Klimawandel-Dürre: Jetzt sterben die niedlichen Igel!

Manche Zeitungsmeldung ist derart offensichtliche Regierungs-PR, daß man sich nicht wundert, daß Frankfurter Allgemeine, Welt und Bild, die ehemals konservativen und bürgerlichen Zeitungen, jährlich bis zu zweistellige Prozentzahlen verlieren. Welcher Leser will für Propaganda auch noch zahlen?
„Viele der Tiere verhungern oder verdursten“, sagt eine Biologin der FAZ. Wegen der „Hitze“ und „Trockenheit“ in Deutschland fänden die Igel kein Wasser zum Trinken und keine Würmer, da diese sich unter den trockenen Oberboden zurückziehen. Jaja – selbst in den letzten heißen zwei, drei Hochsommer(!)-Wochen hat es zwischendurch ordentlich geschüttet. Auf Rügen zum Beispiel war der Waldboden bei Binz klatschnaß; und schwimmen in der Ostsee haben sich nur ein paar Hartgesottene getraut.
Man findet seit den 1990ern immer weniger überfahrene Tiere, weil es einfach immer weniger gibt. Und warum ist das so? Die Antwort ist unten im FAZ-Text versteckt:

„Bis heute ist der Bestand regelrecht zusammengebrochen“, erklärt Nora Künkler, Biologin und Sprecherin der Sielmann-Stiftung. Durch Pestizideinsatz, Insektensterben, dichte Bebauung und fehlende Brachflächen finden die Stacheltiere immer weniger Nahrung und Lebensräume.

Aha – wie die „Dürre“ ist das Igelsterben der Bautätigkeit in deutschen Gemeinden geschuldet. Und dem Energiepflanzenanbau – dafür brauch man nämlich riesige Monokulturen und ordentlich Pestizide, was auch der Vielfalt und Zahl der Insekten abträglich ist. Es ist zum Haare-Ausraufen: Unsere Regierenden und Mächtigen ruinieren unsere Natur und Landschaft, aber schuld ist nach Ansicht von Redaktions-Aktivisten eine ominöse Dürre, in Klammern der Klimawandel.
 




Letztes Wochenende erreichte das Wetter in Zentralrussland neue Kälte Rekorde.

Diese Darstellung dient als weiteres Beispiel dafür, wie sich die arktische Kälte nach Süden verlagert und wie ein schwacher und welliger (meridionaler) Jetstream-Fluss – verbunden mit der historisch niedrigen Sonnenaktivität, die wir derzeit erleben – unsere Wettermuster stört.

NOAA_ Moving Jet Stream


Während die nördlichen Regionen Zentralrusslands Wärme erlebten, litten Gebiete wie Tschernozem im Süden unter anomaler Kälte: eine atypische Situation. Das beneidenswerteste Wetter wurde laut hmn.ru in der Region Tambow beobachtet. Hier hat sich die gemessene Temperatur seit einiger Zeit deutlich unter dem Normalwert gehalten. Am Samstagabend fielen die Thermometer auf ein Rekordtief von 4,0 ° C, um den bisherigen Rekord von 4,4 ° C aus dem Jahr 2010 zu übertreffen.
Darüber hinaus haben in letzter Zeit auch unerquicklich kalte Temperaturen die Republik Jakutien infiziert. Jakutien , offiziell als Republik Sacha bekannt , ist Russlands kältester Bezirk und umfasst satte 3,084 Millionen km² des Ostens der Nation: [Deutschland < 12% der Fläche)

Sakha-Republic-Map


Die Republik Sacha (auch bekannt als Jakutien).

„In diesem Jahr kam die Herbstsaison früh in die Republik (Jakutien)“, heißt es in einem Artikel von hmn.ru vom 23. August. „Im Dorf Eyik in der Region Olenek in Jakutien sank die Temperatur auf -8 ° C und dies ist die niedrigste Temperatur in Russland.”

Meteonovosti.ru_25-Aug-2020

http://www.hmn.ru/index.php?index=45, Weltweite Wetterdaten vom 25.08.2020, Google translate

Während in der Region Moskau seltene Sommerfröste registriert wurden, verzeichneten die Gebiete Cherusty und Kostroma Tiefstwerte von 1° C.
Die kalten Zeiten kehren zurück, in den mittleren Breiten kommen Nachtfröste, in Übereinstimmung mit historisch niedriger Sonnenaktivität. (Nasa:  the weakest of the past 200 years)

  1. Aug. 202, https://electroverse.net/record-setting-cold-invades-central-russia/

Übersetzt durch Andreas Demmig




Was ist Settled Science?

Wenn ich an „Settled Science“ denke, denke ich nicht an etwas, dass viele Menschen, die viel klüger sind als ich, mit Abschlüssen auf einem Niveau, von dem ich nur träumen kann, mit dem, was zu einem „Konsens“ geworden ist, nicht einverstanden wären. Wenn es eine abgeschlossene Sache ist, warum debattieren sie dann darüber? Aber es gibt viele, die sich über das Ausmaß der vom Menschen verursachten Erwärmung nicht einig sind, aber ihre Stimmen werden unterdrückt. Das bedeutet nicht, dass sie nicht da draußen sind. Ich denke auch, was ist wirklich settled science? Ich habe ein Beispiel: Wasser, das bei 0°C gefriert, ist settled science.

Da gibt es keine Debatte, oder?

Als ich darüber nachdachte, wurde mir klar, wie viele Probleme dies in der heutigen Welt verursacht. Mehr Menschen sterben an Kälte als an Wärme, große Gebiete des Planeten werden für einige Monate im Jahr für Ernten unbrauchbar gemacht. In manchen Gebieten kann man überhaupt nichts ernten, weil die Temperatur fast immer unter dem Gefrierpunkt liegt. Die Geldsummen, die zur Bekämpfung der Verwüstungen durch Winterstürme ausgegeben werden, belasten das wirtschaftliche Wohlergehen des Planeten enorm. Schnee erzeugt Schnee und sorgt für mehr Kälte. Es braucht mehr Energie, um ein Haus oder ein Geschäft zu heizen, als um es zu kühlen. Da dies also settled science ist, warum kämpfen wir nicht dafür, den Gefrierpunkt zu senken? Schließlich würde dies ein viel gastfreundlicheres Klima bedeuten, das für die Menschheit weitaus besser wäre. Wer will Schnee schaufeln, auf vereisten Straßen fahren, seine Windturbinen einfrieren lassen oder Sonnenkollektoren mit Schnee und Eis bedeckt haben? Sicher treibt man Wintersport, aber schauen Sie sich all die Menschen an, die dabei verletzt werden. Zu ihrem eigenen Schutz sollten wir das ändern. Sicherlich würden wir viele Wintersportarten verbieten, aber wie die Bergleute nach dem Verbot von Kohle können wir sie einfach umschulen. Warum drängen wir nicht weltweit darauf, diese settled science zu ändern, damit wir die schreckliche Natur des Einfrierens von Wasser bei 0°C kontrollieren können? Stellen Sie sich vor, der Gefrierpunkt läge bei -10°C. Unzählige Menschen würden ein besseres Leben führen.

Wer wird in dieser Frage an die Spitze kommen? So viele Fragen, aber so wenige Antworten.

Warum also nimmt der Mensch diese Herausforderung nicht an? Weil wir uns ANPASSEN. Auf diese Weise werden Fortschritte erzielt. Wenn also der Planet aus welchem Grund auch immer 1 Grad wärmer ist, ist die Veränderung im Verhältnis zur Innovations- und Anpassungsfähigkeit des Menschen so graduell, dass es praktische Möglichkeiten gibt, damit umzugehen. Aber das Gefrieren des Wassers bei 0 Grad ist ein riesiges Problem, eines, das wir nicht gelöst haben. Ich träume von einer Welt, in der das Wasser bei -10 Grad Jahren gefriert*.

[*Autor Joe Bastardi ist Meteorologe und hat sich diese -10°C wohl nicht ganz willkürlich ausgedacht. Die Kleinst-Tröpfchen in Wolken gefrieren in der freien Atmosphäre tatsächlich erst bei etwa -10°C. Zwischen 0°C und -10°C sind sie weitgehend noch flüssig, was bei entsprechenden Temperaturen am Boden zu Glatteis führt. Anm. d. Übers.]

Lassen Sie mich nicht mit der Schwerkraft anfangen. Stellen Sie sich vor, wir könnten alle fliegen.  Der Traum von AOC [Alexandria Occasio-Cortez, eine US-Senatorin der Demokraten und hyper-alarmistisch ausgelegt] von Fahrzeugen, die kein CO2 in die Luft spucken, würde wahr werden.  Aber da Sie 100x mehr CO2 ausatmen als Sie einatmen, würden mehr Menschen, die fliegen, ein Problem verursachen.

Nun mögen einige sagen, dies sei kein Thema, über das man sich lustig machen dürfe. Wie kann ich es wagen, das Absurde zu benutzen, um zu versuchen, ein Argument vorzubringen.

[Es folgen am Ende Abschnitte mit so vielen Anspielungen auf die US-Boulevard-Szene, dass von der Übersetzung abgesehen wird. Das Ansinnen des Autors wird auch schon bis hier deutlich. Anm. d. Übers.]

Autor: Joe Bastardi is a pioneer in extreme weather and long-range forecasting. He is the author of “The Climate Chronicles: Inconvenient Revelations You Won’t Hear From Al Gore — and Others” which you can purchase at the CFACT bookstore.

Link: https://www.cfact.org/2020/08/17/a-whimsical-satirical-sarcastic-not-funny-none-of-the-above-or-all-of-the-above-look-at-settled-science/
Übersetzt von Chris Frey EIKE




Woher kommt der Strom? Hamsterkraftwerk Esslingen

(Abbildung, bitte unbedingt anklicken, es öffnen sich alle Abbildungen und mehr)
(Abbildung 1)
Diese Woche bringt zu Beginn viel Windstrom (Abbildung, bitte unbedingt anklicken, es öffnen sich alle Abbildungen und mehr). Allerdings in Wellen. Von kontinuierlicher Stromerzeugung durch Wind- und Sonnenkraft kann keine Rede sein. Die letzten zwei Tage der Woche sind da ruhiger. Grund: Die Windstromerzeugung wird fast eingestellt. Die Sonnenstromerzeugung reduziert sich um etwa ein Drittel. Die konventionellen Stromerzeuger werfen eine verstärkte Stromerzeugung erst gar nicht an (Abbildung 1). Das Wochenende mit weniger Bedarf steht bevor. Da kauft man den benötigten Strom lieber aus dem benachbarten Ausland zu.
Wobei – aufgemerkt – der Stromhöchstpreis der Woche mit über 56 €/MWh von Deutschland eingefahren wird. Allerdings nur für 0,081 GW. Aber immerhin. Ansonsten bietet auch die 33. Woche das Bild der Vorwochen. In den frühen Morgenstunden wird bei Bedarf wegen des insgesamt um diese Zeit geringen Bedarfs europaweit recht günstig Strom importiert. Fällt Exportstrom an, wird dieser günstig abgegeben. Über Tag wird der Strom, der importiert werden muss (Abbildung 2), teuer zugekauft. Zum Abend ist der Strom wegen des in dieser Zeit allgemein hohen Bedarfs nur zu im Verhältnis hohen Preisen zu importieren. Abbildung 3 weist die einzelnen Länder aus, welche Strom im- und exportieren.
Die Tabelle (Abbildung 4) mit den Werten der Energy-Charts, die immer nur Netto-Werte des öffentlichen Stromnetzes (Abbildung 5) sind, sowie der daraus generierte Chart verdeutlichen das oben Gesagte. Unter Abbildung 6 finden Sie die grafisch aufbereiteten Im- und Exportzahlen für die 33. Woche sowie das aufgelaufene Jahr 2020 bis 15. August 2020. Wie die Stromerzeugung im bisherigen Jahr 2020 ausgesehen hätte, wenn die installierte Leistung verdoppelt angenommen würde: Die Daten und deren grafische Aufbereitung finden Sie als Ausschnitt unter Abbildung 7 mit der Möglichkeit des Downloads der Excel-Tabelle.

Die Tagesanalysen

Sonntag, 9.8.2020: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 46,90 Prozent, davon Windstrom 11,50 Prozent, Sonnenstrom 21,24 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 14,16 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.
Der bedarfsarme Sonntag und eine zum Tagesende leicht ansteigende Windstromerzeugung sorgen dafür, dass der in Deutschland erzeugte Strom fast den ganzen Tag ausreicht. Lediglich von 3:00 Uhr bis 6:00 Uhr muss etwas Strom zugekauft werden. Zu moderaten Preisen. Zum Abend exportiert Deutschland Strom zu Höchstpreisen um die 40 €/MWh.
Montag, 10.8.2020: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 43,38 Prozent, davon Windstrom 14,71 Prozent, Sonnenstrom 16,91 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,76 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.
Zum Beginn der Arbeitswoche ergibt sich ein ähnliches Bild. Nur auf insgesamt etwas höherem Niveau. Die Stromlücke am Morgen verschiebt sich um 2 Stunden. Schon werden höhere Preise beim Import verlangt. Zum Abend reicht der selbst erzeugte Strom so gerade aus. Im- und Export bleiben annähernd preisneutral.
Dienstag, 11.8.2020: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 48,28 Prozentdavon Windstrom 20,69 Prozent, Sonnenstrom 16,55 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,03 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.
Die Windstromerzeugung zieht an, die Sonnenstromerzeugung ist zufriedenstellend. Für den Stromüberschuss über Tag fällt der Exportpreis. Zum Abend allerdings erzielt Deutschland auskömmliche Preise, für den Strom, den es ins benachbarte Ausland exportiert. Die Schweiz und Österreich machen gute Preisdifferenzgeschäfte mit ihren Pumpspeicherkraftwerken.
Mittwoch, 12.8.2020: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 48,97 Prozent, davon Windstrom 20,69 Prozent, Sonnenstrom 17,24 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,03 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.
Heute erzielt Deutschland um 19:00 Uhr über 56 €/MWh für Strom, den exportiert. Der Bedarf verharrt etliche Stunden bei etwa 67 GW. Für gewöhnlich liegt der Bedarf um 12:00 Uhr werktags weit über 70 GW. So entwickelt sich ein richtiger Stromüberschussbuckel. Was allerdings nicht zu exorbitant niedrigen Strompreisen führt.
Donnerstag, 13.8.2020: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 41,67 Prozent, davon Windstrom 16,67 Prozent, Sonnenstrom 12,88 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,12 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.
Ab heute sinkt die Windstromerzeugung stark ab. Nach kurzem Aufbäumen wird es Freitag und Samstag richtig windstill. Die Sonnenstromerzeugung reißt es über Tag etwas raus, doch insgesamt liefern die regenerativen Energieträger nur wenig Strom. Die konventionelle Stromerzeugung reicht annähernd den ganzen Tag nicht aus, um den Bedarf Deutschlands zu decken. Die Importpreise sehen Sie detailliert hier.
Freitag, 14.8.2020: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 34,45 Prozent, davon Windstrom 7,56 Prozent, Sonnenstrom 13,45 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 13,45 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.
Der Freitag ist ein kompletter Importtag. Fast gar kein Windstrom, kaum Sonnenstrom. Vormittags werden über 50 €/MWh aufgerufen. Abends noch über etliche Stunden über 40 €/MWh. Von 13:00 bis 17:00 Uhr sind „nur“ knapp 40 €/MWh fällig. Ob sich das statt der Stromeigenerzeugung rechnet? Ich weiß es nicht. Das Preisgefüge ist allerdings so ausgestaltet, dass Österreich mit Preisdifferenzgeschäften gute Gewinne macht.
Samstag, 15.8.2020: Anteil Erneuerbare an der Gesamtstromerzeugung 37,04 Prozent, davon Windstrom 5,56 Prozent, Sonnenstrom 16,67 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 14,81 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.
Auch der Samstag ist fast ein kompletter Strom-Importtag. Lediglich über Mittag wird überschüssiger Strom günstig abgegeben. Der geringere Wochenendbedarf macht das trotz geringem Sonnenstrom – Wind geht gegen nahezu Null – möglich. Wer kauft, wer verkauft Strom zu welchen Preisen? Hier klicken.
Abbildung 8 belegt, dass die regenerative Stromerzeugung in der 33. Woche mit 43,6% erheblich unter dem Durchschnitt des bisherigen Jahres 2020 von 53,9% liegt. Das sind immerhin mehr als zehn Prozentpunkte weniger.

Leserresonanz

Die Leserresonanz zu den einzelnen Artikeln der Kolumne ist nahezu durchweg positiv. Manchmal mündet ein Kommentar in weiterführende Kritik. Manchmal ist eine Kritik kaum verständlich. Wie zum Beispiel dieser Kommentar von Olaf Neumann zum Artikel 31. Woche:

Der Erkenntniswert dieser Serie ist gleich null, auch wenn man sich die Mühe machte, die vielen Links aufzurufen. Stobbe widerlegt sich ständig selbst, und daß, seit er diese Serie veröffentlicht: Die „Energiewende“ funktioniert. Es gibt weder Stromausfälle noch einen Blackout, das wird auch dann nicht der Fall sein, wenn nächstes Jahr das letzte AKW abgeschaltet wird und etwas später die ersten Kohlekraftwerke. Und warum ist das so? Weil Flassbeck, Trittin und die grüne Mafia recht hatten? Nein. Sie funktioniert, weil die deutsche Mittelschicht als Bußhandlung für den eigenen Überdruß an Wohlstand willig exzessive Strompreise zahlt und weil das Ausland, so wie auch vorher bei Weißwaren, Elektronik, Kleidung, Spielzeug, Haushaltsartikeln und demnächst auch Autos von uns Produktionen übernimmt und wir sie dann importieren statt selbst zu erzeugen, finanziert mit Staatsschulden. Der Deutsche ließ sich seine Industrie wegnehmen, seine Nation und Währung sowieso und nun halt die Stromerzeugung. Wenn das EEG ausläuft, verschwinden die hochsubventionierten Windmasten eh wieder, so wie das letzte Waschmaschinenwerk von Siemens nach Polen. Und der Strom kommt weiter aus der Steckdose und Kraftwerken im Ausland. Lassen Sie es sein, Herr Stobbe, von Alternativen wollen Sie ja nicht schreiben, vor lauter sinnfreien Agora-Charts. Die haben wir nun genug gelesen.

Zunächst möchte ich an dieser Stelle wieder einmal den Menschen in den Kraftwerken, bei den Netzbetreibern und Stadtwerken danken, die Menschen, die dafür sorgen, dass unter immer schwieriger werdenden Bedingungen die Stromversorgung in Deutschland generell funktioniert. Die Tatsache allerdings als Kriterium dafür zu nehmen, dass die Energiewende funktioniert, halte ich für gewagt. Zum einen findet seit etlichen Jahren maximal eine Stromwende statt. Volatile regenerative Energieträger, Wind- und Sonnenkraft, ersetzen sichere fossile Energieträger und Kernkraft. In den nächsten Jahren geht es ans Eingemachte. Bis Ende 2022 werden insgesamt 11 GW installierte Leistung fehlen, mit der im Jahr 2019 gut 75 TWh kontinuierlich fließender Strom (Braunkohle, Kernenergie) erzeugt wurde. Die gut 41 Millionen Haushalte in Deutschland haben im Jahr einen Strombedarf vom 125 Millionen TWh von etwa 500 Gesamtbedarf netto. Diese Referenz nur zur Einordnung der Strommenge 75 TWh, die bis Ende 2022 wegfällt. Einen soliden Ausgleichsplan gibt es praktisch nicht. Dennoch wird der Strom – hoffentlich – nicht ausfallen. Der CO2-Ausstoß Deutschlands wird allerdings auch nicht sinken. Auch wenn das benachbarte Ausland dem – noch – größten Industrieland Europas Strom zur Verfügung stellt und gut daran verdient: Der Ersatz praktisch CO2-freien Stroms – gewonnen mittels Kernkraft – durch Gas-Strom führt zu mehr CO2. Da von einem Gelingen der Energiewende zu sprechen, ist Unfug. Hinzu kommt, dass die Kolumne als das angelegt ist, was Leser Hjalmar Kreutzer zu Artikel 32 schreibt:

Sehr geehrter Herr Stobbe, einfach mal wieder herzlichen Dank für Ihr beharrliches Dranbleiben. Warum leuchtet es unseren Entscheidern nicht ein, dass bei Nacht Hunderttausende oder Millionen von Solarmodulen Null Elektroenergie erzeugen und analog bei Windstille der Ausbau der Windräder eben statt Zehntausend mal Null oder hunderttausend mal Null immer wieder Null ergibt? Auch Ihre Werte sind ja nur über den Tag gemittelt und würden bei weiterem Ausbau nie 100% regenerative Energieversorgung erreichen, es sei denn minuten- oder stundenweise. Und in der übrigen Zeit wird dem Bürger dann Schlafenszeit verordnet durch zentrale Abschaltung, wie früher im Knast? Nur noch bei Raumtemperatur haltbare Lebensmittel? Fernheizung abschaffen, da tagsüber die Leute sich warm arbeiten können und nach Feierabend ab unter die Bettdecken? Alles Gute für Ihre Langzeitstudie und freundliche Grüße.

Genau, seit Januar 2019 werden die Daten erfasst und interpretiert. Es wird eine Entwicklung nachhaltig dokumentiert, Fakten werden ausgewertet. So gelangt man zu belastbaren, wissenschaftlich nachprüfbaren Ergebnissen.
Ich habe nie einen Zweifel daran gelassen, dass meines Ermessens in Kernenergie und Kernfusion die Zukunft der Stromerzeugung liegt. Die meisten anderen Länder der Welt sehen das ganz genauso. Sie handeln entsprechend. Für Deutschland ist mit dem Atom-Ausstieg bis 2022 der Zug abgefahren. Allein die Entwicklung der Stromversorgung Deutschlands bis dahin, die Entwicklung des CO2-Ausstoßes, die Entwicklung des Strom-Im- und Exportes samt Strompreisentwicklung wird äußerst spannend. Das sind die vielen Stunden akribische, zum großen Teil händische Arbeit wert. Im Übrigen möchte ich noch darauf hinweisen, dass es im Bereich der regenerativen Energieträger eine sagenhafte Innovation gibt. Schauen Sie hier und staunen Sie, was so alles möglich ist:

Ordnen Sie Deutschlands CO2-Ausstoß in den Weltmaßstab ein. Zum interaktiven CO2-Rechner: Hier klicken. Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de. Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Die bisherigen Artikel der Kolumne Woher kommt der Strom? mit jeweils einer kurzen Inhaltserläuterung finden Sie hier.
 
 




Deutschlands neues Rechtsverkürzungs-Gesetz

Sofern dieses Investitionsbeschleunigungsgesetz in der Entwurfsform als Gesetz verabschiedet wird, wird es weitreichende, äußerst negative Folgen für Eigentümer von Grundstücken und Häusern haben, in deren Nähe neue Windkraftanlagen gebaut werden sollen.
In dem genannten Rahmen (Haus- und Grundstückseigentümer, in deren Nähe eine neue Windkraftanlage errichtet werden soll) sind folgende beabsichtigte Änderungen von Bedeutung:
Das Bundesimmissionsschutzgesetz soll einen neuen § 63 erhalten, in dem es heißt: „Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung“.
Darüber hinaus soll § 48 VwGO dahingehend geändert werden, dass in Zukunft für Klagen betreffend die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen zur Nutzung von Windenergie an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern die Oberverwaltungsgerichte als erste Instanz zuständig sein sollen.
Was bedeutet das alles jetzt für den Bürger?
Im praktischen Ergebnis bedeutet es, dass der einzelne Grundstücksnachbar keine realistische Möglichkeit mehr hat (sondern nur noch eine theoretische), gegen eine solche Windkraftanlage gerichtlich vorzugehen.

Vor vollendeten Tatsachen

Nehmen wir an, dass Sie Eigentümer eines Grundstückes in einem ländlichen Bereich oder an einem Waldrand sind. Sie erfahren durch die Presse und die Nachbarn, dass in Ihrer Nähe in einem Abstand von 500 Metern eine Windkraftanlage gebaut werden soll mit sechs Windrädern mit einer Turmhöhe von jeweils 100 Metern (es gibt inzwischen schon längst größere Windkrafträder). Außerdem erfahren Sie, dass in Ihrem Rathaus oder Gemeindebüro die Pläne eingesehen und Einwendungen geltend gemacht werden können. Sie gehen zwar hin und erheben Widerspruch. Dennoch rücken nach wenigen Wochen bereits die Bauarbeiter an, roden den Wald und beginnen mit der Errichtung der Windräder. Zunächst werden die Fundamente gebaut und dann die Masten mit den Rotorblättern montiert.
Da Ihr Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, werden vollendete Tatsachen geschaffen. Sie als Nachbar und Grundstückseigentümer – dessen Grundstück durch die Windkraftanlage erheblich an Wert verlieren dürfte – werden zum bloßen Zuschauer degradiert.
Nachdem Sie den ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten haben, denken Sie vielleicht, dass Sie dagegen ja klagen können und beim Gericht Recht erhalten werden. Aber ist das so einfach?
Nach dem Entwurf über das Investitionsbeschleunigungsgesetz müssen Sie in Zukunft beim Oberverwaltungsgericht klagen, was für Sie den Nachteil hat, dass Sie einen Rechtsanwalt beauftragen müssen (§ 67 Abs. 4 S. 1 VwGO). Vermutlich wird auch die Gegenseite sich anwaltlich vertreten lassen. Wenn Sie dann den Prozess verlieren, müssen Sie die gesamten Prozesskosten bezahlen, also Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) sowie die Gebühren und Auslagen Ihres Anwalts sowie ggf. des gegnerischen Anwalts. Dabei wird vermutlich eine fünfstellige Summe zusammenkommen. Sind Sie sich so sicher, dass Sie den Prozess gewinnen werden? Oder werden Sie schon allein aus Kostengründen vor einer Klage zurückschrecken? Nach meiner Prognose werden die meisten Rechtsuchenden schon aus Kostengründen ein solches Gerichtsverfahren scheuen.
Nur am Rande erwähnt: Wenn Sie nicht schon vor der erstmaligen Kenntnisnahme, dass eine Windkraftanlage errichtet werden soll, bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hatten, die auch die Kosten eines Verwaltungsgerichtsprozesses übernimmt, sehen Sie von Ihrer Rechtsschutzversicherung keinen Pfennig. Und Prozesskostenhilfe werden Sie als Hauseigentümer vermutlich auch nicht erhalten. Wenn Sie also den Prozess verlieren, dürfen Sie den ganzen „Spaß“ persönlich aus Ihrer Kasse bezahlen.

Schneller am Ende des Rechtswegs

Falls Sie den Prozess beim Oberverwaltungsgericht verlieren, sollten Sie auch keine zu große Hoffnung auf eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht setzen. Denn die Revision wird nach § 132 Abs. 2 VwGO nur zugelassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (was bei einer bloßen Genehmigung einer Windkraftanlage regelmäßig nicht der Fall sein wird), wenn das Urteil von einer Entscheidung des Bundverwaltungsgerichts o.ä. abweicht (was ebenfalls regelmäßig nicht der Fall sein wird) oder wenn ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird (der ebenfalls in der Regel nicht vorkommen wird).
Rein praktisch dürften daher in Zukunft – sofern das Investitionsbeschleunigungsgesetz in der jetzigen Form in Kraft tritt – die meisten betroffenen Nachbarn und Grundstückseigentümer gar nicht mehr klagen und wenn, dann werden vermutlich die Oberverwaltungsgerichte als erste und letzte Instanz entscheiden. Mit einem wirklich „effektiven“ Rechtsschutz, den Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz garantieren soll (vgl. z.B. BVerfGE 93, 1/13; 112, 185/207), hat das Ganze nicht mehr viel zu tun. Vielmehr ist erkennbar, dass der weitere Ausbau von Windkraftanlagen auch auf Kosten der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und auf Kosten des gerichtlichen Rechtsschutzes vorangetrieben werden soll.
Zum Thema Rechtsschutz, der ja nach dem Grundgesetz unabhängigen Gerichten obliegt, enthält der Entwurf über das Investitionsbeschleunigungsgesetz ganz „nebenbei“ auch noch eine interessante Neuerung, von der Sache her eine deutliche Verschlechterung. Nach dem Entwurf (§ 176 VwGO n.F.) sollen in Zukunft, abweichend von § 29 S. 1 des Deutschen Richtergesetzes, „bei den Verwaltungsgerichten“ auch zwei abgeordnete Richter auf Lebenszeit oder ein abgeordneter Richter auf Lebenszeit und entweder ein Richter auf Probe oder ein Richter kraft Auftrags bei einer gerichtlichen Entscheidung mitwirken dürfen.
Für einen Außenstehenden scheint das nur eine langweilige, uninteressante Regelung des Personaleinsatzes zu sein. Für jemanden aber, der die Justiz von innen kennt, sieht das ganz anders aus. Hierzu muss man zwei Dinge erläutern:
Zum einen werden vermutlich nicht nur Verwaltungsgerichte, sondern auch Oberverwaltungsgerichte als „Verwaltungsgerichte“ im Sinne des § 176 VwGO n.F. anerkannt werden. Denn auch Oberverwaltungsgerichte sind ja Gerichte auf dem Gebiet der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Sinne von § 2 VwGO.
Zum anderen muss man wissen, dass jeder Verwaltungsrichter, der Karriere machen und noch befördert werden möchte (also zum Beispiel Vorsitzender am Verwaltungsgericht oder Richter am Oberverwaltungsgericht werden möchte), zunächst an einem Oberverwaltungsgericht „erprobt“ wird. Er wird zu diesem Zweck an einen Senat des Oberverwaltungsgerichts „abgeordnet“, arbeitet dort etwa ein Jahr mit und erhält am Ende seiner Erprobung eine Beurteilung durch den Vorsitzenden des Senats (streng genommen durch den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, der sich jedoch erfahrungsgemäß auf den Beurteilungsbeitrag des Vorsitzenden des Senats verlässt. „Faktisch“ schreibt also doch der Vorsitzende des Senats die Beurteilung).

Beurteilung und Urteil

Wie sich jedermann vorstellen kann, wird ein solcher Richter, der noch befördert werden möchte (in der Justiz wird er oft als „Durchläufer“ bezeichnet, weil er die Erprobung beim Senat durchläuft), wahrscheinlich viel dafür tun, dass der Vorsitzende des Senats mit ihm zufrieden ist und ihm am Ende der Erprobung eine gute Beurteilung schreibt. Ist ein solcher Durchläufer wirklich unabhängig? Oder wird er im Zweifel nicht für diejenige Entscheidung stimmen, die dem Vorsitzenden des Senats genehm ist? Diese Frage mag jeder Leser selbst für sich beantworten.
Wenn also in Zukunft zwei abgeordnete Richter, u.U. also zwei Durchläufer beim Senat, am Oberverwaltungsgericht tätig sind, wird der Einfluss des jeweiligen Vorsitzenden naturgemäß steigen. Dadurch aber wird der Wert und die Qualität der zu treffenden Entscheidung tendenziell sinken. Denn der Wert eines Kollegialgerichts (also eines Gerichts, das nicht nur mit einem Richter besetzt ist, sondern mit mehreren Richtern, mit einem Kollegium) liegt ja gerade darin, dass drei unabhängige, selbstbewusste Richter nur nach dem Gesetz und nach ihrem Gewissen entscheiden sollen und nicht nach der Meinung eines Kollegen oder nach derjenigen des Vorsitzenden.
Gleiches gilt noch mehr, wenn ein Richter auf Probe verwendet wird (der erst noch auf Lebenszeit ernannt werden möchte und um so mehr auf eine gute Beurteilung angewiesen ist) oder ein Richter kraft Auftrags (in der Regel ein Beamter, der in die Richterlaufbahn wechseln möchte).
Zusammenfassend lässt sich daher Folgendes sagen:
Das neue Gesetz sollte nicht „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ heißen, sondern „Rechtsverkürzungsgesetz“, da es Rechte von Bürgern in erheblichem Maße verkürzt.
Wie ich schon in meinem Beitrag: „Erst Corona, dann Klima?“ ausgeführt hatte, bedarf es für die zukünftige Bevormundung und Gängelung der Bürger im Namen des sogenannten Klimaschutzes oftmals gar keines neuen Eingriffs in Grundrechte, sondern nur eines einfachen Gesetzes. Das hier in Rede stehende „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ fügt sich als weiterer Mosaikstein in das dort entworfene Szenario ein.