Das „natürliche“ Wetter einzuklagen, wird weltweit immer beliebter

Auf jedes Auto und jede Ölheizung gehören Warnhinweise, dass deren Gebrauch durch Klimaschaden tötet …

sagt Arnold Schwarzenegger, inzwischen zum Klimaaktivisten mutierter Schauspieler und ehemaliger Gouverneur.
Arnold Schwarzenegger wörtlich: [1] …„Es ist für mich absolut unentschuldbar, zu wissen, dass ein Produkt (Anmerkung: Durch emittiertes CO2) Menschen tötet, aber auf dem Produkt keine Warnhinweise angebracht sind. An jeder Tankstelle, an jedem Auto und an jedem mit fossilen Brennstoffen betriebenen Produkt sollten derartige Warnhinweise angebracht werden.“
Er ist fest davon überzeugt, dass das „moderne“ Klima tötet. Und selbstverständlich zieht er auch Konsequenzen daraus: Wer CO2 emittiert, ist ein Mörder.
Diese aggressive Variante des „Klimaschützers“ wird immer „beliebter“ [9] und kann mittlerweile als „hoffähig“ bezeichnet werden, denn sogar Berater*innen unserer Bundesregierung unterstützen solches Vorgehen [10]. Dabei fühlt man sich spontan an das Mittelalter erinnert, als eine Anklage wegen „Wetterfrevel“ jederzeit möglich, und oft tödlich war. Die Argumentation war damals bereits: „Es ist besser, vorsichtshalber eine Hexe zu viel zu verurteilen, als das Risiko eines Hexenschadens einzugehen“.
So weit ist es noch nicht, als Wunsch darf es heutzutage jedoch risikolos geäußert werden.
Welt: [11]Ein Professor an der Grazer Universität hat vor zwei Jahren auf der Homepage der Hochschule einen Beitrag veröffentlicht, in dem er nicht mehr und nicht weniger als die Todesstrafe für Klimaleugner forderte. Der Klimawandel, so der Professor, werde Millionen von Menschen das Leben kosten, deswegen wäre es „prinzipiell in Ordnung, jemanden umzubringen, um eine Million andere Menschen zu retten“.
Um solche Gedanken hoffähig zu bekommen, benötigt es Scharfmacher mit gesellschaftlicher Akzeptanz. Diese sitzen in vorderster Reihe und werden mit Preisen (und Geld) überhäuft. Das in Deutschland hervorstechende Beispiel ist Herr Schellnhuber. Keine seiner Thesen kann abstrus genug sein, um nicht mediale Anerkennung zu finden:
Welt: [11] (Schellnhuber:) … Der Klimawandel ist wie der Einschlag eines Asteroiden
Während sich Herr Schellnhuber als Beleg im Wesentlichen auf (immer extremer parametrierte) Klimasimulationen bezieht, deren (Vorhersage-)Qualität man erst in 100 Jahren überprüfen kann, wenn die Vorhersagen Wirklichkeit sein müssten, fabulieren sich andere die düstere Klimazukunft nach Wunsch zusammen, wie Herr Al Gore in seinen Filmen und Reden. Bei ganz hardcore veranlagten, wie dem Aktivist McKibben, muss man sich fragen, ob seine „Belege“ nicht bereits als bewusster Betrug bezeichnet werden müssen [12] [13]. Es Macht aber auch da nichts aus, dafür bekommt man ebenfalls Ehrungen und Preise (WIKIPEDIA).
Als Fazit bleibt: Wer nicht durch Wissen, alternativ, mühselige Taten, in die Geschichte eingehen kann, konzentriert sich besser auf die Rettung des Klimas. Mehr als die feste Überzeugung: „CO2 ist Klimagift“ und muss deshalb mit allen Wurzeln vernichtet werden, benötigt man dazu nicht. Der weitere „Erfolg“ hängt dann alleine von der werbewirksamen Ausgestaltung der Anklagen ab.
[1] Arnold Schwarzenegger kündigt Klage gegen Öl-Konzerne an
… Arnold Schwarzenegger, von 2003-11 Gouverneur des US-Bundesstaates Kalifornien, kündigte kürzlich in einem
Interview mit dem Magazin Politico sogar an, Öl-Konzerne wegen vorsätzlichen Mordes zu verklagen: „Es besteht hier kein Unterschied zum Rauchen“, so Schwarzenegger. Die Tabak-Industrie habe jahrzehntelang gewusst, dass Tabakkonsum schädlich ist und Krebs auslösen kann – diese Fakten jedoch vor der Öffentlichkeit verborgen und bestritten. Dies zog nach langen Gerichtsverfahren in den USA Strafzahlungen von Hunderten Millionen Dollar nach sich. Analog dazu bereitet Schwarzenegger nun mit Juristen eine Klage gegen Öl-Konzerne vor, denn „diese wissen seit 1959, dass die Verbrennung fossiler Treibstoffe globale Erwärmung verursacht, dass sie für Menschen Risiken bedeutet und tötet“ …

Bereits 1000 Verfahren in 24 Ländern

Schwarzenegger, die Klimasenioren in der Schweiz [2], der Verein Urgenda in den Niederlanden [14] sind nicht mehr alleine. Rund um die Welt kann die Ökokirche Klimaklagen einreichen und macht es auch mit Eifer. Grundlage sind die „Gesetze“ von Weltorganisationen und natürlich der Welt-Klimaschutzplan. Was der Islamische IS mit etwas anderen Mitteln erkämpft: jeden Verstoß gegen eine „vom Himmel persönlich überlieferte Anordnungen“ zu ahnden, setzt die Ökokirche beim Verstoß gegen – basierend auf Debattierveranstaltungen, Klimagurus, Rechnersimulationen und paritätisch, damit überwiegend durch Klimaschutzgeld-Empfängerländer besetzte Gremien – ausgehandelte „Klimaschutzverträge“ ebenfalls um, beim Mittel natürlich westlich, säkulares Kulturniveau beachtend:
[1] … Überall auf der Welt kämpfen Aktivisten mit juristischen Mitteln gegen den Klimawandel, Experten zählen bereits rund tausend Verfahren in 24 Ländern. Den Klägerinnen und Klägern geht es dabei nicht nur um Urteile, sondern auch um öffentliches Aufsehen: Die Prozesse sind ein Mittel strategischer Kommunikation.
Schlagzeilen wie diese erscheinen inzwischen alle paar Wochen:
„Trump-Regierung kann Klima-Klage von 21 Kindern nicht stoppen“ (Washington Post). „Umweltschützer drohen Shell mit Klage“ (ZDF). „Kinder siegen vor Gericht gegen kolumbianischen Staat“ (Der Tagesspiegel). Weltweit nimmt die Zahl der Gerichtsverfahren rund um den Klimawandel zu. „Solche Prozesse“, sagt die südafrikanische Juristin Paola Villavicenco Calzadilla „sind eine legitime Strategie, um Aktivitäten gegen den Klimawandel zu fördern, um eine zu langsame Politik der Minderungs- und Anpassungsstrategie zu umgehen und um den erforderlichen Wandel in der industriellen Produktion und im gesellschaftlichen Verhalten voranzutreiben.“
Bei einem Vortrag auf dem 2
nd World Symposium on Climate Change Communication im Februar in Graz verwies Villavicenco Calzadilla auf eine Überblicksstudie im Auftrag des UN-Umweltprogramms (UNEP), die im vergangenen Jahr erschienen ist. Bis März 2017 gab es demnach weltweit knapp 900 Gerichtsverfahren mit Klimabezug, mehr als zwei Drittel davon (654) in den USA. In 23 anderen Staaten wurden weitere 230 Verfahren gezählt, in Deutschland laut dieser Statistik bisher drei. (Eine laufend aktualisierte Datenbank zum Thema führt das Sabin Center for Climate Change Law an der Columbia University in New York, das auch die UNEP-Studie erstellt hat.)
… verstärkend für sogenannte Klimaklagen wirken das 2015 geschlossene Abkommen von Paris (COP 21) mit seinem Loss & Damages-Bestimmungen und die im selben Jahr erfolgte Verabschiedung der Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs). Das
Grantham Institute der London School of Economics schätzt, dass es inzwischen weltweit etwa 1.400 Gesetze mit Bezug zum Klimawandel gibt – eine Verzwanzigfachung seit 1997.
Und es funktioniert:
[14] Das Landgericht Den Haag entschied im Fall der Bürgerbewegung Urgenda gegen den niederländischen Staat, dass dieser seine Klimapolitik an die vom Weltklimarat IPCC als wissenschaftlich gebotenen Grundsätze anzupassen habe. Das Gericht verurteilte die niederländische Regierung dazu, den Treibhausgasausstoß des Landes bis 2020 um mindestens 25 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken … Das Argument, dass die Niederlande als kleines Land mit ihrem Treibhausgasausstoß kaum beeinflussen könnten, wie sich die globale Erhitzung fortsetzt, ließen die Richter nicht gelten. Dahinter könne sich kein Land verstecken, heißt es in der Urteilsbegründung.
Der Klimakirche ist es dank williger Richter gelungen, einen westlichen Staat juristisch in das Mittelalter zu katapultieren. Wie damals, kann der Staat wieder gezwungen werden, Dogmen bedingungslos glauben zu müssen, weil eine „Kardinalsversammlung“ wie der IPCC sie verkündet.

Klimaschaden wird neuerdings jährlich erhoben

Kein Gesetz ohne strenge Kontrolle. Zumindest beim Klimawandel und seinen „Schäden“. Schließlich geht es weniger um die Untertanen, als um viel Geld aus Klima-Reparationszahlungen, welches die „Empfängerländer“ auch auf Heller und Pfennig erhalten wollen:
[1] … Das hat auch mit dem 2013 auf dem UN-Klimagipfel in der polnischen Hauptstadt (COP19) verabschiedeten und erst schrittweise wirksam gewordenen „Warschau-Mechanismus“ zu tun. Dieser verlangt, dass eine Expertengruppe den jährlichen Klimagipfeln über „Loss and Damages“ berichtet, also Verluste und Schäden durch den Klimawandel …
Wie das gelingen soll, wissen wohl selbst die Verantwortlichen und die Zähler nicht – zumindest das IPCC mit seinen vielen Ressourcen schafft es nicht [3] -, aber konsequentes Controlling ist in einer modernen Gesellschaft nun einmal unabdingbar.
Es stehen ja immer bessere Mittel zur Verfügung. Die Klimasimulationen, welche nicht einmal den derzeitigen Klimazustand richtig vorhersagen können (siehe den DWD Klimaatlas mit seinen vielen Darstellungen aktuell schon hoffnungslos daneben liegender Projektionen (Bild 1)) – werden verwendet, um das „Klima ohne den Klimawandel“ zu berechnen. Die Differenz zum gemessenen, ist dann der „Klimawandel-Schaden“. So einfach geht das (in der Ökophantasie).

Bild 1 DWD Klimaatlas mit Projektionen. Niederschlag April. Keine der vielen Projektionsläufe „wusste“ den aktuellen Mittelwert

Wie im Mittelalter reicht es zur Anklage aus, gegen ein Ökodogma zu verstoßen

Belegen muss es niemand, denn das Dogma hat immer recht.
EIKE 9. Februar 2018: Weil gegen den Klimawandel geklagt wird, ist er existent
Jeder Delinquent wird schon klein beigeben müssen, und damit hat er (wie früher unter der Folter gestehende Hexen“) einen erneuten „Beleg“ des Dogmas geliefert.
[1] Wofür haften Unternehmen?
… Eine Grundfrage hinter der RWE-Klage und ähnlichen Verfahren lautet: Begründet erst das Wissen um den durch Emissionen ausgelösten Klimawandel eine Haftung? Die Fälle, die derzeit weltweit vor verschiedenen Gerichten gegen Staaten, Politiker, vor allem aber Unternehmen laufen, sind laut
Franz Leidenmühler, Vorstand des Instituts für Europarecht an der Johannes-Kepler-Universität im österreichischen Linz, allesamt Schadenersatzklagen nach dem jeweiligen nationalen Zivilrecht. Daher, so Leidenmühler, hängt es von der Ausgestaltung des Schadenersatzrechts des jeweiligen Staates ab, welche Haftungsvoraussetzungen (etwa Wissentlichkeit) gegeben sein müssen …
Ähnlich antwortet Erika Wagner, Vorstand des Instituts für Umweltrecht an der Johannes-Kepler-Universität in Linz, übrigens einem bedeutsamen Industriestandort. Wissentlichkeit (etwa in Bezug auf die Wirkung von Emissionen) sei auch nach österreichischem Recht nicht zwingend erforderlich, um eine Haftung für die Folgen des Klimawandels zu begründen: „Das steht nirgends.“ Haftung setze aber ein „Verschuldensmoment“ voraus, es müsse eine „objektive Sorgfaltswidrigkeit“ vorliegen. Deshalb könnten sich Firmen möglicherweise auf Betriebsgenehmigungen berufen, die sie von staatlichen Stellen erhalten haben: Mit dem Genehmigungsverfahren, so die mögliche Argumentation, hätten sie ihre Sorgfaltspflicht hinreichend erfüllt. Doch dies ist eine Argumentation des Öffentlichen Rechts – ob sich mit ihr auch privatrechtliche Ansprüche möglicher Geschädigter abwehren lassen, sei unter Juristen eine intensiv diskutierte Frage, so Wagner. Als mögliche Antwort auf diese Unklarheit hat sie eine Klimahaftungs-Richtlinie der EU nach dem
Modell der Umwelthaftungs-Richtlinie von 2004 vorgeschlagen, die einen berechenbaren Rahmen schaffen könnte.

Wenn Länder wollten, könnten sie dem einen Riegel vorschieben …

was durch sorgfältige Auswahl des zuständigen, politischen Personals jedoch verhindert wird.
Deutschland ist dafür ein prägnantes Beispiel. In der langen Reihe der Umweltminister*innen gab es noch nie eine Person vom Fach. Dafür jedoch zunehmend klimahysterischer eingestellte „Besetzungen“, welche sich durch Ignoranz von Faktenwissen hervortun, im „ökoheiligen Klimawahn“ sogar – wie Frau Hendricks – mit denen verbündete, welche Deutschland anklagen [4][5].
Zudem, in Deutschland ist es juristisch wohl geklärt, dass CO2 das Klima schädigt, weshalb Argumentation dagegen im Kern sinnlos ist (fast so, wie in den Niederlanden [14]). Es nutzt nichts (mehr), zu meinen, über CO2 und das sich schon immer wandelnde Klima Bescheid zu wissen:
[1] … Die Fälle, die derzeit weltweit vor verschiedenen Gerichten gegen Staaten, Politiker, vor allem aber Unternehmen laufen, sind laut Franz Leidenmühler, Vorstand des Instituts für Europarecht an der Johannes-Kepler-Universität im österreichischen Linz, allesamt Schadenersatzklagen nach dem jeweiligen nationalen Zivilrecht. Daher, so Leidenmühler, hängt es von der Ausgestaltung des Schadenersatzrechts des jeweiligen Staates ab, welche Haftungsvoraussetzungen (etwa Wissentlichkeit) gegeben sein müssen. Im deutschen Recht sei es, so Anwältin Verheyen, nicht erforderlich, dass Unternehmen wider besseres Wissen über Emissionen als Ursache des Klimawandels gehandelt haben, um eine Haftung für dessen Folgen zu begründen …

Werbung“ mittels Einschüchterung

Früher wurden Delinquent*innen, welche gegen die Obrigkeit rebelliert hatten, (nach der Folter) zur Abschreckung teils in oder vor den Kirchen in Käfigen zur Schau gestellt, um auch den letzten Untertanen klar zu machen, was bei Aufsässigkeit passiert. Es war der Kirche auch möglich, öffentliche Organe zu verklagen (und auch deren Personal sprichwörtlich zu vernichten), wenn solche zum Beispiel die Jäger im Kampf gegen Hexerei nicht ausreichend unterstützten.
Nicht viel anders – nur noch nicht so tödlich – ist das, was heute seitens der Ökokirche geschieht.
[1] … „Die Wirkungen von Gerichtsverfahren für den Klimawandel liegen jenseits der Verhandlungssäle und der einzelnen rechtlichen Streitpunkte“, erklärte Villavicenco Calzadilla bei ihrem Vortrag in Graz: „Sieg oder Niederlage – die auf den Klimawandel bezogenen Gerichtsverfahren können jedenfalls positive Effekte haben, um die Kommunikation des Klimawandels voranzutreiben – schlicht, weil sie den Klimawandel für unterschiedliche Öffentlichkeiten sichtbar machen.“ Daher, so die an der Nord-West Universität Südafrika tätige Rechtswissenschaftlerin, wird beispielsweise am Sabin Center for Climate Change Law der Columbia Law School dazu geforscht, wie per Gericht gegen Ursachen und Folgen des Klimawandels gekämpft werden könnte.

Belege? Gibt es doch zur Genüge

Gesetzentwurf der GRÜNEN: Klimaschutzgesetz für Bayern: [6] Problem
Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Erdüberhitzung. Dem vorbeugenden Klimaschutz und der Anpassung an unvermeidbare negative Folgen der Klimaerwärmung muss deshalb höchste Priorität eingeräumt werden. In Bayern sind die Folgen des Klimawandels bereits sehr deutlich zu spüren. Die Schäden durch Starkregen und Stürme nehmen immer weiter zu. Steigende Temperaturen und Veränderungen der Niederschlagsmengen und -zeiten beeinträchtigen Mensch und Natur …
Das Schlimme ist: Die glauben wohl daran. Kaum anzunehmen, dass Information gelesen würden, in denen gezeigt wird, dass davon außer einer seit der desaströsen Kaltzeit zum Glück leicht zunehmenden Temperatur kein belegbarer, negativer Einfluss übrig bleibt – und dass eine „Lenkung“ des Klimas mittels CO2-Reduktion ausgewiesener Schwachsinn ist:
EIKE: [7] CO2-Zertifikatekosten: Wirkungsloser kann Klimak(r)ampf nicht betrieben werden
EIKE 18.04.2018: Beeinflussungen durch Starkregen nehmen in Deutschland nicht zu. Mit schlecht angewandter Statistik lässt sich aber das Gegenteil „zeigen“ (Teil 2)
EIKE 03.05.2018: Klima, wir handeln! Leider weiter ohne Sinn und Verstand. Oder: Klimaschutz (nicht nur) in NRW gibt Rätsel auf
EIKE 31.01.2018: Endlosschleife Klimaangst
Im Gegenteil, anstelle nachzudenken, wird zitiert [8]. Und wenn sich „internationalen Staatengemeinschaft“ – was sonst nirgendwo vorkommt -, „einig“ ist, wird nicht überlegt, ob das etwa alleine an den versprochenen, riesigen Summen Klima-Schutzgeldern liegen könnte [5].
GRÜNE: Klimaschutzgesetz für Bayern: [6] Begründung A. Allgemeiner Teil
Die globalen Emissionen von Treibhausgasen steigen noch immer an. Wird diese Entwicklung weiter beibehalten, muss nach Szenarien des IPCC bis 2100 mit einer Temperaturerhöhung von 4,2 bis 5 °C gerechnet werden.
Hierzu tragen auch die Treibhausgasemissionen in Deutschland und Bayern maßgeblich bei. Seit Beginn der Industrialisierung hat Deutschland fast fünf Prozent zur globalen Erderwärmung beigetragen, obwohl die deutsche Bevölkerung nur rund ein Prozent der Weltbevölkerung ausmacht.
Berechnungen führender Klimawissenschaftler ergeben, dass weltweit nur noch ein Emissionsbudget von 600 – 1000 Gigatonnen CO2-Äquivalente besteht, wenn die Vorgaben des 2°C-Ziels eingehalten werden sollen. Ab dem Jahr 2050 muss sich weitgehend ein klimaneutrales Wirtschaften etabliert haben. Es besteht in der internationalen Staatengemeinschaft Einigkeit, dass die Industrieländer wegen der wesentlich höheren Pro-Kopf-Emissionen ihren Ausstoß an Klimagasen bis 2050 um mindestens 95 Prozent gegenüber 1990 zu senken haben.

Was bleibt?
Es wird wohl so kommen, wie es (auch kirchliche) „Führungsgestalten“ schon immer gemacht haben: Das Volk muss immer etwas darben, damit es nicht überheblich und aufmüpfig wird. Am Einfachsten gelingt dies durch Verbote und viele Abgaben, welche den (Klima)Gott – beziehungsweise die vielen von den Klimaschutzgeldern Partizipierenden – besänftigen helfen. Nicht nur die GRÜNEN, sondern alle Altparteien in Berlin sind sich einig, dass dies der richtige Weg ist.
EIKE: [7] CO2-Zertifikatekosten: Wirkungsloser kann Klimak(r)ampf nicht betrieben werden, doch alle Altparteien plädieren dafür
Quellen
[1] klimafakten.de 16.04.2018: Vor Gericht für mehr Klimaschutz sorgen – und für mehr Öffentlichkeit
[2] EIKE 23. Dezember 2017: Und ist es Wahnsinn, so bekommt er zunehmend Methode. Zur Klage: Armer, peruanischer Bauer gegen RWE (Teil 2)
EIKE 15.06.2016: Staaten für mehr Klimaschutz verklagen ist cool
[3] EIKE 14.09.2016: Frau Hendricks glaubt im Klimawahn, Klimapäpstin geworden zu sein und den Irrglauben ihrer Bürger verdammen zu dürfen Zu ihrem Gastbeitrag „Weit verbreiteter Irrglaube“ im Handelsblatt
[4] EIKE 20.07.2017: Randalen von Atomfrontkämpfern werden von Frau Hendricks ausdrücklich als „Freunde des Staates und der Gesellschaft“ gelobt
[5] EIKE 13. Juli 2017: Wie viele Unterschriften zum Klimavertrag wurden mit Geldversprechungen gekauft?
[6] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: KLIMASCHUTZ FÜR BAYERN – GESETZENTWURF der Abgeordneten Katharina Schulze (Studium: Psychologie, Politikwissenschaften und Interkulturelle Kommunikation), Ludwig Hartmann (Studium: Kommunikationsdesign), Martin Stümpfig (Studium Forstwirtschaft und kommunaler Umweltschutz) u.a. und Fraktion
[7] EIKE: CO2-Zertifikatekosten: Wirkungsloser kann Klimak(r)ampf nicht betrieben werden, doch alle Altparteien plädieren dafür
[8] EIKE 31. März 2018: Weil alle voneinander abschreiben, merkt keiner mehr, wenn etwas daran falsch ist – zur Bundestagsdebatte Umwelt
[9] EIKE 10.05.2018: Perverse, kollidierende ethische Werte
[10] EIKE 12. Juli 2017: Wenn für das Klima protestiert wird, muss man Gesetze und Anordnungen nicht so genau beachten, erzählt die „Infoplattform“ der Berliner Klimaberaterin
[11] Welt 09.12.2014: Wie wär’s mit der Todesstrafe für „Klimaleugner“?
[12] EIKE 27.09.2016: Der Krieg des Klimas gegen die Menschheit
[13] EIKE 24. April 2018: Klimaretter – Lebensretter. Ärzte sollen Fossil-Ausstieg fordern
[14] Der Tagesspiegel 06.03.2017: Klagen für mehr Klimaschutz