Klimawandel-Gerichtsverfahren fallen wie Dominosteine
Eine Handvoll Städte in Kalifornien – selbst Großverbraucher fossiler Treibstoffe – forderten das US-Berufungsgericht auf, die vorhersehbare Abweisung ihrer Klage wegen öffentlichen Ärgernisses rückgängig zu machen und fünf Energieerzeugern die gesamte Schuld an der globalen Erwärmung zuzuschieben: BP, Chevron, ConocoPhillips, ExxonMobil und Royal Dutch Shell.
Die Städte hoffen darauf, den Unternehmen Milliarden Dollar abzuknöpfen, die für den Bau von Deichen, besseren Entwässerungssystemen und so weiter anfallen – in der Erwartung steigenden Meeresspiegels und zunehmenden Extremwetters aufgrund des Klimawandels.
Aber kein Kläger hat bisher jemals Erfolg gehabt bei derartigen Klagen.
Im Gegenteil, alle diese Verfahren beginnen wie Dominosteine zu kollabieren, erinnern die Gerichte doch die Kläger daran, dass für derartige Themen die Legislative und die Exekutive zuständig sind – und nicht die Judikative. Erstere haben die Fähigkeit und die Erfahrung, die Klimapolitik festzulegen.
Die Klima-Aktivisten hätten diese Lektion schon im Jahre 2011 lernen können, als der Oberste Gerichtshof gegen acht US-Staaten und andere Kläger urteilte, welche Behauptungen der Erregung öffentlicher Unordnung durch Treibhausgas-Emissionen erhoben hatten, erzeugt von Kraftwerken.
Das Gericht kam im Verfahren von American Electric Power vs. Connecticut einstimmig zu dem Urteil, dass der Clean Air Act [Luftreinhaltegesetz], unter welchem derartige Emissionen Gegenstand der Verordnungen der EPA sind, derartigen Verfahren vorangeht.
Die Richter betonten, dass „der Kongress eine Experten-Agentur ins Leben gerufen hat, hier die EPA … die mit Sicherheit besser für den Job ausgerüstet ist als individuelle Amtsrichter“, und die viel besser in der Lage ist, „den potentiell erreichbaren Nutzen für die Umwelt gegen den Energiebedarf unserer Nation und die Möglichkeit wirtschaftlicher Schäden abzuwägen“.
Das Gericht stellte außerdem fest, dass dies für „Fragen nationaler und internationaler Politik“ allgemein gelte, und ermahnte uns, dass der zunehmende Trend zu nutzlosen Klagen wegen öffentlichen Ärgernisses ein Problem darstellt.
Die kalifornischen Städte unter Führung von Oakland und San Francisco versuchten, dieses Präzedenz-Urteil des obersten Gerichtshofes zu umgehen, indem sie sich auf die internationale Natur der fraglichen Emissionen beriefen.
Aber dieser Schuss ging nach hinten los, als im Jahre 2018 Bundesrichter William Alsup urteilte, dass einem weltweiten Problem „nur in einem viel größeren Rahmen begegnet werden könne als durch einen Amtsrichter oder ein Gerichtshof in einem Verfahren bzgl. öffentlichen Ärgernisses“. Alsup, ein von Clinton ernannter Richter, stellte fest: „Ohne fossile Treibstoffe wären nahezu unsere sämtlichen monumentalen Fortschritte unmöglich gewesen“.
[Hervorhebung vom Übersetzer]
Im Juli 2018 verwarf ein Bundesrichter in Manhattan in einem praktisch identischen, von New York City angestrengten Verfahren die Klage aus den gleichen Gründen. Die Stadt ging in Berufung.
Inzwischen gibt es auch Klagen des gleichen Hintergrundes von Rhode Island und einer Reihe von Stadtregierungen, einschließlich Baltimore, gegen Energieunternehmen. Wie in den anderen gescheiterten Fällen verlangt man auch hier Milliarden Dollar.
Der Liste gescheiterter Klagen wurde im vorigen Monat die Zurückweisung des Berufungsgerichtes der so genannten „Kinder“-Klage hinzugefügt. Der Unterschied zu anderen Verfahren bestand hierbei darin, dass man eine Gruppe von Kindern als Kläger gegen die [US-]Bundesregierung in Stellung brachte.
hier.
Übernommen aus dem Rundbrief der GWPF vom 9. März 2020 und übersetzt von Chris Frey EIKE