Fahrverbote oder Nachrüsten?

Hatz auf den Diesel und kein Ende. Fahrzeuge mit Diesel-Motor, die die Abgasnorm (Euro-6-Norm) nicht erfüllen, sollen entweder von den deutschen Straßen verschwinden oder technisch nachgerüstet werden. Aber Fahrverbote machen sich wahlpolitisch nicht so gut: Über 15 Millionen Diesel-Autos*) sind in Deutschland angemeldet, und dahinter stehen mindestens ebenso viele Wähler. Also möglichst lieber Nachrüsten als Fahrverbot. Das hat inzwischen auch Kanzlerin Merkel kapiert.**) Aber das geht ins Geld – zwischen 3000 und gut 5000 Euro, liest man. Wer zahlt? Der Autohersteller? Der Autoeigentümer? Oder der Staat, also die Steuerzahler? Für die CDU-Generalsekretärin Annegret Kram-Karrenbauer und andere Politiker steht fest: die Autohersteller. Falsch, denn die Abgasnormen sind zu hoch festgesetzt, haben also Willkürcharakter. Zudem steckt dahinter überdrehte Umweltschutzpolitik inzwischen aller Altparteien, nicht nur allein der Grünen – und dahinter wiederum ein infames, noch weitergehendes anderes Ziel. Damit dürfte klar sein, wer zahlen müsste.

Was für die Generalsekretärin vermeintlich „klar“ ist

In einem Interview***) ist die CDU-Generalsekretärin zur Nachrüstung gefragt worden „Was ist Ihre Position?“ Geantwortet hat sie: „Nachrüstungen dürfen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Wo sie sinnvoll und machbar sind, müssen sie angeboten werden. Aber klar ist: Nicht die Autofahrer sollen für die Dieselnachrüstungen zahlen. Das ist Sache der Autohersteller. Sie stehen in der Verantwortung.“

Nein, verantwortlich ist der Staat, finanziell geradestehen muss gerade er

Nein, es ist nicht Sache der Autohersteller, nicht sie stehen in der Verantwortung. In der Verantwortung steht die Politik mit ihren überzogenen Abgasvorschriften, die zu „Manipulationen“ an der Abgasmess-Software durch Autohersteller erst geführt haben. Siehe hierzu aber den Beitrag von Peter Haisenko „Haben Autokonzerne überhaupt illegal gehandelt?“ (AnderweltOnLine.com vom 23. August 2017 hier). Politisches Personal hat auch selbst nicht astrein gehandelt, nämlich durch manipulierte Messungen in Großstädten. Dadurch ist politische Verantwortlichkeit zusätzlich entstanden. Auch im „Diesel-Skandal“ hat das Verursachungsprinzip zu gelten. Es ist ein Skandal, weil es sich um realitätsferne und bürgerfeindliche Politik handelt. Aus der Verantwortung dafür wollen sich deutsche Politiker wie Frau Kramp-Karrenbauer herausstehlen, sie sind Drückeberger. Die Abgasgrenzwerte sind ideologiebestimmt, also ideologisch manipuliert. Sie müssen ideologiefrei sein. Folglich hat für etwaige Nachrüstungen der Staat zu zahlen – also leider wir Steuerzahler – und von Fahrverboten abzusehen.

Ältere Diesel-Autos werden unverkäuflich, deren Eigentümer gleichsam enteignet

Die FAZ schrieb: „Ziel der Fahr­ver­bo­te sind äl­te­re Die­sel, wo­bei das re­la­tiv ist, denn vie­le von ih­nen sind ge­ra­de mal drei Jah­re alt. Die meis­ten kur­sie­ren­den Mess­wer­te sind mit eben­je­nen Au­tos der Ab­gas­stu­fe Eu­ro 5 er­zielt wor­den. Sol­che dür­fen seit Herbst 2015 nicht mehr als Neu­wa­gen zu­ge­las­sen wer­den. Sie wer­den jetzt un­ver­käuf­lich, die Be­sit­zer ent­eig­net. „Ge­wis­se Wert­ver­lus­te sind hin­zu­neh­men“, sagt der Vor­sit­zen­de Rich­ter An­dre­as Korb­ma­cher. Sol­len sie eben mit Hard­ware nach­ge­rüs­tet wer­den, soll doch die da­für er­for­der­li­chen 4000 Eu­ro der Au­to­her­stel­ler über­neh­men, schließ­lich ha­be der ein feh­ler­haf­tes Pro­dukt ge­lie­fert, lau­tet ei­ne sim­ple Ar­gu­men­ta­ti­on. Das hat die Au­to­in­dus­trie mit­nich­ten, die Au­tos ent­spra­chen der Zu­las­sungs­norm. Wer auf die Re­geln ver­traut hat, ist der Ge­lack­mei­er­te.“ (Holger Appel, FAZ vom 28. Februar 2018, Seite 15).

Eine Diesel-Vernichtungskampagne

Ein FAZ-Leser reagierte unter der Überschrift „Eine Dieselvernichtungskampagne“ so: „Hun­der­te von Mil­li­ar­den Eu­ro an An­la­gen­wer­ten wer­den un­ge­straft ver­nich­tet. Der be­reits fest­stell­ba­re Er­satz von Die­sel- durch Ben­zin­fahr­zeu­ge je­doch pro­du­ziert ei­nen An­stieg der CO2-Emis­sio­nen. Das pro­gnos­ti­zier­ba­re ge­samt­bi­lan­zi­el­le Emis­si­ons­er­geb­nis lässt den Be­trach­ter über das Kom­pe­tenz­ni­veau der po­li­tisch Han­deln­den – wie so oft – er­stau­nen. We­ni­ger er­staun­lich hin­ge­gen, dass we­der aus Frank­reich noch Spa­ni­en noch Ita­li­en ähn­li­che Dif­fa­mie­rungs­kam­pa­gnen be­kannt wer­den, ob­wohl dort der Markt­an­teil des Selbst­zün­ders an den Pkw-Zu­las­sun­gen we­sent­lich hö­her liegt. Dass die rot-grü­ne Bun­des­re­gie­rung dem Ver­ein DUH das Recht auf Ver­bands­kla­ge zu­ge­stan­den hat, darf als ekla­tan­tes Ver­se­hen deut­scher Rechts­pfle­ge gel­ten und be­darf drin­gend der Re­vi­si­on. (Pe­ter Klaue, Ham­burg, FAZ vom 22. März 2018, Seite 25).

Auf das Recht, was beim Wagenkauf galt, muss man auch später vertrauen dürfen

Derweilen gilt die Abgasstufe Euro 6. An älteren Diesel-Fahrzeugen, die nur die Euro-4-Norm einhalten, gibt es rund 3,1 Millionen. Bei ihnen, so ist zu lesen, sei ein Umbau technisch unmöglich.*) Fahrverbote müssen aber auch für sie nicht verhängt werden. Sie sind ohnehin bald aus dem Rennen, weil zu alt und durch die höheren Abgasnormen längst unverkäuflich. Ihr Abgasausstoß fällt mit der Zeit immer weniger ins Gewicht. Fahrverbote für sie kämen in der Tat einer entschädigungslosen Enteignung gleich, die es in einem Rechtsstaat nicht geben darf. Die Eigentümer dieser Wagen sind ohne Schuld. Sie müssen auf das Recht, das beim Wagenkauf galt, auch später vertrauen dürfen. Daher müssen sie ihr Auto bis zu dessen Ende weiterfahren dürfen. Das sollte sich in einem Rechtsstaat vor selbst verstehen.

Die Folgen zu tragen hat, wer die Spielregeln mitten im Spiel ändert

Nichts anderes hat auch für die rund 5,5 Millionen deutschen Diesel Autos mit der Euro-5-Norm zu gelten. Bis zu 2 Millionen von ihnen könnten, so Bundesver­kehrs­mi­nis­ter An­dre­as Scheu­er, tech­nisch nach­ge­rüs­tet wer­den, weil der nö­ti­ge Bau­raum vor­han­den sei.*) Wenn der Staat für sie Nachrüstungen wirklich durchsetzen will, hat er für sie finanziell auch aufzukommen, denn er ist es, der die Abgasregeln „mitten im Spiel“ geändert hat – nicht die Autoindustrie und schon gar nicht die Diesel-Wagen-Eigentümer. Nach dem Verursachungsprinzip eben. Außerdem, Achtung: 15 Millionen Diesel-Eigentümer sind auch 15 Millionen Wähler. Und die Belegschaften der Autoindustrie kommennoch hinzu.

Ein inszenierter Anschlag auf die deutsche Autoindustrie

Ich selbst halte die ganze Diesel-Abgas-Skandalisierung für einen (vor allem aus den USA) inszenierten Anschlag auf die deutsche Autoindustrie und damit auf Deutschland insgesamt, also – neben der Massen-Invasion aus islamischen und schwarzafrikanischen Ländern, neben dem Euro-Zwang und seiner „Rettung“ sowie neben der ruinösen Klimaschutzpolitik – für einen Teil der abermaligen Zerstörung Deutschlands, diesmal aber ohne Krieg mit Waffengewalt, sondern mit raffiniertem gesetzlichem Regelwerk. Ich verweise ergänzend auf meinen Beitrag „Die Hatz auf den Diesel“ vom 22. Dezember 2017 hier) und auf die dort erwähnten und per Link aufrufbaren Beiträge zum Diesel-Thema des in der Schweiz lebenden Autors Fred F. Müller.

„Stickoxid-Emissionen zu vermindern, ist nicht erforderlich“

In einer seiner vielen Rund-Mails hat der politisch sehr regsame Bürger Hans Penner darauf hingewiesen, dass Maßnahmen zur Verminderung der Stickoxid-Emissionen nicht erforderlich sind: „Die wissenschaftlich ermittelte maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) von Stickstoffdioxid beträgt 950 µg/m3. Die im Straßenverkehr gemessenen Höchstwerte betragen nur 80 µg/m3, sind also unschädlich. Der von der EU festgelegte Höchstwert beträgt 40 µg/m3. Dieser Wert wurde nicht wissenschaftlich ermittelt, sondern ist ein politisch willkürlich festgelegter Wert. Forderungen zur Senkung der Stickoxid-Emissionen werden nur in Deutschland erhoben, wo es mit Abstand die meisten Meßstellen gibt.“ (Der promovierte Naturwissenschaftler und diplomierte Chemiker Penner am 1. März 2018).

Widersinnig: Am Arbeitsplatz sind 24mal mehr Stickoxide erlaubt als draußen

Die willkürliche Festlegung von Stickoxid-Grenzwerten im öffentlichen Raum durch den Gesetzgeber kritisiert auch Bernd Gögel, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion von Baden-Württemberg: „„Der Stickoxid-Grenzwert von 40 µg/m³ Luft ist eine politisch inspirierte Mogelpackung, die jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt und ausschließlich dazu dienen soll, dem Ausstieg aus der Verbrennungstechnologie den Boden zu bereiten, ohne dass eine adäquate Ersatztechnologie auch nur in Ansätzen vorhanden ist. „Die Festlegung eines derart niedrigen Grenzwertes macht schon deshalb keinen Sinn, weil Erkrankungen durch Stickoxide – die ja ohnehin in der Atemluft enthalten sind – bislang überhaupt noch nicht nachgewiesen werden konnten und wohl auch nie werden.“ Der ganze Text hier.

Fahrverbote mit zweifelhafter Begründung

Der Ökonom Thomas Mayer schreibt in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS): „Zu un­se­ren Frei­heits­rech­ten ge­hört das Recht auf pri­va­tes Ei­gen­tum, das sich der Staat nur zum Woh­le der All­ge­mein­heit und ge­gen Ent­schä­di­gung an­eig­nen darf. Da­zu be­darf es ei­ner gu­ten Be­grün­dung. Doch heu­te wer­den zum Bei­spiel die Be­sit­zer äl­te­rer Die­sel­fahr­zeu­ge durch Fahr­ver­bo­te, die mit zwei­fel­haf­ten Be­grün­dun­gen er­las­sen wer­den, tei­lent­eig­net. Ver­hängt wer­den die­se Ver­bo­te, wenn die Be­las­tung der Luft am Stra­ßen­rand 40 Mi­kro­gramm Stick­stoff­di­oxid pro Ku­bik­me­ter über­steigt. Wenn aber am Ar­beits­platz gleich­zei­tig 950 Mi­kro­gramm pro Ku­bik­me­ter zu­läs­sig sind, darf man die­se Grenz­wer­te als Grund­la­ge für ei­ne Tei­lent­eig­nung in Fra­ge stel­len.“ (FAS vom 30. September 2018, Seite 32).

Was zu tun, aber alles andere als einfach wäre

Die „Manipulationen“ von Autoherstellern an ihrer Abgasmess-Software, die ja wohl stattgefunden haben, lassen sich auch als Selbstschutz gegen überzogene Abgaswerte versehen. Man hat sich nur erwischen lassen und kommt nun aus der Malaise nicht mehr heraus, in die sich die Autoindustrie teils aus verfehlter political correctness, teils wegen erhoffter zusätzlicher Absatzmöglichkeiten hat hineinziehen lassen. Sich von Anbeginn argumentativ öffentlich zur Wehr zu setzen, hat sie nicht fertiggebracht – aus Feigheit vor der Politik, aus Angst vor der Prangerwirkung und in der trügerischen Hoffnung, mittels Willfährigkeit aus dieser unheilvollen Entwicklung doch noch geschäftlich Kapital schlagen zu können. Nun sitzt sie in der Falle. Mit ihr aber auch ihre Kundschaft, die Eigentümer eines Diesel-Autos.  Wenn aber die „Grünen“ in allen Altparteien vor diesen gut 15 Millionen Wählern nicht zittern wollen, sollten sie ganz schnell entscheiden: keine Fahrverbote, kein Nachrüstungszwang, Euro-6-Norm nur für Neuwagen oder ganz überdenken. Es wäre das Richtige, aber alles andere als einfach, denn das Ganze ist über die EU gespielt worden.

PS. Damit kein Missverständnis entsteht: Ich selbst fahre kein Diesel-Auto.

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*) Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) vom 23. September 2018, Seite 23.

**) „Merkels Auto-Wende“ in: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) vom 23. September 2018, Seite 23.

***) Lübecker Nachrichten vom 30. September 2018, Seite 5.

Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors hier