Per „Klimanotstand“ in die Öko-Diktatur ?*

Am 21. August 2017 verkündete der Stadtrat von Darebin City in Australien den Klimanotstand. Diesem Schritt folgten bisher rund 800 Kommunen in 16 Ländern, darunter auch 65 deutsche Städte. Ebenso stimmten diverse Parlamente für die Ausrufung des Klimanotstands in ihren Ländern. So geschehen beispielsweise in Österreich, Großbritannien, Irland, Frankreich, Spanien und Argentinien. Am 28. November 2019 zog dann schließlich auch das EU-Parlament nach und proklamierte den Klimanotstand für alle 28 Mitgliedstaaten. Wobei Papst Franziskus zuvor seinerseits bereits den globalen Klimanotstand ausgerufen hatte. Glaubt man dem Chor der meisten deutschen Medien, handelt es sich bei all dem um eine reine Symbolpolitik, mit der letztlich nur noch einmal unterstrichen werden solle, was ohnehin jeder wisse, nämlich dass wegen des Klimawandels dringender Handlungsbedarf bestehe. Die begeisterten Reaktionen der radikalen Klimapopulisten, deren Gelärme auf der Straße überhaupt erst zu der Welle von Notstandserklärungen geführt hatte, sagen indes etwas anderes. So meinte Luisa Neubauer, das deutsche Gesicht der Bewegung „Fridays for Future“: „Einen Klimanotstand auszurufen ist kein Selbstzweck. Es ist eine Ansage. Wir sind gespannt auf die Taten, die diesen Worten folgen.“ Noch deutlicher wurde die schwedische Dauerschulschwänzerin Greta Thunberg, die in gewohnt grimmiger Manier twitterte: „Lasst uns hoffen, dass sie jetzt drastische hinreichende Maßnahmen ergreifen.“

Drastische Maßnahmen gefordert

Wahrscheinlich hat „Klima-Greta“ schon zu lange im Unterricht gefehlt, um zu wissen, wie „drastische Maßnahmen“ in Notstandssituationen aussehen. Ein gutes Beispiel hierfür bietet das Deutschland der Jahre 1919 bis 1933. Gestützt auf den Artikel 48 der Verfassung konnte der Reichspräsident Notverordnungen am Parlament vorbei erlassen, wenn er „die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet“ wähnte, also einen Notstand sah. Wie beispielsweise Paul von Hindenburg mit seinen Verordnungen „zum Schutze des Deutschen Volkes“ vom 4. Februar und „zum Schutze von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933. Mit diesen setzte er fast alle verfassungsmäßigen Grundrechte wie die Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit, die Garantie des Privateigentums sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis außer Kraft – und bereitete so den Boden für die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur.

Heute würden die Deutschen ebenfalls wichtige, vom Grundgesetz garantierte Freiheitsrechte verlieren, wenn ihre Regierung plötzlich zu der Auffassung käme, dass die Ausrufung des „Klimanotstands“ doch nicht nur symbolisch gewesen sei und ein Katastrophenfall oder gar „Innerer Notstand“ vorliege. Dann nämlich träte die Notstandsverfassung in Kraft, welche auf den am 30. Mai 1968 als Zusatz zum Grundgesetz verabschiedeten Notstandsgesetzen beruht. Diese könnten zwar noch keine Ökodiktatur begründen, aber angesichts der Klimahysterie ist unschwer vorstellbar, wie die Stimmung hierzulande dann aussähe und welch gesetzgeberisches Potenzial sich dadurch böte. Wem hier die Phantasie fehlt, dem sei wieder ein Blick auf das Jahr 1933 empfohlen, in dem das deutsche Parlament am 24. März anlässlich des angeblichen Notstands nach dem Reichstagsbrand das Ermächtigungsgesetz erließ und so für seine eigene Selbstentmachtung stimmte, was von der Weimarer Verfassung an keiner Stelle – auch nicht im Artikel 48 – vorgesehen war. Ein durch den Klimanotstand und die später hieraus resultierenden Notverordnungen an die Macht gekommener Ökodiktator könnte problemlos jedes vermeintlich klimaschädliche Verhalten wie Autofahren oder Fleischessen verbieten. Die Aufdeckung von Verstößen gegen seine Anordnungen obläge einer Öko-Polizei, und die „Klimasünder“ hätten harte Strafen zu gewärtigen – bis hin zur Exekution. Ein surreales Horrorgemälde?

Mehr als ein Schreckgespenst

Nun, schon im Oktober 2012 forderte Prof. Richard Parncutt auf den offiziellen Internetseiten der Karl-Franzens-Universität Graz vehement die Todesstrafe für all jene, die den „vom Menschen gemachten Klimawandel“ öffentlich „leugnen“. Und Niko Paech, Hochschullehrer an der Uni Siegen und Referent der „Tele-Akademie“ des Südwestrundfunks, regte im Spätsommer 2019 an, Klimaschädlingen mittels nachbarlicher Bespitzelung auf die Schliche zu kommen und sie wegen ihres Lebensstils unter Druck zu setzen. Eine Ökodiktatur zwecks „Rettung des Klimas“ wäre also im Grundsatz durch aus dem ähnlich, was man heute gemeinhin als „faschistisch“ bezeichnet. Natürlich treten die Vorreiter und politischen Profiteure der Klimaschutzbewegung derzeit noch recht konziliant auf, was viele Normalbürger als Zeichen von Verstand und Mäßigung werten. Dabei ist aber zu bedenken, dass knallharte Ideologen oft Kreide fressen, bis sie an der Macht sind, und erst dann erkennen lassen, wie weit sie für die Erfüllung ihrer Visionen zu gehen bereit sind. Anders sieht das hingegen bei den etwas unbedarfteren Parteigängern der Klimagurus aus, die schon jetzt nicht mehr zu bremsen sind, wenn es um den Ruf nach einem grünen Zwangsregime geht. So schrieb etwa „T-Online“-Redakteur Jonas Schaible, die „Erderhitzung … erfordert neues Denken, neue Antworten – aber natürlich keine Ökodiktatur.“ Seine nachfolgende Argumentation kommt jedoch als lupenreine Apologie einer solchen daher: Man könne „der Klimakrise nicht mit den eingeübten Mechanismen der Vernunft begegnen und auch nicht mit den üblichen Mitteln der Politik.“ Ein demokratisch gewählter Repräsentant sollte daher „nicht wie eine Maschine vermuteten Volkswillen exekutieren“, sondern „führen“.

Gefahr für etablierte Gremien

Käme die Ökodiktatur, würden am Ende wohl auch Gremien wie das EU-Parlament entmachtet, weil diese als Relikte aus der Zeit der repräsentativen Demokratie den Allmachtsansprüchen der Elite der „Klimaretter“ im Wege stünden. Insofern könnte sich die „symbolische Geste“ vom 28. November 2019 noch als ganz fatales Eigentor erweisen.

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)*  Anmerkung der EIKE-Redaktion :

https://www.preussische-allgemeine.de/

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