US-Justizministerin will Klimaskepsis unter Strafe stellen

Der politische Wind wird härter. Bei uns, aber auch in den USA. Die Sprüche, mit denen der Anwärter auf die Präsidentschaftskandidatur der Republikaner, Donald Trump, derzeit die Medien der Welt unterhält, sind bisweilen nur schwer zu ertragen. Andererseits sitzen in der demokratisch geführten Regierung Obama offenbar auch Politiker, die eben mal die Verfassung aushebeln und das Recht auf freie Meinungsäußerung dort in Frage stellen wollen, wo es ihnen nicht passt, gerade so als wären sie Patenkinder von Recep Erdogan.

Justizministerin Loretta Lynch, ausgerechnet, hat jetzt vor dem Justizausschuss des Senats bekannt gegeben, dass sie in ihrem Haus eine denkwürdige Prüfung in Gang gebracht hat. Sie will allen Ernstes feststellen lassen, inwieweit es möglich ist, Personen, die den menschengemachten Klimawandel in Frage stellen, strafrechtlich zu verfolgen.

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Anmerkung der Redaktion

Nach der Veröffentlichung des AfD Programmentwurfes herrscht blankes Entsetzen bei manchen "Klimaforschern". Z.B. bei Hans-Joachim Schellnhuber vom PIK, wie man hier sehen und hören kann. Da wird sofort mit dem Weltuntergang (zum Glück erst lange nach dem Ableben der heutigen Protagonisten) gedroht, wenn man statt den Modellen der Realität vertraue.

Es wird daher wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis die AfD deshalb verboten wird. Zu hoch sind die Gewinne, die sich aus dem "Klimaschutz" ziehen lassen.




Fukushima-Evakuierung ohne Nutzen

Die Studie ergab, dass der Nutzen der Evakuierung sehr gering war. Als theoretisch gewonnene Lebenszeit wurden Werte zwischen einem und 21 Tagen ermittelt. Das ist viel zu wenig, um die körperliche, soziale und psychische Belastung durch die Evakuierung auch nur annähernd zu rechtfertigen — insbesondere bei den älteren Menschen, von denen viele früher gestorben sind, als zu erwarten gewesen wäre, hätte man sie weiter in ihren Heimatorten leben lassen. Auch die 1500 Patienten, die aus Krankenhäusern evakuiert wurden, waren besonders hart betroffen. Mindestens 21 ältere Patienten starben schon beim Transport an Unterkühlung oder Dehydrierung.

Auch in Hinblick auf die Katastrophe in Tschernobyl vor 30 Jahren kommt die Studie zu dem Schluss, dass nur bei 31.000 der damals 336.000 Evakuierten die Umsiedlung rational war, weil sie durch die erhöhte Strahlung statistisch mit einem um über 8 Monate verkürzten Leben hätten rechnen müssen.

Nach Angaben der Forscher verlieren Bewohner Londons durch die Luftverschmutzung im Durchschnitt 4,5 Monate ihres Lebens, also mindestens sechs Mal mehr als die Menschen in der Präfektur Fukushima. Eine Forderung, London zu evakuieren, wäre dennoch ziemlich absurd. Auch beim regelmäßigen Feinstaubalarm in Stuttgart hört man von deutschen Atomkraftgegnern niemals den Ruf nach einer Evakuierung der Stadt.

Keine ungewöhnliche Strahlenbelastung

Die Umsiedlungen in Japan kamen nicht von ungefähr. Die Gefährdung durch Radioaktivität wird gemeinhin erheblich überschätzt. Radioaktivität ist krebserregend. Aber wie wir wissen, sind auch viele andere Dinge krebserregend, etwa Alkohol, Wurst, Feinstaub, usw. Es kommt immer darauf an, wieviel man davon abbekommt. Genauso wie wir unbesorgt ein Wurstbrot essen können, brauchen wir uns bei einem gewissen Maß an Strahlung keine Sorgen zu machen. Und auch bei hoher Strahlenbelastung haben wir noch gute Chancen, unbeschadet davonzukommen. Die Strahlenwirkung ist inzwischen sehr gut erforscht. Insbesondere nach den Atombombenabwürfen auf Hiroshima und Nagasaki wurde über Jahrzehnte sehr genau untersucht, wie sich die Strahlung auf das Krebsrisiko auswirkt.

Selbst die Detonation einer Atombombe führt bei den Überlebenden nur zu einem geringen Anstieg des Krebsrisikos aufgrund der Strahlenbelastung. Nach Angaben des Bundesamts für Strahlenschutz wurden bis Ende 2007 in der Gruppe der 105.000 Überlebenden in Hiroshima und Nagasaki rund 850 zusätzliche, durch Strahlung verursachte Erkrankungen an soliden Tumoren beobachtet. Hinzu kommen etwa 85 Leukämietodesfälle. Insgesamt hat also bei weniger als einem Prozent der Betroffenen die Strahlenbelastung (meist einige Jahrzehnte später) zu einer Krebserkrankung geführt. Zum Vergleich: Rund 25 Prozent der Bevölkerung erkrankt irgendwann im Leben aus anderen Gründen an Krebs. Wichtig ist aber auch, dass sich bis zu einem gewissen Strahlungswert überhaupt keine Auswirkungen auf das Krebsrisiko zeigten. Es wurden Betroffene mit Belastungen zwischen Null und über 2000 Millisievert (mSv) erfasst. Dabei ergab sich für solide Tumoren in der Gruppe bis 100 mSv und bei Leukämien in der Gruppe bis 200 mSv kein statistisch signifikanter Anstieg. Der größte Anstieg ergab sich erwartungsgemäß bei der sehr kleinen Personengruppe mit extrem hoher Belastung von über 2000 mSv. Hier starben von 905 Betroffenen 20 an Leukämie.

Von solchen Dosen ist die Präfektur Fukushima weit entfernt. An den beiden am stärksten betroffenen Orten lag die Dosis im ersten Jahr laut WHO bei zwölf bis 25 mSv. Auch in Deutschland treten je nach Wohnort und Lebensstil Werte bis zehn mSv auf. Bei Arbeitern, die 2013 mit Sondergenehmigung in Iitate, einem der am stärksten belasteten Orte, arbeiteten und sich an fünf Tagen in der Woche jeweils zehn Stunden dort aufhielten wurden eine jährliche Dosis von durchschnittlich 1,73 und max. 3,6 mSv inklusive natürlicher Strahlung ermittelt. Das ist deutlich weniger als viele Menschen im Zuge von medizinischen Untersuchungen wie der Computertomographie erhalten. Eine Studie in den USAan knapp einer Million Menschen hat ergeben, dass 1,86 Prozent der Versicherten jährlich einer Strahlenwirkung von mehr als 20 mSv und 0,19 Prozent sogar mehr als 50 mSv durch medizinische Diagnostik ausgesetzt waren. Hochgerechnet ergibt sich, dass etwa vier Millionen Amerikaner jährlich mit mehr als 20 mSv belastet sind – jenem Wert, der in Japan als Grenzwert für die Evakuierung genommen wurde.

Wenn Aktivisten mit Geigerzählern rumlaufen

Vergleichsmessungen bei 216 Schülern in der Präfektur Fukushima (außerhalb der Evakuierungszone) an anderen Orten in Japan, Frankreich, Polen und Weißrussland, die im Jahr 2014 zwei Wochen lang ein Dosimeter trugen, ergaben 0,63 bis 0,97 mSv in Fukushima und 0,51 bis 1,10 mSv in den europäischen Orten. Das zeigt, wie lächerlich es ist, wenn irgendwelche Aktivisten europäischer NGOs in Japan mit Geigerzählern herumlaufen, um in irgendwelchen Ecken „erhöhte Strahlung“ aufzustöbern.

Auch die natürliche Hintergrundstrahlung, der Menschen an ihrem jeweiligen Wohnort ausgesetzt sind, ist sehr unterschiedlich. Im globalen Durchschnitt sind es 2,5 Millisievert pro Jahr. Es gibt aber auch Orte, wo es bis zu 260 mSv sind, die Strahlenbelastung also zehn bis 20 Mal so hoch ist wie in der Evakuierungszone um Fukushima. Ein erhöhtes Krebsrisiko konnte jedoch bisher auch dort nicht festgestellt werden. Insgesamt gibt es nach wie vor keine klaren Hinweise darauf, dass Belastungen unter 100 bis 200 mSv sich negativ auf die Gesundheit auswirken. Für Werte unter 100 mSv wird sogar eine positive Wirkung diskutiert. Eine umfassende Auswertung von Studien zur Wirkung niedrig dosierter Radioaktivität haben kürzlich koreanische Forscher vorgestellt.

Die „Atomkatastrophe“ von Fukushima hatte somit keinerlei negative Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung, die Schutzmaßnahmen allerdings schon.

Thilo Spahl ist Diplom-Psychologe und lebt in Berlin. Er ist freier Wissenschaftsautor, Mitgründer des Freiblickinstituts und Novo-Argumente-Redakteur, wo dieser Beitrag zuerst veröffentlicht wurde.




Klimaschutz als Abzocker-Methode

Norbert Deul ist 1. Vorstand im Verein Schutzgemeinschaft für Wohnungs-Eigentümer und Mieter e.V. und betreibt neben dem Portal www.hausgeld-vergleich.de auch die Internetportale www.buergerschutz-tag.de und www.urteils-check.de und bietet damit Wohnungseigentümern und Mietern mit vielfältigen Aktivitäten kompetente Unterstützung und eine Vielzahl an Informationen. Wie wichtig dies ist, beweisen auch die immensen Kosten, die durch die von Kanzlerin Merkel maßgeblich initiierte Wende im Energiebereich und beim Klimaschutz verursacht werden.

Das teure Unterfangen betrifft vor allem auch Hausbesitzer und Wohnungseigentümer. Sie müssen sich laut Gesetzgebung an klar definierte Vorgaben halten, kostspielige und durchaus auch fragwürdige Dämmungen und energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen durchführen, Heizungen austauschen und Vorschriften zum Thema CO2-Ausstoß beachten. Auch Mieter werden für Modernisierungen nach einem bestimmten Kostenschlüssel anteilig zur Kasse gebeten. Derzeit handelt es sich dabei um 11 Prozent der Investitionskosten des Vermieters pro Jahr und auch über das 9. Jahr hinaus, obwohl die Kosten über die erhöhte Miete vom Mieter bereits komplett abbezahlt wurden.

Herr Deul, seit wann gibt den Verein „Schutzgemeinschaft für Wohnungs-Eigentümer und Mieter e.V“ und was bieten Sie Ihren Mitgliedern konkret?

Bild rechst: Norbert Deul, Hausgeld-Vergleich e.V. (Foto: buergerschutz-tag.de)

Der Verein wurde Ende 2005 gegründet, weil es damals weder regionale Vergleichszahlen für die Wohnnebenkosten noch eine systematische Kontrolle von Immobilienverwaltern (Hausverwaltern) gab, die einen erheblichen Teil der Wohnnebenkosten sowohl für den selbstnutzenden Wohnungseigentümer als auch für den Mieter beeinflussen können.

Es wurde zwar allgemein über die rasant gestiegene „zweite Miete“ geschimpft, aber niemand der von den Kosten Betroffenen konnte im Detail beurteilen, ob sich die einzelnen Positionen der Nebenkosten in einem überhöhten oder normalen Rahmen bewegen. Seitdem bieten wir als einziger Verbraucherschutzverein Wohnungseigentümern und Mietern jeweils gegen Ende Juni regionale Vergleichszahlen für die Wohnnebenkosten an, derzeit für 15 Regionen.

Mit unseren Vergleichszahlen lässt sich seitdem erkennen, in welchen Kostenbereichen Einsparpotential vorhanden ist. Wir unterstützen unsere Vereinsmitglieder dann auch mit Vorschlägen, auf welche Weise überhöhte Kosten zu reduzieren sind. In der Folge ergibt sich daraus die Kontrolle der Arbeitsweise von Hausverwaltern. Auch hier bieten wir zusätzlich Hilfen an.

Klimaschutz und Energiewende sind aufwändig und teuer zugleich. Doch ist das, was die Politik hier abverlangt, auch immer gerechtfertigt?

Es ist richtig, es sind große Herausforderungen, die Klimaschutz und Energiewende gebracht haben. Die Kostenentwicklung wird heute jedoch maßgeblich durch die Politik beeinflusst. Man denke nur an die erheblichen Erhöhungen im Strombereich, bei Steuern und Abgaben und an die Fülle neuer Verordnungen, hier besonders die sogenannte Energieeinsparverordnung (EnEV). Deren Zielsetzung ist nicht etwa die wirtschaftlich durchgeführte Energieeinsparung, gegen die niemand etwas einzuwenden hat, sondern das angebliche „klimaneutrale Wohngebäude“. Konkret heißt das: Unsere Politiker gaukeln uns vor, wir könnten mit kostenaufwändig plastikverpackten Gebäuden und Voltaik-Anlagen auf dem Dach das Klima beeinflussen. Daher bieten wir unseren Mitgliedern Aufklärung und Transparenz an. Die größten Kostenbelastungen drohen Wohnungseigentümern und Mietern heute tatsächlich von den Verantwortlichen in der Energie- und Umweltpolitik.

Die Bereitschaft der Bevölkerung ist allerdings groß, hohe Kosten für Klimaschutz und Energiewende in Kauf zu nehmen. Oder täuscht dieser Eindruck?

Fast jeder Bürger ist bereit, auch große Vorhaben zu schultern, wenn sie gerechtfertigt sind und Sinn machen. Probleme gibt es jedoch immer dann, wenn die Forderungen sachlich nicht zu begründen sind. Derzeit kenne ich keinen Experten oder Politiker, der mir erklären konnte, dass der Mensch in der Lage sei, mit der Reduzierung des menschlichen Anteils an CO2 das Klima verändern zu können. Eine Forderung kann sich aber doch nur mit einer sachgerechten Begründung rechtfertigen. Wir sind erwachsene Bürger, denen man die Notwendigkeit etwas zu tun oder zu unterlassen, plausibel und schlüssig erklären sollte.

In welchen Bereichen gibt es besonders große Defizite hinsichtlich der politischen Kommunikation?

Da wäre beispielsweise die bisher unbeantwortete Frage nach einer sachlichen Begründung zur Beseitigung einer zuverlässigen Energieversorgung, die wir zu verbraucher- und wirtschaftsgerechten Preisen jahrzehntelang hatten? Niemand aus der Politik konnte mir bisher erklären, wie man mit wetterabhängigem Strom aus Sonne und Wind einen zuverlässigen Stromfluss über 24 Stunden je Tag zustande bringen kann, wie er benötigt wird. Ich kann daher keine Rechtfertigung für die heutige Politik zum Klimaschutz und zur Energiewende erkennen. Stellen Sie sich vor, jemand käme auf die Idee, die gesamte Transport-Schifffahrt wieder mit Segelschiffen zu organisieren. Man würde sich an die Stirn tippen. Und wie lassen sich die beweisbaren Klimaveränderungen der Vorzeit erklären, als es kein menschenverursachtes CO2 gab? Der Argumentation der heutigen Politik kann doch so niemand folgen, der seine Sinne noch beisammen hat und dem die Gabe zum logischen Denken gegeben wurde.

Und welche Fehlentscheidungen erfordern Ihrer Meinung nach eine sofortige Änderung?

Rund neun Millionen Wohnungseigentümer-Haushalte werden aktuell durch die Auflagen der Energieeinsparverordnung (EnEV) wegen des unsinnigen Ziels der CO2-Reduzierung und Schaffung von “klimaneutralen Gebäuden bis 2050” gegängelt und in Zwangssanierungen und Zwangsnutzungen der alternativen (unzuverlässigen) Energiearten gedrängt. Aufgrund der damit verbundenen Sonderzahlungen kann dies wenig betuchte Wohnungseigentümer in den wirtschaftlichen Ruin treiben mit allen daraus resultieren Folgen wie etwa auch den Verlust von Wohnungen.

20 Millionen Mieter-Haushalte müssten die Kosten der voraussehbar unwirtschaftlichen energetischen Sanierungen der Mietshäuser tragen. Die Mieter haben nach solchen Sanierungen derzeit satte 11 Prozent der Investitionssumme pro Jahr durch erhöhte Mieten zu zahlen und das auf Dauer. So bestimmt es § 559 BGB und die daraus abgeleitete Rechtsprechung. Die 11-prozentigen Mieterhöhungen laufen derzeit selbst nach der kompletten Abzahlung der gesamten Investitionen weiter bis in alle Ewigkeit. Ich nenne deshalb § 559 BGB den “Goldenen-Nasen-Paragraph” für jeden Vermieter. Wer sonst kann nach dem 9. Jahr auch weiterhin eine 11-prozentige Rendite auf seinen Kapitaleinsatz rechtssicher erwirtschaften?

Es gibt keine Partei in der politischen Landschaft, die Einspruch gegen dieses Prozedere erhebt?

Nein, dieses Unrecht wird von allen alten Parteien gestützt. Zwar werden im Bundesministerium von Heiko Maas derzeit Abmilderungen dieser unhaltbaren Situation ausgearbeitet. Eventuell soll die 11-prozentige Umlage auf acht, bzw. neun Prozent gesenkt werden. Dabei handelt es sich aber wohl nur um kleinste Beruhigungspillen für die inzwischen berechtigt aufgebrachten Mieter, deren Mieten wegen der angestrebten CO2-Reduzierung und der darauf basierenden EnEV inzwischen explodieren.

Könnte man sagen, dass die Verordnungen zu Umweltschutz und Energiewende kopflos und im Hauruck-Verfahren auf den Weg gebracht wurden und falls ja, aus welchen Gründen?

Hauruck-Verfahren ist der richtige Ausdruck für die Energiewende. Da wurde nichts durchdacht, nichts wissenschaftlich abgesichert und auch nichts öffentlich mit Fachleuten diskutiert, wie es bei solchen einschneidenden Veränderungen wie der Energiewende und dem Klimaschutz erforderlich gewesen wäre. Zu den Gründen, warum hier kein Widerstand in den maßgeblichen Kreisen wegen der angestrebten CO2-Reduzierung aufkam, darf ich die Meinung von Diplom-Meteorologe Dr. phil. Wolfgang Thüne zitieren:

„Die russischen, chinesischen und indischen Klimaorganisationen, vom westlichen Klimaestablishment finanziell unabhängig, zeigen sich alle skeptisch. Genauso wie viele Wissenschaftler aus anderen Zweigen der Wissenschaft, aber auch viele pensionierte Klimawissenschaftler (welche ohne negative Konsequenzen für ihre Karriere offen sprechen können).”

Seine Erklärung erscheint mir plausibel.

Nun ist das Geschäft mit dem Klimawandel äußerst lukrativ. Wer sind die tatsächlichen Gewinner – ökonomisch betrachtet?

Verlierer sind auf jeden Fall die Wohnungseigentümer, die dem „Druck und der „Verführung“ geschickt agierender Hausverwalter, fragwürdiger Energieberater und dem System angepasster Architekten und Ingenieuren nicht gewachsen sind. Verlierer sind auch die Mieter, die der Gesetzgeber zudem noch gemäß § 559 BGB profitgierigen Vermietern ausgeliefert hat. Verlierer sind auch selbstnutzende Hausbesitzer, die energetisch unwirtschaftliche Auflagen zu erfüllen haben und denen eine Befreiung von den EnEV-Auflagen verweigert wird. Gewinner hingegen sind z.B. die Dämmstoff-, Baustoff- und Anlagenhersteller, Handwerker, Architekten, Bauingenieure und auch Hausverwalter, die in ihren Verwalterverträgen für solche Sanierungen Sonderhonorierungen basierend auf der Geldausgabenhöhe durchdrücken können.

Der ökologische Gewinn wird von vielen Bürgern praktisch nicht angezweifelt, Kritik allenfalls gedämpft geäußert. Kein Wunder, entwerfen Klimaexperten inzwischen Horrorszenarien hinsichtlich des CO2-Austoßes. Wird das Thema künstlich aufgeplustert?

Einen ökologischen Nutzen einer mit Plastik verpackten luftdichten Wohnung – wie sie bautechnisch angeordnet wurde – kann ich nicht erkennen. Im Gegenzug ist dann nämlich ein Lüftungskonzept erforderlich, das die Innenraumfeuchte, die durch das Bewohnen entsteht, nach außen befördert. So kommen beispielsweise auch stromfressende Lüftungsanlagen zum Einsatz, um Schimmelbildung in den Wohnungen zu vermeiden. Ich kann auch keinen ökologischen Nutzen in Windkrafträdern erkennen, die die Landschaft verschandeln, die Vogelwelt dezimieren und die Anwohner im nahen Umkreis gesundheitlich beeinträchtigen. Und welche ökologischen Folgen die Windparks im Meer haben werden, bleibt abzuwarten. Denn die sog. Umweltschützer haben ihren ureigensten Job in diesem Bereich bisher nicht erledigt, um bei der Politik nicht anzuecken.

Sie haben im Interesse der Bürger konkrete Anfragen an Politiker und Ministerien gestellt. Was haben Ihre Nachfragen ergeben?

Das ist richtig. Meine einfachen Fragen nach dem Klimagipfel in Paris lauteten:

„Welche wissenschaftlichen Beweise können Sie uns als in der Verantwortung stehender Politiker vorlegen,

a) dass das von Menschen verursachte CO2 verantwortlich für eine negative Entwicklung unseres Klimas ist und

b) dass die Reduzierung von CO2 folgenlos für die Produktion von Nahrungsmitteln für die wachsende Bevölkerung ist?“

Keine dieser Fragen wurde konkret beantwortet. Stattdessen wurde auf das wissenschaftliche Gremium des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change / Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen) verwiesen. Daraus war zu schließen, dass sich unsere Politiker der Meinung des IPCC ohne eigene wissenschaftliche Untersuchung anschließen. Erforderlich wäre jedoch eine eigene wissenschaftlich neutrale Untersuchung, nachdem bekannt wurde, dass bei der IPCC fragwürdige Vorkommnisse aufgedeckt wurden.

Auf unseren Hinweis, dass in den bisher fünf IPCC-Berichten zur Klimaerwärmung und deren Ursachen und Folgen kein einziger Beleg, nicht eine einzige Beobachtung und auch keine einzige begutachtete wissenschaftliche Studie existiert, die einen Einfluss des vom Menschen emittierten CO2 auf die Temperatur der Atmosphäre untermauert, kamen auch aus den Ministerien in Bayern und Baden-Württemberg keinerlei Reaktionen. Weitere Adressaten haben komplett geschwiegen, darunter auch die Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt. Möglicherweise wurde erkannt, dass präzise Antworten auf die einfachen Fragen den ganzen derzeitigen Schwindel um die CO2-Hysterie aufdecken würden.

Hierzu darf ich eine Meinung von Meteorologen Prof. Klaus Hager aus Augsburg zitieren, der ich mich anschließe:

„Wissen Sie, ich prüfe gerne Fakten und will zum Nachdenken anregen, nicht alles ungefiltert zu schlucken, nur weil es dem Zeitgeist entspricht. Der Motor jeden Wettergeschehens ist die Sonne. Der vom Menschen verursachte Klimawandel wird sich als Klimablase herausstellen. Sie platzt wie das Waldsterben, wenn die Temperaturen, allein von der Natur so gewollt – und damit meine ich die Sonnenaktivität – wieder sinken.“

Es besteht also weiterhin noch Klärungsbedarf. Wer sich dafür und für den Verein Hausgeld-Vergleich e.V. bzw. das gebotene Themenspektrum interessiert, kann sich jederzeit bei Ihnen melden und genießt dann eine Vielzahl an Vorteilen?

Ja, das ist richtig. In dem Moment, wo ein Wohnungseigentümer oder Mieter Probleme hat,
ist eine Kontaktaufnahme mit uns sinnvoll. Es gibt keine Wartezeit, wie sie bei Rechtschutzversicherungen üblich sind. Neben der Schaffung von Transparenz, Vergleichbarkeit und Ordnungsmäßigkeit der Wohnnebenkostenabrechnungen vermitteln wir Wohnungseigentümern und Mietern die Kenntnisse zur richtigen eigenen Kontrolle und zeigen Möglichkeiten zu Einsparungen auf, insbesondere auch im Energiebereich.

Ferner unterstützen wir Mitglieder, sich vor unnötigen Kosten zu schützen, z.B. gegen unwirtschaftliche Maßnahmen, die sich aus der Energieeinsparverordnung ergeben können. Der Verein wirkt auch vermittelnd im Sinne einer friedlichen Konfliktbewältigung speziell zwischen Vermietern und Mietern, die ja beide gleichermaßen von Kostensteigerungen betroffen sind. Daneben gibt es viele weitere Leistungen, die auf unserer Webseite www.hausgeld-vergleich.de aufgeführt sind.

Das Interview führte Ursula Pidun

 




Treibhäuser des Klima-Alarmismus – Mit welchen Tricks deutsche Universitäten abweichende Meinungen niederhalten

? Herr Limburg, Sie hatten vor im März 2010, an der Universität Leipzig zu promovieren, und wurden daran mit rechtswidrigen Methoden gehindert. Könnten Sie zunächst kurz die Ausgangslage schildern?

Michael Limburg: Lassen Sie mich vorausschicken, dass ich mich zu dieser Promotion erst vergleichsweise spät entschloss. Ich bin berufserfahrener Ingenieur mit vertieften Kenntnissen in den Bereichen Messtechnik und Fehlerstatistik. Zur Erlangung der Promotion als Externer reichte ich im März 2010 bei der Fakultät für Physik und Geowissenschaften der Universität Leipzig eine ingenieurwissenschaftliche Untersuchung zur Frage der Qualität historischer Temperatur- und Meeresspiegeldaten ein. Der Titel lautete „Analyse zur Bewertung und Fehlerabschätzung der globalen Daten für Temperatur und Meeresspiegel und deren Bestimmungsprobleme“ [DISS]. Zuvor hatte ich sämtliche Vorbedingungen welche die Promotionsordnung für eine externen Doktoranden vorschreibt – inkl. einer Promotionsvorprüfung – erfüllt. Mein Doktorvater war der damalige Inhaber des Lehrstuhls für physische Geographie, Prof. Dr. Werner Kirstein.

? Als man sich in den zuständigen Gremien mit den Inhalt beschäftigt hatte, gingen dort anscheinend diverse Alarmglocken los?

Michael Limburg: Vermutlich. Dabei hatte die Arbeit mit der bekanntlich strittigen Klimafrage nur bedingt etwas zu tun und mit dem dazu postulierten Treibhauseffekt rein gar nichts. Ich wollte lediglich herausfinden, ob die meteorologischen Daten der Vergangenheit – über den Zeitraum der letzten ca. 150 Jahre – genau genug sind, um daraus die in der Klimadebatte verwendete statistische Größe „Globale Mitteltemperatur“ über die gesamte Zeitspanne hinweg mit ausreichender Genauigkeit von etwa ±1/10 °C glaubwürdig zu berechnen. Dabei kam ich zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die verwendeten historischen Wetter-Messdaten dies nicht erlauben. Ich fand heraus, dass die bei der Berechnung der globalen Mitteltemperatur unvermeidliche verbleibende Unsicherheit mindestens genau so groß ist wie die ganzen offiziell angegebenen Änderung über 150 Jahre, wahrscheinlich aber sogar ein Vielfaches beträgt. Dies ergibt sich zwangsläufig bei Anwendung aller gängigen und vielfach erprobten Regeln der Messtechnik und der statistischen Fehlerrechnung. Diese Unsicherheit nimmt zwar mit der im Verlauf des 20. Jahrhunderts zunehmenden Stationsdichte ab, jedoch kommen dafür andere systematische Fehler hinzu. Erst mit der Verfügbarkeit von Satellitenmessungen – also seit ca. 35 Jahren – kann man von einer für diese Zwecke hinreichenden Genauigkeit sprechen. Die Messungen zuvor sind allenfalls für eine grobe Quantifizierung von Zyklen brauchbar, jedoch weder für die Ableitung einer absoluten noch einer relativen globalen Mitteltemperatur innerhalb der genannten engen Unsicherheit. Beim Meeresspiegel ist die Datenlage noch erheblich schlechter und das Ergebnis dementsprechend noch viel unsicherer. Natürlich hätte man meinen Erkenntnissen wissenschaftlich nicht unbedingt folgen müssen. Dann hätte es aber zur guten wissenschaftlichen Praxis gehört, die Ergebnisse mit guten nachprüfbaren Argumenten zu widerlegen. Das jedoch geschah nicht.

? Stattdessen hat man versucht, diese für die Vertreter des Klimaalarmismus unangenehme Wahrheit mit allen Mitteln zu unterdrücken?

Michael Limburg: Das trifft den Sachverhalt. Der Eingang des Manuskripts wurde ordnungsgemäß bestätigt, das Promotionsverfahren damit ordentlich eröffnet, dann jedoch wurde es seitens der federführenden Fakultät zu einer unfassbaren Scharade pervertiert, deren einziges Ziel es war, die Annahme der Promotion zu verhindern. Hierbei scheute man vor keinem Verfahrenstrick zurück und griff sogar zu Methoden, die nicht nur dem akademischen Ehrenkodex widersprachen, sondern teilweise eindeutig rechtswidrig waren. Begründet wurde die dann folgende Ablehnung mit Hilfe von Gutachtern, deren Sachkenntnis ganz offensichtlich so minimal war, dass man hier von einer Bestellung von Gefälligkeitsgutachten sprechen kann.

Doch das war bei weitem nicht alles. Die Fakultät ritt eine regelrechte Attacke auf die Freiheit der Wissenschaft. Grund hierfür dürfte sein, dass die Sicherung von Pfründen für die Universität absoluten Vorrang hatte, weshalb missliebige Ergebnisse unterdrückt werden sollten. Die Arbeit stellte ja indirekt wesentliche Aussagen zur angeblichen „menschengemachten Klimaerwärmung“ und damit einen der Hauptgründe für die Förderung der sogenannten „Erneuerbaren Energien“ infrage. Für beide Themenkomplexe gibt es jedoch höchst umfangreiche Fördergelder. Vermutlich befürchteten die Verantwortlichen diesbezügliche Nachteile, falls sie einer Arbeit Platz und dem Autor einen akademische Grad zugestanden, der dem bisherigem Dogma – und sei es auch nur indirekt – widersprach.

? Sie sprachen soeben von illegalen Methoden. Können Sie das näher ausführen?

Michael Limburg: Das ist leicht nachzuweisen. Die Einreichung der Dissertationsschrift erfolgte am 19. März 2010. Danach hörte ich erst mal lange Zeit nichts. Als ich nach diesem unüblich langen Stillschweigen der Fakultät im August insgesamt sechs renommierte Experten auf diesem Gebiet als Gutachter vorschlug, wurde keiner davon – nicht einmal mein Doktorvater – berücksichtigt. Es wurde darüber nicht einmal diskutiert, weder intern noch mit dem Betreuer oder dem Doktoranden. Dabei waren alle zu diesem Zeitpunkt sehr kompetente und aktive oder ehemalige Hochschullehrer. Einer davon hätte als Gutachter – neben dem Betreuer – bestellt werden sollen, so wie es zuvor immer Usus an dieser Fakultät war. Ich darf dazu anmerken, dass dieses krass von den üblichen Gepflogenheiten abweichende Vorgehen ein Novum darstellte, und zwar nicht nur mit Blick auf die Uni Leipzig.

? Den Grund hierfür haben Sie erst später verstanden?

Michael Limburg: Man wollte vermutlich damit die bereits vorher gelaufenen Machenschaften tarnen. Denn lange zuvor und ohne mir dies überhaupt mitzuteilen, war bereits am 4. Mai. 2010 eine (erste) Promotionskommission zusammengetreten. Diese trat sofort wieder geschlossen zurück und begründete dies mit vermeintlicher „weitgehender politischer Motivation der Thematik der Arbeit“. Wenig später machte die Rechtsabteilung der Universität den Akteuren klar, dass diese Rücktrittsaktion illegal war, weil sie nicht nur gegen die Promotionsordnung, sondern auch gegen das Grundrecht des Doktoranden auf Meinungsfreiheit und das allgemeine Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit verstieß. Die Schwere dieses Vorwurfs muss man sich einmal vor Augen halten: Es handelt sich um einen in der Universitätsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland einmaligen Vorgang. Dennoch wurde ich als Betroffener nicht über diese Vorgänge informiert. Der zuständige „Doktorandenbetreuer“, ein Hr. Dr. Schiele, hat mich diesbezüglich sogar offen belogen: Auf eine telefonische Anfrage hin wurde mir noch am 11. Mai 2010 wahrheitswidrig mitgeteilt, alles liefe normal. Es wurde sogar versprochen, dass ich über alles zeitnah unterrichtet würde. Dabei war die Promotionskommission bereits eine Woche vorher zurückgetreten.

? Und man hat sich nicht bemüht, die Angelegenheit danach wieder in rechtmäßige Bahnen zu lenken?

Michael Limburg: Nein, im Gegenteil. Um diese Rechtswidrigkeit (so das Justiziariat der Universität in einer Email vom 30. Juni 2010) zu „heilen“, übernahm dann der heutige Dekan der Fakultät, Prof. Dr. J. Haase, selbst die Leitung des Verfahrens und berief im Oktober 2010 eine zweite Promotionskommission ein. Er besetzte sie sofort mit einem zuvor zurückgetretenen Mitglied der ersten Kommission, während diverse Mitglieder derselben der Berufung aller neuen Mitglieder der zweiten Kommission zustimmten. Auch das war formal falsch, denn sie hätten weder mit abstimmen noch teilnehmen dürfen, weil sie nach allen Regeln objektiv befangen waren. Und das war erst der Auftakt zu einer Häufung weiterer Verfahrensfehler und illegaler Praktiken bei der Besetzung der neuen Promotionskommission.

Als nächstes sorgte Dekan Haase dafür dass mein Betreuer, Prof. Werner Kirstein, nicht als Gutachter bestellt wurde. Gründe dafür wurden nicht genannt, jedoch fand sich in den Unterlagen ein Schreiben des Prorektors Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs vom 16.11.2010 an den Promovierendenrat, in dem es heißt: „Probleme um den Arbeitskreis Kirstein und die widersprüchliche Antizipation in der Wissenschaftsgemeinschaft haben in der letzten Zeit eine starke Eskalation erfahren“. Das lässt den Schluss zu, dass hier ein missliebig gewordener Professorenkollege nicht zum Zuge kommen sollte. Stattdessen berief Haase einen anderen Gutachter aus der Fakultät sowie einen weiteren externen Gutachter, die beide eindeutig dem Lager des IPCC zuzurechnen waren. 

? Und an deren Kompetenz hatten Sie Zweifel?

Michael Limburg: Um es kurz und knapp zu sagen: Sie war miserabel. Einer der beiden war der Gutachter der Fakultät, der Meteorologe Prof. Dr. Manfred Wendisch. Dieser hatte sich sogar selbst als nicht ausreichend kompetent für das spezielle Gebiet bezeichnet, um das es bei der Dissertation ging. Dies geht aus einem Schreiben vom 6. Juli 2010 an den Dekan hervor, in dem er sich als nicht sachverständig genug bezeichnet, um in der zweiten Promotionskommission mitzuwirken [WEN1]. In dieser an Haase gerichteten Bitte um Freistellung ist zu lesen: „Leider sehe ich – als Meteorologe mit dem Fachgebiet Atmosphärische Strahlung – nicht, wie ich den Aufgaben eines Kommissionsmitgliedes in diesem Fall voll gerecht werden kann…“. Seiner Bitte wurde damals entsprochen und er wurde durch Prof. Zielhofer ersetzt.

Im Falle Wendisch wurde später deutlich, dass sein zuvor erfolgter Rückzieher bezüglich einer Mitwirkung an der zweiten Promotionskommission (wegen unzureichender Kompetenzen auf diesem Spezialgebiet) korrekt begründet war. Dies hinderte ihn aber nicht daran, später als fakultätseigener Gutachter aufzutreten.

? Wie haben Sie auf diese Berufung einer zweiten Promotionskommission reagiert?

Michael Limburg: Als ich von der Berufung von Prof. Wendisch erfuhr, befürchtete ich aus guten Gründen Befangenheit und protestierte. Wie sehr ich damit Recht hatte, stellte sich später heraus, denn diese Befangenheit manifestierte sich eindeutig in den handgeschriebenen Anmerkungen seines Exemplars der Dissertation, das mir vorliegt. Darin wimmelt es nur so von herabsetzenden Bemerkungen über mich und das dort Geschriebene, vielfach gewürzt mit Fäkalausdrücken wie „Scheiße“ oder „Bullshit“ Ich habe diese in meiner Kritik [KRIT] ausgewertet. Hanebüchen. 

Bezeichnenderweise finden sich diese „Beurteilungen“ sogar an Stellen, wo ich zur Untermauerung bestimmter Gedankengänge gängiges Lehrbuchwissen zitierte. Kann man einen deutlicheren Beweis für eigene Inkompetenz als  Gutachter für ein Promotionsverfahrens liefern als diesen Herrn, der etablierte Lehrmeinungen mit Begriffen wie „Bullshit“, „lächerlich“ oder „Blödsinn“ bezeichnet? Neben den fachlichen Schwächen seines Gutachtens machen ihn der damit dokumentierte eklatante Mangel an Höflichkeit und Respekt vor der Person und Arbeit eines Doktoranden offensichtlich unwürdig, als akademischer Lehrer zu wirken. Sein Gutachten [WEN2].entsprach damit allerdings seiner zuvor abgegebenen Selbsteinschätzung mangelnder Kompetenz. Folgt man meiner hier ebenfalls im Anhang aufgeführten Fachüberprüfung des Gutachtens [KRIT], so war dieses fachlich einfach unbrauchbar und wäre mit der Note „ungenügend“ zu bewerten.

? Das lässt befürchten, dass es um den zweiten Gutachter kaum besser bestellt war?

Michael Limburg: Genau so war es. Auch der externe Gutachter war erkennbar voreingenommen und hätte nicht eingesetzt werden dürfen. Nach diesem zweiten Gutachter hatte der Dekan lange und mit sehr viel Mühe gesucht. Er fand ihn schließlich in dem Meereskundler Prof. Dr. Martin Visbeck vom GEOMAR in Kiel. Mit diesem hatte ich schon im Sommer 2010 einen wissenschaftlichen – aber zivilisierten – Disput per Email über bestimmte Aspekte der Klimafrage per Email ausgetragen. Wobei anzumerken ist, dass wir zum Zeitpunkt dieses Disputs beide nicht wissen konnten, dass er später mal als Gutachter über meine Arbeit tätig werden sollte. Besonders im Gedächtnis geblieben ist mir ein Satz aus seiner abschließenden Email vom 03.07.2010. Darin sagt er aus, er ziehe es vor, seine Kenntnisse aus „den autorisierten Informationen unserer Regierung zu beziehen“.

Mit dieser Äußerung belegt Visbeck, in selten zu findender Offenheit, dass es ihm weniger auf wissenschaftliche Erkenntnis denn auf die Ausrichtung akademischer Betätigung an regierungsamtlichen Vorgaben ankommt. Man muss gar nicht erst Galileo oder als Gegenstück Lyssenko bemühen, um zu erkennen, dass Visbeck nach objektiven Kriterien zumindest befangen war. Hinzu kam noch, dass ihn zuvor der Dekan in seinem Einladungsschreiben an den GEOMAR-Chef Prof. Herzig darauf hingewiesen hatte, dass die Arbeit aus „aktuellem Anlass kontrovers diskutiert werden“ würde. Er war also schon vorab in gewünschter Weise „geimpft“ worden.

? Offensichtlich hatte man somit alle Versatzstücke für ein absurdes Theater sorgfältig ausgewählt und in Stellung gebracht?

Michael Limburg: Ja, man war offensichtlich entschlossen, diese Angelegenheit durchzuziehen und einen „Abweichler“ kaltzustellen. Trotz der bereits bekannten Vorgeschichte wurde Prof. Visbeck im Oktober 2010 als Gutachter bestellt. Als ich das erfuhr, machte ich noch am 9.11.10 und damit rechtzeitig, den Dekan und seinen Stellvertreter Prof. Jacobi auf diesen Sachverhalt aufmerksam und protestierte gegen Visbecks Berufung. Mein Antrag auf Ablehnung wegen Befangenheit wurde aber rundweg abgelehnt. Visbeck lieferte dann sein Gutachten mit zwei Monaten Verspätung ab [VISB]. Darin war er zwar in der Wortwahl seiner Anmerkungen weniger unhöflich als sein Kollege Wendisch. Offensichtlich fehlten ihm aber vielfach die nötigen Kenntnisse, um den in der Dissertation gewählten Weg und die entsprechenden Ergebnisse zu verstehen. Dies war deutlich daran zu erkennen, dass er häufig in seinen Rand-Anmerkungen seines Exemplars der Dissertation die Formulierung „Quatsch“ benutzte. Das ist zwar sein gutes Recht, doch damit ist gleichzeitig auch seine Voreingenommenheit belegt, von der inhaltlichen Wertung der als „Quatsch“ bezeichneten Passagen mal ganz abgesehen.

? Somit hatte die Vorarbeit des Dekans, Gutachter zu berufen, die nicht ausreichend kompetent und zugleich voreingenommen waren, in seinem Sinne Früchte getragen?

Michael Limburg: Definitiv. Beiden Gutachten ist gemeinsam, dass sie es versäumten, zu den überaus umfangreich entwickelten und umfassend belegten Kerngedanken der Arbeit vorzustoßen. Vielmehr blieben sie – vermutlich wegen ihrer manchmal wütenden Voreingenommenheit und fachlichen Begrenztheit – an der Oberfläche. Visbeck gab schon nach wenigen Seiten das intensive Lesen auf. Dies dokumentiert sich daran, dass seine Anmerkungen schon nach wenigen Seiten aufhören. Zudem ließ er sich von seiner Voreingenommenheit zu nicht haltbaren Wertungsaussagen hinreißen.

Wendisch hatte wesentlich mehr gelesen, aber immer wieder darauf beharrt, dass ich den Treibhauseffekt nicht verstanden hätte, was er dann zum Anlass nahm, diesen in seinem Gutachten wortreich zu erklären. Ihm war gar nicht aufgefallen, dass der Treibhauseffekt nirgends und in keiner Weise Gegenstand der Arbeit war. Denn nur an einer Stelle nahm die Arbeit hierauf indirekt Bezug, nämlich als die zwingend logische Schlussfolgerung gezogen wurde, dass die große Unsicherheit der Daten keinerlei Zuordnung von Ursachen zulassen würde, auch nicht die, dass das CO2 auf die Temperatur einwirken würde. Des weiteren ist er auch nicht zu der mathematisch exakten, aber sehr umfangreichen und anspruchsvollen Begründung mittels Fehlerrechnung in der Arbeit vorgedrungen. Stattdessen bemängelte er, ebenso wie Visbeck, ein angebliches Fehlen derselben. Beide hätten sie nur lesen müssen. Das taten sie aber nicht, oder sie wollten sie nicht zur Kenntnis nehmen! Deshalb wurde dieser Teil von keinem der beiden erwähnt, geschweige denn bewertet. Dies lässt sich anhand der im Quellenverzeichnis verfügbar gemachten Dokumente nachweisen.

? Beide Gutachter lieferten demnach die gewünschten „Gefälligkeits-Ablehnungen“ ab?

Michael Limburg: Exakt dies ist erfolgt. Beide Gutachter wurden unter sehr trickreicher Umgehung formalrechtlicher sowie üblicher akademischer Gepflogenheiten beauftragt, was schon per se einen Verstoß gegen wissenschaftliche Regeln darstellt. Sie erstellten dann wunschgemäß Gefälligkeitsgutachten, deren wissenschaftliche Begründungen äußerst dürftig und in Teilen sogar falsch waren und weder formal noch inhaltlich den üblichen Ansprüchen bezüglich wissenschaftlicher Richtigkeit und Objektivität genügten. Beide sind demnach zu Recht als wertlose Gefälligkeitsgutachten zu bezeichnen. Die im Anhang unten zugänglich gemachten Dokumente belegen unwiderlegbar ihre tiefe Voreingenommenheit. Zudem offenbaren sie die oft recht lückenhaften Kenntnisse der Herren bezüglich des in der Dissertation behandelten Wissensgebiets.

Diese Gutachten führten dann zur Ablehnung der Dissertation durch den Fakultätsrat am 28. Februar 2011, ohne dass noch eine wissenschaftliche Diskussion stattgefunden hätte. Dieser Ablehnung habe ich dann am 22. März 2011 anwaltlich widersprochen. Zur Begründung des Widerspruchs, der sich, ausführlich auf formale wie inhaltliche Mängel bezog, nahm der von mir beauftragte Anwalt Selbmann beide Gutachten in einem Gegengutachten vom 30. April 2011 Stück für Stück formal rechtlich auseinander [SELB] und ich tat dasselbe inhaltlich-fachlich [KRIT]. Nur ganz wenige Kritikpunkte in den Gutachten hatten danach Hand und Fuß, bezogen sich aber auf absolute Nebenaspekte ohne reale Bedeutung.

? Doch selbst davon ließ sich die Universität nicht von ihrem Kurs abbringen?

Michael Limburg: Nein, man hielt trotz eindeutiger Rechtsverstöße am einmal eingeschlagenen Weg fest. Eigentlich hätte dieses Gegengutachten nach den Regeln des Verwaltungsrechts bei Prüfungen in einem „Überdenkverfahren“ mit den Gutachtern und mir diskutiert werden müssen. Doch beide bekamen es wohl nie zu Gesicht, denn der mir vorliegende Schriftverkehr zeigt keinerlei entsprechende Hinweise.

Damit fügte die Universität der langen Reihe ihrer Versäumnisse einen weiteren schweren Formfehler hinzu. Und auch danach ging es im gleichen Stil weiter. Ich hatte noch vor dem abschließenden Negativurteil des Fakultätsrates diesen auf seiner Sitzung vom 28. Februar 2011 gebeten, von einer Beschlussfassung über die Dissertation abzusehen und zunächst vier weitere Gutachten abzuwarten, die ich selbst in Auftrag gegeben hatte. Dem wurde jedoch nicht stattgegeben. Man würde doch damit die bisherigen Gutachter brüskieren, hieß es dazu im Protokoll dieser nichtöffentlichen Sitzung. Stattdessen verwarf der Fakultätsrat auf Grund der vorliegenden Gutachten die gesamte Dissertation. Später bewerteten die vier echten Experten-Gutachten meine Arbeit mit den Noten „summa cum laude“ bis „rite“. Diese Gutachten wurden der Universität zur Unterstützung meines Widerspruchs vorgelegt, sie hatten jedoch keinen Einfluss. Rund 10 Monate später lehnte sie am 15. Dezember 2011 meinen Widerspruch mit äußerst schwachen und dürftigen Argumenten als unbegründet ab. Mir ist bis heute unbegreiflich, warum das Verwaltungsrecht vorsieht, dass die Fakultät als Urheberin der Ablehnung auch über den Widerspruch entscheiden durfte, aber so ist die Rechtslage nun mal.

? Und Sie waren nicht gewillt, dies einfach hinzunehmen?

Michael Limburg: Nein, mein Kampfgeist war jetzt geweckt. Deshalb reichte ich Anfang Januar 2012 beim Verwaltungsgericht Leipzig Klage ein. Allerdings kann nach geltender Rechtslage ein Doktorand nur auf Aufhebung der Ablehnung klagen, nicht aber auf Anerkennung der Arbeit. Und es vergingen mehr als anderthalb Jahre, bis ein erster Gerichtstermin angesetzt werden konnte. Dieser wurde für Ende September 2013 anberaumt.

Dem Verwaltungsgericht Leipzig, das über die Klage zu urteilen hatte, muss die ganze Tragweite dieses wohl einmaligen Vorgangs klar gewesen sein, denn es wollte nicht nur über die zahlreichen beanstandeten Formfehler urteilen, sondern auch über die inhaltlichen Differenzen informiert werden und hatte deshalb beide Gutachter als Zeugen geladen. Ich hatte mich schon auf eine Befragung dieser Herren gefreut und mich entsprechend vorbereitet. Doch dazu kam es nicht mehr, weil zuvor auf Wunsch der beklagten Fakultät ein Vergleich geschlossen wurde. Dieser sah vor, dass die Universität die Ablehnung der Arbeit zurückzunehmen hatte. Mit der Zustimmung zu diesem Vergleich wurde auch implizit anerkannt, dass die Gutachten untauglich waren, andernfalls hätte man das Gerichtsurteil abgewartet.

? Sie haben also Recht bekommen, konnten jedoch ihr eigentliches Ziel nicht erreichen?

Michael Limburg: Im Endeffekt hatte ich einen klaren juristischen Erfolg vorzuweisen und stand dennoch mit leeren Händen da. Entsprechend dem im September 2013 getroffenen gerichtlichen Vergleich musste sich die Fakultät mir gegenüber für die Art und Weise der Durchführung des Promotionsverfahrens entschuldigen. Damit hat sie zugleich anerkannt, dass die handelnden Personen mir schweres Unrecht zugefügt haben. Doch was mein eigentliches Ziel, die Erlangung des Doktorgrades anging, so blieb mir dies verwehrt. Ich konnte lediglich erreichen, dass die Arbeit als nicht eingereicht galt. Damit wäre es üblicherweise möglich, sie an jeder anderen deutschen Hochschule wieder einzureichen. Doch wie sich herausstellte war das eine wohl eher theoretische Möglichkeit.

Das zeigte sich, als ich es im Frühjahr 2014 erneut an der Technischen Universität Clausthal versuchte, wo ich zwei fähige Betreuer gefunden hatte. Doch angesichts der offensichtlichen Meinungsgleichschaltung, die auf diesem Gebiet anscheinend an deutschen Hochschulen anzutreffen ist, verweigerte die TU Clausthal zunächst die Annahme der Arbeit. Als Begründung wurde angeführt, dass sie die gerichtliche Rücknahme der Ablehnung seitens der Uni Leipzig für sich nicht gelten lassen wolle. Als sie einsehen musste, dass das aus rechtlichen Gründen nicht haltbar sein würde, errichtete der Dekan der Fakultät, Prof. Dr. Esderts, weitere formale Hürden, die erst nach einer längeren juristischen Auseinandersetzungen hätten überwunden werden können. Dazu war ich im Hinblick auf den dann mit Sicherheit folgenden juristischen Kleinkrieg aber nicht mehr bereit. Ich habe deshalb den akademischen Weg aufgegeben und beschlossen, stattdessen meine Arbeit im Internet zur Diskussion zu stellen. Dazu gehört auch, dass sowohl meine Dissertation als auch die hier im Rahmen des Interviews erwähnten Dokumente im Anhang zu diesem Artikel als abrufbare PDF-Dateien zur Verfügung gestellt werden.

Das Interview führte Fred F. Mueller

Alle Literaturstellen siehe pdf Anlagen

Literaturverzeichnis

[DISS] Limburg, M. (19. März 2010). Analyse zur Bewertung und Fehlerabschätzung der globalen Daten für Temperatur und Meeresspiegel und deren Bestimmungsprobleme. Leipzig, Sachsen, Deutschland.

[KRIT] Limburg, M. (30. April 2011). Kritik Gutachen Wendisch & Visbeck.

[SELB] Selbmann, F. (19. April 2011). Widerspruch und ausführliche Begründung. Leipzig, Sachsen, Deutschland.

[VISB] Visbeck, M. (28. Februar 2011). Gutachten Dissertation Limburg. Kiel, S-H, Deutschland.

[WEN1] Wendisch, M. (6. Juli 2010). an Haase Bitte um Freistellung.

[WEN2] Wendisch, M. (26. Januar 2011). Gutachten Dissertation Limburg. Leipzig, Sachsen, Deutschland.

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„Analyse zur Bewertung und Fehlerabschätzung der globalen Daten für Temperatur und Meeresspiegel und deren Bestimmungsprobleme“

Die Entwicklung des Globalklimas ist seit vielen Jahren ein Thema, das Wissenschaft, Öffentlichkeit und vor allem die Politik stark beschäftigt. Es wurde durch die Vermutung zum Thema, dass der Mensch durch die ungebremste Einspeisung von sog. Treibhausgasen, namentlich CO2, zu einer deutlichen Erhöhung der Globaltemperatur beiträgt. Dies sei für die Natur, aber auch die menschliche Entwicklung, schädlich. Dabei wird in aller Regel, wenn vom Globalklima gesprochen wird, dieses auf die Entwicklung der mittleren Globaltemperatur T reduziert. Im Gefolge der mit viel Aufwand errechneten Temperaturerhöhung des letzten Jahrhunderts, von im Durchschnitt ca. 0,7 ± 0,1 °C , wird die Befürchtung geäußert, dass diese Erwärmung Einfluss auf das Ansteigen des globalen Meeresspiegels nähme. Entsprechend werden Untersuchungen angestellt und veröffentlicht, welche die Entwicklung des Anstiegs eines globalem mittleren Meeresspiegels zum Inhalt haben. Darin wird festgestellt, dass dieser (über das ganze Jahrhundert) vermutlich mit einer Rate von ca. 1,8 ± 0,4 mm/Jahr gestiegen sei. Diese Rate, so wird geschätzt, hätte sich besonders im letzten Jahrzehnt des drastisch beschleunigt, d.h. um den Faktor 4, erhöht. Die Arbeit zeigt nun auf, dass es auf Grund der Art der vorhandenen Daten, deren Menge, Messmethoden und Mittel, sowohl bei der Temperatur, als auch beim Meeresspiegel nicht möglich ist die angegebene Genauigkeit darzustellen. Daraus folgt, dass alle darauf aufbauenden Schlussfolgerungen und Zuordnungen, von als wichtig erachteten Ursachen, im Bereich der Unsicherheiten liegen und damit ebenfalls nur sehr grobe Schätzungen sein können. Sie sind deshalb eher Vermutungen zu nennen und daher mit größter Vorsicht zu betrachten.

Summary

The development of global climate has been a topic of great discussion in science, the public, and foremost in politics for a number of years. It has been suspected that man has contributed significantly to an increase in global temperature by emitting so-called greenhouse gases, namely CO2. This is claimed to be harmful for nature and for human development. Here, as a rule, when global climate is discussed, everything gets reduced to the development of the mean global temperature. As a consequence of the temperature increase of approx. 0.7°± 0.1°C over the last century, which was calculated with great effort1, fear is now being expressed that this warming is having an impact on global sea level increase. Accordingly, studies are being carried out and published concerning the impacts a global mean sea level increase could have. It has been determined to have risen (over an entire century) at a rate of approximately 1.8 ± 0.4 mm/year. This rate, it is estimated, has accelerated dramatically especially during the last decade – by a factor of 4. This work shows that based on the type of available data, their quantity, and methods used, as is the case with temperature, it is not possible to give the sea level with an accuracy that is claimed. Thus the result is that all conclusions and correlations based on this data, which are from causes considered to be important, lie within the range of uncertainties and thus can only be regarded as very rough estimates. For this reason they can be only considered as conjecture and thus must be taken with great caution.

Einen Überblick über die Entstehungsgeschichte dieser Arbeiten finden Sie hier

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