Intelligente Stromzähler für Dummerchen jetzt Pflicht
Sie machen einfach weiter. Jetzt kommt die nächste grünkarierte Volkserziehungsmaßnahme: Dem Bundesbürger werden sogenannte „intelligente“ Stromzähler verordnet. Die Verbraucher gucken dabei allerdings dumm in die Wäsche: Die ohnehin längst grenzwertige Stromrechung wird noch einmal um rund 100 Euro teurer, der Einbau kann je nach Umständen mehrere tausend Euro kosten. „Vermutlich zahlt der Verbraucher in der Regel selbst bei einer Verminderung des Stromverbrauchs und einem bestmöglichen variablen Stromtarif beim Betrieb eines Smart Meter unter dem Strich drauf“, sagt Bettina Cebulla von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Die „Smart-Meter“ sparen keinerlei Strom, überwachen aber alle Verbrauchs-Daten und schicken sie direkt an den Stromversorger. Das eignet sich hervorragend als Grundlage für Erziehungsmassnahmen, die selbsredend freiwillig ergriffen werden, beispielsweise, weil ein Verbraucher aufgrund des Smart-Meters feststellt, dass seine Waschmaschine schon zehn Jahre alt ist. Zu dieser Einsicht war das Dummerchen bisher nicht in der Lage.
Jetzt wird diese hilflose Person auf Rat seines intelligenten Stromzählers eine neue Waschmaschine kaufen, die nur noch halb soviel Strom braucht, doppelt so lang wäscht, wahlweise halb so gut. Er kann sich auch einen intelligenten flexiblen Stromtarif besorgen und nachts billiger waschen, was die Nachbarn entzücken dürfte. Und wenn er schon mal dabei ist, kann er natürlich auch Staubsaugen, die Putzfrau freut sich schon auf die neuen Dienstzeiten. Außerdem bekommt sie einen neuen Staubsauger, der sich mit 900 Watt zufrieden gibt, mit dem sie aber ein Stündchen länger nachts unterwegs ist. Super-Rechnung, aber die Putzfrau arbeitet ja eh schwarz.
Angesichts dieser Meisterleistung an Arbeitsbeschaffung hat der Gesetzgeber intelligent vorgesorgt, weiß Corinna Kodim vom Eigentümerschutzverband Haus & Grund Deutschland: „Sie können die Installation der intelligenten Zähler nicht ablehnen – obwohl ihnen zusätzliche Kosten entstehen“.
Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT