Brandbeschleuniger: das Klimakonjunkturpaket von Finanzminister Olaf Scholz

Normalerweise kann die sonntägliche Frühstücksruhe des Autors auch der ZDF-Teletext  nicht erschüttern. Man weiß beim Überfliegen grob, was so in der Welt und im Lande los ist und erfährt dabei gleichzeitig, welche Meinung der TV-Konsument haben soll. Ist ein wenig wie in der früheren DDR, es macht Spaß zwischen den Zeilen zu lesen.
Am heutigen Sonntagmorgen, dem 5. April2020 war es aber anders. Glücklicherweise gemütlich auf dem Sofa sitzend erschien vor den Augen des Autors die folgende Meldung auf der TV-Mattscheibe – hier im Wortlaut wiedergegeben:
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will die Wirtschaft nach der Corona-Krise mit einem Konjunkturpaket unterstützen, das sich an den internationalen Klimazielen orientiert. Wenn die akute Phase vorbei sei, „macht ein Konjunkturpaket Sinn, um die Wirtschaft anzukurbeln“, sagte er der Funke Mediengruppe. „Wir wollen die technologische Modernisierung unseres Landes voranbringen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir 2050 klimaneutral wirtschaften können.“ Eine Größenordnung des Pakets nannte er nicht.“
Der Autor gesteht freimütig ein, dass sich ihm beim Lesen dieses Teletextes die Zehennägel einrollten und weitere Störungen seines Metabolismus einsetzten.
Ist unser Finanzminister noch von dieser Welt? Jeder Dummkopf ist heute imstande zu sehen, welche irrsinnigen Kosten die Befolgung unsere „Klimaziele“ verursachte und welche Naturschäden sie anrichtete. Die Energiewende – nicht ohne triftigen Grund von keinem Land unserer schönen Welt kopiert – hat uns die höchsten Strompreise Europas beschert, unsere Versorgung mit elektrischer Energie an den Rand des Abgrunds eines landesweiten Blackouts geführt, die Energiewirtschaft sowie Kraftwerkswirtschaft ruiniert, unsere Naturumgebung und Wälder mit Zehntausenden Windmühlen verschandelt, riesige, der vernünftigen Landwirtschaft entzogenen Flächen mit Energiemais erzeugt, auf denen jedes Tierleben erstorben ist, in Befolgung von CO2-Vermeidung die Industrie des Verbrennungsmotors schwer angeschlagen, …… hier nun Schluss, es reicht bereits.
Dieses Desaster hat zu einer Vermögensumverteilung von Verbrauchern zu Profiteuren und zu enormen volkswirtschaftlichen Schäden geführt. Vor gut 7 Jahren hat zumindest über diese Vermögensumverteilung noch die FAZ berichtet (hier): Danach hat sich dieses vom Autor früher geschätzte Blatt stetig den medialen Regierungs-Claqueuren angehähert und ist heute leider kaum noch lesbar. Jeder wird ferner einsehen (nicht alle, total bescheuerte Ideologen gib es immer), dass das Wegwerfen ehemals florierender Industriezweige wie Kernkraft, Kohlekraft, Herstellung von Verbrennungsmotoren mit den folgenden Zulieferern volkswirtschaftlich nicht vorteilhaft ist.
Und nun beabsichtigt unser hochgeschätzter Finanzminister Olaf Scholz, die für jede Volkswirtschaft in ihrer schädlichen Wirkung nur noch mit einem tödlichen Tsunami vergleichbaren Klimaziele zur Abhilfe von wirtschaftlichen Corona-Schäden einzusetzen! Das ist buchstäblich so, als wenn die Feuerwehr einen Brand nicht mit dem Wasser- sondern dem Benzinschlauch zu löschen versucht. Der Plan von Olaf Scholz ist ein Brandbeschleuniger für den Untergang unserer Wirtschaft und damit unserer Lebensader, wie man ihn sich wirkungsvoller kaum vorzustellen vermag.




Wir dürfen nicht zulassen, dass grüne Lobbyisten das Coronavirus gegen unser Gemeinwohl verwenden

Als Reaktion auf die sich ausbreitende Coronavirus-Krise haben viele Kommentatoren mutige Aussagen darüber gemacht, welche Konsequenzen dies für die Energiemärkte haben könnte oder sollte. Dies ist eine äußerst volatile Zeit, und wir sollten vorsichtig sein, bevor wir zu Schlussfolgerungen gelangen.
Sobald diese schreckliche Katastrophe vorbei ist, muss die vorrangige Priorität darin bestehen, eine rasche Rückkehr zu Wirtschaftswachstum und Stabilität zu ermöglichen. Diejenigen, die sich dafür einsetzen, die Krise auszunutzen, um radikale neue Dekarbonisierungsstrategien durchzusetzen, machen sich einer gefährlichen Art des Denkens schuldig.
Der Exekutivdirektor der Internationalen Energieagentur (IEA), Dr. Fatih Birol, hat opportunistisch  angekündigt,  dass wir „saubere Energie in den Mittelpunkt der Konjunkturpläne zur Bekämpfung der Coronavirus-Krise stellen“ sollten. Warum genau der Bau neuer Windkraftanlagen im Vergleich zu anderen Ansätzen einen vernünftigen Konjunkturplan ergeben würde, wird nicht erläutert. Es genügt zu sagen, dass dies gerechtfertigt ist, da dies sowohl die Wirtschaft ankurbelt als auch die „saubere Energiewende beschleunigt“.
Es gibt einen größeren Grund zu der Annahme, dass dies eine äußerst schuldige Strategie wäre. Die Geschichte der Klimapolitik, von Zuschüssen für teure Elektrofahrzeuge bis hin zu Subventionen für grüne Energie, von denen vor allem Großgrundbesitzer profitiert haben, soll einfachen Menschen helfen, sich gut zu fühlen. Aber auf welcher Grundlage soll es gut sein, die wenigen sowieso schon Privilegierten noch zu bezahlen?
Zu sagen, dass solche Pläne die Wirtschaft simulieren, sagt Ihnen eigentlich nichts. Eine Regierung könnte dies tun, indem sie die Leute dafür bezahlt, fast alles zu tun. Ein vernünftiger Konjunkturplan sollte zielgerichtet und effektiv sein, und ich habe keine guten Gründe gehört, warum Investitionen in saubere Energie eines dieser Dinge sein könnten.
Die ersten Signale sind, dass die Coronavirus-Pandemie möglicherweise nicht den Galvanisierungseffekt hat, nach dem sich grüne Aktivisten sehnen. Zunächst schafft es neue Probleme für den Sektor mit erneuerbaren Energien, der bereits Probleme hat. Zahlen von Bloomberg New Energy Finance zeigen, dass die Investitionen in erneuerbare Energien seit 2015 zurückgegangen sind. Jetzt sind die Hersteller von Solarmodulen und Windkraftanlagen mit erheblichen Störungen der globalen Lieferketten konfrontiert. In den USA könnte dies bedeuten, dass Projekte keine lukrativen Steuergutschriften erhalten, weil sie die Baufristen nicht einhalten können. Niedrigere Preise für fossile Brennstoffe werden ebenfalls nicht helfen.
Politisch gesehen steht die Dekarbonisierung für viele Regierungen nicht auf der Prioritätenliste, wie es genauso sein sollte, wenn es um eine viel unmittelbarere Krise geht. Der tschechische Premierminister sagte, dass die EU ihren Green New Deal‘ verlassen und sich auf die Bekämpfung der Ausbreitung von corona zu konzentrieren sollte. Ein polnischer Minister hat meinte, das EU-Emissionshandelssystem (ETS) sollte  verschrottet werden. Großbritannien steht vor der Verschiebung des COP26-Klimagipfels, den es im November in Glasgow ausrichten will. Wenn die Pandemie bis dahin anhält, wird es keine schwierige Entscheidung sein, die Gesundheit der Bürger in den Vordergrund zu stellen.
Diese Entwicklungen haben Umweltaktivisten und die renditegeile Lobby für erneuerbare Energien befürchtet, dass ihr geliebter Klimawandel nicht mehr im Mittelpunkt steht. Aber wir dürfen sie noch nicht abschreiben. Sie wollen alle davon überzeugen, dass die Dekarbonisierung gleichzeitig die Lösung für jedes Problem unter der Sonne ist: Weltarmut, Ungleichheit der Geschlechter, Rassenungleichheit, Verfolgung indigener Völker und jetzt auch spektakulär die Coronavirus-Pandemie. Sie werden nicht aufhören zu behaupten, dass sogenannte saubere Energie das Allheilmittel ist, das wir brauchen.
Wenn Jeremy Warner Recht hat, werden die grünen Lobbyisten ihren Weg einfach weiter beschreiten. In The Telegraph warnt er, dass genau wie die staatliche Kontrolle der Wirtschaft in Kriegszeiten zum Konsens der Nachkriegszeit führte, diese Krise eine Verlagerung nach links sicherstellen wird. Solche Einstellungsänderungen und die Normalisierung radikaler staatlicher Interventionen könnten die Politiker dazu inspirieren, ihre Besessenheit von der Dekarbonisierung zu verdoppeln.
Nach dieser Krise werden sich auch die Politiker dem Wiederaufbau widmen. Da ist es dann entscheidend, dass ihre Bemühungen nicht von einer schädlichen Form des grünen Wunschdenkens geführt werden. Es jedoch inspirierend zu erleben, wie in diesem dunklen Zeiten die Gemeinschaft das Gemeinwohl in den Vordergrund stellt. Diese neu entdeckte öffentliche Stimmung ist eine wunderbare Sache, kann aber von den Machthabern leicht fehlgeleitet werden. Wir sollten uns gut an die Lehren aus der Nachkriegszeit Großbritanniens erinnern, als wir als „der kranke Mann Europas“ bekannt wurden. Lassen Sie uns nicht noch einmal dieselben Fehler machen.
Original Post
Harry Wilkinson ist Leiter der Politik beim Global Warming Policy Forum
https://www.thegwpf.com/we-mustnt-let-green-lobbyists-use-coronavirus-to-turn-us-back-into-the-sick-man-of-europe/
Übersetzt durch Andreas Demmig




Widerlegung Klima-alarmistischer Behauptungen

Für jede alarmistische Behauptung wird eine Zusammenfassung der relevanten Widerlegung beschrieben, einschließlich eines Links zum Gesamt-Text der Widerlegung sowie die Referenzen eines jeden Autors der jeweiligen Widerlegung.

Hitzewellen – haben seit den 1930er Jahren global und in den USA abgenommen.

Hurrikane – diese Dekade endete als die zweitruhigste Dekade bzgl. auf das Festland übergreifender Hurrikane seit den 1850er Jahren.

Tornados – Die Anzahl starker Tornados hat in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts stetig abgenommen.

Dürren und Überschwemmungen – es gibt keine statistisch signifikanten Trends.

Wald- und Buschbrände – nehmen seit dem 19. Jahrhundert ab, nachdem sie zuvor sehr verbreitet aufgetreten waren. Die Zunahme der Schäden während der letzten Jahre ist der Bevölkerungszunahme in anfälligen Gebieten und einem schlechten Wald-Management geschuldet.

Schneefall – hat im Herbst und Winter auf der Nordhemisphäre und in Nordamerika zugenommen. Viele Rekorde wurden gebrochen.

Meeresspiegel – Die Rate des globalen Meeresspiegel-Anstiegs ist im Mittel während des vorigen Jahrhunderts um 40% zurückgegangen. Wo er heute steigt, liegt das an lokalen Faktoren wie etwa absinkender Landmassen aufgrund tektonischer Vorgänge.

Eis der Arktis, der Antarktis und in Grönland – Das polare Eis variiert mit multidekadischen Zyklen der Wassertemperatur der Ozeane. Das gegenwärtige Niveau ist ähnlich wie in historischen Zeiten oder liegt sogar noch höher.

Hitzerekorde in Alaska im Juli 2019 – sie traten im Zuge eines warmen Nordpazifiks auf sowie einer verringerten Eismasse in der Bering-See infolge starker Stürme. Zu einer Rekord-Eisausdehnung mit Rekordkälte war es im Jahre 2012 gekommen. Der Winter 2019/20 war der drittkälteste Winter in Fairbanks seit der Great Pacific Climate Shift Ende der 1970er Jahre.

Ozean-Versauerung“ – soweit es das Leben betrifft, ist die Ozean-Versauerung (also eine geringfügig reduzierte Alkalinität) ein Nicht-Problem oder sogar ein Vorteil.

Kohlenstoff-Verschmutzung ist eine Gefahr für die Gesundheit – Kohlendioxid (CO2) ist ein geruchloses, unsichtbares Spurengas, das als Pflanzendünger dient und unabdingbar für das Leben auf dem Planeten ist. CO2 ist kein Verschmutzer.

Klimawandel gefährdet die Versorgung mit Nahrungsmitteln – die Vitalität der globalen Vegetation sowohl in verwalteten als auch in nicht verwalteten Ökosystemen ist heute viel höher als vor 100 Jahren, vor 50 Jahren oder sogar noch als vor nur 2 bis 3 Jahrzehnten. Zum großen Teil ist dies dem etwas gestiegenen CO2-Gehalt geschuldet.

Zum letzten Punkt gibt es hier ein interessantes Video, in dem es um mehr CO2 und nicht weniger CO2 geht.

[Zu jedem einzelnen Punkt oben folgt jetzt jeweils eine längere Zusammenfassung der Studie, in welcher der jeweilige Punkt widerlegt wird. Da dies den Klima-Realisten weitgehend schon bekannt ist, wird hier auf die (lange!) Übersetzung verzichtet. Autor D’Aleo fügt aber dieser Zusammenstellung noch folgendes Fazit hinzu:

Conclusion

Die gut dokumentierte Unsinnigkeit der „drei Linien der Beweisführung“, auf welchen die EPA die globale Erwärmung vom Menschen verursachten CO2-Emissionen zuordnet, zerbricht die Kausalkette zwischen derartigen Emissionen und der globalen Erwärmung (siehe hier und hier).

Dies wiederum bricht auch die Kausalkette zwischen CO2-Emissionen und den vermeintlichen Folgen der globalen Erwärmung, als da wären Verlust arktischen Eises, steigender Meeresspiegel sowie zunehmende Hitzewellen, Überschwemmungen, Dürren, Hurrikane, Tornados usw. Diese vermeintlichen Nebenwirkungen werden gebetsmühlenartig wiederholt, um den Alarm hochzutreiben und Forderungen nach sogar noch härteren Vorschriften bzgl. CO2 zu rechtfertigen. Die EPA führt explizit die prophezeite Zunahme derartiger Ereignisse als Rechtfertigung für dessen Endangerment Finding und den Clean Power Plan an. Aber wie oben gezeigt, gibt es keinerlei Belege für solche Behauptungen, sondern vielmehr reichlich empirische Beweise, die alle diese Behauptungen widerlegen.

Die enormen Kosten und der fast unbegrenzte Umfang der Vorschriften-Gewalt der Regierung über Treibhausgas-/CO2-Emissionen kann nicht rechtmäßig auf einer Sammlung ängstigender Stories beruhen, welche endgültig durch empirische Daten, die jedermann frei einsehen kann, als falsch nachgewiesen wurden.

Die legalen Kriterien für ein Überdenken des Endangerment Finding sind in diesem Fall eindeutig. Die wissenschaftliche Grundlage ist derselben entzogen worden. Die Palette schrecklicher Kalamitäten, die das Endangerment Finding prophezeit, sowie ein umfangreiches Programm von Vorschriften zur Vermeidung dieser Kalamitäten sind durch empirische Daten umfassend und endgültig als Unsinn entlarvt. Der Petition zum Überdenken sollte stattgegeben werden.

[1] This document is an update of an earlier version contained in the following filings with EPA: https://thsresearch.files.wordpress.com/2019/01/checc-ace-comment-final.pdf see pages 17-21, and https://thsresearch.files.wordpress.com/2019/03/ef-checc-nsps-rule-comment-final-031519.pdf , see pages 20-24
[2]https://science2017.globalchange.gov
Link: https://alarmistclaimresearch.wordpress.com/2019/05/20/alarmist-claim-fact-check-update/
Übersetzt von Chris Frey EIKE




Klimakatastrophe: Wissenschaft und Politik auf gefährlichen Abwegen

Als Historiker schaue ich mit schaudernder Spannung auf Ideologie und Machtpolitik, wenn es um das Thema Klima geht. Als Ökonom schüttele ich betrübt den Kopf, wenn es um die Energiepolitik geht. Mein Alarmsystem als Liberaler schrillt – das geht vielen anderen Menschen ähnlich.

In meiner intensiven wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus fand ich das Konzept der Politischen Religion aussagekräftig. Längst finden sich eine Fülle von Anzeichnen, die beim sogenannten Klimaschutz auf eine Ersatzreligion hinweisen. In der ausgezeichneten Broschüre Kann der Mensch das „Klima retten“? 45 Fragen und Antworten zu Klimawandel und Energiewende, erschienen in 3. Auflage beim Kaleidoscriptum Verlag, schreiben Wulf Bennert, Wolfgang Merbach Hans-Günter Appel und Helmut Waniczek im Vorwort:

Zu den religiösen Attributen der Klimaschutzbewegung zählen: Todsünden (Fliegen, Fleischkonsum), Kardinalstugenden (vegane Ernährung, E-Auto fahren, Solarstrom nutzen), ein Tag des jüngsten Gerichts (Verfehlen des neuen 1,5-Grad-Zieles), Prozessionen (Fridays for future), sowie der geplante Ablasshandel (CO2-Steuer). Und sie kennt auch den außerhalb der Glaubensgemeinschaft stehenden Ketzer: den Klimaleugner.

Ein wenig später heißt es zur Aussage des Youtubers Rezo, dass es nur eine legitime Einstellung gebe:

Das ist die Sprache, die wir aus totalitären Systemen kennen.

Indes hat die Broschüre, die ich jederman empfehle und die in die Schulen gehört, weitaus mehr zu bieten. Das gilt für prägnante Erklärungen wie: Klima ist das über 30 Jahre gemittelte Wetter, aber auch für die treffende Bezeichnung von sogenannten E-Autos als Batterieautos. Darüber hinaus gilt es für jede Menge Denkanstöße, die die beiden großen Abschnitte enthalten, nämlich 25 Fragen und kompakte Antworten zum heutigen Klimawandeln und zum CO2 sowie 20 Fragen und kompakte Antworten zur Energiewende und Elektromobilität in Deutschland.

Ich greife drei wesentliche Aussagen heraus:

  • Die Modellrechnungen des IPCC rechtfertigen nicht, einen dramatischen, beispiellosen, menschengemachten Klimawandel anzunehmen: Es gab noch nie ein Gleichgewicht des Klimas. Temperaturschwankungen in der Vergangenheit übertrafen die heutigen. Der CO2-Gehalt war war während der meisten Epochen viel höher und folgte den Temperaturen – nicht umgekehrt.

  • Die natürlichen Ursachen für den Klimawandel, insbesondere die variierende Sonnenaktivität, deuten darauf hin, dass der Einfluss des Menschen auf das Klima gerade auch durch sogenannte Klimaschutzmaßnahmen marginal ist.

  • Das Batterieauto ist als generelle Mobilitätsstrategie ein politisch erzwungener Irrweg, der eine starke Umweltbelastung mit sich bringt.

Lesenswert sind insbesondere die zahlreichen prägnanten Schlussfolgerungen zum Klimawandel und zur Energiepolitik.

Fazit: Schützen wir unsere Umwelt, nicht das Klima!

P.S. Eine Familie mit Vater, Mutter und zwei Kindern zahlt zwischen 2015 und 2025 mindestens 25.000 Euro für die Klimapolitik. In den darauf folgenden Jahren wird es teurer. Wer knapp bei Kasse ist wird also beispielsweise ein Kind nicht studieren lassen können.

Der Beitrag erschien zuerst hier



Dürfen die das überhaupt?

Zur Zeit hört man von verschiedenen Zeitgenossen, dass die von der Bundesregierung und den Landesregierungen ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig seien. Ob dieser Vorwurf juristisch berechtigt ist, soll hier erörtert werden.
Die derzeitigen Maßnahmen stellen erhebliche und schwerwiegende Eingriffe in eine Vielzahl von Grundrechten dar, wie sie die Bundesrepublik in diesem Ausmaß noch niemals seit 1949 erlebt hat.
Beispielsweise wurde eingegriffen in das Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 GG: bei der jetzigen Ausgangssperre kann man sich nicht mehr völlig frei bewegen, sondern ist von manchen sogar öffentlichen Orten abgeschnitten; diejenigen, die nach dem Infektionsschutzgesetz unter Quarantäne gestellt wurden, sind sogar rechtlich betrachtet tatsächlich in ihrer Wohnung eingesperrt und dürfen diese überhaupt nicht mehr verlassen), in das Recht auf Freiheit der Religionsausübung (Art. 4 GG: derzeit sind Gottesdienste in den meisten Bundesländern verboten), in das Recht auf Ehe und Familie (Art. 6 GG: Man kann seine Verwandten, die in Krankenhäusern, Altersheimen oder Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, nicht mehr besuchen. Auch Eheschließungen werden derzeit schwierig bis unmöglich), in das Recht auf Beschulung von Kindern (Art. 7 GG: Die Schulen wurden geschlossen; nach der hier vertretenen Auffassung korrespondiert die Schulpflicht auch mit einem Recht auf Beschulung, welches sich gegen den Staat richtet), in das Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG: derzeit sind Versammlungen in allen Bundesländern verboten), in das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG: Freies Reisen im Inland und ins Ausland ist faktisch unmöglich), in das Recht auf freie Berufsausübung (Art. 12 GG: Beinahe alle Gewerbetreibende bis auf Supermärkte, Apotheken und Lebensmittel produzierende Betriebe mussten ihr Geschäft schließen) und mit dem zuletzt Genannten korrespondierend in das Recht auf Eigentum (Art. 14 GG), soweit es den Bestand des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs angeht.
Diese erheblichen und schwerwiegenden Eingriffe in eine Vielzahl von Grundrechten sind nur dann verfassungsgemäß, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
(Von der Erörterung einzelner Fälle wird hier abgesehen. Darüber hinaus wird hier auch kein juristisches Seminar über die jeweilige Rechtsgrundlage gehalten. Wenn man der Auffassung ist, dass die Maßnahmen keine ausreichende Rechtsgrundlage haben, wären sie schon allein deshalb verfassungswidrig. Nach der überwiegenden und auch hier vertretenen Auffassung haben die ergriffenen Maßnahmen aber eine ausreichende Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz (ebenso die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 23.03.2020, Az. 11 S 12.20; und auch der VGH München in der Entscheidung vom 30.03.2020, Az. 20 NE 20.632) und, wo das nicht der Fall ist, in der Generalklausel des jeweiligen Landesgesetzes, wonach alle Verwaltungsbehörden des Staates die Verpflichtung haben, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.)
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsrang, auch wenn er nirgendwo ausdrücklich im Grundgesetz geregelt ist. Die juristisch spannenden Fragen lauten daher: Sind die ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig? Falls ja: In welchem, auch zeitlichen Ausmaß bleiben die Maßnahmen verhältnismäßig? Oder verstoßen sie irgendwann gegen das Übermaßverbot?
Die juristische Frage, ob eine Maßnahme verhältnismäßig ist, gliedert sich in drei Unterfragen, nämlich:
a) Ist die Maßnahme geeignet, um das definierte Ziel zu erreichen?
b) Ist die Maßnahme erforderlich, um das Ziel zu erreichen?
c) Ist die Maßnahme verhältnismäßig im engeren Sinne, verstößt sie nicht gegen das Übermaßverbot?
Bei der Einschätzung, wie gefährlich die Lage ist, und bei der Entscheidung, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, haben Bundes- und Landesregierungen einen Beurteilungsspielraum bzw. ein Ermessen. Das bedeutet, dass es juristisch irrelevant ist, ob der Einzelne eine solche Einschätzung oder eine solche Maßnahme für verhältnismäßig hält. Es kommt vielmehr allein darauf an, ob sich die Regierenden noch innerhalb ihres Beurteilungsspielraums halten und, flapsig formuliert, nicht erkennbar Unsinn betreiben. Ob also der einzelne Leser oder der Autor dieses Beitrags die Maßnahmen für richtig und angemessen halten, ist juristisch gleichgültig. Rechtlich relevant ist nur die Frage, ob sich die Regierenden innerhalb ihres Beurteilungsspielraums gehalten haben bzw. halten.
Kommen wir zurück zu den drei Fragen der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.
 
a) Geeignetheit
Das von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten definierte Ziel lautet, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Niemand hat mehr die Erwartung, die Ausbreitung des Virus noch endgültig stoppen zu können. Was aber noch möglich erscheint und was von den Regierenden als Ziel definiert wurde, ist der Versuch, das exponentielle Wachstum von Infektionen und von Erkrankungen zu verhindern und in ein lineares, möglichst geringes Wachstum zu überführen. Die Infektions- und Erkrankungskurve soll also möglichst „abgeflacht“ werden, damit für jeden schwer Erkrankten ein Bett auf einer Intensivstation inklusive Beatmungsgerät zur Verfügung steht. (Das ist bei einem exponentiellen Wachstum der Infektions- und Erkrankungszahlen auch in einem reichen Land wie Deutschland völlig unmöglich. Wenn allein 0,5 Prozent der Bevölkerung von zur Zeit etwa 80 Millionen gleichzeitig eine intensivmedizinische Betreuung benötigen würden, wären das 400.000 Intensiv-Betten, die wir in Deutschland nicht haben und auch nicht bekommen werden). Das von den Regierenden definierte Ziel war somit vernünftig und lag nicht außerhalb des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraums.
Manche Leser werden jetzt herumnörgeln und behaupten, dass das Corona-Virus nicht schlimmer sei als eine Grippe. Die Maßnahmen seien von Anfang an unverhältnismäßig gewesen. Ein solcher Einwand ist aber, da die Regierenden einen Beurteilungsspielraum hatten, juristisch irrelevant.
Die juristisch relevante Frage lautet nur: Lag die Einschätzung noch innerhalb des Beurteilungsspielraums der Verantwortlichen? War ihre Einschätzung vertretbar? Diese Frage kann man mit einem klaren Ja beantworten.
Warum waren die Maßnahmen vertretbar? Weil bei aller Unklarheit der Lage genügend Informationen vorlagen, die die Regierenden berechtigten, von einer existenziellen Bedrohung des Staates und der Gesellschaft auszugehen. Dazu Folgendes:
Zum einen gab es historisches Wissen, wie gefährlich eine Pandemie mit einem Virus sein kann. Die spanische Grippe von 1918 bis 1920 verlief in drei Wellen und kostete insgesamt mindestens 25 Millionen Menschen weltweit das Leben, allein im Deutschen Reich etwa 300.000. Das kann jeder, der sich dafür interessiert, nachlesen bei Wikipedia oder in einem guten Geschichtsbuch.
Zum anderen gab es die Information durch das Robert-Koch-Institut, dass es sich bei dem Corona-Virus um ein sehr aggressives und gefährliches Virus handele, welches sich pandemisch ausbreite. Auch hier kann der Einzelne der Meinung sein, die Bewertung durch das Robert-Koch-Institut sei „falsch“ gewesen. Aber auch diese Meinung Einzelner wäre juristisch irrelevant.
Das Robert-Koch-Institut war von 1952 bis 1994 der wesentliche Kern des Bundesgesundheitsamtes. Auch heute ist es noch eine selbständige Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten. Die Regierenden in Bund und Ländern waren und sind im Hinblick auf Seuchen und Pandemien Laien. Sie mussten also zwangsläufig Sachverständige und Experten zu Rate ziehen. Darin lag kein Rechtsfehler, völlig unabhängig davon, was das RKI zu dem Corona-Virus im Einzelnen inhaltlich erklärte. Selbst wenn sich die dortige Einschätzung später in Teilen als fehlerhaft herausstellen sollte, handelte es sich um ein sachverständiges Institut, welches mit Experten besetzt war und welches auf die Frage von Infektionskrankheiten spezialisiert war. Es war daher rechtlich zulässig, ein solches Institut nach seiner Meinung zu befragen.
Es gibt bislang auch niemanden, der dem RKI wirklich nachgewiesen hätte, dass seine medizinischen Einschätzungen falsch gewesen wären. Ganz im Gegenteil spricht die Tatsache, dass auch die Weltgesundheitsorganisationen WHO am 11.03.2020 das Corona-Virus als Pandemie einstufte, da es sich schon in 115 Ländern ausgebreitet habe, für die Richtigkeit der Einschätzung durch das RKI. Die Bundes- und Landesregierungen haben daher erkennbar nicht ihren Beurteilungsspielraum verlassen, wenn sie die Bewertung des RKI einholten.
Zum dritten gab es seit 2013 eine Risikoanalyse für den Fall einer sich pandemisch ausbreitenden Seuche. In der Drucksache des Deutschen Bundestages 17/12051 wurde der Bericht vom 03.01.2013 über eine „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012“ vorgestellt. Neben einer Gefahr durch extremes Schmelzhochwasser der Mittelgebirge wird in dem Bericht das Risiko durch eine Pandemie mit einen Virus Modi SARS analysiert. Wenn man sich das damals entworfene Szenario anschaut, hatten die Analysten geradezu hellseherische Fähigkeiten: Ein neuartiges Corona-Virus entsteht auf einem Wildtiermarkt in Fernost und fordert dort zahlreiche Opfer, bevor es acht Wochen später nach Deutschland und Europa kommt und sich hier pandemisch ausbreitet.
Die Risikoanalyse kam damals zum Ergebnis (Anhang 4, Seite 64), dass in einer ersten Erkrankungswelle 29 Millionen Menschen in Deutschland daran erkranken würden, in einer zweiten Welle 23 Millionen und in einer dritten Welle 26 Millionen. Außerdem ging die Analyse davon aus, dass in Deutschland innerhalb von drei Jahren 7,5 Millionen Menschen an dem Virus sterben würden!
Es versteht sich von selbst, dass Bundes- und Landesregierungen, die zwischen 2013 und 2020 dieser Risikoanalyse leider nicht die gebotene Aufmerksamkeit widmeten und die leider in all diesen Jahren keine ausreichende Vorsorge entsprechend dieser Analyse getroffen haben – das ist das eigentliche Versagen der Politik, nicht die jetzt getroffenen Maßnahmen – , diese Risikoanalyse bei ihren aktuellen Entscheidungen nicht unberücksichtigt lassen konnten.
Insgesamt war es daher frei von Rechtsfehlern, wenn Bundes- und Landesregierungen die Corona-Pandemie im März 2020 als lebensbedrohlich und existenziell gefährlich für die deutsche Bevölkerung einstuften und entsprechend die harten Maßnahmen ergriffen, die wir zu Zeit erleben. Zum Erreichen des definierten Ziels, wie es oben bereits dargestellt wurde, waren diese Maßnahmen zweifellos geeignet.
 
b) Erforderlichkeit
Es ist völlig klar, dass die Regierenden bei Ausbruch der Pandemie handeln mussten. Hätten die Bundesregierung und die Landesregierungen in Kenntnis des historischen Wissens um die spanische Grippe, in Kenntnis der Informationen des RKI und unter Berücksichtigung der Risikoanalyse 2012 gar nichts unternommen und einfach die Hände in den Schoß gelegt, dann hätten sie erkennbar verfassungswidrig „gehandelt“ durch Unterlassen. Denn dann hätten sie die Pflicht des Staates, das Leben und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen, eklatant verletzt.
Viele Möglichkeiten zum Handeln hatten die Regierungen nicht.
Es gibt bisher keinen wirksamen Impfstoff und kein Medikament gegen das Virus. Auch gab es nicht genügend Atemschutzmasken wie in Fernost. Somit gab es eigentlich nur die Möglichkeit, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, indem man die sozialen Kontakte der Menschen minimiert.
Von einigen Leuten wird zwar eingewendet, es hätte ausgereicht, nur die Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime unter Quarantäne zu stellen und das übrige öffentliche Leben ohne Beschränkungen weiter laufen zu lassen. Dann wäre es schnell zu einer sogenannten Durchseuchung und einer anschließenden sogenannten Herdenimmunität gekommen.
Ein solcher Einwand ist rechtlich aber irrelevant, weil es jedenfalls nicht bewiesen ist, dass solche Maßnahmen ausgereicht hätten. Es ist eine bloße Behauptung oder Vermutung. Vielleicht ja, vielleicht nein. Immerhin sind an dem Corona-Virus nicht nur besonders alte oder vorerkrankte Menschen gestorben, sondern auch junge Leute ohne erkennbare Vorerkrankungen.
Wenn die Regierenden dieser Auffassung nicht folgten, sondern eine allgemeine Kontaktsperre anordneten, bewegten sie sich daher zumindest noch innerhalb ihres Ermessensspielraums. Die bloß denkbare andere Möglichkeit ändert nichts an der rechtlichen Zulässigkeit der Entscheidung von Bundes- und Landesregierungen.
Im Übrigen kann diesem Einwand auch in tatsächlicher Hinsicht entgegnet werden, dass ein effektiver Schutz von Menschen in Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen faktisch kaum möglich war. Denn Deutschland verfügt– bis zum heutigen Tag (03.04.2020) – nicht über ausreichende Schutzanzüge und Atemschutzmasken, um damit sämtliche Pfleger und Betreuer in den genannten Institutionen auszustatten. Wenn man also die Strategie einer „Durchseuchung“ mit „Herdenimmunität“ eingeschlagen hätte, wären innerhalb kürzester Zeit noch mehr Pfleger und Betreuer infiziert worden, als das heute schon der Fall ist. Dann hätten noch mehr infizierte Pfleger und Betreuer das Virus in die Altersheime, Pflegeheime und Krankenhäuser hineingetragen und die Insassen wären „wie die Fliegen“ gestorben. Darüber hinaus wären auch die Risikogruppen (besonders alte oder vorerkrankte Menschen), die sich nicht in einem Krankenhaus, einem Alters- oder Pflegeheim befinden, reihenweise gestorben, wenn man diesen Weg der „Durchseuchung“ beschritten hätte. Daher bleibt festzuhalten, dass die angeordneten Maßnahmen erforderlich im Rechtssinne waren, da sich Bundes- und Landesregierungen innerhalb ihres Ermessensspielraums bewegten.
 
c) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
Zur Beantwortung dieser Frage muss man abwägen zwischen dem Wert des Rechtsgutes, welches geschützt werden soll, und dem Rechtsgut, welches durch die Maßnahmen eingeschränkt wird oder ganz dahinter zurücktritt.
Das Rechtsgut, welches geschützt werden soll, ist das Leben der einzelnen Bürger in einer Vielzahl von Fällen. (Von bloßer Gesundheit reden wir in vielen Fällen nicht mehr. Es gibt keinen Impfstoff und kein Medikament gegen das Corona-Virus. Bei den schwer Erkrankten geht es nur noch um Leben und Tod. Die anderen Infizierten gesunden bisher von alleine).
Das Recht des einzelnen Menschen auf Leben ist eines der höchsten Güter und eines der wichtigsten Grundrechte, die das Grundgesetz kennt. Der Schutz des menschlichen Lebens ist daher eine der obersten Pflichten des Staates.
Die Rechtsgüter bzw. Grundrechte, die eingeschränkt wurden bzw. die zurücktreten mussten, wurden oben bereits dargestellt. Es handelt sich um sehr intensive Eingriffe, die in wirtschaftlicher Hinsicht sehr weitreichende, negative wirtschaftliche Folgen für unser Land haben werden. Es wird aufgrund der bereits jetzt getroffenen Maßnahmen mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eine starke Rezession, vielleicht sogar eine echte Wirtschaftsdepression geben. Mit solchen Folgen ist „nicht zu spaßen“, weil sie zu heftigen Verwerfungen unserer Gesellschaft und unseres Staates führen können. Jeder, der sich nur einigermaßen in der jüngeren deutschen Geschichte auskennt, weiß, dass die große Wirtschaftskrise nach dem Börsenzusammenbruch 1929 und dass die immensen Reparationszahlungen, die Deutschland aufgrund des Versailler Vertrages leisten musste, den Nährboden bereiteten, auf dem die Saat des Nationalsozialismus aufging. Es geht also auf der anderen Seite nicht nur um schnödes Geld einiger Kapitalisten, sondern um unsere Gesellschaft insgesamt.
Wie fällt die Abwägung zwischen diesen Rechtsgütern aus?
Der Einzelne kann sich dazu selbstverständlich seine eigene Meinung bilden. Das ist aber juristisch irrelevant. Auch hier kommt es darauf an, ob sich die Regierenden innerhalb ihres Ermessensspielraums bewegen.
Bis die Pandemie ihren Höhepunkt erreicht, werden noch Wochen vergehen. Wir können nur hoffen, dass dann noch ausreichend Intensiv-Betten in Deutschland zur Verfügung stehen, um alle Patienten behandeln zu können.
Auf der anderen Seite wäre es völlig unverantwortlich und außerhalb des Ermessensspielraums, wenn der Staat die jetzigen Maßnahmen beispielsweise ein Jahr lang aufrechterhalten würde. Denn in einem solchen Falle würden Millionen von Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren, Tausende von Unternehmen, auch Großunternehmen, würden in die Insolvenz gehen und der Staat wäre ruiniert. Auch ein reiches Land wie Deutschland kann nicht ein Jahr lang Kurzarbeitergeld, Zuschüsse u.ä. in Milliardenhöhe bezahlen, wenn die Konjunktur auf Null heruntergeht und die Steuereinnahmen in Milliardenhöhe ausbleiben. Ein solches Szenario würde übrigens auch mit Sicherheit viele Menschenleben kosten. Daher ist völlig klar: Die Maßnahmen müssen in angemessener Zeit wieder aufgehoben werden. Alles andere wäre verfassungswidrig, selbst wenn dann durch Corona noch eine gewisse Zahl von Menschen ums Leben kommen würde. Der Schutz menschlichen Lebens ist kein Staatsziel, welches absolut, unantastbar und völlig uneingeschränkt gilt. Vielmehr muss auch dieses Staatsziel bzw. das Recht auf Leben in ein Verhältnis gesetzt werden zu anderen Grundrechten und zu der übrigen Werteordnung im Wege einer, wie es Juristen formulieren, praktischen Konkordanz. Um es klar und deutlich zu sagen: Der Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung mit einer funktionierenden Marktwirtschaft ist auf Dauer wichtiger als das Überleben von einigen Tausend Menschen. Denn in Deutschland sterben ohnehin – schon ohne Corona – etwa 900.000 Menschen jedes Jahr (vgl. die regelmäßig veröffentlichte Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes). Das ist zwar traurig, aber eine Tatsache.
Die genaue zeitliche Grenze, ab der man von einem Übermaß bzw. von einer Unverhältnismäßigkeit im engeren Sinne sprechen könnte, weil sich die Bundesregierung und die Landesregierungen dann erkennbar aus ihrem Ermessen herausbewegen würden, kann niemand exakt ziehen. Bis zum 20. April 2020 sind die Maßnahmen aber zweifelsfrei verhältnismäßig. In diesem Sinne hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, welches bislang (Stand: 03.04.2020) sämtliche Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Maßnahmen verworfen oder gar nicht erst zur Entscheidung angenommen hat.
Statt über ein genaues Datum zu spekulieren, ab wann die Maßnahmen unverhältnismäßig werden – eine ganze Bandbreite von Daten wäre vom Ermessensspielraum gedeckt -, soll an dieser Stelle lieber ein Exit-Szenario entworfen werden.
Zunächst müssen Atemschutzmasken und Schutzanzüge in ausreichender Zahl hergestellt werden. Dabei sprechen wir von Millionen dieser Gegenstände. Dann sollte auch – nach Auffassung des Autors – eine allgemeine Mundschutzpflicht für die Bevölkerung in der Öffentlichkeit eingeführt werden, damit die Ausbreitung der Infektionen weiter eingedämmt wird. Südkorea und Japan haben gute Erfahrungen damit gemacht. Außerdem sollte die Anzahl der Intensivbetten und Beatmungsgeräte spürbar aufgestockt werden und es sollten die neuen Antikörpertests flächendeckend zum Einsatz kommen.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, was in einer hochtechnisierten Industrienation wie Deutschland innerhalb weniger Wochen möglich sein müsste, dann sollte bald nach dem 20. April 2020 das öffentliche Leben wieder eröffnet werden. Dann sollten Schulen und Universitäten, Geschäfte und Restaurants wieder öffnen und der normale Alltag sollte wieder – mit Mundschutz – beginnen. Nur die Alters- und Pflegeheime und Krankenhäuser sollten noch über eine längere Zeit besonders abgeschirmt werden zum Schutz ihrer Bewohner und Patienten.
In einem letzten Schritt, der z.B. aber auch erst in einem Jahr erfolgen kann, sollten dann auch die letzten Restriktionen in Form der allgemeinen Mundschutzpflicht und der Abschirmung von Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen nach und nach aufgehoben werden.