Verfassungsbeschwerden gegen Windkraft
Die beiden renommierten Verfassungsrechtler der Universität des Saarlandes wollen »das verfassungsmäßige Recht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit gegenüber einem Staat geltend machen, der dieses Recht nicht genügend berücksichtigt.«
Elicker, der auch Beirat des Deutschen Arbeitgeberverbandes ist: »Wir haben eine ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die niederfrequente Schallimmissionen bzw. Infraschall völlig ignoriert. Und das kann meiner Ansicht nach nicht fortbestehen.«
Windenergieanlagen sind nicht nur laut, sondern strahlen auch Schall im sogenannten Infraschallbereich aus. Der liegt mit Frequenzen von 1 bis 20 Hertz unterhalb der Schwelle des menschlichen Höhrsinnes und geht vor allem auch durch Gebäudewände. Diese Schallwellen sind gesundheitsschädlich.
Elicker: »Wir kennen mittlerweile einen Dosis-Wirkungszusammenhang zwischen einer Exposition im Bereich von Windanlagen und den entsprechenden gesundheitlichen Schädigungen. Deswegen können wir dieses staatliche Versäumnis nicht so einfach ignorieren.«
Das Bundes-Immissionsschutzrecht selbst verlangt einen ausreichenden Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Diesen Auftrag haben, so der Vorwurf, die staatlichen Organe nicht entsprechend dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik umgesetzt.
So gibt es bereits Beobachtungen über Missbildungen bei Tieren, die eindeutig auf die Auswirkung der Windkraftanlagen zurückzuführen seien. Professor Elicker: »Das ist ein Punkt, den ich besonders verstörend finde. Wir müssen davon ausgehen, dass natürlich diese Einwirkungen nicht nur auf Tiere beschränkt sind.
Es ist zum Beispiel nicht mehr möglich, in einer Konzentrationszone von Windkrafträdern zum Beispiel an Nord- oder Ostsee einen überlebensfähigen Nachwuchs von Tieren aufzuziehen. Da muss ich sagen, da hört bei mir jedes Verständnis auf. Denn das wird sich genauso auf menschliche Embryonen auswirken.«
Das zweite schwere Geschütz fährt Verfassungsrechtler Elicker mit einer Bürgerinitiative im Saarland auf. Auch das hat erhebliche bundesweite Sprengkraft. Denn ähnlich wie in diesem Fall verlaufen viele andere Verfahren, wenn Gemeinden mit Projektieren von Windanlagen verhandeln.
So hat die »Bürgerinitiative gegen Windkraft in Lautenbach« im Saarland Strafanzeige gegen den Bürgermeister der Stadt Ottweiler gestellt. Grund: Vorteilsannahme bzw. Bestechlichkeit.
Es wurden Verträge zwischen der Stadt Ottweiler und den Windenergieunternehmen ABO Wind AG und MWP Mosolf Wind Power geschlossen, die – so die Bürgerinitiative – verwaltungsrechtliche Vorgaben verletzen. So seien »hoheitliche Handlungen gegen Entgelt verkauft worden, ein Ding der Unmöglichkeit.«
Heute muß, um den Vorwurf der Bestechlichkeit zu begründen, ein Bürgermeister nichts mehr in die eigene Tasche stecken. Elicker: »Das ist nichts, was wir unterstellen. Das spielt aber heute auch keine Rolle mehr. Sondern es geht darum, dass die Sauberkeit und die Lauterkeit der öffentlichen Verwaltung nicht beeinträchtigt wird bei den Korruptionstatbeständen der Paragraphen 331 ff. des Strafgesetzbuches.«
Der Bürgermeister habe zum Beispiel in Ottweiler Abreden getroffen, die der Stadt Ottweiler bestimmte Vorteile verschaffen. »Die seien in einer Art und Weise erlangt worden, die nicht regelgerecht geschehen war, und begründen daher eine sogenannte Unrechtsvereinbarung im Sinne des Strafgesetzbuches.«
»Dann haben wir Verträge, die so lange vor der Verabschiedung des Flächennutzungsplans mit irgendwelchen Projektieren im Voraus beschlossen wurden, dass sie nach aller Wahrscheinlichkeit das beeinflußten, was im Stadtrat später beschlossen wurde.«
Auch bundesweit werden »Unrechtsverträge« bedeutender, Verträge, die zu Unrecht abgeschlossen wurden meist von Städten und Gemeinden mit Wind-Unternehmen. Die betreffen häufig Nutzungsrechte für Grundstücke, städtebauliche Verträge oder beispielsweise Rodungsarbeiten ohne eine notwendige vorherige Waldumwandlungsnehmigung. Vorgaben über Mindestabstände zu geschützten Arten werden mißachtet.
Die klammen Kommunen versprechen Windkraftunternehmen mit Dollarzeichen in den Augen gern etwas, was von vornherein eigentlich rechtswidrig ist.
Ein solches Vorgehen müsste eigentlich ein strafrechtliches Vorgehen der Staatsanwaltschaft zur Folge haben? Elicker: »Selbstverständlich. Das ist das, was wir jetzt erwarten. Wir haben diese Sache entsprechend aufgearbeitet, und erwarten ein entsprechendes strafrechtliches Vorgehen und eine entsprechende Überprüfung durch die Staatsanwaltschaften Saarbrücken, Stuttgart und Wiesbaden – in letzteren Fällen die korrespondierenden Straftatbestände der Vorteilsgewährung bzw. der Bestechung auf Seiten der Windkraftunternehmen.«
Elicker weist darauf hin, daß der Gesetzgeber bereits 1997 die Korruptionstatbestände erheblich geändert und verschärft hat. Schon Dinge, die geeignet sind, den Anschein von Unsauberkeit in der öffentlichen Verwaltung zu erzeugen, können strafrechtlich verfolgt werden. Das soll insbesondere das Vertrauen der Bürger in die Lauterkeit der öffentlichen Verwaltung stärken. Das sei, meint Elicker, zwar noch nicht bis in die letzten Gemeindeverwaltungen vorgedrungen, gelte aber dennoch. »Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.«
Tatsächlich mehren sich im Bereich der Windkraftnutzung und Gemeinden die Fälle, bei denen die Staatsanwaltschaft einschreitet. Elicker: »Wir hatten gerade in diesem Bereich der Windkraftanlagen schon vor über zehn Jahren eine sehr ausgeprägte Strafverfolgung gegenüber Bürgermeistern insbesondere im Bereich von Niedersachsen. Etliche Strafverfahren endeten in Verurteilungen.«
Jetzt weitet sich das Problem mit zunehmendem Aufbau von Windanlagen auch auf das Binnenland und auf die Mittelgebirge aus. »Irgendwelche Landesfürsten oder Kommunalpolitiker versuchen, mit Windkraftwerken Geld zu verdienen.«
Zu groß sind die Verlockungen, mit Windparks scheinbar mühelos Geld in die Kassen zu bekommen. Dabei übersehen sie häufig Detailfragen nach der Wirtschaftlichkeit. Das führt zu einer nächsten Prozeßwelle vor Gerichten. Denn häufig versprechen die Projektierer zu hohe Erträge der Windanlagen, um die Anlagen schmackhaft zu machen. Diese Versprechungen erfüllen sich später in aller Regel nicht. Die Frage ist dann, wer die Verluste meist in Millionenhöhe trägt. Fein raus sind die Projektierer und Erbauer der Windanlagen; die haben ihr Geld erhalten. In die Röhre schauen meist die Bürger und die Kommunen.
Detailliert weist Prof. Elicker auf die weiteren schwerwiegenden juristischen Folgen hin:
»Ich gehe davon aus, dass einige Windkraftunternehmen falsche Ertragswerte in den Raum gestellt haben, und deswegen meiner Ansicht nach ein Betrug vorliegt. Das Schlimme ist, man muss diesen Betrug als einen fortgesetzten Betrug ansehen. Denn diese Dinge hat es vorher schon gegeben.
Man muss diesen Betrug auch als einen Betrug ansehen, der von vielen gemeinsam begangen worden ist. Denn es geht hier um eine Organisation, die diese Dinge tätigt. Das bedeutet: Wir haben hier einen gewerbs- und bandenmäßigen Betrug vorliegen, der letztendlich zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren führt und mit einer Mindeststrafe mit einem Jahr.
Wir haben es hier in der Tat mit einem genuinen Verbrechen im Sinne des Gesetzes zu tun. Das ist ein bisschen das, was ich meine, wenn ich sage, die Verbrechen der Saubermänner.«
Spannend deshalb der Blick nach Ludwigshafen. Dort klagt die Pfalzwind GmbH gegen JUWI auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Ein Prozeß mit bundesweiten Folgen.
Der Artikel wurde unverändert und mit freundlicher Genehmigung von der Webseite des Deutschen Arbeitgeberverbandes übernommen (hier).