Der Netzausbau steckt noch in den Kinderschuhen
Trotzdem sind neue Leitungen erforderlich, um den Überschußstrom aus dem Norden – soweit er denn anfällt – nach dem Süden zu verfrachten, wo er zu etwa 98 % verbraucht werden kann. Der Rest aus Starkwind wird gegen horrende Entschädigungen ins Ausland verklappt.
Bisher ist nur eine größere 190 km lange Leitung fertiggestellt: Die Wechselstromleitung Lauchstädt – Redwitz, die sogenannte Thüringer Strombrücke. Das Vorhaben war in den Abschnitten von Altenfeld über die Landesgrenze Thüringen/Bayern bis Redwitz als Pilotstrecke geplant, die der bundesweiten Erprobung von Erdkabeln beim Betrieb von Höchstspannungsleitungen mit Wechselstrom (220-380 kV) dienen sollte. Es wurde sich im Genehmigungsverfahren aus Gründen der geringeren Bauzeit allerdings für eine reine Freileitungsausführung entschieden. Das ist der Grund, warum die Leitung schon in Betrieb ging.
Im Planungsprozeß befinden sich die übrigen größeren Vorhaben. Für länderübergreifende oder grenzüberschreitende Leitungen führt die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben ein Bundesfachplanungsverfahren durch. Statt den üblichen Raumordnungsverfahren. Dabei prüft sie den Vorschlag des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers und mögliche Alternativen, bevor sie einen etwa 500 bis 1.000 Meter breiten Gebietsstreifen, den Trassenkorridor, festlegt. Innerhalb dieses Streifens wird im abschließenden Planfeststellungsverfahren, dem fünften Schritt, die genaue Trasse geplant.
Bundesfachplanungs- und Raumordnungsverfahren unterscheiden sich vor allem durch ihre Verbindlichkeit für die folgende Planungsstufe. Im Planfeststellungsverfahren, das die genaue Trassenführung festlegt und ein Baurecht für die Leitung schafft, kann von den Ergebnissen eines Raumordnungsverfahrens abgewichen werden. Im Gegensatz dazu ist das Ergebnis eines Bundesfachplanungsverfahrens bindend für die Planfeststellung. Das heißt, dass die Leitungstrasse nur in dem vorher festgelegten Trassenkorridor verlaufen darf.
Für betroffene Grundstückseigentümer und Träger öffentlicher Belange hat das neuartige Vorgehen die Konsequenz, daß sie sich bereits im ersten Planungsschritt, der Bundesfachplanung intensivst mit dem Vorhaben auseinandersetzen müssen, um ihre Interessen zu wahren. Denn das Planfeststellungsverfahren ist eigentlich nur noch eine Feinplanung. Viele Betroffene werden das nicht wissen und versäumen die Wahrnehmung ihrer Rechte. Wer Frau Dr. Merkels Handschrift kennt, kann annehmen, daß das Absicht ist.
Die Leitungen Wilster – Grafenrheinfeld (558 km) und Brunsbüttel – Großgartach (702 km) werden unter dem Label „SuedLink“ gemeinsam geplant. „Link“ ist englisch und heißt Glied oder Verbindung. Die Leitungen sollen als Erdkabel in HGÜ-Technik verlegt werden. HGÜ= Hochspannungs-Gleichstromleitung. Die Inbetriebnahme ist für 2025 vorgesehen.
Die Leitung Wahle – Mecklar (230 km) verbindet in Nord-Süd-Richtung Wahle in Niedersachsen mit dem hessischen Mecklar. Aufgrund der gestiegenen Einspeisung der Windenergie in Norddeutschland ist eine Erhöhung der Übertragungskapazität aus dem Raum Braunschweig nach Fulda erforderlich. Das Vorhaben ist auf der gesamten Länge eine der Pilotstrecken, die der bundesweiten Erprobung von Erdkabeln beim Betrieb von Höchstspannungsleitungen mit Wechselstrom (220-380 kV) dienen sollen. Als Fertigstellungstermin ist 2023 anvisiert.
Die Verbindung Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink, 537 km) soll in HGÜ-Technik und als Erdkabel ausgeführt werden. Inbetriebnahme 2025
Die Leitung Osterath – Philippsburg (Ultranet, 340 km) soll mit Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ) genutzt werden. Die Vorhabenträger planen, für einen Großteil der Strecke bereits bestehende Mastsysteme zu nutzen. Eine solche Ausführung mit Gleich- und Wechselstromleitungen auf einem Mast wird als Hybridsystem bezeichnet. Fertigstellung: 2021
Ansonsten ist noch die Umseilung der Leitung Vieselbach – Pumpspeicherwerk Talsperre Schmalwasser (Punkt Sonneborn) – Mecklar auf dem Schirm. Die 135 km lange Leitung soll 2023 fertig werden. Das Genehmigungsverfahren wurde noch nicht gestartet.
Mit dem Netzausbau ist also bisher noch garnicht richtig begonnen worden. Da es sich um Experimentalbauweisen handelt, sind die rausposaunten Fertigstellungstermine als sehr optimistisch anzusehen. Es wird sicher alles nicht so schlimm werden, wie das Berliner Flugfeld, mit größeren Verzögerungen ist jedoch zu rechnen. Die Abschaltung der Kernkraftwerke wird dem Leitungsbau vorauseilen. Was nicht so problematisch ist, weil bei Flaute ohnehin kein Strom fließt, um die wegfallenden Kraftwerkskapazitäten zu ersetzen. Vom Netz genommene Kraftwerke können nur durch Kraftwerksneubauten ersetzt werden.
Der aufmerksame Beobachter erkennt im Prozedere der Planungen eine Praxis, welche an die Direktiven von SED-Parteitagen erinnert. Wünsche eilen den Möglichkeiten der Realisierung weit voraus. Ich möchte nur mal ein Beispiel nennen: Die Neubaustrecke Erfurt-Leipzig wurde 1991 bis 1994 geplant und sollte am 1. Mai 1999 den Betrieb aufnehmen. Der erste Zug fuhr 2016. Ähnlich Stuttgart 21 und die Elbphilharmonie. Wir werden als Bürger von Medien und Politik regelmäßig in den April geschickt. Überall Wunschdenken und die rosarote Brille.
Diejenigen, welche sich von der Erdverkabelung Wunder im Natur- und Landschaftsschutz versprechen, werden enttäuscht werden. Ich war früher Gesellschafter einer Planungsfirma, die Umweltgutachten für Straßenbauverwaltungen, Netzbetreiber, Kommunen und Behörden erstellt hat. Darunter waren auch Gutachten zur Erdverkabelung. Die hat gegenüber der Freileitung auch Nachteile. Insbesondere die Landwirte werden stärker gekniffen, weil ihre Bewirtschaftungseinheiten real zerschnitten werden. Auch die Begleitwege der Kabel und die Erwärmung über den Leitungen sind erhebliche Eingriffe. Vor allem sind es aber die Unflexibilität der Leitungsführung im Gebirge und die größeren Eingriffe bei den Bauarbeiten, welche Betroffene und Umweltschützer nicht erfreuen werden. Und dann kommen noch die Mehrkosten, die alle Stromverbraucher zahlen müssen.
Bisher ist nur eine größere 190 km lange Leitung fertiggestellt: Die Wechselstromleitung Lauchstädt – Redwitz, die sogenannte Thüringer Strombrücke. Das Vorhaben war in den Abschnitten von Altenfeld über die Landesgrenze Thüringen/Bayern bis Redwitz als Pilotstrecke geplant, die der bundesweiten Erprobung von Erdkabeln beim Betrieb von Höchstspannungsleitungen mit Wechselstrom (220-380 kV) dienen sollte. Es wurde sich im Genehmigungsverfahren aus Gründen der geringeren Bauzeit allerdings für eine reine Freileitungsausführung entschieden. Das ist der Grund, warum die Leitung schon in Betrieb ging.
Im Planungsprozeß befinden sich die übrigen größeren Vorhaben. Für länderübergreifende oder grenzüberschreitende Leitungen führt die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben ein Bundesfachplanungsverfahren durch. Statt den üblichen Raumordnungsverfahren. Dabei prüft sie den Vorschlag des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers und mögliche Alternativen, bevor sie einen etwa 500 bis 1.000 Meter breiten Gebietsstreifen, den Trassenkorridor, festlegt. Innerhalb dieses Streifens wird im abschließenden Planfeststellungsverfahren, dem fünften Schritt, die genaue Trasse geplant.
Bundesfachplanungs- und Raumordnungsverfahren unterscheiden sich vor allem durch ihre Verbindlichkeit für die folgende Planungsstufe. Im Planfeststellungsverfahren, das die genaue Trassenführung festlegt und ein Baurecht für die Leitung schafft, kann von den Ergebnissen eines Raumordnungsverfahrens abgewichen werden. Im Gegensatz dazu ist das Ergebnis eines Bundesfachplanungsverfahrens bindend für die Planfeststellung. Das heißt, dass die Leitungstrasse nur in dem vorher festgelegten Trassenkorridor verlaufen darf.
Für betroffene Grundstückseigentümer und Träger öffentlicher Belange hat das neuartige Vorgehen die Konsequenz, daß sie sich bereits im ersten Planungsschritt, der Bundesfachplanung intensivst mit dem Vorhaben auseinandersetzen müssen, um ihre Interessen zu wahren. Denn das Planfeststellungsverfahren ist eigentlich nur noch eine Feinplanung. Viele Betroffene werden das nicht wissen und versäumen die Wahrnehmung ihrer Rechte. Wer Frau Dr. Merkels Handschrift kennt, kann annehmen, daß das Absicht ist.
Die Leitungen Wilster – Grafenrheinfeld (558 km) und Brunsbüttel – Großgartach (702 km) werden unter dem Label „SuedLink“ gemeinsam geplant. „Link“ ist englisch und heißt Glied oder Verbindung. Die Leitungen sollen als Erdkabel in HGÜ-Technik verlegt werden. HGÜ= Hochspannungs-Gleichstromleitung. Die Inbetriebnahme ist für 2025 vorgesehen.
Die Leitung Wahle – Mecklar (230 km) verbindet in Nord-Süd-Richtung Wahle in Niedersachsen mit dem hessischen Mecklar. Aufgrund der gestiegenen Einspeisung der Windenergie in Norddeutschland ist eine Erhöhung der Übertragungskapazität aus dem Raum Braunschweig nach Fulda erforderlich. Das Vorhaben ist auf der gesamten Länge eine der Pilotstrecken, die der bundesweiten Erprobung von Erdkabeln beim Betrieb von Höchstspannungsleitungen mit Wechselstrom (220-380 kV) dienen sollen. Als Fertigstellungstermin ist 2023 anvisiert.
Die Verbindung Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink, 537 km) soll in HGÜ-Technik und als Erdkabel ausgeführt werden. Inbetriebnahme 2025
Die Leitung Osterath – Philippsburg (Ultranet, 340 km) soll mit Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ) genutzt werden. Die Vorhabenträger planen, für einen Großteil der Strecke bereits bestehende Mastsysteme zu nutzen. Eine solche Ausführung mit Gleich- und Wechselstromleitungen auf einem Mast wird als Hybridsystem bezeichnet. Fertigstellung: 2021
Ansonsten ist noch die Umseilung der Leitung Vieselbach – Pumpspeicherwerk Talsperre Schmalwasser (Punkt Sonneborn) – Mecklar auf dem Schirm. Die 135 km lange Leitung soll 2023 fertig werden. Das Genehmigungsverfahren wurde noch nicht gestartet.
Mit dem Netzausbau ist also bisher noch garnicht richtig begonnen worden. Da es sich um Experimentalbauweisen handelt, sind die rausposaunten Fertigstellungstermine als sehr optimistisch anzusehen. Es wird sicher alles nicht so schlimm werden, wie das Berliner Flugfeld, mit größeren Verzögerungen ist jedoch zu rechnen. Die Abschaltung der Kernkraftwerke wird dem Leitungsbau vorauseilen. Was nicht so problematisch ist, weil bei Flaute ohnehin kein Strom fließt, um die wegfallenden Kraftwerkskapazitäten zu ersetzen. Vom Netz genommene Kraftwerke können nur durch Kraftwerksneubauten ersetzt werden.
Der aufmerksame Beobachter erkennt im Prozedere der Planungen eine Praxis, welche an die Direktiven von SED-Parteitagen erinnert. Wünsche eilen den Möglichkeiten der Realisierung weit voraus. Ich möchte nur mal ein Beispiel nennen: Die Neubaustrecke Erfurt-Leipzig wurde 1991 bis 1994 geplant und sollte am 1. Mai 1999 den Betrieb aufnehmen. Der erste Zug fuhr 2016. Ähnlich Stuttgart 21 und die Elbphilharmonie. Wir werden als Bürger von Medien und Politik regelmäßig in den April geschickt. Überall Wunschdenken und die rosarote Brille.
Diejenigen, welche sich von der Erdverkabelung Wunder im Natur- und Landschaftsschutz versprechen, werden enttäuscht werden. Ich war früher Gesellschafter einer Planungsfirma, die Umweltgutachten für Straßenbauverwaltungen, Netzbetreiber, Kommunen und Behörden erstellt hat. Darunter waren auch Gutachten zur Erdverkabelung. Die hat gegenüber der Freileitung auch Nachteile. Insbesondere die Landwirte werden stärker gekniffen, weil ihre Bewirtschaftungseinheiten real zerschnitten werden. Auch die Begleitwege der Kabel und die Erwärmung über den Leitungen sind erhebliche Eingriffe. Vor allem sind es aber die Unflexibilität der Leitungsführung im Gebirge und die größeren Eingriffe bei den Bauarbeiten, welche Betroffene und Umweltschützer nicht erfreuen werden. Und dann kommen noch die Mehrkosten, die alle Stromverbraucher zahlen müssen.