Boshafter Hohn oder Einfalt? – Wirtschafts-Ministerium schreibt Auftrag zur „Leit-Studie Strom – zur Analyse für eine sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Stromversorgung“ aus.

Als Motiv werden die Klimaverpflichtungen von Paris angegeben, die eine „Dekarboniserung“ verlangen, doch die eigenen Schandtaten, die erst zur Zerstörung führten, werden ausgeblendet.

Der Ausschreibungstext zur Studie zeigt einmal mehr, dass unsere Eliten in einer völlig abgehobenen Eigenwelt leben, in der die reale Welt keine Bedeutung mehr hat.

Ein aufmerksamer Leser machte uns auf dieses Stück aus dem Tollhaus aufmerksam und schrieb dazu:

..nach den Projekten SINTEG und Kopernikus (die sich mit der Integration des EEG-Wahns befassen) beauftragt das BMWi auf Kosten der Steuerzahler und Stromkunden nun zur Abwechslung mal wieder einmal eine „Leitstudie“. Witziger Weise wagt man es tatsächlich noch vom vermeintlichen Ziel einer „sicheren, kosteneffizienten und umweltverträglichen Stromversorgung“ zu fabulieren. Nachdem man genau diese im Jahr 2000 noch hatte und seitdem systematisch zerstört hat (das nennt man wohl Realsatire) …

Aber wie sagte doch mal ein schlauer Mann sinngemäß:

„Gehe niemals von Boshaftigkeit aus, wenn es sich auch hinreichend mit Dummheit erklären läßt!“

Ist das nun Frechheit, Boshaftigleit oder ist es einfach nur perpetuierte Dummheit. Wir bringen Auszüge aus der Ausschreibung und überlassen unseren Lesern zu bewerten bzw. sich zu bewerben.(Hervorhebungen vom Autor)

 LEISTUNGSBESCHREIBUNG  LEITSTUDIE STROM

Analysen für eine sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Stromversorgung

Auftraggeberin (AG) ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

I. Hintergrund

Bis 2050 sollen die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zurückgehen. Alle Bereiche der Wirtschaft werden dazu beitragen; das Energiesystem wird im Jahr 2050 weitgehend frei von CO2-Emissionen sein. Dabei soll die Energieversorgung stets sicher und kosteneffizient bleiben.

Am 1. Juli 2015 hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die bestehenden Marktmechanismen zu einem „Strommarkt 2.0“ weiterzuentwickeln. Der Strommarkt 2.0 gewährleistet Versorgungssicherheit, ist kostengünstiger als ein Kapazitätsmarkt und ermöglicht Innovation. Das Weißbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ enthält erste Maßnahmen zur Umsetzung des Strommarktes 2.0. Diese Maßnahmen werden größtenteils im Rahmen des Strommarktgesetzes rechtlich umgesetzt.

Einfügung EIKE zu den „Fortschritten der Energiewende“: Dieser Film zeigt die Leistung der Wind- und Solareinspeisung in Deutschland für den Monat Oktober 2015 gegenüber dem tatsächlichen Bedarf (hellere braune Kurve). Das erste Bild zeigt die realen Daten (1/4 h Werte). Für die kommenden 9 Bilder wurde die installierte Nennleistung der Windkraftanlagen in Schritten verdoppelt, verdreifacht usw. bis verzehnfacht, während die Solarkapazität bei 50 GW gedeckelt wurde. Man sieht deutlich:

1. Dass die EE-Einspeisung im MIttel zu keinem Zeitpunkt trotz einer maßlosen Erhöhung der Kapazität auf ca. 480 GW den Bedarf decken konnte.2. Dass die Minimaleinspeisung zu keiner Zeit auch nur den annähernde den minimalen Bedarf decken konnten. Damit ist die Behauptung, Wind wehe immer irgendwo, als falsch entlarvt.3. Dass die Spitzenwerte der EE-Einspeisung überproportional ansteigen, und dabei den Bedarf um bis das 2,3-fache übertreffen, allerdings auch dann nie die installierte Nennleistung in Höhe von rd. 480 GW auch nur annähernd erreichen. Dieser Strom kann nicht verbraucht werden und muss entweder abgeregelt oder ins Ausland zu u.U. Negativpreisen – also per Zuzahlung – entsorgt werden.

…Mit dem Fortschritt der Energiewende ändern sich die Rahmenbedingungen für die Erreichung der o.a. Ziele fortlaufend: die erneuerbaren Energien werden dynamisch ausgebaut, der Kraftwerkspark verändert sich, Stromverbraucher werden zunehmend flexibel, die Integration des europäischen Strombinnenmarktes schreitet voran. Bei sich ändernden Rahmenbedingungen soll der Anpassungsbedarf im Strommarktdesign und im weiteren Regulierungsrahmen kontinuierlich untersucht werden. Insbesondere sollen die Leistungsfähigkeit fortlaufend überprüft und die weitere Umsetzung des Strommarktes 2.0 mit Blick auf eine sichere und kostengünstige Versorgungssicherheit untersucht werden. Anlage Leistungsbeschreibung



Einfügung EIKE zu den „Integration in Europa „Das Video zeigt die überlagerte EE-Strom-Einspeisung zeitgleich aber nacheinander für insgesamt 12 europäische Länder für das erste Quartal 2015. Deutlich zu sehen ist, dass die Täler sich kaum auffüllen, egal wieviele Länder hinzuaddiert werden. Nur die Spitzen werden überproportional höher. Damit ist einmal mehr belegt, dass die Behauptung der EE-Befürworter, dass bei Flaute in einem Land die Stromproduktion aus einem anderen Land zum Ausgleich verwendet werden kann, nicht zu halten ist. In der Flaute fehlt Strom, im Sturm ist er u.U. im Überfluss vorhanden. Europaweit und zeitgleich.

..Für eine kosteneffiziente Dekarbonisierung der Energieversorgung wird der steigende Anteil von Strom am gesamten Energieverbrauch maßgeblich sein. Um die Treibhausgasemissionen der Energieversorgung zu verringern, soll der Energieverbrauch durch Energieeffizienz signifikant gesenkt werden. Den Energieverbrauch, den wir nicht einsparen, werden wir großenteils mit erneuerbarem Strom produzieren. Dies gilt perspektivisch auch für Gebäude, Verkehr und Industrie: Wir werden zunehmend mit Wind- und Sonnenstrom Räume heizen, Auto fahren und industrielle Prozesse durchführen. Durch diese Entwicklung – auch Sektorkopplung genannt – wird Strom im Jahr 2050 voraussichtlich ca. die Hälfte unseres Energiebedarfs decken1.

Damit erneuerbarer Strom auch für Wärme oder Mobilität genutzt werden kann, müssen einerseits bestehende Hemmnisse im Regulierungsrahmen abgebaut werden. Es müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen für Wind- und Sonnenstrom auf der einen Seite und fossile Brennstoffe auf der anderen Seite geschafft werden. Derzeit ist aber Strom mit staatlich veranlassten Preisbestandteilen und Netzentgelten stark belastet. Preisbestandteile können zudem die Preissignale der Strommärkte abschwächen und einen flexiblen Einsatz von flexiblen bzw. zuschaltbaren Verbrauchern bei niedrigen Strompreisen erschweren. Vor diesem Hintergrund hat das Weißbuch zum Strommarktdesign ein Zielmodell zur Weiterentwicklung von staatlich veranlassten Preisbestandteilen und Netzentgelten angekündigt…

Zur Kommentierung fehlen mir die Worte. den gesamten Text finden Sie im Anhang als pdf-Datei

….

Bedingungen des BmWi zur Bewerbung – Auch Wahnsinn braucht Methode

An:

Betreff: BMWi-Ausschreibungen: Leitstudie Strom – Analysen für eine sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Stromversorgung

Leitstudie Strom – Analysen für eine sichere, kosteneffiziente und

umweltverträgliche Stromversorgung

Dienstleistungsauftrag

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Name, Adressen und Kontaktstellen:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat I C 4

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Deutschland

Telefon: +49 3018615 2595

E-Mail: buero-ic4@bmwi.bund.de <mailto:buero-ic4@bmwi.bund.de>.

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des Auftraggebers: www.bmwi.de <http://www.bmwi.de>

Adresse des Beschafferprofils: www.bmwi.de <http://www.bmwi.de>

Weitere Auskünfte erteilen:

die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den

wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:

– – –

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:

die oben genannten Kontaktstellen

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich

regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.3) Haupttätigkeit(en):

Wirtschaft und Energie

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber:

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher

Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:

Leitstudie Strom – Analysen für eine sichere, kosteneffiziente und

umweltverträgliche Stromversorgung

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung:

Dienstleistungen

Dienstleistungskategorie Nr. 8: Forschung und Entwicklung

Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung

der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. /

Deutschland.

NUTS-Code DE

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum

dynamischen Beschaffungssystem (DBS):

Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag.

II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:

Leistungsbeschreibung ist als Anlage beigefügt

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):

73000000-2

II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):

Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

II.1.8) Lose:

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote:

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang

II.2.2) Angaben zu Optionen

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ender der Auftragsausführung:

Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technisch Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf

die maßgeblichen Vorschriften:

Gemäß § 29 Abs. 2 VgV werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n]

Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des

Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs-

und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

(BMWi)“ (PDF: 123 KB)

<http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/leitlinien-angebote-forschung-evaluierung-projekte-bmwi-juli-2015,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf>,

die auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung

stehen. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen

des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2)

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen:

Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich

der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen

zu überprüfen:

Aufgrund der inhaltlichen Breite des Auftrags und der damit in Zusammenhang

stehenden Eignungsanforderungen ist die Bearbeitung durch Konsortien ausdrücklich

zugelassen und erwünscht. Die komplexen Fragestellungen setzen voraus, dass der

Auftragnehmer bereits über umfangreiche Erfahrungen und ausgewiesene Expertise

für den gesamten Themenbereich verfügt. Die Eignung des Bieters wird anhand

folgender Kriterien bewertet:

* Aussagekräftiges Profil des Bewerbers/Unternehmensdarstellung, insbesondere

Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl und -struktur, Gesellschafterstruktur

und ggf. Konzernzugehörigkeiten (gesellschaftsrechtliche Verflechtungen,

auch sonstige finanzielle Beteiligungen bzw. wirtschaftliche

Verknüpfungen), Hauptsitz und ggf. Standorte sowie Darstellung der

Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte.

* Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der

Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist,

vorzulegen. Maßgeblich für Deutschland ist das Handelsregister.

* Formlose Eigenerklärung, dass in § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. § 6 Abs. 4 und 6 EG

VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen.

* Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, Erklärung zum Einsatz

von Unterauftragnehmern mit Darstellung des Unternehmens und Nennung des

Aufgabengebiets. Falls kein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt

wird, ist dies entsprechend zu erklären.

* Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt wird, Erklärung

zur Bietergemeinschaft. Falls keine Bietergemeinschaft gebildet werden

soll, ist dies entsprechend zu erklären.

* Fachlich-wissenschaftliche Unabhängigkeit und organisatorische

Eigenständigkeit: Der Bewerber darf im Zusammenhang mit der zu vergebenden

Leistung keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Potenzielle

Interessenskollisionen mit anderen Aufgabenfeldern sind durch strukturelle

Separierungen auch künftig auszuschließen (fachlich-wissenschaftliche

Unabhängigkeit und organisatorische Eigenständigkeit), Gewähr für die

Einhaltung des Datenschutzes, Verschwiegenheit/Geheimhaltung.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen

zu überprüfen: Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften

(Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten

Tatbestände nicht zutreffen.

Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der Geschäftsjahre 2012, 2013

und 2014. (A) Das Fehlen dieser Erklärung kann (§ 124 GWB) bzw. muss (§ 123 GWB)

regelmäßig zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

* Erfahrungen und Kompetenzen in den für das Vorhaben relevanten Bereichen

durch Tätigkeit in Wissenschaft und/oder Beratung, insbesondere Fachkunde

in der ökonomischen Theorie und den Besonderheiten des Strommarkts;

Nachweis erfolgt durch:

* Darlegung von Referenzen: federführende Bearbeitung von mindestens drei

erfolgreich abgeschlossenen Studien zu vergleichbaren Projektinhalten in

den letzten drei Jahren (Nachweis durch Quellenangaben); bewertet werden

Anzahl und Qualität der Referenzen.

* Tätigkeitsprofile und Qualifikation der Projektleiterin bzw. des

Projektleiters sowie der für die einzelnen Arbeitspakete jeweils

federführenden Bearbeiterinnen und Bearbeiter: Universitätsabschluss als

Wirtschaftsingenieur (Diplom, Master) oder Volkswirt (Diplom, Master) oder

vergleichbare Qualifikation mit jeweils mindestens zweijähriger

einschlägiger Berufserfahrung sind glaubhaft zu machen.

* Verfügbarkeit von zur Erfüllung aller in Abschnitt III genannten

Anforderungen geeigneten Modellen zur volkswirtschaftlich optimierten

Simulation des Strommarktes mit Investitionen und Dispatch, insbesondere

zur geeigneten Simulation der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und

der KWK sowie geeigneter Kraftwerksdatenbanken; Nachweis erfolgt durch

Beschreibung der Funktionsweise des Modells sowie der erforderlichen

Datenbanken

III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand:

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:

nein

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal:

Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der

Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind:

ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart:

Offenes Verfahren

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe

bzw. Teilnahme aufgefordert werden

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung

bzw. des Dialogs

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien:

Siehe Anlage (PDF: 68 KB)

<http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/20160615-leitstudie-strom-zuschlagskriterien,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf>

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion:

Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:

I C 4 – 80 14 37/34; Projekt-Nr. 34/16

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags:

nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen

bzw. der Beschreibung

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote:

15.06.2016 16:30 Uhr

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur

Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden

können:

Deutsch.

Sonstige:

IV.3.7) Bindefrist des Angebots:

bis 15.09.2016

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags:

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mittel der Europäischen Union:

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln

der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben:

Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen

auf der E-Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.

Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

Das Kalkulationsschema (PDF: 231 KB)

<http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/20160615-leitstudie-strom-kalkulationsschema,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf>

ist als Anlage beigefügt.

Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die

Vergabeplattform des Bundes <http://www.evergabe-online.de> ein; hierzu bedarf es

der Registrierung. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen und – mit

Ausnahme des „Angebot E-Vergabe“-Formulars – in einer PDF-Datei zusammengefasst)

spätestens am 15.06.2016 bis 16:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt

worden sein.

Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist –

zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren

(Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen

Vorteilen können Sie auf der Internetseite www.evergabe-online.info

<http://www.evergabe-online.info> oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des

Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34

(zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de

<mailto:support@bescha.bund.de>“ erhalten.

Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes

Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM [keine DVD

oder USB-Stick!]) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse

siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich

mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 34/16!“ und beachten Sie, dass die

Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00

Uhr – 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr – 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine

Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die

Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g.

Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per E-Mail, an anderen als den o. g.

Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und

werden nicht berücksichtigt.

Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die

Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen

Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.

Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der

vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und

Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123,

124 GWB auszuschließen sind (siehe auch Abschnitt III, Nr. 2.2). Bei der

Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand

gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“,

„Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV; siehe

auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung

aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis

allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).

Bieterfragen richten Sie bitte an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene

E-Mail-Adresse.

Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:

Vergabekammern: Bundeskartellamt

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Deutschland

Telefon: +49 22894990

Fax: +49 2289499163

E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de <mailto:info@bundeskartellamt.bund.de>

Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de <http://www.bundeskartellamt.de>

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren:

Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Referat I B 6

11019 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 30186150

E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de <mailto:buero-ib6@bmwi.bund.de>

Internet-Adresse: www.bmwi.de <http://www.bmwi.de>

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben

einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das

Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen

Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWi zu rügen. Verstöße,

die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen

spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten

Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden. Teilt das

BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die

Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf

Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,

werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf

erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen

werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.

VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Referat I B 6

11019 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 30186150

E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de <mailto:buero-ib6@bmwi.bund.de>

Internet-Adresse: www.bmwi.de <http://www.bmwi.de>

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.05.2016

Downloads

Leistungsbeschreibung zur Leitstudie Strom

PDF:  407,6 KB

<http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/20160615-leitstudie-strom-leistungsbeschreibung,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf>

Zuschlagskriterien zur Leitstudie Strom

PDF:  67,9 KB

<http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/20160615-leitstudie-strom-zuschlagskriterien,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf>

Kalkulationsschema Leitstudie Strom

PDF:  230,8 KB

<http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/20160615-leitstudie-strom-kalkulationsschema,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf>

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Internet: http://www.bmwi.de <http://www.bmwi.de>

<http://www.facebook.com/bundeswirtschaftsministerium>

<http://twitter.com/BMWi_Bund>

<http://plus.google.com/103286542048653633573/posts>

<http://www.youtube.com/wirtschaftspolitik>

E-Mail: info@bmwi.bund.de <mailto:info@bmwi.bund.de>

Telefon: 030-186150

Abonnement ändern: https://www.bmwi.de/DE/Service/abo-service.html

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Abmelden: https://www.bmwi.de/DE/Service/Abo-Service/abo-abmelden.html

<https://www.bmwi.de/DE/Service/Abo-Service/abo-abmelden.html>

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