Allgemeines

Um die Energiewende steht es nicht gut in Deutschland, um die Windenergie, als Säule dieser Wende, noch schlechter. Der Autor leistete daher einer Einladung der Landesregierung von NRW Folge, als Sachverständiger im Landtag zum Gesetzentwurf über die Installierung von Windkraftanlagen angehört zu werden. Zwar war klar, dass seine Anhörung nichts im Geringsten ändern würde, aber die Neugier, welche Standpunkte die zahlreichen Spieler der Anhörung sich zu Eigen machten, gab den Ausschlag.
Das Anhörungsverfahren sah eine (nicht verpflichtende) Stellungnahme sowie eine ebenfalls nicht verpflichtende Anwesenheit vor. Dies erklärt die weit größere Anzahl von schriftlichen Stellungnahmen im Vergleich zur immer noch stattlichen Anzahl der persönlich anwesenden „Sachverständigen“, die gefragt werden sollten.
Die Befragung war infolge der großen Anzahl von Beteiligten formal eng geregelt. Es sollte nur auf die von den Landtags-Abgeordneten gestellten Fragen geantwortet werden. Bereits erfolgte Antworten anderer Sachverständiger waren nicht zu kommentieren. Es war also keine Diskussion vorgesehen. Ein kluger Entschluss, denn wie sich zeigte, wäre bei Diskussionen noch weniger herausgekommen als in der Befragung selber.
Zunächst die schriftlichen Stellungnahmen (hier). Die des Autors ist Nr. 17/166 ganz unten (hier). Und hier nun die Liste der erschienenen Die Sachverständigen

Einteilung der Stellungnahmen

Jeder Leser kann über den oben angegebenen Link alle schriftlichen Stellungnahmen selber einsehen. Man könnte die Stellungnahmen etwa wie folgt einteilen:

  1. Absolute Befürworter der Windenergie, die sich über die offensichtlichen Hindernisse gegen ihre Ausweitung beschweren, wie sie etwa von  Bürgerinitiativen aufgetürmt werden. Man pocht auf „Planungsklarheit“ oder fordert die Überarbeitungen des Windenergie-Erlasses usw. Oft sind es reine Profiteure der Windenergie, 17/188, 17/179, 17/174, 17/171, 17/168
  2. Naturschützer, die sich zwar der Naturzerstörungen durch Windräder bewusst sind und sie zum Teil sogar in ihrer Stellungnahme ansprechen, aber gar nicht daran denken, konsequente Beseitigung zu fordern. Allenfalls werden Milderungsmaßnahmen angemahnt. Man könnte diese Gruppe vielleicht zu den ungewollten Naturschädigern unter der Maske von Naturschützern zählen: 17/182, 17/180, 17/175, 17/173. Ein besonders eklatanter Fall ist hier der BUND hier und hier. Wer solch einem Verein angehört und sich ehrlich dem Naturschutz zugehörig fühlt, sollte konsequenterweise besser austreten.
  3. Naturschutz-Vereine, die ihre Aufgabe ernst nehmen, aber entweder immer noch meinen, Windräder trügen zum Klimaschutz bei und Kohlekraftwerke seien klimavernichtende Dreckschleudern. Oder die zwar eine in die richtige Richtung gehende Stellungnahme abgeben, aber sich um die Konsequenz, nämlich die generelle Aufgabe der Windkraftnutzung, herumdrücken. Oder die z.B. ein Moratorium fordern u.ä.m.:17/193, 17/190, 17/194
  4. Ingenieure, Naturwissenschaftler und Bürgerinitiativen, die auf den volkswirtschaftlichen Unsinn von Energiewende und insbesondere von Windrädern hinweisen, die Naturzerstörung klar benennen und daher die ganze Windenergie-Aktion sachlich begründet ablehnen: 17/198, 17/166, 17/170, 17/195.
  5. Übrige: 17/184, 17/189, 17/178.

Einschätzung zum Gesetzentwurf

Um höflich zu sein, sei die Bezeichnung „kompletter Unsinn“ für den Gesetzentwurf vermieden. Beim Windradausbau ist die „Akzeptanz für Windenergie“ heute definitiv nicht mehr zu sichern und von „in geordnete Bahnen lenken“ kann schon gar keine Rede sein. Durchwursteln geht nicht mehr und macht alles nur noch chaotischer. Die Politik muss sich zu einem klaren Schnitt durchringen und der ist sogar logisch. Man braucht sich dazu nur die Fakten über die Windenergie und die Akzeptanzentwicklung in der Bevölkerung anzusehen.
Nun folgt Politik selten sachlichen Argumenten, und Lobbyismus ist mächtig. Dennoch sollte die aktuelle NRW-Politik noch einmal gut nachdenken. Jeder weitere Ausbau der Windenergie, deren Beitrag zum Primärenergieverbrauch Deutschlands immer vernachlässigbar bleibt, wird nämlich den Verantwortlichen später auf die Füße fallen. Steht man kurz vor der Pensionierung, ist das kein Thema. Ein nicht ganz auf den Kopf gefallener junger Landtagsabgeordneter sollte dies aber schon anders sehen – es sei denn, er profitiert persönlich vom Windradausbau. Der Widerstand in der Bevölkerung wächst nämlich stetig. Da es auch noch gute Sachargumente gibt, diesen Ausbau sofort zu beenden, wäre die aktuelle NRW-Koalition gut beraten, dies zu tun.
Schließlich gibt es zwei während der Anhörung erwähnte „sanfte“ Methoden, um die Wind-Profiteure von ihren üppigen Krippenplätzen zu vertreiben, die Stromversorgung von NRW sicherer zu machen und schließlich wieder zu akzeptierbaren Landschaften und zum Naturschutz zurückzukehren. Die erste Methde wurde von Prof. Appel erwähnt: Man braucht nur den heutigen Wirkungsgrad von NRW-Kohlekraftwerken auf den technologisch möglichen Stand von rund 45% zu heben und hätte damit ausreichend Energie gewonnen, um jeden Windrad-Neuausbau in NRW obsolet zu machen. Ein schönes und schlüssiges Argument! Chapeau, lieber Herr Kollege Appel.
Das zweite Argument wurde vom Autor selber vorgebracht, der zum Schutz der gesundheitlichen Unversehrtheit von Windradanrainern 15H – Abstand in seiner Anhörung forderte, d.s. bei 200 m hohen Anlagen 3 km Mindestabstand. Dieser mindestens notwendige, aber in ungünstigen Fällen immer noch zu geringe Mindestabstand (gesundheitliche Unversehrtheit ist grundgesetzlich geschützt) hat nämlich den positiven Nebeneffekt, dass damit jeder weitere Windrad-Ausbau praktisch zum Erliegen kommt.
Nun muss die CDU/FDP-Koalition nur noch vernünftig handeln. Unterstützung wird sie hier sicher bei einer neuen Partei im Landtag finden.
 

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