claqueure der Regierung. Sie übernehmen diese Zahlen kritiklos und sprechen von bestätigten Infektionen, nachweislich Infizierten oder Corona-Toten (siehe beispielhaft hierhier oder hier).

RKI und Gesundheitsbehörden berufen sich bei der Beibehaltung und Verschärfung von Maßnahmen häufig auf steigende Infektionszahlen (wie kürzlich in Berlin, als die Verschärfung der COVID-19-Verordnung ausdrücklich mit steigenden Infektionszahlen begründet wurde) oder auf eine bestimmte Zahl von Neuinfektionen (zum Beispiel 50 Neuinfektionen pro Landkreis) und greifen dabei auf die Daten der Lageberichte von RKI und Landesgesundheitsbehörden zurück. Derartig begründete Gefahrenprognosen sind wegen unzureichender bzw. fehlender Tatsachengrundlage hinfällig, darauf gegründete Maßnahmen rechtswidrig. Die tatsächliche oder angebliche Sorge um den Gesundheitsschutz entbindet die Behörden nicht von ihrer Pflicht, das Gesetz zu beachten.

 

Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Auch Bayern will ein „Klimaschutzgesetz“ beschließen

Die Landesregierung Bayern glaubt, oder gibt vor zu glauben, dass Bayern vom menschgemachten Klimawandel besonders betroffen ist. Vielleicht haben die Laptops im Land der Lederhosen dazu beigetragen dies minutiös auszurechnen. Vielleicht ist es aber auch nur eine Ahnung der Landesregierung als Vorbereitung auf die nächste Bundesregierung mit grüner Beteiligung.

Wie dem auch sei, jedenfalls hat der Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz des Landtages Bayern für den 25.9.20 ab 9:00 Uhr im Konferenzsaal des Bayerischen Landtages zu einer Anhörung eingeladen, bei denen Sachverständige Ihre Meinung zum geplanten Gesetz vortragen können und Fragen der Abgeordneten beantworten. Diese liegen z.T. bereits schriftlich vor, bzw. können mündlich während der Anhörung gestellt werden. Der Gesetzentwurf wurde am 29.4.20 ins Parlament eingebracht und diskutiert. (Hier können alle Details dazu angesehen werden)

Die Anhörung ist öffentlich.

Ich bin, als einer von insgesamt zehn Sachverständigen, ebenfalls eingeladen und habe auch zugesagt.

Jeder Sachverständige konnte ein schriftliches Statement (bis zum 11.9.20) einreichen, was ebenfalls veröffentlicht wird, und während der Anhörung für ca. 5 Minuten mündlich auf die Thematik und Fragen eingehen.

Die Website des Bayerischen Landtags hat einen Menuepunkt für Leichte Sprache.

Ich werde mich bemühen, auch ohne Internet-Unterstützung in „leichter Sprache“ zu sprechen.

Mein schriftliches Statement liegt dem Ausschuss seit dem 8.9.20 vor.

Wer Lust und Zeit hat und in um München wohnt, sollte sich dieses Ereignis nicht entgehen lassen.

Nach Ablauf der Anhörung wird ausführlich auf diesem Blog berichtet.




Der Emissions-Fetischismus der EU: Wie Brüssel dir den Sprit abdreht – PODCAST

Unser von der Achse des Guten übernommener Artikel von Carl Christian Jancke, Autogipfel: Wie Brüssel dir den Sprit abdreht, hat einige erzürnte Antworten von Lesern gezeitigt. Der Indubio-Podcast der Achse mit Carl Christian Jancke und Burkhard Müller-Ullrich wird sie noch mehr erzürnen.

Denn eines ist klar: Den „grünen“ Neo-Feudalisten wie den Reemtsa-Clan-Töchtern Luisa Neubauer und Carla Reemtsma geht es nicht darum, irgend etwas zu retten, sondern darum, Geld, Ruhm und Macht für sich zu gewinnen. Und am wichtigsten: Der Plebejer, der den Wohlstand für sie erwirtschaftet, soll gefälligst im überfüllten und virenlastigen Bus oder in der bunt-vielfältigen Ubahn zur Maloche fahren, währen Luisa, Carla und ihre Freundinnen selbstverständlich weltreisen und dicke Autos fahren, Motor egal.

Hier geht’s zum Hörvergnügen – es lohnt sich!




Nein, ein Verbot fossiler Treibstoffe wird de Lebens­erwartung nicht erhöhen – sehr wohl aber fossil erzeugter Strom

Dr. Caleb Rossiter, 3. September 2020

Briefe an den Herausgeber, Cardiovascular Research:

Lelieveld et al. (3. März 2020) kommen zu dem Schluss, dass die Beendigung der Nutzung fossiler Brennstoffe die globale Lebenserwartung um ein Jahr verlängern würde, da die Außenluftverschmutzung reduziert würde.1 Diese Studie ist typisch für eine einseitige, irreführende „Klimawandel“-Forschung, die sich nur auf eine Seite einer Kosten-Nutzen-Analyse konzentriert. Wenn fossile Brennstoffe verboten würden, wären weitaus teurere und weniger zuverlässige Wind- und Solarnetze erforderlich, um auch nur die aktuelle Nachfrage zu decken. Das würde die Preise erhöhen sowie Exporte und Wirtschaftswachstum verringern. Die Lebenserwartung wird stark vom Wirtschaftswachstum beeinflusst.

Darüber hinaus würde die Alternative einer verstärkten Abhängigkeit von intermittierender Wind- und Solarenergie Stromausfälle nebst der daraus resultierenden, Ruß ausstoßende „Dieselierung“ in unzuverlässigen Netzen wie dem afrikanischen immer häufiger auftreten lassen. Ohne einsatzbereite, mit fossilen Brennstoffen betriebene Notstromversorgung würde ein „erneuerbares“ Netz täglich zusammenbrechen, was zu hohen Kosten für die Wiederinbetriebnahme und Reparatur führen würde. Ironischerweise, da der Abbau, die Raffinierung, der Bau und der Transport von Windflügeln, Sonnenkollektoren und Batterien so intensiv mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, würde der Bau von Gebäuden, die die derzeitigen Methoden der Stromerzeugung ersetzen, genau die Schadstoffe in die Atmosphäre einbringen, die ein Verbot fossiler Brennstoffe beseitigen würde.

China und Afrika südlich der Sahara hatten 1960 die gleiche Lebenserwartung: 44 Jahre. Heute liegt China bei 77 Jahren und damit in der Nähe der USA mit 79 Jahren, während die Lebenserwartung in Afrika nur auf 61 gestiegen ist.2 Für die eine Milliarde Afrikaner südlich der Sahara bedeutet dies einen Verlust von 16 Milliarden Lebensjahren, weil sie nicht mit China Schritt halten konnten.

Der eingeschränkte Zugang zu Elektrizität – etwa ein Drittel der Haushalte und tägliche Stromausfälle bei Unternehmen – ist eine der Hauptursachen für die niedrige Lebenserwartung in Afrika. Der Hauptgrund dafür ist, dass wirtschaftliches Wachstum in einem wettbewerbsorientierten, globalen Markt eine zuverlässige, universelle Elektrifizierung erfordert. Ein zweiter Grund ist, dass laut Weltgesundheitsorganisation die Luftverschmutzung in Innenräumen das weltweit größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko darstellt.

Weltweit schätzt die WHO, dass drei Milliarden Menschen mit festen Brennstoffen wie Holz, Holzkohle und getrocknetem Tiermist kochen, heizen und Licht in ihren Häusern erzeugen. Die Gifte und Feinstaubpartikel aus der Verbrennung fester Brennstoffe töten jährlich fast vier Millionen Menschen an Lungenentzündung (27%), Herzkrankheiten (27%), Lungenkrankheiten (20%), Schlaganfall (18%), Lungenkrebs (7%) und einer Vielzahl beeinträchtigter Immunitäten. Die Hälfte der Todesfälle durch Lungenentzündung bei Kindern unter fünf Jahren sind auf Ruß im Haus zurückzuführen.3

UNICEF schätzt den afrikanischen Anteil an diesen jährlichen Todesfällen durch Innenraumverschmutzung auf 400.000. Gefährliche Werte der Luftverschmutzung in Innenräumen sind für Familien ohne Zugang zu Elektrizität fast garantiert. UNICEF berichtet, dass 352 Millionen afrikanische Kinder in Häusern leben, in denen mit festen Brennstoffen gekocht wird.4 Ein Spitzenforscher berichtete der WHO: „Ein offenes Feuer in der Küche zu haben, ist wie 400 Zigaretten pro Stunde zu verbrennen“.5

Der bevorstehende Ausbau des mit fossilen Brennstoffen betriebenen afrikanischen Netzes wird zur Lösung des Problems der Luftverschmutzung in Innenräumen beitragen. Noch besser wäre es, wenn durch den Einsatz „neuartiger“ Stromerzeugungs- und Reinigungstechnologien die jährliche Belastung durch die Luftverschmutzung in Afrika mit 258.000 Menschen nicht weiter ansteigen würde.6 Forscher, die sich mit den gesundheitlichen Folgen der Erzeugung von Energie befassen, täten gut daran, alle Seiten der Frage zu untersuchen. Keiner der von mir zitierten Faktoren wird in der Lelieveld-Studie berücksichtigt.

Caleb Stewart Rossiter, Ph.D.

Former professor of climate statistics and mathematical modeling, American University

Executive director, the CO2 Coalition

Quellen:
1 https://academic.oup.com/cardiovascres/article/116/11/1910/5770885

2 https://data.worldbank.org/indicator/SP.DYN.LE00.IN

3 https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/household-air- pollution-and-health

4 https://www.unicef.org/media/55081/file/Silent%20suffocation%20in%20af rica%20air%20pollution%202019%20.pdf

5 https://www.nationalgeographic.com/news/2014/3/140325-world-health-organization-indoor-fuel-pollution-death/

6 https://www.power-eng.com/2013/06/12/first-last-the-ultra-supercritical-coal-fired-turk/#gref; https://www.unicef.org/media/55081/file/Silent%20suffocation%20in%20africa%20air%20pollution%202019%20.pdf

Link: https://cornwallalliance.org/2020/09/no-banning-fossil-fuels-wont-raise-life-expectancy-fossil-fueled-electricity-will/?eType=EmailBlastContent&eId=e7229a9b-7ba0-4820-a7c3-5f8a4bd2e5b5

Übersetzt von Chris Frey EIKE




49 NASA-Wissenschaftler sagen, wie es ist

28. März 2012

The Honorable Charles Bolden, Jr.
NASA Administrator
NASA Headquarters
Washington, D.C. 20546-0001

Dear Charlie,

Wir, die Unterzeichnenden, fordern die NASA und das Goddard-Institut für Weltraumstudien (GISS) respektvoll auf, von der Aufnahme unbewiesener Aussagen in öffentlichen Mitteilungen und Websites abzusehen. Wir glauben, dass die Behauptungen der NASA und des GISS, dass das vom Menschen erzeugte Kohlendioxid katastrophale Auswirkungen auf den globalen Klimawandel hat, nicht belegt sind, insbesondere wenn man die empirischen Daten aus Tausenden von Jahren berücksichtigt. Angesichts der Tatsache, dass Hunderte von bekannten Klimawissenschaftlern und Zehntausende anderer Wissenschaftler ihren Unglauben in die katastrophalen Vorhersagen bekunden, insbesondere in die von der GISS-Führung, ist es klar, dass die Wissenschaft NICHT settled ist.

Das ungebremste Eintreten für CO2 als Hauptursache des Klimawandels ist unangemessen und hinsichtlich ihrer Historie der NASA unwürdig, wenn man dennoch ohne eine objektive Bewertung aller verfügbaren wissenschaftlichen Daten Entscheidungen trifft oder öffentliche Erklärungen abgibt.

Als ehemalige NASA-Mitarbeiter sind wir der Meinung, dass das Eintreten der NASA für eine extreme Position vor einer gründlichen Untersuchung der möglichen erdrückenden Auswirkungen der natürlichen Klimafaktoren unangemessen ist. Wir fordern, dass die NASA davon Abstand nimmt, unbewiesene und nicht unterstützte Bemerkungen in ihre zukünftigen Veröffentlichungen und Websites zu diesem Thema aufzunehmen. Es besteht die Gefahr, dass der beispielhafte Ruf der NASA, die gegenwärtigen oder ehemaligen Wissenschaftler und Mitarbeiter der NASA und sogar der Ruf der Wissenschaft selbst beschädigt wird.

Für weitere Informationen über die Wissenschaft, die hinter unserem Anliegen steht, empfehlen wir Ihnen, sich mit Harrison Schmitt oder Walter Cunningham oder anderen, die sie Ihnen empfehlen können, in Verbindung zu setzen.

Vielen Dank, dass Sie diesen Brief zur Kenntnis nehmen.

Sincerely,

(Liste der Unterzeichner)

CC: Mr. John Grunsfeld, Associate Administrator for Science

CC: Ass Mr. Chris Scolese, Director, Goddard Space Flight Center

Ref: Letter to NASA Administrator Charles Bolden, dated 3-26-12, regarding a request for NASA to refrain from making unsubstantiated claims that human produced CO2 is having a catastrophic impact on climate change.

/s/ Jack Barneburg, Jack – JSC, Space Shuttle Structures, Engineering Directorate, 34 years

/s/ Larry Bell – JSC, Mgr. Crew Systems Div., Engineering Directorate, 32 years

/s/ Dr. Donald Bogard – JSC, Principal Investigator, Science Directorate, 41 years

/s/ Jerry C. Bostick – JSC, Principal Investigator, Science Directorate, 23 years

/s/ Dr. Phillip K. Chapman – JSC, Scientist – astronaut, 5 years

/s/ Michael F. Collins, JSC, Chief, Flight Design and Dynamics Division, MOD, 41 years

5/s/ Dr. Kenneth Cox – JSC, Chief Flight Dynamics Div., Engr. Directorate, 40 years

/s/ Walter Cunningham – JSC, Astronaut, Apollo 7, 8 years

/s/ Dr. Donald M. Curry – JSC, Mgr. Shuttle Leading Edge, Thermal Protection Sys., Engr. Dir., 44 years

/s/ Leroy Day – Hdq. Deputy Director, Space Shuttle Program, 19 years

/s/ Dr. Henry P. Decell, Jr. – JSC, Chief, Theory & Analysis Office, 5 years

/s/Charles F. Deiterich – JSC, Mgr., Flight Operations Integration, MOD, 30 years

/s/ Dr. Harold Doiron – JSC, Chairman, Shuttle Pogo Prevention Panel, 16 years

/s/ Charles Duke – JSC, Astronaut, Apollo 16, 10 years

/s/ Anita Gale

/s/ Grace Germany – JSC, Program Analyst, 35 years

/s/ Ed Gibson – JSC, Astronaut Skylab 4, 14 years

/s/ Richard Gordon – JSC, Astronaut, Gemini Xi, Apollo 12, 9 years

/s/ Gerald C. Griffin – JSC, Apollo Flight Director, and Director of Johnson Space Center, 22 years

/s/ Thomas M. Grubbs – JSC, Chief, Aircraft Maintenance and Engineering Branch, 31 years

/s/ Thomas J. Harmon

/s/ David W. Heath – JSC, Reentry Specialist, MOD, 30 years

/s/ Miguel A. Hernandez, Jr. – JSC, Flight crew training and operations, 3 years

/s/ James R. Roundtree – JSC Branch Chief, 26 years

/s/ Enoch Jones – JSC, Mgr. SE&I, Shuttle Program Office, 26 years

/s/ Dr. Joseph Kerwin – JSC, Astronaut, Skylab 2, Director of Space and Life Sciences, 22 years

/s/ Jack Knight – JSC, Chief, Advanced Operations and Development Division, MOD, 40 years

/s/ Dr. Christopher C. Kraft – JSC, Apollo Flight Director and Director of Johnson Space Center, 24 years

/s/ Paul C. Kramer – JSC, Ass.t for Planning Aeroscience and Flight Mechanics Div., Egr. Dir., 34 years

/s/ Alex (Skip) Larsen

/s/ Dr. Lubert Leger – JSC, Ass’t. Chief Materials Division, Engr. Directorate, 30 years

/s/ Dr. Humbolt C. Mandell – JSC, Mgr. Shuttle Program Control and Advance Programs, 40 years

/s/ Donald K. McCutchen – JSC, Project Engineer – Space Shuttle and ISS Program Offices, 33 years

/s/ Thomas L. (Tom) Moser – Hdq. Dep. Assoc. Admin. & Director, Space Station Program, 28 years

/s/ Dr. George Mueller – Hdq., Assoc. Adm., Office of Space Flight, 6 years

/s/ Tom Ohesorge

/s/ James Peacock – JSC, Apollo and Shuttle Program Office, 21 years

/s/ Richard McFarland – JSC, Mgr. Motion Simulators, 28 years

/s/ Joseph E. Rogers – JSC, Chief, Structures and Dynamics Branch, Engr. Directorate,40 years

/s/ Bernard J. Rosenbaum – JSC, Chief Engineer, Propulsion and Power Division, Engr. Dir., 48 years

/s/ Dr. Harrison (Jack) Schmitt – JSC, Astronaut Apollo 17, 10 years

/s/ Gerard C. Shows – JSC, Asst. Manager, Quality Assurance, 30 years

/s/ Kenneth Suit – JSC, Ass’t Mgr., Systems Integration, Space Shuttle, 37 years

/s/ Robert F. Thompson – JSC, Program Manager, Space Shuttle, 44 years/s/ Frank Van Renesselaer – Hdq., Mgr. Shuttle Solid Rocket Boosters, 15 years

/s/ Dr. James Visentine – JSC Materials Branch, Engineering Directorate, 30 years

/s/ Manfred (Dutch) von Ehrenfried – JSC, Flight Controller; Mercury, Gemini & Apollo, MOD, 10 years

/s/ George Weisskopf – JSC, Avionics Systems Division, Engineering Dir., 40 years

/s/ Al Worden – JSC, Astronaut, Apollo 15, 9 years

/s/ Thomas (Tom) Wysmuller – JSC, Meteorologist, 5 years

Link: https://wattsupwiththat.com/2020/09/10/49-nasa-scientists-call-bs/

Übersetzt von Chris Frey EIKE