BRANDAKTUELL: Richter in Kali­fornien verwirft Klagen bzgl. globaler Erwär­mung gegen Ölunter­nehmen

Aber das, so sagte er, ist völlig irrelevant, weil die Ärgernis-Theorie der kalifornischen Regierungsagenturen legal einfach nur idiotisch ist.

Das ganze Urteil steht hier (PDF).

Hier einige Auszüge daraus:

Es geht hierbei nicht um Wissenschaft. Alle Parteien stimmen darin überein, dass fossile Treibstoffe zu globaler Erwärmung geführt haben, zusammen mit steigendem Meeresspiegel, und das werden sie auch weiterhin tun. Vielleicht werden sogar befahrbare [navigable] Gewässer nach Oakland und San Francisco eindringen. Das Thema ist ein legales – ob diese Erzeuger fossiler Treibstoffe für vermeintliche Schäden zahlen sollen, die sich eventuell aus einem Anstieg des Meeresspiegels ergeben.

Die alleinige Behauptung zum Schutz davor ist ein „öffentliches Ärgernis“; eine vom Gesetz dirigierte Behauptung. Das spezielle Ärgernis ist der durch die globale Erwärmung induzierte Anstieg des Meeresspiegels. Die Theorie der Kläger lautet, dass der Verkauf fossiler Treibstoffe seitens der Beklagten zu deren möglicher Verbrennung führe, was zu mehr Kohlendioxid in der Atmosphäre beiträgt, was wiederum zu noch mehr globaler Erwärmung und in der Folge zu einem weiter steigenden Meeresspiegel führt.

Der Umfang der Theorie der Kläger ist atemberaubend. Es würde den Verkauf fossiler Treibstoffe weltweit betreffen, einschließlich aller, in der Vergangenheit getätigter und da noch legaler Verkäufe, wobei der Verkäufer um den Beitrag zum Phänomen der globalen Erwärmung durch Verbrennung dieser Treibstoffe wusste. Während diese Maßnahmen gegen die erst-, zweit-, viert-, sechst- und neuntgrößten Erzeuger fossiler Treibstoffe in Stellung gebracht wurden, wäre jeder, der fossile Treibstoffe bei Kenntnis des Problems ausliefert, haftbar. An einem Punkt scheinen die Anwälte die Haftbarkeit auf jene begrenzt zu haben, welche die vermeintlich verlogene Wissenschaft befürwortet hätten, den Klimawandel zu leugnen. Aber mündlich haben die Anwälte der Kläger dargelegt, dass eine solche Befürwortung lediglich ein „Plus-Faktor“ sei. Ihre Theorie basiert auf der pauschalen Haltung, dass anderenfalls gesetzmäßige und tägliche Verkäufe fossiler Treibstoffe in Verbindung mit dem Bewusstsein, dass Treibhausgas-Emissionen zu steigenden globalen Temperaturen führen, ein öffentliches Ärgernis darstellen.

Ein öffentliches Ärgernis unter [US-]Bundesgesetzen – da stimmen beide Seiten überein – ist eine „unvernünftige Einmischung in ein Recht der allgemeinen Öffentlichkeit“, wie es im Gesetz aus dem Jahr 1979 heißt [Restatement (Second) of Torts § 821B(1)]. Schiebt man für den Moment einmal das wichtige Thema der Abwegigkeit beiseite, erfordert eine erfolgreiche Behauptung eines öffentlichen Ärgernisses einen Beweis, dass die Aktivitäten der Beklagten unverantwortlich in Konflikt geraten mit dem Gebrauch oder dem Genuss eines öffentlichen Rechts, was dadurch die Öffentlichkeit umfänglich schädigt. [Native Vill. of Kivalina v. ExxonMobil Corp., 696 F.3d 849, 855 (9th Cir. 2012) (citing Missouri v. Illinois, 200 U.S. 496, 521 (1906))].

Kein Kläger war jemals erfolgreich mit einer Ärgernis-Behauptung auf der Grundlage von globaler Erwärmung. Aber Gerichte, in denen es um derartige Behauptungen gegangen war, ebenso wie die hier vertretenen Parteien, haben sich dem Restatement zugewendet, um zu analysieren, ob das allgemeine Gesetz bzgl. Ärgernisse in diesem Zusammenhang angewendet werden kann. Im Gesetz stehen dazu drei Tests, ob eine Interferenz mit einem Recht der Öffentlichkeit besteht:

a) Das Verhalten bewirkt eine signifikante Störung der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit, des öffentlichen Friedens und des Komforts; oder

b) Das Verhalten ist verboten durch ein Statut, eine Anordnung oder eine administrative Vorschrift; oder

c) Das Verhalten ist von dauerhafter Natur oder hat permanente oder lang anhaltende Auswirkungen. Es hat eine signifikante Auswirkung auf öffentliche Rechte, was der Handelnde weiß oder wissen kann.

Um sich für ein öffentliches Ärgernis rechtfertigen zu müssen, muss ein Einmischen des Beklagten in ein öffentliches Recht entweder absichtlich oder unabsichtlich gegeben sein, oder es muss anderweitig Prinzipien von Fahrlässigkeit, Rücksichtslosigkeit oder außerordentlich gefährliche Aktivitäten geben.

In diesem Falle hier trachten die Kläger danach, die Verantwortlichkeit fünf Unternehmen zuzuschieben aufgrund ihrer Produktion und des Verkaufs fossiler Treibstoffe weltweit. Diese Behauptungen – aufgrund derer die Kläger Milliarden Dollar fordern, um die lokalen Auswirkungen eines inhärent globalen Problems auszugleichen – berühren zweifellos die Interessen zahlreicher Regierungen, sowohl auswärts wie auch hierzulande. Das bescholtene Verhalten ist, soweit es die Beklagten betrifft, in jeder Nation gesetzeskonform. Und – wie die USA treffend anmerken – viele ausländische Regierungen unterstützen aktiv genau diejenigen Aktivitäten, auf die die Behauptungen der Kläger zielen. Nichtsdestotrotz würden die Kläger einen einzelnen Richter oder eine Jury in Kalifornien einen Abgeltungsfonds bekommen als Folge von Verhaltensweisen in Übersee. Weil dies es den Klägern effektiv erlauben würde, Energiepolitik auf fremden Böden zu lenken und zu kontrollieren, müssen wir große Vorsicht walten lassen.

Hinsichtlich des Gleichgewichtes zwischen der sozialen Dienstleistung und der Schwere des vermeintlichen Schadens ist es richtig, dass Kohlendioxid aus der Verbrennung fossiler Treibstoffe globale Erwärmung verursacht hat. Aber gegen dieses Negativ müssen wir das Positiv aufrechnen: unsere industrielle Revolution und die Entwicklung unserer modernen Welt wurde buchstäblich durch Kohle und Öl überhaupt erst möglich. Ohne diese Treibstoffe wäre dies unmöglich gewesen. Alle haben wir davon profitiert. Nachdem wir die Vorteile dieses historischen Prozesses eingeheimst haben, ist es dann wirklich fair, jetzt unsere eigene Verantwortung bzgl. des Verbrauchs fossiler Treibstoffe zu ignorieren und die Verantwortung für globale Erwärmung jenen aufbürden, die geliefert haben, was wir haben wollten? Ist es im Lichte dieser Vorteile wirklich fair zu sagen, dass der Verkauf fossiler Treibstoffe unvernünftig war? Dieses Verfahren erkennt diese Fragen an, löst sie aber nicht. Es gibt nämlich einen direkteren Beschluss des Obersten Gerichtshofes und unseres Berufungsgerichtes; dazu gleich mehr.

Dieses Verfahren akzeptiert in vollem Umfang den breiten wissenschaftlichen Konsens, dass die Verbrennung fossiler Treibstoffe den atmosphärischen Kohlendioxidgehalt hat zunehmen lassen, was wiederum die mittlere Temperatur des Planeten und den Meeresspiegel hat steigen lassen. Aber Fragen hinsichtlich des Gleichgewichtes zwischen diesen weltweiten Nachteilen und weltweiten Vorteilen der Energie als solcher, und wie man plus und minus unter den Nationen der Welt gegeneinander aufrechnet, erfordert die Expertise unserer Umweltagenturen, unserer Diplomaten und zumindest des Senats. Ärgernis-Verfahren in verschiedenen US-Staaten, in welchen es um das Verhalten weltweit geht, können weit weniger das Problem lösen und könnten tatsächlich mit dem Erreichen eines weltweiten Konsens‘ kollidieren.

Schlussfolgerung

E mag seltsam erscheinen, dass es ein früheres Urteil abgelehnt hat, diese Maßnahme vor dem Staatsgerichtshof an eine untere Instanz zu verweisen auf der Grundlage, dass die Behauptungen der Kläger notwendigerweise Bundesgesetze berühren, während das jetzige Urteil zu dem Ergebnis kommt, dass man das allgemeinen Bundesgesetz nicht dahingehend ausweiten sollte, hier zu einer Lösung beizutragen. Es gibt jedoch keine Inkonsistenz. Es bleibt angemessen angesichts des Umfangs der Kläger-Behauptungen, unter Bundesgesetz zu entscheiden vor dem Hintergrund der internationalen Reichweite des vermeintlichen Fehlverhaltens und vor dem Hintergrund, dass die schiffbaren Gewässer der USA instrumentalisiert werden für die vermeintlichen Schäden. Obwohl der Umfang der Kläger-Behauptungen durch Bundesgesetz bestimmt ist, gibt es gute Gründe, warum die Gesetzgebung des weltweiten Problems der globalen Erwärmung bestimmt werden soll durch unsere politischen Bereiche und nicht durch unsere Gerichtsbarkeit.

Zusammengefasst: Dieses Urteil akzeptiert die Wissenschaft hinter der globalen Erwärmung. Das tun auch beide Seiten. Die in der Klage angesprochenen Gefahren sind sehr real. Aber diese Gefahren bestehen weltweit. Ihre Gründe sind weltweit. Die Vorteile fossiler Treibstoffe gibt es weltweit. Das Problem bedarf einer Lösung in einem viel größeren Rahmen, als er ein Bezirksrichter oder eine Jury in einer Causa bzgl. öffentlichen Ärgernisses bieten kann. Während es richtig bleibt, dass unsere Bundesgerichte die Autorität haben, Abhilfen für Behauptungen auf der Grundlage globaler Erwärmung zu dirigieren, müssen die Gerichtshöfe auch die politischen Belange respektieren und diesen den Vortritt zu lassen, wenn das Problem eindeutig von jenen politischen Bereichen angegangen werden muss. Das Gericht wird zugunsten von Lösungen legislativer und exekutiver Bereiche handeln. Aus den genannten Gründen wird der Forderung der Beklagten, den Fall zurückzuweisen, STATTGEGEBEN.

SO LAUTET DAS URTEIL.

25.Juni 2018

William Alsup, Bezirksrichter der Vereinigten Staaten

Link: https://wattsupwiththat.com/2018/06/25/breaking-california-judge-tosses-global-warming-lawsuit-against-oil-companies/