Der Bundestag als Bühne des politischen Theaters

Pandemiebedingt war am 25. Mai die Öffentlichkeit nur über einen Livestream beteiligt. Es wurde ein großer Anhörungssaal gewählt, um genug Platz für Teilnehmer und Sicherheitsabstände zu haben. Der Saal befindet sich im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus. Wir erinnern uns: Das Haus wurde 2003 fertiggestellt und seit 2010 arbeitet man an einem Erweiterungsbau, der wohl 2021 in Benutzung gehen kann. Mehrfache Verzögerungen durch Baumängel wie eine undichte Bodenplatte und eine Kostensteigerung auf fast 250 Millionen Euro verschaffen auch dem Regierungsviertel ein BER1-Feeling. Nun müssen auch bereits installierte Teile des Blockheizkraftwerks wieder verschrottet werden, da sie den inzwischen verschärften Umweltschutzauflagen nicht mehr genügen. Es bleibt dabei: Wenn Politiker als Bauherren auftreten, geraten die Projekte oft zum großen Fass ohne Boden.
Politiker sind auch die Bauherren der deutschen Energiewende, wobei man davon ausgehen kann, dass der komplette und unterbrechungsfreie Umbau des Energieversorgungssystems ein wenig komplizierter sein dürfte als ein Anbau an ein Gebäude des Bundestages.

Zur Aufführung stand die Anhörung des künftigen 26. Gesetzes an, das auf die BMWi-Gesetzeskarte des Energieversorgungssystems geschrieben werden wird. Das Strukturstärkungsgesetz für die betroffenen Regionen, das gleichzeitig beschlossen werden soll, trägt dann die Nummer 27. Zu diesen Gesetzen gesellen sich 33 Verordnungen sowie 25 EU-Richtlinien, -Verordnungen und -Leitlinien hinzu, wohlgemerkt nur für das Energieversorgungssystem. Diese Ansammlung Tausender von Paragrafen offenbart zwei Besonderheiten der Energiewende. Erstens gibt es kein Leitgesetz und keinen Masterplan, der alle wesentlichen Rahmenbedingungen setzt, stattdessen werden die verschiedenen Sektoren und Maßnahmen in einem großen Konvolut von Regularien abgebildet. Zweitens zeigt die hohe Regelungsdichte, dass Marktmechanismen, die zu einer wenigstens teilweisen Selbstregelung hätten führen können, nicht mehr wirken. Planwirtschaftliches Vorgehen erfordert kleinteilige Vorgaben und auch kleinteilige Koordinierung der Umsetzung – woran es sichtbar mangelt.

Gesetz von gestern

Zudem hätte vorher mindestens ein anderes Gesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), neu gestaltet werden müssen. Es ist ein kaum reformierbares Monster, wohl der größte und teuerste Irrtum unserer Gesetzgebung. Das im Paragrafen 1 formulierte Ziel des „stetigen, kosteneffizienten und netzverträglichen Ausbaus“ der Erneuerbaren wird so krachend verfehlt, dass man sich nur wundern kann, dass es infolge seiner reaktionär zu nennenden Wirkung nicht schon längst abgeschafft oder wenigstens kräftig novelliert wurde. Den Hardcore-Paragrafen-Liebhabern unter den Lesern empfehle ich die Lektüre meines Lieblingsparagrafen 36h. Bitte konzentriert lesen und es danach einem Normalbürger erklären. Wer sich in weitere Einzelheiten vertiefen möchte, dem sei die Anlage zum EEG, die 2020er Umlage- und Vergütungskategorientabelle, empfohlen. Mehr als 5.400 Vergütungstatbestände und –höhen sind hier zu besichtigen.
An Vorschlägen zu Änderungen herrscht kein Mangel. Selbst einer der Erst-Autoren aus dem Jahr 2000, Hans-Josef Fell von den Grünen, machte inzwischen einen beachtenswerten Vorschlag, der das Grundsatzproblem der Entkopplung von Stromproduktion und –bedarf wenigstens teilweise entschärfen könnte. Amtierende Politiker wie Altmaier und Söder sprechen sich zumindest für die Senkung der EEG-Umlage aus. Carsten Linnemann, Chef der CDU-Mittelstandsvereinigung, warnt allerdings im Welt-Interview vom 29. Mai davor, dazu Steuergeld zu verwenden: „Einfach Steuergelder in ein überholtes System wie das EEG zu pumpen, wäre definitiv falsch. Es wäre gut, die Stromsteuer zu senken und gleichzeitig das EEG auslaufen zu lassen.“ IG-BCE-Chef Michael Vassiliadis fordert, die EEG-Umlage als Teil des Corona-Konjunkturpakets ganz abzuschaffen und die Kosten der Energiewende über den Bundeshaushalt zu finanzieren: „Nie war das notwendiger als heute.“ Die Streichung der Umlage „hätte eine weitaus sozialere Wirkung als etwa eine Steuerentlastung“. In seiner Wirkung ist das EEG heute nur noch ein Gesetz zur Gewinnsicherung der EE-Anlagenbetreiber und der sie umgebenden Branche. Mit dem Konjunkturpaket des Koalitionsausschusses – Deckelung der Umlage in den Jahren 21 und 22 – wird nun halbherzig ein viel zu kleines Pflaster auf das große Problem geklebt und ein wesentlicher Grund für das absehbare Scheitern der Energiewende weiter zementiert.

Warum wurde nicht schon längst Hand beziehungsweise Stift an dieses überkommene Gesetz gelegt? Die Lobby ist Dank jährlich umgewälzter Milliardensummen äußerst wirkmächtig und vergrünte Politiker sind inzwischen in allen anderen Parteien gut vertreten, sehen wir mal von der AfD ab.

Vorhang auf

Was gibt es nun von dem Stück auf der kreisrunden Bühne des Anhörungssaals zu berichten? Eingeladen waren als Sachverständige Vertreter der Wirtschaft wie zum Beispiel der Stadtwerke München, der Wirtschaftsvereinigung Metalle und der Aurubis, von Verbänden wie dem DIHK, dem Verband Kommunaler Unternehmen, sowie dem DGB. Vertreter und -innen einschlägiger Thinktanks wie Aurora und des Öko-Instituts gesellten sich hinzu. Dazu kam ich als gewöhnlicher treusteuerzahlender Bürger und wohl der Einzige von persönlichen, geschäftlichen, politischen und Lobbyinteressen weitgehend befreiter Teilnehmer.

Die Fraktionen luden natürlich vorrangig jene Sachverständigen ein, die ihre eigene politische Position unterstützen und begründen sollten. Vorher waren Stellungnahmen eingereicht worden, so dass die Ausführungen im Wesentlichen absehbar waren. Oft wurden sehr kleinteilig Details der Formulierungen im Gesetzentwurf bemängelt. In meiner vorab eingereichten Einschätzung ging es eher um die große Perspektive, da ich den eingeschlagenen energiepolitischen Weg grundsätzlich für falsch halte. Dementsprechend blieben auch meine Ausführungen ohne direktes Echo. Als von der AfD Eingeladener genießt man ohnehin einen nicht positiv konnotierten Exoten-Status.Eine der Grundfähigkeiten von Politikern besteht im Unterschied zu Schauspielern darin, unter allen Bedingungen Emotionen verbergen zu können und Pokerface zu zeigen. So blieben die vielen, teils sehr konträren Aussagen ohne erkennbares emotionales Echo. Die Atmosphäre war ruhig und sachlich wie beim nüchternen Sprechtheater. Unruhe kam auf, als ich eine ehemalige energiepolitische Sprecherin der Grünen zitierte, die unter anderem gesagt hatte: „Der Staat muss sich darauf konzentrieren, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Kräfte des Marktes in die richtige Richtung lenken.“ So sprach Michaele Hustedt im Jahr 1999 und es liest sich wie ein Dokument aus der Wirtschaftswunderzeit. Es ist aber nur ungefähr so lange her, wie der Abschluss des Kohleausstiegs noch vor uns liegt. Bis dahin werden noch fünf Bundesregierungen ins Amt kommen und man kann nie wissen, ob deren Qualitäten nicht vielleicht besser sind als die der jetzigen.

Vom Schauspiel zum Drama

Beeindruckend gestalteten sich die Auftritte der Wirtschaftsvertreter, die sachlich und eindringlich die Nöte ihrer Branchen darlegten. Dass die Stromkosten für die Kupferindustrie in Amerika nur halb so hoch sind wie bei uns, dass sich die Preise global bilden, weswegen wir einen im internationalen Wettbewerb wettbewerbsfähigen Strompreis bräuchten. Die Belastungsbegrenzungen für deutsche Aktivitäten zum Klimaschutz seien überlebenswichtig, da andere Regionen der Welt davon weniger oder nicht betroffen sind. Es werde „dem Klima nicht geholfen, wenn hierzulande die Industrie geschwächt und dann Metalle aus Ländern importiert werden, in denen der Klimaschutz keine oder keine vergleichbare Rolle spielt“. Auch die Tatsache, in einem hochentwickelten Industrieland wie Deutschland das Thema Versorgungssicherheit überhaupt ansprechen zu müssen, sei bemerkenswert.
Der Vertreter der STEAG wies auf die Kapitalvernichtung hin, die die zum Teil ausländischen Investoren zu tragen haben und auf nicht konsistente Entscheidungen der Politik innerhalb weniger Jahre. Seiner Stellungnahme hatte er Worte der Kanzlerin aus dem Jahr 2008 vorangestellt, die sie anlässlich der Grundsteinlegung des Steinkohlekraftwerks Westfalen sprach:
„Wenn wir als Industriestandort unsere Eigenversorgung mit Strom erhalten wollen, dann brauchen wir neue, leistungsfähige Kraftwerke in Deutschland. Dazu gehören effiziente, moderne Kohlekraftwerke. […] Ich sage ausdrücklich: Ich möchte nicht, dass ein Industriestandort wie Deutschland von ausländischen Stromlieferungen abhängig wird. […] Deshalb ist die Ablehnung neuer Kraftwerksbauten nicht nur wirtschaftspolitisch kontraproduktiv, sondern sie ist auch umwelt- und klimapolitisch kontraproduktiv.“
Nun sind wir von ausländischen Stromlieferungen abhängig, eindrucksvoll zeigen die Kurven an vielen Tagen, wie der deutsche Stromexport mit dem Sonnenuntergang gleitend in den Import wechselt. Nichts ist falscher als das Narrativ, die Kanzlerin würde die Sachen vom Ende her denken. Das Gegenteil ist der Fall. Dadurch verhinderte sie auch die Option, die CCS2-Technologie voranzutreiben und durch Technologieexport eventuell einen globalen Beitrag zur Schaffung negativer Emissionen leisten zu können. Laut IPCC ist dies heute eine maßgebliche Technologie, um die Pariser Klimaziele überhaupt erreichen zu können. Unmut wurde auch zum Gesetzgebungsverfahren deutlich. Ein solches „Jahrhundertgesetz“ mit einem so mangelhaften Entwurf so vergleichsweise schnell durchwinken zu wollen, ohne die umfangreichen Gegenargumente selbst des Bundesrates entsprechend zu würdigen, sei nicht angemessen.
Die nachdenkliche Stimmung des ernsten Sprechtheaters ging zuweilen über in eine Tragikomödie, wenn beispielsweise ein Linken-Politiker behauptete, ohne Fridays for Future und deren Einsatz für „Klimagerechtigkeit“ hätte es den Gesetzentwurf nicht gegeben, der Ausstieg 2038 sei sowieso zu spät und die Frage stellte, welche Wirkung das Gesetz auf das 1,5-Grad- oder 2-Grad-Ziel habe. Letztere Frage ließe sich ganz schnell beantworten („keine“), aber in entsprechenden Kreisen stehen nicht realistisch zu erreichende Ergebnisse zur Debatte, sondern Symbolik und der schnellstmögliche Kohleausstieg. Für den zu vereinbarenden Weg dahin dürfe es auch keinen Vertrauensschutz geben, ergo keine Planungssicherheit für Energieunternehmen und Industrie, außerdem seien Entschädigungen für den Kohleausstieg unnötig.

Offenes Ende

Fakten und belastbare Zukunftsaussichten erhoffte man sich vom Auftritt der Hauptgeschäftsführerin des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft). Bis 2030 bräuchten wir 17.000 Megawatt Neuinstallation an Gaskraftwerken, der realisierte Zubau betrug 2017 432 MW, 2018 dann 231 MW. Das sei nicht das, „wohin wir eigentlich in Zubauschritten kommen müssen“, aber wie man nun dahin kommt, das führte sie nicht aus. Helfen sollen Erneuerbare Wärme, grünes Gas (wozu man Strom braucht) und Wärmepumpen (die auch Strom brauchen). Die Frage nach Ersatzinvestitionen für die entfallende gesicherte Leistung beantwortete sie als gelernte Grüne mit dem Hinweis auf den aufgehobenen Solardeckel und die neuen Abstandsregeln bei der Windenergie, auf Sektorkopplung und den schon erwähnten grünen Wasserstoff. Wann welche Gaskraftwerke in Betrieb gehen, ist offensichtlich unklar. Sehr klar dagegen ist, wann welches Kohlekraftwerk abgeschaltet werden soll.
Viel Kleinteiliges wurde vorgetragen: Zum Südbonus, zur KWK-Regelung, zum Kohleersatzbonus, zur Regelbasierung, zu Beihilferecht, H2-Readyness und Altersreihung und weiterem. Aber noch so fein ziselierte Regelungen en Detail werden den verfehlten Ansatz nicht heilen können.
Immer wieder beziehen sich Aussagen der Stilllegungsambitionierten auf den Abschlussbericht der KWSB (Kommission für Wirtschaft, Strukturwandel und Beschäftigung, umgangssprachlich Kohlekommission), so als würde mit diesem ein als heilig anzusehendes Dokument vorliegen. Wiederholt wurde in Medien behauptet, in der Kommission hätte sich der Querschnitt der Gesellschaft abgebildet. Das kann man so sehen, allerdings war es kein repräsentativer Querschnitt, sondern eine Zusammenstellung von Menschen, die der Regierung eine gewünschte Entscheidung begründen sollten.In einer CO2-zentrierten Weltsicht haben andere Aspekte als die Senkung von Emissionen keinen Platz. Aus der Perspektive des Hammers sehen alle Probleme wie Nägel aus. Zu groß ist der Druck von Grünen und Roten, endlich Abschalttermine festzunageln und zu groß das willfährige Entgegenkommen der CDU und deren Orientierungslosigkeit im Geflecht wirtschaftlicher Komplexität und politischer Abhängigkeiten.
Dann fiel der Vorhang. Dass die vielen vorgebrachten Informationen, Argumente, Forderungen und Wünsche einen Niederschlag in Form einer geänderten Gesetzesvorlage finden werden, ist nur in geringem Umfang zu vermuten. Das 181-seitige Papier liegt schon in Brüssel zur Begutachtung vor.
So führt der Weg der abtretenden Mitwirkenden aus dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus an einer Baustelle vorbei, die den Abstieg deutscher Infrastrukturpolitik symbolisiert. Immerhin ist der BER bald fertig.


Hier finden sich die Unterlagen zur Veranstaltung
(BT-Drucksachen, Sachverständigenliste, Stellungnahmen, Video 2:57 h,
in Kürze auch das Protokoll).
1 – BER: Flughafen Berlin-Brandenburg „Willy Brandt“ in Schönefeld,
immer noch nur auf dem Landweg erreichbar, dafür emissionsarm.
2 – CCS: Carbon Capture and Storage – Abtrennung von CO2 aus
Rauchgasen und Speicherung
Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier