Vor Gericht dürfen sie nur nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, weil sie noch nicht reif genug für die volle Verantwortung sind, ebenso ist ihnen deshalb das Rauchen und der Besuch von Einrichtungen, in denen geraucht werden darf, verboten. Selbst Kindergeld gibt’s noch. Nur zum Wählen sollen sie erwachsen genug sein. Bei solchen Vorstößen gehen einen die angemessenen Adjektive aus. Man kann doch nicht immer sagen: „Das ist ja irre.“

mit freundlicher Genehmigung von Henryk Broder, Achgut-Pogo

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