Boshafter Hohn oder Einfalt? – Wirtschafts-Ministerium schreibt Auftrag zur „Leit-Studie Strom – zur Analyse für eine sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Stromversorgung“ aus.
Als Motiv werden die Klimaverpflichtungen von Paris angegeben, die eine „Dekarboniserung“ verlangen, doch die eigenen Schandtaten, die erst zur Zerstörung führten, werden ausgeblendet.
Der Ausschreibungstext zur Studie zeigt einmal mehr, dass unsere Eliten in einer völlig abgehobenen Eigenwelt leben, in der die reale Welt keine Bedeutung mehr hat.
Ein aufmerksamer Leser machte uns auf dieses Stück aus dem Tollhaus aufmerksam und schrieb dazu:
..nach den Projekten SINTEG und Kopernikus (die sich mit der Integration des EEG-Wahns befassen) beauftragt das BMWi auf Kosten der Steuerzahler und Stromkunden nun zur Abwechslung mal wieder einmal eine „Leitstudie“. Witziger Weise wagt man es tatsächlich noch vom vermeintlichen Ziel einer „sicheren, kosteneffizienten und umweltverträglichen Stromversorgung“ zu fabulieren. Nachdem man genau diese im Jahr 2000 noch hatte und seitdem systematisch zerstört hat (das nennt man wohl Realsatire) …
Aber wie sagte doch mal ein schlauer Mann sinngemäß:
„Gehe niemals von Boshaftigkeit aus, wenn es sich auch hinreichend mit Dummheit erklären läßt!“
Ist das nun Frechheit, Boshaftigleit oder ist es einfach nur perpetuierte Dummheit. Wir bringen Auszüge aus der Ausschreibung und überlassen unseren Lesern zu bewerten bzw. sich zu bewerben.(Hervorhebungen vom Autor)
LEISTUNGSBESCHREIBUNG LEITSTUDIE STROM
Analysen für eine sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Stromversorgung
Auftraggeberin (AG) ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
I. Hintergrund
Bis 2050 sollen die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zurückgehen. Alle Bereiche der Wirtschaft werden dazu beitragen; das Energiesystem wird im Jahr 2050 weitgehend frei von CO2-Emissionen sein. Dabei soll die Energieversorgung stets sicher und kosteneffizient bleiben.
Am 1. Juli 2015 hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die bestehenden Marktmechanismen zu einem „Strommarkt 2.0“ weiterzuentwickeln. Der Strommarkt 2.0 gewährleistet Versorgungssicherheit, ist kostengünstiger als ein Kapazitätsmarkt und ermöglicht Innovation. Das Weißbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ enthält erste Maßnahmen zur Umsetzung des Strommarktes 2.0. Diese Maßnahmen werden größtenteils im Rahmen des Strommarktgesetzes rechtlich umgesetzt.
Einfügung EIKE zu den „Fortschritten der Energiewende“: Dieser Film zeigt die Leistung der Wind- und Solareinspeisung in Deutschland für den Monat Oktober 2015 gegenüber dem tatsächlichen Bedarf (hellere braune Kurve). Das erste Bild zeigt die realen Daten (1/4 h Werte). Für die kommenden 9 Bilder wurde die installierte Nennleistung der Windkraftanlagen in Schritten verdoppelt, verdreifacht usw. bis verzehnfacht, während die Solarkapazität bei 50 GW gedeckelt wurde. Man sieht deutlich:
1. Dass die EE-Einspeisung im MIttel zu keinem Zeitpunkt trotz einer maßlosen Erhöhung der Kapazität auf ca. 480 GW den Bedarf decken konnte.2. Dass die Minimaleinspeisung zu keiner Zeit auch nur den annähernde den minimalen Bedarf decken konnten. Damit ist die Behauptung, Wind wehe immer irgendwo, als falsch entlarvt.3. Dass die Spitzenwerte der EE-Einspeisung überproportional ansteigen, und dabei den Bedarf um bis das 2,3-fache übertreffen, allerdings auch dann nie die installierte Nennleistung in Höhe von rd. 480 GW auch nur annähernd erreichen. Dieser Strom kann nicht verbraucht werden und muss entweder abgeregelt oder ins Ausland zu u.U. Negativpreisen – also per Zuzahlung – entsorgt werden.
…Mit dem Fortschritt der Energiewende ändern sich die Rahmenbedingungen für die Erreichung der o.a. Ziele fortlaufend: die erneuerbaren Energien werden dynamisch ausgebaut, der Kraftwerkspark verändert sich, Stromverbraucher werden zunehmend flexibel, die Integration des europäischen Strombinnenmarktes schreitet voran. Bei sich ändernden Rahmenbedingungen soll der Anpassungsbedarf im Strommarktdesign und im weiteren Regulierungsrahmen kontinuierlich untersucht werden. Insbesondere sollen die Leistungsfähigkeit fortlaufend überprüft und die weitere Umsetzung des Strommarktes 2.0 mit Blick auf eine sichere und kostengünstige Versorgungssicherheit untersucht werden. Anlage Leistungsbeschreibung
Einfügung EIKE zu den „Integration in Europa „Das Video zeigt die überlagerte EE-Strom-Einspeisung zeitgleich aber nacheinander für insgesamt 12 europäische Länder für das erste Quartal 2015. Deutlich zu sehen ist, dass die Täler sich kaum auffüllen, egal wieviele Länder hinzuaddiert werden. Nur die Spitzen werden überproportional höher. Damit ist einmal mehr belegt, dass die Behauptung der EE-Befürworter, dass bei Flaute in einem Land die Stromproduktion aus einem anderen Land zum Ausgleich verwendet werden kann, nicht zu halten ist. In der Flaute fehlt Strom, im Sturm ist er u.U. im Überfluss vorhanden. Europaweit und zeitgleich.
..Für eine kosteneffiziente Dekarbonisierung der Energieversorgung wird der steigende Anteil von Strom am gesamten Energieverbrauch maßgeblich sein. Um die Treibhausgasemissionen der Energieversorgung zu verringern, soll der Energieverbrauch durch Energieeffizienz signifikant gesenkt werden. Den Energieverbrauch, den wir nicht einsparen, werden wir großenteils mit erneuerbarem Strom produzieren. Dies gilt perspektivisch auch für Gebäude, Verkehr und Industrie: Wir werden zunehmend mit Wind- und Sonnenstrom Räume heizen, Auto fahren und industrielle Prozesse durchführen. Durch diese Entwicklung – auch Sektorkopplung genannt – wird Strom im Jahr 2050 voraussichtlich ca. die Hälfte unseres Energiebedarfs decken1.
Damit erneuerbarer Strom auch für Wärme oder Mobilität genutzt werden kann, müssen einerseits bestehende Hemmnisse im Regulierungsrahmen abgebaut werden. Es müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen für Wind- und Sonnenstrom auf der einen Seite und fossile Brennstoffe auf der anderen Seite geschafft werden. Derzeit ist aber Strom mit staatlich veranlassten Preisbestandteilen und Netzentgelten stark belastet. Preisbestandteile können zudem die Preissignale der Strommärkte abschwächen und einen flexiblen Einsatz von flexiblen bzw. zuschaltbaren Verbrauchern bei niedrigen Strompreisen erschweren. Vor diesem Hintergrund hat das Weißbuch zum Strommarktdesign ein Zielmodell zur Weiterentwicklung von staatlich veranlassten Preisbestandteilen und Netzentgelten angekündigt…
Zur Kommentierung fehlen mir die Worte. den gesamten Text finden Sie im Anhang als pdf-Datei
….
Bedingungen des BmWi zur Bewerbung – Auch Wahnsinn braucht Methode
An:
Betreff: BMWi-Ausschreibungen: Leitstudie Strom – Analysen für eine sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Stromversorgung
Leitstudie Strom – Analysen für eine sichere, kosteneffiziente und
umweltverträgliche Stromversorgung
Dienstleistungsauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstellen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat I C 4
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 3018615 2595
E-Mail: buero-ic4@bmwi.bund.de <mailto:buero-ic4@bmwi.bund.de>.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.bmwi.de <http://www.bmwi.de>
Adresse des Beschafferprofils: www.bmwi.de <http://www.bmwi.de>
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den
wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
– – –
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich
regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3) Haupttätigkeit(en):
Wirtschaft und Energie
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber:
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Leitstudie Strom – Analysen für eine sichere, kosteneffiziente und
umweltverträgliche Stromversorgung
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung:
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr. 8: Forschung und Entwicklung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung
der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. /
Deutschland.
NUTS-Code DE
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS):
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag.
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Leistungsbeschreibung ist als Anlage beigefügt
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
73000000-2
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8) Lose:
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote:
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
II.2.2) Angaben zu Optionen
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ender der Auftragsausführung:
Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technisch Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf
die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß § 29 Abs. 2 VgV werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n]
Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des
Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs-
und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(BMWi)“ (PDF: 123 KB)
die auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung
stehen. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen
des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2)
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich
der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen
zu überprüfen:
Aufgrund der inhaltlichen Breite des Auftrags und der damit in Zusammenhang
stehenden Eignungsanforderungen ist die Bearbeitung durch Konsortien ausdrücklich
zugelassen und erwünscht. Die komplexen Fragestellungen setzen voraus, dass der
Auftragnehmer bereits über umfangreiche Erfahrungen und ausgewiesene Expertise
für den gesamten Themenbereich verfügt. Die Eignung des Bieters wird anhand
folgender Kriterien bewertet:
* Aussagekräftiges Profil des Bewerbers/Unternehmensdarstellung, insbesondere
Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl und -struktur, Gesellschafterstruktur
und ggf. Konzernzugehörigkeiten (gesellschaftsrechtliche Verflechtungen,
auch sonstige finanzielle Beteiligungen bzw. wirtschaftliche
Verknüpfungen), Hauptsitz und ggf. Standorte sowie Darstellung der
Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte.
* Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist,
vorzulegen. Maßgeblich für Deutschland ist das Handelsregister.
* Formlose Eigenerklärung, dass in § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. § 6 Abs. 4 und 6 EG
VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen.
* Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, Erklärung zum Einsatz
von Unterauftragnehmern mit Darstellung des Unternehmens und Nennung des
Aufgabengebiets. Falls kein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt
wird, ist dies entsprechend zu erklären.
* Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt wird, Erklärung
zur Bietergemeinschaft. Falls keine Bietergemeinschaft gebildet werden
soll, ist dies entsprechend zu erklären.
* Fachlich-wissenschaftliche Unabhängigkeit und organisatorische
Eigenständigkeit: Der Bewerber darf im Zusammenhang mit der zu vergebenden
Leistung keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Potenzielle
Interessenskollisionen mit anderen Aufgabenfeldern sind durch strukturelle
Separierungen auch künftig auszuschließen (fachlich-wissenschaftliche
Unabhängigkeit und organisatorische Eigenständigkeit), Gewähr für die
Einhaltung des Datenschutzes, Verschwiegenheit/Geheimhaltung.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen
zu überprüfen: Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften
(Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten
Tatbestände nicht zutreffen.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der Geschäftsjahre 2012, 2013
und 2014. (A) Das Fehlen dieser Erklärung kann (§ 124 GWB) bzw. muss (§ 123 GWB)
regelmäßig zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
* Erfahrungen und Kompetenzen in den für das Vorhaben relevanten Bereichen
durch Tätigkeit in Wissenschaft und/oder Beratung, insbesondere Fachkunde
in der ökonomischen Theorie und den Besonderheiten des Strommarkts;
Nachweis erfolgt durch:
* Darlegung von Referenzen: federführende Bearbeitung von mindestens drei
erfolgreich abgeschlossenen Studien zu vergleichbaren Projektinhalten in
den letzten drei Jahren (Nachweis durch Quellenangaben); bewertet werden
Anzahl und Qualität der Referenzen.
* Tätigkeitsprofile und Qualifikation der Projektleiterin bzw. des
Projektleiters sowie der für die einzelnen Arbeitspakete jeweils
federführenden Bearbeiterinnen und Bearbeiter: Universitätsabschluss als
Wirtschaftsingenieur (Diplom, Master) oder Volkswirt (Diplom, Master) oder
vergleichbare Qualifikation mit jeweils mindestens zweijähriger
einschlägiger Berufserfahrung sind glaubhaft zu machen.
* Verfügbarkeit von zur Erfüllung aller in Abschnitt III genannten
Anforderungen geeigneten Modellen zur volkswirtschaftlich optimierten
Simulation des Strommarktes mit Investitionen und Dispatch, insbesondere
zur geeigneten Simulation der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und
der KWK sowie geeigneter Kraftwerksdatenbanken; Nachweis erfolgt durch
Beschreibung der Funktionsweise des Modells sowie der erforderlichen
Datenbanken
III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
nein
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal:
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der
Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind:
ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart:
Offenes Verfahren
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe
bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung
bzw. des Dialogs
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien:
Siehe Anlage (PDF: 68 KB)
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion:
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
I C 4 – 80 14 37/34; Projekt-Nr. 34/16
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags:
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
bzw. der Beschreibung
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
15.06.2016 16:30 Uhr
IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden
können:
Deutsch.
Sonstige:
IV.3.7) Bindefrist des Angebots:
bis 15.09.2016
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags:
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mittel der Europäischen Union:
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln
der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben:
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen
auf der E-Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Das Kalkulationsschema (PDF: 231 KB)
ist als Anlage beigefügt.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die
Vergabeplattform des Bundes <http://www.evergabe-online.de> ein; hierzu bedarf es
der Registrierung. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen und – mit
Ausnahme des „Angebot E-Vergabe“-Formulars – in einer PDF-Datei zusammengefasst)
spätestens am 15.06.2016 bis 16:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt
worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist –
zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren
(Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen
Vorteilen können Sie auf der Internetseite www.evergabe-online.info
<http://www.evergabe-online.info> oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des
Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34
(zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de
<mailto:support@bescha.bund.de>“ erhalten.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes
Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM [keine DVD
oder USB-Stick!]) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse
siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich
mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 34/16!“ und beachten Sie, dass die
Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00
Uhr – 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr – 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine
Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die
Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g.
Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per E-Mail, an anderen als den o. g.
Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und
werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die
Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen
Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der
vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und
Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123,
124 GWB auszuschließen sind (siehe auch Abschnitt III, Nr. 2.2). Bei der
Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand
gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“,
„Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV; siehe
auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung
aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis
allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene
E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammern: Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de <mailto:info@bundeskartellamt.bund.de>
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de <http://www.bundeskartellamt.de>
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren:
Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat I B 6
11019 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30186150
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de <mailto:buero-ib6@bmwi.bund.de>
Internet-Adresse: www.bmwi.de <http://www.bmwi.de>
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben
einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen
Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWi zu rügen. Verstöße,
die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten
Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden. Teilt das
BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die
Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf
erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat I B 6
11019 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30186150
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de <mailto:buero-ib6@bmwi.bund.de>
Internet-Adresse: www.bmwi.de <http://www.bmwi.de>
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11.05.2016
Downloads
Leistungsbeschreibung zur Leitstudie Strom
PDF: 407,6 KB
Zuschlagskriterien zur Leitstudie Strom
PDF: 67,9 KB
Kalkulationsschema Leitstudie Strom
PDF: 230,8 KB
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de <http://www.bmwi.de>
<http://www.facebook.com/bundeswirtschaftsministerium>
<http://twitter.com/BMWi_Bund>
<http://plus.google.com/103286542048653633573/posts>
<http://www.youtube.com/wirtschaftspolitik>
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