Richtig soll sein, dass Sie gesagt habe, dass nicht alle, sondern lediglich alle Klimaflüchtlinge – davon zu Beginn nur solche von Südseeinseln (ca. zwei Millionen), also nicht (sofort) alle im Antrag genannten, 150 Millionen als akut bezeichneten Klimaflüchtlinge – das einklagbare Recht auf einen deutschen Klimapass bekommen sollen.
Laut unseren Medien sei die erste Darstellung einfach nur dumm und rääääächts. Die zweite – und bestimmt richtige Darstellung – sei dagegen beruhigend, denn darin stecke die bekannte, GRÜNE Vernunft und Sachkenntnis, mittels deren Zukunftsthemen richtungsweisend gelöst werden ([8] und Tagesschau 16.12.2019 [5]).
Ein GRÜNER Leitantrag an den Bundestag
Entstanden ist die ganze Aufregung, weil C. Roth federführend einen Antrag der GRÜNEN ([6] Drucksache 1 9/1 5781, 19. Wahlperiode 1 0.12.2019) an den Bundestag eingereicht hat. Manche haben diesen wohl gelesen und sind wegen des Inhalts anscheinend so etwas, wie „vom Stuhl“ gefallen.
GRÜNE Ideen können (in Deutschland) jedoch nie falsch oder gar schlecht sein. Wer so etwas behauptet, gar noch verbreitet, wie (nicht nur) ein Vertreter einer Oppositionspartei im Bundestag:
AfD, Jörg Meuthen auf facebook: … Liebe Leser, die sogenannten „Grünen“ wollen nichts weniger als die Abschaffung des Nationalstaats in seiner bisherigen, bewährten Form. Ihr großes Experimentierlabor hierfür ist Deutschland …
… So hat nun Claudia Roth die Forderung erhoben, dass Deutschland selbsternannten „Klimaflüchtlingen“ aus aller Welt neuartige „Klimapässe“ ausstellen sollte, die selbigen dann „eine selbstbestimmte und frühzeitige Umsiedlung“ ermöglichen würden.
Aber damit nicht genug: Den Migranten sollen dann, so will es Frau Roth, nach ihrer Ankunft in unserem Vaterland sogleich „staatsbürgerähnliche Rechte“ eingeräumt werden. …
ist entweder weit, weit rääächts, oder einfach zu ungebildet, um der GRÜNEN Genialität zu begreifen. Für unsere Medien der übliche Auftrag, Fachpersonen der GRÜNEN zu befragen und das Missverständnis fürsorgend richtig zu stellen ([8] Der Tagesspiegel, [9] dpa-Faktencheck, [5] Tagesschau, Anlage A).
Die Vorgeschichte
Der aktuelle Antrag der Grünen im Bundestag zum Klimapass basiert auf einem Leitantrag von einem Parteitag im letzten Jahr [1]. Damals wurde es bereits publiziert. Es gab allerdings Medien, die solche Ideen nicht als „grandiose, GRÜNE Idee, leider vom dummen Volk wieder nicht verstanden“, sondern als das, was es ist, betrachteten und auch so publizierten:
[3] ZEIT Online 21. November 2018: Klimapass? Eine verrückte Idee
Die Grünen wollen Bewohnern der vom Klimawandel bedrohten Regionen einen Pass für die Länder ausstellen, die den Klimawandel verursachen. Klingt gut, ist aber irre.
… Wir haben zu viel CO2 in die Atmosphäre geblasen, vorgestern, gestern und wir tun es heute noch so ungehemmt, als würde es kein Morgen geben … Dafür müssen wir Verantwortung übernehmen – zum Beispiel mit dem Klimapass. Das finden jedenfalls die Grünen. In ihrem gerade eben verabschiedeten Wahlprogramm steht zu lesen: „Historisch betrachtet sind die westlichen Industriestaaten die Hauptverursacher klimaschädigender Treibhausgase. Daher soll die EU zusammen mit anderen Industriestaaten vorangehen und im Rahmen einer gemeinsamen Regelung den Bewohner*innen von bedrohten Inselstaaten, die durch die Klimakrise unbewohnbar werden, Klimapässe anbieten.“
Die Idee geht auf den weltweit renommierten deutschen Klimaforscher Hans Joachim Schellnhuber zurück, den Gründer und jahrelangen Vorsitzenden des Potsdamer Klimaforschungsinstituts. Auch der Wissenschaftliche Beirat der Regierung für Globale Umweltveränderungen (WGBU) hat sie aufgenommen. Die WGBU bezeichnet den Klimapass als ein „zentrales Instrument einer menschenwürdigen Klimapolitik“. In dem Politikpapier, das der WGBU der Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) vergangen Sommer überreichte, steht zu lesen, der Klimapass „soll von der Erderwärmung existenziell bedrohten Personen die Option bieten, Zugang zu und staatsbürgergleiche Rechte in weitgehend sicheren Ländern zu erhalten“.
Was sich allerdings schon damals lesen lies: Die GRÜNEN haben eine schon länger „kreisende“ Idee nur wieder aufgegriffen und fordern deren Umsetzung. Die etablierten Parteien wissen ebenfalls längst von dieser Idee, haben sie auch vor einiger Zeit „begrüßt“, sich aber nicht getraut, sie auch umzusetzen. Aber im Kern finden sie diese nicht schlecht.
Sie machen es also anders: Frau Merkel ließ es sich nicht nehmen, in Marrakesch den UN-Klimapakt zu unterzeichnen, der genau die Umsetzung solcher Ideen (an den Länderparlamenten vorbei) vorbereitet.
Der Vorteil: Die etablierten Parteien wissen genau, dass diese Idee derzeit den hier schon länger Lebenden nicht vermittelbar ist und Stimmen kosten würde. Es bleibt also nur die Lösung, dass die UN über die EU es als Verordnung vorschreibt. EU-Verordnungen umgehen alle nationalen Parlamente und sind EU-weit sofort Gesetz. Damit hat man das gleiche Ziel erreicht, kann aber „Stein und Bein“ schwören, daran nicht schuld zu sein.
Umgekehrt, man kann erzählen, dass es verpflichtende Aufgabe der Politik ist, die Umsetzung zu controllen, weil man sonst an die EU eine hohe Strafe zahlen muss.
Die GRÜNEN, (noch) nicht in Regierungsverantwortung, müssen auf solche Winkelzüge der Politik keine Rücksicht nehmen.
Der Antrag der GRÜNEN
Es war deshalb anzunehmen, dass die GRÜNEN einen solchen Beschluss in ihr Parteiprogramm aufnehmen. Schließlich können sie immer neu feststellen, dass keine ihrer Ideen, so blöde oder unglaubwürdig sie auch sei, ihnen Wählerstimmen kostet.
Und so kam, was kommen muss: Die GRÜNEN stellten einen Antrag „Der Bundestag wolle beschließen“:
[6] Deutscher Bundestag Drucksache 1 9/1 5781, 19. Wahlperiode 1 0.12.2019, Antrag Klimabedingte Migration, Flucht und Vertreibung – Eine Frage globaler Gerechtigkeit
Die GRÜNEN wissen: Es gibt nichts Schlimmes auf der Welt, für das nicht wir – über das Klima – verantwortlich sind
[6] Antrag der GRÜNEN: Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Klimakrise führt zu einschneidenden Veränderungen in der Welt – schon heute. Für Millionen von Menschen weltweit ist die Erderwärmung längst kein theoretisches Phänomen mehr. Tagtäglich erleben sie die Zerstörung ihrer Gegenwart. Klimakrise bedeutet für sie Wüstenbildung, Ernteverlust, Versalzung der Böden, Wasserknappheit, Überschwemmung oder Hitzewellen und Brände. Extreme Wetterereignisse nehmen zu, Ökosysteme und Lebensgrundlagen werden zerstört, Hunger und Armut verschärft.
Klimakrise: das ist aber auch der unermessliche Verlust von sicherem Zuhause, von Heimat, von jahrtausendealten Kulturgütern. Die Zahl der Menschen, die durch klimabedingte Ereignisse vertrieben wurden, hat sich seit den 70er-Jahren vervierfacht.
Ganze Inselgruppen und breite Küstengebiete drohen, zukünftig von der Weltkarte zu verschwinden. Heute schon werden innerstaatlich mehr Menschen durch klima- und umweltbedingte Katastrophen wie Fluten und Stürme als durch Gewalt und Konflikte vertrieben.
Diese Auflistung ist insofern interessant, als sie allen Daten der realen Welt widerspricht. Es sind ausschließlich Ergebnisse simulierter Klimaszenarien, welche vielleicht – oder auch nicht – eintreffen könnten. Dieser Hintergrund wird dem Parlament, welches der Liste zustimmen soll (und aus Dummheit, gepaart mit politischer, vorauseilender „Gehorsamkeit“ auch werden) aber nicht mitgeteilt.
Sie wissen auch genau, wie viele Klimaopfer es gibt, bzw. vertrauen jedem, der es zu wissen vorgibt
[6] Antrag der GRÜNEN: … Das Internal Displacement Monitoring Centre registrierte in der Zeit von 2008 bis 2017 durchschnittlich mehr als 24 Millionen erstmals Vertriebene pro Jahr, Tendenz steigend. Die jüngste Studie des UN-Klimarats (IPCC) geht davon aus, dass selbst beim Erreichen des zwei-Grad-Ziels bis zum Jahr 2050 bis zu 280 Millionen Menschen vertrieben werden, innerhalb ihres jeweiligen Landes und über die Grenzen hinaus. In ihrer Groundswell-Studie aus dem Jahr 2018 rechnet die Weltbank mit 140 Millionen klimabedingt Vertriebenen allein in Sub-Sahara-Afrika, Südasien und Südamerika bis 2050. Allerdings legt sie auch dar, dass circa 80 Prozent der Vertreibung durch ambitionierte Minderung und Anpassung vermeidbar seien.
Eines jedenfalls wird deutlich:
Auch wenn es unterschiedliche Schätzungen und Modellrechnungen gibt, die Herausforderungen durch weltweite Klimafolgen sind erheblich – und sie wachsen …
Wir wissen schon, dass es nicht so ist. Aber in der Zukunft könnte es so kommen. Und Apokalypsen fabulieren ist zudem sooo schöööön …
[6] Antrag der GRÜNEN: … Bereits zwei Grad Erderwärmung würden derweil ausreichen, um ganze Staaten wie das im Pazifik liegende Tuvalu komplett verschwinden zu lassen. Nicht nur Inselstaaten sind betroffen: Eine aktuelle Studie von Climate Central kommt zu dem Ergebnis, dass durch den Anstieg des Meeresspiegels verschiedene Küsten-Megacities wie
Bangkok, Shanghai, Mumbai oder Alexandria unbewohnbar würden. Rund 150 Millionen Menschen leben heute auf Land, das bis Mitte des Jahrhunderts unter der Hochwasserlinie liegen könnte.
In vielfacher Hinsicht ist die Klimakrise eine Krise der globalen Gerechtigkeit: Während sich auch in Deutschland und Europa die extremen Wetterereignisse verdichten, trifft die Klimakrise in erster Linie den globalen Süden – und damit just jene Regionen dieses Planeten, die am wenigsten zur Erderwärmung beigetragen haben. In den betroffenen Regionen wiederum sind besonders diejenigen betroffen, deren Existenz auf natürlichen Ressourcen beruht und die die geringsten Möglichkeiten haben, sich vor Naturgefahren zu schützen oder auf klimatische Veränderungen zu reagieren: Subsistenzbäuerinnen und -bauern, Kleinfischer und Kleinfischerinnen – insbesondere Frauen, Kinder, Minderheiten und andere vulnerable Gruppen. Dabei wirkt die Klimakrise nicht nur unmittelbar auf die Lebensrealität vor Ort ein, sondern verschärft bereits
bestehende Probleme zum Teil erheblich. Konflikte um immer knappere Ressourcen
nehmen zu. Elementare Menschenrechte wie das Recht auf Nahrung, Wasser, Wohnen, Bildung, Gesundheit, eine saubere Umwelt und ein Leben in Würde – Menschenrechte also, die vielerorts ohnehin unter besonderem Druck stehen – werden infolge der Klimakrise zusätzlich verletzlich ….
Grenzenlos soll unsere Hilfe (vom Geld unserer Bürger zu bezahlen) werden. Denn wo schlechtes Wetter ist, soll niemand wohnen müssen
[6] Antrag der GRÜNEN: … Es ist deshalb auch Aufgabe und Verantwortung aller Industriestaaten, eine Antwort auf die Phänomene klimabedingter Migration, Flucht und Vertreibung zu geben …
… Zugleich nehmen Naturkatastrophen wie Fluten und Stürme an Intensität, Ausmaß und Häufigkeit zu – auch infolge der Klimakrise. In diesen und anderen Fällen ist der Zusammenhang zur Erderwärmung zwar wissenschaftlich anerkannt, aber komplex.
Es wurde bislang kein Instrument entwickelt, um transnationale Migration im Zusammenhang mit Klimaveränderungen zu legitimieren. Entsprechend geraten Menschen, die vor plötzlichen Extremwetterereignissen fliehen, sei es nun temporär oder dauerhaft, in eine völkerrechtliche Schutzlücke. Das entsprechende Vakuum muss die internationale Staatengemeinschaft dringend füllen.
Mit Blick auf die Situation von Binnenvertriebenen ist die konsequente Umsetzung der UN-Leitlinien betreffend Binnenvertreibung (Guiding Principles on Internal Displacement) zu stärken, die ausdrücklich auch Fälle von „natürlichen oder vom Menschen verursachten Katastrophen“ und damit auch Extremwetterereignisse abdecken – und die Betroffenen explizit „vor der zwangsweisen Rückführung an einen Ort oder Neuansiedlung an einem Ort“ schützen, „an dem ihr Leben, ihre Sicherheit, ihre Freiheit und/oder ihre Gesundheit gefährdet wären“ …
Wer sich betroffen fühlt, soll würdevoll entscheiden können (ob er in unser Sozialsystem kommen will)
[6] Antrag der GRÜNEN: … Im migrationspolitischen Bereich wiederum wird es vor allem darauf ankommen, dass durch individuelle Mobilitätsrechte vorausschauende Planung für die Betroffenen ermöglicht wird; dass diese also selbstbestimmt, frühzeitig und würdevoll über eine mögliche Migration entscheiden können; dass es aber auch Orte gibt, an denen sie sich
niederlassen können.
Auch muss sich die internationale Staatengemeinschaft darauf einigen, wie sie mit dem erwartbaren Verlust ganzer Staatsgebiete umzugehen gedenkt. Entsprechende Debatten und Verhandlungen bedürfen deutlich mehr Nachdruck. Wenn absehbar ist, dass beispielsweise Inselstaaten im Pazifik vollständig verschwinden, muss dringend festgelegt werden, welche völkerrechtlichen Folgen der Verlust des Territoriums für die Betroffenen, ihre Staatsangehörigkeit und ihren Schutzanspruch mit sich bringt. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Staatenlosigkeit de facto und de jure verhindert wird. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Lösungen international voranzutreiben – etwa die Idee eines Klimapasses, dessen individueller Ansatz den Betroffenen ermöglicht, selbstbestimmt und frühzeitig über ihre Migration zu entscheiden …
Die folgende Listung der GRÜNEN Forderungen an Deutschland ist so umfangreich, unverständlich und juristisches „Harakiri“, dass davon auszugehen ist, die Unterzeichner haben sie selbst nicht (mehr) verstanden
Vollständige Listung siehe Anlage B. Hier nur ein minimalistischer Auszug. Man wird den Verdacht nicht los, dass ein erheblicher Teil des GRÜNEN Klientels aus Jurist*innen besteht, die so, wie inzwischen viele Anwaltskanzleien über die Migranten an den von diesen (auf Kosten der Steuer zahlenden Bürger) ausufernden Asylprozessen verdienen, an den mit diesen Forderungen verbundenen, weltweiten – dann zig-millionenfachen – Klima-Betroffenheitsprozessen verdienen möchten, wie es Greenpeace und Germanwatch ja aktuell schon „üben“. Zur Umsetzung bedient man sich zweier bewährter Prinzipien:
-dem von C. Junker: Setze eine Idee in die Welt. Wenn niemand darauf reagiert, setze sie um
-und dem von Horst Seehofer: Formuliere eine Gesetzesvorlage so unverständlich, dass niemand ihren Sinn und Inhalt begreift. Keiner wird es zugeben und so kann es Gesetz werden.
Selbstverständlich soll der nicht verbindliche Beschluss des Klimaabkommens für Deutschland Gesetz werden (was mit dem Klimagesetz bereits gestartet wurde). Ein Vorgeschmack, dass der von Frau Merkel 2018 unterzeichnete – angeblich nur als Absichtserklärung gedachte – UN-Migrationspakt genau so einmal auch deutsches Gesetz und einklagbar werden wird.
[6] Antrag der GRÜNEN: … Anlage II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
1. … die vollständige Einhaltung der Pariser Klimaziele und der Nachhaltigkeitsziele sicherzustellen;
2. der Verpflichtung des Pariser Klimaabkommens nachzukommen … sondern Ausdruck historischer Verantwortung, globaler Gerechtigkeit und des Menschenrechtsschutzes zugleich sind;
4. gemäß Verursacherprinzip den deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung … diese Gelder strikt an den nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen auszurichten;
6. elementare Menschenrechte wie das Recht auf Nahrung, Wasser, Wohnen, Bildung, Gesundheit und ein Leben in Würde … zu garantieren …
13. sich … für die Einrichtung eines globalen Verursacherfonds … zum Beispiel auch bei Umsiedlungen im Rahmen klimabedingter Migrationsbewegungen …
14. auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene effektiven Rechtsschutz für diejenigen zu ermöglichen, die durch die Folgen der Klimakrise konkrete Schäden und Verluste erleiden … für die Stärkung des Rechtswegs und des Instruments der Klimaklagen einzusetzen …
25. sich dafür einzusetzen, umweltinduzierte beziehungsweise klimabedingte Migration rechtzeitig, würdevoll, selbstbestimmt, sicher und vor allem legal durch völkerrechtlich verbriefte individuelle Mobilitätsrechte zu ermöglichen; den Betroffenen das Recht zu garantieren, innerhalb ihres Landes, in der Region und gegebenenfalls über die eigene Region hinaus umzusiedeln; von der Erderwärmung existenziell bedrohten Personen die Option zu bieten, Zugang zu Schutz und letztlich staatsbürgergleichen Rechten in weitgehend sicheren Ländern, insbesondere in Staaten mit historisch oder gegenwärtig hohen Treibhausgasemissionen zu erlangen …
26. zu diesem Zweck auch die Einführung eines Klimapasses national, europaweit und international voranzutreiben und in einer ersten Phase den Bevölkerungen kleiner Inselstaaten anzubieten, deren Staatsgebiet durch den Klimawandel unbewohnbar werden;
28. ein modernes Einwanderungsrecht mit Punktesystem einzuführen und über eine Einwanderungskommission gegebenenfalls zusätzlich Punkte zur vereinfachten Arbeitsmigration für von der Klimakrise Betroffene zu vergeben;
29. sich dafür einzusetzen, die Kategorie des subsidiären Schutzes im Rahmen der EU-Anerkennungsrichtlinie (2011/95/EU) auf Katastrophenvertriebene auszuweiten; auf nationaler Ebene die Familienzusammenführung wieder zu stärken sowie die im Schengen-Kodex vorgesehene Möglichkeit humanitärer Visa konsequenter zu nutzen;
30. grundsätzlich großzügige und verlässliche Aufnahmekontingente über das Resettlement-Programm des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) zu ermöglichen, den deutschen Anteil am jährlichen, vom UNHCR ermittelten Resettlement-Bedarf entsprechend der eigenen Wirtschaftskraft zu erfüllen…
Berlin, den 10. Dezember 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Nach dem – wirklich mühsamen – Durchlesen des vollständigen Antrags bleibt nur eine Feststellung: Es ist geradezu „der Wahnsinn“, wie sich die GRÜNEN mit dem Klimawandel auskennen (meinen). Sie können zwar Kobolde und Kobald nicht unterscheiden, sie wissen den Unterschied zwischen Speicher und Stromnetz nicht und auch nicht, wie die Pendlerpauschale funktioniert.
Aber beim Klima sind sie wohl überzeugt, endlich alles wirklich zu wissen. Dabei hat man bei diesem Antrag den Verdacht, dass irgendjemand alle irgendwo zu findenden, alarmistischen Schlagwörter und nationale, wie internationale, wie NGO-basierende Lösungsvorschläge zusammengesucht und zusammenhanglos in diesen Antrag kopiert hat. Dies nach der Devise: wenn ich möglichst viel hineinkopiere, wird irgend etwas davon ja wohl stimmen. Es vorab zu klären, kann aber nicht unsere Aufgabe sein.
Vielleicht tut der Autor den GRÜNEN dabei doch unrecht und es steckt umgekehrt, ein klares, strategisches Kalkül dahinter. Denn umso unsinniger und unverständlicher etwas beim Klima und Energie ist, umso leichter findet unsere Umweltministerin (gemeinsam mit den etablierten Parteien) daran Gefallen und stimmt zu. Die (schon wahlfähigen) Freitagshüpfer sowieso. Wer auf Bildung verzichtet, verfällt leicht dem Glauben, dass viel und dazu unverständlich geschriebener Text „Wissenschaftlichkeit“ ausweist.
Deutschland und seine CO2-Erbschuld
[6] Antrag der GRÜNEN: …Begründung
Mit dem Pariser Klimaabkommen … wurde vereinbart, dass Länder mit großem ökologischem Fußabdruck entsprechend Verantwortung übernehmen und mit den Ländern des globalen Südens nach gemeinsamen Lösungen suchen. Die konsequente Implementierung der vereinbarten Maßnahmen ist also bei Weitem kein Almosen. Vielmehr steht auch die Bundesrepublik Deutschland – historisch, aber auch vertraglich – in der Verantwortung für Weltzusammenhänge, die sie mitverursacht hat und weiterhin mit verursacht … führt die Klimakrise doch ebenso zu Menschenrechtsverletzungen wie letztere die Anpassung an die Klimakrise erschweren ….
… Menschen sind bereits betroffen und werden zukünftig gezwungen sein, umzusiedeln – weil ihr Boden vertrocknet, weil durch den steigenden Meeresspiegel ihre Häuser unterspült werden, weil der nahegelegene Staudamm unter der Last der schmelzenden Gletscher zu bersten droht.
Organisation für Migration (IOM) definiert klimabedingte Migrantinnen und Migranten vor diesem Hintergrund als „Personen oder Personengruppe, die aufgrund plötzlicher oder fortschreitender deutlicher Veränderungen der ihr Leben beeinflussenden Umwelt- und Lebensbedingungen gezwungen sind oder sich veranlasst sehen, ihre Heimat zu verlassen, sei es zeitweise oder permanent, und die sich innerhalb ihres Heimatlandes oder über dessen Grenzen hinaus bewegen“.
… Es gibt aber auch Situationen, die sich deutlich klarer darstellen lassen. Insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner flacher Inselstaaten, vor allem im Pazifik, sind mit der Notwendigkeit einer mittelfristigen Umsiedlung sehr direkt konfrontiert …
… Eines jedenfalls ist offenkundig: Es wird den einen großen internationalen Wurf zum Umgang mit klimabedingter Migration, Flucht und Vertreibung auf absehbare Zeit nicht geben …
Auch die Bundesregierung muss dazu beitragen, klimabedingte Migration sicher, selbstbestimmt und planbar zu gestalten
… Schätzungen zufolge sind bereits 150 Millionen Indigene von den Folgen des Klimawandels betroffen. Sehr häufig leben sie in sensiblen Ökosystemen wie kleinen Inselstaaten oder Atollen im Pazifik, in tropischen Regenwäldern, in arktischen Regionen, im Hochland der Anden und des Himalaya oder in den Wüstengebieten Afrikas; in Lebenswelten also, die stärker und unmittelbarer von der Klimakrise betroffen sind als andere …
Haben nun 140 Millionen, sich als „Klimaflüchtlinge“ Fühlende, Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft? Medien sagen: Nein, (nicht nur) der Autor sagt: Ja
Was eine C. Roth in einem Interview wohlwollenden Redakteur*innen erzählt, ist ohne Belang. Sie hat (rein persönliche Meinung des Autors [10]) nicht im Ansatz ausreichende Ahnung über das – beantragte –Thema.
Alleine wichtig ist nur, was im Antrag steht:
[6] Antrag der GRÜNEN: … Schätzungen zufolge sind bereits 150 Millionen … von den Folgen des Klimawandels betroffen …
Im Antrag werden demnach sogar mehr als 140 Millionen als Klimafolgen-betroffen genannt. Und weiter liest man, dass alle Klimaflüchtlinge – und die, welche sich dafür halten – Anrecht auf einen deutschen Klimapass haben sollen:
[6] Antrag der GRÜNEN: ... Mit Blick auf die Situation von Binnenvertriebenen ist die konsequente Umsetzung der UN-Leitlinien betreffend Binnenvertreibung (Guiding Principles on Internal Displacement) zu stärken, die ausdrücklich auch Fälle von „natürlichen oder vom Menschen verursachten Katastrophen“ und damit auch Extremwetterereignisse abdecken – und die Betroffenen explizit „vor der zwangsweisen Rückführung an einen Ort oder Neuansiedlung an einem Ort“ schützen, „an dem ihr Leben, ihre Sicherheit, ihre Freiheit und/oder ihre Gesundheit gefährdet wären“ …
26. zu diesem Zweck auch die Einführung eines Klimapasses national … voranzutreiben und in einer ersten Phase den Bevölkerungen kleiner Inselstaaten anzubieten, deren Staatsgebiet durch den Klimawandel unbewohnbar werden …
Es lässt sich klar herauslesen, dass mindestens 150 Millionen – in Zukunft also noch viel mehr – bereits akut Klimabetroffene sind. Einschränkend erwähnt wird nur, dass eine „erste Phase“ vorgeschaltet werden soll. Nirgens ist im Antrag jedoch davon die Rede, die Klimapass-Rechte nicht auf alle, sich als „Klimaflüchtlinge“ bezeichnenden oder benannten auszuweiten, also irgendwie einzuschränken.
Der ARD Faktenfinder hat diese Sichtung wohl nicht vorgenommen [5]. Vielleicht, weil der „Klärungs-“Beauftragte schon nach kurzem Überfliegen feststellte, was aus dem Antrag dann herauszulesen wäre. In der Erklärungsnot ist es naheliegend und einfacher, Frau C. Roth zu befragen. Die weiß auf alles die „vernünftige“ Antwort, im Zweifelsfall, dass ein Text vollkommen anders interpretiert werden muss und gemeint sei, als er geschrieben steht und wer die deutsche Grammatik richtig anwendet, eben räääächts ist, und/oder nicht ausreichend intelligent sein kann.
Zum Inhalt der GRÜNEN, hemmungslosen Fabulierungen über Klimawandel und Vulnerabilität ließen sich viele Rezensionen schreiben. Zu diesen Themen finden sich solche (nicht nur) auf EIKE aber bereits zuhauf. Deshalb nur der Link zu einer externen „Betrachtung“, die kurz und prägnant den im Antrag hinterlegten, GRÜNEN Wahnsinn beschreibt:
Achgut: Inseln versenken mit Claudia Roth
Fazit
Entfällt. Der (bewusst) umfangreiche Originaltext ist selbsterklärend.
Der Autor ist gespannt, welche Spannweite an Meinungen im Blog dazu dargestellt und diskutiert werden.
Anlage A
[5] Tagesschau: Antrag der Grünen Aufregung um den „Klimapass“
Rechte Blogs behaupten, Grünen-Politikerin Roth habe die deutsche Staatsbürgerschaft für 140 Millionen „Klimaflüchtlinge“ gefordert. Hintergrund ist ein Antrag, in dem es auch um den „Klimapass“ geht. Was steckt dahinter?
Von Patrick Gensing, ARD-faktenfinder
„Claudia Roth fordert deutsche Staatsbürgerschaft für 140 Millionen ‚Klimaflüchtlinge“, behaupten Seiten wie „PI-News“ oder „Anonymousnews“. AfD-Chef Jörg Meuthen schreibt auf Facebook, Roth wolle „unser Land abschaffen“, die deutsche Staatsbürgerschaft solle an „Klima-Flüchtlinge verschenkt werden“. Tausende Nutzer teilen diese Berichte und Behauptungen. Auch die „Bild“-Zeitung berichtet über einen Plan, der es „in sich“ habe, und Empörung bei anderen Parteien.
„PI-News“ behauptet, Roth fordere die deutsche Staatsbürgerschaft für 140 Millionen Flüchtlinge.
Antrag im Bundestag
Hintergrund ist eine Debatte im Bundestag, der am Freitag auf Antrag der Grünen über die Folgen „klimabedingter Migration, Flucht und Vertreibung“ diskutierte. In dem Antrag hieß es:
Ganze Inselgruppen und breite Küstengebiete drohen, zukünftig von der Weltkarte zu verschwinden. Heute schon werden innerstaatlich mehr Menschen durch klima- und umweltbedingte Katastrophen wie Fluten und Stürme als durch Gewalt und Konflikte vertrieben.
Der Bundestag solle die Regierung daher auffordern, die Einführung eines Klimapasses voranzutreiben.
„Lösungsansätze vor Ort“
Haben die Grünen damit die deutsche Staatsbürgerschaft für 140 Millionen Flüchtlinge gefordert? In einem Interview antwortete Roth auf die Frage, ob all diese Menschen hierherkommen sollten:
Die wenigsten wollen das. Natürlich will die Kaffeebäuerin aus dem Benin nicht nach Bamberg ins Anker-Zentrum. Wenn sie schon umsiedeln muss, dann wenigstens regional. Es geht also primär darum, Mechanismen und Lösungsansätze vor Ort zu unterstützen – in der afrikanischen Tschad-Region zum Beispiel, wo große Dürre herrscht, oder in Bangladesch, wo ganze Landstriche vom Meer verschluckt werden.
Im Folgenden spricht sie dann über „Bürgerinnen und Bürgern pazifischer Inselstaaten wie Tuvalu oder Kiribati“, deren „Land vollständig im Meer zu verschwinden droht“. In solchen Fällen sei ein „Klimapass“ ein „Lösungsvorschlag“. Roth bezog diese Aussage also nicht auf die Zahl von geschätzt 140 Millionen Flüchtlingen, sondern auf die Bewohner von Staaten, die vollständig verschwinden könnten.
Anlage B
Anmerkung: Lang, aber immer noch nicht der vollständige Text, sondern nur die wichtige Anlage mit den Forderungen an den Bundestag:
[6] Antrag der GRÜNEN: …Anlage II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
1. eine umfassende Kehrtwende hin zu einem sozial-ökologischen Wandel in allen Sektoren und Politikbereichen einzuleiten, ein besonderes Augenmerk auf Politikkohärenz und strukturelle Reformen zu legen, und die vollständige Einhaltung
der Pariser Klimaziele und der Nachhaltigkeitsziele sicherzustellen;
2. der Verpflichtung des Pariser Klimaabkommens nachzukommen und das Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten nach dem Klimagerechtigkeits- und Verursacherprinzip ernst zu nehmen, das sowohl für die Industrie- als auch für die Schwellenländer gilt und für alle Bereiche der Nachhaltigkeit gelten muss;
3. sich dazu zu bekennen, dass die konsequente Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung nicht nur klimaoder entwicklungspolitisch geboten – sondern Ausdruck historischer Verantwortung, globaler Gerechtigkeit und des Menschenrechtsschutzes zugleich sind;
4. gemäß Verursacherprinzip den deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung auf den fairen Anteil von rund zehn Prozent des Kopenhagen-Versprechens anzuheben und allergrößtenteils aus öffentlichen Mitteln zu erbringen; zu diesem Zweck die Ausgaben für internationale Klimafinanzierung um jährlich 800 Millionen Euro sowie die weiteren Ausgaben für offizielle Entwicklungszusammenarbeit (ODA) um jährlich 1,2 Milliarden Euro zu erhöhen, bis das jahrzehntealte Versprechen, mindestens 0,7 Prozent der Wirtschaftsleistung für globale Entwicklung auszugeben, endlich erfüllt ist; danach die Klimagelder weiter anwachsen zu lassen mit dem Ziel, die Zusätzlichkeit der Zusagen zur internationalen Klimafinanzierung gegenüber dem 0,7-Prozent-Ziel mittelfristig sicherzustellen; diese Gelder strikt an den nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen auszurichten;
5. die Anzahl der Vorhaben, die die Unterstützung von Frauen, marginalisierten Gruppen und Subsistenzbäuerinnen und -bauern bei der Bewältigung der Klimakrise zum Hauptziel haben, deutlich zu erhöhen; zugleich sicherzustellen, dass alle klimapolitischen Vorhaben gender-responsiven und inklusiven Kriterien entsprechen Global gerecht handeln, Menschenrechte schützen
6. elementare Menschenrechte wie das Recht auf Nahrung, Wasser, Wohnen, Bildung, Gesundheit und ein Leben in Würde zu achten, zu schützen und zu garantieren; auf eine allumfassende Anerkennung des Menschenrechtes auf saubere Umwelt hinzuwirken; den extraterritorialen Staatenpflichten nachzukommen, sich gegenseitig zu unterstützen und zusammenzuarbeiten, um die Menschenrechte aller Menschen zu verwirklichen;
7. sich auf internationaler Ebene im Rahmen der Staatengemeinschaft entschieden gegen die Kriminalisierung von Menschen- und nicht zuletzt Frauenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern sowie gegen die systematische Verfolgung der derzeit besonders gefährdeten Landrechts- und Umweltaktivistinnen und –aktivisten einzusetzen; 8. sich für eine Stärkung des UN-Menschenrechtsrats sowie der bestehenden UNSonderberichterstatterinnen und -berichterstatter einzusetzen – darunter derer für Umwelt und Menschenrechte, für die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten sowie für die Menschenrechte von Binnenvertriebenen;
9. sich dafür einzusetzen, dass Menschenrechtsverstöße im Kontext der Klimakrise nicht zuletzt auf UN-Ebene noch sehr viel stärker in den Fokus rücken, genauer klassifiziert und menschenrechtliche Entwicklungen im Kontext klimabedingter Migration und Flucht gezielter beobachtet werden; 10. sich für die völkerrechtliche Verankerung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einzusetzen und den UN Binding Treaty Prozess als globales und rechtsverbindliches Abkommen engagiert voranzutreiben; sich insgesamt für eine wirksame Ausrichtung globaler Produktions- und Lieferkettenprozesse auf die strikte Einhaltung der völkerrechtlich verbrieften Menschenrechte stark zu machen – inklusive der Menschenrechte der dritten Generation; Resilienzaufbau und Anpassungsmaßnahmen verstärken, Schäden und Verluste kompensieren
11. sich national, auf europäischer wie internationaler Ebene dafür stark zu machen, dass den vom Klimawandel betroffenen Menschen in ihren Heimatländern eine umfangreiche internationale Unterstützung für Resilienzaufbau und zur Anpassung an den Klimawandel zukommt, explizit auch für Maßnahmen zur Prävention und Reduktion klimabedingter Migration und Vertreibung;
12. die Zusagen für die internationale Klimafinanzierung bedarfsgerecht aufzustocken, die Bedarfe für die Finanzierung von Schäden und Verlusten zu ermitteln und zusätzlich Gelder bereitzustellen für entstandene Schäden und Verluste, für die bisher im UNFCCC-Rahmen keinerlei Mittel vorgesehen sind;
13. sich vor diesem Hintergrund für die Einrichtung eines globalen Verursacherfonds zur fairen Lastenverteilung zum Ausgleich von Schäden und Verlusten einzusetzen – zum Beispiel auch bei Umsiedlungen im Rahmen klimabedingter Migrationsbewegungen oder Wiederaufbau nach Extremwetterereignissen; sich proaktiv an einer zielgerichteten Debatte über dessen Ausmaß, dessen institutionelle Ansiedlung, über eine Beitragsgewichtung gemäß Verursacherprinzip sowie über
mögliche Finanzierungsinstrumente zu beteiligen;
14. auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene effektiven Rechtsschutz für diejenigen zu ermöglichen, die durch die Folgen der Klimakrise konkrete Schäden und Verluste erleiden – insbesondere, solange die Verursacherstaaten selbst keine ausreichenden finanziellen Mittel für den Umgang mit Loss and Damage zur Verfügung stellen beziehungsweise keine politische Lösung gefunden ist – und sich entsprechend für die Stärkung des Rechtswegs und des Instruments der Klimaklagen einzusetzen;
15. Klimarisikoversicherungen aktiv voranzutreiben; darauf zu achten, dass diese armen und verwundbaren Bevölkerungsgruppen sowie Staaten zugutekommen, ohne finanzielle Risiken einseitig auf sie abzuwälzen; dazu beizutragen, die Klimarisikoversicherungen gemäß Verursacherprinzip auszugestalten und in ein breiteres Konzept zum Risikomanagement einzubetten;
16. im Rahmen von Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe gezielt Risikoregionen bei der Vorbereitung auf klimatische Veränderungen und den Katastrophenfall zu helfen, indem die Katastrophenvorsorge ausgebaut wird, Frühwarnsysteme auf- oder ausgebaut sowie Maßnahmen zur Risikominderung in den jeweiligen nationalen Systemen verankert und mit wirksamen Rechtsvorschriften untermauert werden;
17. besonders betroffene Länder bei der Schaffung eines erhöhten Bewusstseins für umwelt- und klimapolitische Belange im Bildungs- und Ausbildungswesen zu unterstützen, um Menschen in diesem Bereich zu befähigen und lokale Governance-Strukturen zu stärken;
18. die internationale humanitäre Hilfe für Katastrophenvertriebene zu erhöhen, offene Zuständigkeitsfragen zu klären, die schnelle und flexible Koordinierung internationaler humanitärer Hilfe zu gewährleisten sowie eine frühzeitige Übergangshilfe und einen schnellen Wiederaufbau vor Ort gemäß dem Ansatz „Build Back Better“ zu leisten – damit Dörfer, Städte und Infrastruktur insgesamt rasch und entlang lokaler Schwerpunktsetzung wieder aufgebaut werden können;
19. sich im Rahmen ihrer Programme zur Stärkung von Anpassung und Resilienz gezielt für alternative Einkommensmöglichkeiten und entsprechende Fortbildungsmaßnahmen für Frauen und Kinder sowie Alte stark zu machen, da es häufig sie sind, die infolge von (klimabedingten und sonstigen) Migrationsbewegungen in sozioökonomisch unterversorgten Regionen zurückbleiben; Migration, Flucht und Vertreibung im Kontext der Klimakrise
20. sich auf nationaler und EU-Ebene dafür einzusetzen, dass ausreichend Gelder bereitgestellt werden, um bestehende Datenlücken auf dem Gebiet der klimabedingten Migration, Flucht und Vertreibung bestmöglich zu schließen und entsprechende interdisziplinäre Forschungsvorhaben auch in den betroffenen Regionen zu unterstützen – gerade auch mit Blick auf komplexe Phänomene wie Migrationsbewegungen infolge schleichender Umweltveränderungen;
21. sich dafür einzusetzen, bestehende Arbeitsprozesse zu klimabedingter Flucht und Migration nach Kräften politisch, strukturell und finanziell zu unterstützen, sich gegenüber anderen Staaten insbesondere aus dem Kreis der Industrieländer für diese Prozesse einzusetzen, deren enge Anbindung an Zivilgesellschaft und Forschung sicherzustellen sowie gemeinsam mit möglichst vielen weiteren Staaten bislang erarbeitete Empfehlungen und bestehende effektive Praktiken auch umzusetzen;
22. Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Arbeitsplan der Task Force on Displacement umzusetzen; sich dafür einzusetzen, dass die bereits erarbeiteten Empfehlungen der Task Force in nationale wie europäische Politik integriert werden;
23. die Empfehlungen aus dem Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration sowie dem Globalen Pakt für Flüchtlinge auf nationaler wie europäischer Ebene engagiert voranzutreiben;
24. sich dafür einzusetzen, die bestehenden Multi-Stakeholder-Prozesse auf den unterschiedlichen Ebenen noch kohärenter zu koordinieren; a. zu diesem Zweck die Themenkomplexe „Schäden und Verluste“ sowie „klimabedingte Migration, Flucht und Vertreibung“ – und damit die Arbeit der Taskforce on Displacement des Warsaw International Mechanism for Loss
and Damage im Rahmen der UNFCCC-Architektur – systematisch und in angemessenem Umfang auf der Tagesordnung der jährlichen UN-Klimakonferenzen zu verankern;
b. durch eine wertgebundene Außenpolitik der Bundesregierung in diesem Bereich auch innerhalb der Vereinten Nationen auf eine Klärung und Herstellung der Zuständigkeiten für den Schutz von klimabedingt Vertriebenen im humanitären Sektor sowie aufklare Zielvereinbarungen und Ergebnisse hinzuarbeiten; durch die Einberufung eines Sonderbeauftragen (Special Representative) beziehungsweise eines Sonderberaters (Special Advisor) für klimabedingte Migration, Flucht und Vertreibung in der Struktur des UNGeneralsekretariats zu verbessern;
25. sich dafür einzusetzen, umweltinduzierte beziehungsweise klimabedingte Migration rechtzeitig, würdevoll, selbstbestimmt, sicher und vor allem legal durch völkerrechtlich verbriefte individuelle Mobilitätsrechte zu ermöglichen; den Betroffenen das Recht zu garantieren, innerhalb ihres Landes, in der Region und gegebenenfalls über die eigene Region hinaus umzusiedeln; von der Erderwärmung existenziell bedrohten Personen die Option zu bieten, Zugang zu Schutz und letztlich staatsbürgergleichen Rechten in weitgehend sicheren Ländern, insbesondere in Staaten mit historisch oder gegenwärtig hohen Treibhausgasemissionen zu erlangen – und so dem Verlust grundlegender Rechte vorzubeugen;
26. zu diesem Zweck auch die Einführung eines Klimapasses national, europaweit und international voranzutreiben und in einer ersten Phase den Bevölkerungen kleiner Inselstaaten anzubieten, deren Staatsgebiet durch den Klimawandel unbewohnbar werden;
27. sich im Rahmen der Entwicklungs- und Außenpolitik dafür einzusetzen, alle Debatten und Verhandlungen über eine vorausschauende und planbare Migration, über Versorgung und Integration, als auch über regionale Lösungsansätze und
Mechanismen gemeinsam mit den Betroffenen zu führen, Ownership sicherzustellen und die notwendige Finanzierung gemeinsam mit den betroffenen Staaten zu garantieren;
28. ein modernes Einwanderungsrecht mit Punktesystem einzuführen und über eine Einwanderungskommission gegebenenfalls zusätzlich Punkte zur vereinfachten Arbeitsmigration für von der Klimakrise Betroffene zu vergeben;
29. sich dafür einzusetzen, die Kategorie des subsidiären Schutzes im Rahmen der EU-Anerkennungsrichtlinie (2011/95/EU) auf Katastrophenvertriebene auszuweiten; auf nationaler Ebene die Familienzusammenführung wieder zu stärken sowie die im Schengen-Kodex vorgesehene Möglichkeit humanitärer Visa konsequenter zu nutzen;
30. grundsätzlich großzügige und verlässliche Aufnahmekontingente über das Resettlement-Programm des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) zu ermöglichen, den deutschen Anteil am jährlichen, vom UNHCR ermittelten Resettlement-Bedarf entsprechend der eigenen Wirtschaftskraft zu erfüllen; und gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten auf deren jeweilige Teilnahme am Resettlement-Programm hinzuwirken; Klimapolitik: international, feministisch, intersektional
31. sicherzustellen, dass sämtliche Projekte und Politiken zum Schutz von klimabedingt Vertriebenen einem menschenrechtsbasierten, partizipativen Ansatz folgen und die Rechte der besonders verletzlichen Menschen gewahrt werden;
32. sich dafür einzusetzen, dass – gerade weil Frauen und Mädchen, marginalisierte Gruppen sowie Indigene auf besondere Weise von der Klimakrise betroffen sind – ihnen eine Schlüsselfunktion in den Verhandlungen, Bewältigungsstrategien
und Anpassungsmaßnahmen zukommt;
33. eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Kommission im Bereich Klimadiplomatie zu gewährleisten;
34. den auf der COP23 in Bonn verabschiedeten Gender Action Plan national umzusetzen, Gender-Aspekte in der nationalen und europäischen Klimapolitik deutlich zu verankern sowie die Partizipation und Gleichstellung von Frauen und marginalisierten Gruppen im UNFCCC-Prozess zu gewährleisten;
35. in der Außen-, Entwicklungs-, Sicherheits- sowie Klimapolitik stets und prinzipiell eine intersektional-feministische Perspektive einzunehmen;
Berlin, den 10. Dezember 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Quellen
[1] GRÜNE: Dokument: 43.Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz 9.-11.November2018,Leipzig; Änderungsantrag zu EP-U-01 Nach Zeile 658 einfügen: 1.7 Europäischer Klimapass als Baustein menschenwürdiger Klimapolitik
[2] ZEIT Online 10. November 2018: Die Grünen: Bedingt radikal
[3] ZEIT Online 21. November 2018: Klimapass: Klimapass? Eine verrückte Idee
[4] Tichys Einblick So, 15. Dezember 2019: Pläne der Grünen: mit dem „Klimapass“ nach Deutschland einwandern
[5] Tagesschau 16.12.2019: Antrag der Grünen Aufregung um den „Klimapass“
[6] Achgut 19.12.2019: Inseln versenken mit Claudia Roth Stell dir vor: Der Sahel ergrünt und die Pazifik-Inseln wachsen. Und keiner geht hin und guckt mal nach.
[7] ntv Freitag, 13. Dezember 2019: Frühzeitige Umsiedlung Grünen-Politikerin Roth fordert „Klimapass“ für Flüchtlinge
[8] Der Tagesspiegel 16.12.2019: Gesetzesentwurf der Grünen-Fraktion Was hinter der „Klimapass“-Idee steckt
[9] [10] EIKE 30. April 2019: Claudia Roth auf Forschungsreise zum Klimawandel