Zitat mit Hervorhebungen aus diesem BILD-Artikel:

Die EU-Kommission fordert von Deutschland Nachbesserungen bei der Düngeverordnung binnen zwei Monaten! Wie der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, am Donnerstag sagte, hat die Bundesregierung ein Mahnschreiben aus Brüssel erhalten, in dem die Kommission mit einem Zwangsgeldverfahren droht.
Sollte die Regierung die Kommission nicht innerhalb der Frist von ihren Vorschlägen zur Nitrat-Belastung des Grundwassers überzeugen können, drohen Deutschland Zwangsgelder von bis zu rund 850 000 Euro pro Tag.“

Inzwischen ist diese Meldung über alle Medien gelaufen. Aber was sind die Hintergründe dafür?

Der Autor hatte bereits am 14. August 2017 hier auf EIKE den Artikel „Die ökologische Korrektheit hat offenbar sehr kurze Beine“ veröffentlicht und dort auf die deutliche Reduzierung des deutschen Nitratmessnetzes auf überwiegend belastete Meßstellen hingewiesen:

EU-Berichtszeitraum 2004-2007       EU-Berichtszeitraum 2008-2011

Die nachfolgenden Ausschnittvergrößerungen verdeutlichen den spontanen Verlust von deutschen Meßstellen durch höhere Gewalt innerhalb von zwei direkt aufeinander folgenden EU-Berichtsperioden:

EU-Berichtszeitraum 2004-2007                       EU-Berichtszeitraum 2008-2011

(Ironie an:) Bei der Betrachtung dieser beiden Abbildungen könnte man dem Eindruck erliegen, als seien die fehlenden deutschen Brunnen ins umliegende Ausland geflüchtet (Ironie aus).

Abschließend hatte der Autor in seinem Artikel aus 2017 einige Fragen gestellt und Befürchtungen geäußert, Zitate:

„Was also ist der fachlich fundierte Grund für diese Reduzierung des deutschen EU-Nitratmessnetzes – oder muss man dieser Reduzierung eine tiefere Absicht unterstellen?“

„Haben deutsche Behörden durch die Reduzierung des offiziellen EU-Nitratmessnetzes für den Zeitraum 2008-2011 etwa absichtlich ein offizielles Klageverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland provoziert, um dann mit einer von der EU zu fordernden Gegenmaßnahme gesetzlich gegen die ökologisch unerwünschte Massentierhaltung vorgehen zu können?“

„Ein solcher Vorgang kann natürlich nicht ohne eine implizite Zustimmung der EU ablaufen. Denn selbst den Bürokraten der EU muss die skandalöse Reduzierung des deutschen EU-Nitratmessnetzes vom Zeitraum 2004-2007 auf den Nachfolgezeitraum 2008-2011 aufgefallen sein. Damit hätte die EU das Machwerk für den Zeitraum 2008-2011 einfach zurückweisen und auf einer korrekten flächendeckenden Berichterstattung bestehen können. Stattdessen machen hier offenbar die EU-Kontrolleure gemeinsame Sache mit den deutschen Messnetzreduzierern.“

„Am Ende bezahlt der deutsche Bürger die gesamte Zeche dieser ökologischen Amateurveranstaltung, also anteilig die EU-Kontrolleure, das EU-Nitrat-Strafverfahren, die EEG-Subventionen für den Energiemais, das Umweltbundesamt mitsamt seinem eigenwilligen Nitrat-Messnetz und schließlich, nach einer möglichen Einschränkung der Massentierhaltung, auch noch höhere Verbraucherpreise…“

Die Fragen von 2017 sind bisher nicht beantwortet, aber eine der dort geäußerten Befürchtungen ist jetzt also auf bestem Wege. Man könnte einen solchen Vorgang auch als eine langfristig erarbeitete Grundlage zum Transfer von zusätzlichen deutschen Steuergeldern in Form von selbstverursachten „Strafgeldern“ an die EU verstehen. Und damit behält der letzte Satz im Artikel von 2017 weiterhin seine volle Gültigkeit, Zitat:

Also zieh Dich warm an, deutscher EU-EEG-Zahlmichel – oder mach‘ endlich mal Deine Augen auf!

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