EEG-Umlage 2017: Zwei Akteure, zwei Zahlensätze

Gemeinsame Pressemitteilung der vier Übertragungsnetzbetreiber vom 14.10.2016:

"EEG-Umlage 2017 beträgt 6,880 Cent pro Kilowattstunde". Auszug: 

[…] Zur EEG-Umlage: Die EEG-Umlage wurde von den Übertragungsnetzbetreibern im Auftrag des Gesetzgebers auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter ermittelt. Danach ergibt sich für 2017 ein Umlagebetrag von 23,98 Milliarden Euro (Vergütung an Anlagebetreiber abzüglich Gegenwert durch Börsenerlöse sowie Berücksichtigung EEG Kontostand und Liquiditätsreserve). […] 

Im Einzelnen: Vgl. Seite 15 der Dokumentation "Prognose der EEG-Umlage 2017 nach AusglMechV" , oder: http://tinyurl.com/gupsccw. Auf Seite 15 wird aufgeschlüsselt, (Auszug): 

Fazit ÜNB:

Auszahlung an Anlagenbetreiber: 25,7 Mrd. Euro

Prognostizierte Erlöse: 1,4 Mrd. Euro

Umlagebetrag: 24 Mrd. Euro

 

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 14.10.2016: "EEG-Umlage beträgt im kommenden Jahr 6,88 ct/kWh". Auszug:

EEG-Umlage 2017

"[…] Insgesamt prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2017 einen Gesamtvergütungsanspruch von Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 29,5 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 4,7 Mrd. Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber.[…]" 

Fazit Bundesnetzagentur:

Gesamtvergütungsanspruch von Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen: 29,5 Mrd. Euro.

Prognostizierte Vermarktungserlöse: 4,7 Mrd. Euro.

Ein Thema. Eine EEG-Umlage. Unterschiedliche Beträge bei den Hauptakteuren ÜNB und BNA?

Auf Anfrage antwortet die Pressestellung der BNA mit einer ersten E-Mail am 17.10.2016: 

"Sehr geehrter Herr Küper, 

vielen Dank für Ihre Anfrage. Meine Nachfrage hat Folgendes ergeben: 

Die von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichten Informationen enthalten die Auszahlungen der Übertragungsnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber und nur die Erlöse aus dem von den Übertragungsnetzbetreibern vermarkteten Strom abzüglich vermiedener Netznutzungsentgelte. In der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur werden dagegen die prognostizierten Gesamtzahlungen an die Anlagenbetreiber den Erlösen aus der Vermarktung des gesamten EEG-Stroms gegenüber gestellt, wobei anders als in der Berechnung der Übertragungsnetzbetreiber die vermiedenen Netznutzungsentgelte nicht in Abzug gebracht werden.   

Der überwiegende Teil des EEG-Stroms wird aktuell über Direktvermarktung der Anlagenbetreibern selbst oder durch von diesen beauftragten Direktvermarktern vertrieben. Die Erlöse der Anlagenbetreiber bestehen damit zunächst aus den Vermarktungserlösen aus dem Verkauf am Strommarkt. Der jeweilige Übertragungsnetzbetreiber zahlt die sogenannte gleitende Marktprämie, die die Differenz zwischen Marktpreis und dem sogenannten anzulegenden Wert ausgleicht. In den Zahlen der Übertragungsnetzbetreiber sind nur die Zahlungen für die gleitende Marktprämie enthalten. Die Veröffentlichung der Bundesnetzagentur bezieht sich auf die Gesamtzahlungen. 

Ich hoffe, diese Informationen tragen zur Beantwortung Ihrer Fragen bei. 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Name des Absenders“

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Pressestelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen"

Mit einer zweiten E-Mail vom 17.10.2016 bestätigt die BNA, dass alle Beträge netto ohne Mehrwertsteuer sind. 

Im Saldo sind die Beträge von BNA (29,5 Mrd. Euro ./. 4,7 Mrd. Euro = 24,8 Mrd. Euro) und die der ÜNB (24 Mrd. Euro) ähnlich hoch. Welche Gründe BNA und ÜNB bewegen, unterschiedliche Beträge zu demselben Thema EEG-Umlage zu veröffentlichen, konnte nicht herausgefunden werden.

Der Saldo müsste allerdings identisch sein. Vielleicht klappt es im nächsten Jahr.

Anmerkung der Redaktion: Jetzt ist alles klar, oder?  Auf ein paar Milliarden mehr oder weniger kommt es ja nun wirklich nicht an, denn wer kann schon bei diesem Gesetzeswirrwarr verlangen, richtig zu rechnen und in die Zukunft kann keiner schauen. Der Verbaucher zahlt´s ja 

Links:

ÜNB: "EEG-Umlage 2017 beträgt 6,880 Cent pro Kilowattstunde"

ÜNB: "Prognose der EEG-Umlage 2017 nach AusglMechV"

BNA: "EEG-Umlage beträgt im kommenden Jahr 6,88 ct/kWh"