Der 4. September wird vielleicht doch noch in die Geschichte eingehen. Es war der Tag, an dem die AfD auf einer als historisch anzusehenden, aber medial fast völlig übergangenen Pressekonferenz, den zahlreich versammelten Medienvertretern, die entsetzliche Wahrheit mitteilen musste, das die Klimakaiserin Merkel keine Kleider an hat. Diese nahmen es ungerührt und ziemlich desinteressiert zur Kenntnis. Vergleichbar den Höflingen, die dem nackten armen Kaisern immer wieder versichert hatten, wie gut ihn doch seine nichtvorhandenen Kleider zu Gesicht stünden.

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Und es war der Tag an dem endlich, endlich, eine dieser oft veräppelten, weil oft völlig zu Unrecht verdächtigten, als Fake News VerbreiterInnen, beschimpften MedienvertreterInnen, die vielfache Ex (Ex-Marxistin[1], Ex-Redakteurin, Ex-Doppelnachnamenträgerin) Frau Sonja Mikisch der aalglatten AfD Frontfrau Alice Weidel, die schöne – oder war es schnöde- Maske vom Gesicht reißen konnte. Denn diese, so verkündete sie triumphierend verbreite, Falsches! (ab Minute 14:25).

 

Wobei hatte sie denn Frontfrau Weidel erwischt?

Es ging mal wieder um den, die bodenlose Schlechtigkeit der Autoindustrie, belegenden Dieselskandal. Bodenlos schlecht, ja böse, weil, wie WDR Kollege Jürgen Döschner im Netz behaupten durfte, die ja pro Jahr 10.000 Menschen vergase! Und dann noch nicht einmal die Umrüstung dieser Vergaser-Maschinen (eigentlich kennt ein Diesel doch keinen Vergaser, ha, ha) selber bezahlen wolle.

Darum ging es.

Und da behauptet doch diese aalglatte AfD Frau , vor Millionen ahnungslosen Zuschauern, dass in Büroinnenräumen wesentlich höhere Grenzwerte als draußen gelten würden, nämlich 950 µg/m3, gegenüber den als so gefährlich eingestuften 40 µg/m3, die dort ohne Gesundheitsgefahr zugelassen seien.

Doch nicht mit Sonja Mikisch

„…in Industriearbeitsplätzen! Büroinnenräume; Privaträume haben die gleiche Grenzwertbemessung wie auch die Luft draußen! Falsch!“

donnert sie, sichtlich erregt und auch begeistert, diese impertinente Lüge sofort vor der Kamera richtig stellen zu können, der Weidel ins erschrockene Gesicht.

Nun, man sollte beiden Damen zugestehen, dass die tägliche Beschäftigung mit NOx oder auch Feinstaubwerten, nicht unbedingt zur Aufgabe ihrer jeweiligen Jobbeschreibungen gehört. Doch wenn man jemand der Unwahrheit, gar der bewussten Lüge, überführen möchte, dann sollte man doch sicher sein, dass die Korrektur nicht einer Korrektur bedürfe. Sonst geht der Schuss nach hinten los! Wie auch hier.

Vermutlich hat Frau Mikisch beim Umweltbundesamt nachgelesen, dass schon immer nur das Beste für Umwelt und seine (es bezahlenden) menschlichen Bewohner im Sinne hat. Und zur Grenzwertfrage tiefsinnige, man möchte sagen, spitzfindige, Betrachtungen anstellt.

Es betreibt sogar zu dieser, die deutsche Menschheit tief bewegenden, Frage ein eigene Website. (hier). Dort finden wir die klare Aussage:

„Arbeitsplatzgrenzwerte gelten nur für Arbeitende an Industriearbeitsplätzen und im Handwerk, bei denen aufgrund der Verwendung oder Erzeugung bestimmter Arbeitsstoffe eine erhöhte Stickstoffdioxid-Belastung zu erwarten ist.“

Im weiteren Text finden wir auch die Quelle, aus der man entnehmen könnte, das UBA seine Behauptung ableitet. Nämlich die Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Doch in dieser Quelle ist immer nur ganz allgemein von „Arbeitsplätzen“ die Rede.

Beim Weitersuchen findet man dann beim UBA auch noch die Information:

Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume finden MAK-Werte keine Anwendung. Hier gelten vielmehr die Richtwerte des Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR), vormals Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygienekommission (IRK) und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG)). Die Innenraumlufthygienekommission leitete in den 1990er Jahren einen sog. „Richtwert II“ für Stickstoffdioxid in der Innenraumluft von 60 µg/m³ (Wochenmittelwert) ab. Der Richtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener Wert, bei dessen Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist.

Aha! Wenn 60 µg/m³, als Wochenmittelwert wohlgemerkt, nicht 40 µg/m³ an max. 10 Tagen im Jahr,  überschritten werden, müsse unverzüglich gehandelt werden. Und dieser Wert sei in den Richtwerten I und II   der Innenraumlufthygienekommission (welch schöner deutscher Name) festgelegt. Dumm nur, dass in den dort genannten aktuellen Tabellen für beide Richtwerte die bösen Stickoxide überhaupt nicht vorkommen. Nirgends!

Also kann es sich wohl nur um Wunschdenken, man kann auch vermuten „Gefälligkeitsdenken“ des UBA handeln. Denn es sorgt sich besonders um empfindliche Personen. Das UBA stellt nämlich fest :

„ Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist ein Wert für die zeitlich begrenzte Belastung gesunder Arbeitender, während durch NO2 in der Außenluft auch empfindliche Personen rund um die Uhr betroffen sein können.“

Empfindliche Personen, wie dem siebenjährigen Sohn des Mitdiskutanten, dem Spitzenkandidaten der Grünen, Cem Özdemir, der trotz seiner 7 Jahre gerade mal Auspuffhöhe erreicht. Wenn der mit seinem Papa spazieren geht, falls der so oft zuhause ist, und öfter als 10 x im Jahr von der Wucht des 40 µg/m³ Grenzwertes befallen wird, dann müssen wir, schon aus Mitleid mit dem zwergwüchsigen kleinen Kerl, die Grenzwerte EU-weit einhalten.. Das gebietet schon das Herz. Der kann ja nichts dafür, das er so klein ist. Das ist gelebte Solidariät!

Doch zurück zur herzlosen Streitfrage; wir halten abschließend fest:

  • Frau Mikisch behauptet im Einklang mit dem Umweltbundesamt, bekannt u. A. dafür Klimaskeptikern den Mund zu verbieten (z.B. hier und hier) dass der MAK- oder inzwischen Arbeitsplatzgrenzwert, nicht für Büroräume gelte. Falsch! Die angeführten Belege des UBA führen ins Leere.
  • Frau Mikisch behauptet, dass … „… Büroinnenräume; Privaträume haben die gleiche Grenzwertbemessung wie auch die Luft draußen!“ Falsch, denn der vom UBA behauptete Grenzwert wird mit 60 µg/m³ angegeben, nicht mit 40 µg/m³.
  • Das UBA behauptet dass für „..Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume finden MAK-Werte keine Anwendung. Hier gelten vielmehr die Richtwerte des Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR), vormals Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygienekommission (IRK) und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG)). Falsch, denn in den angeführten Definitionen der MAK Werte (hier der Einfachheit weiter so genannt) wird diese Einschränkung nicht gemacht. Dort ist unisono nur von Arbeitsplätzen die Rede
  • Das UBA behauptet dass dieser geringere Nox Grenzwert in den Tabellen der Richtwerte I und II der Innenraumlufthygienekommission festgelegt sei. Falsch! In den aktuellen Tabellen kommt Nox überhaupt nicht vor.

Dumm gelaufen Frau Mikisch und Satz und Sieg für Frau Alice Weidel.

Wie sagt der Volksmund so treffend:

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!

Besonders nicht im Google-Zeitalter möchte man hinzufügen!

Aber eine Erkenntnis stimmt wohl doch; wenn wirklich geringere Grenzwerte in Büro-Innen-räumen gelten als in rauen Industriearbeitsplätzen, dann ist der Büroschlaf doch gesünder als ein Nickerchen auf Schicht in hohen Grenzwertbereichen draußen. Selber schuld, kann man da den Industriearbeitern nur zurufen. Falls ihr mal zu den „empfindlichen“ Personen gehören solltet, empfiehlt sich schnell ein Wechsel ins Büro!

 

 

 

[1] Lt. Alexander Wallasch bei Tichys Einblick hier

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