Folge der Energiewende: 1 Million Menschen ohne Strom.

In 85%  dieser Fälle wurde eine schnelle Lösung gefunden, meist übernahm das Amt die Kosten in Form eines Kredites, der über ein Jahr abgestottert werden muss. Dazu kommen die Kosten des Wiederanschlusses. Nun könnte man meinen, es handele sich um Menschen, denen andere Sachen wichtiger sind, als Stromrechnungen zu bezahlen. Sicher gibt es da einige, aber dem größten Teil tut man vermutlich Unrecht: In Essen z.B. lebt eine sehr große Zahl der ALG2 (Hartz IV) – Empfänger unter 65 Jahren bundesweit – 19%.  Und unter 18 Jahren – 30%. (Da alle Bildungspolitiker sagen, dass, wer in Hartz IV groß wird, in Hartz IV verbleibt, sind das in 18 Jahren – wie viele?!).

Für Alleinstehende  ist ein Betrag in Höhe von 28 €/Monat für Strom vorgesehen. Sollte die Warmwasserbereitung über Strom laufen, gibt es etwas mehr. Bei einem derzeitigen ( Januar 2015) Preis von 29,13 Ct/kWh  ergibt das rund 96 kWh/Monat. Laut Energieagentur NRW [1] braucht aber ein Ein-Personen-Haushalt im Schnitt 1798 kWh/a, das sind pro Monat ca. 150 kWh. Die durchschnittliche Abweichung beträgt 54 kWh bzw. 15,73 €. Der durchschnittliche Stromverbrauch wurde anhand von Stromverbräuchen von Haushalten mit geringem Einkommen ermittelt. Der Haken daran ist, dass ALG2-Bezieher mehr zu Hause sind und häufiger selber kochen, so dass sie eher mehr Strom verbrauchen. 15 € Mehrbelastung bei einem Bezug von 391 € sind viel. Da lohnt es sich, mal einen Blick auf die Gestaltung des Preises zu werfen. Die Zusammensetzung des Strompreises pro Kilowattstunde (kWh) in Cent (BDEW Stand 05/14) [2]:

Transport, Vertrieb, Gewinn: 13,87
zuzüglich EEG-Umlage:  6,24
Konzessionsabgabe: 1,79
Offshore-Haftungsumlage: 0,25
KWK-Aufschlag: 0,178
§19 Strom-NEV-Umlage: 0,092
abLa-Umlage: 0,009     
Stromsteuer: 2,05
MWSt: 4,65     

Die Abgaben machen in summa 15,26 Cent, das bedeutet 52,4% von 29,13 Cent für eine Kilowattstunde beruhen auf Abgaben und Steuern:


"Die Konzessionsabgabe ist als Entgelt für die Einräumung von Wegerechten in den Kommunen eingeführt worden. Diese Regelungen gehen auf das Energiewirtschaftsgesetz 1935 zurück, das zwischenzeitlich mehrfach novelliert, in diesem Regelungsbereich aber beibehalten wurde. Die Einnahmen sind für die Kommunen eine wesentliche Finanzquelle.
    Die EEG-Umlage ist mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 eingeführt worden. Sie gleicht den Unterschied zwischen dem Strompreis aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen aus. Ihre Höhe wird jährlich aus der Differenz zwischen Aufwendungen (Zahlungen an EEG-Einspeiser und zugehörige Aufwendungen) und Einnahmen (Verkauf des EEG-Stroms) ermittelt. Wegen ihrer Umverteilungswirkungen und hier vor allem aufgrund der Tatsache, dass energieintensive Unternehmen mit ihrem 1 GWh/Jahr übersteigenden Stromverbrauch weitgehend von der EEG-Umlage befreit sind, ist die EEG-Umlage immer wieder Gegenstand der politischen Diskussion. (..)
    Die KWK-Umlage ist mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) im Jahr 2002 eingeführt worden. Das Gesetz dient der Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung.
    Die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) ist im Jahr 2012 zum Ausgleich für Netzentgeltbefreiungen stromintensiver Unternehmen eingeführt worden.
    Die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) ist im Jahr 2013 zur Deckung von Schadensersatzkosten eingeführt worden, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können.
    Die Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV (Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten) wurde im Jahr 2014 eingeführt. Die von den Übertragungsnetzbetreibern „abLa-Umlage“ genannt Umlage dient zur Deckung von Kosten abschaltbarer Lasten zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit."
[3]

Sollten Sie bis hierhin durchgehalten haben, ahnen Sie es schon:

Viele Kosten und Risiken werden durch Abgaben auf den Privatverbraucher und die kleinen Betriebe abgewälzt!


Der Strompreis ist für den privaten Verbraucher seit 1998 um 70% gestiegen, für die von der EEG-Umlage befreite Großindustrie mit einem Verbrauch > 1GWh/Jahr hingegen sogar gesunken. Größten Anteil an der Erhöhung haben Steuern: Strom-(Öko-)steuer und MWSt. Der Abgaben-Anteil ist von 24,5% in1998 auf heute 52,4% gestiegen. Jede Erhöhung der EEG-Umlage zieht auch eine Erhöhung der MWSt nach sich – damit treibt der Staat mit seinen Abgaben und Steuern den Strompreis für private Verbraucher nach oben. Da die Differenz zwischen Strompreis und bezahlter Einspeise-Vergütung als EEG-Umlage ausgeglichen werden muss, sinkt bei steigender Stromproduktion der Strompreis an der Strombörse, steigt dafür umgekehrt die EEG-Umlage und mit ihr die MWSt. Das nennt man schlechthin eine Umverteilung: Vom Verbraucher hin zum grünen Produzenten und hat mit Marktwirtschaft nicht das geringste zu tun. Auf Deutschland betrachtet, bezahlen z.B. die Menschen mit kleinem Einkommen in NRW die Energiewende zum Vorteil der Großindustrie im gesamten Land, aber auch zum Vorteil von Sonnen- und Windbauern.

Dabei stößt Deutschland jetzt mehr CO2  aus als vor der Energiewende.

Erklärtes Ziel war jedoch, den menschengemachten Klimawandel aufzuhalten, indem der Ausstoß des  ach so gefährlichen CO2 verringert werden sollte!
Daraus dürfen Sie vermutlich richtig schließen, dass es mit dem menschengemachten Klimawandel wohl doch nicht so weit her ist.


CO2 war schon immer in der Luft, wie sonst käme es in Öl, Kohle und Holz, bei deren Verbrennung es entweicht? "Das ist Dünger! " heißt es auch bei  Dieter Nuhr. Wenn man – im Gegensatz zum IPCC – Zeiträume über Millionen Jahre betrachtet, dann ist der CO2 -Gehalt  sogar dramatisch gesunken. Aber – überlegen Sie, was wäre, wenn sich der menschengemachte Klimawandel als eine Farce herausstellte, als eine ganz große Veräppelung seitens Al Gore und dem IPCC? Die USA (!) haben das Kyoto-Protokoll bislang nicht ratifiziert, haben sich völkerrechtlich nie verpflichtet, irgendwelche Treibhausgase zu verringern! Als Erstes hätte Deutschland seine Wirtschaftskraft geschwächt. Seinen Vorsprung in Wissenschaft und Technik herkömmlicher Stromerzeugung und Bergbau verloren. Milliarden wären in umweltschädliche Dämm-Materialien geflossen, der Bevölkerung würde Geld für Vorsorge und Konsum entzogen. Stattdessen in sinnbefreite Projekte, Institute und Forschung gesteckt. Kann das sein?! Um Himmels willen! Deshalb lassen sie uns weiter glauben, dass die Energiewende uns und unser Klima retten wird.
Die kleinen Einkommen aber eher nicht.

 Q u e l l e n :

[1] https://energietools.ea-nrw.de/_database/_data/datainfopool/erhebung_wo_bleibt_der_strom.pdf
[2] http://www.wie-energiesparen.info/fakten-wissen/der-strompreis-wie-setzt-er-sich-zusammen/#Die_Strompreisentwicklung_1998_bis_2015
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Strompreis
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)*  Dieser Beitrag ist zunächst erschienen in: Dorfzeitung Essen Januar 2015 / Nr.1 ; vgl. dazu Abbildung oben.

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