Klimavertrag von Paris im Bundestag erreicht 100 % Zustimmung. Die DDR Volkskammer lässt grüßen

Der Klimavertrag

Der Vertrag [3], bzw. „Das Übereinkommen“ ist nur 30 Seiten lang und damit für ein Werk, welches die Welt vor dem Untergang retten muss sehr kurz. Mehr benötigt es aber auch nicht. Während alle Probleme dieser Erde sich bisher als verblüffend komplex herausgestellt haben und in der Regel von der Politik (und Militärs) immer drastisch unterschätzt , noch häufiger vollkommen falsch eingeschätzt wurden, gibt es endlich eines, bei dem man sich ganz sicher ist, den Täter mit nur drei Buchstaben genau benennen zu können und nicht mehr falsch liegen zu können.

Denn inzwischen ist sich die (angebliche) Intelligenz der Welt einig ,dass (Vertragszitate sind kursiv):
-„auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse“
sicher, unbedingt und schnellstens,
-„in Anerkennung der Notwendigkeit einer wirksamen und fortschreitenden Reaktion auf die akute Bedrohung durch Klimaänderungen“,
dieser entgegnet werden muss, indem
-„die Vertragsparteien beim Vorgehen gegen Klimaänderungen ihre jeweiligen Verpflichtungen im Hinblick auf die Menschenrechte, das Recht auf Gesundheit, die Rechte von indigenen Völkern, lokalen Gemeinschaften, Migranten, Kindern, Menschen mit Behinderungen und besonders schutzbedürftigen Menschen und das Recht auf Entwicklung sowie die Gleichstellung der Geschlechter, die Stärkung der Rolle der Frau und die Gerechtigkeit zwischen den Generationen achten, fördern und berücksichtigen“
und deshalb
– der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, da erkannt wurde, dass dies die Risiken und Auswirkungen der Klimaänderungen erheblich verringern würde.
Nun kommt einer der wichtigsten Vertragsinhalte, wie es erreicht werden soll:
zum Erreichen des in Artikel 2 genannten langfristigen Temperaturziels sind die Vertragsparteien bestrebt, so bald wie möglich den weltweiten Scheitelpunkt der Emissionen von Treibhausgasen zu erreichen,
… um in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken auf der Grundlage der Gerechtigkeit und im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung und der Bemühungen zur Beseitigung der Armut herzustellen.

Das war der Vertrag. Der Rest geht um die Verwaltung und das Bezahlen

Damit ist der Vertrag schon im Wesentlichen beschrieben.

Der Rest dreht sich nur noch darum, wer es managen darf, wer alles bezahlt und wer es controlt, sowie natürlich auch, wer Rechte und wer Pflichten hat.
Entsprechend sind im Vertrag Passagen hinterlegt, welche klar machen, wer der Zahlmeister wird. Dies geht so weit, dass die Entwicklungsländer melden, welche Finanzmittel ihnen zur Verfügung gestellt werden sollen:

-Artikel 6
(6) Die als Tagung der Vertragsparteien dieses Übereinkommens dienende Konferenz der Vertragsparteien stellt sicher, dass ein Teil der Erlöse aus Tätigkeiten im Rahmen des in Absatz 4 genannten Mechanismus dazu verwendet wird, die Verwaltungskosten zu decken sowie die für die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen besonders anfälligen Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, dabei zu unterstützen, die Anpassungskosten zu tragen.

-Artikel 9
(1) Die Vertragsparteien, die entwickelte Länder sind, stellen finanzielle Mittel bereit, um – in Fortführung ihrer bestehenden Verpflichtungen aus dem Rahmenübereinkommen die Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, sowohl bei der Minderung als auch bei der Anpassung zu unterstützen.
(5) Die Vertragsparteien, die entwickelte Länder sind, übermitteln alle zwei Jahre als Anhaltspunkt dienende quantitative und qualitative Informationen … über die voraussichtliche Höhe der öffentlichen Finanzmittel, die den Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, zur Verfügung gestellt werden sollen

Am Ende des Vertrages steht, dass der Vertrag nach drei Jahren jederzeit gekündigt werden kann:
-Artikel 28
(1) Eine Vertragspartei kann jederzeit nach Ablauf von drei Jahren nach dem Zeitpunkt, zu dem dieses Übereinkommen für sie in Kraft getreten ist, durch eine an den Verwahrer gerichtete schriftliche Notifikation von diesem Übereinkommen zurücktreten.

Wer im Vertrag konkrete Zahlen sucht, wird enttäuscht. Das einzig Konkrete sind die Angaben: 1,5 °C und 2,0 °C mit der Festlegung „über dem vorindustriellen Niveau“. Es ist aber nirgends hinterlegt, auf welche Temperaturkurve man sich bezieht und wo das „vorindustrielle Niveau“ liegt, bzw. wann diese Zeit endete.
Ansonsten strotzt der Vertrag von Pflichten für Vorschläge, Berichtspflichten, Veranstaltungen, Instanzen, Verwaltungsorganen, Kontrollinstanzen, Vergleichen, Ausgleichen usw., aber immer in ziemlich nebulösem Rahmen. Er ist sich auch so sicher, dass er seiner Sache sicher ist, dass eine neutrale Überprüfung der zugrundeliegenden Theorie nicht vorgesehen ist. Nur wenn die „Klimadienste“ Bedarf zu einer „Entscheidungsfindung“ sehen, brauchen sie Forschung mit einbeziehen.
Klimavertrag: … die Verbesserung der klimawissenschaftlichen Erkenntnisse unter Einbeziehung der Forschung, der systematischen Beobachtung des Klimasystems und der Frühwarnsysteme in einer den Klimadiensten als Grundlage dienenden und die Entscheidungsfindung unterstützenden Weise

Ein Gutmenschen-Traum ist damit in Erfüllung gegangen

Eindeutig löst der Vertrag einen Sehnsuchts-Traum vieler Gutmenschen, Staaten und Institutionen. Wer wirklich Gutes für die Erde tun will, braucht wirklich nichts anderes mehr zu machen, als „Treibhausgase“ vermeiden und, sofern er den Effekt steigern will, an die unterentwickelten Länder dafür noch zusätzlich Geld verschenken.
Frau Hendricks: [4]Das Abkommen der 195 Staaten von Paris sei ein großes Geschenk gewesen. "Ein Geschenk für die, die nach uns kommen, weil es ihnen Hoffnung auf ein besseres Leben gibt."
Der Erfolg lässt sich direkt und vor allem sofort in CO2-Äquivalenten und damit monetär berechnen und berichten – und diese „Gutes-Tun-Währung“ gilt rund um den Planeten. Jetzt kann die Welt beim Nachbarn untergehen, übers Internet mit CO2-Äquivalenten ist sie von jedem Schreibtisch aus mühelos zu retten.

Der Beginn ist in Deutschland bereits an den Parteianträgen, vor allem der Grünen (SPD-Frau Hendricks lassen wir einmal außen vor) zu erkennen: Alles, was CO2 beinhaltet, muss verboten werden und alles, was dies unterstützt, ist bedingungslos zu fördern. Um dies auf die Spitze zu treiben, wollen die Grünen „Klimaschutz“ in das Grundgesetz aufnehmen lassen[5] (eine Forderung, die auch vom WWF massiv unterstützt wird [6]). Sollte dies in einer künftigen (Not-)Koalition einmal umgesetzt werden, kann man wieder wie im Mittelalter Wetterhexen auf Basis eines „Grundgesetzes“ beliebig verklagen und die gesamten Errungenschaften des Humanistischen Zeitalters zurückdrehen. Beispiele (und wie auch dies unsere, vor nichts mehr zurückschreckenden „Intelligenz“ gutheißt) gibt es schon: Staaten für mehr Klimaschutz verklagen ist cool

Da sich die Treibhausgas-Rettung in unendlich viele Einzelmaßnahmen aufteilen lässt und erst im Jahr 2100 der „Messtag der Erwärmung“ kommt, ist so „Parteifutter“ für viele Jahrzehnte geschaffen. Niemand braucht mehr zu denken, wichtig ist nur noch die richtige Verbote-Vermarktungsstrategie.

Mit dem Geld beginnt der Run ebenfalls. Es reicht schon jetzt hinten und vorne nicht:

Klimaretter.Info: Studie: Klimaschutz braucht Finanzspritzen

Von den fast 200 Unterzeichner-Staaten haben 27 Prozent angegeben, ihre Klimaziele nur mit finanzieller Unterstützung von Industrieländern erreichen zu können. 56 Prozent der Länder kombinieren beides – Versprechen zum Kampf gegen den Klimawandel mit sowie ohne Bedingungen. … "Der Weltklimavertrag von Paris ist zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber wir brauchen eine Verdopplung oder Verdreifachung unserer Anstrengungen."

Die (rein persönliche) Bewertung des Autors zu diesem Vertrag kurz und bündig:
Dieser Vertrag bricht eine Gigantomanie an Verwaltungs- und Kontrollinstanzen rund um die Welt mit einer Bürokratie bisher ungeahnten Ausmaßes los. Da hohe Beträge rund um die Welt zu verteilen sind (der Anfang ist der Klimafond mit 100 Milliarden EUR Jahresbetrag, der bald weiter aufgestockt werden wird), bringt er zusätzlich auch vielen Banken rund um die Welt sichere Einnahmen. Das, was bei TIPP und CETA „undenkbar“ ist „Was bei TTIP und CETA verhindert werden muss, ist beim Klimawandel richtig“, wird „auf Wunsch“ unserer Politiker nun gleich weltweit errichtet. Und er bringt einen Paradigmenwechsel: Die Entwicklungsländer bekommen den von ihnen geforderten Anspruch auf Ausgleichszahlungen für fiktive Schadenszuweisungen an die entwickelten Länder.

Ob der damit erzwungene Verzicht, die Pflanzennahrung CO2 ausstoßen zu dürfen, auch nur ein klitzekleines Problem dieser Welt lösen wird, mag jeder selbst abwägen.
Da die ganze ärmere Welt von den reichen Ländern mit einklagbarem Geld überflutet wird,

Frau Hendricks: [4]Die reichen Industrieländer Länder müssen zudem bis 2020 einen konkreten Finanzierungsfahrplan aufstellen, wie sie die vom Klimawandel besonders betroffenen Regionen unterstützen
jeder Teilnehmer aber immer eine Stimme hat, wird dieses System ein Perpetum-Mobile des immer schrecklicheren Klimawandels und dafür zu entrichtender Ausgleichszahlungen werden (dem sich kluge Regierungen allerdings durch Kündigung entziehen können).

Weltrettung auf juristischer Basis

Wie immer, gibt es Parteien, denen es nicht schnell und weit genug gehen kann.

Die Grünen gaben einen Zusatzantrag ab: [5] Drucksache 18/8080, Antrag Zur Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens ‒ Klimaschutz wirksam verankern und Klimaziele einhalten

In diesem werden – natürlich noch weiter gehende – Maßnahmen gefordert. Begründet wird dies: „ … Gleichzeitig leiden Bäuerinnen und Bauern weltweit unter den Folgen der Klimakrise, die Ernährungssicherheit ist durch den fortschreitenden Klimawandel in vielen Regionen bedroht“.

Darauf, dass genau das Gegenteil stimmt, sind die Grünen immer noch nicht gekommen (was der Autor schon des Öfteren auf EIKE glossiert hat). Dieses Jahr war die weltweite Weizenernte die zweithöchste seit der Zählung (-1% gegenüber der bisher höchsten Erntemenge des Jahres 2015). Und Deutschland war nicht viel schlechter dran. Dass CO2 eine Pflanzennahrung ist und Wärme dem Ertrag gut tut, haben die Grünen eben immer noch nicht begriffen.
Eigentlich hätte man sie deshalb für ihren Antrag im Parlament laut auslachen müssen. Doch es besteht der Verdacht, dass viele Abgeordnete und auch Minister der Koalition ebenfalls nicht klüger sind. Und die wenigen „Abweichler“ wagen es nicht, ihre Karriere nur wegen mehr Wissen auf Spiel zu setzen. Wie es inzwischen mit der „Unabhängigkeit“ von Abgeordneten aussieht, hat aktuell die SZ „ausgegraben“:[9] „… Tauber soll bei einem Treffen des Netzwerks „CDU2017“ vor einem Jahr parteiinterne Kritiker der Flüchtlingspolitik mit dem Worten beschimpft haben: „Wer hier nicht für Angela Merkel ist, ist ein Arschloch und kann gehen“. Zitat Ende. Auch die Klimapolitik ist ein Herzensanliegen unserer Kanzlerin …

Wie sollte man auch argumentieren, wenn die Fachminister(-innen) vom Bund wie der Länder einhellig im Klimawahn umnachtet sind:

Frau Hendricks: Klima schützen, Überleben sichern

"Wir werden die Erderwärmung auf maximal zwei Grad begrenzen, möglichst auf 1,5 Grad. Wir werden unsere Weltwirtschaft im Laufe des Jahrhunderts klimaneutral machen. Und wir werden die armen Länder dabei unterstützen, den Weg in Richtung Treibhausgas-Neutralität mit uns zu gehen", erklärte Hendricks.

Bayernkurier – Bayerische Klimapolitik für das 21. Jahrhundert
Sintflutartige Regenfälle, extreme Dürreperioden oder frühlingshafte Temperaturen im Winter: Der anhaltende Klimawandel macht sich zunehmend auch in Bayern bemerkbar. Es ist höchste Zeit zu handeln – diese Auffassung teilt auch Umweltministerin Ulrike Scharf.
Die Beispiele zeigen: Auch in Bayern ist der Klimawandel mit den Händen zu greifen. Von der Verschiebung der Jahreszeiten bis zur Erwärmung unserer Gewässer. Der neue Klima-Report Bayern 2015 ist unsere Enzyklopädie der Klimaveränderung in Bayern. Er schaut erstmals in einer Gesamtsicht mit der Lupe auf Bayern. Denn schon heute haben sich in Bayern die Jahreszeiten aufgrund des Klimawandels verschoben. Und auch die Luft in Bayern erwärmt sich deutlich schneller als durchschnittlich. Bis Ende des Jahrhunderts droht uns ein Temperaturanstieg um bis zu 4,5 Grad. … Ein weiterer, ungebremster Klimawandel würde das Gesicht des Freistaats weiter verändern.

Bild 1 „Klimafakten“. Quelle Bayernkurier

Bild 2 Verläufe der Jahrestemperaturen von Zentralengland und Deutschland seit 1994. Der Wert von England ist auf den Endwert von Deutschland normiert. Grafik vom Autor anhand der Daten erstellt

Das folgende Bild zeigt bis einschließlich September 2016 die auf die Jahreszeit bezogenen Temperaturverläufe von Deutschland und dazu als rote Balken die der Erde „zugestandenen“ +0,5 Grad Erwärmung im Jahr 2100. Wohl nur Computerspiele, Klimaberater (und Politiker) schaffen es, daraus einen Klimauntergang abzuleiten.

Bild 2.1 Jahreszeitliche Temperaturverläufe von Deutschland 1750 – 2016, Jahreswerte und 30 Jahre gleitender Mittelwert. Der Sommer hat einen Offset von +2 Grad, der Herbst von +4 Grad. Die kleinen, roten Rechtecke am rechten Rand kennzeichnen +0,5 Grad zum Mittelwert. Die rote, gestrichelte Linie kennzeichnet den (wahrscheinlichen) Beginn des Klimawandel-Mittelwertes im Jahr 1909. Grafik vom Autor aus den DWD-Daten erstellt

Wie „bestellt“ dazu die ganz aktuelle Meldung, dass Perth (Australien) gerade den kältesten September seit 120 Jahren erlebt hat: Coldest Perth September recorded in 120 years of records

Gegen diese allen Fakten Hohn sprechenden (ziemlich regelmäßig wiederholten) Aussagen der Ministerin, Frau Scharf (und ihrer Chefin, Frau Hendricks) wurde bereits mehrmals argumentiert, Beispiele:
Die bayerische Umweltministerin Frau Scharf: Extremwetter, Extrem-Hochwasser und die Unberechenbarkeit des Wetters nehmen zu. Doch stimmt das wirklich?
Frau Hendricks glaubt im Klimawahn, Klimapäpstin geworden zu sein
Teil II: Vom Wissenschaftlichen Dienst veröffentlichte Klimainformation für Abgeordnete Rezension: Teil 2
Dazu die Daten weltweiter Temperatur-Spitzenwerte:
– Seit 103 Jahren ist es weltweit global nicht mehr heißer geworden
– Seit 74 Jahren hat sich an der globalen Grenztemperatur überhaupt nichts verändert
– In den letzten 32 Jahren ist es in Deutschland nicht heißer geworden (Die heißeste Temperatur Deutschlands war nur ein Wärmeinseleffekt, alternativ um nicht messbare +0,1 °C)

Doch diese Ministerial-Frau nimmt anstelle bei EIKE nachzusehen, lieber einen in seinen Vorhersagen vollkommen daneben liegenden, neuen „Bayern-Klimamessias“ in ihr Beraterteam auf „Wenn der Hopfen nicht stirbt, stirbt dann der Klimawandel?

Das 1,5 Grad Ziel

Das einzig Konkrete im Klimavertrag sind wie ausgeführt, die Temperaturziele. Es bietet sich also an, diese kurz zu betrachten.
Im Klimavertrag steht weder, welche Temperaturkurve gilt, noch wo der Startpunkt der Gradziele liegt. Man muss also erst einmal recherchieren, welche Daten dafür gelten sollen.

Die Recherche ergab:
-Bei den Berliner Ministerien hat der Autor keine Angabe gefunden, die weiterhelfen könnte.
-Beim IPCC hat der Autor auch nichts gefunden, was eine Aussage über den Zeitpunkt oder die Temperatur der „vorindustriellen Zeit“ geben könnte. Die deutsche IPCC-Seite verweist auf seiner Homepage unter dem Kapitel: Zwei-Grad-Ziel auf den Bildungsserver und WIKIPEDIA: weitere Informationen: Bildungsserver: 2-Grad-Ziel, Wikipedia: Zwei-Grad-Ziel

– Auf WIKIPEDIA steht jedoch keine Angabe mit Werten.

– Doch der Bildungsserver gibt etwas an:
wiki bildungsserver: Was bedeutet das 2-Grad-Ziel?
Mit dem 2-Grad-Ziel ist eine Erwärmung der globalen Mitteltemperatur über den vorindustriellen Wert hinaus gemeint.


Bild 3: 2 Grad-Tracking. Quelle: wiki bildungsserver, Originalquelle: Datei: 2° limit skepticalscience.png

Der Startwert der zulässigen Temperaturerhöhung ist danach der Temperaturmittelwert zwischen den Jahren 1880- 1909, also das 30-Jahre-Mittel zum Jahr 1909. Temperaturbasis ist die Giss-Kurve, zumindest ist diese im angezogenen Bild gezeigt.

-Im Gutachten des WISSENSCHAFTLICHER BEIRAT DER BUNDESREGIERUNG GLOBALE UMWELTVERÄNDERUNGEN von 2006: Sondergutachten Kassensturz für den Weltklimavertrag – Der Budgetansatz,
ist es kurz erwähnt, doch kann man die Angaben unterschiedlich lesen, da nicht präzisiert ist, welcher Wert abschließend gemeint war:
2.1 Klimawandel durch Treibhausgase
Temperaturabweichung relativ zum Mittel von 1800–1900 [ºC].

Das ist aber nicht quantifizierbar, da es keine Globalkurve, welche das Jahr 1800 beinhaltet gibt. In einer kleinen Zusatzgrafik im Bild ist es dann ähnlich beschrieben, wie beim wiki bildungsserver: Abbildung 2.2.1 Grafik a, (hier im Gegensatz zur Hauptgrafik relativ zu 1880–1920)

Professor Rahmstorf (PIK) hatte sich dem Thema ebenfalls einmal angenommen und schrieb auf seiner Infoseite:

Klimalounge 4. Juli 2011: 2 Grad relativ zu wann?
… Aber 2 Grad im Vergleich zu wann? Allgemein wird davon ausgegangen, dass 2 Grad über dem vorindustriellen Temperaturniveau gemeint sind; es geht schließlich darum, die vom Menschen verursachte Klimaänderung in handhabbaren Grenzen zu halten.
… Schauen wir daher auf die Frage, welchen Unterschied das überhaupt macht. Wir nehmen dazu die Daten des britischen Hadley Center – denn das ist der einzige globale Temperaturdatensatz, der bis zum Jahr 1850 zurück reicht. Zudem ist es der im letzten IPCC-Bericht verwendete Datensatz, und die IPCC-Berichte sind offizielle Grundlage der internationalen Klimaschutzpolitik.
… sinnvoller ist ein klimatologischer Mittelwert über die üblichen 30 Jahre. Die Grafik zeigt mehrere solche Mittelwerte: den für 1850-1879 (rot), den hundert Jahre später (1950-1979, blau) und einen auf 1950 zentrierten (1935-1964, hellblau).
Aktualisierung
(6. Juli): Hier noch eine relevante Passage aus den beim Klimagipfel in Cancun verabschiedeten Entscheidungen, wo klar erwähnt ist, dass sich die 2-Grad-Grenze auf das vorindustrielle Temperaturniveau bezieht (und wenn nötig noch auf 1,5 ºC verschärft werden könnte):
Aus decision 1/CP.16:
Further recognizes  that deep cuts in global greenhouse gas emissions are required according to science, and as documented in the Fourth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change, with a view to reducing global greenhouse gas emissions so as to hold the increase in global average temperature below 2 °C above preindustrial levels, and that Parties should take urgent action to meet this long-term goal, consistent with science and on the basis of equity; also recognizes  the need to consider, in the context of the first review, as referred to in paragraph 138 below, strengthening the long-term global goal on the basis of the best available scientific knowledge, including in relation to a global average temperature rise of 1.5 °C;

[Übersetzung von Chris Frey: … die Erkenntnis, dass der Wissenschaft zufolge große Einschnitte bei den globalen Treibhausgas-Emissionen erforderlich sind. Wie im 4. Zustandsbericht des IPCC dokumentiert, ist dies erforderlich, um den Anstieg der globalen mittleren Temperatur unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau zu halten. Die Staaten sollten dringende Maßnahmen ergreifen, um dieses langfristige Ziel zu erreichen, konsistent mit der Wissenschaft und auf der Grundlage von Gleichheit.. Es sollte auch erkannt werden im Zusammenhang mit der ersten Übersicht, dass das Ziel auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse verschärft werden sollte einschließlich der Bemühungen, den Temperaturanstieg unter 1,5°C zu halten.

Ende der (etwas freien) Übersetzung].

Somit sind für die „Starttemperatur“ nach der „vorindustriellen Zeit“ die folgenden Annahmen möglich:
– Bildungsserver: Mittelwert von 1880-1909
– WBGU-Gutachten: Mittelwert von 1800-1900; alternativ 1880-1920
– Rahmstorf: 1850-1879, 1950-1979, 1935-1964

Auf der InternetseiteDAS Klimamanifest von Heiligenroth“: [8] Die Varianten (18) des 2-Grad-Ziels !!
findet sich eine wesentlich umfangreichere Auflistung dazu. Wie schon die Überschrift sagt, wurden dort bisher 18 Varianten gefunden.
Nachdem die Temperaturunterschiede zwischen diesen vielen Varianten gering sind und viele mangels so weit zurück reichender Globalkurven gar nicht verifiziert werden können, dürften die im nächsten Kapitel konkret berechneten Daten ausreichen, um die noch „zulässige“ Temperaturdifferenz ausreichend genau abzuschätzen.

Fazit

Für einen Vertrag, den die gesamte Welt über viele Jahre verhandelt hat und der schon kurz nach dem Start um die 100 Milliarden EUR kosten soll, zeigt sich eine mehr als betrübliche Genauigkeit der wichtigen Angabe zum Beginn der Erwärmung. Es besteht der Verdacht, dass von der Unmenge beteiligter und auf Bürger-Spesen zu den Meetings angereister Politikergenerationen noch keiner die Zeit hatte, dazu vor Vertragsabschluss um eine Konkretisierung nachzufragen.
Jedenfalls ergibt sich daraus bestimmt ein künftiges, zusätzliches Arbeitsfeld für viele, viele Juristen, Verwaltungsinstanzen und Klimafachleute.

Die Medien überschlagen sich mit Euphorie und freuen sich, dass allen Grünpflanzen ihre wichtigste Nahrung gestohlen wird

Dieses Thema – wie Medienvertreter den „Kampf gegen das Klima“ beurteilen – wurde bereits angesprochen: Deutschland muss wegen des Kampfes gegen den Klimawandel in der EU bleiben Und deshalb war auch das EU-Verbot leistungsstarker Staubsauger richtig. (Anne Will Gesprächsrunde vom 26.06.2916 – Thema: Brexit). Aber es wiederholt sich natürlich.

Wie wenig Redakteure über das was sie schreiben nachdenken (sofern sie nicht gleich original dpa-Meldungen kopieren), zeigt der jüngste Beitrag in einer Lokalausgabe der nordbayerischen Nachrichten vom 1. Oktober.

Der freiberufliche Auslandskorrespondent, Dethlef Drewes (Diplom: Katholische Theologie und Sozialpsychologie), schrieb einen Artikel: „Der Klimavertrag bedeutet Opfer“, Untertitel: „Historischer Tag“, Sachausführungen (Auszüge):
Das bedeutet vor allem: Zwischen 2045 und 2060 werden die Kohlendioxid-Emissionen auf Null zurückgedreht und das schon vorhandene CO2 wieder aus der Atmosphäre entnommen“.

In seiner Begeisterung über die Rettung übersieht dieser Theologe, dass seine Ausführung zur Vernichtung aller Grünpflanzen dieser Erde führt, denn nichts anderes bedeutet der Satz: … und das schon vorhandene CO2 wieder aus der Atmosphäre entnommen.

Nun ist der Vertrag an dieser Stelle auch nicht wirklich gut formuliert. Man könnte sogar sagen, es ist ein „ziemliches Geschwafel“, was beim Umsetzungsversuch noch zu heillosen Verwirrungen führen wird“: … um in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken auf der Grundlage der Gerechtigkeit und im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung und der Bemühungen zur Beseitigung der Armut herzustellen.

Man sollte es dann aber auch so benennen und nicht darauf hin den Pflanzen ihr lebenswichtiges CO2 wegnehmen wollen.
Zum Schluss kommt im Artikel des Herrn Drewes eine Einstimmung über die zum Wohle des Bürgers unbedingt erforderlichen, künftigen Brüsseler Großtaten:
Dabei müssen die Bürger wissen, dass diese Einigung auf den Beitritt zum Weltklimavertrag nicht ohne Opfer abgehen dürfte. Brüssel muss noch gründlicher die unterschiedlichen Lebensbereiche durchleuchten und unpopuläre Entscheidungen von der Art des Glühbirnenverbotes treffen, um die Erderwärmung wirklich auf 1,5 , höchstens zwei Grad zu begrenzen.
Auf die dazu im Raum stehende Frage, was das mit dem Passus im Klimavertrag: Artikel 1 (1) „ … auf der Grundlage der Gerechtigkeit und im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung und der Bemühungen zur Beseitigung der Armut herzustellen“, zu tun haben soll, ist er nicht eingegangen.

Wieviel Temperatur bleibt bis zum Klima-Ende der Welt noch übrig?

Im folgenden Bild sind die Temperaturverläufe (immer 30 Jahre Mittelwert) der Referenzdaten GISS und HADCRUT (diese als originale Anomaliewerte), sowie der von Zentralengland und Deutschland (diese auf das Jahr 1909 von HADCRUT normiert) gezeigt.

Bild 4 Temperaturverläufe (immer 30 Jahre Mittelwert) der Referenzverläufe GISS und HADCRUT (originale Anomaliewerte), Zentralengland und Deutschland (diese auf das Jahr 1909 HADCRUT normiert). Endjahr immer 2015. Vom Autor anhand der Originaldaten (Jahresauflösung) erstellt

Die folgende Tabelle zeigt die verschiedenen Angaben zum „Startwert“ und die daraus folgernden, noch zulässigen Temperaturdifferenzen zum 1,5 Grad-Ziel.

Bild 5 Darstellung der Temperaturanomalien für die genannten Referenzzeiträume für GISS und HADCRUT mit berechnetem Temperatur-Differenzwert zum 1,5 Grad-Ziel. Vom Autor erstellt

Man kann sich aus der Tabelle die für das 1,5 Grad Ziel noch zulässige Temperaturerhöhung heraussuchen. Die Spanne beträgt 0,41 – 0,87 Grad und hat somit (bezogen auf 0,41 Grad) eine Toleranz von 112 %. Würde man die Angaben im WBGU Sondergutachten oder gar von [8] mit einbeziehen, ergäben sich noch größere.
Am Wahrscheinlichsten sollte die Festlegung auf den Mittelwert von 1880 – 1909 sein, womit sich abhängig von der angezogenen Temperaturreihe eine „Rest-Temperaturdifferenz“ zwischen 0,41 – 0,73 Grad ergäbe.

Daraus lässt sich folgern: Die letzte Erhöhung der Globaltemperatur im +0,41 °C der GISS-Reihe erfolgte genau in den letzten 20 Jahren. Es kann also recht schnell gehen, bis die Gefahr eines kollektiven Selbstmordes der Klimawandeljünger wegen „Kipppunktüberschreitung“ droht.

Wer nicht an die (ausschließlich in von Menschen programmierten und parametrierten Computersimulationen erzeugten) i Klimaapokalypse glaubt, erinnert sich an Folgendes:
– Deutschland hat seit der letzten kleinen Eiszeit, die ungefähr mit dem Beginn der Industrialisierung endete bereits ca. +1,6 °C Mitteltemperatur klaglos „überstanden“,
– England hat seit Beginn seiner Temperaturaufzeichnungen diese Erhöhung ebenfalls klaglos mitgemacht.
– Als Ergebnis ist in allen westlichen Ländern außer exorbitanten Vorteilen an Wohlstand, Komfort und Ernteerträgen nichts Nachteiliges bekannt geworden (wie es selbst der IPCC feststellen muss [7]).
– Alleine in Deutschland beträgt die Temperaturspanne der Tageswerte im Durchschnitt 30 °C,
– auf dem Erdball gibt es Gegenden mit 80 … 100 °C Jahresspanne.
– Deutsche Städte wie München und Nürnberg haben zwischen +5 … +10 °C Wärmeinseleffekt gegenüber dem Umland. Trotzdem zieht es die Menschen dort hinein und vorwiegend wegen der zu hohen Mieten auch welche hinaus. Als Folge sterben wesentlich weniger alte Menschen im Winter, dafür ein kleines bisschen mehr bei Hochsommerhitze Ruhestand im Süden kann tödlich sein – Wetterdienst glaubt Klimawandel tötet alte Menschen (irgendwann über das Jahr muss der Durchschnitt ableben)

… und geht einfach davon aus, dass eine zusätzliche, mittlere Temperaturerhöhung um +0,43 Grad bis zum Jahr 2100 (wie es in den letzten 20 Jahren lt. den globalen Temperaturkurven bereits geschehen ist*) der Erde auch weiterhin keine wirklichen Probleme bereiten wird.
*Hinweis: Der „Hiatus“ (Wärmestillstand) seit genau diesen 20 Jahren wird beim 30-Jahre Mittelwertverlauf verdeckt. Er ist nur in Jahres- und Monatsauflösung erkennbar (siehe dazu auch Bild 2).

Herr Schellnhuber vom PIK verzweifelt zwar schon jetzt:
Klimaretter.Info: Schellnhuber: Uns fehlt der Klima-Punch
Bei der Veranstaltung in Berlin zeigte sich der Wissenschaftler
(Anm.: Herr Schellnhuber), wie die Veranstalter weiter mitteilten, auch persönlich betroffen. An manchen Tagen wache er auf und sei verzweifelt, an anderen Tagen glaube er, "wir schaffen das"
Herr Schellnhuber kommt entweder mit seinem Arbeitsgebiet nicht zurecht und hat psychische Probleme entwickelt, die vielleicht ein Psychotherapeut lindern sollte, oder er ist ein guter Schauspieler. Oder er hat gewisse kindlich,narzistische Neigungen im Alter zurückbekommen, die darin bestehen, sich wie Kinder für „seine“ Klimasorgen gerne bemitleiden und öffentlichkeitswirksam trösten zu lassen. Und gute Freunde, wie zum Beispiel Claudia Kemferts Portal Klimaretter.Info sorgen ausgiebig dafür, dass er dieses Mitleid und Trost auch bekommt.

Dabei wäre eine effektive, von jedem Kindertherapeuten für Personen mit zu viel Simulationstrieb empfohlene Methode einfach die: Aufhören mit den dämlichen, für übersensible Personen nicht geeignete Computerspiele, bei denen bei jeder verrückten Eingabe einem sofort die Grönland- und Antarktisgletscher auf den Kopf fallen und seelische Wunden hinterlassen – stattdessen hinaus gehen in die Natur und sich ansehen, welche Wohltaten die geringe Erwärmung seit der letzten, kleinen Kaltzeit gebracht hat. Vielleicht sogar nachlesen, wann und weshalb die letzten, wirklich schlimmen Hungersnöte waren und wo der Ertrag heute steht.

Abschließend noch etwas Information, wie sicher sich die Wissenschaft bezüglich des vereinbarten Ziels ist

Zitate:
Deutsches Klima-Konsortium DKK: Warum 2°C? – Die 2-Grad-Leitplanke
Die 2-Grad-Leitplanke ist keine physikalisch exakt ableitbare Grenze, sondern eine normative Festlegung. Es ist der Versuch, das Ziel der Klimarahmenkonvention (§ 2), eine "gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems zu verhindern", so festzulegen, dass politisch nachvollziehbare und gegebenenfalls sanktionierbare Maßnahmen getroffen werden können. Ob aber auch 1,5 Grad schon zu viel sind, oder auch 2,5 Grad noch erträglich wären, weiß niemand präzise zu sagen.

Heft Energiewirtschaftliche Tagesfragen 60. Jg. (2010) Heft 8. Oliver Geden: Der langsame Abschied vom 2-Grad-Ziel
… Das 2-Grad-Ziel ist in der internationalen Klimapolitik gegenwärtig weitgehend Konsens und zumindest in Europa gilt dies auch für die Medienöffentlichkeit. Es fungiert als zentraler Referenzpunkt der Klimadebatte, mit der bemerkenswerten Besonderheit, dass (Klima-)Politiker durchgängig darauf verweisen, es handele sich dabei um ein von der Wissenschaft vorgegebenes Ziel, während Klimaforschern bewusst ist, dass das 2-Grad-Ziel genuin politischer Natur ist.
Die naturwissenschaftliche Klimaforschung liefert zwar durchaus Belege dafür, dass die Orientierung an einer Zwei-Grad-Schranke sinnvoll wäre. Aktiv treten dafür jedoch nur Teile der scientific community ein. Im jüngsten Sachstandsbericht
(Anmerkung: bezieht sich inzwischen auf den vorletzten Bericht) des „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC) etwa findet sich keinerlei Plädoyer für die prominente Zielmarke. Durchgesetzt hat das Zwei-Grad-Ziel nicht die Klimaforschung, sondern vor allem die EU. …

Dass das Ziel wesentlich mehr politischer, als wissenschaftlicher Grundlage entspringt wurde inzwischen „erkannt“. Man ist deshalb (nach der Zustimmung zum Vertrag!) dabei, zu forschen, wie man das Ziel rückwirkend begründen könnte:
EIKE 10.08.2016: Tollhaus Berlin – Forscher sollen nachträglich die „Wissens- und Entscheidungsbasis“ für das verabschiedete 1,5 Grad Ziel suchen.

Wie schlimm ist eine Temperaturänderung von 0,5 Grad und was ist das wirkliche Ziel

In den vorhergehenden Kapiteln wurde gezeigt, dass eigentlich niemand weiß, welche Temperaturänderung welche Probleme verursachen würde, weshalb man im Kern einen Wert bestimmt hat, um eine griffige Zahl zu erhalten.
Parallel zur Erwärmung wird inzwischen auch wieder von einer doch auch möglichen, kleinen Eiszeit fabuliert und das mit der gleichen Vorhersage-Sicherheit wie die Erwärmung:
N24 WELT: Britische Forscher überzeugt: Auf uns kommt eine "Mini-Eiszeit" zu
In wenigen Jahren könnte es frostig auf der Erde werden. Das zumindest behaupten Forscher aus Großbritannien und sprechen von einer "Mini-Eiszeit". Ihre Vorhersage soll zu 97 Prozent zutreffen
Wissenschaftler außerhalb des Forscherteams haben die Vorhersage einer "Mini-Eiszeit" aber inzwischen kritisiert. Der Astronom Phil Plait betont, dass ein Rückgang der magnetischen Aktivität der Sonne höchstwahrscheinlich nicht mit einer bedeutenden Senkung der Temperaturen auf der Erde einhergehen würde. Der Meterologe Eric Holthaus schreibt, dass eine Abkühlung die globale Erwärmung höchstens um 0,5 Grad senken würde – eine vernachlässigbare Größe.

Wie üblich, kein Klimaforscher traut dem anderen (etwas zu). Sicherheiten der Vorhersage, auf welche die AGW-Klimawissenschaft so stolz ist, werden von den eigenen Fachleuten sofort zur Makulatur erklärt, wenn es in die andere Richtung tendiert. Hoch interessant ist aber die Bemerkung, dass 0,5 Grad Temperaturänderung „eine vernachlässigbare Größe“ seien.
Aus dieser Offenbarung, wie in der Klimawissenschaft wirklich über 0,5 Grad Temperaturdifferenz gedacht wird, lässt sich nur folgern (was schon oft auf EIKE publiziert wurde): Der Klimavertrag soll die Welt zu exorbitanten Maßnahmen zwingen. Aber nicht, um wirklich eine „vernachlässigbare Größe“ an Temperaturänderung zu „bekämpfen“, sondern um die politische Begründung und das Geld zur Einleitung der weltweiten Transformation zu erhalten.

Ob es allen der im Berliner Bundestag zu 100 % mit Ja stimmenden  wirklich klar war, wie sie dazu über den Tisch gezogen wurden – und Deutschlands Souveränität nicht mehr nur an die EU, sondern an die Welt verscherbelt haben?

Nachtrag: Steinmeier for President…

fordert heute die SPD und will Frank Steinmeier als Nachfolger von Joachim Gauck durchsetzen. Da paßt, was Henryk Broder beobachtet:  Ein Bericht über einen Auftritt des deutschen Außenministers vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen wurde von der Social-Media-Abteilung seines Hauses so zusammengeschnitten, dass er mit tosendem Beifall endete. So etwas gab es bislang nur im DDR-Fernsehen und in der Muppet-Show. Dazu BILD: Die letzten vier Worte sind kaum noch zu hören. Tosender Beifall übertönt die Worte des Außenministers. Der Applaus geht weiter bis das Video endet… BILD hörte in die Originalrede Steinmeiers hinein. Und siehe da: Kein Applaus, keine Unterbrechung… Erst mehr als 14 Minuten später gab es den einzigen Applaus für Steinmeier an diesem Tag. Der traditionelle Applaus nach der Beendigung einer Rede vor der Vollversammlung. Wird er unser Klatsch-Präsident?

Quellen

[1] WELT N24: Die frühen Jahre der Angela Merkel
https://www.welt.de/politik/deutschland/article116086112/Die-fruehen-Jahre-der-Angela-Merkel.html

[2] Deutscher Bundestag: Einstimmiges Ja zum Pariser Klimaabkommen
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw38-de-klima/439924

[3] Klimavertrag
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2016/09/2016-09-22-uebereinkommen-von-paris.pdf;jsessionid=B28441310E9708F2AF1930DE959DD6AB.s4t1?__blob=publicationFile&v=1

[4] Die Bundesregierung 23. September 2016: Klimaabkommen von Paris
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/09/2016-09-22-un-klimaabkommen-ratifizierung.html

[5] Deutscher Bundestag Drucksache 18/8080, 12. April 2016, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion: Antrag Zur Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens ‒ Klimaschutz wirksam verankern und Klimaziele einhalten

[6] WWF, 19. September 2016: Deutsche wollen Push für den Klimaschutz
http://www.wwf.de/2016/september/deutsche-wollen-push-fuer-den-klimaschutz/

[7] EIKE 14.09.2016: Frau Hendricks glaubt im Klimawahn, Klimapäpstin geworden zu sein und den Irrglauben ihrer Bürger verdammen zu dürfen Zu ihrem Gastbeitrag „Weit verbreiteter Irrglaube“ im Handelsblatt
http://www.eike-klima-energie.eu/news-cache/frau-hendricks-glaubt-im-klimawahn-klimapaepstin-geworden-zu-sein-und-den-irrglauben-ihrer-buerger-verdammen-zu-duerfen-zu-ihrem-gastbeitrag-weit-verbreiteter-irrglaube-im-handelsblatt1/

[8] Homepage DAS Klimamanifest von Heiligenroth: Die Varianten (18) des 2-Grad-Ziels !!
https://www.klimamanifest-von-heiligenroth.de/wp/?p=2488

[9] Süddeutsche Zeitung, Ausgabe Nr. 228: Neuer Ärger für Peter Tauber

[10] EIKE: Deutschland im 21. Jahrhundert – Von der Industriegesellschaft zum Ökosozialismus
[11] EIKE: Was bei TTIP und CETA verhindert werden muss, ist beim Klimawandel richtig
[12] EIKE: „Große Transformation“ – Das PIK lässt Katze aus dem Sack!




,Hide The Decline‘ enthüllt: 50 Graphiken, die keine Hockeyschläger sind, zerschlagen die Behauptungen bzgl. ,globaler‘ Erwärmung

Und zwar Folgendes: Wenn Wissenschaftler die Wasser- (SST) und Festlands-Temperaturen sowie den Wärmegehalt der Tiefsee aus paläoklimatischen Aufzeichnungen rekonstruieren (die hunderte oder tausende Jahre zurück reichen), und wenn sie die gleichen physikalischen Beweise zugrunde legen, um die derzeitigen Temperaturen zu rekonstruieren, dann scheint der rapide und gefährliche Erwärmungstrend, der mysteriöserweise die Form eines Hockeyschlägers während der letzten Jahrzehnte angenommen hatte, einfach … zu verschwinden. An seine Stelle sind moderne Temperaturaufzeichnungen aus der ganzen Welt getreten, die nicht einmal ansatzweise an einen sich rapide erwärmenden, gefährlichen und beispiellosen Hockeyschläger erinnern. Stattdessen enthüllen die paläoklimatischen Aufzeichnungen genau das Gegenteil. In weiten Gebieten der Erde war es die meiste Zeit während der letzten paar Tausend Jahre signifikant wärmer als jetzt.

Es folgt eine Zusammenstellung von 50 Temperaturgraphiken aus begutachteten wissenschaftlichen Studien. Einige Graphiken zeigen, dass a) die Temperaturen nach 1940 tatsächlich in vielen Regionen der Welt gesunken sind anstatt rapide zu steigen – das Gegenteil dessen, was Klimamodelle prophezeit hatten. Alle Graphiken zeigen, dass b) die Temperaturen nach 1940 keineswegs höher lagen als während der Jahrzehnte, Jahrhunderte und Jahrtausende vor dem steilen Anstieg anthropogener CO2-Emissionen. In einigen Gebieten war es sogar während der Kleinen Eiszeit (15. bis 19. Jahrhundert) wärmer als heute. Und schließlich zeigen diese 50 Graphiken eindeutig, dass c) das Konzept einer Erwärmung im globalen Maßstab oder ein global synchroner Anstieg der Temperaturen an der großen Mehrheit der Messstellen auf den Ozeanen und dem Festland während der jüngsten Zeit … wissenschaftlich nicht haltbar ist.

In vielen Gebieten der Welt sind die heutigen Temperaturen immer noch unter den kältesten Temperaturen der letzten vielen tausend Jahre. Der Meeresspiegel wiederum liegt an manchen Stellen so tief wie nie zuvor während der letzten 8000 Jahre; der relative Meeresspiegel lag 1 bis 4 Meter höher als heute noch vor ein paar tausend Jahren. Wo es wärmer geworden ist, war das auf moderate und leichte Weise der Fall, nicht rapide und gefährlich. Vielleicht ist dies der Grund dafür, dass das „Hide-The-Decline“-Phänomen so unabdingbar notwendig für die Fans des Hockeyschlägers unter den Rekonstrukteuren geworden ist

Saenger et al, 2009 (Bahamas) (Northern Hemisphere)

Wunsch and Heimbach, 2014  (Pacific, Atlantic, Indian Oceans)

Diskussion: „Eine sehr schwache langfristige Abkühlung (1993 bis 2011) ist erkennbar über den gesamten großen Rest des Ozeans in einer Tiefe unter 2000 m, einschließlich im gesamten Pazifischen und Indischen Ozean sowie dem ostatlantischen Becken“.

de Jong et al., 2013 (Chile)

Pitman and Smith, 2012  (Kanada)

Esper et al., 2012 (Nordeuropa, Skandinavien)

Divine et al, 2011  (Norwegen)

Sunkara and Tiwari, 2016  (Indien)

Drinkwater, 2006 (Grönland)

Hanna et al., 2004 (Island)

Goodkin et al., 2008  (Nordatlantik)

Yan et al., 2015 (South China Sea)

Munz et al., 2015  (Arabisches Meer)

Matskovsky and Helama, 2015   (Finnland, Schweden)

Cook et al., 2009  (Kanada)

Gennaretti et al., 2014  (Nordamerika)

Incarbona et al., 2016  (Sizilien, Ägäis)

Rosenthal et al., 2013 (Wärmegehalt im Pazifischen Ozean)

„Wir zeigen, dass Wassermassen in Verbindung mit dem Austausch zwischen Nordpazifik und Antarktis jeweils um 2,1°C bzw. 1,5°C wärmer waren während des Thermalen Maximums im mittleren Holozän als im vergangenen Jahrhundert. Beide Wassermassen waren ~0,9°C wärmer während der Mittelalterlichen Warmzeit als während der Kleinen Eiszeit und ~0,65°C wärmer als während der letzten Jahrzehnte“.

Zhu et al., 2016 (China)

Ault et al., 2013 (Äquatorialer Pazifik)

Hanhijärvi et al., 2013    (Arktis, Nordatlantik)

 

Schneider et al., 2006   (Antarktis)

Delong et al., 2012 (Tropischer Pazifik)

Zinke et al., 2014 (Südafrika)

Lyu et al., 2016  (China)

Esper et al., 2014 (Nordeuropa)

Fudge et al., 2016  (Antarktis)

Grudd et al., 2002 (Schweden)

Jalili et al., 2016  (Mittelmeer)

Gjerde et al., 2016 (Norwegische Gletscher)

Antinao and McDonald, 2013  (Tropischer Pazifik, Kalifornien)

Rella and Uchida, 2014 (Antarktis)

Shevenell et al., 2011  (NW äquatorialer Pazifik, Westantarktis, SE Pazifik)

Yamamoto, 2012  (Japan)

Durantou et al., 2012  (Arktischer Ozean)

„Die Wassertemperatur (Arktischer Ozean, Kanada) im Zeitraum ~1885 bis 1935 ist um bis zu 3°C wärmer als die mittlere derzeitige Temperatur an der Probenentnahmestelle. Für den Zeitraum ~1887 bis 1945 liegen die Werte der rekonstruierten Meereis-Bedeckung im Mittel bei 8,3 Monaten pro Jahr, was um 1,1 Monate unter den derzeitigen Werten liegt“.

Gajewski, 2015 (Kanadische Arktis, Grönland)

Fortin and Gajewski, 2016  (Kanadische Arktis)

Kim et al., 2007 (Nordafrika)

Kolansky et al., 2015  (Pazifik)

Lamy et al., 2012 (Chile)

Bostock et al., 2013  (Südsee)

Eldevik et al., 2014 (Norwegen, norwegische See)

„Während des Late Holocene (LH) sind die Wassertemperaturen im Nordatlantik und des Nordmeers vergleichbar mit den gegenwärtigen Werten, jedoch bis zu 1°C wärmer“.

Prieto et al., 2016  (Argentinien, Uruguay) Relativer Meeresspiegel

Dura et al., 2016 (Vancouver ) Relativer Meeresspiegel

Bracco et al., 2014  (Uruguay) Relativer Meeresspiegel

Kench et al., 2014 (zentraler Pazifik) Relativer Meeresspiegel

Link: http://notrickszone.com/2016/09/27/hide-the-decline-unveiled-50-non-hockey-stick-graphs-quash-modern-global-warming-claims/#sthash.unU7QuuM.dpbs

Übersetzt von Chris Frey EIKE




Endlagerung hochradioaktiver Abfälle immer fraglicher- ein Kommentar zum Kommissionsbericht

Jemand, der die Entwicklung der jahrzehntelangen Endlagerplanung in Deutschland von Anfang an miterlebt hat, wird sich fragen, was dieser Bericht über den Neustart der Endlagersuche zu diesem Zeitpunkt soll. Salzgestein war aus fachlich fundiertem Grund bereits in den 60er Jahren als Endlagergestein ausgewählt worden, es gibt einen Standort (Gorleben) und es liegt ein aussichtsreiches Ergebnis mit einer positiven internationalen Bewertung über eine mehrjährige Erkundung des Salzstockes vor, eine Bewertung, die auch die Auswahlkriterien für den Standort mit einschließt. Warum lässt man quasi den Standort „links liegen“ und fängt wieder bei Null an? War 40 Jahre lang dilettantisch gearbeitet worden? Wohl kaum, denn die Personen, die den Neuanfang starten werden, sind wohl weit gehend (noch) die gleichen, die auch bisher für die Planung verantwortlich waren.

In den nachfolgenden Ausführungen werden kritische Aspekte des Standortauswahlprozedere angesprochen, die die Realisierung der Standortauswahl und somit der Endlagerung zeitlich wie kostenmäßig fraglich wenn nicht sogar undurchführbar erscheinen lassen.

Vorgeschichte

Planung, Errichtung und Betrieb von Endlagern liegen in der Verantwortung des Bundes. Der von ihm im Einvernehmen mit der niedersächsischen Landesregierung im Jahre 1976 benannte Standort Gorleben, vorgesehen für die Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle und ursprünglich auch für die Einrichtung eines nuklearen Entsorgungszentrums, war seit seiner Benennung permanenter politischer Kontroversen und heftigen antinuklearen Demonstrationen ausgesetzt. Der Benennung war ein mehrstufiger, umfangreicher Auswahlprozess vorausgegangen. Kritiker bemängelten die ungenügende Öffentlichkeitsbeteiligung und die überwiegend politisch motivierten Gründe bei der Standortauswahl.

Die fehlende Endlagerung radioaktiver Abfälle wurde und wird auch heute noch argumentativ gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie ins Feld geführt. Da lag es nahe, aus der Sicht derer, die so argumentierten, Planungen der Endlagerung zu verzögern und zu behindern. Diese Einstellung gipfelt im rot-grünen Koalitionsvertrag von 1998 in der Feststellung:

„Die Koalitionsparteien sind sich einig, dass das bisherige Entsorgungskonzept für radioaktive Abfälle gescheitert ist und keine sachliche Grundlage mehr hat.“

Die gleiche Koalition bekannte sich dennoch drei Jahre später dazu, dass die bisherigen Ergebnisse der Standorterkundung nicht gegen eine Eignung des Salzstockes Gorleben als Endlager sprechen würden. Gleichwohl wurde der Erkundung am 29. September 2000 ein zehnjähriges Moratorium auferlegt. Im Jahr 2002 stellte der Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) auf  Verlangen des Bundesumweltministeriums (BMU) wirtsgesteinsunabhängige Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen für die Auswahl von Standorten auf. Diese Kriterien stellten die Auswahl des Standortes Gorleben nicht in Frage, da sie keine neuen fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse enthielten.

Auch nach Ablauf der Moratoriumsfrist wurde der Erkundungsstopp nicht aufgehoben.  Zwar wurden die bisherigen Erkundungsergebnisse in der 17. Legislaturperiode auf Veranlassung des BMU einer vorläufigen Sicherheitsanalyse unterzogen, deren Ergebnis allem Anschein nach für den Standort sprachen, das Analyseergebnis aber wurde vom BMU nie veröffentlicht. Der BMU verzichtete auf eine vorläufige Eignungsprognose Gorleben und sagte das ursprünglich für 2013 geplante internationale Peer Review über das Ergebnis dieser Sicherheitsanalyse ab. Im Ergebnis der Sicherheitsanalyse heißt es überdeutlich unter anderem: „Aus den Ergebnissen des Vorhabens „Vorläufige Sicherheitsanalysen Gorleben“ lässt sich ableiten, dass die im Vorhaben entwickelten Endlagerkonzepte im Verbund mit der geologischen Gesamtsituation am Standort Gorleben oder eines ähnlich gearteten Salzstandortes … geeignet sind, die langzeitsicherheitsbezogenen Sicherheitsanforderungen des BMU an die Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle zu erfüllen.“

Nach dem ohne vorherige parlamentarische Erörterung aus rein parteipolitischen Gründen erfolgten Beschluss der Bundesregierung im Jahre 2011, aus der Kernenergienutzung auszusteigen, wurde die bislang ungelöste Endlagerfrage einer breit angelegten politischen Erörterung unterzogen. Am  9. April 2013 verständigten sich Bund, Länder und Parteien auf ein Standortauswahlgesetz mit dem die Suche nach einem Endlagerstandort von neuem beginnt und zu dem der damalige Bundesumweltminister Peter Altmaier erklärte:

„Mit der heutigen Verständigung haben wir einen Durchbruch erzielt, nach dem Ausstieg aus der Kernenergie auch die Suche nach einem Endlager im gesamtgesellschaftlichen Konsens zu lösen. Damit werden wir jetzt auch den seit Jahrzehnten bestehenden Konflikt um ein atomares Endlager beenden. Die Verständigung über die Parteigrenzen und Länder hinweg ist möglich geworden, weil alle Beteiligten sich ihrer Verantwortung bewusst waren und sind und im Geist des Konsenses Kompromissbereitschaft gezeigt haben. Es zeigt auch, dass die Politik handlungsfähig ist und schwierige Fragen lösen kann, wenn Vertrauen hergestellt ist.“

Aufgabe der Kommission

Zur Aufgabe der Kommission heißt es im Standortauswahlgesetz: „Zur Vorbereitung des Standortauswahlverfahrens erarbeitet die Kommission einen Bericht. Sie geht in diesem Bericht umfassend auf sämtliche entscheidungserheblichen Fragestellungen ein. Sie unterzieht dieses Gesetz einer Prüfung und unterbreitet Bundestag und Bundesrat entsprechende Handlungsempfehlungen.“

Neben Entscheidungsgrundlagen für die Standortauswahl, die sich am Kriterium der bestmöglichen Sicherheit orientieren und wissenschaftsbasiert sein sollen,  soll die Kommission unter anderem Vorschläge für Kriterien einer möglichen Fehlerkorrektur (dies läuft auf eine Rückholbarkeit der Abfälle hinaus) und Anforderungen an die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit sowie Sicherstellung der Transparenz erarbeiten. Transparenz und Partizipation der Öffentlichkeit bei allen Verfahrensschritten wird als notwendige Voraussetzung einer von breiter Übereinstimmung getragenen Entscheidung angesehen.

Kommentare zum Bericht

Generelles

Bei der Verständigung zwischen CDU/CSU, SPD und Die Grünen auf einen Neubeginn der Standortsuche handelt es sich um keinen fachlich-wissenschaftlichen gebotenen Prozess, sondern sie dient vorrangig und wahrscheinlich sogar ausschließlich der Akzeptanzverbesserung auf politischer Ebene sowie in der Öffentlichkeit. Um den Grünen keinen Anlass zu geben, den Neustart später politisch zu torpedieren oder auf Landesebene bestehende Koalitionen nicht zu gefährden oder auch um Koalitionsmöglichkeiten mit der Partei offen zu halten, wurden Die Grünen als derzeitige Opposition im Deutschen Bundestag mit in die Verständigung eingebunden.

Bereits am 20.04.2015 betitelte die Frankfurter Allgemeine einen Zwischenstand der Kommissionsarbeit mit:  “Atommüllendlager nicht mehr in diesem Jahrhundert. Die Entsorgung des radioaktiven Mülls wird wohl viele Milliarden Euro teurer. Außerdem zeigt sich: Faktisch sind die Zwischenlager die Endlager.“ Sie bezieht sich hierbei auf Aussagen des Kommissionsvorsitzenden Michael Müller (SPD), der in dem Zusammenhang durchblicken ließ, dass „erhebliche finanzielle Risiken auf den Staat zukommen“.

Sie trifft damit ins Schwarze. Der Zeithorizont für Suche, Auswahl, Planung, Errichtung, Betrieb und Verschluss des Endlagers ist geradezu utopisch. Ins absolut Unkalkulierbare werden sich damit auch die Kosten entwickeln. Zeiten von 80, 100 und mehr Jahren werden von der Kommission selbst genannt. Mehr als ein Menschenalter. Die angegebenen Zeitspannen für die eine oder andere Endlagerphase sind bereits derart groß, dass man nicht mal von einer Schätzung sprechen kann. Man weiß es einfach nicht besser. Diese Aussichten (die in Wahrheit keine sind) relativieren die Worte von Peter Altmaier „Mit der heutigen Verständigung haben wir einen Durchbruch erzielt“ erheblich. Vielmehr hat die Verständigung den Charakter eines Offenbarungseides.

Extrem lange Planungszeiten führen dazu, dass die  Planungen stets von neuen Erkenntnissen aus Forschung und Entwicklung sowie fortgeschriebenen  Sicherheitsbestimmungen und möglicherweise auch von neuen politischen Ideen überholt werden, was wiederum Rückwirkungen auf laufende Genehmigungsverfahren hat. Personelle Wechsel werden mit wachsender Dauer der Verfahren wahrscheinlicher  mit der Folge neuer Einarbeitungen. Wer ein laufendes Verfahren übernimmt, setzt nicht dort fort, wo der Vorgänger aufhörte. Aus Gründen eigener Sicherheit wird er alte Vorgänge kontrollieren und unter Umständen zu anderen Erkenntnissen kommen.

Wirtsgesteine

Dem Standortauswahlgesetz entsprechend geht die Kommission bei der Standortsuche vom gesamten Bundesgebiet aus, von der so genannten weißen Landkarte Deutschlands. Das bedeutet zugleich, keine a priori Festlegung auf Salzgestein, sondern  Berücksichtigung auch  von Ton- und Kristallingestein (Granit) als mögliche Endlagerformation. Das gesamte Bundesgebiet flächendeckend  zu untersuchen, ist unrealistisch und  kann wohl nicht gemeint sein. Es werden immer Untersuchungslücken bleiben. Vielmehr wird diese gesetzliche Vorgabe der Absicht geschuldet sein, von vorne herein kein Bundesland „ungeschoren“ davon kommen zu lassen. Andererseits ist schwer vorstellbar, dass den Gesetzesinitiatoren die vor über zwanzig Jahren durchgeführten bundesweiten Untersuchungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) nicht bekannt waren. Im BGR-Bericht „Untersuchung und Bewertung von Regionen mit potenziell geeigneten Wirtsgesteinformationen aus dem Jahre 1994 sind die Kristallinvorkommen ausgewiesen und geologisch kartiert. Danach sind homogene und ungeklüftete Bereiche in einer für die Errichtung eines Endlagers notwendigen räumlichen Ausdehnung nicht zu erwarten. Der BGR-Bericht „Untersuchung und Bewertung von Tongesteinsformationen“ aus dem Jahr 2007 weist untersuchungswürdige Vorkommen (nur) in der Kreide Norddeutschlands sowie im Jura Nord- und Süddeutschlands (Region Ulm) aus. Dass untersuchungswürdige Salzlagerstätten in großer Zahl in Norddeutschland vorhanden sind, ist im BGR-Bericht von 1995 bekannt gemacht worden. Was also sollen die erneuten Untersuchungen außer erhebliche zusätzliche Kosten und  einen mächtigen Zeitbedarf anderes bringen?

Käme es zu einem Wechsel von dem bislang favorisierten Salzgestein zum Tongestein, müsste man mit erheblichen technischen Konsequenzen rechnen (1)

  • ♦ deutlich höherer Erkundungsaufwand
  • ♦etwa Verdreifachung der Behälterzahl wegen geringerer Temperaturbelastbarkeit des Tons gegenüber Salz
  • ♦größeres Grubengebäude, mehr als 200 km Strecken (Faktor 8-9 gegenüber Salz)
  • ♦deutlich erhöhter Forschungs- und Entwicklungs-Bedarf (Wirtsgestein, Behälter, Barrieren…)
  • ♦hoher Ausbauaufwand für das Grubengebäude (Salzgestein ist selbsttragend)

Auswahlverfahren

Das beschriebene Vorgehen bei der Standortauswahl enthält nichts grundsätzlich Neues. Die recht allgemein gefassten Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien als Mittel des Auswahlprozesses finden sich bereits in vergleichbarer Form  im Bericht des oben zitierten Arbeitskreises „Auswahlverfahren Endlagerstandorte“. Ein mit Mitgliedern der Kommission geführtes Interview (4) macht allerdings deutlich, dass insbesondere bei den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien häufig kein Konsens bestand. Neue Kriterien, die bisher in Fachkreisen keine Berücksichtigung gefunden haben, wurden zu Konfliktthemen, heißt es im Interview. Dass sich diese oder ähnliche Konflikte durch das ohnehin schon schwierige Suchverfahren ziehen werden und es weiter verkomplizieren, ist geradezu systembedingt.

„Bestmöglicher“ Standort und Standortvergleich

In Zeiten der rot-grünen Bundesregierung war die Suche nach dem „bestmöglichen“ Standort gefordert worden. Eine rein politische Forderung, die gegen Gorleben sprechen sollte. Höchste Sicherheitsanforderungen an ein Endlager bestanden selbstredend bereits zum Zeitpunkt der Gorleben-Benennung. Obwohl es sich bei der Forderung nach dem bestmöglichen Standort um eine objektiv unmögliche Zielsetzung handelt, heißt es unter „Zweck und Ziel“ des StandAG – Entwurfes vom 14.5.2013:

„Es wird ein vergleichendes Standortauswahlverfahren neu eingerichtet, das auf die Ermittlung des im Hinblick auf die Sicherheit bestmöglichen Standortes in Deutschland gerichtet ist.“

Die Kommission greift in ihrem Bericht die Formulierung in § 1 StandAG auf und spricht weniger missverständlich vom Standort mit bestmöglicher Sicherheit:

„Der gesuchte Standort für ein Endlager für hoch radioaktive Abfallstoffe bietet

für einen Zeitraum von einer Million Jahren die nach heutigem Wissensstand bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle.“

Problematisch wird es mit der Empfehlung im sich anschließenden Satz: „Dieser Standort ist nach den entsprechenden Anforderungen in einem gestuften Verfahren durch einen Vergleich zwischen den in der jeweiligen Phase geeigneten Standorten auszuwählen.“ 

Vergleichende Standortuntersuchungen in diesem Sinn sind faktisch unmöglich, da durch die Variabilität geologischer Formationen sowie die beabsichtigte Einbeziehung unterschiedlicher Wirtsgesteine (Salz, Ton, Granit) grundsätzlich unterschiedliche Endlagerkonzepte (technisch und geotechnisch) erforderlich sind, die folglich wirtsgesteins- und standortspezifisch zu entwickeln und anzupassen sind. Die Bewertung der Endlagersicherheit, insbesondere die Langzeitsicherheit, kann daher nur für einen konkreten Standort auf der Grundlage des Gesamtkonzeptes erfolgen.

Diese Auffassung wird auch vom Bundesamt für Strahlenschutz im 2005 vorgelegten Synthesebericht (2) geteilt, in dem es heißt: „Es gibt kein Wirtsgestein, das grundsätzlich immer eine größte Endlagersicherheit gewährleistet. Für alle in Deutschland relevanten Wirtsgesteine können angepasste Endlagerkonzepte entwickelt werden. Ein Vergleich verschiedener Optionen ist nur im Vergleich konkreter Standorte und Endlagerkonzepte möglich.“ Schnee von gestern? Keineswegs. Es wäre schon viel erreicht, wenn sich die verantwortliche Behörde an ihre eigenen Bewertungen erinnern und diese auch konsequent vertreten würde. Allein gemessen an dieser Aussage in einem amtlichen Dokument ist das extrem aufwendige neue Suchverfahren reine Zeit- und Geldverschwendung.

Sollte es zum Wechsel des Wirtsgesteins kommen, wären weit reichende Konsequenzen für das Endlager-, Einlagerungs- und Behälterkonzept sowie die notwendigen Betriebszeiten in Betracht zu ziehen. Zudem bestünde weit reichender Forschungs- und Entwicklungsbedarf (1), da sich die Endlagerung bisher in Deutschland ausschließlich auf Salzgestein konzentriert hat. Es steht daher außer Frage, dass der Wechsel den Zeitbedarf und die Endlagerkosten erheblich in die Höhe treiben wird.

Fehlerkorrektur

Der Grundsatz der Fehlerkorrektur ist konzeptionell neu. Dazu heißt es im StandAG:  „Die Kommission soll Vorschläge erarbeiten für Kriterien einer möglichen Fehlerkorrektur (Anforderungen an die Konzeption der Lagerung insbesondere zu den Fragen der Rückholung, Bergung, und Wiederauffindbarkeit der radioaktiven Abfälle sowie der Frage von Rücksprüngen im Standortauswahlverfahren).“

Die Kommission versteht ihre Arbeit und die spätere Standortsuche als ein lernendes Verfahren. Dabei sind Entscheidungen gründlich auf mögliche Fehler oder Fehlentwicklungen zu prüfen. Die Möglichkeit zur Umsteuerung (Reversibilität) im laufenden Verfahren, sei erforderlich, um Fehlerkorrekturen zu ermöglichen, um Handlungsoptionen für zukünftige Generationen offen zu halten, zum Beispiel zur Berücksichtigung neuer Erkenntnisse, und könne zum Aufbau von Vertrauen in dem Prozess beitragen. Konzepte der Rückholbarkeit der Abfälle beziehungsweise der Reversibilität von Entscheidungen seien dafür zentral.

Soweit so gut. Konfliktträchtig ist die Empfehlung der Kommission: „Bevor unumkehrbare oder nur unter großem Aufwand revidierbare Entscheidungen getroffen werden, muss eine transparente und wissenschaftlich gestützte Evaluation unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der vorgesehenen Gremien durchgeführt werden. Der gesamte Prozess muss transparent sein, in substantieller Beteiligung der Öffentlichkeit und der Regionen erfolgen und als ein selbsthinterfragendes System gestaltet werden.“

Hiermit wird ein Präzedenzfall geschaffen, der auf andere Großprojekte überspringen kann. Die eindeutig rechtlich geregelte Öffentlichkeitsbeteilung würde nach dieser Empfehlung extrem ausgeweitet. Durch die Option „Rücksprünge im Standortauswahlverfahren“ kann das Verfahren beliebig in die Länge gezogen werden. Stillstände im Verfahren sind geradezu unvermeidbar, wenn die neue Form der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht eindeutig geregelt wird. Aber auch dann muss nach bisherigen Erfahrungen mit Verzögerungen gerechnet werden. Sollte der Öffentlichkeit gar Klagebefugnis eingeräumt werden, dann sind jegliche Prognosen über den Verfahrensablauf mit extremen Unsicherheiten behaftet. Scheitern eingeschlossen.

Rückholung

Eingangs zu diesem Thema heißt es im Bericht: „Das Verbringen der radioaktiven Abfälle in einem eigens dazu angelegten Bergwerk in einer tiefen geologischen Formation ohne Rückholungsoptionen gehört zu den bestuntersuchten Entsorgungsoptionen.“

Gleichwohl gelangt die Kommission zu der Auffassung, „dass eine geologische Endlagerung ohne Vorkehrungen, die eine Rückholung oder Bergung der Abfälle zur Fehlerkorrektur ermöglichen, nicht mehr den heutigen Anforderungen und dem Bedürfnis nach Kontrollierbarkeit entspricht und empfiehlt daher, Überlegungen zur Endlagerung ohne solche Fehlerkorrekturmöglichkeiten nicht weiter zu verfolgen.“

Begründet wird diese Auffassung mit  Zweifeln an der „zentralen Prämisse, dass eine technisch/geologisch absolut sichere Lösung möglich ist, dass also Sicherheitsnachweise so verlässlich geführt werden können, dass zukünftige Generationen vor möglichen Schädigungen durch die Abfälle garantiert geschützt sind. Diese Prämisse entstammt einem technisch/naturwissenschaftlichen Machbarkeitsideal, das durch die Bewusstwerdung der Ambivalenz von Technik, insbesondere im Auftreten nicht intendierter Folgen, in grundlegende Zweifel geraten ist.“ Absolute Sicherheit kann es nicht geben. Sie wurde ausgiebig bei der Kernenergienutzung erörtert. Das Bundesverfassungsgericht fällte hierzu am 08. August 1978  zum Schnellen Brüter in Kalkar ein Grundsatzurteil, in dem es heißt:

„Die in die Zukunft hin offene Fassung des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtomG dient einem dynamischen Grundrechtsschutz. Sie hilft, den Schutzzweck des § 1 Nr. 2 AtomG jeweils bestmöglich zu verwirklichen.

Vom Gesetzgeber im Hinblick auf seine Schutzpflicht eine Regelung zu fordern, die mit absoluter Sicherheit Grundrechtsgefährdungen ausschließt, die aus der Zulassung technischer Anlagen und ihrem Betrieb möglicherweise entstehen können, hieße die Grenzen menschlichen Erkenntnisvermögens verkennen und würde weithin jede staatliche Zulassung der Nutzung von Technik verbannen. Für die Gestaltung der Sozialordnung muss es insoweit bei Abschätzungen anhand praktischer Vernunft bewenden. Ungewissheiten jenseits dieser Schwelle praktischer Vernunft sind unentrinnbar und insofern als sozialadäquate Lasten von allen Bürgern zu tragen.“

Diese Kernaussage des Grundsatzurteils sollte auch maßgeblich für  die Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsauslegungen eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle sein. Die Sicherheitsanforderungen basieren auf sehr umfänglichen, zumeist ausgesprochenen konservativen Störfallanalysen, die alle nach menschlichem Erkenntnisvermögen denkbaren Ereignisse einschließen und somit die Notwendigkeit einer Rückholung aus Sicherheitsgründen nicht notwendig machen. Der Sicherheit ist bei der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle absoluter Vorrang einzuräumen. Hier unter Umständen Abstriche in Kauf zu nehmen, um die Rückholbarkeit zu ermöglichen, wäre nicht akzeptabel.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteilung der Öffentlichkeit geht weit über das hinaus, was bisher in atomrechtlichen Genehmigungen gefordert ist. Im Bericht selbst wird das neue Vorgehen nicht unkritisch gesehen. Dort heißt es:

„Das vorgeschlagene partizipative Suchverfahren betritt in zentralen Fragen Neuland. Es bearbeitet ein hoch komplexes Thema mit einer über viele Jahrzehnte hinweg konfliktreichen Vorgeschichte und mit dem Ziel, eine in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getrageneLösung zu finden, die letztlich auch von den unmittelbar Betroffenen toleriert werden kann.

Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn alle Parteien nicht nur fair und vorbehaltlos am gesamten Verfahren beteiligt werden, sondern wenn bei diesen auch die Bereitschaft besteht, sich auf eine neue gesellschaftliche Konfliktkultur einzulassen, die vergangene Konflikte nicht ignoriert und neu entstehende Konflikte thematisiert, sich dabei aber stets am Prinzip einer konstruktiven Konfliktbearbeitung orientiert und den Fokus auf das gemeinsame Ziel einer weitgehend konsensualen und gesellschaftlich tragfähigen Lösung nicht aus den Augen verliert.“

Mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle haben wir in Deutschland in der Tat ein politisches und gesellschaftspolitisches Problem, kein technisches Problem, denn die wissenschaftlich-technischen Voraussetzungen für die Endlagerung in Salzgestein sind weit gehend erfüllt. Lösungen für diese Probleme zu finden, denen wir uns in Deutschland seit Jahrzehnten ausgesetzt sehen, scheiterten nicht zuletzt an Politikern, die an einer Lösung nicht interessiert waren, die vielmehr die Ablehnungen im Volke für ihre politischen Zwecke ausnutzten und die Stimmung gegen die Endlagerung aufheizten. Der bekannte Demonstrationsruf „Gorleben ist überall“ lässt erahnen, dass die Voraussetzungen, einen neuen Standort zu finden, denkbar schlecht sind, egal, wie „demokratisch“ das Auswahlverfahren und die nachfolgenden Standortuntersuchungen auch angelegt sind. Wenn Bürger ein Endlager absolut nicht in der Nähe ihres Wohnortes haben wollen, werden sie alles dran setzen, dies zu verhindern. Die im Bericht empfohlenen Regionalkonferenzen als zentrale Begleitgremien, überregionale Partizipationen oder dergleichen werden daran nichts ändern. Das lehrt die langjährige Erfahrung. Vielmehr werden Beteiligungsmöglichkeiten bis zum Exzess ausgenutzt werden. Und was nicht vergessen werden darf: Die Bürgerproteste rund um Gorleben waren nach Lage der Dinge erfolgreich. Sie sind Vorbild und das macht den Gegnern Mut. In diesem Zusammenhang sei an jüngste Äußerungen der Bundesumweltministerin Barbara  Hendricks erinnert, die den Einsatz der Bürger gegen den Standort Gorleben lobte. Dieser Einsatz war alles andere als friedlich. Die Bilder von gewalttätigen Protesten prägten die Berichterstattungen.

Langfristige Zwischenlagerung

Das Ende der Einlagerung radioaktiver Abfälle in das geplante Endlager erwarten Mitglieder der Kommission nach FAZ-Angaben (3) erst „zwischen 2075 und 2130“. Folglich sind abgebrannte Brennelemente und Glaskokillen für eine Zeit von heute ab gerechnet weitere 59 bis 115 Jahre zwischenzulagern. Dieser Zeitraum überschreitet die geplanten Zwischenlagerzeiten um Jahrzehnte. Die Zwischenlagerung mutiert zum  Dauerzustand. Die atomrechtlichen Genehmigungen sind für die Zwischenlagerungen auf 40 Jahre befristet. Fristverlängerungen sind unausweichlich. Der Vorsitzende der Entsorgungskommission warnte gar vor der Gefahr der Freisetzung großer Mengen Radioaktivität etwa durch Krieg oder Terrorismus (3) bei oberirdischer Lagerung.

Fazit

Dem bestuntersuchten, aussichtsreichen Untersuchungsbergwerk am Standort Gorleben wird ein „Dornröschenschlaf“ verordnet, ähnlichen einem gesunden Patienten, der auf unbestimmte Zeit in ein künstliches Koma versetzt wird.

Der Kommissionsbericht, wäre er in den 70er Jahren erstellt worden und der ihm zu Grunde liegende überparteiliche Konsens über die Grundsätze der Standortauswahl, hätten der Endlagerplanung zu jener Zeit durchaus effektive Dienste erweisen können. Sämtliche Aspekte der Endlagerung werden grundlegend behandelt. So aber ist den Politikern der Vorwurf zu machen, dass sie mit dem Neubeginn der Standortsuche und dem hierfür ursächlichen Standortauswahlgesetz (StandAG) gewaltig auf Zeit spielen wollen. Wird das Gesetz das Endlagervorhaben in überschaubarer Zeit voranbringen? Nein. Dieser Konsens, zumal der überparteiliche Konsens, wird sich nach aller Erfahrung recht schnell als brüchig erweisen. Politiker wollen (wieder) gewählt werden und dann wird sich erweisen, wer zu ausgewählten Standorten steht und vor Ort dies politisch durchsteht. Bereits in der nächsten Phase, der Anpassung des StandAG an die Empfehlungen der Endlagerkommission, der rechtlichen Normierung des Auswahlverfahrens sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung, wird sich zeigen, ob der politische Konsens von Dauer ist. Bayern und Sachsen sind bereits mit der Erkenntnis vorgeprescht, sie würden nicht über geeignete Gesteinsformationen verfügen. Das „Schwarze Peter Spiel“ zwischen den Ländern hat also bereits begonnen. Die von der Kommission geforderte Bedingung, dass bei allen Parteien die Bereitschaft bestehen müsse, sich auf eine neue gesellschaftliche Konfliktkultur einzulassen und sich dabei aber stets am Prinzip einer konstruktiven Konfliktbearbeitung zu orientieren, ist illusorisch.

Sämtliche operativen Tätigkeiten der langfristigen Zwischenlagerung, gegebenenfalls der Abfallkonditionierung sowie Planung, Errichtung und Betrieb des Endlagers sollen der neu zu gründenden Bundesgesellschaft für Endlagerung – also einer staatlichen Einrichtung –  übertragen und bisher auf diesem Sektor tätige Unternehmen aufgekauft werden. Ob dieser Schritt aus der Sicht Kosten und Zeit ein vorteilhafter sein wird, sei dahin gestellt. Die Negativerfahrungen mit den derzeit in staatlicher Verantwortung errichteten Großprojekten in Deutschland (z.B. Berliner Flughafen) begründen erhebliche Zweifel.  Auch die immer wieder hinaus geschobene Fertigstellung des Endlagers Konrad  sollte Warnung genug sein. Ein Großprojekt wie die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gehört in die Verantwortung eines Generalunternehmers mit industrieller vorzugsweise bergmännischer Erfahrung. Spätestens bei der endlagergerechten „Verpackung“ abgebrannter Brennelemente  wird die Gesellschaft und damit der Staat mit nuklearem Material im Sinne des Atomgesetzes umgehen und dafür eine nukleare Anlage planen, errichten und betreiben müssen. Auch dafür muss ein Standort gefunden werden! Zwar existiert mit der Pilotkonditionierungsanlage am Standort Gorleben eine bislang ungenutzte Einrichtung für die endlagergerechte Verpackung der Brennelemente beziehungsweise der Brennstäbe. Diese Art der Verpackung aber war für die Endlagerung in Salzgestein vorgesehen. Bei anderer Endlagerformation wird diese Verpackungsart wohl nicht zum Einsatz kommen. Zudem ist fraglich, ob zum Zeitpunkt der Verpackung die vorhandene Anlage noch die dann geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Genehmigung von und Aufsicht über Tätigkeiten der Gesellschaft werden dem neuen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit übertragen. Mit der Leitung wurde kürzlich eine Person betraut, die sich seit 18 Jahren gegen die Standorterkundung Gorleben ausgesprochen hat. Kein Vertrauen erweckender Akt, der von der Bundesumweltministerin vollzogen wurde.

Die Empfehlung zur Rückholbarkeit sollte angesichts höchstrichterlicher Entscheidung und im Hinblick auf uneingeschränkte Sicherheit der Endlagerung nochmals überdacht werden.

Ob das StandAG die nächsten zehn Legislaturperioden überdauern wird, ist nicht vorhersehbar. Völlig neue, heute noch nicht absehbare technische wie politische Entwicklungen in dieser Zeit lassen aber einen unveränderten Bestand eher unwahrscheinlich annehmen. Durch Transparenz und Beteiligung Einvernehmen mit Bürgern zu erreichen ist Kernstück des StandAG und des  Kommissionsberichtes. Scheitert das Einvernehmen, dann scheitert auch die Standortfindung und damit das Endlagervorhaben. Die Endlagersuche in Schweden und in der Schweiz mag als Vorbild gedient haben, auf Deutschland ist es nicht übertragbar. Der richtige Zeitpunkt für Offenheit und Ehrlichkeit wurde verpasst. Die Politik hätte zur rechten Zeit den Mut und den Willen haben müssen, auch gegen Widerstände und Empörungen ihr Endlagervorhaben überzeugend zu gestalten. Das ist nicht nur unterblieben, es wurde über Jahre politisch zerredet. Das StandAG wird auch mit den von der Kommission gegebenen Empfehlungen Bürgerproteste nach bisherigen Erfahrungen nicht verhindern. Die Sondervoten im Kommissionsbericht sind in dieser Hinsicht ein klares Signal. 

(1)  Stefan Weber, Vortrag „Die neue Endlagersuche und Stand der Arbeiten der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“, Berlin Oktober 2014

(2)  BfS Konzeptionelle und sicherheitstechnische Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wirtgesteine im Vergleich. Synthesebericht. Salzgitter, 4.11.2005

(3)  Frankfurter Allgemeine Zeitung, „Atommüll-Endlagerung nicht mehr in diesem Jahrhundert“, 20.04.2015

(4) Interview (Teil I) in  atw Vol. 61 (2016), S.517ff, „Generationsaufgabe Endlagerung – eine Kommission plant für die Zukunft“




Darf der Strom bald nur noch gendergerecht aus der Steckdose kommen?

Strom ist auch ein Mittel, welches man für viele Arbeiten braucht – und ausgerechnet er hat den absolut diskriminierenden, männlichen Artikel vor sich. Ganz ehrlich, aufgefallen ist es dem Autor bisher nie wirklich – dazu fehlt wohl das vorausschauende, gender-soziologische Bewusstsein. Aber wenn man „der Strom“ genauer betrachtet, muss etwas dran sein: Der alte Wotan und der Thor schwangen den Hammer, wenn der Strom blitzte; der alte Zeus schleuderte Blitze geradezu mit Begeisterung und der Gott des Alten Testaments meldete sich ebenfalls häufig mit Blitz und Donner.
Der Strom und seine Wirkung stehen in der Mythologie demnach eindeutig für Kraft und männlich orientierte Überlegenheit.

Es ist also DER LINKEN zu verdanken, dass zumindest das Amtsdeutsch vielleicht bald solche Nomen vom äußerst diskriminierenden, maskulinen Artikeln befreit.

Der / die RatschlagIn:

Wer sich schon mal vorbeugend an die kommenden, politischen, mehrfach-Ampelkoalitionen anpassen will, verwende deshalb nur noch die gendergerechte Bezeichnungen für den Strom welcher da lauten sollte: der / die Stromin

… ansonsten läuft man irgendwann Gefahr, beim Verplappern noch Strafe wegen Diskriminierung bezahlen zu müssen.

Nach den LINKEN führt das zur sozial gerechten Gesellschaft. Dort, wo DIE LINKE einst her kam, war das so: Verordnete Sprache musste viele Mängel ersetzen und es hieß, das wäre die gerechte Gesellschaft.

Der Antrag

Die Linke RV-109/2016 1: [1] Gendergerechte Sprache – Teil 1: Für Arbeitsgeräte/-mittel, anzuwenden im Sprachgebrauch der Gremien aller Arbeitsbereiche der Stadt Flensburg. Antrag der Ratsfraktion Die Linke

 Antrag: 

 

 Link [1]

 Ab sofort werden Arbeitsgeräte/-mittel aus allen Arbeitsbereichen der Stadt Flensburg genderneutral bezeichnet. Dies gilt insbesondere für grammatisch mit maskulinem Artikel („der“) bezeichnete Arbeitsgeräte/-mittel: • Bezeichnungen, die Berufsbezeichnungen nachgebildet sind: der/die ScannerIn, der/die ComputerIn, der/die BleistiftanspitzerIn, der/die KopiererIn, der/die StaubsaugerIn usw. • weitere Bezeichnungen sollten bestehenden Doppelformen kreativ nachgebildet werden: der/die Papierkorb/-körbin, der/die Briefkopf/-köpfin, der/die AbfalleimerIn usw.

Ausgenommen davon sind Nomen,.. • die mit einem Nominalisierungssuffix (-keit, -heit, -ung usw., insbesondere wenn sie dabei den femininen Artikel „die“ tragen) gebildet werden, z.B. die Sitzung, die Tagesordnung usw. • die grammatisch einen neutralen Artikel („das“) tragen: das Papier, das Dokument usw. • die einen Ort bezeichnen (der Flur, die Kantine, die X. Etage, der Wartebereich usw.)

Begründung:
Es ist im Sinne einer sozial gerechten und antidiskriminerenden Gesellschaft nicht hinzunehmen, dass Nomen, die ein Arbeitsgerät/-mittel bezeichnen, häufig nur mit maskulinen Artikeln gebraucht werden. Dies verlängert die patriarchalische Gewohnheit, dass menschliche, mechanische oder technologische Arbeitsleistung als überwiegend "männlich" charakterisiert wird. Auch im Bereich der modernen Technologie werden viele dieser Nomen noch immer mit einem "männlichen" Artikel verwendet. – Im Sinne eines genderneutralen bzw. alle Gendertypen umfassenden Sprache ist daher eine Doppelform anzuwenden. Dies hat für die mündliche und schriftliche Sprache in allen Bereichen der Verwaltung sowie der Kommunalpolitik der Stadt Flensburg zu gelten.

  Link [1]

Quellen

[1]
Die Linke RV-109/2016 1. Ergänzung Beschlussvorlage:  Gendergerechte Sprache – Teil 1: Für Arbeitsgeräte/-mittel, anzuwenden im Sprachgebrauch der Gremien aller Arbeitsbereiche der Stadt Flensburg Antrag der Ratsfraktion Die Linke
https://ratsinfo.flensburg.de/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok4KfyIfuCWt8Ur4Ri2Pe-Hd.CYt8Wm5Sm4LeyGavEZs9Tn8Sr1Ni1MbyIar9Ur8Si3RgzGhuHcGJ/Beschlussvorlage_LINKE_RV-109-2016_1.–Ergaenzung.pdf




Kein sicherer Untergang – Klimamodelle können aus systematischen Gründen die Zukunft nicht berechnen.

Bild rechts: Dr. Pat Frank bei seinem Vortrag. Bild: Screenshot aus dem Video

1. Die allgegenwärtigen Klimamodelle

Dr. Frank beginnt mit einer schönen Wortwahl: „Klimamodelle sind das schlagende Herz des modernen Wahnsinns um CO2“. Er wiederholt, dass das IPCC sagte „es ist extrem wahrscheinlich, dass menschlicher Einfluss die dominante Ursache für die beobachtete Erwärmung seit Mitte des 20. Jahrhunderts ist“. Dies ist eine „Konsens“-Schlussfolgerung, die von vielen wissenschaftlichen Institutionen und Universitäten [und natürlich Medien und Politik! Anm. d. Übers.] übernommen worden ist. Nichtsdestotrotz – wenn es darum geht, die zukünftige Erwärmung vorherzusagen, sieht es schon gar nicht mehr so toll aus:

Diese Abbildung aus dem AR 5 zeigt, dass beim RCP 8.5-Szenario die Unsicherheit von 2300 Erwärmung [?] (w.r. Zu vorindustriellen Zeiten) möglicherweise über 12°C beträgt. Dieser enorme Spread der Ergebnisse einer sehr großen Zahl von Modellen ist das verräterischste Anzeichen ihrer geringen Zuverlässigkeit. Dabei enthält diese große Unsicherheit noch nicht einmal die Fehler der individuellen Modelle und deren Fortpflanzung, wenn zukünftige Temperaturen Schritt für Schritt berechnet werden. Wirklich erstaunlich ist, dass keine veröffentlichte Studie diese Fehlerfortpflanzung durch die GCM-Projektionen anspricht, welche folglich also als unbekannt gelistet werden muss.

2. Ein Modell von Modellen

Dr. Frank erinnert daran, dass alle Modelle essentiell eine lineare Abhängigkeit der Erwärmung annehmen sowie der Änderung des Strahlungsantriebes während des Berechnungs-Schrittes. Er führt ein einfaches „Modell von Modellen“ ein und vergleicht das Ergebnis mit denen der Supercomputer-Modelle:

Später wird ein Zusatz-Term von 4 hinzugefügt, bevor die rechte Klammer geschlossen wird. Vergleicht man das Ergebnis dieses „Frank-Modells“ mit den GCMs, muss man überrascht sein, wie gut es bei diesem Vergleich abschneidet:


Die Linien repräsentieren das Ergebnis des „Frank-Modells“, die Punkte jene der verschiedenen GCM-Prophezeiungen (Grundlage ist HadCRUT3). Das außerordentlich gute Ergebnis gestattet Dr. Frank die Aussage: „Falls man die auf Supercomputern laufenden Projektionen duplizieren möchte, kann man das auch mit einem einfachen Taschenrechner tun“.

3. Wolken, der Elefant im Raum

Der Einfluss von Wolken auf die globale Temperatur ist enorm. Global nimmt man an, dass ihre Auswirkungen zu einer Abkühlung um 25 W/m² führen mit einer jährlichen Unsicherheit in den GCMs von ± 4 W/m². Diese Zahl muss verglichen werden mit dem Konsens-Wert der anthropogen erzeugten Treibhausgase von 2,8 W/m² seit dem Jahr 1900. Daher schluckt die Unsicherheit durch die Wolken ganz einfach die vermeintliche anthropogene Erwärmung. Normalerweise nimmt man an, dass die Fehler in den Modellen zufällig sind, so dass sie sich zumindest teilweise mit etwas Glück gegenseitig aufheben. Dr. Frank zeigt, dass nichts weiter von der Wahrheit entfernt sein kann: die Fehler der Modelle sind sehr stark korreliert (R > 0,95 für 12 und R > 0,5 für 46 Modelle).

Wie pflanzt sich diese Wolken-Unsicherheit fort durch das Berechnungs-Schema der GCMs?

Die jährliche Unsicherheit von 4 W/m² setzt sich von Schritt zu Schritt fort, und die resultierende Unsicherheit ist die Quadratwurzel der (Summe von Quadraten der individuellen Fehler):


Das Ergebnis ist eine zunehmende Unsicherheit, die sich bis zu 13°C aufschaukelt, wenn man die prophezeite Erwärmung bis zum Jahr 2100 zugrundelegt:

Diese Erwärmungsrate liegt eindeutig „außerhalb jedweder physikalischen Möglichkeit“; die Temperatur-Projektionen selbst der fortschrittlichsten Modelle werden bedeutungslos, falls die Wolken-Unsicherheit angemessen angewendet wird.

3. Schlussfolgerung

Was können die Klimamodelle als Vorhersage-Tools liefern: Die folgende Folie macht es kristallklar:

[Bildinschriften: Am Ende der Reise

Die Projektions-Unsicherheit wächst viel schneller als jedwedes GHG-Signal.

Große systematische Fehler machen die Projektionen der zukünftigen Temperaturen auf der Erde vollständig unzuverlässig.

Was zeigen die Modelle hinsichtlich der zukünftigen globalen Mitteltemperatur? Gar nichts!

Was zeigen die Modelle hinsichtlich eines anthropogenen GHG-Fingerabdrucks bzgl. des terrestrischen Klimas? Gar nichts!]

Haben unsere Politiker, die vor Begeisterung von einem Fuß auf den anderen springen, um den Paris-Vertrag zu unterzeichnen, auch den blassesten Schimmer von diesem Unsicherheits-Problem?

Link: https://meteolcd.wordpress.com/2016/09/04/no-certain-doom/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

Und hier jetzt das oben verlinkte Video: Video (leider nur in Englisch) von Pat Frank (Juli 10, 2016, Omaha, Nebraska.) als Ergänzung zu den im Beitrag behandelten immensen Unsicherheiten, die den historischen Temperaturdaten zwangsläufig und unabänderlich innewohnen. (Details dazu u. hier und hier und hier) Im Video zeigt der Vortragende unmissverständlich und unwiderlegbar auf, dass bei Anwendung der Fehlertheorie mit ihrem Fehlerforpflanzungsgesetz jegliche Klima-Modellaussage völlig bedeutungslos wird. Weil ihre berechneten Änderungen z.B. der Temperatur, z.B. allein auf Grund der ungenauen Kenntnis der Wolkenbedeckung 140 mal kleiner ist als die unvermeidbare Unsicherheit, die aufgrund des Gesetzes der Fehlerfortpflanzung zwangsläufig entsteht. Und der Fehler durch die Wolkenbedeckung ist nur einer von vielen Fehlern.

Anmerkung: Die Folien wurden nach Rücksprache mit Dr. Frank Anfang August 16 aktualisiert