Die Verunglimpfung von Willie Soon


Hierbei handelt es sich auch um einen Angriff auf Wissenschaft mit der Absicht, einen bedeutenden Skeptiker des Klima-Alarmismus‘ zu schädigen. Es gibt breitere Implikationen bzgl. Klimawissenschaft und Wissenschaft allgemein. Man lehne sich also zurück und betrachte dieses Video.
Andere, in diesem Zusammenhang interessierende Links:
Eine Übersicht, wer Dr. Willie Soon ist und welche Unterstützung er bei seinem Kampf bekommt: https://www.heartland.org/about-us/who-we-are/willie-soon
Die von Dr. Soon veröffentlichten Studien finden sich hier:
https://www.cfa.harvard.edu/~wsoon/myownPapers-d/
Ein Gespräch mit Dr. Soon mit einer detaillierteren Diskussion zu Zensur und Diffamierung im Bereich Klimawissenschaft findet sich in diesem Video: https://youtu.be/aYAy871w9t8
Ein Vortrag von Dr. Soon vor dem Independent Institute im Juli 2019 zeigt dieses Video: https://www.youtube.com/watch?v=1zrejG-WI3U&feature=youtu.be
Eine schriftliche und alternative Beschreibung der Erfahrungen von Dr. Willie Soon steht hier: https://wattsupwiththat.com/2016/05/09/facts-clear-astrophysicist-soon-of-wrongdoing-while-indicting-journalists-covering-climate-debate/
Climate Illuminated, eine unabhängige Website mit dem Bestreben, eine ausgeglichene Sichtweise zu präsentieren, beschreibt u. A. wie das Klima abläuft vor dem Hintergrund eines unverzerrten wissenschaftlichen Standpunktes: https://www.climateilluminated.com/
Link: https://wattsupwiththat.com/2020/05/10/the-targeting-of-willie-soon/
Übersetzt von Chris Frey EIKE




Der April wurde durch einen Temperatur­sprung im Jahre 2007 wärmer.

Grafik 1: Seit Grafikbeginn, also seit 1943 zeigen die DWD-Messstationen für den April steigende Temperaturwerte. Das zeigt die Trendlinie innerhalb des Betrachtungszeitraumes.


Zeichnet man wie üblich nur über den gesamten Zeitraum eine excel-Linie, dann ist man der fälschlichen Meinung, die Temperaturen wären gleichmäßig angestiegen. Damit geht man jeder Diskussion über Temperatursprünge als Folge eines natürlichen Klimawandels aus dem Wege. Die Temperatursprünge werden einfach durch die Trendlinie vom Auge eliminiert, besonders bei denjenigen, welche irrtümlicherweise an eine CO2-Treibhauserwärmung glauben.
Die Erwärmung hat 2 Gründe. a) natürliche Gründe, das Klima ändert sich immer und b) menschenverschuldete Ursachen,  aber kein CO2-THE, sondern die ständige Zunahme der Wärmeinseleffekte bei den Messstationen.
Kurze Erklärung des Punktes 2: Inzwischen sind durch Bebauung der einstigen naturnahen Freiflächen zusammenhängende Wärmeregionen entstanden. Um 1850 hatte Stuttgart 30 000 Einwohner und Karlsruhe etwa 10 000.  Man könnte auch sagen, die Messstationen standen vor 77 Jahren an ganz anderen, nämlich viel kälteren Plätzen. Messstationen bei unbeheizten Klöstern oder Forsthäusern am Waldrand oder bei Gutshöfen in der freien Landschaft gibt es eh nicht mehr. Oft stehen die Stationen noch unter Beibehaltung des Namens in den Städten, siehe Tempelhof oder bei den Flughäfen, siehe Frankfurt. Die Zunahme der menschengemachten WI-effekte wirkt  schleichend, etwa 0,1 C je Jahrzehnt in den Temperaturreihen. In 100 Jahren also ein 1 Grad.
Nun aber zu Punkt 1, den natürlichen Gründen der ständigen Klimaänderungen. Kennzeichen dieser ist, dass Sie nicht schleichend, sondern oft plötzlich erfolgen. Temperatursprünge nennt man das. Den Apriltemperatursprung im Jahre 2007 findet man bei allen Wetterstationen Deutschlands und damit auch beim DWD-Aprilgesamtschnitt.  
Der Apriltemperatursprung im Jahre 2007 bei den Deutschlandtemperaturen:

Grafik 2: Den Temperatursprung der mittleren Werte bis 2006 und ab 2007 erkennt man leichter, wenn man beide Grafiken als Einheit betrachtet bei gleicher Einteilung der y-Achse. Seit 2007 bleibt die Apriltemperatur bis heute auf dem höheren Niveau. Die Durchschnittstemperaturen beider Zeitabschnitte betragen 7,8C und 9,5 C


Das neue höhere Temperaturplateau ab 2007 hält sich, auch wenn die Trendlinie ganz leicht fallend ist. Für den kurzen Betrachtungszeitraum ist das unerheblich. Der gleichmäßige CO2-Anstieg seit 60 Jahren kann nicht der Grund für den Temperatursprung sein. Das zeigt dieser Grafikvergleich mit der CO2-Anstiegskurve, der sog. Keeling-Kurve.

Grafik 3: CO2-Anstieg seit 1958: Immer aufwärts. Es besteht keinerlei Korrelation zwischen CO2-Konzentrationsanstieg der Atmosphäre und den Apriltemperaturen. 2007 betrug der Wert noch 380 ppm. Trotz des weiteren Anstiegs des Gases in der Atmosphäre sind die April-Temperaturen nicht mehr weiter gestiegen.


Feststellung: Es gibt keinerlei Übereinstimmung zwischen dem Anstieg der CO2-Konzentationen und dem Apriltemperaturverlauf in Deutschland. Der Begriff Treibhausgas ist eine unsinnige Worterfindung.
Anerkennt man die Temperatursprünge als Bestandteil natürlicher Klimaänderungen, dann stellt sich die Frage des Warums und Frage 2, gibt es auch Temperatursprünge des Aprils nach unten. Die Antwort ist ja. Aber nicht in Deutschland.
Die Dale-Enterprise-Weather Station.

Grafik 4: Bei dieser ländlichen Station in den USA hatte der April vor knapp 25 Jahren einen Temperatursprung nach unten, dessen kälteres Niveau bis heute anhält. Keinesfalls ist der April langsam kälter geworden wie die Trendlinie fälschlicherweise suggeriert. Der Schnitt 1943 bis 1996 beträgt: 53 F und ab 1997 bis 2020: 52,1 F – Bemerkung: 50°F ≅ 10°C


Die Gründe der natürlichen Temperatursprünge sind schwieriger zu erklären: AMO, NOA, vielleicht Golfstrom, Änderung der Großwetterlagen für die Region. So beobachten wir (Kämpfe/Kowatsch) für den Monat April ab 2007 in Mitteleuropa vermehrt SW-Wetterlagen und den Wegfall von NW-Wetterlagen, außerdem weniger Niederschlag und vor allem eine starke Zunahme der Sonnenstunden, welche wiederum den Wärmeinseleffekt seit 2007 erhöhen. Sicherlich gibt es noch viele Gründe mehr.
Nun existieren in Deutschland aber auch DWD-Messstationen mit einem ausgeprägten Wärmeinseleffekt. Eine davon ist Hof (Land). Die Station Hof zeigt beide Effekte der April-Erwärmung: natürlich und menschengemacht.

Die Trendlinie über den Betrachtungszeitraum zeigt wie üblich eine gleichmäßige starke Aprilerwärmung, viel stärker als die DWD-Erwärmung für Deutschland. Grund: Seit 2011 ist die Station Hof-Land zwar noch am gleichen Fleck wie in den Jahrzehnten davor, aber seitdem ist um die Wetterstation herum ein Gewerbegebiet mit einer vierspurigen Bundesstraße entstanden, es handelt sich also zusätzlich um eine Wärmeinselstation seit 2011. Der Aprilverlauf mit dem Temperatursprung seit 2007 wird noch deutlicher sichtbar, weil der menschengemachte Wärmeinseleffekt die Temperaturen vor allem in der Gegenwart zusätzlich anhebt.  Von den 7 wärmsten Aprilmonaten sind sechs im Zeitraum ab 2007. Auch die kälteren Aprilmonate enden seit dem Temperatursprung bei 6°C.

Grafik 5: Die Durchschnittstemperaturen der DWD-Wetterstation Hof betragen im Zeitraum 1947 bis 2006: 6°C und ab 2007: 8,4°C. Der Temperatursprung beträgt somit 2,4°C. Bei den DWD Deutschlandtemperaturen hingegen 1,7 C


Damit fehlt nur noch die Betrachtung einer wärmeinselarmen Wetterstation in Deutschland. Bis 1943 reichen wenige zurück, denn nahezu überall hat sich die Umgebung der Stationen durch Bebauung in Deutschland wärmend verändert. Eine Ausnahme scheint Gießen zu sein.
DWD Wetterstation Nr.1639: Gießen-Wettenberg.

Foto: DWD


Bis zum 10.11.2005 scheint die Station ohne Verlegung an einem Standort auf 186 m Höhe seit 1939 gearbeitet zu haben, der östlich und etwas südlich des heutigen Standorts auch im freien Feld gelegen hat. Seit 2005 befindet sie sich zwischen der Gießener Weststadt und Wettenberg in der Nähe des Umspannwerkes.
Die Daten für die nächste Grafik sind die Daten des Deutschen Wetterdienstes. Die fehlenden Jahre April 1944 bis 1946 wurden nach den DWD-Deutschlanddaten ergänzt.

Grafik 6: Auch bei einer wärmeinselarmen Station ist der Temperatursprung vom Jahre 2006 auf 2007 erkennbar. Die Temperaturdifferenz zwischen dem Schnitt der Grafik links und dem höheren Temperaturniveau rechts beträgt lediglich 1,1 Kelvin. Zudem sind beide Trendlinien innerhalb der Betrachtungszeiträume deutlicher, wenn auch nicht signifikant, fallend.


Zusammenfassung:
1) Auch der Monat April wurde in Deutschland deutlich wärmer. Die Erwärmung erfolgte jedoch nicht kontinuierlich, sondern hauptsächlich durch einen Temperatursprung im Jahre 2006 auf 2007. Seitdem liegt das Temperaturniveau um fast 2 Grad bei den DWD-Durchschnittstemperaturen höher.
2) Seit 14 Jahren ist vor allem die 2. Aprilhälfte zu einem angenehmen vorgezogenen Maimonat geworden, was sich auch auf die Verfrühung der April und der Anfang-Mai-Frühlingsvegetation ausgewirkt hat. Eine Freude für alle Naturbeobachter. Der Wonnemonat Mai beginnt nun 14 Tage früher.
3) Der Temperatursprung des Aprils ist natürlichen Ursprungs und vor allem bedingt durch die Zunahme der Sonnenstunden und die Abnahme des kalten NW-Niederschlages.
4) Mit einer CO2-Treibhauserwärmung hat der Temperatursprung nichts zu tun. Die Grafiken des Artikels zeigen alle, CO2 hat keinen Einfluss auf das Temperaturverhalten.
5) Es wird Zeit, dass endlich Natur- und Umweltschutz in den Mittelpunkt einer all umfassenden Politik gestellt werden. Der Erhalt einer sauberen Luft, sauberes Wasser und intakte Naturlandschaften sollten das gemeinsame Ziel sein
Josef Kowatsch, unabhängiger, unbezahlter Klimaforscher. Unabhängig, da Beamter in Pension.




EU steht vor existenzieller Krise zwischen Green New Deal und Überleben


Bild im Original: Von der Leyen: „<i>Green Deal</i> wird unser ,Motor der Erholung‘ sein“.

Vorige Woche haben die nationalen Regierungschefs der EU ein Interims-Abkommen zustande gebracht hinsichtlich einer wirtschaftlichen Erholung in Gestalt eines Notfallfonds von etwa 581 Millionen Dollar, welchen die am stärksten betroffenen Länder für Soforthilfen in Anspruch nehmen können.

Aber das Hickhack darüber, wie den ökonomischen Auswirkungen der Pandemie am besten begegnet werden kann, ist alles andere als vorüber, und in den insgesamt 2 Billionen Dollar umfassenden Nothilfefonds, über welche die EU-Führer vorige Woche verhandelt hatten, sind die Budgetkosten der EU selbst für die nächsten sieben Jahre enthalten.

Analysten zufolge hat man sich tatsächlich bis jetzt neben dem Notfallfonds noch auf keine endgültigen Zahlen einigen können. Die Mitgliedsstaaten waren ob des Geldes schon vor dem Auftauchen des Coronavirus‘ zerstritten, und immer wieder kam es zu scharfen Wortwechseln zwischen ihnen vor dem Hintergrund des finanziellen Verlustes für die Gemeinschaft durch den Wegfall des UK-Beitrages zur EU.

Das Notfall-Rettungspaket kam nach einem unguten Gezänk und Warnungen des italienischen Premierministers Giuseppe Conte, dass das EU-Projekt selbst in Gefahr war, falls die wohlhabenderen nördlichen Mitgliedsstaaten nicht schnell ihren ärmeren südlichen Nachbarn unter die Arme greifen. Ungelöst blieb auch die Frage, ob man die Hilfen aus dem Notfallfonds an Länder wie Italien und Spanien in Form von Darlehen zahlt, welche zurückgezahlt werden müssen, oder in Form von Zuwendungen, bei denen das nicht der Fall ist.


Nur im Original: Der italienische Premierminister erklärt seine Pläne vor dem italienischen Parlament in Rom am 21. April 2020.

Ein weiteres Schlüsselthema ist die Frage, ob die Länder der Eurozone ihre Schulden eventuell ausgleichen müssen, indem sie gemeinsame, so genannte „Corona-Bonds“ ausgeben, um die Gesundheitskosten aufzufangen und einen tiefen ökonomischen Einschnitt abzuschwächen – ein Einschnitt, der es gut und gern mit der Großen Depression vor fast einem Jahrhundert aufnehmen kann.

Während sich der Streit ums Geld hinter den Kulissen fortsetzt, ist der Euro-Skeptizismus, welcher vor der Pandemie immer weiter abzuebben schien, wieder im Steigen begriffen. Befeuert wird dieser Vorgang durch das Murren der europäischen Südländer über etwas, das sie als fehlende Solidarität durch reichere Nationen ansehen – wobei sie sich an die Schuldenkrise erinnern, zu der es nach dem finanziellen Zusammenbruch im Jahre 2008 gekommen war, welcher die EU beinahe zerrissen hätte. Die Pandemie reißt die Wunden jener Krise wieder auf, war es doch damals ebenfalls zu einer scharfen Trennlinie zwischen Nord und Süd gekommen.

„Die Coronavirus-Pandemie kann sehr gut der ultimative Lackmus-Test sein für den Erhalt der EU als Gemeinschaft auf der Grundlage von Solidarität und von gemeinsamen Werten“, sagt Stefan Lehne von Carnegie Europe, einer in Brüssel ansässigen Denkfabrik. In einem Kommentar schrieb er: „Der Mentalität von allen, nur an sich selbst zu denken – was eine große Versuchung angesichts der Krise ist – muss begegnet werden mit einer Verstärkung der Kooperation und gemeinsamem Beistand der Mitgliedsstaaten untereinander. Anderenfalls gerät die EU in höchste Gefahr!“

Der ganze Beitrag steht hier.

Link: https://www.thegwpf.com/eu-between-green-deal-and-survival/
Übersetzt von Chris Frey EIKE




Triplik auf den Beitrag von Peter Nahamowitz vom 07.05.2020

Zu 1.
Einigen Lesern, möglicherweise auch Herrn Nahamowitz, ist der zentrale Begriff bei der rechtlichen Beurteilung der Corona-Maßnahmen offenbar immer noch nicht hinreichend klar: „Beurteilungsspielraum“. Das bedeutet, dass die Regierenden mehrere rechtlich zulässige Möglichkeiten hatten, um auf die Situation im März 2020 zu reagieren. Es ist nicht so, dass es nur eine einzige Möglichkeit gab, darauf zu reagieren, wie es einige Autoren uns weismachen wollen. Es versteht sich außerdem von selbst, dass die Regierenden am 23.03.2020 nicht die Kenntnis haben konnten, die sie heute haben. Es ist daher völlig langweilig und irrelevant, wenn hier irgendwelche Autoren oder Kommentatoren die Fehlerhaftigkeit der Angaben des RKI nachweisen wollen mit Daten, die erst nach dem 23.03.2020 bekannt wurden. Das ist juristisch völlig belanglos. Es geht bei der juristischen Beurteilung der Maßnahmen nicht um „richtig“ oder „falsch“, sondern um „vertretbar“ oder „nicht vertretbar“.
Nahamowitz führt zwar in seiner Duplik die französische Studie „SARS-CoV-2: fear versus data“ vom 19.03.2020 als Argument dafür ins Feld, dass die Erstanordnung der Corona-Maßnahmen unverhältnismäßig gewesen sei. Ob diese Studie wirklich viel taugt, kann ich als Jurist nicht beurteilen (sehr kritisch zu dieser Studie beispielsweise die Anmerkung von U. Langer als Kommentar auf den Nahamowitz-Beitrag).
Nahamowitz schreibt dann u.a.: „Es gehört zu den essentiellen Aufgaben eines auf Epidemien spezialisierten Instituts wie des Robert Koch Instituts (RKI), die einschlägige internationale Fachliteratur im Blick zu haben, gerade im Vorfeld eines für das Land so bedeutsamen Regierungsbeschlusses“.
Dieser Satz ist zwar richtig, geht aber juristisch wieder völlig am Thema vorbei. Vielleicht musste das RKI die einschlägige internationale Fachliteratur zu dem Virus und zur möglichen Pandemie „im Blick“ haben, aber nicht die Bundesregierung und die Landesregierungen. Die Regierungen waren und sind auf diesem Gebiet Laien. Juristisch konnte man daher von ihnen nur verlangen, dass sie Experten bzw. die entsprechende Behörde – und das war das RKI – um Rat fragten und entsprechend den Ratschlägen handelten. Nahamowitz hat den Beweis dafür weder angetreten noch geführt, dass eine angebliche Fehlerhaftigkeit der Angaben des RKI schon in den Märztagen vor dem 23.03.2020 für einen Laien oder für die Regierenden offensichtlich erkennbar war. Es bleibt daher bei der juristischen Bewertung, dass die Befragung des RKI durch Bundes- und Landesregierungen kein Rechtsfehler war und dass sich dieses Verhalten im Beurteilungsspielraum der Regierenden bewegte und zwar selbst dann, wenn sich die Einschätzung des RKI nachträglich als unzutreffend herausstellen sollte.
Zu 2.
Nahamowitz schreibt, dass das „Fabulieren“ von einer zweiten oder dritten Infektionswelle durch das RKI reine Angstmache sei. „Seit hundert Jahren“ habe es in Deutschland keine Infektionswelle gegeben, welche nach dem Abklingen noch einmal angeschwollen wäre. Dieser Satz von Nahamowitz ist die reinste Halbwahrheit. Zwar ist es richtig, dass ein solches Phänomen in den letzten hundert Jahren in Deutschland nicht beobachtet wurde. Aber vor genau 102 Jahren litt Deutschland just unter einer solchen Epidemie, die in drei Wellen auftrat. Gemeint ist die spanische Grippe, die in den drei Wellen 1918, 1919 und 1920 auftrat und an der im Deutschen Reich etwa 300.000 Menschen starben. Es ist daher schon reichlich irreführend, wenn Nahamowitz in Kenntnis der spanischen Grippe davon spricht, dass in den letzten „hundert Jahren“ ein solches Phänomen nicht mehr aufgetreten sei.
Im März 2020 konnte außerdem kein Mensch eine Garantie dafür abgeben, wie sich das Corona-Virus entwickeln, wie gefährlich es sein und wie viele Tote es fordern würde. Insbesondere konnte niemand mit Sicherheit ausschließen, dass es eine zweite oder dritte Welle geben würde. Im Übrigen geht nicht nur das RKI, sondern auch der Ärztepräsident Montgomery sogar noch aktuell davon aus, dass es eine zweite Welle geben wird. Die Argumentation von Nahamowitz trifft somit einfach nicht zu.
Zu 3.
Ob die Risikoanalyse der Bundesregierung von 2013 völlig überzogen war, weiß ich nicht. Immerhin haben sich wesentliche Teile des damaligen Szenarios, dass nämlich in Fernost auf einem Wildtiermarkt das Virus auf einen Menschen überspringt und sich dann pandemisch ausbreitet, auch in Deutschland, als richtig herausgestellt. Wenn es dann durch Zufall ein Virus gewesen wäre, das gefährlicher als das Corona-Virus gewesen wäre, hätten wir vielleicht auch derart drastische Zahlen an Erkrankten und Toten bekommen. Jedenfalls war nicht von vornherein erkennbar, dass es sich bei den Ergebnissen dieser Risikoanalyse um völligen Unsinn gehandelt hätte. Es war daher frei von Rechtsfehlern, wenn die Regierungen diese Risikoanalyse bei ihren Überlegungen im März 2020 berücksichtigten. Im Übrigen kann ich keinerlei sachlichen Zusammenhang zwischen der Risikoanalyse der Bundesregierung über eine Virus-Pandemie aus dem Jahr 2013 und der Risikoanalyse des Weltklimarates IPCC bezüglich des Klimawandels erkennen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Zu 4.
Hier vergleicht Nahamowitz „Äpfel mit Birnen“. Was hat das Pariser Klimaschutzabkommen mit der Corona-Pandemie zu tun? Eigentlich gar nichts. Im Übrigen gibt es zwischen der Corona-Pandemie und der angeblichen Klimakatastrophe sehr große Unterschiede.
Beim Klima sprechen nach jahrzehntelanger Forschung gute Gründe dafür, dass das, was 190 Länder (oder wie viel auch immer) im Pariser Abkommen für notwendig hielten, falsch und überflüssig war.
Bei Corona hingegen gab es keine langjährige Forschung und es musste auf der Grundlage von unzureichenden Informationen schnell gehandelt werden, da sich das Virus, anfangs auch in Deutschland, exponentiell ausbreitete.
Den umgekehrten Fall, wie er auch hätte eintreten können, lässt Nahamowitz völlig unberücksichtigt. Hier muss man hypothetisch denken können. Angenommen es wäre tatsächlich ein Virus gekommen, welches Zehntausende oder Hunderttausende von Menschenleben in Deutschland gefordert hätte. Hätte dann irgendjemand noch Verständnis für die Bundes- oder Landesregierungen gehabt, wenn diese im Hinblick auf eine einzige Studie aus Frankreich, die erst wenige Tage zuvor am 19.03.2020 erschienen war, nichts unternommen hätten, obwohl das RKI deutlich warnte und obwohl beinahe alle Staaten der westlichen Welt strenge Maßnahmen ergriffen? Selbstverständlich nicht. Selbstverständlich hätte man dann den Regierungen – und zwar zu Recht – vorgeworfen, dass sie keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen hätten, um Leben und Gesundheit der Bürger zu schützen.
Zu 5.
Die Behauptung von Nahamowitz, es habe eine Reduzierung der Einschätzungsprärogative auf Null gegeben, war bereits in seinem ursprünglichen Beitrag falsch und wird durch die bloße Wiederholung nicht richtiger. Angesichts der unklaren Lage im März 2020 und angesichts der unzureichenden Informationen hatten die Regierungen einen erheblichen Beurteilungsspielraum, was Nahamowitz einfach nicht zur Kenntnis nehmen will. In dem Wort Beurteilungsspielraum steckt bereits per definitionem, dass es mehr als eine vertretbare (nicht unbedingt endgültig richtige) Entscheidung gibt und dass eine redlich getroffene Entscheidung nicht allein deshalb später rechtswidrig oder verfassungswidrig wird, weil im Nachhinein bessere Informationen bekannt werden. Wie ich in meinen Beiträgen bereits geschrieben hatte, kann niemand von einem Bundeskanzler oder einem Ministerpräsidenten Hellseherei verlangen. Genau das müssten sie aber können, wenn sie bereits im Vorhinein immer die angeblich einzige richtige Entscheidung treffen müssten, die auch allen späteren Erkenntnissen gerecht wird.
Zu 6.
Nahamowitz erwähnt eine Vorabentscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG. Dieser Hinweis vermag die Unzulänglichkeit seines ursprünglichen Beitrags nicht mehr zu ändern. Im Übrigen ist dieser Hinweis auch rein theoretischer Natur und im praktischen Ergebnis falsch.
Nahamowitz hatte in seinem ursprünglichen Beitrag lediglich auf die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde hingewiesen, ohne mit einem einzigen Wort den Grundsatz der Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG) und die praktischen Probleme bei der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu erwähnen. Wenn ein Jurastudent im 2. Semester in einer Klausur dermaßen über eine Verfassungsbeschwerde schreiben würde, ohne auch nur mit einem Wort den Grundsatz der Subsidiarität anzusprechen, bekäme er dafür – zu Recht – ein „Mangelhaft“ (vgl. auch die zutreffende Kritik von Dr. jur Fritz Göhring). Die entsprechende Erörterung von Nahamowitz war somit unzureichend und wird durch den jetzigen Hinweis nicht gerettet.
Der Hinweis auf § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG ist im übrigen auch rein theoretischer Natur und verrät die Unkenntnis von Nahamowitz über die praktische Handhabung der Dinge beim Bundesverfassungsgericht. Mir ist kein Fall in den letzten 20 Jahren bekannt, in denen das Bundesverfassungsgericht ohne Erschöpfung des Rechtsweges nach § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen hätte. Selbst wenn ein solcher Fall noch gefunden werden sollte: Es würde sich um die absolute Ausnahme handeln. Sogar bei der Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwältin Beate Bahner gegen die Corona-Maßnahmen hielt das Bundesverfassungsgericht eisern am Subsidiaritätsgrundsatz fest, obwohl gerade dieser Fall sicherlich die Voraussetzung gemäß § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG erfüllte und von grundsätzlicher Bedeutung war. Der bloße Hinweis auf die Möglichkeit einer Vorabentscheidung nach § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG ist daher weltfremd, irreführend und gibt dem juristisch interessierten Laien „Steine statt Brot“.
Zu 7.
Wenn Nahamowitz von „universitärer Praxis“ schreibt, ist das schon lustig. Denn die Universität ist gerade kein Ort der juristischen Praxis, sondern die Stätte, an der die reine Lehre und die hehre Theorie vermittelt werden. Die Praxis findet hingegen an der juristischen „Front“ statt, wo mit Worten und Argumenten gegeneinander gekämpft wird, also vor Gericht und zwischen Anwälten, die die Interessen ihrer Mandanten wahrnehmen. Die Tatsache, dass es sich dabei in der Sache um einen Kampf handelt, merkt die unterlegene Partei spätestens dann, wenn sie den gesamten Prozess einschließlich der Gerichtskosten und der Kosten des gegnerischen Anwalts bezahlen darf. Der Zivilprozess heißt übrigens bis auf den heutigen Tag ganz offiziell „Rechtsstreit“ und die Verwaltungsgerichtsordnung spricht in § 40 VwGO von „öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten“. Und ein verurteilter Angeklagter spürt das Ergebnis eines Strafprozesses sogar hautnah am eigenen Leib, wenn er ins Gefängnis wandert.
Wenn Nahamowitz das nicht weiß oder es vergessen hat, sollte er, wie jeder Rechtsreferendar, ein paar Monate bei einem Zivilrichter, bei einem Strafrichter und bei einem Verwaltungsrichter hospitieren. Das bedeutet Praxis.
Soweit Nahamowitz schreibt, dass er seinen Artikel nicht für den Recht suchenden Bürger geschrieben habe, ist das für einen Juristen der Offenbarungseid. Es entspricht etwa dem alten Mediziner-Motto: Operation gelungen, Patient tot. Abgesehen davon, dass sein Zitat unvollständig ist (Ich hatte in meiner Replik geschrieben: „Eine solche Darstellung der Rechtslage, wie sie durch Nahamowitz erfolgt, hilft dem nach Recht suchenden Bürger nicht weiter und gaukelt ihm eine Erfolgsaussicht vor, die in Wahrheit nicht besteht“), gibt Nahamowitz damit selbst zu, dass er gar nicht weiß, ob seine Argumentation vor Gericht Bestand hätte. Die meisten Laien lesen aber einen juristischen Text nicht, um sich an rechtsphilosophischen Betrachtungen zu ergötzen, die weltfremd sind und mit der praktischen Rechtsanwendung nichts zu tun haben. Vielmehr lesen die meisten Laien einen juristischen Text, um eine realistische Einschätzung der Rechtslage zu erhalten und um die etwaigen Chancen im Streitfalle abwägen zu können.
Fazit:
Es bleibt dabei, dass die erstmalige Anordnung der Corona-Maßnahmen für die Zeit vom 23. März bis 19. April ganz überwiegend verhältnismäßig im juristischen Sinne war und sehr wahrscheinlich von keinem Gericht in Deutschland für verfassungswidrig erklärt werden wird. Anders sieht es für die Zeit nach dem 19. April aus, wie ich bereits geschrieben hatte.
Im Übrigen: Wenn Nahamowitz sich seiner Sache juristisch so sicher ist, dass angeblich schon die erstmalige Anordnung der Corona-Maßnahmen ab 23. März verfassungswidrig war, dann soll er doch klagen und Verfassungsbeschwerde erheben. Aber das traut er sich offenbar nicht.
 




Sind alle „Verschwörungs­theorien“ Spinne­reien?

Wikipedia schreibt über Verschwörungstheorien — Zitatbeginn — „Als Verschwörungstheorie wird im weitesten Sinne der Versuch bezeichnet, einen Zustand, ein Ereignis oder eine Entwicklung durch eine Verschwörung zu erklären, also durch das zielgerichtete, konspirative Wirken einer meist kleinen Gruppe von Akteuren zu einem meist illegalen oder illegitimen Zweck. Das Wort wird zum Teil sachlich-analytisch verwendet, zum Teil abwertend oder als Kampfbegriff. In der Forschungsliteratur werden häufig Verschwörungshypothesen, die rationale, überprüfbare und falsifizierbare Aussagen über angenommene Verschwörungen machen, von Verschwörungsideologien unterschieden, die ihre stereotypenund monokaualen Vorstellungen über Verschwörungen gegen kritische Revision immunisieren. Der Begriff Verschwörungstheorie wird zumeist mit Verschwörungsideologie gleichgesetzt und daher kritisch oder abwertend verwendet.“ — Zitatende –.
Musterbeispiel für sachlich tatsächlich unzutreffende Verschwörungstheorien sind die unausrottbaren antisemitischen Verschwörungstheorien in der Zeit der National Sozialisten und auch heute noch in Teilen der islamischen Welt. Ein zweites Beispiel, welches sogar in die Weltliteratur einging, waren die überaus erfolgreichen Pamphlete und Schmähschriften gegen Marie Antoinette, verheiratet mit Louis XVI, die von der französischen Revolution auf dem Schafott hingerichtet wurde. Die moderne Geschichtsforschung hat alle Verschwörungsvorwürfe gegen Marie Antoinette als falsch entlarvt. Insbesondere der ihr zugeschriebene, berühmt gewordene Spruch, nachdem sie erfuhr, die Leute hätten kein Brot mehr „dann sollen sie eben Kuchen essen“, ist historisch nicht nachweisbar.
Eine hübsche Liste von Verschwörungstheorien, die tatsächlich Unfug ohne sachlichen Hintergrund waren, findet sich hier. Zweifellos das Hauptproblem von Verschwörungstheorien – ob nun am Ende falsch oder wahr – ist ihr ideologischer, politischer oder wirtschaftlicher Missbrauch.
Ganz so einfach ist aber die Angelegenheit der Verschwörungstheorien leider nicht. Es gibt erstaunlich viele Aussagen, die als Verschwörungstheorien verunglimpft wurden und sich im Nachhinein als wahr herausstellten. Interessanterweise hat dies in den meisten Fällen nichts genützt, die angebliche Verschwörungstheorie und nicht die Wahrheit hat in diesen Fällen die Zeiten überlebt (s. das Beispiel Marie Antoinette). Der Tagesanzeiger hat beispielsweise 2014 hier eine erste kleine Kostprobe von Verschwörungstheorien geboten, die sich dennoch als wahr erwiesen.
Vielleicht wirkt daher ein Blick auf folgende 14 weitere Verschwörungstheorien ernüchternd – die Liste lässt sich bei fleißiger Recherche sicher noch endlos fortsetzen -, welche sich alle als korrekt oder zumindest als nahezu korrekt herausstellten. Die folgenden ersten 10 Verschwörungstheorien , alle sachlich bestätigt, nennt Michael Klonovsky (hier sein Beitrag). Wir haben sie um vier weitere „Verschwörungsfundstücke“ erweitert, wobei wir insbesondere bei Nr. 14 den zähen Prozess ihrer Validierung zur Zeit mitverfolgen dürfen und sogar bei der Aufklärung mithelfen:
1) Die DDR unterstützte den RAF-Terror.
2) Die STASI hat Brandt 1972 mit Stimmenkauf beim Misstrauensvortum gerettet.
3) Die DDR hat alle wichtigen Telefone abgehört.
4) Von Bad Aibling aus wird die Telekommunikation im Nahen Osten abgehört.
5) Die US-Regierung kontrolliert den Internet-Verkehr zwischen Europa und Amerika.
6) Der US-Geheimdienst hört(e) bei Angela Merkels Handy-Gesprächen mit.
7) Die deutschen Kanzler mussten bei Amtsantritt die „Kanzlerakte“ signieren. Brandt weigerte sich. Zunächst.
8) Der „Hockey-Stick“ von Klimaforscher Michael Mann et al. aus dem 3. Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC) ist eine Fälschung.

9) Ex-MdB Johannes Kahrs (SPD) hat sein  Staatsexamen „machen“ lassen.
10) Die Hessen-CDU finanzierte sich teilweise über Schwarzgeld aus der Schweiz.

Soweit Michael Klonovsky, nun noch 4 weitere eigene Fundstücke
11)  Die USA verwendet wie Russland seit Jahren Bots, um ihre Ansichten zu verbreiten (Bot, englisch Roboter, ist ein automatisches Computerprogramm, ohne auf Interaktion mit einem menschlichen Benutzer angewiesen zu sein.
12) Auch demokratische Staaten überwachen ihre Bürger unter Verletzung der demokratischen Regeln (s. Edward Snowden, der den NSA-Skandal aufdeckte).
13) Die bereits 2000 erfolgte Vorhersage, der globale Immobilienmarkt würde zusammenbrechen.
14) Das menschgemachte CO2 hat überhaupt keine maßgebenden oder gar gefährlichen Auswirkungen auf das Klima.
Die aktuelle Corona-Krise bietet den wohl besten Lackmustest für den Umgang mit Verschwörungstheorien, denn diese Krise steht unter so scharfer nationaler und internationaler Beobachtung, dass Faktenfälschungen nach dem Vorliegen aller relevanter Daten sehr schwer sein dürften. Die von (meist linken) Medien und der Bundesregierung erhobenen Klagen beziehen sich im Wesentlichen auf vermutete Verschwörungstheorien, welche die bislang ergriffenen Maßnahmen für übertrieben halten und oft andere Motive als die Gesundheit der Bevölkerung unterstellen.
In diesem Fall wird das Zurückhalten der Wahrheit sogar fast unmöglich, weil ein zwar fachlich zuständiger, aber formal unauthorisierter Whistleblower aus dem Innenministerium eine sachlich begründete Schadensanalyse erstellte (hier, hier, hier), die als ein Schlag ins Gesicht für die politisch Verantwortlichen der bisherigen Maßnahmen angesehen werden darf – wohlgemerkt falls die Vorwürfe des Whistleblowers sachlich zutreffen sollten.