PCR Tests, können und dürfen eine Infektion nicht feststellen!
Mit drei weiteren Rechtsanwälten hat Dr. Reiner Fuellmich (mit Kanzleien in Göttingen und in Los Angeles, die auf Schadenersatzklagen gegen Großkonzerne spezialisiert sind) einen „Corona-Untersuchungsausschuss“ gegründet. Der befragt netzöffentlich in stundenlangen Sitzungen angesehene Experten zur Sinnhaftigkeit der staatlichen Corona-Maßnahmen. Sie fokussieren dabei auf den sog. PCR-Test, auf dessen Ergebnisse sich staatliches Handeln beruft. Der Corona-Ausschuss fragt nach der Zuverlässigkeit des Tests, nach der Gefährlichkeit des Virus und nach den Kollateralschäden des Lockdowns.
Video des Interviews mit RA Dr. Reiner Fuellmich. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Texts hat das Interview bereits mehr als 365.000 Aufrufe.
Die Ausschussmitglieder kommen zu dem zwingenden Ergebnis, dass der PCR-Test untauglich dafür ist, eine Covid-19-Infektion nachzuweisen. Der Erfinder des im übrigen nützlichen Tests Kary Mullis halte diesen zum Nachweis einer Virus-Infektion für völlig ungeeignet, da er nur Zellfragmente nachweisen könne, nicht aber den Virenbefall einer Zelle.
„PCR Tests, können und dürfen eine Infektion nicht feststellen“ konstatiert Rechtsanwald Dr. reiner Fuellmich, das sei auf den Beipack Zetteln auch so vermerkt: „Nicht für diagnostische Zwecke zugelassen. bzw „Not licenced for diagnostic purposes“
Alle Corona-Maßnahmen beruhen auf diesem Test und seinen Varianten. Und alle entsprechend handelnden Politiker berufen sich in ihrem Vorgehen auf die Empfehlungen von Prof. Christian Drosten von der Charité, von Prof. Lothar H. Wieler vom Robert-Koch-Institut und des Generaldirektors der Weltgesundheitsorganisation WHO Tedros Adhanom Ghebreyesus. Deutschland gilt hier weltweit als Vorbild.
Die weltweiten gesundheitlichen, mentalen und ökonomischen Schäden der verschiedenen Lockdowns wie z.B. die Verluste bis hin zur Insolvenz der für Deutschland maßgeblichen mittelständischen Wirtschaft belaufen sich auf mindestens Hunderte Milliarden €, vermutlich aber auf eine unvorstellbare Zahl im Billionenbereich.
Anmerkung. Im Interview spricht Dr. Fuellmich fälschlich von Billiarden, im Erklärtext darunter wird das korrigiert.
Da Drosten, Wieler und die WHO, nach Meinung von Fuellmich, im vollen Wissen um seine Untauglichkeit den PCR-Test der Politik, die sich von ihnen beraten ließ, empfahlen und auch keine spätere Korrektur ihrer Beratung vornahmen, sind sie für die Folgeschäden verantwortlich. (Drosten hatte bereits vor 12 Jahren fälschlich eine Katastrophe bezüglich der Schweinegrippe vorausgesagt. Jetzt sandte er einem chinesischen Labor in seinem Kühlschrank befindliche – nicht aber aktuelle – Covid-Viren, ließ sich ein positives Testergebnis liefern und beriet die deutsche Regierung – und damit die Welt – auf dieser dünnen Grundlage.)
Und nun der Hammer:
Da auch die USA riesige Lockdownschäden verzeichnen, die der unzulässigen Anwendung der PCR-Tests zu verdanken sind, soll möglichst bald durch eine große US-Kanzlei ein Schadenersatz-Prozess in Form einer Sammelklage (dieses Rechtsmittel existiert nur in den USA und in Kanada) gegen Prof. Drosten angestrengt werden. Sollte ein Urteil gemäß der Klage gesprochen werden, dürfte die Dimension nicht nur Drostens Budget, sondern vermutlich auch den deutschen Staatshaushalt sprengen.
Dass eine solche Klage in den USA gegen deutsche Firmen und Institutionen in Bezug auf deutsche Schadensersatzansprüche problematisch ist, meint auch Burkhard Hess, Professor am Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law. „Das dürfte nicht einfach sein“, meint er gegenüber tagesschau.de. Laut einer Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshof der USA dürfen grundsätzlich keine Sammelklagen ausländischer Geschädigter wegen ausländischer Delikte in den USA angenommen werden. Zudem habe der Gerichtshof entschieden, dass auch andere US-Bundesgerichte nicht für derartige Klagen zuständig seien.
Man darf gespannt sein.
Im Interview werden viele weitere Fakten und Namen genannt, die zur Kenntnis zu nehmen sich lohnt.
Dieser Sammelklage kann sich weltweit aktuell jeder Unternehmer, später jeder Betroffene, also auch jeder Deutsche, anschließen.
Bereits im Juni hatte der Molekularbiologe Dr. Stefan Lanka den Virologen Prof. Dr. Christian Drosten angezeigt:
»Mit seinem Test (Drosten-PCR-Test) können nur sehr kurze Gen-Sequenzen nachgewiesen werden. Ein Virus ist aber definiert als ein langer Erbsubstanz-Strang, der nur als Ganzes seine behauptete Infektionsfähigkeit entwickeln kann. Allein diese Tatsachen beweisen, dass Prof. Drosten mit seiner global wirksamen Behauptung, dass er einen zuverlässigen Test für das angeblich neue Virus entwickelt hätte, nicht nur die Denkgesetze und Logik der Virologie verletzt, sondern dass er mit Vorsatz handelte und immer noch handelt«, begründet Lanka seine Klage.
Mit Textbeiträgen von Freiewelt.net und Leserinfos