Gorleben – Endlagerwende 2016 (Teil I von III) Stefan Wenzel Umweltminister – Mastermind der Wende

von Dr. Helmut Fuchs, Geologe

Anfrage:

Am 22.05.2014 hat die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, deren Aufgabe es sein wird, einen geeigneten Standort für ein Endlager für hoch radioaktive Abfallstoffe zu finden, ihre Arbeit aufgenommen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen hält die Landesregierung den Standort Gorleben für geologisch ungeeignet?

2. Auf welche belastbaren und nachgewiesenen wissenschaftlichen Erkenntnissen stützt die Landesregierung diese Meinung?

3. Welche Sachverständigengutachten liegen der Landesregierung vor, die Gorleben als geologisch ungeeignet einstufen?

4. Welche geologischen und geotechnischen Gegebenheiten müssen nach Auffassung der Landesregierung in den Gebirgsformationen Salz, Ton und Granit jeweils vorherrschen, damit ein Standort als Endlager geeignet ist.

5. In wieweit ist die Auffassung der Landesregierung über die geologische Eignung Gorlebens auch die Auffassung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe?

(An die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2014 – II/725 – 808)

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Ministerium  für Umwelt Energie und Klimaschutz, MinBüro 01425/17/7/08-0012-; Hannover, den 12.09.2014

Die Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungsgesellschaft mbH (KEWA) führte in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts im Auftrag der Bundesregierung ein Auswahlverfahren für eine industrielle Kernbrennstoffwiederaufbereitungsanlage durch. Geplant war eine Fabrik, die nach damaligen Maßstäben zu den weltweit größten Anlagen ihrer Art gehört hätte. Unterhalb der Anlage sollten tritiumhaltige flüssige Abfälle in „Porenspeichern“ verpresst werden können und hochradioaktive Abfälle „abgesenkt“ werden können.

Die Auswahlkriterien waren insbesondere an den technischen Anforderungen für eine große Anlage zur Abtrennung von Uran und Plutonium bei der Wiederaufarbeitung von Atommüll ausgerichtet. Untersucht wurden Standorte mit geringer Bevölkerungsdichte und einem in der Nähe befindlichen Salzstock. Dabei kam der Standort Grobleben nicht in die engere Auswahl. Ausgewählt wurden zunächst 26 Standorte, daraus wiederum acht, und daraus letztlich drei Standorte in Niedersachsen. Gorleben war weder unter den letzten 26 Standorten noch unter den letzten acht Standorten, noch unter den letzten drei Standorten. Kristallin und Tonstandorte wurden gar nicht untersucht.

ñ Das ist Geschichte (aus den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts). Meint Umweltminister Wenzel wirklich, dass all das, was mit seiner Hilfe 2016 in den heutigen Bericht der Standortsuchkommission geschrieben wurde, im Jahr 2055 auch noch gelten wird? Insbesondere wenn in Zukunft beispielhaft durch das mehrstufige Recycling (Wiederaufarbeitung und verschiedene „ Transmutatiostechniken“) die abgebrannten Brennelemente zum wertvollen Energie-Rohstoffe werden? In dem gerade fabrizierten Endlagerbericht wird dieses Thema kaum angesprochen: Mehr Vergangenheitsbewältigung als Zukunftsvisionen.

Nachdem das KEWA-Verfahren des Bundes im Verlauf des Jahres 1976 abgebrochen wurde, wurde innerhalb weniger Wochen von der damaligen Landesregierung ein Standort präsentiert, der bereits ausgeschieden war. Bei diesem Standort handelte es sich um den Salzstock Gorleben.

♦ Wir sind heute im Jahr 2016. In der Vergangenheit wurde viel geplant und diskutiert, das heute längst weiterentwickelt wurde. Diese Aussage ist irrelevant für die Sicherheit eines langzeitsicheren Endlagers = Untertage-Deponie für „Atommüll“ = Energie-Rohstoff sowie die heutigen Planungen für die zukünftige Entsorgung von hoch radioaktiven Stoffen.

Die Auswahlkriterien der KEWA wurden am 20.04.1983 durch Kriterien des Bundesinnenministeriums ersetzt. Diese „Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ forderten u. a., dass sowohl das Wirtsgestein selbst auch das Deckgebirge und Nebengestein im Rahmen eines Mehrbarrierenkonzepts die Freisetzung unzulässiger Konzentrationen von Radionukliden verhindern müssten.

♦Dies wurde bei der Erkundung von Gorleben genauestens beachtet. Deshalb hier einige allgemeine Worte zu geologischen Barrieren:

Heilbronn: Salzbergwerk und Untertage-Deponie = Endlager. Die vom Salzbergwerk getrennte Untertage-Deponie/(Endlager) für nicht hoch toxische Abfälle wurde nach dem Abfallrecht genehmigt. Es gelten neben dem Abfallgesetz mit den zugehörigen Verordnungen auch bergrechtliche Vorschriften. Genehmigungsbehörde ist die baden-württembergische Bergbehörde. Das Bild soll zeigen, welche hohe Qualität das geologische Medium Salz mit einer Wasser dichten Lage von nur 50 Metern im Bezug zur Sicherheit über einen Zeitraum von über 100 Jahren  hat. Direkt über dem Salzbergwerk fließt der Neckar auf einer Länge von mehr als 10 Kilometern. Auch das gesamte heutige AUDI-Werk Neckarsulm liegt direkt über der in einer Tiefe von nur 155 m auftretenden Salzformation, die nur durch eine 50 m mächtige wasserundurchlässigen Gesteinsschicht (Obere Sulfatschichten: Mittlerer Muschelkalk) abgedichtet ist. Das Bergwerk ist seit 1895 ohne nennenswerten Wassereinbruch in Betrieb. Das gesamte heutige Grubengebäude besteht aus ca.700 km hauptsächlich wieder mit Salz verfüllten Strecken und Abbaukammern, die durch Sicherheitspfeiler voneinander getrennt sind. Das gesamte Grubenfeld hat den massiven Bombenhagel des zweiten Weltkriegs überstanden. Es gibt derzeit keine Zweifel an der Betriebssicherheit des Bergwerkes.

♦ Geologische Barrieresysteme zum Vergleich:

♦ Herfa-Neurode: Untertage-Deponie = Endlage für ewig toxisch bleibende Abfallstoffe: Barriere knapp 350 m. Bisher eingelagerte Mengen ca. 2 Mio. Tonnen.

♦ Heilbronn: Salzbergwerk und Untertage-Deponie: wasserundurchlässige 50 m, gesamte geologische 170 m.

♦ Gorleben: im Salzstock selbst seitlich über Jahrmillionen, nach oben 600 m durch massives, unverritztes Salz geschützt, direkt darüber durch ca. 200 m wasserführende Sande und Tongesteine, in denen diese Wässer zur Teufe hin zunehmend zur gesättigten Salzlauge werden.

Später stellte sich heraus, dass über dem Salzstock von Gorleben kein durchgängiges dichtes Deckgebirge vorhanden ist.

Die Kriterien der Salzstudie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe von1995 hielten ebenfalls ein möglichst ungestörtes Deckgebirge mit „Rippelton“ in ausreichender Mächtigkeit für erforderlich; die Salzstudie betrachtete den Salzstock Gorleben jedoch nicht. Der Standort Gorleben hätte den Kriterien nicht entsprochen.

♦  Für beides gilt das Gegenteil, wie die Untersuchungen der GRS-Sudie (Vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben, 2012) auf Seite 131 (M13 und M14) nachweist: „… dass das Hauptsalz im Kernbereich des Salzstocks und damit auch in der Umgebung des Einlagerungsbereiches auf Grund der geologischen Entwicklungsgeschichte durch eine halokinetisch bedingte intensive Deformation und daraus resultierende Homogenisierung gekennzeichnet ist. Gleichzeitig weist es einen hohen Rekristallisationsgrad und die Abwesenheit von hydraulischen Klüften, Störungen oder makroskopischen Lösungsvorkommen auf …

♦  „Die Erfüllung der mit der Maßnahme M2 verbundenen Anforderungen an die Eigenschaften der geologischen Barriere kann daher unter der grundlegenden Annahme im Vorhaben VSG, dass die im Erkundungsbereich 1 erzielten Erkundungsergebnisse auf nicht erkundete Hauptsalzpartien übertragen werden können, grundsätzlich als gegeben angesehen werden …“ (siehe Teil II)

Mit den Sicherheitskriterien des Bundesumweltministeriums von 2010 wurde die maßgebliche Systematik der Sicherheits Anforderungen zum dritten Mal verändert. Nunmehr wurde ein ‚einschlusswirksamer Gebirgsbereich‘ definiert. Für wahrscheinliche Entwicklungen wurde ein Wert der maxmal zulässigen Exposition einer einzelnen Person der Bevölkerung von 10 Mikro-Sievert p.a. festgelegt; für weniger wahrscheinliche Entwicklungen wurden 0,1 Milli-Sievert p.a. festgelegt, für unwahrscheinliche Endwicklungen wurden kein Wert festgelegt. Zudem muss für ‚wahrscheinliche Entwicklungen‘ danach aber eine Handhabbarkeit der Abfallgebinde bei einer eventuellen Bergung für einen Zeitraum von 500 Jahren gegeben sein.

♦ Die Forderung nach einer Rückholbarkeit (Bergung) ist nicht nur bei einer endgültigen Entsorgung in tiefen geologischen Formationen (Gesteinsarten wie Salz, Ton oder Granit), sehr widersprüchlich, denn wie oben erwähnt „… dass sowohl das Wirtsgestein …“, müssen auch die technischen Barrieren wie Behälter, Versatz, Kammerverschluss, Stollenverschluss etc. sukzessive mit der Einlagerung langzeitsicher verschlossen werden. Zu erwarten, dass dies in 500 Jahren unsere Nachfahren tun müssen ist nicht zu verantworten. Wird in Zukunft ein Recycling des ‚Mülls‘ erwartet, sollte dies mit einer Zwischenlagerung in Hallen oder in Bergwerkstollen geplant werden, für den Fall einer gewünschten endgültige sicheren Entsorgung dagegen muss dies schon aus ethischen Gründen in tiefen geologischen Formationen unter Nutzung alle Barrieren von unserer Generation geschehen.

Als das Versuchsendlager und Forschungsberg Werk Asse in Betrieb genommen wurde, erklärten die Verantwortlichen Institutionen, dass hier Sicherheit für alle Zeiten gewährleistet sei. Ein Wassereinbruch wurde als größter anzunehmender Unfall definiert und zu gleich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Zehn Jahre später trat genau dieser angeblich höchst unwahrscheinliche Fall ein.

Jahrelang behaupteten die verantwortlichen Institutionen, dass sich Risse im Steinsalz durch den Gebirgsdruck und die plastische Eigenschaften des Materials von alleine schließen würden. Verschwiegen wurde gegenüber der Öffentlichkeit, dass es ausgerechnet im Untertage- und Forschungslabor für das Endlagermedium Salz zu Rissbildungen und Wegsamkeiten mit Wassereinbruch kam, die sich nicht von allein schlossen.

In Unterlagen des damals zuständigen niedersächsischen Sozialministeriums wurde die Asse Anfang der 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts als Prototyp für Gorleben bezeichnet. Forschungsminister Heinz Riesenhuber und die niedersächsische Wirtschaftsministerin Birgit Breuel erklärten seinerzeit, dass u. a. Versuche in der Asse zur Wirkung von Radiolysevorgängen im Salz für die Genehmigung von Gorleben unverzichtbar seien. Nach dem Wassereinbruch wurden die Versuche gestoppt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt.

♦ Wassereinbruch ist das falsche Wort. Stetiger geringer Laugenzutritt entspricht eher der Situation.

♦  Über die Asse haben eine sehr große Anzahl von kompetenten und inkompetenten Bürger geschwätzt und geschrieben. Es würde hier zu weit führen, auf alle Argumente einzugehen und deshalb verweise ich hier auf meinen im Internet zu findenden Artikel “Asse, die Fakten“, 2013.

♦  Bei der Asse handelt es sich um ein altes Salzbergwerk, in dem zwischen 1908 und 1925 bis an die äußerste Grenze des Salzes zum Nebengestein Salz abgebaut wurde, ohne den heute üblichen Sicherheitsabstand einzuhalten. Dabei wurde die wasserdichte Grenzschicht zwischen Salz und Nebengestein verletzt. Deshalb diese geringen Laugenzuflüsse.

♦ Das Einlagern von hauptsächlich schwach radioaktiven und etwas mittel-aktiven Abfällen fand nach dem Bergrecht statt, zu einer Zeit, zu der sich eine strikte Klassifizierung der Abfälle noch in den Kinderschuhen befand. Nach dem Ende der Einlagerung wurden einige offene Streckung für wissenschaftliche Untersuchungen genutzt, um grundsätzliche wissenschaftliche und technische Fragen zu klären, die in zahlreichen Berichten veröffentlicht sind und für das Verständnis für Salz als Endlagermedium auch heute noch sehr hilfreich sind. Ein Vergleich der Situation Asse mit der von Gorleben zeugt von einer schon fast sträfliche Unkenntnis von Fakten – eignet sich jedoch bestens als bleibendes politisch aufgebautes Angstthema, das sich im Netz vortrefflich weit verbreiten lässt. (siehe Teil  III).

Schweizer Institutionen, die mit der Sicherheit der Lagerung von hochradioaktiven Abfallstoffen befasst sind, verweisen auf ein zentrales Grundprinzip ihrer Arbeit. Demnach seien die Verfahren, die Regeln, die Akteure, die Sicherheitskriterien und die Sicherheitsanforderungen zu Beginn und vor der Auswahl möglicher Standorte festzulegen. Später sei dann in festgelegten Verfahren und nach festgelegten Regeln zu prüfen, ob ein gegebenenfalls geeigneter Standort und eine gegebenenfalls geeignete Lageroption für die Lagerung von hoch radioaktivem Abfall diese Sicherheitskriterien und Sicherheitsanforderungen erfüllen können.

♦ Recht haben die Schweizer. Nur denken sie nicht statisch bzw. vergangenheitsgläubig, sondern sie sind offen und flexibel für zukünftige Entwicklungen. Die Ergebnisse der ‚VSG Studie‘ sind ein Beweis dafür, dass bei Gorleben all das berücksichtigt worden ist, außer dass in ganz Deutschland auf theoretischer Basis nach den „bestmöglichen Endlagerstandorten“ gesucht wurde. Wegen der positiven Entwicklung von Gorleben war das auch nicht nötig. Im übrigen bestätigte im Jahr 2001 Dr. McCombie, seit 20 Jahren „Executive Advisor“ für die  NAGRA (Schweiz), damaliger Leiter der „International Expert Group Gorleben (IEG“) (siehe Teil II), dass das politisch durchgesetzte Gorleben-Moratorium aus fachlicher Sicht in keinster Weise gerechtfertigt ist. (Im Internet zu finden unter „International Expert Group Gorleben: „Repository Project Gorleben – Evaluation of the Present Situation. 125 S. Juli 2001).

In Deutschland ist der Prozess umgekehrt verlaufen. Zunächst wurde ein laufender Auswahlprozess abgebrochen und ein bereits ausgeschiedener Standort nachträglich doch noch benannt. Im Anschluss wurden Kriterien angepasst. Als absehbar war, dass der ausgewählte Standort auch diese Kriterien nicht erfüllt, erfolgten weitere Anpassungen. Diese Kriterien sind nunmehr sehr flexibel definiert. Annahmen zur Wahrscheinlichkeit bestimmter Ereignisse und zu mathematischen Modellierungen lassen sehr weite Interpretationsspielräume zu.

♦ Historisch mag das alles so gewesen sein. Die heute bekannten Ergebnisse von Gorleben sprechen jedoch eine vollkommen andere Sprache: Mit nur vier geologisch bestens ausgewählten Tiefbohrungen in den Salzstockflanken mit einer Teufe von knapp 2000 Metern wurde die räumliche Erstreckung des Salzstocks definiert. Und, was extrem wichtig ist, wurde dabei die ca. 600 Meter mächtige natürliche Salz Barriere praktisch nicht durchlöchert, die über den in ca. 850 m Teufe geplanten Einlagerungsstrecken liegt. Für die Detailplanung der beiden Schächte wurden nur noch zwei weitere Tiefbohrungen abgetäuft: Das bedeutet, dass die natürliche Deckgebirgsbarriere über dem gesamten Einlagerungsbereich von über einem Kilometer Erstreckung nur an sechs Stellen durch Menschenhand „beschädigt“ worden ist und später problemlos abgedichtet werden kann. In keinem anderen geologischen Medium als Salz in einem Salzstock ist dies möglich. In tiefliegenden Tongesteinen oder Graniten ist eine Vielzahl von Bohrungen durch die natürliche Barrieregesteine notwendig, um den Einlagerungsbereich zu erkunden. Diese müssen später genehmigungssicher verschlossen werden.

Die neue Landesregierung hat in Kenntnis der o. g. Vorgänge und in Kenntnis der Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse von Land und Bund eine Neubewertung des Standortes Gorleben vorgenommen. Sie ist der Auffassung, dass der Standort geologisch ungeeignet und politisch verbrannt ist.

♦ Das Gegenteil ist der Fall wie die Untersuchungen der GRS-Sudie (Vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben, 2012) auf Seite 229 nachweist: Einschluss der Nuklide: „Aufgrund der großräumigen Integrität der an das Endlagerbergwerk angrenzenden Bereiche der geologischen Barriere, der Integrität der Verschlussbauwerke über ihre Funktionsdauer sowie der Einschlusseigenschaften des kompaktierten Versatzes kann für den Standort ein einschlusswirksamer Gebirgsbereich in Lage und Grenze ausgewiesen werden …“ (Siehe Teil II).

Die Ergebnisse des parlamentarischen Untersuchungsausschusses Asse und die Erkenntnis des parlamentarischen Untersuchungsausschusses Gorleben haben die Landesregierung in dieser Auffassung bestätigt (S. Anlage 1)

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Siehe Vorbemerkungen.

♦  Die Autoren der Berichte mit den genannten Erkenntnissen stammen hauptsächlich aus der Feder der Anti-Nuc Bewegung; die Inhalte der Berichte sind in mehreren Fällen weder belastbar noch nachgewiesen: siehe     Gutachten dazu von Wissenschaftlern der Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR).

Zu 3: Eine nicht abschließende Liste von Veröffentlichungen ist als Anlage 2 beigefügt.

♦  Stimmt: nur 20 von vielen hunderten von Berichten werden genannt: Das Verhältnis von genannten zu nicht genannten Berichten dürfte 1% zu 99 % betragen. (siehe Teil III)!

Zu 4: die Landesregierung hat im Rahmen der Gesetzesberatung zum Standortauswahlgesetz der Einrichtung einer Atommüllkommission vorgeschlagen, die u.a. Entscheidungsgrundlagen, Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, Kriterien einer möglichen Fehlerkorrektur, Anforderungen an die Organisation, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Transparenz vorlegen soll. Dabei sollen alle Wirtsgesteine und alle Lageroptionen berücksichtigt werden, die infrage kommen.

♦ Nach dem oben Gesagten erübrigt sich hierzu ein objektives wissenschaftlich-technisches Kommentar, denn die Aussagen enthalten eine Anzahl von Behauptungen, die mit dem heutigen Kenntnisstand von Gorleben wenig zu tun haben. Im übrigen verweise ich auf das weiter unten Beschriebene (siehe Teil II).

Zu 5: Die Kommission hat ihre Arbeit aufgenommen und soll bis spätestens zum 30.06.2016 einen Bericht vorlegen. Die Landesregierung setzt auf einen Neubeginn, der die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt. Ein Grundprinzip der künftigen Auswahl eines Ortes und einer Methode für die sichere Lagerung von hoch radioaktivem Atommüll sollte sein, dass erst die entscheidenden Sicherheitsanforderungen und Sicherheitskriterien festgelegt werden und erst im Anschluss mögliche Standorte ausgewählt werden. Da die Kommission ihren Bericht noch nicht vorgelegt hat, kann die Landesregierung dazu noch nicht Stellung beziehen.

♦ Die entscheidenden Sicherheitsanforderungen und Sicherheitskriterien sind schon jahrzehntelang bekannt.

♦ Sie sind bei der Standortuntersuchung von Gorleben berücksichtigt worden (siehe Teil II, VSG Strukturplan, Arbeitspaket 4).

♦ Die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage der FDP Politiker wurden dagegen von Stefan Wenzel weder angesprochen noch beantwortet.

♦ Die von dem Minister genannten Aussagen haben nichts mit den heute bekannten Fakten von Gorleben zu tun. Das Gegenteil ist der Fall: Er verweist eher auf seine großen und teuren politischen Visionen einer von Fehlern freien Zukunft nach der Endlagerwende!

Stefan Wenzel.

ANLAGE 1

-Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode (18.10.2012) Drucksache 16/5300, Bericht zum 21. Parlamentarischen Untersuchungsauschuss.

-Deutscher Bundestag -17. Wahlperiode (23.05.2013), Drucksache 17/13700, Beschluss Empfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Art. 44 des Grundgesetze.

-Bundesministerium für Forschung und Technologie/KEWA GmbH, Ermittlung mehrerer alternativer Standorte für eine industrielle Kernbrennstoff – Wiederaufarbeitungsanlage, KWA 1224,VS, Abschlussbericht Dezember 1974

-Bundes Innenministeriums, Sicherheits-Kriterien für die Endlagerung radioaktive Abfälle in einen Bergwerk, 20.04.1983, GMBI. 1983, in R. 13, S. 220, RDSHCHR. D. B am IV. 2004.1983- AGK 3 – 515 790/2 –

-Bundesumweltministerium, Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung Wärmeentwicklung Teilen der radioaktiver Abfälle, 30.09.2010

♦  Zu den Inhalten dieser Erklärungen äußere ich mich nicht!

ANLAGE 2

♦ Die Langfassung der  ANLAGE 2 mit den Titelnennungen können im Original nachgelesen werden. Im Folgenden sind nur die Autoren, das Erscheinungsjahr und die Finanziers der Berichte genannt.

„Grimmel, E. (1979) .. (59 S.) .. Institut für Angewandte Ökologie e.V.; Mauthe, F. (1979) .. (60 S.)  … Geologisches Institut der Universität Hannover; Duphorn, K. (1983) .. (265 S.) .. Universität Kiel;*Appel, D. et al. (1984) .. (?)   .. Fraktion der Grünen; Duphorn, K. (1984) ..  (47 S.) .. Universität Kiel; Grimmel, E. (1984) .. (?) .. (?); Duphorn, K. (1986) ..  (?) .. Z. dt. geol. Ges.; Duphorn, K. (1988) ..  (141 S.) .. im Auftrag der SPD, Kiel; Duphorn, K. (1993) ..  (202 S.) .. im Auftrag des rot-grünen Nie­ders. Umweltministeriums; Albrecht, I et. al. (1993) .. (166 S.) ..  im Auftrag des rot-grünen Nieders. Um­weltministeriums; Grimmel, E. (1993) .. (152 S.) ..  im Auftrag des rot-grünen Nieders. Umweltministeri­ums; Paluska, A. (1993) .. (236 S.) .. (?); Schenk, V. (1993) .. (39 S.) … (?); *Appel, D. et al. (1993)  ..  (118 S.) .. PanGeo Geowissenschaftliches Büro; *Appel, D. et al. (2006) .. (40 S.) .. Gruppe Ökologie e.V. im Auftrag von Greenpeace; Schneider, U. (2009) .. (64 S.) …  im Auftrag der Fraktion Die Linken im Niedersächsischen Landtag;  Kreusch, J. (2010) .. (12 S.) .. Ausarbeitung für den 1. Untersuchungsaus­schuss der 17. Wahlper.; *Kleemann , U. (2011) .. (28 S.) ..  im Auftrag der Rechtshilfe Gorleben; Schnei­der, U. (2011) .. (36 S.) ..  im Auftrag von Greenpeace;  Kreusch, J. (2012) .. (30 S.) ..   im Auftrag von Greenpeace!“

(*Mitglieder im heutigenGorleben-Ausschuss, (unterstrichen: finanziert von Politik oder NGO).

Dies sind alles ‚wissenschaftliche‘ Stimmen von Autoren, die sich seit Jahrzehnten gegen die Eignungshöffigkeit von Gorleben aussprechen. Sie stammen hauptsächlich aus dem letzten Jahrhundert. Die genannten Kritikpunkte wurden weder in der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Energiewirtschaft [Anlage 4 der Vereinbarung vom 11.06.2001] noch in dem VSG-Bericht bestätigt. Auch wurde einer größeren Anzahl der Schlussfolgerungen in den Berichten von der BGR widersprochen. Weder einige der wesentlichen Berichte von den hunderten, die von der BGR, der DBE oder von neutralen Forschungsinstituten geschrieben wurden, werden hier genannt, noch der Bericht der International Expert Group Gorleben „Repository Projekt Gorleben – Evaluation of the Present Situation“ (IEG) 2001 (S.125) (siehe Teil II) und auch nicht der Bericht „Vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben“ der GRS 2012 (S.424) (siehe Teil II).

Die schönsten Märchen der Welt, H. Lingen Verlag, Stuttgart, 1945

Die vom niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel sehr verkürzte Zusammenstellung der Ergebnisse von Gorleben zeigt überdeutlich, wie die Gläubigen der grünen-ökologistischen Bewegung mit ihren grünen Hilfstruppen von NGOs in der politischen Diskussion zu Gorleben jahrelang eine massive, sehr selektive, ja destruktive Berichterstattung gegenüber der Bevölkerung, den Medien und der Presse praktiziert haben und noch praktizieren – und möglicherweise die Mitglieder der Endlagerkommission und nicht nur diese dadurch manipulativ, d.h. verdeckt aber gezielt bei  ihren Entscheidungen zu Gorleben beeinflusst haben könnten. Den  Abgeordneten Dr. Gero Hocker sowie Dr. Stefan Birkner (FDP) sei hier deshalb großer Dank ausgesprochen. Mit ihrer Kleinen Anfrage an das niedersächsische Umweltministerium ‚Darf  Gorleben ausgeschlossen werden?‘ war diese gezwungen, mit der Beantwortung der Frage ihre langjährige politische Strategie Preis zu geben, wie sie ihr Ziel erreichen konnte, Gorleben von der Landkarte zu streichen.

Vernichten von Beweisen.
Die schönsten Märchen der Welt, H. Lingen Verlag, Stuttgart, 1945

Lit.: Hintergrundinformationen sind bei Google im Internet zu finden unter ‚Helmut Fuchs, Geologe‘

Teil II:   Realität

Teil III:  Analyse