Treibhäuser des Klima-Alarmismus – Mit welchen Tricks deutsche Universitäten abweichende Meinungen niederhalten
? Herr Limburg, Sie hatten vor im März 2010, an der Universität Leipzig zu promovieren, und wurden daran mit rechtswidrigen Methoden gehindert. Könnten Sie zunächst kurz die Ausgangslage schildern?
Michael Limburg: Lassen Sie mich vorausschicken, dass ich mich zu dieser Promotion erst vergleichsweise spät entschloss. Ich bin berufserfahrener Ingenieur mit vertieften Kenntnissen in den Bereichen Messtechnik und Fehlerstatistik. Zur Erlangung der Promotion als Externer reichte ich im März 2010 bei der Fakultät für Physik und Geowissenschaften der Universität Leipzig eine ingenieurwissenschaftliche Untersuchung zur Frage der Qualität historischer Temperatur- und Meeresspiegeldaten ein. Der Titel lautete „Analyse zur Bewertung und Fehlerabschätzung der globalen Daten für Temperatur und Meeresspiegel und deren Bestimmungsprobleme“ [DISS]. Zuvor hatte ich sämtliche Vorbedingungen welche die Promotionsordnung für eine externen Doktoranden vorschreibt – inkl. einer Promotionsvorprüfung – erfüllt. Mein Doktorvater war der damalige Inhaber des Lehrstuhls für physische Geographie, Prof. Dr. Werner Kirstein.
? Als man sich in den zuständigen Gremien mit den Inhalt beschäftigt hatte, gingen dort anscheinend diverse Alarmglocken los?
Michael Limburg: Vermutlich. Dabei hatte die Arbeit mit der bekanntlich strittigen Klimafrage nur bedingt etwas zu tun und mit dem dazu postulierten Treibhauseffekt rein gar nichts. Ich wollte lediglich herausfinden, ob die meteorologischen Daten der Vergangenheit – über den Zeitraum der letzten ca. 150 Jahre – genau genug sind, um daraus die in der Klimadebatte verwendete statistische Größe „Globale Mitteltemperatur“ über die gesamte Zeitspanne hinweg mit ausreichender Genauigkeit von etwa ±1/10 °C glaubwürdig zu berechnen. Dabei kam ich zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die verwendeten historischen Wetter-Messdaten dies nicht erlauben. Ich fand heraus, dass die bei der Berechnung der globalen Mitteltemperatur unvermeidliche verbleibende Unsicherheit mindestens genau so groß ist wie die ganzen offiziell angegebenen Änderung über 150 Jahre, wahrscheinlich aber sogar ein Vielfaches beträgt. Dies ergibt sich zwangsläufig bei Anwendung aller gängigen und vielfach erprobten Regeln der Messtechnik und der statistischen Fehlerrechnung. Diese Unsicherheit nimmt zwar mit der im Verlauf des 20. Jahrhunderts zunehmenden Stationsdichte ab, jedoch kommen dafür andere systematische Fehler hinzu. Erst mit der Verfügbarkeit von Satellitenmessungen – also seit ca. 35 Jahren – kann man von einer für diese Zwecke hinreichenden Genauigkeit sprechen. Die Messungen zuvor sind allenfalls für eine grobe Quantifizierung von Zyklen brauchbar, jedoch weder für die Ableitung einer absoluten noch einer relativen globalen Mitteltemperatur innerhalb der genannten engen Unsicherheit. Beim Meeresspiegel ist die Datenlage noch erheblich schlechter und das Ergebnis dementsprechend noch viel unsicherer. Natürlich hätte man meinen Erkenntnissen wissenschaftlich nicht unbedingt folgen müssen. Dann hätte es aber zur guten wissenschaftlichen Praxis gehört, die Ergebnisse mit guten nachprüfbaren Argumenten zu widerlegen. Das jedoch geschah nicht.
? Stattdessen hat man versucht, diese für die Vertreter des Klimaalarmismus unangenehme Wahrheit mit allen Mitteln zu unterdrücken?
Michael Limburg: Das trifft den Sachverhalt. Der Eingang des Manuskripts wurde ordnungsgemäß bestätigt, das Promotionsverfahren damit ordentlich eröffnet, dann jedoch wurde es seitens der federführenden Fakultät zu einer unfassbaren Scharade pervertiert, deren einziges Ziel es war, die Annahme der Promotion zu verhindern. Hierbei scheute man vor keinem Verfahrenstrick zurück und griff sogar zu Methoden, die nicht nur dem akademischen Ehrenkodex widersprachen, sondern teilweise eindeutig rechtswidrig waren. Begründet wurde die dann folgende Ablehnung mit Hilfe von Gutachtern, deren Sachkenntnis ganz offensichtlich so minimal war, dass man hier von einer Bestellung von Gefälligkeitsgutachten sprechen kann.
Doch das war bei weitem nicht alles. Die Fakultät ritt eine regelrechte Attacke auf die Freiheit der Wissenschaft. Grund hierfür dürfte sein, dass die Sicherung von Pfründen für die Universität absoluten Vorrang hatte, weshalb missliebige Ergebnisse unterdrückt werden sollten. Die Arbeit stellte ja indirekt wesentliche Aussagen zur angeblichen „menschengemachten Klimaerwärmung“ und damit einen der Hauptgründe für die Förderung der sogenannten „Erneuerbaren Energien“ infrage. Für beide Themenkomplexe gibt es jedoch höchst umfangreiche Fördergelder. Vermutlich befürchteten die Verantwortlichen diesbezügliche Nachteile, falls sie einer Arbeit Platz und dem Autor einen akademische Grad zugestanden, der dem bisherigem Dogma – und sei es auch nur indirekt – widersprach.
? Sie sprachen soeben von illegalen Methoden. Können Sie das näher ausführen?
Michael Limburg: Das ist leicht nachzuweisen. Die Einreichung der Dissertationsschrift erfolgte am 19. März 2010. Danach hörte ich erst mal lange Zeit nichts. Als ich nach diesem unüblich langen Stillschweigen der Fakultät im August insgesamt sechs renommierte Experten auf diesem Gebiet als Gutachter vorschlug, wurde keiner davon – nicht einmal mein Doktorvater – berücksichtigt. Es wurde darüber nicht einmal diskutiert, weder intern noch mit dem Betreuer oder dem Doktoranden. Dabei waren alle zu diesem Zeitpunkt sehr kompetente und aktive oder ehemalige Hochschullehrer. Einer davon hätte als Gutachter – neben dem Betreuer – bestellt werden sollen, so wie es zuvor immer Usus an dieser Fakultät war. Ich darf dazu anmerken, dass dieses krass von den üblichen Gepflogenheiten abweichende Vorgehen ein Novum darstellte, und zwar nicht nur mit Blick auf die Uni Leipzig.
? Den Grund hierfür haben Sie erst später verstanden?
Michael Limburg: Man wollte vermutlich damit die bereits vorher gelaufenen Machenschaften tarnen. Denn lange zuvor und ohne mir dies überhaupt mitzuteilen, war bereits am 4. Mai. 2010 eine (erste) Promotionskommission zusammengetreten. Diese trat sofort wieder geschlossen zurück und begründete dies mit vermeintlicher „weitgehender politischer Motivation der Thematik der Arbeit“. Wenig später machte die Rechtsabteilung der Universität den Akteuren klar, dass diese Rücktrittsaktion illegal war, weil sie nicht nur gegen die Promotionsordnung, sondern auch gegen das Grundrecht des Doktoranden auf Meinungsfreiheit und das allgemeine Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit verstieß. Die Schwere dieses Vorwurfs muss man sich einmal vor Augen halten: Es handelt sich um einen in der Universitätsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland einmaligen Vorgang. Dennoch wurde ich als Betroffener nicht über diese Vorgänge informiert. Der zuständige „Doktorandenbetreuer“, ein Hr. Dr. Schiele, hat mich diesbezüglich sogar offen belogen: Auf eine telefonische Anfrage hin wurde mir noch am 11. Mai 2010 wahrheitswidrig mitgeteilt, alles liefe normal. Es wurde sogar versprochen, dass ich über alles zeitnah unterrichtet würde. Dabei war die Promotionskommission bereits eine Woche vorher zurückgetreten.
? Und man hat sich nicht bemüht, die Angelegenheit danach wieder in rechtmäßige Bahnen zu lenken?
Michael Limburg: Nein, im Gegenteil. Um diese Rechtswidrigkeit (so das Justiziariat der Universität in einer Email vom 30. Juni 2010) zu „heilen“, übernahm dann der heutige Dekan der Fakultät, Prof. Dr. J. Haase, selbst die Leitung des Verfahrens und berief im Oktober 2010 eine zweite Promotionskommission ein. Er besetzte sie sofort mit einem zuvor zurückgetretenen Mitglied der ersten Kommission, während diverse Mitglieder derselben der Berufung aller neuen Mitglieder der zweiten Kommission zustimmten. Auch das war formal falsch, denn sie hätten weder mit abstimmen noch teilnehmen dürfen, weil sie nach allen Regeln objektiv befangen waren. Und das war erst der Auftakt zu einer Häufung weiterer Verfahrensfehler und illegaler Praktiken bei der Besetzung der neuen Promotionskommission.
Als nächstes sorgte Dekan Haase dafür dass mein Betreuer, Prof. Werner Kirstein, nicht als Gutachter bestellt wurde. Gründe dafür wurden nicht genannt, jedoch fand sich in den Unterlagen ein Schreiben des Prorektors Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs vom 16.11.2010 an den Promovierendenrat, in dem es heißt: „Probleme um den Arbeitskreis Kirstein und die widersprüchliche Antizipation in der Wissenschaftsgemeinschaft haben in der letzten Zeit eine starke Eskalation erfahren“. Das lässt den Schluss zu, dass hier ein missliebig gewordener Professorenkollege nicht zum Zuge kommen sollte. Stattdessen berief Haase einen anderen Gutachter aus der Fakultät sowie einen weiteren externen Gutachter, die beide eindeutig dem Lager des IPCC zuzurechnen waren.
? Und an deren Kompetenz hatten Sie Zweifel?
Michael Limburg: Um es kurz und knapp zu sagen: Sie war miserabel. Einer der beiden war der Gutachter der Fakultät, der Meteorologe Prof. Dr. Manfred Wendisch. Dieser hatte sich sogar selbst als nicht ausreichend kompetent für das spezielle Gebiet bezeichnet, um das es bei der Dissertation ging. Dies geht aus einem Schreiben vom 6. Juli 2010 an den Dekan hervor, in dem er sich als nicht sachverständig genug bezeichnet, um in der zweiten Promotionskommission mitzuwirken [WEN1]. In dieser an Haase gerichteten Bitte um Freistellung ist zu lesen: „Leider sehe ich – als Meteorologe mit dem Fachgebiet Atmosphärische Strahlung – nicht, wie ich den Aufgaben eines Kommissionsmitgliedes in diesem Fall voll gerecht werden kann…“. Seiner Bitte wurde damals entsprochen und er wurde durch Prof. Zielhofer ersetzt.
Im Falle Wendisch wurde später deutlich, dass sein zuvor erfolgter Rückzieher bezüglich einer Mitwirkung an der zweiten Promotionskommission (wegen unzureichender Kompetenzen auf diesem Spezialgebiet) korrekt begründet war. Dies hinderte ihn aber nicht daran, später als fakultätseigener Gutachter aufzutreten.
? Wie haben Sie auf diese Berufung einer zweiten Promotionskommission reagiert?
Michael Limburg: Als ich von der Berufung von Prof. Wendisch erfuhr, befürchtete ich aus guten Gründen Befangenheit und protestierte. Wie sehr ich damit Recht hatte, stellte sich später heraus, denn diese Befangenheit manifestierte sich eindeutig in den handgeschriebenen Anmerkungen seines Exemplars der Dissertation, das mir vorliegt. Darin wimmelt es nur so von herabsetzenden Bemerkungen über mich und das dort Geschriebene, vielfach gewürzt mit Fäkalausdrücken wie „Scheiße“ oder „Bullshit“ Ich habe diese in meiner Kritik [KRIT] ausgewertet. Hanebüchen.
Bezeichnenderweise finden sich diese „Beurteilungen“ sogar an Stellen, wo ich zur Untermauerung bestimmter Gedankengänge gängiges Lehrbuchwissen zitierte. Kann man einen deutlicheren Beweis für eigene Inkompetenz als Gutachter für ein Promotionsverfahrens liefern als diesen Herrn, der etablierte Lehrmeinungen mit Begriffen wie „Bullshit“, „lächerlich“ oder „Blödsinn“ bezeichnet? Neben den fachlichen Schwächen seines Gutachtens machen ihn der damit dokumentierte eklatante Mangel an Höflichkeit und Respekt vor der Person und Arbeit eines Doktoranden offensichtlich unwürdig, als akademischer Lehrer zu wirken. Sein Gutachten [WEN2].entsprach damit allerdings seiner zuvor abgegebenen Selbsteinschätzung mangelnder Kompetenz. Folgt man meiner hier ebenfalls im Anhang aufgeführten Fachüberprüfung des Gutachtens [KRIT], so war dieses fachlich einfach unbrauchbar und wäre mit der Note „ungenügend“ zu bewerten.
? Das lässt befürchten, dass es um den zweiten Gutachter kaum besser bestellt war?
Michael Limburg: Genau so war es. Auch der externe Gutachter war erkennbar voreingenommen und hätte nicht eingesetzt werden dürfen. Nach diesem zweiten Gutachter hatte der Dekan lange und mit sehr viel Mühe gesucht. Er fand ihn schließlich in dem Meereskundler Prof. Dr. Martin Visbeck vom GEOMAR in Kiel. Mit diesem hatte ich schon im Sommer 2010 einen wissenschaftlichen – aber zivilisierten – Disput per Email über bestimmte Aspekte der Klimafrage per Email ausgetragen. Wobei anzumerken ist, dass wir zum Zeitpunkt dieses Disputs beide nicht wissen konnten, dass er später mal als Gutachter über meine Arbeit tätig werden sollte. Besonders im Gedächtnis geblieben ist mir ein Satz aus seiner abschließenden Email vom 03.07.2010. Darin sagt er aus, er ziehe es vor, seine Kenntnisse aus „den autorisierten Informationen unserer Regierung zu beziehen“.
Mit dieser Äußerung belegt Visbeck, in selten zu findender Offenheit, dass es ihm weniger auf wissenschaftliche Erkenntnis denn auf die Ausrichtung akademischer Betätigung an regierungsamtlichen Vorgaben ankommt. Man muss gar nicht erst Galileo oder als Gegenstück Lyssenko bemühen, um zu erkennen, dass Visbeck nach objektiven Kriterien zumindest befangen war. Hinzu kam noch, dass ihn zuvor der Dekan in seinem Einladungsschreiben an den GEOMAR-Chef Prof. Herzig darauf hingewiesen hatte, dass die Arbeit aus „aktuellem Anlass kontrovers diskutiert werden“ würde. Er war also schon vorab in gewünschter Weise „geimpft“ worden.
? Offensichtlich hatte man somit alle Versatzstücke für ein absurdes Theater sorgfältig ausgewählt und in Stellung gebracht?
Michael Limburg: Ja, man war offensichtlich entschlossen, diese Angelegenheit durchzuziehen und einen „Abweichler“ kaltzustellen. Trotz der bereits bekannten Vorgeschichte wurde Prof. Visbeck im Oktober 2010 als Gutachter bestellt. Als ich das erfuhr, machte ich noch am 9.11.10 und damit rechtzeitig, den Dekan und seinen Stellvertreter Prof. Jacobi auf diesen Sachverhalt aufmerksam und protestierte gegen Visbecks Berufung. Mein Antrag auf Ablehnung wegen Befangenheit wurde aber rundweg abgelehnt. Visbeck lieferte dann sein Gutachten mit zwei Monaten Verspätung ab [VISB]. Darin war er zwar in der Wortwahl seiner Anmerkungen weniger unhöflich als sein Kollege Wendisch. Offensichtlich fehlten ihm aber vielfach die nötigen Kenntnisse, um den in der Dissertation gewählten Weg und die entsprechenden Ergebnisse zu verstehen. Dies war deutlich daran zu erkennen, dass er häufig in seinen Rand-Anmerkungen seines Exemplars der Dissertation die Formulierung „Quatsch“ benutzte. Das ist zwar sein gutes Recht, doch damit ist gleichzeitig auch seine Voreingenommenheit belegt, von der inhaltlichen Wertung der als „Quatsch“ bezeichneten Passagen mal ganz abgesehen.
? Somit hatte die Vorarbeit des Dekans, Gutachter zu berufen, die nicht ausreichend kompetent und zugleich voreingenommen waren, in seinem Sinne Früchte getragen?
Michael Limburg: Definitiv. Beiden Gutachten ist gemeinsam, dass sie es versäumten, zu den überaus umfangreich entwickelten und umfassend belegten Kerngedanken der Arbeit vorzustoßen. Vielmehr blieben sie – vermutlich wegen ihrer manchmal wütenden Voreingenommenheit und fachlichen Begrenztheit – an der Oberfläche. Visbeck gab schon nach wenigen Seiten das intensive Lesen auf. Dies dokumentiert sich daran, dass seine Anmerkungen schon nach wenigen Seiten aufhören. Zudem ließ er sich von seiner Voreingenommenheit zu nicht haltbaren Wertungsaussagen hinreißen.
Wendisch hatte wesentlich mehr gelesen, aber immer wieder darauf beharrt, dass ich den Treibhauseffekt nicht verstanden hätte, was er dann zum Anlass nahm, diesen in seinem Gutachten wortreich zu erklären. Ihm war gar nicht aufgefallen, dass der Treibhauseffekt nirgends und in keiner Weise Gegenstand der Arbeit war. Denn nur an einer Stelle nahm die Arbeit hierauf indirekt Bezug, nämlich als die zwingend logische Schlussfolgerung gezogen wurde, dass die große Unsicherheit der Daten keinerlei Zuordnung von Ursachen zulassen würde, auch nicht die, dass das CO2 auf die Temperatur einwirken würde. Des weiteren ist er auch nicht zu der mathematisch exakten, aber sehr umfangreichen und anspruchsvollen Begründung mittels Fehlerrechnung in der Arbeit vorgedrungen. Stattdessen bemängelte er, ebenso wie Visbeck, ein angebliches Fehlen derselben. Beide hätten sie nur lesen müssen. Das taten sie aber nicht, oder sie wollten sie nicht zur Kenntnis nehmen! Deshalb wurde dieser Teil von keinem der beiden erwähnt, geschweige denn bewertet. Dies lässt sich anhand der im Quellenverzeichnis verfügbar gemachten Dokumente nachweisen.
? Beide Gutachter lieferten demnach die gewünschten „Gefälligkeits-Ablehnungen“ ab?
Michael Limburg: Exakt dies ist erfolgt. Beide Gutachter wurden unter sehr trickreicher Umgehung formalrechtlicher sowie üblicher akademischer Gepflogenheiten beauftragt, was schon per se einen Verstoß gegen wissenschaftliche Regeln darstellt. Sie erstellten dann wunschgemäß Gefälligkeitsgutachten, deren wissenschaftliche Begründungen äußerst dürftig und in Teilen sogar falsch waren und weder formal noch inhaltlich den üblichen Ansprüchen bezüglich wissenschaftlicher Richtigkeit und Objektivität genügten. Beide sind demnach zu Recht als wertlose Gefälligkeitsgutachten zu bezeichnen. Die im Anhang unten zugänglich gemachten Dokumente belegen unwiderlegbar ihre tiefe Voreingenommenheit. Zudem offenbaren sie die oft recht lückenhaften Kenntnisse der Herren bezüglich des in der Dissertation behandelten Wissensgebiets.
Diese Gutachten führten dann zur Ablehnung der Dissertation durch den Fakultätsrat am 28. Februar 2011, ohne dass noch eine wissenschaftliche Diskussion stattgefunden hätte. Dieser Ablehnung habe ich dann am 22. März 2011 anwaltlich widersprochen. Zur Begründung des Widerspruchs, der sich, ausführlich auf formale wie inhaltliche Mängel bezog, nahm der von mir beauftragte Anwalt Selbmann beide Gutachten in einem Gegengutachten vom 30. April 2011 Stück für Stück formal rechtlich auseinander [SELB] und ich tat dasselbe inhaltlich-fachlich [KRIT]. Nur ganz wenige Kritikpunkte in den Gutachten hatten danach Hand und Fuß, bezogen sich aber auf absolute Nebenaspekte ohne reale Bedeutung.
? Doch selbst davon ließ sich die Universität nicht von ihrem Kurs abbringen?
Michael Limburg: Nein, man hielt trotz eindeutiger Rechtsverstöße am einmal eingeschlagenen Weg fest. Eigentlich hätte dieses Gegengutachten nach den Regeln des Verwaltungsrechts bei Prüfungen in einem „Überdenkverfahren“ mit den Gutachtern und mir diskutiert werden müssen. Doch beide bekamen es wohl nie zu Gesicht, denn der mir vorliegende Schriftverkehr zeigt keinerlei entsprechende Hinweise.
Damit fügte die Universität der langen Reihe ihrer Versäumnisse einen weiteren schweren Formfehler hinzu. Und auch danach ging es im gleichen Stil weiter. Ich hatte noch vor dem abschließenden Negativurteil des Fakultätsrates diesen auf seiner Sitzung vom 28. Februar 2011 gebeten, von einer Beschlussfassung über die Dissertation abzusehen und zunächst vier weitere Gutachten abzuwarten, die ich selbst in Auftrag gegeben hatte. Dem wurde jedoch nicht stattgegeben. Man würde doch damit die bisherigen Gutachter brüskieren, hieß es dazu im Protokoll dieser nichtöffentlichen Sitzung. Stattdessen verwarf der Fakultätsrat auf Grund der vorliegenden Gutachten die gesamte Dissertation. Später bewerteten die vier echten Experten-Gutachten meine Arbeit mit den Noten „summa cum laude“ bis „rite“. Diese Gutachten wurden der Universität zur Unterstützung meines Widerspruchs vorgelegt, sie hatten jedoch keinen Einfluss. Rund 10 Monate später lehnte sie am 15. Dezember 2011 meinen Widerspruch mit äußerst schwachen und dürftigen Argumenten als unbegründet ab. Mir ist bis heute unbegreiflich, warum das Verwaltungsrecht vorsieht, dass die Fakultät als Urheberin der Ablehnung auch über den Widerspruch entscheiden durfte, aber so ist die Rechtslage nun mal.
? Und Sie waren nicht gewillt, dies einfach hinzunehmen?
Michael Limburg: Nein, mein Kampfgeist war jetzt geweckt. Deshalb reichte ich Anfang Januar 2012 beim Verwaltungsgericht Leipzig Klage ein. Allerdings kann nach geltender Rechtslage ein Doktorand nur auf Aufhebung der Ablehnung klagen, nicht aber auf Anerkennung der Arbeit. Und es vergingen mehr als anderthalb Jahre, bis ein erster Gerichtstermin angesetzt werden konnte. Dieser wurde für Ende September 2013 anberaumt.
Dem Verwaltungsgericht Leipzig, das über die Klage zu urteilen hatte, muss die ganze Tragweite dieses wohl einmaligen Vorgangs klar gewesen sein, denn es wollte nicht nur über die zahlreichen beanstandeten Formfehler urteilen, sondern auch über die inhaltlichen Differenzen informiert werden und hatte deshalb beide Gutachter als Zeugen geladen. Ich hatte mich schon auf eine Befragung dieser Herren gefreut und mich entsprechend vorbereitet. Doch dazu kam es nicht mehr, weil zuvor auf Wunsch der beklagten Fakultät ein Vergleich geschlossen wurde. Dieser sah vor, dass die Universität die Ablehnung der Arbeit zurückzunehmen hatte. Mit der Zustimmung zu diesem Vergleich wurde auch implizit anerkannt, dass die Gutachten untauglich waren, andernfalls hätte man das Gerichtsurteil abgewartet.
? Sie haben also Recht bekommen, konnten jedoch ihr eigentliches Ziel nicht erreichen?
Michael Limburg: Im Endeffekt hatte ich einen klaren juristischen Erfolg vorzuweisen und stand dennoch mit leeren Händen da. Entsprechend dem im September 2013 getroffenen gerichtlichen Vergleich musste sich die Fakultät mir gegenüber für die Art und Weise der Durchführung des Promotionsverfahrens entschuldigen. Damit hat sie zugleich anerkannt, dass die handelnden Personen mir schweres Unrecht zugefügt haben. Doch was mein eigentliches Ziel, die Erlangung des Doktorgrades anging, so blieb mir dies verwehrt. Ich konnte lediglich erreichen, dass die Arbeit als nicht eingereicht galt. Damit wäre es üblicherweise möglich, sie an jeder anderen deutschen Hochschule wieder einzureichen. Doch wie sich herausstellte war das eine wohl eher theoretische Möglichkeit.
Das zeigte sich, als ich es im Frühjahr 2014 erneut an der Technischen Universität Clausthal versuchte, wo ich zwei fähige Betreuer gefunden hatte. Doch angesichts der offensichtlichen Meinungsgleichschaltung, die auf diesem Gebiet anscheinend an deutschen Hochschulen anzutreffen ist, verweigerte die TU Clausthal zunächst die Annahme der Arbeit. Als Begründung wurde angeführt, dass sie die gerichtliche Rücknahme der Ablehnung seitens der Uni Leipzig für sich nicht gelten lassen wolle. Als sie einsehen musste, dass das aus rechtlichen Gründen nicht haltbar sein würde, errichtete der Dekan der Fakultät, Prof. Dr. Esderts, weitere formale Hürden, die erst nach einer längeren juristischen Auseinandersetzungen hätten überwunden werden können. Dazu war ich im Hinblick auf den dann mit Sicherheit folgenden juristischen Kleinkrieg aber nicht mehr bereit. Ich habe deshalb den akademischen Weg aufgegeben und beschlossen, stattdessen meine Arbeit im Internet zur Diskussion zu stellen. Dazu gehört auch, dass sowohl meine Dissertation als auch die hier im Rahmen des Interviews erwähnten Dokumente im Anhang zu diesem Artikel als abrufbare PDF-Dateien zur Verfügung gestellt werden.
Das Interview führte Fred F. Mueller
Alle Literaturstellen siehe pdf Anlagen
Literaturverzeichnis
[DISS] Limburg, M. (19. März 2010). Analyse zur Bewertung und Fehlerabschätzung der globalen Daten für Temperatur und Meeresspiegel und deren Bestimmungsprobleme. Leipzig, Sachsen, Deutschland.
[KRIT] Limburg, M. (30. April 2011). Kritik Gutachen Wendisch & Visbeck.
[SELB] Selbmann, F. (19. April 2011). Widerspruch und ausführliche Begründung. Leipzig, Sachsen, Deutschland.
[VISB] Visbeck, M. (28. Februar 2011). Gutachten Dissertation Limburg. Kiel, S-H, Deutschland.
[WEN1] Wendisch, M. (6. Juli 2010). an Haase Bitte um Freistellung.
[WEN2] Wendisch, M. (26. Januar 2011). Gutachten Dissertation Limburg. Leipzig, Sachsen, Deutschland.
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