Die Windrad-Beschlüsse des VGH Baden-Württemberg: Analyse und Ausblick

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden –Württemberg hat im Dezember 2019 zwei Beschlüsse gefasst, die die Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) betreffen.

Der folgende Beitrag soll erläutern, was der VGH entschieden hat, was aus den Entscheidungen folgt und was man als Betroffener unternehmen kann, wenn in der Nachbarschaft eine Windkraftanlage errichtet werden soll.

1. Analyse

Im Südwesten Baden-Württembergs sollen zwei Windkraftanlagen „Blumberg“ und „Länge“ errichtet werden, für die eine Genehmigung im Sinne von § 13 Bundesimmissionsschutz-gesetz (BImSchG) erforderlich ist. Für die Errichtung ist es notwendig, den dort befindlichen Wald (mehrere Hektar) zu roden. Auch für eine solche Rodung zum späteren Betrieb einer WKA ist eine sogenannte Umwandlungsgenehmigung erforderlich.

Obwohl § 13 BImSchG grundsätzlich „alle“ die Anlage betreffenden behördlichen Entscheidungen einschließt und die Genehmigungsbehörde ein Vorhaben unter allen öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten prüfen muss (sogenannte Konzentrationswirkung, da alle Entscheidungen bei einer Behörde konzentriert werden), wurde in Baden-Württemberg seit mehreren Jahren anders vorgegangen. Gemäß dem Windenergie-Erlass Baden-Württemberg vom 09.05.2012, Az. 64-4583/404, wurden die Genehmigungsbehörden von der Landesregierung angewiesen, die ggf. erforderliche Rodung eines Waldes als bloße Vorbereitung des Vorhabens anzusehen, die nicht von der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG erfasst werde. Dementsprechend gingen die Behörden auch bei den beiden WKA Vorhaben „Blumberg“ und „Länge“ vor: Das Regierungspräsidium Freiburg erteilte die Genehmigung zur dauerhaften Umwandlung des Waldes (also Rodung). Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis erteilte – ohne Prüfung der Waldumwandlung – die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und dem Betrieb der Windkraftanlagen.

Im Rahmen zweier Eilverfahren hat der VGH Baden-Württemberg mit zwei Beschlüssen vom 17.12.2019, Az. 10 S 566/19 (betreffend die Umwandlungsgenehmigung für den Wald) und Az. 10 S 823/19 (betreffend die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Windkraftanlagen) entschieden, dass alle diese Genehmigungen rechtswidrig sind, weil gegen die Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG verstoßen wurde. Mithin hätten sämtliche Entscheidungen durch die für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zuständige Behörde getroffen werden müssen in dem dafür vorgeschriebenen Verfahren.

2. Folgerungen

Was für Folgerungen kann man aus diesen Entscheidungen nun ziehen?

  1. a) Zunächst kann man davon ausgehen, dass die in den beiden Beschlüssen zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung (es handelte sich um Beschlüsse in zwei Eilverfahren) vom VGH Baden-Württemberg auch in den entsprechenden Hauptsache-Verfahren sowie in seiner gesamten zukünftigen Rechtsprechung angewendet werden wird.

Damit ist die entsprechende Regelung aus dem Windenergie-Erlass Baden-Württemberg hinfällig. Für Baden-Württemberg haben diese Entscheidungen des VGH also eine erhebliche Bedeutung für zukünftige Genehmigungen von Windkraftanlagen. Für die übrigen Bundesländer dürfte sich die Auswirkung der Beschlüsse in engen Grenzen halten, weil dort schon vorher überwiegend die Auffassung vertreten wurde, dass die Genehmigung einer Waldumwandlung zum Zwecke der Errichtung einer WKA von der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG erfasst wird (z.B. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.08.2013, Az. 4 ME 76/13, sowie die entsprechenden Erlasse der Länder Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz). Die – vom VGH als rechtswidrig festgestellte – Rechtsauffassung in dem Windenergie-Erlass Baden-Württemberg dürfte wohl eher politisch motiviert gewesen sein.

  1. b) Unter Zugrundlegung dieser Beschlüsse des VGH dürften auch viele andere bereits erteilte Genehmigungen von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg rechtswidrig gewesen sein, weil wahrscheinlich in einer Vielzahl von Fällen auch bei anderen WKA-Vorhaben zunächst ein Wald gerodet werden musste, ehe die WKA errichtet werden konnte und weil vermutlich auch in diesen Fällen entsprechend der unzutreffenden Rechtsauffassung aus dem Windenergie-Erlass Baden-Württemberg ein falsches Verfahren angewendet und eine fehlerhafte Genehmigung erteilt wurde.

Für die bereits genehmigten und errichteten Windkraftanlagen werden die Beschlüsse des VGH wahrscheinlich dennoch keine weitere Auswirkung haben, auch wenn die zugrunde liegenden Genehmigungen rechtswidrig waren. Das beruht auf folgenden rechtlichen Erwägungen:

Die Genehmigung einer WKA ist ein begünstigender Verwaltungsakt. Der Verwaltungsakt ist deshalb begünstigend, weil der Adressat einen rechtlichen Vorteil, nämlich die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der WKA erlangt. Ein Verwaltungsakt wird unanfechtbar, wenn nicht innerhalb der Widerspruchsfrist ein Widerspruch eingelegt wird und ggf. gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid eine Anfechtungsklage erhoben wird.

In den Fällen, in denen eine WKA bereits errichtet wurde, ist mit Sicherheit die Widerspruchsfrist schon lange abgelaufen. Die Genehmigung für die WKA ist somit unanfechtbar geworden und hat die sogenannte Bestandskraft. Das gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist.

Zwar kann ein rechtwidriger Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, von der Behörde zurückgenommen werden (vgl. § 48 Abs. 1 VwVfG Bund). Das geschieht aber nicht automatisch und immer. Vielmehr ergibt sich aus dem Wort „kann“ (zurückgenommen werden), dass die Behörde ein Ermessen hat, ob sie den rechtswidrigen Verwaltungsakt zurücknimmt. Bei dieser Ermessensentscheidung muss die Behörde abwägen zwischen dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und dem Vertrauensschutz des Begünstigten. Das Gesetz schreibt dazu in § 48 Abs. 2 S. 2 VwVfG: „Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte gewährte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann“. Diese Regelung gilt zwar unmittelbar nur für begünstigende Verwaltungsakte, durch die eine Geldleistung oder Sachleistung gewährt wird (also z.B. Rentenbescheid oder die Bewilligung eines Stipendiums). Die Regelung gilt aber entsprechend auch für sonstige begünstigende Verwaltungsakte, z. B. also auch für die Genehmigung einer WKA.

Wenn der Betreiber einer WKA also nach der Genehmigung der WKA die Anlage errichtet und viel Geld, meistens wahrscheinlich Millionen von Euro, investiert hat, wird sein Vertrauen in den Bestand der Genehmigung in aller Regel schutzwürdig sein. Die Abwägung wird daher ergeben, dass das Prinzip des Vertrauensschutzes gegenüber dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung überwiegt. Dann darf der – rechtswidrige – Verwaltungsakt nicht zurückgenommen werden.

Sollte eine Behörde dennoch der Meinung sein, dass das Prinzip der Gesetzmäßigkeit überwiegt, müsste sie dem Begünstigten den Vermögensnachteil ausgleichen, den dieser dadurch erleidet, dass er auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat (§ 48 Abs. 3 S. 1 VwVfG). Die Behörde müsste dem Begünstigten mit anderen Worten Schadensersatz zahlen. Daran wird keine Behörde ein sonderliches Interesse haben.

Fazit: Die genehmigten und bereits errichteten Windkraftanlagen werden aller Voraussicht nach nicht stillgelegt und nicht abgerissen werden, sondern völlig unverändert weiter betrieben werden.

 

Anmerkung: Viele juristische Laien sind überrascht oder unzufrieden, wenn sie erstmals davon hören, dass ein rechtswidriger Verwaltungsakt nicht automatisch zurückgenommen wird, sondern dass eine Abwägung mit dem Vertrauensschutz des Begünstigten stattfindet. Diese Regelung des Gesetzes ist aber vernünftig und gerecht. Stellen Sie sich vor, dass Sie ein Haus bauen wollen. Dann müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen und vermutlich einen sechsstelligen Kredit aufnehmen. Angenommen Sie bekommen sowohl die Baugenehmigung als auch den Kredit. Sie bauen das Haus und ziehen mit Ihrer Familie dort ein. Drei Jahre nach Ihrem Einzug stellt sich heraus, dass die Ihnen erteilte Baugenehmigung, aus welchen Gründen auch immer (böse Nachbarn können da recht findig sein), rechtswidrig war. Würden Sie es gerecht finden, wenn Ihre Baugenehmigung sofort und automatisch zurückgenommen würde und Sie das Haus abreißen müssten? Sicherlich nicht

3. Ausblick

Was kann man dagegen unternehmen, wenn man den Verdacht hat, dass in der Nachbarschaft eine WKA gebaut werden soll?

Zunächst ist es oft schon ein Problem, rechtzeitig von einem solchen Vorhaben zu erfahren. Damit Ihnen hier nichts entgeht, sollten Sie regelmäßig die an Ihrem Ort weit verbreitete Tageszeitung lesen, regelmäßig das Amtsblatt Ihrer Gemeinde oder Ihres Kreises studieren und auf den Internetseiten Ihres Kreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt suchen. Denn das sind die Medien, auf denen üblicherweise von einem WKA-Vorhaben berichtet wird und auf denen auch die öffentlichen Bekanntmachungen (z.B. nach § 10 Abs. 8 S. 1 BImSchG im förmlichen Genehmigungsverfahren) erfolgen.

Sobald Sie von der Genehmigung einer WKA erfahren, legen Sie sofort Widerspruch ein, am besten als Einschreiben gegen Rückschein, damit Sie die Widerspruchserhebung beweisen können. Wichtig ist dabei erstmal nur, dass Sie den Widerspruch fristgerecht, regelmäßig also binnen eines Monats, einlegen. Die Begründung für Ihren Widerspruch können Sie, u.U. auch mit anwaltlicher Hilfe, später nachreichen.

Inhaltlich gibt es eine Reihe von Punkten, die gegen eine geplante WKA vorgebracht werden können, z. B. Überflugrouten von Vögeln, insbesondere von gefährdeten Vogelarten oder Fledermäusen, schützenswerte Biotope oder auch die Verletzung eines Mindestabstandes zum nächsten Wohnhaus. Dabei können Sie als Nachbar aber nur die Verletzungen von Belangen oder Vorschriften geltend machen, die eine sogenannte nachbarschützende Wirkung haben. Sie können wahrscheinlich nur dann erfolgreich gegen die Genehmigung einer WKA Widerspruch einlegen oder klagen, wenn Sie selbst von den schädlichen Auswirkungen der WKA betroffen sind. Allgemeine Belange des Umweltschutzes, z.B. die Überflugrouten von Fledermäusen oder Vögeln, können in der Regel nur durch Naturschutzverbände geltend gemacht werden.

Günstig ist selbstverständlich auch, wenn sich bereits eine Bürgerinitiative gegen das WKA Vorhaben gebildet hat oder wenn ein Naturschutzverband gegen das WKA Vorhaben vorgeht, dass Sie sich in der Bürgerinitiative bzw. dem Naturschutzverband engagieren. Die Bildung einer solchen Bürgerinitiative können Sie auch selbst initiieren durch eine Anzeige in der Zeitung oder einen Aufruf im Internet. Mit der Zeitung erreichen Sie aber im Zweifel mehr Personen, auch ältere oder solche, die nicht regelmäßig im Internet surfen.

Schließlich müssen Sie, wenn Sie rechtlich gegen eine WKA vorgehen möchten, einen guten Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht einschalten. Als juristischer Laie sind Sie den Verwaltungsbehörden mit deren Rechtsabteilungen ansonsten völlig unterlegen.

Ich wünsche allen Lesern, die sich gegen eine weitere sinnlose WKA wehren wollen, viel Erfolg.

 




Erneuer­bare Energie hat bedeu­tende Schatten­seiten

Der beantragte Gemini-Solarpark nahe der Stadt Las Vegas in Nevada ist das jüngste Beispiel umweltschädlicher Vorhaben bzgl. erneuerbarer Energie.

Solar-„Parks“ verbrauchen Unmengen Land. Im Falle Gemini sind es über 2800 Hektar. Damit wäre dieses Projekt das größte des Landes und hätte die räumliche Ausdehnung einer kleinen Stadt.

Das US-Büro für Land-Management (BLM) ist bereit, das Gemini-Projekt zu genehmigen, welches 130.000 Haushalte mit Energie versorgen könnte. Jeder, der nachts in Las Vegas unterwegs ist, wird sicher erkennen, dass es viel mehr Energie bedarf als aus einem großen Solarpark, um die Lichter nicht ausgehen zu lassen, aber es ist ein Anfang.

Die eigenen Untersuchungen des BLM bzgl. Auswirkungen auf die Umwelt kommen zu dem Ergebnis, dass der Solarpark nicht nur gefährdete Spezies und Pflanzen beeinträchtigen wird einschließlich der Wüstenschildkröte, eines Wüstenfuchses und einer seltenen Pflanze, von der ich noch nie etwas gehört habe, nämlich die threecorner milkvetch.

Naturschutz-Organisationen sind nicht erfreut ob dieses Projektes, darunter auch die Defenders of Wildlife, obwohl diese in ihrem Abstract hinter erneuerbarer Energie stehen. Anstatt gefährdete Spezies und Pflanzen in großen Wüstengebieten zu stören, befürworten einige Organisationen die unrealistische Alternative von Solarpaneelen auf jedem Haus.

Solar- und Windenergie-Projekte haben außerdem das „NIMBY“-Problem [„nicht vor meiner Haustür“]. Während es in der Westhälfte der USA größere freie Wüstengebiete gibt, ist das NIMBY-Problem im Osten ein großes Thema wie etwa in ländlichen Landkreisen in Virginia und anderswo.

Im April vorigen Jahres genehmigte das County Board of Supervisors gegen starke lokale Opposition einen Solarpark auf einer Landfläche von 1200 Hektar. Mit der Einführung von Quoten des Anteils der Einspeisung erneuerbarer Energie in US-Staaten wie Virginia, Nevada und New York neben anderen dürfte der NIMBY-Kampf in Virginia nur der Anfang sein im Kampf gegen Vorschriften bzgl. Erneuerbarer in den gesamten USA. CFACT hat das hier [in deutscher Übersetzung beim EIKE hier] bereits diskutiert.

Das wohl berühmteste Beispiel eines NIMBY-Kampfes gegen erneuerbare Energie trug sich an der Küste von Cape Cod in Massachusetts zu, wo wohlhabende Anwohner, darunter Senator Ted Kennedy, gegen den Cape Wind-Offshore-Windpark kämpften. Nach einem Jahre langen Rechtsstreit hat Energy Management, das Unternehmen hinter dem Projekt, den Stecker gezogen.

Windenergie nimmt in den USA derzeit immer noch zu, erzeugt sie doch über sechs Prozent des Stromes der Nation. Die International Energy Agency IEA erwartet, dass die Zunahme weltweit exponentiell sein wird während der nächsten 20 Jahre. Genau wie Solarenergie weckt auch Windenergie ähnlichen Alarm hinsichtlich Landverbrauch und Schäden in der Wildnis.

Windmühlen töten Hunderttausende Fledermäuse und Vögel jährlich. Mehr Windmühlen bedeuten, dass weitere Millionen geflügelte Geschöpfe jedes Jahr zu Tode kommen. Windmühlen schädigen auch andere Tiere, darunter Hunde und andere Haustiere. Die Turbinen selbst verbrauchen erhebliche Mengen Energie für deren Herstellung und sind auch nicht so einfach zu entsorgen, was hinsichtlich der Umwelt noch weitere Bedenken hervorruft.

Windenergie kann auch für steigende Temperaturen sorgen, was eine witzige Ironie abseits der Ernsthaftigkeit des Themas wäre. Eigentlich ist ja der Hauptgrund des erzwungenen Wechsels von fossilen Treibstoffen zu Erneuerbaren die vermeintliche Umkehrung der „vom Menschen verursachten“ globalen Erwärmung. Jetzt stellt sich heraus, dass sich die Windenergie über einen Punkt hinaus ausweitet, wo sie zur Erwärmung beitragen kann.

Dann sind da noch die umweltlichen Bedenken hinsichtlich der Batterien als Ergänzung zu Erneuerbaren, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Batterien benötigen natürlich Zutaten aus dem Bergbau wie Kobalt und Lithium. Außerdem sind Kosten und Quantität für eine notwendige Batteriekapazität, um Wind und Solar tragfähig zu machen, erheblich, werden aber heruntergespielt, fahren doch Politiker damit fort, der Öffentlichkeit Vorschriften bzgl. Erneuerbarer überzustülpen.

Die umweltlichen Schattenseiten von Wind- und Solarenergie sind allein noch kein Grund, diesen Energiequellen zu entsagen. Vielmehr sind sie ein Argument für geringere Erwartungen und Realismus. Erneuerbare Energie wird uns in absehbarer Zukunft nicht in eine Kohlenstoff-freie Welt führen, unabhängig von den auf vielfältige Weise korrespondierenden Schäden. Infolgedessen sollten Wissenschaftler und politische Entscheidungsträger den wind- und solaren Güterzug abbremsen, um stärker Kosten und Nutzen für die Bevölkerung abzuwägen, ebenso wie für die Natur.

Autor: Peter Murphy, a CFACT analyst, has researched and advocated for a variety of policy issues, including education reform and fiscal policy. He previously wrote and edited The Chalkboard weblog for the New York Charter Schools Association, and has been published in numerous media outlets, including The Hill, New York Post and the Wall Street Journal.

Link: https://www.cfact.org/2020/01/05/renewable-energy-has-significant-downsides/

Übersetzt von Chris Frey EIKE




Kosten des Atomausstiegs

Kein anderes Land hat je einen solchen Versuch mit seiner eigenen Gesellschaft durchgeführt. Ist jedem denkenden Menschen schon qualitativ klar, daß eine so gigantische Kapitalvernichtung nicht ohne Folgen sein kann, so war es bisher der Politik möglich, mit allerlei Esoterik darüber hinweg zu schwafeln. Zumindest konnte man den fürsorglichen Staat geben, der seine Bürger vor der „tödlichen Atomgefahr“ schützt. Es gab zwar bis heute keine Strahlentoten durch das Reaktorunglück in Fukushima, aber es hätte ja vielleicht sein können. Fachleute haben zwar stets das Gegenteil behauptet, aber was sind schon Fachleute gegen „Atomexperten“ von ≫Bündnis 90 / Die Grünen≪ oder sonstigen Vertrauen erschleichenden Organisationen wie ≫Greenpeace≪ etc.?

Im Ausland sieht man die Sache etwas anders. Vielleicht nur, weil man nicht so viele Öko-Sozialisten in den Parlamenten hat, auf die man für künftige Regierungsbildungen Rücksicht nehmen muß. Nun gut, Deutschland ist ja auch noch nicht so lange Demokratie. Irgendwann verstehen auch die Deutschen den Zusammenhang von Stimmenabgabe, Regierung und daraus folgender Politik. Wir schaffen das. Die unmittelbar aus einer sozialistischen Diktatur beigetretene Angela hat es doch offenbar sofort kapiert. Gelernt ist eben gelernt. Sag mir keiner was gegen die Ausbildung der Politkader in der „DDR“ oder wie die späte Margot Honnecker sagte: Die Saat ist gesät.

Die Auswertung von Phase 1

Langsam hat die Wissenschaft die Einmaligkeit des Experiments „Atomausstieg“ an einer realen Gesellschaft erkannt. Besonders Phase 1 mit der unmittelbaren Abschaltung von 10 der 17 Reaktoren in Deutschland im Zeitraum 2011 bis 2017 ist geradezu ideal zur Gewinnung quantitativer Ergebnisse. Ein Zeitraum von nur sechs Jahren ist kurz genug, um von ziemlich konstanten gesellschaftlichen Randbedingungen (z. B. Industrie und Verbrauchsstruktur) ausgehen zu können. Entscheidend ist, daß über 8 GWel (entsprechend 5% der Gesamtleistung) innerhalb weniger Monate nach dem Beschluss vom Netz genommen wurden und bis 2017 insgesamt 11 GW. Dieser Anteil ist viel mehr, als jemals irgendwo auf der Welt in Betracht gezogen wurde. Eine quantitative Auswertung dieser Phase erlaubt auch die Abschätzung der weiteren wirtschaftlichen und gesundheitlichen Auswirkungen bis zu einem vollen Ausstieg bis 2022 und der Belastungen durch Import von Leistung und Energie, die für unsere Nachbarländer entstehen. Besonders der letzte Punkt wird sich noch zu einer außerordentlichen Belastung für die EU entwickeln. Für die Erkenntnis, daß die Produktion der Kernkraftwerke durch fossile Kraftwerke ersetzt werden muß, braucht man eigentlich nur gesunden Menschenverstand. Die zufällige Wind- und Sonnenenergie kann niemals eine an der Nachfrage orientierte Erzeugung ersetzen. Anschaulich gesagt, will man das Licht einschalten, wenn es dunkel wird oder den Fernseher, wenn die Fußballübertragung beginnt. Ob dann gerade der Wind weht oder die Sonne scheint, brauchte bisher keinen Menschen zu interessieren. Der Strom kam aus der Steckdose. Das NATIONAL BUREAU OF ECONOMIC RESEARCH der USA geht nun in einer Studie den interessanten Weg, einmal auszurechen, wie stark die Preise und die Schadstoffbelastung angestiegen sind, gegenüber dem Fall, wenn man die Kernkraftwerke weiter in Betrieb gelassen hätte. Dies ist alles andere, als eine einfache Aufgabe.

Die Datenlage

Die Stromwirtschaft ist außerordentlich genau dokumentiert. In jedem Kraftwerk wird die produzierte elektrische Energie kontinuierlich aufgezeichnet, ebenso die eingesetzten Brennstoffe, die produzierten Schadstoffe usw. Man kann also nicht nur das Geschehen im gesamten Netz zu jedem Zeitpunkt nachvollziehen, sondern die Daten sind auch sehr zuverlässig, da zahlreiche Plausibilitätskontrollen möglich sind. In dieser Studie wurden z. B. alle Kraftwerke mit einer Leistung ab 100 MWel in ganz Europa verwendet. Dies ist notwendig, um die Stromexporte und Importe entsprechend abbilden zu können.

Die Preise für „Strom“ sind über die Strombörsen (elektrische Energie) und die Netzbetreiber (Regelenergie etc.) dokumentiert. Ebenso sind in verschiedenen Quellen die Brennstoffkosten aufgezeichnet. Hinzu kommen noch die Randbedingungen des Netzes (z. B. Transportkapazitäten der einzelnen Hochspannungsstrecken) oder der Grenzkuppelstellen zu unseren Nachbarn. Ebenso noch die Wetterdaten (Tag/Nacht, Windgeschwindigkeiten, Außentemperaturen etc.), die Kalenderdaten (Sonn- und Feiertage) und die regional gemessenen Schadstoffbelastungen (NOx , Feinstäube etc.).

Die Modellbildung

Die Erschaffung eines allumfassenden analytischen Modells für die Stromwirtschaft ist wegen der riesigen Zahl von Variablen und den nahezu unendlichen Kombinationsmöglichkeiten praktisch nicht möglich. Man muß immer vereinfachen und kann immer nur gegebene Situationen „nachrechnen“. So hilft einem der „Merit-Order-Ansatz“ in der Praxis nicht viel weiter, wenn sich das Kraftwerk mit den aktuell geringsten Grenzkosten z. B. am falschen Standort befindet (Leitungskapazitäten) oder dessen Leistungsänderungsgeschwindigkeit nicht ausreicht um die durch z. B. Bewölkung oder Windböen erzeugten Rampen der „Erneuerbaren“ abzufangen. Produktionskosten sind in der realen Welt eben nicht die einzige Randbedingung. Zum Glück ist die hier gestellte Frage wesentlich einfacher: Man hat über den Betrachtungszeitraum von (nur) sechs Jahren einen sehr gut dokumentierten Datensatz der realen Verhältnisse (ca. 4,5 Millionen Daten). Wichtig ist, daß hier die Berechnung nur in eine (definierte) Richtung verläuft. Man muß nur die „richtigen“ fossilen Kraftwerke „abschalten“ und erhält dann die Geld- und Schadstoffmenge als Differenz beider Rechnungen. Hier ist der Gedankengang also umgekehrt: Man gibt nicht den Zahlenwert für eine Variable vor um ein Gesamtergebnis zu erhalten, sondern erhält aus der Kenntnis über die Gesamtsituation die Zahlenwerte der Variablen. In diesem Falle sind die Zahlenwerte für die geringeren Schadstoffmengen und die geringeren Kosten durch einen (fiktiven) Weiterbetrieb der Kernkraftwerke gewünscht.

Event Study Regressions

Ziel der Regressionsanalyse ist hier für jeden Brennstoff in jeder Stunde die durch ihn erzeugte Elektroenergie als Funktion des restlichen Nettobedarfs zu ermitteln. Eingabedaten sind hierfür die in jeder Stunde gemessenen tatsächlichen Produktionsmengen aus den „regenerativen Energien“, Braunkohle, Steinkohle, Erdgas usw. Dem steht die in dieser Stunde (gleich hohe) Stromnachfrage gegenüber. Definitionsgemäß ergibt sich nun der ≫restliche Nettobedarf≪ durch Abzug aller nicht fossilen Quellen. Durch umfangreiche Rechnungen kann man für jeden Brennstoff eine Funktion der produzierten elektrischen Energie als Funktion des im Netz anliegenden ≫restlichen Nettobedarfes≪ ermitteln. Eine Nachrechnung der gemessenen Zustände im Netz mittels der gefundenen Funktionen und ihrer Konstanten ergibt eine recht hohe Genauigkeit. Dies ist jedoch nur für die betrachtete Periode von sechs Jahren gültig.

Machine Learning Approach

Eine weitere hier verwendete Methode verwendet maschinelles Lernen – in Deutschland auch „künstliche Intelligenz“ genannt – zur Simulation. Voraussetzung ist eine möglichst große Datenmenge. Vorteil dieser Methode ist, daß man selbstständig (verborgene) Muster erkennen kann und nicht Gleichungen vorgeben muß, die ja bereits ein möglichst vollständiges Verständnis aller Zusammenhänge erforderlich machen würden. Ein Beispiel ist die Berechnung der Schadstoffe. So stoßen beispielsweise nicht alle Kohlekraftwerke die gleichen spezifischen Schadstoffmengen aus. Sie hängen vom Typ, der Abgasnachbehandlung und vom Betriebszustand ab. Ebenso sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen über den Betrachtungszeitraum nicht konstant. So verändern sich die Relationen von Kohlepreis zu Erdgaspreis. Dies koppelt auf die Einsatzplanung zurück. Zusammenfassend kann man sagen, daß ≫maschinelles Lernen≪ zu wesentlich besseren Ergebnissen bei der Widerspiegelung des Marktgeschehens (Strombörse) führt, als klassische statistische Methoden und ökonomische Modelle. Freilich steht diese Methode erst am Anfang von Forschung und Entwicklung.

Kosten des Teilausstiegs

Mit dem durch maschinelles Lernen gewonnenen Programm wurde nun ein Weiterbetrieb der Kernkraftwerke im Zeitraum 2011–2017 berechnet und dem tatsächlichen Verlauf mit politischer Zwangsabschaltung gegenübergestellt. Die in diesem Schritt der Studie interessierenden Größen sind die geringere fossile Produktion, die veränderten Stromimporte und Exporte von und zu unseren Nachbarländern und die Stromproduktion der weiterlaufenden Kernkraftwerke. Die Rechnung ergab gegenüber dem Weiterbetrieb eine um 3–5 TWh monatlich verringerte Stromproduktion aus den Kernkraftwerken. Die Bandbreite ergibt sich aus der beim Weiterbetrieb notwendigen Stillstandszeiten infolge des Brennelementewechsels. Um diesen Ausfall durch Zwangsabschaltung zu kompensieren ist die Produktion aus fossilen Kraftwerken um 2–3 TWh monatlich angestiegen. Der Rest wäre durch die Nettoimporte abgedeckt worden. Der Ausbau der „regenerativen“ Energien in der Periode ist dabei berücksichtigt worden.

Beeinflussung der Strombörse

Durch den Teilausstieg waren die Strompreise an der Börse um 0,5 bis 8 Dollar pro MWh höher. Ferner gab es durch die Zwangsabschaltung z. B. im Februar 2017 infolge eines Kälteeinbruches und Dunkelflaute sehr viel höhere Spitzenpreise. Dies zeigt deutlich, daß eine rein energetische Betrachtung (Stromproduktion aus „regenerativen“ ersetzt Energie aus Kernkraft) zu völlig falschen Ergebnissen führen kann. Steigt der Stromverbrauch an (z. B. Kälteeinbruch), aber der Wind weht nicht stark genug, explodieren die Strompreise an der Börse, weil die gesamte fehlende Leistung ausschließlich durch die (noch) vorhandenen fossilen Kraftwerke kompensiert werden muß. Zumeist über Erdgaskraftwerke, dessen Brennstoffpreise selbst durch die Kälte übermäßig ansteigen. Ein sich gegenseitig aufschaukelnder Preisanstieg in der schönen neuen Welt der Windmühlen und Sonnenkollektoren. Im Betrachtungszeitraum 2011–2017 waren die Großhandelspreise inflationsbereinigt um 1,8 $/MWh – entsprechend 3,9 % – höher durch den (damals noch teilweisen) „Atomausstieg“. Die Stromproduktion aus den deutschen Kernkraftwerken ging in dieser Periode um 38,2% (-53,2 TWh/a) zurück. Die Produktion aus Steinkohle nahm um 31,7% (28,5 TWh/a) zu, die Produktion aus Erdgas um 26,2% (8,3 TWh/a) und die Stromimporte (netto) um 37,1% (10,2 TWh/a). Hier wird der ganze Wahnsinn eines nahezu gleichzeitigen Ausstiegs aus Kernkraft (2017 noch 86,2 TWh/a) und Kohle (Braunkohle 160,4 und Steinkohle 118,3 TWh/a) deutlich. Dies müßte nahezu alles durch Erdgas und Stromimporte abgedeckt werden. Weder können die „regenerativen“ (2017 noch 175,8 TWh/a) die Lücke füllen, noch unsere Nachbarn ihre Kapazitäten für die Dunkelflaute bzw. Entsorgung unseres Stromabfalls ausbauen. Die entstehenden Kosten aus unserer Nachfrage und dem geringen Angebot aus Erdgaskraftwerken und Stromimporten werden uns eine Preisexplosion bescheren. Danke Frau Merkel, wir schaffen das.

Auswirkungen auf Produzenten

Einen noch tieferen Einblick erhält man, wenn man die mittleren jährlichen Umsätze, Kosten und Gewinne für die Varianten Weiterbetrieb und Ausstieg vergleicht. Als Umsatz jedes Kraftwerks wird das Produkt aus dessen Stromproduktion und zeitgleichen Börsenpreisen angesetzt. Etwaige Zusatzeinnahmen werden nicht berücksichtigt. Bei den Kosten wird das Produkt aus Stromproduktion und Grenzkosten (Brennstoffkosten + Verschleiß; Kapital und Personalkosten fallen ohnehin an) angesetzt. Der entgangene Gewinn ergibt sich aus der Differenz beider Varianten. Der Umsatz der Kernkraftwerke ging um 2,2 Milliarden Dollar jährlich zurück. Parallel stieg der Umsatz der fossilen Kraftwerke um 2,6 Milliarden $/a an. Die Kosten verringerten sich bei den Kernkraftwerken um -0,6 Milliarden $/a (kein Brennstoff und keine zusätzlichen Endlagerkosten mehr), stiegen aber bei den fossilen Kraftwerken um 1,7 Milliarden $/a an. An dieser Stelle sei angemerkt, daß diese Kosten durch die CO2 Abgaben zukünftig noch wesentlich höher ausfallen werden. Damit ergibt die Vergleichsrechnung einen Rückgang der Gewinne der Kernkraftwerke um 1,6 Milliarden $/a bei einem gleichzeitigen Anstieg der fossilen Kraftwerke um 0,7 Milliarden $/a. Man kann also feststellen, daß die Belastung für die Verbraucher weit überproportional angestiegen ist. Die Stromverbraucher müssen über die EEG-Umlage und die Netzentgelte die vollen Kosten tragen, während man für die Produzenten salopp sagen könnte: Ist uns doch egal wie wir den Strom produzieren, wir verdienen immer. Ein klassisches Geschäft zu Lasten Dritter – uns Bürgern. Bei diesem Vergleich wurde unterstellt, daß die Strombörsen unserer Nachbarländer durch unseren „Atomausstieg“ nicht beeinflußt werden. Man sollte aber tunlichst im Auge behalten, daß Preise immer durch Angebot und Nachfrage gebildet werden. Wie lange werden unsere Nachbarn es hinnehmen, daß ihre Preise durch erhöhte Nachfrage aus Deutschland weiter nach oben gezogen werden und gleichzeitig durch die Entsorgung unseres Abfallstroms zu Dumpingpreisen (Preis unter Herstellungskosten) ihre Energieversorger geschädigt werden? Spätestens nach erfolgtem „Atom-“ und Kohleausstieg sind gewaltige politische Konflikte absehbar, die man nur mit dem Geld des deutschen Steuerzahlers glätten können wird. Auch an dieser Stelle ein herzliches „Danke Frau Merkel“ für ihre tolle Europapolitik.

Externe Kosten

Sind Kosten, die in betriebswirtschaftlichen Rechnungen gar nicht oder nur indirekt erfaßt werden: In diesem Falle z. B. die Schäden durch Stickoxide und Feinstäube. Eigentlich ist das Geschwafel von der „Internalisierung der externen Kosten“ lediglich ein Versuch die Planwirtschaft durch einen vermeintlich wissenschaftlichen Ansatz zu legitimieren. Aber Angelsachsen sind für ihren schwarzen Humor bekannt, also warum nicht einmal den Spieß umdrehen und die bekannte Zahlenakrobatik über Todesfälle durch Dieselabgase, Strahlenbelastung (durch Kernkraftwerke) etc. einmal umdrehen? Flugs wird hier nicht nur ausgerechnet, wie viele zusätzliche Todesfälle die Abschaltung der Kernkraftwerke gefordert hat, sondern auch was das gekostet haben soll.

Abschätzung der Emissionen

Die Freisetzung des CO2 wird für jedes Kraftwerk mit seinem spezifischen Wirkungsgrad und seines verwendeten Brennstoffs ermittelt. Wären in Phase 1 die Kernkraftwerke nicht abgeschaltet worden, wären 36,3 Millionen to jährlich weniger abgegeben worden. Für die Berechnung der Emissionen von SO2 , NOx und Feinstaub werden für jedes Kraftwerk die Daten aus den Brennstoffen, der Bauart (Entstickung, Entstaubung und Rauchgaswäsche) und des Betriebszustandes (Leistung) ermittelt. Hätte es nur in der Phase 1 des „Atomausstiegs“ keine Abschaltungen gegeben, wären 15900 to SO2 jährlich, 23700 to NOxjährlich und 600 to Feinstaub jährlich weniger in die Umwelt abgegeben worden. Mittels dieser Daten wurde die Anzahl der zusätzlichen Toten durch den „Atomausstieg“ mit 1142 Toten pro Jahr nur zwischen 2011 bis 2017 ermittelt. Man mag das glauben oder nicht, aber es ist die gleiche Zahlenakrobatik, die uns sonst im Zusammenhang z. B. mit Dieseln aufgetischt wird. Dort jedenfalls wird sie von Politikern und Medien für bare Münze gehalten.

Abschätzung der Immissionen

Um die Aussagen zu verbessern, werden noch die Immissionen im Umfeld jedes Kraftwerks berechnet. Basis sind die Meßstationen im Umkreis von 20 km um das Kraftwerk. Aus ihnen können die lokalen Ausbreitungsverhältnisse abgeleitet werden. Es ergab sich ein Anstieg von (im Mittel) Toten pro Jahr: 124,9 durch Braunkohle-, 315,7 durch Steinkohle-, 20,2 durch Erdgas- und 32,3 durch Ölkraftwerke. Die Gesamtzahl der Toten pro Jahr ist nach dieser Methode nur rund halb so hoch. Prinzipiell ist sie genauer, da sie die örtliche Bevölkerungsdichte, die Wetterverhältnisse und die schon vorhandene Belastung berücksichtigt.

Kosten für Risiko und Abfall der Kernenergie

Durch die Abschaltung der Kernkraftwerke wurde das Risiko eines Störfalls eliminiert und kein zusätzlicher „Atommüll“ mehr erzeugt. Je nach Risiko für einen Störfall (Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenhöhe) und Endlagerung ergeben sich in der Literatur als externe Kosten 1 bis 4 $/MWh. Setzt man 3 $/MWh an, wären durch die Abschaltung 200 Millionen Dollar pro Jahr eingespart worden. Selbst wenn man für die externen Kosten das Zehnfache ansetzen würde – 30 $/MWh sind absurd hoch – wäre die Ersparnis mit 2 Milliarden Dollar pro Jahr immer noch erheblich geringer als die zusätzlichen externen Kosten durch den Mehreinsatz fossiler Energien.

Gesamtbilanz

Hier werden noch einmal die Differenzen der internen und externen Kosten des simulierten Weiterbetriebs zu der (tatsächlichen) Abschaltung der Kernkraftwerke in der Periode 2011 bis 2017 zusammengefaßt. Die Großhandelspreise für elektrische Energie waren im Mittel um 1,6 Milliarden Dollar (alle Preise zum Wechselkurs von 2017) pro Jahr höher, entsprechend 12,7%.

Für das freigesetzte CO2 wurde ein Preis von 50$ pro to angesetzt. Damit ergaben sich zusätzliche externe Kosten von 1,8 Milliarden pro Jahr, entsprechend 13%. Die höchsten externen Kosten sind durch die höhere Luftbelastung entstanden. Der Geldwerte Betrag für die Verkürzung der Lebensdauer wurde mit 8,7 Milliarden Dollar pro Jahr ermittelt. Siehe jedoch weiter oben die Einschätzung solcher Berechnungen über „virtuelle Tote“. Allerdings ist dies nichts anderes, als uns sonst durch „Umweltschützer“, Politiker und Medien vorgesetzt wird. Nach dieser Rechnung ergibt sich ein Schaden von über 12 Milliarden Dollar jährlich durch die Zwangsabschaltungen (nur) der Phase 1 des „Atomausstiegs“. Was die Leistung der verbliebenen (größeren) Kernkraftwerke bis 2022 betrifft, wird der Gesamtschaden mehr als doppelt so groß sein. Etwaige Kosten für den „Netzausbau“, Ersatzinvestitionen etc. sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Anmerkung

Diese Studie hat zumindest immense politische Bedeutung. Seit Jahren ertragen wird die irrsinnigsten Zahlen über die „wahren“ Kosten der Kernenergie. Obwohl überall auf der Welt Kernenergie die geringsten Kosten der Stromerzeugung vorweist – und deshalb auch weiterhin in Kernkraftwerke investiert wird – lassen wir uns durch neomarxistische Ansätze über „externe Kosten“ ins Bockshorn jagen. Schön, wenn man einmal den Spieß umdreht. Es wird eine Freude sein, zu sehen wie die einschlägigen Verfechter der „Großen Transformation“ von DIW, Ökoinstitut, Fraunhofer, Agora, Umwelthilfe etc. diese 12 Milliarden jährlich allein durch die erste Phase des „Atomausstiegs“ in Frage stellen werden. Mögen sie ihre Excel-Tabellen zum rauchen bringen. Es wird sie nicht von ihrem Dilemma erlösen: Entweder sind die Zahlen hier falsch, dann sind aber auch alle ihre Studien zur „Energiewende“ falsch oder sie verteidigen ihre Methoden als richtig, dann geben sie damit endlich zu, daß der „Atomausstieg“ ein schwerer Fehler war.

Der Beitrag erschien zuerst bei NUKEKLAUS hier



Offizielle Klimadatenfälscher

Tony Heller hat einen sehr eindrücklichen Weg gefunden, um zu zeigen, wie NASA und NOAA und all die anderen, die angeblich die Temperatur der Erde messen und in Abbildungen darstellen wollen, die Rohdaten, auf denen ihre Abbildungen basieren, fälschen. In Fälscherkreisen heißt dies natürlich nicht fälschen, sondern Adjusitieren oder Anpassen oder Harmonisieren. Wie auch immer es benannt wird, es bleibt Fälschung und wie alle Fälschung, so kann man auch die in Kollusion in den USA, Japan, dem Vereinigten Königreich (der Wiege von Climategate) vorgenommene Datenfälschung als solche aufdecken, wenn man ein Experte in Originalen ist.

Wenn z.B. auf Basis der Originaldaten gezeigt werden kann, dass vergangene Jahre, in denen Gletscher verschwunden sind, in denen in der Arktis viel weniger Eis war als derzeit (also z.B. die Jahre 1902, 1922 oder 1939) in den Daten der Klimawandel-Alarmisten kälter waren als heute, obwohl die Folgen, die in der zeitgenössischen Presse und der zeitgenössischen wissenschaftlichen Literatur berichtet werden, ein viel wärmeres Klima voraussetzen als heute, während Jahre, in denen die Arktis in Eis ertrunken ist (1963, 1973) und die Sorge vor einer neuen Eiszeit umging, in den Temperaturdaten von NASA oder NOAA, wärmer sind als die zuvor beschriebenen Jahre (1902, 1922, 1939), in denen Grönland fast eisfrei war, dann kann man nicht anders als die für diese Daten Verantwortlichen als Fälscher oder Betrüger zu bezeichnen.

Was wir hier in Worte gefasst haben, hat Tony Heller zum Gegenstand eines seiner besten Videos gemacht. Wir machen daraus eine neue dpa-Wichtel Challenge: Wie kann man erklären, dass in den Daten, die allen Prognosen zum menschengemachten Klimawandel zugrunde liegen, Jahre, in denen die Arktis sich vor Eis nicht retten konnte (1963 und 1973) viel wärmer abgebildet werden als Jahre, in denen die Arktis und Grönland fast eisfrei waren (1902, 1922, 1939)?

Das Video von Tony Heller verdient es, in jedem Forum, jedem blog, jeder Kommentarspalte die Klimawandel zum Gegenstand haben, hinterlassen zu werden. Wie immer können diejenigen, die der englischen Sprache nicht mächtig sind, hier klicken und über die Settings (Subtitels English autogenerate, dann auto-translate German) deutsche Untertitel einstellen.

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Tesla- „Giga-Fabrik“ in Brandenburg – will Elon Musk vom deutschen Klimaschutz profitieren?

Musk offenbarte seine Pläne zwar quasi nebenbei; die Ankündigung schlug dennoch in den Quantitätsmedien ein wie eine Bombe. Deutsche Politiker freuen sich schon über das Klimafanal in Fabrikform. So Merkels Peter Altmaier:

„Daß Deutschland den Zuschlag bekommt, ist eine wichtige, eine gute Nachricht!“

Warum eigentlich? Weil Musk Millionen investieren will? Eine Milchmädchenrechnung: Für die Errichtung einer „Giga-Fabrik“, die auch noch das Klima „rettet“, werden natürlich erst einmal Dutzende Millionen Steuergelder in den Taschen von Musk landen. Vielleicht ist das seine Strategie: Es ist nichts Neues, daß ausländische Hersteller die deutsche Subventionslandschaft abgrasen und  medienorientierte Politiker hereinlegen. Entweder wird das vom Steuerzahler finanzierte Werk dann nach Ablauf der Minimalfrist dicht gemacht und nach Osten verlegt; oder – das gibt es auch – es wird nur abkassiert und gar nichts gebaut. Daß angeblich oder realiter 10.000 Arbeitsplätze entstehen sollen, ist gesamtwirtschaftlich kaum relevant. Die Angestellten hätten ein paar Jahre einen mitunter gut bezahlten Job, aber ihr Produkt schadet unserem Land letztlich nur. Das Problem der Windkraft-Ingenieure: Abriß-Spezialisten.

Die neuesten Nachrichten zur Tesla-Fabrik sehen auch schon so aus. Focus titelt: „Tesla bekommt Grundstück zum Billigpreis“, für nur ein Drittel. Und die Welt legt nach: Tesla will offenbar billige Arbeitskräfte aus Polen für die Fabrik anwerben.

Geahnt haben das wohl nicht nur die „Klimaleugner“, sondern sogar die GEZ-Medien. Deutschlandfunk Kultur, sonst ein Hort politischer und klima-apokalyptischer Korrektheit, titelt tatsächlich „Elon Musk steht für Größenwahn“. Im Interview meint der verrentete Greenpeace-Ingenieur Wolfgang Lohbeck, die protzigen Tesla-Limousinen seien das falsche Signal, es bedürfe kleiner, leichter, effizienter Autos. (Da stimme ich zu, am besten deutsche Lupos und Polos als Diesel und Benziner.)

„Autos, die drei Tonnen wiegen, die nahezu eine Tonne Batterie mit sich schleppen. Hier wird tatsächlich Elektromobilität in einer Weise pervertiert, die für die ganze Branche letztlich schädlich ist.“

Da hat Experte Lohbeck nicht ganz recht, weil jedes Elektroauto schädlich ist, wie selbst Klimalesch und das ZDF klar zum Ausdruck gebracht haben. Der Mann hat in seiner Argumentation zudem die Psychologie außer Acht gelassen: Die Klimaretter-Klasse ist durch die Bank und seit langem bekannt für ihre erstaunlich offen zur Schau getragene Doppelmoral. Niemand fliegt zum Beispiel häufiger und weiter als Wähler und Mitglieder der Grünen wie die Fridays-for-Future-Chefin Luisa Neubauer. Die Ökomasche ist für die grünen Neo-Feudalisten schlicht eine Quelle der eigenen elitären Identität und eine Möglichkeit, sich von der Plebs moralistisch abzugrenzen. Früher fuhren solche Leute einen dicken Benz; heute eben ein Moral-Auto. Und da kein Besserverdiener auf Dauer und bei dicker werdendem Bauch Lust hat, sich in ein kleines Akku-Auto zu quetschen, das zu wenig kostet und nicht einmal 200 Kilometer weit kommt, will man natürlich eine teure und ausladende Limousine, der man ansieht, wieviel Geld der Besitzer hat. Und trotzdem hochmoralisch ist, soviel Doppelstandard muß sein. Effiziente kleine E-Karossen sind nur etwas für linke Studenten, oder ein Kandidat fürs Zweitauto, für die Kurzstrecke in der Innenstadt.

Lohbeck ergänzt noch, daß er Elon Musk als eine „problematische Persönlichkeit“ betrachte. In der Tat: Der Techno-Mogul ist ähnlich wie Virgin-Chef Richard Branson als Maulheld bekannt, der mit Vorliebe knallige Projekte wie die Marsbesiedlung verfolgt, mit denen man in die Medien kommt. Nichts gegen technische Visionäre; was wären gerade wir Deutschen (und die Welt) ohne wagemutige Unternehmer und Konstrukteure wie Carl Benz, Wilhelm Maybach, Gottlieb Daimler, Hugo Junkers und Ernst Heinkel. Nur das waren Männer mit Wirklichkeitssinn und fundierter Kenntnis der Natur. Die heutigen Techno-Visionäre scheinen zum Gutteil Profiteure zu sein, die nur nach Aufmerksamkeit des politmedialen Komplexes gieren.