Holzpellets: Das schmutzige Geschäft mit der „sauberen“ Energie*

Aus Anlass der Klimakonferenz in Madrid vom 2. bis 13. Dezember 2019 veröffentlichten Vertreter des Wissenschaftsbeirats der Europäischen Akademien (EASAC) eine erneute Stellungnahme zur Nutzung von Holzbiomasse als Energiequelle. Bereits in zahlreichen früheren Mitteilungen hatte die EASAC gewarnt, dass Holzverbrennung zu Unrecht als „klimaneutrale“ Energieerzeugung eingestuft wird. Auch die einst hoch gelobten, stäbchenförmigen Holzpellets liefern laut EASAC keinen Beitrag zum „Klimaschutz“, im Gegenteil: Holz setze bei der Verbrennung pro Kilowattstunde mehr CO2 frei als Kohle.
Da einschlägige Warnungen aus berufenem Munde bislang konsequent ignoriert wurden, klang die Mitteilung der Wissenschaftler nachgerade verzweifelt. Michael Norton von der EASAC betont, dass hinsichtlich der Biomasse-Nutzung ein gravierender Unterschied zwischen dem Stand der Wissenschaft und realer Politik bestehe. Er bezeichnet es als einen gefährlichen Irrweg, dass die energetische Nutzung von Holzbiomasse in der EU als Beitrag zur Absenkung des CO2-Ausstoßes anerkannt ist. Das Fällen und Verbrennen von Bäumen in derzeitigem Umfang werde im Gegenteil den CO2-Gehalt in der Atmosphäre wahrscheinlich für Jahrzehnte um bis zu 30 Prozent erhöhen.
Gravierende ökologische Schäden sind bereits entstanden, weil britische und französische Kohlekraftwerke teilweise oder ganz auf die Verbrennung von Importholz aus den USA, Kanada, Russland und Osteuropa umgestellt haben. Ganze Wälder werden abgeholzt, da für den Betrieb eines einzigen Kraftwerksblocks bis zu 850 000 Tonnen Holz pro Jahr benötigt werden. Obwohl die holzverbrennenden Kraftwerke nun wesentlich mehr CO2 ausstoßen als vorher, dürfen die Energiekonzerne behaupten, dass sie ihre Emissionen gesenkt hätten. Der Strom gilt als „klimaneutral“.
Ganze Wälder werden abgeholzt
Als Folge der weltweit wachsenden Nachfrage nach Holz nimmt der illegale Holzeinschlag seit Jahren zu. In Deutschland hat sich der Holzverbrauch seit Anfang der 90er Jahre nach Angaben des Zentrums Holzwirtschaft der Universität Hamburg verdoppelt. 50 Prozent des Holzaufkommens werden mittlerweile energetisch genutzt. In Bayern ist „Energieholz“ der bedeutendste erneuerbare Energieträger. Unternehmen wie Vattenfall erhalten ihre Kohlekraftwerke mit Holzpellets aus nordamerikanischen Wäldern am Leben. Drei Millionen Tonnen Pellets hat das US-Unternehmen Enviva 2019 hergestellt und per Schiff an „klimabewusste“ Stromkonzerne geliefert.
Angeblich werden die Pellets aus Baumkronen, krummen Stämmen und Sägemehl hergestellt. Auch die in Deutschland hergestellten Pellets haben nach Angabe des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbands eine quasi lupenreine Herkunft. Sie bestehen (entweder) komplett aus Sägeholzresten, die bei der Verwertung von zertifiziertem Holz anfallen, heißt es in einer Reaktion des Verbands auf den EASAC-Bericht, „oder sie stammen in Europa und fast überall in der Welt aus nachhaltiger Waldnutzung“.
„Fast überall“? Die schwammige Formulierung lässt ahnen, dass die Herkunftsangaben oft nicht viel wert sind. Man erinnert sich: In zahlreichen in Rumänien spielenden Filmen durchqueren ein oder mehrere Radlader mit Dutzenden, wahrscheinlich frisch geschlagenen Baumstämmen die Hintergrundkulisse. Auch Tropenholz wird in großen Mengen nach Europa importiert. Laut „Süddeutscher Zeitung“ („SZ“) gab es EU-weit seit Inkrafttreten der EU-Holzhandelsverordnung im März 2013 bis Anfang 2016 nur 346 Prüfungen, bei denen 124 Proben genommen worden seien. Bei festgestellten Verstößen seien lächerlich niedrige Strafen verhängt worden. Einige Länder kontrollieren laut den „SZ“-Recherchen Tropenholzimporte überhaupt nicht.
Der Ausstoß von Feinstaub, Ruß und Dioxinen ist bei Pellet-Heizungen höher als bei Öl- und Gasheizungen. Trotzdem wird das Heizen mit Pellets als „umweltverträglich“ gewertet – dieser Begriff ist wegen des geplanten Kohleausstiegs offenbar noch dehnbarer geworden.
Deutschland ist weltweit der umsatzstärkste Absatzmarkt für Holzpellets. Allein von 1999 bis 2008 wurden rund 100 000 Pellet-Anlagen in Privathaushalten installiert. Ausgelöst haben den Boom hohe Fördermittel, die Deutschland und andere Länder für die Umstellung auf Pelletheizungen zahlen.
Mythos vom „neutralen“ Kreislauf
Die EASAC bezeichnet es als einen schweren Fehler bei den Berechnungsregeln für die CO2-Emissionen, dass die Länder die CO2-Emissionen von Biomasse gemäß dem EU-Emissionshandel nicht auflisten müssten. Dasselbe gilt für das UN-System. Zugrunde liegt die Vorstellung, das Verbrennen von Holz sei nur Teil eines CO2-Kreislaufs, weil die Bäume, die verbrannt werden, zuvor CO2 aus der Atmosphäre aufgenommen haben. Es werde somit kein zusätzliches CO2 in die Umwelt ausgestoßen wie beim Verbrauch von Kohle und Öl. EASAC-Vertreter Norton weist diese Idee zurück, denn es handele sich um einen massiven CO?-Ausstoß in sehr kurzer Zeit: „Da geht ein CO2-Schub in die Atmosphäre und bleibt dort, bis neue Bäume nachgewachsen sind. Was bekanntlich nicht über Nacht passiert, sondern 30, 40 oder sogar 60 Jahre dauert. Für das Klima ist es, als würde man den Teufel mit dem Beelzebub austreiben.“
Forstwirten, Energieunternehmen und Politikern aber wurde eine finanzielle Win-Win-Situation beschert. Da Länder wie Deutschland unter Zugzwang stehen, ihre Klimaziele zu erreichen, müsste die Bundesregierung ohne Anrechnung der Holzverbrennung die CO?-Bilanz nach unten korrigieren und würde alsdann die eigenen „Klimaziele“ sowie die EU-Vorgaben umso gravierender verfehlen. Um nicht vertragsbrüchig zu werden, müsste Deutschland dann noch mehr CO2-Zertifikate als bisher schon von Ländern aufkaufen, die ihre Ziele übererfüllen.
Unterdessen fordert eine Klage von Umweltschützern aus fünf EU-Mitgliedstaaten das „Aus“ für die Förderung von Biomasse durch die EU.

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)*  Anmerkung der EIKE-Redaktion :
Dieser Aufsatz ist zuerst erschienen in der Preußischen Allgemeinen Zeitung;  24. April 2020, S.12; EIKE dankt der PAZ-Redaktion sowie der Autorin Dagmar Jestrzemski  für die Gestattung der ungekürzten Übernahme, wie schon bei früheren Artikeln :   https://www.preussische-allgemeine.de/

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Habeck wie oft ohne Ahnung, dafür aber weltmännisch besonders klug

Die Inkubationszeit (von „Corona“) verdoppelt sich alle zwei Tage ….

Habeck hat schon bei der Diskussion zur Pendlerpauschale gezeigt, dass er gerne redet, ohne Ahnung vom Sachthema zu haben. Nun ist dieses Thema Vergangenheit und Corona aktuell. Klar muss ein GRÜNER, den unsere Medien schon als (fast) designierten Kanzlerkandidaten bauchpinseln, zeigen, wie meisterhaft er die Krise bewältigen würde, so er schon diese Position einnähme.
Bei Maybrit zeigte er, wie gut er das kann [2]. Und verkündete seine Lösungen und dann sein fundiertes Wissen auf dem es beruht, mit der Feststellung zur Coronainfektion: [1] „ … Inkubationszeit verdoppelt sich alle 2 Tage“
Dieses Fundamentalwissen zu einem wichtigen Parameter der aktuellen Pandemie übertrumpft endlich wieder einmal das übliche GRÜN-Niveau, denn es erreicht, wenn nicht gar übersteigt auf der Peinlichkeitsskala wohl das von Özdemirs „Gigabitspeichern“ und Annalenas „Netzspeicher“.

Inkubationszeit

Nicht jeder Leser*in wird sofort ohne nachzusehen Details zur Inkubationszeit und speziell der von „Corona“ kennen. Wohl die Meisten gehen aber auch nicht in eine Talkshow und präsentieren sich als Coronakenner und damit als deren „großer Krisenlöser“.
Das Robert Koch Institut sagt zur Inkubationszeit von Corona [3]: Inkubationszeit und serielles Intervall
Die Inkubationszeit gibt die Zeit von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung an. Sie liegt im Mittel (Median) bei 5–6 Tagen (Spannweite 1 bis 14 Tage) (21, 52).

Dass die Zeit, welche Habeck angegeben hat, vollkommen daneben liegt ist das Eine. Seine Aussage zeigt jedoch, dass er den Begriff selbst nicht – und wenn, dann falsch – verstanden hat, denn: Diese Zeit verändert sich nicht, da sie eine Eigenschaft des Krankheitserregers ist.
Man kann nur vermuten, dass Habeck irgend etwas, wie die Anzahl Infizierter und davon abgeleitet die kumulierte Fallzahl meinte. Zumindest sieht die kumulierte anfangs immer sehr schlimm – überproportional steigend – aus (Bild 3), bis auch ein Virus erkennen muss, dass nichts endlos in den Himmel wächst.
Wie die Bilder 1 und 2 zeigen, muss die Summenkurve mit dem Zurückgehen der gemeldeten Fallzahlen bald stetig und deutlich sinken.
1
Bild 1 Fallzahlverlauf Deutschland. Quelle: RKI, Stand 23.04.2020
2
Bild 2 Anzahl gemeldeter Fälle in Bayern. Quelle: RKI, täglicher Lagebericht Stand 17.04.2020
3
Bild 3 Fallzahlverlauf Deutschland kumuliert. Quelle: RKI, Stand 23.04.2020
Komischer Weise störte keinen Teilnehmer dieser illustren Runde der Unsinn, den Habeck von sich gab. Niemand zeigt im Video auch nur den Anflug einer Reaktion. Bei einigen lässt sich vermuten, dass es ihnen mangels eigenem Wissen auch gar nicht auffiel.
Konkret sei Ministerin Giffey hervorgehoben. Man muss Habeck inzwischen schon schützen. Denn beispielsweise Ministerin Giffey weicht im „Wissen“ allerhöchstens in homöopathischen Dosen von dem des promovierten Märchenerzählers Habeck ab (rein persönliche Meinung des Autors, deren Belegung keinesfalls mit wissenschaftlich gesicherten Daten fundiert ist). Sie gefällt sich in der Rolle einer gütigen „Landesmutter“ die fest darauf vertraut, dass andere schon das Richtige beschließen werden, dem Sie dann zustimmen wird.
Auf die Idee, wie Habeck mit „Fachkompetenz“ brillieren zu wollen, käme sie wohl nie. Sie redet zwar gern und viel, doch meistens konsequent um den Brei herum und so, dass niemand auf die Idee kommt, sie würde irgend einen eigenständigen Gedanken beitragen. Allerdings kann sie auf Fragen gut Fragen in den Raum stellen, um von ihrer Inhaltsleere abzulenken.
Das öfter zutage tretende (Un-)Wissen von Habeck kann und darf man also nicht mehr als sein „Alleinstellungsmerkmal“ titulieren.
Und so zeigt sich, dass nicht nur die Daten zu „Corona“ immer noch katastrophal sind [4], auch das Wissen von Politikern, die nun das Geld in fast einer „Sozialwut“ aus allen Fenstern hinausschmeißen, scheint es weiterhin zu sein.
Quellen
[1] Maybrit Illner Spezial, YouTube Video mit Auszug 07.04.2020: Inkubationszeit verdoppelt sich alle 2 Tage
[2] Maybrit Illner Spezial, YouTube Video vollständig 06.04.2020: Covid-19
[3] RKI Stand: 17.4.2020: SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
[4] Eike 21. April 2020: Corona und die Genauigkeit von Statistik




Antwort – 3 –  auf den Artikel von Justus Lex „Dürfen die das ?“

In Zeiten, wo eine Frau Künast in 1. Instanz als „Stück Scheiße“ oder Frau Weidel als „Nazi-Schlampe“ gerichtlich abgesegnet wurden, nehme ich das mal als „Satire“ hin; stilvoll ist das in meinen Augen nicht.
Auch wie Frau Bahner von ihren Berufskollegen abqualifiziert wurde, war bemerkenswert. Ich persönlich gehe nicht davon aus, dass sie ihr Examen „im Lotto gewonnen“ hat.
Merkwürdig fand ich, dass die eigentliche Frage, nämlich der Schutz unserer Grundrechte, bei den Diskussionsbeiträgen eine nicht so große Rolle gespielt hat.
Laut Tagesschau.de gibt es inzwischen eine neue Entscheidung des sog. Bundesverfassungsgerichtes (siehe Art. 146 GG) zu der Frage, ob das in den diversen Verordnungen zur Corona-Krise enthaltene  Demonstrationsverbot zulässig sei. Zur Erinnerung Art 8 GG:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8 

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Beides ist ja nach den Corona-Verordnungen verboten. Nun gibt es aber eine neue aktuelle Entscheidung des BVerfG zu den Versammlungsverboten:
Im konkreten Fall hatte die Stadt Gießen zwei Versammlungen verboten, die unter dem Motto „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen“ angemeldet worden waren. Sie sollten heute und morgen in der Innenstadt stattfinden. Der Veranstalter gab an, dass die Zahl der Teilnehmer auf etwa 30 Personen begrenzt werde. Ein ausreichender Abstand zwischen den Teilnehmern werde gewährleistet.
Die Stadt verbot die Demonstrationen. Begründung: Nach der hessischen Corona-Verordnung seien Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören, generell verboten. Der Veranstalter legte Widerspruch ein. Dieser wurde vom hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht hob diese Entscheidung nun auf. Die hessische Verordnung enthalte kein generelles Verbot von Versammlungen von mehr als zwei Personen. Vor einem Verbot müssten alle Umstände des Einzelfalls und damit auch die zugesicherten Schutzmaßnahmen hinreichend geprüft werden. Dies sei nicht geschehen. Damit habe die Stadt Gießen den Antragsteller offensichtlich in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt.
Gießen reagierte ganz großherzig umgehend auf die Karlsruher Entscheidung: Die Versammlung sei jetzt zugelassen, sagte Bürgermeister Peter Neidel. Man habe die Kundgebung auf eine Stunde und die Teilnehmerzahl auf maximal 15 begrenzt. – Rache muss sein, kann man da nur feststellen. Wollen doch sehen, wer hier was zu bestimmen hat. Was soll man von solch einem Bürgermeister halten? Ich spare mir den Kommentar.
Ganz spannend ist m.E. ein Interview der Freien Welt mit Dr. Ulrich Vosgerau (https://www.freiewelt.net/interview/die-politik-war-ueberhaupt-nicht-vorbereitet-10080969/) Das ist der Jurist und Staatsrechtler, der trotz des Art. 5 GG quasi über Nacht den zugesagten Lehrstuhl in Münster verloren hat, weil er eine Meinung vertreten hat, die irgendjemanden nicht gefiel. Diese Meinung können Sie nachlesen in seinem Buch: „Die Herrschaft des Unrechts“. Googeln Sie mal den Art. 5. GG:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern…. Eine Zensur findet nicht statt.
Aber das kennen wir ja schon von Eva Herman und vielen anderen. Im Art. 5 steht leider nicht, dass man, wenn man seine Meinung frei äußert, u.U. ausgegrenzt wird. In der Schule habe ich mal gelernt, dass dies ein Zeichen von Faschismus sei. Was das erstaunliche ist, dass man dann nie so genau erfährt, wem diese Meinung nicht so gut gefallen hat usw. Und unsere Alt-Parteien beschimpfen ja immer die anderen als Populisten, Faschisten, rechts und bald nur noch rechtsextrem und merken dabei gar nicht, dass diese Aussagen auf sie selbst zurückfallen.
 

Zu dem Interview: 

Frage: Wie gut war oder ist Deutschland auf einen Katastrophenfall wie die Corona-Pandemie vorbereitet?
Ulrich Vosgerau: „Die Politik war überhaupt nicht vorbereitet, obwohl sie es hätte sein müssen.“
Bereits 2012 war die Corona-Epidemie in einer Art Planspiel durchgespielt worden unter Federführung des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Ergebnisse sind dem Deutschen Bundestag vorgelegt worden (Bundestags-Drucksache 17/12051).
Dort findet man die detaillierte Vorhergesage: Eine Variante des Sars-Virus wird Fieber, trockenen Husten und Atemnot auslösen und das Virus stammt von Wildtiermärkten in Südostasien her. Das Szenario von 2012 ging von einem sieben Millionen Toten in Deutschland aus. Seit 2012 wäre sehr viel Zeit gewesen, die Erkenntnisse der Großübung und der Studie zu nutzen, um Vorräte an Schutzkleidung, Atemmasken und Beatmungsgeräten anzulegen und Krankenhausbetten zu vermehren und nicht zu vermindern. Hat man aber nicht gemacht.
Frage: Die Regierungen von Bund und Ländern haben in kurzer Zeit viele bürgerliche Freiheitsrechte eingeschränkt. Das Recht auf Bewegungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, wirtschaftliche Betätigung… Können Sie uns erklären, auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage das geschieht?
Ulrich Vosgerau:Das passiert auf gar keiner verfassungsrechtlichen Grundlage, und hier liegt ein wichtiges Problem.
Notstandsgesetze gelten nur für den Verteidigungsfall. Wir haben allenfalls eine „Naturkatastrophe“, und diese rechtfertigt den Einsatz der Bundeswehr im Innern, so wie bei der Hamburger Sturmflut von 1962, aber nicht die Einschränkung von Grundrechten. Denn das besondere Verwaltungsrecht ist kein allgemeines Notstandsrecht. „Das Infektionsschutzgesetz ermächtigt die Behörden, infizierte Personen, die also eine Gefahr für ihre Umwelt darstellen, notfalls auch gegen ihren Willen zeitweise zu internieren. Aber es ist sicher nicht dafür gedacht, lauter gesunde Personen, bei denen bislang keinerlei Indiz, keinerlei Anfangsverdacht auf eine Infektion besteht, auf unabsehbare Zeit aus dem Verkehr zu ziehen.
Einfaches Beispiel: Die Polizei ist ermächtigt, einen betrunkenen Mann, der irgendwo am Abend randaliert, in Gewahrsam zu nehmen, bis er sich wieder beruhigt hat. Man hielt es aber bislang nicht für gerechtfertigt, am Abend einfach allen Männern den Ausgang zu verbieten, damit sie sich gar nicht erst betrinken können.
Frage: Gibt es unter diesen Maßnahmen welche, von denen Sie als Staatsrechtler sagen würden, dass sie verfassungsrechtlich bedenklich sind? „
Die Anwendung des Polizei- und Ordnungsrechts ist kein allgemeines Notstandsrecht, sondern steht immer unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. D.h., es müsste für jede einzelne Maßnahme sorgfältig abgewogen werden, ob es nicht ein milderes Mittel gibt, also z.B. die Isolierung der Infizierten und die Abschottung der Alten- und Pflegeheime ohne eine generelle Stilllegung der gewerblichen Wirtschaft.  Jeder muss selbst entscheiden, ob er z.B. eine Buchhandlung aufsuchen will oder nicht.
Frage: Wie handlungsfähig ist die Gerichtsbarkeit und die Verfassungsgerichtsbarkeit in dieser Situation? Besteht aus ihrer Sicht noch eine ausreichende rechtliche Kontrolle der Politik? „
Ulrich Vosgerau: Die Rechtsprechung vielen, Anlass zur Sorge; sie wirkt wenig effizient. In den zahlreichen einstweiligen Rechtsschutzverfahren, die bisher schon angestrengt worden sind – gegen Ausweisungen aus norddeutschen Landkreisen bzw. dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, gegen Ausgehverbote und Verbote von Gottesdiensten, gegen faktische Berufsverbote – haben die Kläger im einstweiligen Rechtsschutz alle verloren, also z.B. sogar in den Fällen, wo Bürger mit Zweitwohnsitz ausgewiesen wurden, was ich nicht für möglich gehalten hätte.
„Dass wir insofern in einem Tollhaus leben, sehen wir etwa am Fall von Monika Maron. Da lebt eine 78jährige Frau – voll und ganz Risikogruppe, sie sollte sich also möglichst in Sicherheit bringen! – auf einem Dorf allein in einem Haus, und die Behörde ordnet aus Infektionsschutzgründen an, dass sie ins überfüllte Berlin zurückkehren soll. Hier in Berlin ist es ja offensichtlich so: die ganzen Neuinfektionen werden wohl zu einem Großteil aus dem Öffentlichen Personennahverkehr kommen, den man nicht stilllegen will bzw. nicht stilllegen kann, und es nützt nichts, den ÖPNV nicht mehr zu benutzen, denn wenn man im Supermarkt ein Brot kaufen will, trifft man auf lauter Menschen, die gerade mit besten Infektionschancen aus der U-Bahn ausgestiegen sind. Das wäre in Mecklenburg anders.“
Ein Staat, der seit dreißig Jahren die ökonomische Globalisierung vorangetrieben hat und u.a. dadurch auch sagenhafte Steuereinnahmen hatte, hätte eben Vorsorge für die Nebenfolgen der Globalisierung treffen müssen – ob das nun die neue Völkerwanderung ist oder das neueste Fledermausvirus aus dem Reich der Mitte. 
Frage: „Derzeit stehen Euro-Bonds unter dem Namen „Corona-Bonds“ wieder auf der Agenda. Inwieweit ist diese Vergemeinschaftung der Schulden mit dem deutschen Grundgesetz und den europäischen Verträgen vereinbar?“
Ulrich Vosgerau: Gar nicht!
Er führt aus, dass wir die Euro-Bonds ja faktisch schon längst haben, nämlich in Gestalt der Anleihenkäufe durch die EZB. In Deutschland sei ja offenbar sogar die SPD gegen „Corona-Bonds“. Das Problem ist nur, dass sich gleichzeitig alle darauf geeinigt zu haben scheinen, dass die Corona-Krise in den überschuldeten Eurostaaten wie Italien aus dem ESM-Mechanismus bezahlt werden soll. Hätten die Italiener sich seit 1992 jemals an den Vertrag von Maastricht gehalten, hätten sie ja die Schulden nicht und könnten selber zu niedrigen Zinsen Geld aufnehmen. Dafür sei der aber auch nicht da!
Ich habe daher in der letzten Zeit einmal zu sondieren versucht, ob Kläger, die etwa schon im Zusammenhang mit der Errichtung des ESM und dann den Anleihekäufen durch die EZB aktiv waren, heute bereit wären, gegen die Zweckentfremdung des ESM-Mechanismus zu klagen, wenn man ihn schon nicht wegbekommt. Aber viele scheinen auch des Klagens müde, der EuGH ist parteiisch, das Bundesverfassungsgericht oft feige und politikhörig. Das hat manchen Kläger entnervt.“

Ergebnis: Es ist also anzunehmen, dass nun eine Klagewelle gegen die Anordnungen der Bundes- und Länderregierungen anrollt, den die vorsichtigen Änderungen dürften gegen eine Reihe von Grundsetzen des Grundgesetzes verstoßen, z.B. den Gleichheitsgrundsatz.




Peak-Oil mal richtig: US-Ölpreise zum Teil im Negativen, um Rohöl loszuwerden

Der Ölmarkt steht vor einer Flut von weiter sprudelndem Rohöl, einzuhaltenden Kaufverträgen und fehlenden Lagermöglichkeiten. Einige Händler in Texas sahen sich dazu veranlasst, einige Ölmengen für 2 USD pro Barrel anzubieten. Das erhöht das Risiko, dass die Produzenten möglicherweise bald zahlen müssen, um Rohöl loszuwerden, berichtete Yahoo Finance am Montag. Gemäß der New York Times müssen Ölfirmen möglicherweise die Quellen schließen [was einen großer Aufwand bedeutet, sie wieder zu öffnen] oder zusehen, bis die Tanklager überlaufen.
Update von Twitter folgend durch den Übersetzer:

Original auf Twitter, Rebecca Jarvis –  Ölpreis 1,11 $…. buchstäblich auf 0$ 20.April

Antwort an Rebecca Jarvis auf Twitter, Link zu historischen Ölpreisen (Im Twitter-Original auf die Grafik klicken)

https://twitter.com/RebeccaJarvis/status/1252290110852382720 …

US West Texas Intermediate Rohölpreis für die Lieferung im Mai – ein wichtiger amerikanischer Öl-Benchmark – fiel um 15,71 USD oder 86% auf 2,66 USD pro Barrel, der größte seit 1983 verzeichnete Rückgang an einem Tag, laut Market Watch.
Seit Jahresbeginn sind die Ölpreise aufgrund der zusammen kommenden Wirkung des Coronavirus lock-down und eines Zusammenbruchs des  OPEC+ agreement um mehr als 90% gesunken. Der Preisverfall hat Rohölproduzenten laut Yahoo Finance letzte Woche gezwungen , 13% der amerikanischen Bohrflotte stillzulegen.
Goldman Sachs warnte Anfang April, dass Produzenten, insbesondere die in Binnenpipelines einspeisen, wie in den USA, Kanada und Russland, mit zunehmenden Problemen konfrontiert sein werden. Laut CNBC  gibt es keinen Abnehmer, an den sie das wachsende Angebot [an Öl und Gas] loswerden können.

Angesichts der Kosten für die Schließung eines Brunnens wäre ein Produzent bereit, jemanden für die Entsorgung eines Ölbarrels zu bezahlen, was negative Preise in Binnengebieten impliziert“.

 
Anmerkung des Herausgebers: Dieser Artikel wurde aktualisiert, um den jüngsten Marktveränderungen Rechnung zu tragen. –  ebenso durch den Übersetzer
https://dailycaller.com/2020/04/20/us-crude-oil-barrel-price-plunge-surplus-coronavirus/
Übersetzt durch Andreas Demmig




Woher nimmt eigentlich Hans-Joachim Schellnhuber seinen unglaublichen Klima-Unsinn?

Über die Auslassungen Schellnhubers zur Corona-Pandemie ist wenig zu sagen. Man findet inzwischen jede Menge tiefsinniger Erörterungen über die Corona-Pandemie, Schellnhuber reiht sich nur in die Schar der das Geschehen kommentierenden Literaten ein, ohne freilich Glanzlichter zu setzen. Offensichtlich hat die FAZ Schellnhuber nur deswegen schreiben lassen, weil es ihm weniger um Corona als vielmehr um eine fiktive kommende Klimagefahr geht. Er gilt schließlich als ihr profunder Kenner. Nicht umsonst wird man Mitglied der Päpstlichen Akademie, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats „Globale Umweltveränderungen“ der Bundesregierung etc. etc.
Bei so viel Prominenz muss der Autor natürlich um Nachsicht bitten, an lästige Fakten aus belegten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erinnern. Schließlich beklagt sich Schellnhuber über Klima-Ignoranten bitter „Während sich in den letzten Pandemiewochen der Respekt für die medizinisch-wissenschaftlichen Fachleute zu wohlverdienter Bewunderung gesteigert hat, dauert eine skeptische bis feindselige Haltung gegenüber der Klimawissenschaft in Teilen der Öffentlichkeit an„. Auch wir sind entsetzt, immer noch keine Bewunderung für die Klimawissenschaft? Tröstlich für den großen Gelehrten mag wenigstens die arabische Weisheit sein „Hunde bellen, aber die Klimakarawane zieht weiter„.
Fangen wir daher vorsichtig-ehrfurchtsvoll mit einer etwas irritierenden Absatz-Überschrift „Die Corona-Krise hält auch Lehren für den globalen Klimaschutz bereit“ in seinem Aufsatz an. Irritierend, weil es partout nicht gelingt, Unterlagen über ein „Globalklima“ zu finden. Globaler Klimaschutz gilt doch für globales Klima, oder nicht? Wer von gestern ist, hat in der Schule noch die Klimazonen tropisch, subtropisch, gemäßigt, subpolar und polar gelernt. Heute macht man es lieber global. Aber wie geht das? Wie soll man die unterschiedlichen Klimazonen „global“ schützen? Ignoranten in kalten Zonen hätten es lieber etwas wärmer, in den warmen Zonen etwas kühler. Wem mag Schellnhuber vorrangig mit seinem Globalschutz helfen, und wie soll das funktionieren?
Lassen wir jetzt kleinliche Kritteleien und kommen etwas detaillierter zum Schutz des Klimas. Wie geht das eigentlich? Klima ist schließlich wissenschaftlich definiert als das ortsgebundene, zeitlich gemittelte Wettergeschehen über mindestens 30 Jahre. Da wir das Wetter nicht schützen können, wie sollen wir das erst beim Klima – als seiner langfristigen statistischen Inkarnation – anstellen? Da haben wir schon ganz schön lange zu tun, puu..uh mehr als 30 Jahre! Vielleicht hat der große Gelehrte Schellnhuber da doch ein wenig Verständnis für geringfügig feindseligen Widerstand.  30 Jahre lang „Klimahaltung“ zu bewahren ist schließlich kein Pappenstil. Wir werden ja schon nach wenigen Wochen unruhig, weil wir Corona wegen nicht mehr so einfach unter die Leute gehen dürfen.
Schellnhuber mag es jedenfalls einfach, denn er schreibt „Man muss hier nicht mit der Parade von zehntausend Belegen kommen, die zeigen, dass unsere Zivilisation mit (nach geologischen Maßstäben) stark überhöhter Geschwindigkeit auf eine Heißzeit zuschleudert, wo die Existenzgrundlage von Milliarden Menschen zusammenbrechen dürfte„.  Dunnerlüttchen, das hat es in sich! Wo sich doch die Klimaforschung seit Jahrzehnten nicht nur um zehntausende sondern viele Millionen Einzelbelege bemüht. Alles unnötig?
Wie in aller Welt kommt denn nun Schellnhuber auf „stark überhöhte Geschwindigkeit“. Ist es denn nicht genau umgekehrt und die Geschwindigkeit der jüngsten globalweiten Erwärmung „nach geologischen Maßstäben“ sogar eine Petitesse? Schauen wir dazu einmal in der von Schellnhuber verschmähten Fachliteratur nach! Dort schreiben die Autoren Kemp, Eichenseer und Kiessling – immerhin im Wissenschaftsjournal Nature communications -, dass die Geschwindigkeiten von Klimawandel früher höher waren als heute [1]. Aber wer liest so etwas schon, zu viel Mathe und unverständliche Graphiken? Besser wäre etwas leicht selber Nachprüfbares.
Aber gerne doch: Bereits die sehr zuverlässige, weil direkt gemessene, mittelenglische Thermometer-Temperatur-Reihe (CET) von 1659 bis heute [2], [3] bietet hierzu Einschlägiges. Sie weist den stärksten Temperaturanstieg über 50 Jahre von 1,87 °C im Zeitraum 1687-1737 aus. In jüngerer Zeit zeigt die CET dagegen nur maximal 1,32 °C Temperaturerwärmung von 1961–2011 (Werte aus linearer Regression). Hier das Bild der central England temperature (CET)-Reihe, eingezeichnet sind die zwei stärksten Temperaturanstiege über 50 Jahre
Bildautor: Horst-Joachim Lüdecke
Bild: Mittelenglische Temperaturreihe CET, die älteste Thermometer-Reihe weltweit (blau). Der stärkste Anstieg der gesamten CET über 50 Jahre fand von 1687–1737 mit 1,87 °C statt (rote gestrichelte Regressionsgerade), In jüngerer Zeit kamen dagegen maximal 1,32 °C in den 50 Jahren von 1961–2011 vor (schwarze gestrichelte Regressionsgerade). Bild erstellt vom Autor.

Übrigens zeigen Temperatur-Proxyreihen wie von Baumringen, Eisbohrkernen, Sedimenten und Stalagmiten bei Klimageschwindigkeiten über 50 und 100 Jahre – in Richtung Abkühlung ebenso wie in Richtung Erwärmung – vor der Industrialisierung fast beliebig oft höhere Geschwindigkeiten als danach. Erstaunlich!
Schellnhuber bietet aber noch mehr, als offensichtlich schlechte Kenntnis oder Nichtbeachtung der Fachliteratur. Er hat schließlich selber wissenschaftlich veröffentlicht, so als Mitautor in einer Publikation des Jahres 2003 von Eichner et al. [4]. In dieser wurde keine globale Erwärmung aufgefunden. Im Fazit der Arbeit heißt es im Wortlaut „in the vast majority of stations we did not see indications for a global warming of the atmosphere“ (in der weit überwiegenden Zahl von Stationen sahen wir keine Anzeichen für eine globale Erwärmung der Atmosphäre). Das ist eindeutig. In einer wissenschaftlichen Publikation des Autors dieser EIKE-News zusammen mit Mitautoren vom Jahre 2011 wurde die gleiche Methode wie von Schellnhuber verwendet (Persistenzanalyse) [5]. Das gefundene Ergebnis entsprach in etwa dem von Schellnhuber.
Erstaunlicherweise im Jahre 2009, also zwischen 2003 und 2011, gab dann Schellnhuber der ZEIT ein im beschriebenen Zusammenhang sachlich unverständliches Interview. Es wurde unter dem Titel „Manchmal könnte ich schreien“ veröffentlicht [6]. Hier lässt sich Schellnhuber über die Gefahren und die angeblich bereits eingetretenen Folgen eines menschgemachten Klimawandels – diese sind bis jetzt sogar dem IPCC unbekannt, s. IPCC-Bericht AR5, Kap. 2.6 – mit geradezu gruseliger Intensität aus. Auf die Frage der ZEIT „Wie ist die Lage“ antwortet Schellnhuber „Verdammt ungemütlich … viele Worst-Case Szenarien werden von der Wirklichkeit übertroffen„. Eine Erklärung für den irritierenden Widerspruch zwischen seinem Interview und der völlig entgegengesetzten Aussage in seiner Fachpublikation ist dem Autor nicht bekannt.
 

Quellenachweise

[1] [9] Kemp, D. B., Eichenseer, K., Kiessling, W., 2015. Maximum rates of climate change are systematically underestimated in the geological record. Nature communications, 6, 8890.
[2] CET, Met Office Hadley centre observations datasets, https://www.metoffice.gov.uk/hadobs/hadcet/
[3] Smith, A. D., 2017, An Analysis of Climate Forcings from the Central England Temperature (CET) Record, British Journal of Environment and Climate Change, 7(2), 113-118.
[4] Eichner, J.F., Koscielny-Bunde, E., Bunde, A., Havlin, S., Schellnhuber, H.-J., 2003. Power-law persistence and trends in the atmosphere: A detailed study of long temperature records. Physcal Review E, 68(4), 046133.1-046133.5.
[5] Lüdecke, H.-J., Link, R., Ewert, F.-K., 2011. How Natural is the Recent Centennial Warming? An Analysis of 2249 Surface Temperature Records. International Journal of Modern Physics C, 22 (10),. 1139-1159.
[6] Klimawandel: „Manchmal könnte ich schreien“. ZEIT Online, 26.3.2008.
 

Anmerkung des Autors

Es muss immer wieder betont werden, dass Sachkritik niemals ad hominem gehen darf, so scharf man auch immer die Ansichten des Meinungsgegners bekämpft. Insbesondere im speziellen Fall dieser EIKE-News möchte der Autor darauf hinweisen, dass ihm sein Kollege Schellnhuber als sympathischer Zeitgenosse anlässlich der Einladung des PIK an EIKE (hier) zu einer wissenschaftlichen Diskussion persönlich bekannt ist und er von ihm auf seine Nachfrage hin das freundliche Buchgeschenk „A. Bunde, J. Kropp, H.-J. Schellnhuber: The science of disasters“ erhielt, für das er sich hier noch einmal bedankt.
Davon völlig unbeschadet bekämpft der Autor die politisch-wissenschaftlichen Aussagen von Schellnhuber aufs Schärfste. Er ist der Auffassung und bereit es jederzeit zu belegen, dass diese Aussagen nicht nur absurd falsch, sondern auch geeignet sind, einer kommunistischen Diktatur den Weg zu ebnen.