Eine Zahlen-basierte Quantifizierung der Unsinnigkeit des Pariser Abkommens

Dabei geht es längst nicht mehr um Fakten. Der Soziologe N.Luhmann spottet:“Angst widersteht der reinen Vernunft. Wer Angst hat, ist moralisch im Recht.“

Das sind die  Bausteine einer postfaktischen Politik.

Bei dieser von jedem Realismus losgelösten Hysterie (oder gar Religion) muß zwingend an die Fakten erinnert werden, um nicht gerade in Deutschland insbesondere über die „Energiewende“ in einer unendlichen Kostenfalle zu versinken.

Fakten zum möglichen Einfluß des anthropogenen CO2 auf das Klima

  1. Das Klima der Erde befindet sich schon immer in einem ständigen Wandel: Eiszeiten (etwa alle 100 000 Jahre) im Wechsel mit Warmzeiten, ohne anthropogenes CO2
  2. Nach der letzten Eiszeit zeigt die jetzige Warmzeit sechs wärmere Phasen, von denen ohne anthropogenes CO2 alle wärmer waren als die jetzige wärmere Phase
  3. Seit etwa 20 Jahren bleibt der Trend der globalen Mittel-Temperatur in der jetzigen wärmeren Phase – von El Niño Ereignissen abgesehen- statistisch konstant, trotz steigender CO2-Gehalte
  4. Einen Treibhauseffekt durch CO2 kann es m.E.n. nicht geben, da in der Troposphäre die Energieübertragung durch die weitaus leistungsfähigeren Wege wie Wärmeleitung und Wärmeübergang bestimmt wird und nicht wie im Vakuum-ähnlichen Zustand die Strahlungsgesetze, d.h. es gelten in der Troposphäre die thermodynamischen Gesetzmäßigkeiten (u.a. der 2.Hauptsatz der Thermodynamik). Im Übrigen würden 0,040% CO2 in der Atmosphäre massenmäßig nicht ausreichen, um eine Wärmemenge von 342 W/m2 (IPCC) zur Erdoberfläche zurück zu strahlen, da bei 0,040% CO2 schließlich nur 4 Moleküle CO2 10 000 Luftmolekülen gegenüber stehen.

Geht man weiter davon aus, dass von den 0,040% CO2 in der Atmosphäre nur 0,001% CO2 aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe herrühren (vgl.später), um deren Diskussion es in Paris hätte gehen müssen, so wird der anthropogene CO2-Anteil auf ein Maß gestutzt, das die mögliche anthropogene Beeinflussung des Klimas durch CO2 über einen möglichen „Treibhauseffekt“ gänzlich zur Perversion macht.

Video zum Vortrag von Michael Limburg anlässlich der 10. IKEK im November 2016 zur Bedeutung des Pariser Klimaabkommens.

Erwartungsgemäß scheitern auch die in den letzten Jahren unter Einbeziehung des vermeintlichen Einflusses von CO2 aufgestellten 102 Klimamodelle zur Vorhersage der Temperatur jämmerlich an der Wirklichkeit.

  1. Die Atmosphäre enthält etwa 3000 Gt CO2. Etwa ein Viertel davon befindet sich in einem Naturkreislauf.

Dieser Naturkreislauf entspricht etwa 230 Gt Kohlenstoff/a und wird gespeist – ohne vulkanische und nicht vulkanische Ausgasungen – aus: (1)

– Ausgasung Meere                                                              40,4%

– Atmung Pflanzen                                                               23,9%

– Atmung Organismen und Zersetzung                           23,9%

– Menschen und Tiere                                                         6,5%

– Entwaldung                                                                        2,6%

– Verbrennung fossiler Brennstoffe                                 2,6%

Das „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC) beziffert im Bericht 2007 die jährlichen Kohlenstoffemissionen über CO2 ohne vulkanische und nicht vulkanische Bodenausgasungen in Summe mit 205 Gt C/a: Ausgasung Meere 90 Gt C/a, Atmung Bodenorganismen 59 Gt C/a, Atmung Landorganismen 50 Gt C/a und Verbrennung fossile Brennstoffe 50 Gt C/a – entsprechend auch hier 2,6% über fossile Brennstoffe.

Bei 0,040% (400 ppm) CO2 in der Atmosphäre entstammen also nur 2,6% aus der Verbrennung von fossilen Brennstoffen entsprechend 0,001% (10 ppm).

Im Abkommen von Paris (das im Übrigen keine Sanktionen bei Nichterfüllung vorsieht – also eine Absichtserklärung) geht es also nur um diesen lächerlichen Betrag von 0,001% (10 ppm), wobei „Treibhausgasneutralität in der 2. Jahrhunderthälfte“ vorgesehen ist.

Durch die Photosynthese liegen die jährlichen Schwankungsbreiten der gemessenen CO2-Gehalte in der Atmosphäre in einer Höhe von bis zu 0,002% (20 ppm), also doppelt so hoch wie die eigentliche Zielvorgabe in Paris von 0,001% (10 ppm), mit der man sich in Paris selbstredend nicht beschäftigt hat – aber wen interessierten in Paris schon Fakten.

Das ganze Vorhaben Paris ist also an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten

  1. Der Anteil Deutschlands am weltweiten CO2-Ausstoß liegt bei 2,7% von 2,6% weltweit oder 0,000 028% (0,28 ppm). Davon entstammen 42% aus fossilen Kraftwerken, so dass der CO2-Ausstoß über die Stromerzeugung in Deutschland nur noch bei 0,000 012% (0,12 ppm) liegt – nicht mehr meßbar.(2)

Für diesen Betrag zur Absenkung des CO2-Gehaltes in der Atmosphäre von 0,000 012% (0,12 ppm) hat Deutschland die „Energiewende“ erfunden und in 2000 gestartet und immer wieder neu definiert. In 2017  wird sie 25 Milliarden € verschlingen. Das Institut für Wettbewerbsökonomik an der Uni Düsseldorf errechnete die Kosten für die Energiewende für die Zeit 2000 bis 2015 auf 150 Milliarden € und schätzt die zwischen 2015 und 2025 anfallenden Kosten auf 370 Milliarden € (Summe 520 Milliarden €).

Von den diversen Energiewenden seit 2000 ist die letzte Energiewende aus dem Jahre 2016 mit der Bezeichnung „Klimaschutzplan 2050“ eine besondere Herausforderung: „Dekarbonisierung“ (kompletter Abbau des CO2-Ausstoßes) für alle Bereiche wie Stromerzeugung, Verkehr, Industrie, Heizung, Landwirtschaft, etc..

Für die Stromerzeugung bedeutet dies (bis 2050 müßten dann die Energien für die anderen Bereiche über eine erweiterte Stromerzeugung übernommen werden): ausschließliche Stromerzeugung über die alternativen Energien bis 2050 und Beendigung jeglicher Verbrennung fossiler Brennstoffe.

Aber die Sonne scheint nicht immer, der Wind weht auch nicht immer.

Wo kommt der Strom dann her, denn die letzten Kernkraftwerke werden in 2022 geschlossen. Adäquate Speichertechnologien in der erforderlichen Größenordnung sind weder jetzt noch in Zukunft zu erwarten, außerdem nicht bezahlbar. Es existiert lediglich der Glaube an eine Stromspeichererleuchtung. Für eine z.B.10-tägige Windflaute im Winter wären z.B. 1957 Pumpspeicherwerke der Goldisthalgröße erforderlich. (3)

Es bleibt dann nur noch der Status von zwei Erzeugungssystemen – erneuerbar und konventionell – wie jetzt.

Muß man das Pariser Abkommen schon mit lächerlich bezeichnen, so ist der Aufwand für die „Deutsche Energiewende“ für diesen nicht meßbaren CO2-Betrag von 0,000 012% (0,12 ppm), und eine Energiewende, die nicht einmal funktionieren kann, nur noch beschämend.

Es ist schon mehr als verwunderlich, wenn unsere Kanzlerin Aussagen vernehmen läßt wie: „Nicht jeder Generation ist es gegeben, solche technischen Umbrüche zu erleben und dabei zu sein, ist schön“.

  1. Alles Leben auf der Erde verdanken wir der Anwesenheit von CO2 in der Atmosphäre nach der Photosynthese

6 CO2 + 6 H2O = C6H12O16 + 6 O2     (+ 2882 KJ/Mol)

Ohne CO2 in der frühen Erdatmosphäre wäre auch kein Sauerstoff entstanden, kein Wachstum, kein menschliches Leben.

Im Übrigen hätte die Erde bei über 10% CO2 in der Atmosphäre in der Frühzeit nach den jetzigen Vorstellungen der Erwärmung durch CO2 schon längstens verglühen müssen – aber sie tat es zum Glück nicht.

Konsequenzen

Diese durch den Ausstieg der USA aus dem Pariser Abkommen ausgebrochene Hysterie gleicht einem Aufbruch in ein „postfaktisches Zeitalter“, ungeachtet aller Fakten-basierten Überlegungen

Eine Beibehaltung des Pariser Abkommens wäre eine gewaltige Vergeudung von Geld, nicht zuletzt durch die Abermilliarden Euro an Ausgleichszahlungen an die Entwicklungsländer, in welchen Taschen ein solches Geld auch immer landen mag. Für Deutschland kommen dann noch für z.B. 2017 die erwähnten rd. 25 Milliarden € für unsere „Energiewende“ oder 520 Milliarden € bis 2025 hinzu, denn schließlich heben wir uns als Vorbild ab vom Rest der Welt und fühlen uns als Vorreiter für die Bewahrung der Schöpfung.

Nach dem Ausstieg der USA hat sich nämlich unsere Bundeskanzlerin an die Spitze zur Durchführung des Pariser Abkommens mit den Worten in Szene gesetzt wie „..weiter alle Kraft für globale Klimapolitik, die unsere Erde bewahrt“.

Zum Glück wagt nun eine Gruppe von CDU-Abgeordneten, die sich „Berliner Kreis“ nennt, in Sachen Klimawandel und Energiewende mit einer sehr beeindruckenden Ausarbeitung selbst zu denken (hier):

Es bleibt nur zu hoffen, dass der „Berliner Kreis“ unserer Kanzlerin endlich die Augen öffnet, denn Deutschland muß weg von dieser Volksverdummung, weg von dieser Klimareligion und der unkritischen Begleitung durch die Zeitgeistmedien, hin zu Fakten und nicht zu postfaktischen Erleuchtungen.

 

Quellen

  1. Ewert, F.-K.: EIKE- Klima- und Energiekonferenz in München; 25.-26-11.2012
  2. Beppler,E.: „Energiewende – zweite industrielle Revolution oder Fiasko“; 2013; ISBN 978-3-7322-0034-4
  3. Beppler, E.: „Die euphorischen Klimawandelmaßnahmen der Bundeskanzlerin und die Hoffnungslosigkeit der Umsetzung in Form der „Deutschen Energiewende“; EIKE Newsletter; 06.06.2017

 

Anmerkung der EIKE Redaktion

EIKE versteht sich als Diskussionsforum, in welchem auch abweichende physikalische Auffassungen diskutiert werden können. Die die Atmosphärenphysik betreffenden Ausführungen von Herrn Dr. Beppler stellen seine persönliche Meinung dar. Dies bedeutet nicht automatisch, dass EIKE diese Meinung teilt.

 

 




Das Kobalt-60 Ereignis von Taiwan — und was ist daraus zu schließen?

Die Macht der ständigen Wiederholung hat den Glauben an die Strahlengefahr fest im Bewusstsein der Menschen verankert. Gerade Strahlenbiologen haben immer wieder dagegen Stellung genommen – vergeblich. Jetzt hat sich durch das Co-60-Ereignis von Taiwan [2] die Möglichkeit ergeben, durch einen ungewollten Versuch an einer großen Zahl von Menschen die Strahlen“gefahr“ als ein Gespenst zu entlarven und den Nutzen zu beweisen.

 

Was ist in Taiwan passiert?

Dort war Baustahl mit Kobalt-60 kontaminiert mit der Folge, daß die Bewohner ständig einer Ganzkörperbestrahlung durch harte Gamma-Strahlung ausgesetzt waren. Die Gebäude waren in 1982 / 1983 gebaut worden, die erhöhte Gamma-Strahlung in Räumen wurde erst nach 10 Jahren in 1992 entdeckt. Man machte sich auf die Suche nach weiteren kontaminierten Bauten und wurde fündig. Insgesamt hatte man ein Kollektiv von 10 000 Personen, die über 9 bis 20 Jahre einem Strahlenpegel ausgesetzt waren, wie er weder in der Natur noch im Bereich der Kerntechnik vorkommt. Anhand der gemessenen Ortsdosisleistung in den Gebäuden konnte man auf den Strahlenpegel von 1982 rückrechnen und mit dem Wohnverhalten der Leute die gesamte erhaltene Dosis abschätzen. Und man konnte die Gesundheit der Bewohner beobachten. Hier die Daten von dem Teilkollektiv von 1100 Personen mit der höchsten Dosis:

In 1983 betrug die mittlere Jahresdosis 74 mSv, und die maximale 910 mSv.

Die kumulierten Jahresdosen waren im Mittel 4 Sv, der Maximalwert 6 Sv.

Bei einer angenommenen Aufenthaltsdauer in den Wohnungen von 4000 Stunden im Jahr lag der

Strahlenpegel 1983 im Mittel bei 20 µSv/h und maximal bei 200 µSv/h.

Diese Zahlen sind so hoch, daß sie jedem Fachmann, der in Sachen Strahlen ausgebildet ist, erschaudern lassen.

In dem gesamten Kollektiv hätte es unter den Erwachsenen

186 Krebstodesfälle geben müssen.

Nach dem im Strahlenschutz angewandten LNT-Modell hätte es durch Strahlung weitere

56 Krebstodesfälle geben müssen.

Bisher wurden tatsächlich aber nur

5 Krebstodesfälle beobachtet.

Damit wurde an einem Kollektiv von 10 000 Personen überraschend eindrucksvoll das bewiesen, was aus Versuchen mit Zellkulturen, an Tieren, und auch an Menschen seit einem halben Jahrhundert weltweit bekannt ist, aber von der Lehrmeinung im Strahlenschutz ignoriert wird [2]:

  • Die LNT-Hypothese (Linear no Threshold) ist nicht haltbar, ebenso die Folgerung wie das ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Archievable).
  • Gamma-Strahlung im Niedrigdosisbereich als Langzeitbestrahlung ist nützlich für Lebewesen, es trainiert das körpereigene Abwehrsystem und bekämpft Krebs (Hormesis).

Das Co-60-Ereignis bietet eine ideale Möglichkeit, die auf der LNT-Hypothese beruhenden Strahlenschutzprinzipien ohne Gesichtsverlust für die hauptamtlichen Strahlenschützer auf den Müll zu werfen und die biopositive Wirkung von Niedrigdosisstrahlung bei kleiner Dosisleistung anzuerkennen.

 

Die Dosis macht das Gift

Die heute gültigen Gesetze sind begründet an den Überlebenden von Hiroshima und Nagasaki, wo in einer Langzeituntersuchung eine erhöhte Krebsrate festgestellt wurde. Hier hatte eine hohe Dosis innerhalb sehr kurzer Zeit gewirkt. Nun macht man Strahlung die Annahme, dass auch jede noch so kleine Strahlendosis schädlich sei, und zwar unabhängig von der Zeit seines Einwirkens. Das wird Vorsorgeprinzip genannt. Die Unsinnigkeit dieser Annahme ist am Beispiel Alkohol klar erkenntlich: eine Flasche Schnaps in einer halben Stunde hinunter gekippt ist schädlich. Aber die gleiche Alkoholmenge auf lange Zeit verteilt ist anregend für den Kreislauf, macht Lebensfreude, ist eher nützlich, niemals schädlich.

 

Wie ist die Beobachtung der nützlichen Strahlenwirkung zu verstehen?

Durch Strahlung werden Elektronen in den Molekülen von ihren Plätzen verlagert. Soweit es sich dabei um Bindungselektronen handelt, bedeutet das chemische Veränderungen in den Zellen. Diese Veränderungen werden vom Immunsystem wieder korrigiert. Zusätzliche Verlagerung von Bindungselektronen bedeutet daher Anregung für zusätzliche Korrekturprozesse in der Zelle. Es werden alle Bindungselektronen mit gleicher Wahrscheinlichkeit getroffen, daher werden alle möglichen chemischen Reaktionen in der Zelle angeregt. Alle möglichen Korrekturreaktionen in den Zellen werden trainiert. Das wiederum bedeutet sehr vielseitige Möglichkeiten, infolge Strahlung das Immunsystem der Zellen zu stärken.

Bei der Gabe von Medikamente an Patienten geschieht ähnliches, aber es werden spezifische Reaktionen angeregt, immer nur in Bezug auf eine bestimmte Krankheit. Die Wirkung von Strahlung ist unspezifisch, vielseitiger als bei Medikamenten. So erklärt sich auch die Tatsache, daß schädliche Wirkungen von Chemikalien durch Strahlung gemildert oder vermieden werden können [3].

Krebs ist eine Alterskrankheit, sie schlägt zu, wenn das Immunsystem bei den Menschen mit zunehmendem Alter in seinen Fähigkeiten nachlässt. Daher lässt die anregende Wirkung der Strahlung auf die Abwehrkräfte der Zellen hoffen, daß auch andere Alterskrankheiten wie Parkinson und Demenz durch niedrig dosierte Langzeitbestrahlung bekämpft oder gemildert werden können. Eine gut trainierte körpereigene Abwehr spielt auch bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten eine wichtige Rolle.

 

Was bedeutet ein Milli-Sievert (1 mSv), ist es viel oder wenig?

1 mSv bedeutet eine Spur pro Zelle [4. Somit bedeutet 1 mSv im Jahr, daß jede Zelle einmal im Jahr von einem Strahl getroffen wird und die Immunabwehr der Zelle trainiert wird. Das ist sehr wenig und kann auf den gesamten Organismus keinen Trainingseffekt bewirken. Das wird verständlich beim Blick auf sportliches Training, ein Training einmal im Jahr ist ohne Effekt und zu wenig für den Erfolg im Wettkampf. Es muß gezielt trainiert werden, je nach Sportart ist das Training unterschiedlich, z.B. bei Triathlon oder bei 100m-Spurt. Auch beim Training der Zellen kann erwartet werden, daß Strahlung sehr verschieden wirkt je nach Art des Krebses oder anderen Krankheiten.

T.D. Luckey, M. Doss und C.L. Sanders geben Empfehlungen als optimale Dosis für biopositive Wirkung der Strahlung:

 

T.D. Luckey [5] M. Doss [6] C.L. Sanders [1]
Dosis im Jahr 60 mSv 200 mSv 150 bis 3000 mSv
Dosisleistung bei 4000 h/a 15 µSv/h 50 µSv/h 40 bis 800 µSv/h
Training der Zellen einmal pro Woche jeden zweiten Tag 3 x pro Woche bis 10 x täglich

 

Beim Co-60-Ereignis in Taiwan wurden die Bewohner der Gebäude regelmäßig bestrahlt, das regelmäßige Training von Zellen/Immunsystem erklärt die überraschende Wirkung. Eine Übersicht zur Dosisleistung bei Annahme von 4000 Stunden Bestrahlung im Jahr:

Übersicht zu den Dosisleistungen über viele Größenordnungen mit den Bereichen „normal; ohne Wirkung“, „Nutzen“, „Gefahr“ (grün); dem Co-60 Ereignis (rot) und dem von T.D. Luckey und M. Doss empfohlenen nützlichen Bereich (blau).

 

Es ist festzustellen:

  • Gefahren bestehen nur bei sehr hoher Dosisleistung, denn nur dann können auch hohe Dosen erreicht werden. Bei Bestrahlung nach einer Krebs-OP wird täglich mit einer Organdosis von 2 Sievert mit hoher Dosisleistung bestrahlt. Es heißt im Dt. Ärzteblatt: „Gesundes Gewebe kann subletale Schäden (das sind 2 Sievert pro Tag) in den Bestrahlungspausen (von einem Tag zum nächsten) weitgehend reparieren.“ [7]
  • Die evakuierten Zonen von Tschernobyl und Fukushima liegen im nützlichen Bereich der Dosisleistung, dennoch werden sie von den Medien als „Todeszonen“ bezeichnet, das ist fake news. Durch die Evakuierung der Menschen in Tschernobyl und Fukushima hat man diesen Personen eine Dosis vorenthalten, die deren Gesundheit gut getan hätte. Wenn aus einem Kernkraftwerk radioaktive Stoffe frei gesetzt werden, so ist höchstens in unmittelbarer Nähe auf dem Kraftwerksgelände kurzzeitig Gefahr vorhanden.
  • Es gibt Gebiete auf der Erde mit einer höheren Dosisleistung der Bodenstrahlung, aber diese Stellen sind klein und die Menschen halten sich meistens nicht im Freien sondern in ihren Häusern auf. Daher sind die biopositiven Effekte dort an Menschen nicht zu sehen. Das gleiche gilt für das fliegende Personal. Nur an Astronauten mit langem Aufenthalt in der ISS konnte man eine Wirkung erkennen [8].

 

Wie ist die Situation außerhalb von Deutschland?

Im Februar 2015 haben die Professoren Carol S. Marcus, Mark L. Miller und Mohan Doss an die Genehmigungsbehörde NRC (Nuclear Regulatory Commission) der USA eine Petition gerichtet mit der Bitte zur Korrektur der zur Zeit geltenden Prinzipien beim Umgang mit Strahlung [9]. Dabei ging es den Initiatoren nicht nur um die Beseitigung der zu niedrigen Grenzwerte, die eine nicht vorhandene Gefahr vorgaukeln, sondern es ging um die Akzeptanz der biopositiven Wirkung von Strahlung im Niedrigdosisbereich, die von der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP (International Commission on Radiological Protection) abgelehnt wird. Die Petition hatte mit den dazu abgegebenen ca. 650 Kommentaren ein gewaltiges Echo in der Fachwelt der USA.

Im Oktober 2015 hat die NRC die Petition zurück gewiesen und beruft sich dabei auf die nationalen und internationalen Strahlenschutzgremien. Dennoch wurde die Existenz der biopositiven Wirkung von Strahlung anerkannt, daher erscheint die Antwort des NRC als ein Versuch, eine deutliche Stellungnahme zu vermeiden und den Schwarzen Peter an andere weiter zu schieben.

In der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP gibt es Anzeichen von Einsicht in die Fehler der Strahlenschutzrichtlinien. So werden in dem Bericht einer von der ICRP eingesetzten task group „Radiological protection issues arising during and after the Fukushima nuclear reactor accident“ die Strahlenschutzgrundsätze als „speculative, unproven, undetectable and ‚phantom‘“ beschrieben [10]. Das heißt in klarer deutscher Sprache: die Gefahr durch Strahlung ist „spekulativ, unbewiesen, nicht feststellbar, also ein Phantom“. Ein Phantom ist ein Trugbild, ein Geisterbild, ein Gespenst. Strahlenangst ist wie Angst vor Gespenstern.

Die Verfasser bezeichnen ihren Bericht als private Meinung, die nicht von der ICRP unterstützt wird. Auch in diesem Falle haben die offiziellen Stellen nicht den Mut, die Dinge beim rechten Namen zu nennen.

Prof. Jaworowski (†) bezeichnete die heutigen Strahlenschutzrichtlinien in einer Veröffentlichung als kriminell.

 

Was ist zu tun?

Luckey schrieb in den 1980-er Jahren: „Es wird allmählich Zeit, daß sich die für die Volksgesundheit verantwortlichen Stellen darüber Gedanken zu machen beginnen, wie sicher gestellt werden kann, das jeder die Dosis, die er zur Erhaltung seiner Vitalität und Gesundheit benötigt, auch immer erhält.“

Luckey bezog sich mit diesem Ausspruch auf 1260 Veröffentlichungen über die biopositive Wirkung von Strahlung. Heute ist die Anzahl der diesbezüglichen Veröffentlichungen auf mehr als 3000 gestiegen. Es gibt mit „dose-response“ eine Zeitschrift nur zu diesem Thema.

Heute sagt Luckey in Kenntnis des Co-60-Ereignisses von Taiwan: Mehr als 500 000 Krebstote könnten jedes Jahr in den USA durch Exposition mit ionisierender Strahlung vermieden werden. Die Möglichkeit dazu wird allerdings durch gesetzliche Restriktionen verboten [5]. Bezogen auf die Bevölkerung in Deutschland, könnte man bei uns von 200 000 Personen sprechen [11]. Rechnet man diese Zahlen hoch auf alle westlichen Industriestaaten, kommt man mehrere Million Fälle pro Jahr.

 

Angesichts dieser gigantischen Zahlen ist es gerechtfertigt, wenn Fachleute die heutigen Strahlenschutzprinzipien als den folgenreichsten wissenschaftlichen Irrtum der Neuzeit bezeichnen [12].

 

In unabhängigen Fachmedien wird über die nützlichen Strahlenwirkungen diskutiert, aber in den Massenmedien wird das Thema ignoriert. Die deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen bekommen viele ihrer Gelder aus der Politik, sie sind von der Politik abhängig, müssen der Politik gehorchen um zu überleben. Auch Galileo Galilei mußte seine Einsichten widerrufen und durfte daher weiter leben.

Es gibt einen Vorschlag, wie Unabhängigkeit in der Information auf verschiedensten Gebieten per Gesetz erreicht werden könnte: Man sollte die Medien per Gesetz zu kontroversen Diskussionen verpflichten, damit der Bürger selber über richtig oder falsch entscheiden kann [13]. Das ist dringend erforderlich, denn die LNT-Hypothese und das ALARA-Prinzip sind zutiefst unmoralisch. Die Obrigkeit hat kein Recht, den Menschen die für eine optimale Gesundheit erforderliche Strahlendosis zu verweigern. Jeder Mensch sollte die Möglichkeit haben, in freier Entscheidung selber zu bestimmen, um sein Strahlendefizit durch eine Zusatzdosis auszugleichen.

 

Literatur

[1] Veröffentlichungen von Wachsmann, Feinendegen, Becker, Luckey, Calabrese, Doss; Buch von Charles L. Sanders „Radiation Hormesis and the Linear-No-Threshold Assumption“ Springer-Verlag 2010; Buch „Radiation and Health“ von T. Henriksen et.al., 2012, kostenlos unter http://tinyurl.com/nlsm4wm u.v.a.m.

[2] “Effects of Cobalt-60 Exposure on Health of Taiwan Residents Suggest New Approach Needed in Radiation Protection”, zu finden unter http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC2477708/

[3] E. Calabrese, L. Baldwin, „Hormesis: The Dose-Response Revolution”, Rev. Pharm. Toxi. 2003 S. 175 – 197

[4] Vortrag R. Mitchel beim Symposium „Entwicklungen im Strahlenschutz“ am 29.11.2001, München

[5] T.D. Luckey, “The health effect of low dose ionization radiation”, J. Amer. Phys. Surgeons Vol. 13, 2, 39-42

[6] M. Doss, “Linear-No-Threshold Model vs. Radiation Hormesis”, Dose-Response, 11:495-512, 2013

[7] Deutsches Ärzteblatt Jg. 110, Heft 17, 26.4.2013, Seite 720 – 721

[8] DIE WELT vom 2.2.2017 „Nasa entdeckt Jungbrunnen-Effekt bei Weltraumreisen“ auf Seite 1

[9] http://www.regulations.gov, dort suchen nach Docket ID NRC-2015-0057

[10] J Radiol Prot. 2013 Sep;33(3):497-571.

[11] StrahlenschutzPRAXIS 4/2016 Seite 81

[12] Muckerheide: “It’s Time to Tell the Truth About the Health Benefits of Low-Dose Radiation” http://www.21stcenturysciencetech.com/articles/nuclear.html

[13] Vorschlag von Detlef Rostock, in “DEUTSCHLAND das glaubt man nicht“, ISBN 978-3-943168-93-8




Die große Koalition macht Tiere töten leicht

Die Macht-Besoffenheit der Großen Koalition kennt keine Grenzen mehr. Reihenweise werden verfassungswidrige und dilletantische Gesetze bei Nacht und Nebel durchgewunken. Hier der nächste Hammer: Vergangenen Donnerstag, am 22. Juni 2017, kam es im deutschen Bundestag zu einer erneuten Gespenster-Show. Das Parlament enteierte in einer der mittlerweile üblichen klandestinen Nachtsitzungen das deutsche Naturschutgesetz und hebt bisherige Artenschutzregelungen teilweise auf. Und dies ganz offensichtlich, um die Errichtung von Windkraftanlagen auch in Regionen zu ermöglichen, wo dies bisher tabu war.

Im Zentrum der Änderungen steht das sogenannte Tötungsverbot für Tiere. Fledermäuse beispielsweise waren nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und durften nicht getötet werden. Drohte ein Bauvorhaben gegen dieses Tötungsverbot zu verstoßen, durfte es nicht genehmigt werden. Galt es, eine Straße zu verhindern, war das Gesetz sehr willkommen, beim Bau von Windrädern allerdings ein unbeliebtes Hindernis.

Jetzt haben es die Windrad-Ideologen geschafft: Parlament und Regierung setzten ein seit 2008 gehegtes Ansinnen des Bundesverbandes Windenergie durch und stellten die Interessen einer subventionsverwöhnten Branche über das artenschutzrechtliche Tötungsverbot. Das  Tötungs- und Verletzungsverbot wird zugunsten von Windenergieprojekten ausgehöhlt. Der im Dezember 2016 erstmalig aufgetauchte Gesetzentwurf für eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wurde gegen 22:15 Uhr vor wenigen Dutzend Personen zur beschlossenen Sache.

Der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern VFLAB und die Initiative „Vernunftkraft“ schreiben dazu:

„Nach einem Sturm der Entrüstung seitens ideologiefreier Naturschutzorganisationen war es mehrere Monate still um dieses Vorhaben gewesen. Es galt als sicher, dass in dieser Legislaturperiode nichts mehr dazu beschlossen würde. Entgegen aller Erwartung wurde das Vorhaben jedoch kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Offensichtlich sollte eine Aufmerksamkeitslücke genutzt und diese weitreichende Gesetzesänderung zugunsten der Windenergielobby noch kurz vor dem parlamentarischen Toresschluss herbeigeführt werden.“

Schon bisher wurden beim Bau der oft unnützen 27.000 Windenergieanlagen Artenschutzregelungen bis zum Geht-nicht-mehr gedehnt und die vom Gesetzgeber vorgegebenen Ausbaukorridore regelmäßig weit überschritten. Jetzt gibt es kein Halten mehr, in der Windanlagenbranche knallen die Sektkorken. Die ideologische  Aushebelung des Artenschutzes erinnert an die finstersten Beton-Zeiten in den 60er-Jahren, als der damalige Verkehrsminister Georg Leber versprach: „Kein Deutscher soll mehr als 20 Kilometer von einer Autobahnauffahrt entfernt leben.“ Das hat sich zum Glück erledigt, dafür soll jetzt jeder ein Windrad vor dem Schlafzimmerfenster kreiseln sehen.

Hier eine Mitteilung der Deutschen Wildtier Stiftung, die im Dezember, als der Entwurf bekannt wurde, zu dem Gesetzesentwurf Stellung nahm:

Zentrale Belange des Naturschutzes sollen im Rahmen dieser Gesetzes-Novellierung bei der Errichtung von Windkraftanlagen außer Acht bleiben. „Die Novellierung führt zu einer dramatischen Verschärfung der Bedrohung von Vögeln und Fledermäusen durch Windenergieanlagen. Und das ist inakzeptabel“, sagt Professor Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung.

Die beabsichtigte Neufassung des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes soll eine Lockerung des bisherigen Tötungs- und Verletzungsverbots von Tieren festschreiben, wenn eine „Beeinträchtigung unvermeidbar ist“. Unvermeidbare Beeinträchtigungen können im Sinne der Gesetzesnovelle bei dem Betrieb von Windrädern entstehen. Das heißt, es können sowohl betriebs-, aber auch bau- und anlagenbezogene Risiken für Vögel und Fledermäuse lascher gehandhabt werden. „Die Tötung von Vögeln ist damit kein prinzipieller Hinderungsgrund für den Bau von Windkraftanlagen“, kritisiert Professor Dr. Vahrenholt.

Die ohnehin schon große Gefahr einer Kollision von Wildtieren wie Vögeln und Fledermäusen mit den Rotoren der Windenergieanlagen wird dadurch noch größer. Diese Gesetzesänderung wird dadurch begründet, dass der Ausbau der Windenergie öffentliches Interesse sei. Dies ermöglicht es Windparkbetreibern, Ausnahmegenehmigungen vom Tötungsverbot zu erhalten.

Der rasante Ausbau Erneuerbarer Energien wie der Windkraft führt schon heute zu schwerwiegenden Verstößen des artenschutzrechtlichen Tötungsverbotes (§ 44 BNatSchG). Wie dramatisch sich der Konflikt zwischen Windenergie und Artenschutz in Deutschland zuspitzt, belegt die kürzlich veröffentlichte Studie „Windenergie im Lebensraum Wald“ von Dr. Klaus Richarz, die im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung entstanden ist.

Schon heute töten Windenergieanlagen rund 250.000 Fledermäuse und über 12.000 Greifvögel pro Jahr. Die Liste der gefährdeten Arten in der Studie liest sich wie das „Who is Who“ im Vogelreich. Auch der Widerstand in der Bevölkerung wächst: Eine Emnid-Umfrage vom Oktober dieses Jahres belegt: 80 Prozent der Befragten sprechen sich gegen Windkraft im Wald aus – im Osten ist die Ablehnung mit 87 Prozent besonders groß.

Während Unternehmen wie die Deutsche Bahn per Gesetz gezwungen werden, für Millionenbeträge Eidechsen umzusiedeln, eröffent der selbe Gesetzgeber jetzt dem massenweisen Töten von selten Tieren Tür und Tor. Dieses zweierlei Maß ist rein ideologisch begründet.  Ein Tier, das infolge normaler wirtschaftlicher Aktivität zu Tode kommt (beispielsweise, weil ein Industriebetrieb Abwässer verunreinigt), darf sich weiterhin als Mordopfer fühlen und genießt das volle Mitgefühl des Gesetzgebers. Ein Tier, das durch Windkraftanlagen für den Zweck der “Energiewende” getötet wird, stirbt für die gute Sache. Das hat mit einer sachgerechten Gesetzgebung nichts mehr zu tun, dafür aber viel mit Ideologie. Die Art und Weise, wie dieses Gesetz an der Öffentlichkeit vorbeigeschmuggelt wurde, spricht dafür, dass die Beteiligten das auch ganz genau wissen.

Übernommen von ACHGUT hier




RT Deutsch Exklusiv zum Klimawandel: Prof. Dr. Kirstein „CO2 ist harmlos“

In dem Gespräch mit Maria Janssen von RT Deutsch erklärt Kirstein auf welche Erkenntnisse er im Rahmen seiner Forschungsarbeit gestoßen ist und warum die Öffentlichkeit den Bericht vom Intergovernmental Panel for Climat Change unbedingt hinterfragen sollte.

https://www.youtube.com/watch?v=Tyaf0ky8lik

Video des Interviews von RT Deutsch Reporterin Maria Janssen und Prof. Dr. Werner Kirstein Universität Leipzig

Kirstein stellt sich mit seinen Thesen gegen den weit verbreiteten Konsens in den Wissenschaften, die den Klimawandel als von Menschen verursacht ansehen.
Mehr auf unserer Webseite: https://deutsch.rt.com/




And Finally: Battering The Bats

Bildinschrift:

Warum Windturbinen Fledermäuse gefährden

Forscher wissen schon seit einiger Zeit, dass Windturbinen für Fledermäuse eine größere Bedrohung darstellen als für Vögel. Etwa 90% der in der Nähe von Windturbinen getöteten Fledermäuse zeigen einer jüngst veröffentlichten Studie zufolge Anzeichen innerer Blutungen, verursacht durch rasche Änderungen des Luftdrucks. Dies ist bekannt unter der Bezeichnung Barotrauma.

1. Fledermäuse sollten eigentlich in der Lage sein, die Rotorblätter der Turbinen zu umfliegen mittels Echolot. Der Studie zufolge ist aber nur die Hälfte aller getöteten Fledermäuse von den Rotorblättern getroffen worden, vielleicht erst nach dem Auftreten innerer Blutungen.

2. Die sich drehenden Turbinen verursachen an den Spitzen der Rotorblätter Zonen tiefen Luftdrucks im Vergleich zur Umgebung. Dies kann kleine Blutgefäße durch Ausdehnung platzen lassen. Im Endeffekt explodieren die Lungen der Fledermäuse.

3. Die Auswirkung ist ähnlich wie bei einem Taucher, dessen Lungen schwer geschädigt werden, wenn sie keine Chance zum Druckausgleich mit dem Luftdruck an der Oberfläche hat. Vögel haben diese Probleme nicht. Ihre Lunge sind anders aufgebaut als die von Säugetieren.

Allerdings gibt es jetzt Hinweise darauf, dass sich Windparks sogar noch verheerender auf Fledermäuse auswirken als bisher gedacht. In einer neuen Studie im Journal Biological Conservation wird behauptet, dass die Auswirkungen so schlimm sein können, dass das gesamte Populationsniveau von Fledermaus-Spezies vermindert werden könnte:

OK, it’s a computer simulation, and we know how cautious you have to be about those, but governments and environmentalists need to note the risks that they may be taking.
Mittels Antworten von Experten auf unsere Fragen sowie Modellprojektionen der Population zeigen wir, dass die Sterblichkeit durch Windturbinen die Größe der Population drastisch reduzieren kann mit dem steigenden Risiko, dass diese Spezies aussterben. Zum Beispiel könnte die Population der Eisgrauen Fledermaus [hoary bat; siehe Bild oben] während der nächsten 50 Jahre um bis zu 90% abnehmen.

Nun gut, dass ist eine Computer-Simulation, und wir wissen ja, wie vorsichtig man diese betrachten muss. Aber Regierungen und Umweltaktivisten müssen erkennen, welche Risiken sie mit ihrer Politik eingehen.

Link: https://www.thegwpf.com/38191-2/