Correctiv-Faktenchecker-, ARD-Faktenfinder-Unwesen

Um eine solche Prüfung durchzuführen müssen drei Kriterien erfüllt sein:

  • Faktenprüfer müssen über die intellektuelle Kompetenz und die Fähigkeit, sich sachkundig zu machen, verfügen, die notwendig ist, um die in Streit stehenden Fakten zu prüfen.
  • Faktenprüfer müssen sich ein möglichst umfassendes Bild des Feldes machen, aus dem die zu prüfende Aussage stammt bzw. auf das sie sich bezieht, d.h. sie müssen den State of the Art der in der Regel wissenschaftlichen Diskussion aufarbeiten.
  • Faktenprüfer müssen über Methoden und Kriterien verfügen, um sich ein unabhängiges Urteil auf Grundlage von divergierenden und zum Teil widersprüchlichen Behauptungen über die Realität zu bilden.

Faktenchecker wie der ARD-Faktenfinder oder Correctiv erfüllen keines dieser Kriterien, sie sind keine Faktenprüfer.

Die Vorgehensweise von Correctiv und die des ARD-Faktenfinders ist nicht geeignet, um einen Faktenprüfung durchzuführen, denn die dort beschäftigten Journalisten, sehen ihre Aufgabe ausschließlich darin, Informationen zu sammeln, die ihrem ideologischen Vorurteil entsprechen.

Ein Wissenschaftler, der eine Aussage prüfen will, geht wie folgt vor: Er sucht Belege, die für die Richtigkeit der Aussagen sprechen, und er sucht Belege, die gegen die Richtigkeit der Aussage sprechen. Er versucht, mit anderen Worten, sich einen Überblick über den Stand der Forschung zu einem bestimmten Thema zu machen, z.B. zum Klimawandel, der angeblich von Menschen verursacht wird oder zu Fragen der Motivation von Zuwanderern für ihre Zuwanderung. Auf Basis der Ergebnisse, die seine Recherche erbracht hat, analysiert er dann, ob die Belege eher für oder eher gegen die vorgebrachte Aussage sprechen. Mit anderen Worten: Er bildet sich ein Urteil, was voraussetzt, dass er zu einer solchen Urteilsbildung auch in der Lage ist. Damit er dazu in der Lage ist, benötigt er Fachkenntnis, er benötigt Kriterien und er benötigt Methodenkenntnisse.

Wir haben ernsthafte Zweifel, dass die ARD-Faktenfinder bzw. die Correctiv Faktenchecker über diese Qualifikationen verfügen.

Gegen die Annahme, dass sie die entsprechenden Qualifikationen haben, spricht die Auswahl ihrer “Prüfthemen”, ihre Vorgehensweise und letztlich das implizite Eingeständnis, zur Bildung eines eigenen Urteils nicht fähig zu sein.

Prüfthemen

Die thematische Schieflage beim ARD-Faktenfinder haben wir in der Vergangenheit bereits dokumentiert (z.B. hier und hier). Wir haben auch nach weniger intensiver Prüfung keinen Anlass anzunehmen, dass bei Correctiv nicht dieselbe Schieflage vorhanden ist. Demnach kommen die Prüfthemen, denen sich die Faktenfinder/-checker widmen vorzugsweise und überwiegend aus den folgenden Bereichen:

  • AfD
  • Rechtsextremismus
  • Umwelt / Klimawandel
  • Zuwanderung
  • Hate Speech
  • Homophobie /LSBTIQxxx

Die Agenda der identitätslinken politischen Korrektheit ist damit ausgerechnet die Agenda, der sich die Faktenchecker oder “-finder” verschrieben haben. Allein diese thematischen Schwerpunkte machen schon deutlich, dass sowohl der ARD-Faktenfinder als auch Correctiv ideologisch motivierte Veranstaltungen sind, deren Zweck darin besteht, politische Gegner zu diskreditieren. Es wäre ein Leichtes, diesen Eindruck zu beseitigen, indem die politischen Aussagen von CDU/CSU, SPD, LINKE oder Bündnis90/Grüne geprüft würden, indem die Behauptung einer Klimakrise einem “Faktencheck” unterzogen würde, indem geprüft würde, was es mit den linken Behauptungen von sich bereichernden Kapitalisten auf sich hat, ob Hate Speech nicht öfter von links als von rechts kommt und so weiter. Wir haben hier absichtlich Prüfthemen von dem ideologischen Pol gewählt, dem sich weder ARD-Faktenfinder noch Correctiv widmen. Sie sind eben keine unabhängigen Faktenchecker, sie sind ideologische Inszenierungen, die Unbedarften vorgaukeln wollen, sie seien eine Art “Prüfinstanz”.

Vorgehensweise

Wären Sie eine Prüfinstanz, ihr Vorgehen wäre oben beschrieben: Sammeln, was es an Belegen gibt, die für oder gegen die Aussage, die geprüft werden soll, sprechen. Bilden eines Urteils auf Grundlage der gesammelten Informationen (was, wie gesagt, die entsprechende Kompetenz voraussetzt). Das Vorgehen von ARD-Faktenfinder und Correctiv weicht jedoch erheblich davon ab. Sie gehen mit einer Voreinstellung an die zu prüfenden Aussage heran, einer, wie man vermuten kann, ideologischen Voreinstellung, einem ideologischen Vorurteil. Ist ihnen die Aussage ideologisch genehm, dann wollen Sie Kritik an der Aussage entkräften, ist ihnen die Aussage ideologisch nicht genehm, dann wollen sie die Aussage als falsch darstellen. Im ersten Fall suchen sie AUSSCHLIESSLICH nach Informationen, die für die Richtigkeit der ihnen genehmen Aussage sprechen, im zweiten Fall AUSSCHLIESSLICH nach Informationen, die gegen die Richtigkeit der ihnen nicht angenehmen Aussage sprechen.

Das ist kein Faktencheck, das ist Mumpitz, Mumpitz, der aus Inkompetenz oder aus Böswilligkeit resultiert, in jedem Fall aber ein gestörtes Verhältnis zur Wahrheit abbildet.

Inkompetenz (oder Böswilligkeit?)

Dass weder der ARD-Faktenfinder noch Correctiv-Faktenchecker in der Lage sind, das zu leisten, was sie zu leisten vorgeben, nämlich Aussagen zu prüfen, wird besonders daran deutlich, dass ihr Bemühen, eine ihnen genehme Aussage zu belegen oder eine ihnen nicht genehme Aussage als falsch darzustellen, grundsätzlich mit einem Appell an Autoritäten betrieben wird. Sie zitieren andere. Lassen andere, von denen sie behaupten, sie seien Experten, zu Wort kommen, berichten von Studien Anderer und basieren ihre Aussagen ausschließlich auf das Urteil von Anderen, von bestimmten Anderen, Anderen, die sie natürlich so ausgesucht haben, dass am Ende die ihnen genehme Aussage bestätigt, die ihnen nicht genehme Aussage als falsch dargestellt wird.

Das hat mit dem Prüfen von Aussagen nichts zu tun.

Der ARD-Faktenfinder und Correctiv-Faktencheck sind Formen des Etikettenschwindels. Sie sind eine Art Kult, eine Kirche, deren Mitglieder für sich einen besonderen Status in Anspruch nehmen, aufgrund dessen sie wiederum von sich behaupten, dass die von ihnen gemachten Aussagen glaubwürdiger seien als die von anderen gemachten Aussagen. ARD-Faktenfinder und Correctiv-Faktencheck wollen den Leichtgläubigen unter ihren Anhängern somit den Fehlschluss ad auctoritatem als gültigen Schluss verkaufen, in der Hoffnung, genug Dumme unter den eigenen Followern zu finden.

Weil die Faktenchecker und Faktenfinder Etikettenschwindel darstellen, weil beide Correctiv wie ARD, so weit von einer korrekten Prüfung der Richtigkeit von Aussagen entfernt sind, wie man es nur sein kann, weil die Auswahl ihrer Prüfthemen ideologisch motiviert ist, ihre Herangehensweise an die Prüfung ideologisch basiert ist und die Kompetenz der angeblichen Faktenchecker nicht ausreicht, um tatsächlich Aussagen zu prüfen, deshalb ist es wichtig, dass Tichys Einblick Joachim Steinhöfel beauftragt hat, eine Zivilklage gegen Correctiveinzulegen. Der bei Facebook von Correctiv betriebene Faktencheck sei wettbewerbswidrig und verstoße gegen Grundrechte.

Hintergrund ist die Unsitte von Facebook, Texten, die als politisch nicht korrekt gelten, z.B. weil sie Fakten vorbringen, die den Mythos, dass Menschen für den Klimawandel verantwortlich seien, entlarven, einen Link anzuhängen, der auf einen Text verweist, der angeblich zeigen soll, dass die kritischen Texte Falsches behaupten.

Das ist Tichy passiert. Einem Text von Tichy wurde auf Facebook ein Link auf einen Text von Correctiv angehängt, der mit der Titelzeile verbunden war: “Nein: Es sind nicht ‘500 Wissenschaftler’! Behauptungen teils falsch.”

Schon die Anmaßung der Hilfsjournalisten bei Correctiv, deren Qualifikationen man hier nachlesen kann, sie könnten zweifelsfrei und für einen Facebook-Nutzer beurteilen, ob Behauptungen richtig oder falsch sind, obwohl es wahrscheinlicher ist, dass ein zufällig ausgewählter Facebook-Nutzer, eher über die zur Beurteilung von Fakten notwendige Kompetenz verfügt als die Nachwuchskräfte bei Correctiv, macht wütend. Dass sich das Correctiv, das eine eher selten frequentierte Webpage betreibt, dann aber mit seinem Link an den Text von Tichy, der über eine viel größere Reichweite verfügt, “schmarotzerisch” anhängt, das wiederum hat bei Tichy wohl noch mehr Ärger und Wut ausgelöst.

Joachim Steinhöfel hat eine Klageschrift verfasst und will nunmehr klären lassen, ob es ideologisch motivierten und von entsprechend Motivierten finanzierten Organisationen wie Correctiv zukommt, die Texte der Konkurrenz mit einem Sticker “Behauptungen teilweise falsch” zu versehen. Man stelle sich einen entsprechenden Sticker im oberen rechten Rand der Tagesschau vor, mit dem Vermerk, “Vorsicht: öffentlich-rechtliche Propaganda”, um die Arroganz, mit der die vermeintlichen Faktenchecker denken, sie könnten andere in deren Urteilsbildung beeinflussen, ansatzweise nachvollziehen zu können.

Oder, wie Steinhöfel schreibt:

“Correctiv” ist kein neutraler Faktenchecker, sondern jedenfalls hier ein journalistischer Söldner, der durch die von uns gerichtlich angegriffene Methode des “Faktenchecks” seine ideologischen Überzeugungen unter Ausnutzung der strukturellen Überlegenheit eines Monopolisten (Facebook) und unter Verstoß gegen die Grundrechte der Betroffenen rechtswidrig durchsetzen will und kann.”

Um in dieser Sache eine gerichtliche Klärung herbeizuführen, ist Tichy wohl bereit, den Weg durch die Instanzen zu gehen und vor allem zu finanzieren. Nachdem das Landgericht Mannheim den Erlass einer einstweiligen Verfügung zwischenzeitlich abgelehnt hat, ist das Oberlandesgericht Karlsruhe, der nächste Schritt in der Richterkette.

Wir kennen die Klageschrift von Joachim Steinhöfel nicht. Es wäre aber mit Sicherheit hilfreich, wenn die Klageschrift Argumente und Belege dafür enthielte, dass die vermeintlichen Faktenchecker gar nicht dazu in der Lage sind, die von ihnen behauptete Leistung auch zu erbringen, aus den drei oben genannten Gründen (ideologischer Bias, inadäquate Vorgehensweise und nicht vorhandene Kompetenz).

Die Absurdität der ganzen Inszenierung, die ideologisch motivierte, vermeintliche Faktenchecker, die zum Faktenchecken nicht in der Lage sind, die Falschheit von Texten behaupten lässt, die sie in der Regel gar nicht beurteilen können, wird durch die Klage hoffentlich deutlich.

Der Beitrag erschien zuerst bei ScienceFiles hier