Endlagerung hochradioaktiver Abfälle immer fraglicher- ein Kommentar zum Kommissionsbericht

Jemand, der die Entwicklung der jahrzehntelangen Endlagerplanung in Deutschland von Anfang an miterlebt hat, wird sich fragen, was dieser Bericht über den Neustart der Endlagersuche zu diesem Zeitpunkt soll. Salzgestein war aus fachlich fundiertem Grund bereits in den 60er Jahren als Endlagergestein ausgewählt worden, es gibt einen Standort (Gorleben) und es liegt ein aussichtsreiches Ergebnis mit einer positiven internationalen Bewertung über eine mehrjährige Erkundung des Salzstockes vor, eine Bewertung, die auch die Auswahlkriterien für den Standort mit einschließt. Warum lässt man quasi den Standort „links liegen“ und fängt wieder bei Null an? War 40 Jahre lang dilettantisch gearbeitet worden? Wohl kaum, denn die Personen, die den Neuanfang starten werden, sind wohl weit gehend (noch) die gleichen, die auch bisher für die Planung verantwortlich waren.

In den nachfolgenden Ausführungen werden kritische Aspekte des Standortauswahlprozedere angesprochen, die die Realisierung der Standortauswahl und somit der Endlagerung zeitlich wie kostenmäßig fraglich wenn nicht sogar undurchführbar erscheinen lassen.

Vorgeschichte

Planung, Errichtung und Betrieb von Endlagern liegen in der Verantwortung des Bundes. Der von ihm im Einvernehmen mit der niedersächsischen Landesregierung im Jahre 1976 benannte Standort Gorleben, vorgesehen für die Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle und ursprünglich auch für die Einrichtung eines nuklearen Entsorgungszentrums, war seit seiner Benennung permanenter politischer Kontroversen und heftigen antinuklearen Demonstrationen ausgesetzt. Der Benennung war ein mehrstufiger, umfangreicher Auswahlprozess vorausgegangen. Kritiker bemängelten die ungenügende Öffentlichkeitsbeteiligung und die überwiegend politisch motivierten Gründe bei der Standortauswahl.

Die fehlende Endlagerung radioaktiver Abfälle wurde und wird auch heute noch argumentativ gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie ins Feld geführt. Da lag es nahe, aus der Sicht derer, die so argumentierten, Planungen der Endlagerung zu verzögern und zu behindern. Diese Einstellung gipfelt im rot-grünen Koalitionsvertrag von 1998 in der Feststellung:

„Die Koalitionsparteien sind sich einig, dass das bisherige Entsorgungskonzept für radioaktive Abfälle gescheitert ist und keine sachliche Grundlage mehr hat.“

Die gleiche Koalition bekannte sich dennoch drei Jahre später dazu, dass die bisherigen Ergebnisse der Standorterkundung nicht gegen eine Eignung des Salzstockes Gorleben als Endlager sprechen würden. Gleichwohl wurde der Erkundung am 29. September 2000 ein zehnjähriges Moratorium auferlegt. Im Jahr 2002 stellte der Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) auf  Verlangen des Bundesumweltministeriums (BMU) wirtsgesteinsunabhängige Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen für die Auswahl von Standorten auf. Diese Kriterien stellten die Auswahl des Standortes Gorleben nicht in Frage, da sie keine neuen fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse enthielten.

Auch nach Ablauf der Moratoriumsfrist wurde der Erkundungsstopp nicht aufgehoben.  Zwar wurden die bisherigen Erkundungsergebnisse in der 17. Legislaturperiode auf Veranlassung des BMU einer vorläufigen Sicherheitsanalyse unterzogen, deren Ergebnis allem Anschein nach für den Standort sprachen, das Analyseergebnis aber wurde vom BMU nie veröffentlicht. Der BMU verzichtete auf eine vorläufige Eignungsprognose Gorleben und sagte das ursprünglich für 2013 geplante internationale Peer Review über das Ergebnis dieser Sicherheitsanalyse ab. Im Ergebnis der Sicherheitsanalyse heißt es überdeutlich unter anderem: „Aus den Ergebnissen des Vorhabens „Vorläufige Sicherheitsanalysen Gorleben“ lässt sich ableiten, dass die im Vorhaben entwickelten Endlagerkonzepte im Verbund mit der geologischen Gesamtsituation am Standort Gorleben oder eines ähnlich gearteten Salzstandortes … geeignet sind, die langzeitsicherheitsbezogenen Sicherheitsanforderungen des BMU an die Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle zu erfüllen.“

Nach dem ohne vorherige parlamentarische Erörterung aus rein parteipolitischen Gründen erfolgten Beschluss der Bundesregierung im Jahre 2011, aus der Kernenergienutzung auszusteigen, wurde die bislang ungelöste Endlagerfrage einer breit angelegten politischen Erörterung unterzogen. Am  9. April 2013 verständigten sich Bund, Länder und Parteien auf ein Standortauswahlgesetz mit dem die Suche nach einem Endlagerstandort von neuem beginnt und zu dem der damalige Bundesumweltminister Peter Altmaier erklärte:

„Mit der heutigen Verständigung haben wir einen Durchbruch erzielt, nach dem Ausstieg aus der Kernenergie auch die Suche nach einem Endlager im gesamtgesellschaftlichen Konsens zu lösen. Damit werden wir jetzt auch den seit Jahrzehnten bestehenden Konflikt um ein atomares Endlager beenden. Die Verständigung über die Parteigrenzen und Länder hinweg ist möglich geworden, weil alle Beteiligten sich ihrer Verantwortung bewusst waren und sind und im Geist des Konsenses Kompromissbereitschaft gezeigt haben. Es zeigt auch, dass die Politik handlungsfähig ist und schwierige Fragen lösen kann, wenn Vertrauen hergestellt ist.“

Aufgabe der Kommission

Zur Aufgabe der Kommission heißt es im Standortauswahlgesetz: „Zur Vorbereitung des Standortauswahlverfahrens erarbeitet die Kommission einen Bericht. Sie geht in diesem Bericht umfassend auf sämtliche entscheidungserheblichen Fragestellungen ein. Sie unterzieht dieses Gesetz einer Prüfung und unterbreitet Bundestag und Bundesrat entsprechende Handlungsempfehlungen.“

Neben Entscheidungsgrundlagen für die Standortauswahl, die sich am Kriterium der bestmöglichen Sicherheit orientieren und wissenschaftsbasiert sein sollen,  soll die Kommission unter anderem Vorschläge für Kriterien einer möglichen Fehlerkorrektur (dies läuft auf eine Rückholbarkeit der Abfälle hinaus) und Anforderungen an die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit sowie Sicherstellung der Transparenz erarbeiten. Transparenz und Partizipation der Öffentlichkeit bei allen Verfahrensschritten wird als notwendige Voraussetzung einer von breiter Übereinstimmung getragenen Entscheidung angesehen.

Kommentare zum Bericht

Generelles

Bei der Verständigung zwischen CDU/CSU, SPD und Die Grünen auf einen Neubeginn der Standortsuche handelt es sich um keinen fachlich-wissenschaftlichen gebotenen Prozess, sondern sie dient vorrangig und wahrscheinlich sogar ausschließlich der Akzeptanzverbesserung auf politischer Ebene sowie in der Öffentlichkeit. Um den Grünen keinen Anlass zu geben, den Neustart später politisch zu torpedieren oder auf Landesebene bestehende Koalitionen nicht zu gefährden oder auch um Koalitionsmöglichkeiten mit der Partei offen zu halten, wurden Die Grünen als derzeitige Opposition im Deutschen Bundestag mit in die Verständigung eingebunden.

Bereits am 20.04.2015 betitelte die Frankfurter Allgemeine einen Zwischenstand der Kommissionsarbeit mit:  “Atommüllendlager nicht mehr in diesem Jahrhundert. Die Entsorgung des radioaktiven Mülls wird wohl viele Milliarden Euro teurer. Außerdem zeigt sich: Faktisch sind die Zwischenlager die Endlager.“ Sie bezieht sich hierbei auf Aussagen des Kommissionsvorsitzenden Michael Müller (SPD), der in dem Zusammenhang durchblicken ließ, dass „erhebliche finanzielle Risiken auf den Staat zukommen“.

Sie trifft damit ins Schwarze. Der Zeithorizont für Suche, Auswahl, Planung, Errichtung, Betrieb und Verschluss des Endlagers ist geradezu utopisch. Ins absolut Unkalkulierbare werden sich damit auch die Kosten entwickeln. Zeiten von 80, 100 und mehr Jahren werden von der Kommission selbst genannt. Mehr als ein Menschenalter. Die angegebenen Zeitspannen für die eine oder andere Endlagerphase sind bereits derart groß, dass man nicht mal von einer Schätzung sprechen kann. Man weiß es einfach nicht besser. Diese Aussichten (die in Wahrheit keine sind) relativieren die Worte von Peter Altmaier „Mit der heutigen Verständigung haben wir einen Durchbruch erzielt“ erheblich. Vielmehr hat die Verständigung den Charakter eines Offenbarungseides.

Extrem lange Planungszeiten führen dazu, dass die  Planungen stets von neuen Erkenntnissen aus Forschung und Entwicklung sowie fortgeschriebenen  Sicherheitsbestimmungen und möglicherweise auch von neuen politischen Ideen überholt werden, was wiederum Rückwirkungen auf laufende Genehmigungsverfahren hat. Personelle Wechsel werden mit wachsender Dauer der Verfahren wahrscheinlicher  mit der Folge neuer Einarbeitungen. Wer ein laufendes Verfahren übernimmt, setzt nicht dort fort, wo der Vorgänger aufhörte. Aus Gründen eigener Sicherheit wird er alte Vorgänge kontrollieren und unter Umständen zu anderen Erkenntnissen kommen.

Wirtsgesteine

Dem Standortauswahlgesetz entsprechend geht die Kommission bei der Standortsuche vom gesamten Bundesgebiet aus, von der so genannten weißen Landkarte Deutschlands. Das bedeutet zugleich, keine a priori Festlegung auf Salzgestein, sondern  Berücksichtigung auch  von Ton- und Kristallingestein (Granit) als mögliche Endlagerformation. Das gesamte Bundesgebiet flächendeckend  zu untersuchen, ist unrealistisch und  kann wohl nicht gemeint sein. Es werden immer Untersuchungslücken bleiben. Vielmehr wird diese gesetzliche Vorgabe der Absicht geschuldet sein, von vorne herein kein Bundesland „ungeschoren“ davon kommen zu lassen. Andererseits ist schwer vorstellbar, dass den Gesetzesinitiatoren die vor über zwanzig Jahren durchgeführten bundesweiten Untersuchungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) nicht bekannt waren. Im BGR-Bericht „Untersuchung und Bewertung von Regionen mit potenziell geeigneten Wirtsgesteinformationen aus dem Jahre 1994 sind die Kristallinvorkommen ausgewiesen und geologisch kartiert. Danach sind homogene und ungeklüftete Bereiche in einer für die Errichtung eines Endlagers notwendigen räumlichen Ausdehnung nicht zu erwarten. Der BGR-Bericht „Untersuchung und Bewertung von Tongesteinsformationen“ aus dem Jahr 2007 weist untersuchungswürdige Vorkommen (nur) in der Kreide Norddeutschlands sowie im Jura Nord- und Süddeutschlands (Region Ulm) aus. Dass untersuchungswürdige Salzlagerstätten in großer Zahl in Norddeutschland vorhanden sind, ist im BGR-Bericht von 1995 bekannt gemacht worden. Was also sollen die erneuten Untersuchungen außer erhebliche zusätzliche Kosten und  einen mächtigen Zeitbedarf anderes bringen?

Käme es zu einem Wechsel von dem bislang favorisierten Salzgestein zum Tongestein, müsste man mit erheblichen technischen Konsequenzen rechnen (1)

  • ♦ deutlich höherer Erkundungsaufwand
  • ♦etwa Verdreifachung der Behälterzahl wegen geringerer Temperaturbelastbarkeit des Tons gegenüber Salz
  • ♦größeres Grubengebäude, mehr als 200 km Strecken (Faktor 8-9 gegenüber Salz)
  • ♦deutlich erhöhter Forschungs- und Entwicklungs-Bedarf (Wirtsgestein, Behälter, Barrieren…)
  • ♦hoher Ausbauaufwand für das Grubengebäude (Salzgestein ist selbsttragend)

Auswahlverfahren

Das beschriebene Vorgehen bei der Standortauswahl enthält nichts grundsätzlich Neues. Die recht allgemein gefassten Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien als Mittel des Auswahlprozesses finden sich bereits in vergleichbarer Form  im Bericht des oben zitierten Arbeitskreises „Auswahlverfahren Endlagerstandorte“. Ein mit Mitgliedern der Kommission geführtes Interview (4) macht allerdings deutlich, dass insbesondere bei den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien häufig kein Konsens bestand. Neue Kriterien, die bisher in Fachkreisen keine Berücksichtigung gefunden haben, wurden zu Konfliktthemen, heißt es im Interview. Dass sich diese oder ähnliche Konflikte durch das ohnehin schon schwierige Suchverfahren ziehen werden und es weiter verkomplizieren, ist geradezu systembedingt.

„Bestmöglicher“ Standort und Standortvergleich

In Zeiten der rot-grünen Bundesregierung war die Suche nach dem „bestmöglichen“ Standort gefordert worden. Eine rein politische Forderung, die gegen Gorleben sprechen sollte. Höchste Sicherheitsanforderungen an ein Endlager bestanden selbstredend bereits zum Zeitpunkt der Gorleben-Benennung. Obwohl es sich bei der Forderung nach dem bestmöglichen Standort um eine objektiv unmögliche Zielsetzung handelt, heißt es unter „Zweck und Ziel“ des StandAG – Entwurfes vom 14.5.2013:

„Es wird ein vergleichendes Standortauswahlverfahren neu eingerichtet, das auf die Ermittlung des im Hinblick auf die Sicherheit bestmöglichen Standortes in Deutschland gerichtet ist.“

Die Kommission greift in ihrem Bericht die Formulierung in § 1 StandAG auf und spricht weniger missverständlich vom Standort mit bestmöglicher Sicherheit:

„Der gesuchte Standort für ein Endlager für hoch radioaktive Abfallstoffe bietet

für einen Zeitraum von einer Million Jahren die nach heutigem Wissensstand bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle.“

Problematisch wird es mit der Empfehlung im sich anschließenden Satz: „Dieser Standort ist nach den entsprechenden Anforderungen in einem gestuften Verfahren durch einen Vergleich zwischen den in der jeweiligen Phase geeigneten Standorten auszuwählen.“ 

Vergleichende Standortuntersuchungen in diesem Sinn sind faktisch unmöglich, da durch die Variabilität geologischer Formationen sowie die beabsichtigte Einbeziehung unterschiedlicher Wirtsgesteine (Salz, Ton, Granit) grundsätzlich unterschiedliche Endlagerkonzepte (technisch und geotechnisch) erforderlich sind, die folglich wirtsgesteins- und standortspezifisch zu entwickeln und anzupassen sind. Die Bewertung der Endlagersicherheit, insbesondere die Langzeitsicherheit, kann daher nur für einen konkreten Standort auf der Grundlage des Gesamtkonzeptes erfolgen.

Diese Auffassung wird auch vom Bundesamt für Strahlenschutz im 2005 vorgelegten Synthesebericht (2) geteilt, in dem es heißt: „Es gibt kein Wirtsgestein, das grundsätzlich immer eine größte Endlagersicherheit gewährleistet. Für alle in Deutschland relevanten Wirtsgesteine können angepasste Endlagerkonzepte entwickelt werden. Ein Vergleich verschiedener Optionen ist nur im Vergleich konkreter Standorte und Endlagerkonzepte möglich.“ Schnee von gestern? Keineswegs. Es wäre schon viel erreicht, wenn sich die verantwortliche Behörde an ihre eigenen Bewertungen erinnern und diese auch konsequent vertreten würde. Allein gemessen an dieser Aussage in einem amtlichen Dokument ist das extrem aufwendige neue Suchverfahren reine Zeit- und Geldverschwendung.

Sollte es zum Wechsel des Wirtsgesteins kommen, wären weit reichende Konsequenzen für das Endlager-, Einlagerungs- und Behälterkonzept sowie die notwendigen Betriebszeiten in Betracht zu ziehen. Zudem bestünde weit reichender Forschungs- und Entwicklungsbedarf (1), da sich die Endlagerung bisher in Deutschland ausschließlich auf Salzgestein konzentriert hat. Es steht daher außer Frage, dass der Wechsel den Zeitbedarf und die Endlagerkosten erheblich in die Höhe treiben wird.

Fehlerkorrektur

Der Grundsatz der Fehlerkorrektur ist konzeptionell neu. Dazu heißt es im StandAG:  „Die Kommission soll Vorschläge erarbeiten für Kriterien einer möglichen Fehlerkorrektur (Anforderungen an die Konzeption der Lagerung insbesondere zu den Fragen der Rückholung, Bergung, und Wiederauffindbarkeit der radioaktiven Abfälle sowie der Frage von Rücksprüngen im Standortauswahlverfahren).“

Die Kommission versteht ihre Arbeit und die spätere Standortsuche als ein lernendes Verfahren. Dabei sind Entscheidungen gründlich auf mögliche Fehler oder Fehlentwicklungen zu prüfen. Die Möglichkeit zur Umsteuerung (Reversibilität) im laufenden Verfahren, sei erforderlich, um Fehlerkorrekturen zu ermöglichen, um Handlungsoptionen für zukünftige Generationen offen zu halten, zum Beispiel zur Berücksichtigung neuer Erkenntnisse, und könne zum Aufbau von Vertrauen in dem Prozess beitragen. Konzepte der Rückholbarkeit der Abfälle beziehungsweise der Reversibilität von Entscheidungen seien dafür zentral.

Soweit so gut. Konfliktträchtig ist die Empfehlung der Kommission: „Bevor unumkehrbare oder nur unter großem Aufwand revidierbare Entscheidungen getroffen werden, muss eine transparente und wissenschaftlich gestützte Evaluation unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der vorgesehenen Gremien durchgeführt werden. Der gesamte Prozess muss transparent sein, in substantieller Beteiligung der Öffentlichkeit und der Regionen erfolgen und als ein selbsthinterfragendes System gestaltet werden.“

Hiermit wird ein Präzedenzfall geschaffen, der auf andere Großprojekte überspringen kann. Die eindeutig rechtlich geregelte Öffentlichkeitsbeteilung würde nach dieser Empfehlung extrem ausgeweitet. Durch die Option „Rücksprünge im Standortauswahlverfahren“ kann das Verfahren beliebig in die Länge gezogen werden. Stillstände im Verfahren sind geradezu unvermeidbar, wenn die neue Form der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht eindeutig geregelt wird. Aber auch dann muss nach bisherigen Erfahrungen mit Verzögerungen gerechnet werden. Sollte der Öffentlichkeit gar Klagebefugnis eingeräumt werden, dann sind jegliche Prognosen über den Verfahrensablauf mit extremen Unsicherheiten behaftet. Scheitern eingeschlossen.

Rückholung

Eingangs zu diesem Thema heißt es im Bericht: „Das Verbringen der radioaktiven Abfälle in einem eigens dazu angelegten Bergwerk in einer tiefen geologischen Formation ohne Rückholungsoptionen gehört zu den bestuntersuchten Entsorgungsoptionen.“

Gleichwohl gelangt die Kommission zu der Auffassung, „dass eine geologische Endlagerung ohne Vorkehrungen, die eine Rückholung oder Bergung der Abfälle zur Fehlerkorrektur ermöglichen, nicht mehr den heutigen Anforderungen und dem Bedürfnis nach Kontrollierbarkeit entspricht und empfiehlt daher, Überlegungen zur Endlagerung ohne solche Fehlerkorrekturmöglichkeiten nicht weiter zu verfolgen.“

Begründet wird diese Auffassung mit  Zweifeln an der „zentralen Prämisse, dass eine technisch/geologisch absolut sichere Lösung möglich ist, dass also Sicherheitsnachweise so verlässlich geführt werden können, dass zukünftige Generationen vor möglichen Schädigungen durch die Abfälle garantiert geschützt sind. Diese Prämisse entstammt einem technisch/naturwissenschaftlichen Machbarkeitsideal, das durch die Bewusstwerdung der Ambivalenz von Technik, insbesondere im Auftreten nicht intendierter Folgen, in grundlegende Zweifel geraten ist.“ Absolute Sicherheit kann es nicht geben. Sie wurde ausgiebig bei der Kernenergienutzung erörtert. Das Bundesverfassungsgericht fällte hierzu am 08. August 1978  zum Schnellen Brüter in Kalkar ein Grundsatzurteil, in dem es heißt:

„Die in die Zukunft hin offene Fassung des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtomG dient einem dynamischen Grundrechtsschutz. Sie hilft, den Schutzzweck des § 1 Nr. 2 AtomG jeweils bestmöglich zu verwirklichen.

Vom Gesetzgeber im Hinblick auf seine Schutzpflicht eine Regelung zu fordern, die mit absoluter Sicherheit Grundrechtsgefährdungen ausschließt, die aus der Zulassung technischer Anlagen und ihrem Betrieb möglicherweise entstehen können, hieße die Grenzen menschlichen Erkenntnisvermögens verkennen und würde weithin jede staatliche Zulassung der Nutzung von Technik verbannen. Für die Gestaltung der Sozialordnung muss es insoweit bei Abschätzungen anhand praktischer Vernunft bewenden. Ungewissheiten jenseits dieser Schwelle praktischer Vernunft sind unentrinnbar und insofern als sozialadäquate Lasten von allen Bürgern zu tragen.“

Diese Kernaussage des Grundsatzurteils sollte auch maßgeblich für  die Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsauslegungen eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle sein. Die Sicherheitsanforderungen basieren auf sehr umfänglichen, zumeist ausgesprochenen konservativen Störfallanalysen, die alle nach menschlichem Erkenntnisvermögen denkbaren Ereignisse einschließen und somit die Notwendigkeit einer Rückholung aus Sicherheitsgründen nicht notwendig machen. Der Sicherheit ist bei der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle absoluter Vorrang einzuräumen. Hier unter Umständen Abstriche in Kauf zu nehmen, um die Rückholbarkeit zu ermöglichen, wäre nicht akzeptabel.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteilung der Öffentlichkeit geht weit über das hinaus, was bisher in atomrechtlichen Genehmigungen gefordert ist. Im Bericht selbst wird das neue Vorgehen nicht unkritisch gesehen. Dort heißt es:

„Das vorgeschlagene partizipative Suchverfahren betritt in zentralen Fragen Neuland. Es bearbeitet ein hoch komplexes Thema mit einer über viele Jahrzehnte hinweg konfliktreichen Vorgeschichte und mit dem Ziel, eine in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getrageneLösung zu finden, die letztlich auch von den unmittelbar Betroffenen toleriert werden kann.

Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn alle Parteien nicht nur fair und vorbehaltlos am gesamten Verfahren beteiligt werden, sondern wenn bei diesen auch die Bereitschaft besteht, sich auf eine neue gesellschaftliche Konfliktkultur einzulassen, die vergangene Konflikte nicht ignoriert und neu entstehende Konflikte thematisiert, sich dabei aber stets am Prinzip einer konstruktiven Konfliktbearbeitung orientiert und den Fokus auf das gemeinsame Ziel einer weitgehend konsensualen und gesellschaftlich tragfähigen Lösung nicht aus den Augen verliert.“

Mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle haben wir in Deutschland in der Tat ein politisches und gesellschaftspolitisches Problem, kein technisches Problem, denn die wissenschaftlich-technischen Voraussetzungen für die Endlagerung in Salzgestein sind weit gehend erfüllt. Lösungen für diese Probleme zu finden, denen wir uns in Deutschland seit Jahrzehnten ausgesetzt sehen, scheiterten nicht zuletzt an Politikern, die an einer Lösung nicht interessiert waren, die vielmehr die Ablehnungen im Volke für ihre politischen Zwecke ausnutzten und die Stimmung gegen die Endlagerung aufheizten. Der bekannte Demonstrationsruf „Gorleben ist überall“ lässt erahnen, dass die Voraussetzungen, einen neuen Standort zu finden, denkbar schlecht sind, egal, wie „demokratisch“ das Auswahlverfahren und die nachfolgenden Standortuntersuchungen auch angelegt sind. Wenn Bürger ein Endlager absolut nicht in der Nähe ihres Wohnortes haben wollen, werden sie alles dran setzen, dies zu verhindern. Die im Bericht empfohlenen Regionalkonferenzen als zentrale Begleitgremien, überregionale Partizipationen oder dergleichen werden daran nichts ändern. Das lehrt die langjährige Erfahrung. Vielmehr werden Beteiligungsmöglichkeiten bis zum Exzess ausgenutzt werden. Und was nicht vergessen werden darf: Die Bürgerproteste rund um Gorleben waren nach Lage der Dinge erfolgreich. Sie sind Vorbild und das macht den Gegnern Mut. In diesem Zusammenhang sei an jüngste Äußerungen der Bundesumweltministerin Barbara  Hendricks erinnert, die den Einsatz der Bürger gegen den Standort Gorleben lobte. Dieser Einsatz war alles andere als friedlich. Die Bilder von gewalttätigen Protesten prägten die Berichterstattungen.

Langfristige Zwischenlagerung

Das Ende der Einlagerung radioaktiver Abfälle in das geplante Endlager erwarten Mitglieder der Kommission nach FAZ-Angaben (3) erst „zwischen 2075 und 2130“. Folglich sind abgebrannte Brennelemente und Glaskokillen für eine Zeit von heute ab gerechnet weitere 59 bis 115 Jahre zwischenzulagern. Dieser Zeitraum überschreitet die geplanten Zwischenlagerzeiten um Jahrzehnte. Die Zwischenlagerung mutiert zum  Dauerzustand. Die atomrechtlichen Genehmigungen sind für die Zwischenlagerungen auf 40 Jahre befristet. Fristverlängerungen sind unausweichlich. Der Vorsitzende der Entsorgungskommission warnte gar vor der Gefahr der Freisetzung großer Mengen Radioaktivität etwa durch Krieg oder Terrorismus (3) bei oberirdischer Lagerung.

Fazit

Dem bestuntersuchten, aussichtsreichen Untersuchungsbergwerk am Standort Gorleben wird ein „Dornröschenschlaf“ verordnet, ähnlichen einem gesunden Patienten, der auf unbestimmte Zeit in ein künstliches Koma versetzt wird.

Der Kommissionsbericht, wäre er in den 70er Jahren erstellt worden und der ihm zu Grunde liegende überparteiliche Konsens über die Grundsätze der Standortauswahl, hätten der Endlagerplanung zu jener Zeit durchaus effektive Dienste erweisen können. Sämtliche Aspekte der Endlagerung werden grundlegend behandelt. So aber ist den Politikern der Vorwurf zu machen, dass sie mit dem Neubeginn der Standortsuche und dem hierfür ursächlichen Standortauswahlgesetz (StandAG) gewaltig auf Zeit spielen wollen. Wird das Gesetz das Endlagervorhaben in überschaubarer Zeit voranbringen? Nein. Dieser Konsens, zumal der überparteiliche Konsens, wird sich nach aller Erfahrung recht schnell als brüchig erweisen. Politiker wollen (wieder) gewählt werden und dann wird sich erweisen, wer zu ausgewählten Standorten steht und vor Ort dies politisch durchsteht. Bereits in der nächsten Phase, der Anpassung des StandAG an die Empfehlungen der Endlagerkommission, der rechtlichen Normierung des Auswahlverfahrens sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung, wird sich zeigen, ob der politische Konsens von Dauer ist. Bayern und Sachsen sind bereits mit der Erkenntnis vorgeprescht, sie würden nicht über geeignete Gesteinsformationen verfügen. Das „Schwarze Peter Spiel“ zwischen den Ländern hat also bereits begonnen. Die von der Kommission geforderte Bedingung, dass bei allen Parteien die Bereitschaft bestehen müsse, sich auf eine neue gesellschaftliche Konfliktkultur einzulassen und sich dabei aber stets am Prinzip einer konstruktiven Konfliktbearbeitung zu orientieren, ist illusorisch.

Sämtliche operativen Tätigkeiten der langfristigen Zwischenlagerung, gegebenenfalls der Abfallkonditionierung sowie Planung, Errichtung und Betrieb des Endlagers sollen der neu zu gründenden Bundesgesellschaft für Endlagerung – also einer staatlichen Einrichtung –  übertragen und bisher auf diesem Sektor tätige Unternehmen aufgekauft werden. Ob dieser Schritt aus der Sicht Kosten und Zeit ein vorteilhafter sein wird, sei dahin gestellt. Die Negativerfahrungen mit den derzeit in staatlicher Verantwortung errichteten Großprojekten in Deutschland (z.B. Berliner Flughafen) begründen erhebliche Zweifel.  Auch die immer wieder hinaus geschobene Fertigstellung des Endlagers Konrad  sollte Warnung genug sein. Ein Großprojekt wie die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gehört in die Verantwortung eines Generalunternehmers mit industrieller vorzugsweise bergmännischer Erfahrung. Spätestens bei der endlagergerechten „Verpackung“ abgebrannter Brennelemente  wird die Gesellschaft und damit der Staat mit nuklearem Material im Sinne des Atomgesetzes umgehen und dafür eine nukleare Anlage planen, errichten und betreiben müssen. Auch dafür muss ein Standort gefunden werden! Zwar existiert mit der Pilotkonditionierungsanlage am Standort Gorleben eine bislang ungenutzte Einrichtung für die endlagergerechte Verpackung der Brennelemente beziehungsweise der Brennstäbe. Diese Art der Verpackung aber war für die Endlagerung in Salzgestein vorgesehen. Bei anderer Endlagerformation wird diese Verpackungsart wohl nicht zum Einsatz kommen. Zudem ist fraglich, ob zum Zeitpunkt der Verpackung die vorhandene Anlage noch die dann geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Genehmigung von und Aufsicht über Tätigkeiten der Gesellschaft werden dem neuen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit übertragen. Mit der Leitung wurde kürzlich eine Person betraut, die sich seit 18 Jahren gegen die Standorterkundung Gorleben ausgesprochen hat. Kein Vertrauen erweckender Akt, der von der Bundesumweltministerin vollzogen wurde.

Die Empfehlung zur Rückholbarkeit sollte angesichts höchstrichterlicher Entscheidung und im Hinblick auf uneingeschränkte Sicherheit der Endlagerung nochmals überdacht werden.

Ob das StandAG die nächsten zehn Legislaturperioden überdauern wird, ist nicht vorhersehbar. Völlig neue, heute noch nicht absehbare technische wie politische Entwicklungen in dieser Zeit lassen aber einen unveränderten Bestand eher unwahrscheinlich annehmen. Durch Transparenz und Beteiligung Einvernehmen mit Bürgern zu erreichen ist Kernstück des StandAG und des  Kommissionsberichtes. Scheitert das Einvernehmen, dann scheitert auch die Standortfindung und damit das Endlagervorhaben. Die Endlagersuche in Schweden und in der Schweiz mag als Vorbild gedient haben, auf Deutschland ist es nicht übertragbar. Der richtige Zeitpunkt für Offenheit und Ehrlichkeit wurde verpasst. Die Politik hätte zur rechten Zeit den Mut und den Willen haben müssen, auch gegen Widerstände und Empörungen ihr Endlagervorhaben überzeugend zu gestalten. Das ist nicht nur unterblieben, es wurde über Jahre politisch zerredet. Das StandAG wird auch mit den von der Kommission gegebenen Empfehlungen Bürgerproteste nach bisherigen Erfahrungen nicht verhindern. Die Sondervoten im Kommissionsbericht sind in dieser Hinsicht ein klares Signal. 

(1)  Stefan Weber, Vortrag „Die neue Endlagersuche und Stand der Arbeiten der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“, Berlin Oktober 2014

(2)  BfS Konzeptionelle und sicherheitstechnische Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wirtgesteine im Vergleich. Synthesebericht. Salzgitter, 4.11.2005

(3)  Frankfurter Allgemeine Zeitung, „Atommüll-Endlagerung nicht mehr in diesem Jahrhundert“, 20.04.2015

(4) Interview (Teil I) in  atw Vol. 61 (2016), S.517ff, „Generationsaufgabe Endlagerung – eine Kommission plant für die Zukunft“




Darf der Strom bald nur noch gendergerecht aus der Steckdose kommen?

Strom ist auch ein Mittel, welches man für viele Arbeiten braucht – und ausgerechnet er hat den absolut diskriminierenden, männlichen Artikel vor sich. Ganz ehrlich, aufgefallen ist es dem Autor bisher nie wirklich – dazu fehlt wohl das vorausschauende, gender-soziologische Bewusstsein. Aber wenn man „der Strom“ genauer betrachtet, muss etwas dran sein: Der alte Wotan und der Thor schwangen den Hammer, wenn der Strom blitzte; der alte Zeus schleuderte Blitze geradezu mit Begeisterung und der Gott des Alten Testaments meldete sich ebenfalls häufig mit Blitz und Donner.
Der Strom und seine Wirkung stehen in der Mythologie demnach eindeutig für Kraft und männlich orientierte Überlegenheit.

Es ist also DER LINKEN zu verdanken, dass zumindest das Amtsdeutsch vielleicht bald solche Nomen vom äußerst diskriminierenden, maskulinen Artikeln befreit.

Der / die RatschlagIn:

Wer sich schon mal vorbeugend an die kommenden, politischen, mehrfach-Ampelkoalitionen anpassen will, verwende deshalb nur noch die gendergerechte Bezeichnungen für den Strom welcher da lauten sollte: der / die Stromin

… ansonsten läuft man irgendwann Gefahr, beim Verplappern noch Strafe wegen Diskriminierung bezahlen zu müssen.

Nach den LINKEN führt das zur sozial gerechten Gesellschaft. Dort, wo DIE LINKE einst her kam, war das so: Verordnete Sprache musste viele Mängel ersetzen und es hieß, das wäre die gerechte Gesellschaft.

Der Antrag

Die Linke RV-109/2016 1: [1] Gendergerechte Sprache – Teil 1: Für Arbeitsgeräte/-mittel, anzuwenden im Sprachgebrauch der Gremien aller Arbeitsbereiche der Stadt Flensburg. Antrag der Ratsfraktion Die Linke

 Antrag: 

 

 Link [1]

 Ab sofort werden Arbeitsgeräte/-mittel aus allen Arbeitsbereichen der Stadt Flensburg genderneutral bezeichnet. Dies gilt insbesondere für grammatisch mit maskulinem Artikel („der“) bezeichnete Arbeitsgeräte/-mittel: • Bezeichnungen, die Berufsbezeichnungen nachgebildet sind: der/die ScannerIn, der/die ComputerIn, der/die BleistiftanspitzerIn, der/die KopiererIn, der/die StaubsaugerIn usw. • weitere Bezeichnungen sollten bestehenden Doppelformen kreativ nachgebildet werden: der/die Papierkorb/-körbin, der/die Briefkopf/-köpfin, der/die AbfalleimerIn usw.

Ausgenommen davon sind Nomen,.. • die mit einem Nominalisierungssuffix (-keit, -heit, -ung usw., insbesondere wenn sie dabei den femininen Artikel „die“ tragen) gebildet werden, z.B. die Sitzung, die Tagesordnung usw. • die grammatisch einen neutralen Artikel („das“) tragen: das Papier, das Dokument usw. • die einen Ort bezeichnen (der Flur, die Kantine, die X. Etage, der Wartebereich usw.)

Begründung:
Es ist im Sinne einer sozial gerechten und antidiskriminerenden Gesellschaft nicht hinzunehmen, dass Nomen, die ein Arbeitsgerät/-mittel bezeichnen, häufig nur mit maskulinen Artikeln gebraucht werden. Dies verlängert die patriarchalische Gewohnheit, dass menschliche, mechanische oder technologische Arbeitsleistung als überwiegend "männlich" charakterisiert wird. Auch im Bereich der modernen Technologie werden viele dieser Nomen noch immer mit einem "männlichen" Artikel verwendet. – Im Sinne eines genderneutralen bzw. alle Gendertypen umfassenden Sprache ist daher eine Doppelform anzuwenden. Dies hat für die mündliche und schriftliche Sprache in allen Bereichen der Verwaltung sowie der Kommunalpolitik der Stadt Flensburg zu gelten.

  Link [1]

Quellen

[1]
Die Linke RV-109/2016 1. Ergänzung Beschlussvorlage:  Gendergerechte Sprache – Teil 1: Für Arbeitsgeräte/-mittel, anzuwenden im Sprachgebrauch der Gremien aller Arbeitsbereiche der Stadt Flensburg Antrag der Ratsfraktion Die Linke
https://ratsinfo.flensburg.de/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok4KfyIfuCWt8Ur4Ri2Pe-Hd.CYt8Wm5Sm4LeyGavEZs9Tn8Sr1Ni1MbyIar9Ur8Si3RgzGhuHcGJ/Beschlussvorlage_LINKE_RV-109-2016_1.–Ergaenzung.pdf




Kein sicherer Untergang – Klimamodelle können aus systematischen Gründen die Zukunft nicht berechnen.

Bild rechts: Dr. Pat Frank bei seinem Vortrag. Bild: Screenshot aus dem Video

1. Die allgegenwärtigen Klimamodelle

Dr. Frank beginnt mit einer schönen Wortwahl: „Klimamodelle sind das schlagende Herz des modernen Wahnsinns um CO2“. Er wiederholt, dass das IPCC sagte „es ist extrem wahrscheinlich, dass menschlicher Einfluss die dominante Ursache für die beobachtete Erwärmung seit Mitte des 20. Jahrhunderts ist“. Dies ist eine „Konsens“-Schlussfolgerung, die von vielen wissenschaftlichen Institutionen und Universitäten [und natürlich Medien und Politik! Anm. d. Übers.] übernommen worden ist. Nichtsdestotrotz – wenn es darum geht, die zukünftige Erwärmung vorherzusagen, sieht es schon gar nicht mehr so toll aus:

Diese Abbildung aus dem AR 5 zeigt, dass beim RCP 8.5-Szenario die Unsicherheit von 2300 Erwärmung [?] (w.r. Zu vorindustriellen Zeiten) möglicherweise über 12°C beträgt. Dieser enorme Spread der Ergebnisse einer sehr großen Zahl von Modellen ist das verräterischste Anzeichen ihrer geringen Zuverlässigkeit. Dabei enthält diese große Unsicherheit noch nicht einmal die Fehler der individuellen Modelle und deren Fortpflanzung, wenn zukünftige Temperaturen Schritt für Schritt berechnet werden. Wirklich erstaunlich ist, dass keine veröffentlichte Studie diese Fehlerfortpflanzung durch die GCM-Projektionen anspricht, welche folglich also als unbekannt gelistet werden muss.

2. Ein Modell von Modellen

Dr. Frank erinnert daran, dass alle Modelle essentiell eine lineare Abhängigkeit der Erwärmung annehmen sowie der Änderung des Strahlungsantriebes während des Berechnungs-Schrittes. Er führt ein einfaches „Modell von Modellen“ ein und vergleicht das Ergebnis mit denen der Supercomputer-Modelle:

Später wird ein Zusatz-Term von 4 hinzugefügt, bevor die rechte Klammer geschlossen wird. Vergleicht man das Ergebnis dieses „Frank-Modells“ mit den GCMs, muss man überrascht sein, wie gut es bei diesem Vergleich abschneidet:


Die Linien repräsentieren das Ergebnis des „Frank-Modells“, die Punkte jene der verschiedenen GCM-Prophezeiungen (Grundlage ist HadCRUT3). Das außerordentlich gute Ergebnis gestattet Dr. Frank die Aussage: „Falls man die auf Supercomputern laufenden Projektionen duplizieren möchte, kann man das auch mit einem einfachen Taschenrechner tun“.

3. Wolken, der Elefant im Raum

Der Einfluss von Wolken auf die globale Temperatur ist enorm. Global nimmt man an, dass ihre Auswirkungen zu einer Abkühlung um 25 W/m² führen mit einer jährlichen Unsicherheit in den GCMs von ± 4 W/m². Diese Zahl muss verglichen werden mit dem Konsens-Wert der anthropogen erzeugten Treibhausgase von 2,8 W/m² seit dem Jahr 1900. Daher schluckt die Unsicherheit durch die Wolken ganz einfach die vermeintliche anthropogene Erwärmung. Normalerweise nimmt man an, dass die Fehler in den Modellen zufällig sind, so dass sie sich zumindest teilweise mit etwas Glück gegenseitig aufheben. Dr. Frank zeigt, dass nichts weiter von der Wahrheit entfernt sein kann: die Fehler der Modelle sind sehr stark korreliert (R > 0,95 für 12 und R > 0,5 für 46 Modelle).

Wie pflanzt sich diese Wolken-Unsicherheit fort durch das Berechnungs-Schema der GCMs?

Die jährliche Unsicherheit von 4 W/m² setzt sich von Schritt zu Schritt fort, und die resultierende Unsicherheit ist die Quadratwurzel der (Summe von Quadraten der individuellen Fehler):


Das Ergebnis ist eine zunehmende Unsicherheit, die sich bis zu 13°C aufschaukelt, wenn man die prophezeite Erwärmung bis zum Jahr 2100 zugrundelegt:

Diese Erwärmungsrate liegt eindeutig „außerhalb jedweder physikalischen Möglichkeit“; die Temperatur-Projektionen selbst der fortschrittlichsten Modelle werden bedeutungslos, falls die Wolken-Unsicherheit angemessen angewendet wird.

3. Schlussfolgerung

Was können die Klimamodelle als Vorhersage-Tools liefern: Die folgende Folie macht es kristallklar:

[Bildinschriften: Am Ende der Reise

Die Projektions-Unsicherheit wächst viel schneller als jedwedes GHG-Signal.

Große systematische Fehler machen die Projektionen der zukünftigen Temperaturen auf der Erde vollständig unzuverlässig.

Was zeigen die Modelle hinsichtlich der zukünftigen globalen Mitteltemperatur? Gar nichts!

Was zeigen die Modelle hinsichtlich eines anthropogenen GHG-Fingerabdrucks bzgl. des terrestrischen Klimas? Gar nichts!]

Haben unsere Politiker, die vor Begeisterung von einem Fuß auf den anderen springen, um den Paris-Vertrag zu unterzeichnen, auch den blassesten Schimmer von diesem Unsicherheits-Problem?

Link: https://meteolcd.wordpress.com/2016/09/04/no-certain-doom/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

Und hier jetzt das oben verlinkte Video: Video (leider nur in Englisch) von Pat Frank (Juli 10, 2016, Omaha, Nebraska.) als Ergänzung zu den im Beitrag behandelten immensen Unsicherheiten, die den historischen Temperaturdaten zwangsläufig und unabänderlich innewohnen. (Details dazu u. hier und hier und hier) Im Video zeigt der Vortragende unmissverständlich und unwiderlegbar auf, dass bei Anwendung der Fehlertheorie mit ihrem Fehlerforpflanzungsgesetz jegliche Klima-Modellaussage völlig bedeutungslos wird. Weil ihre berechneten Änderungen z.B. der Temperatur, z.B. allein auf Grund der ungenauen Kenntnis der Wolkenbedeckung 140 mal kleiner ist als die unvermeidbare Unsicherheit, die aufgrund des Gesetzes der Fehlerfortpflanzung zwangsläufig entsteht. Und der Fehler durch die Wolkenbedeckung ist nur einer von vielen Fehlern.

Anmerkung: Die Folien wurden nach Rücksprache mit Dr. Frank Anfang August 16 aktualisiert




Ursache für einen Blackout in einem ganzen Bundesstaat in Südaustralien: völlig verfehlte Klimawandel-Energie-Politik

Der Verlust verfügbarer Energie mittels Überlandleitungen, die Strom aus anderen [Aus-]Bundesstaaten liefern, und die falsche Klimawandel-Energie-Politik nach der erzwungenen Schließung der Kohlekraftwerke des Staates, um den Verbrauch erneuerbarer Energie anzukurbeln, führten zu diesem jüngsten Energie-Debakel.

Im Juli dieses Jahres schrammte der Staat bereits haarscharf an Blackouts vorbei, als reduzierte Stromzuflüsse von außerhalb gewaltige und kostspielige Zukäufe dringend benötigter Energie erforderlich machten, um die Zuverlässigkeit des Systems wiederherzustellen (hier).

Die erzwungene Schließung in Betrieb befindlicher Kohlekraftwerke und der verordnete Mehrverbrauch von Erneuerbaren hatte die Energiekosten für Verbraucher wegen des Verlustes billiger Kraftwerke deutlich steigen lassen, und zwar wegen des zunehmenden Verbrauches kostspieliger erneuerbarer Energie, welcher auch den Betrieb teurerer Gaskraftwerke als Backup erfordert. Diese Kosten wurden vor den Verbrauchern verborgen gehalten (hier).

Hinwendung zu Erneuerbaren bedroht die Energieversorgung

Haushalte werden ultimativ zahlen müssen, um die Ziele bzgl. erneuerbarer Energie zu erreichen. Bild: Andreas Hermsdorf /pixelio.de

Weil es nicht gelingt, diese Kosten vollständig festzusetzen, ist es faktisch eine Subvention für diese Arten der Erzeugung. Allerdings bringt es die Klimawandel-Politik zuwege, Emissionen mit Preisen zu versehen – die Transition wird Geld kosten.

Die Kosten entstehen durch das Ersetzen bestehender Kraftwerke wir Kohle, welche Strom zu etwa 50 Dollar pro Megawattstunde erzeugen. Die vorzeitige Schließung und die Ersatz derselben durch irgendeine Kombination von Gas-, Wind- oder Solarkraftwerken erzeugt Strom für rund 80 bis 100 Dollar pro Megawattstunde“.

Der staatsweite Stromausfall vom 28. September stellt eindeutig Herausforderungen für Klimawandel-Politik-Initiativen dar, welche verantwortlich sind für dieses Stromverfügbarkeits- und Hochpreis-Debakel, und welche die Energieversorgung für die gesamte Region aufs Spiel gesetzt hatten (hier und hier).

Die jüngste Bedrohung der Energieversorgung in Südaustralien, welcher die Staatsregierung dazu brachte, ein bereits still gelegtes Kraftwerk wieder anzufahren, um potentielle Störungen zu vermeiden, ist eine Warnung, dass das „Spitzen“-Level der Versorgung mit erneuerbarer Energie bereits erreicht sein könnte.

In einem am Sonntag veröffentlichten Bericht argumentiert das Grattan Institute, dass die Entkoppelung der Klimawandel-Politik und der Energiemärkte eine klare Bedrohung der Energiesicherheit darstellt. Die jüngsten Schwierigkeiten in Südaustralien werden als Warnung angeführt, die der Vorfall für die Energiesicherheit in anderen Staaten bedeutet“.

Unglücklicherweise hat Gouverneur Brown den US-Staat Kalifornien auf den gleichen Weg geführt wie die australische Regierung den AUS-Bundesstaat Südaustralien, wo die gegenwärtige und zukünftige Energieversorgung der Staaten abhängig ist von gewaltigen Energie-Importen aus benachbarten Staaten, welche ein Drittel zur Stromversorgung von Kalifornien beitragen. [Und wie ist das mit den Nachbarstaaten Deutschlands? Anm. d. Übers.]

Anders als noch vor einem Jahrzehnt, als diese Energie-Importe von Überlegungen getrieben waren, die Energiekosten zu senken, ist der heutige Energie-Import absolut unabdingbar für den Erhalt der Sicherheit des Stromsystems.

Link: https://wattsupwiththat.com/2016/09/28/entire-state-of-south-australia-has-power-black-out-because-of-flawed-climate-change-energy-policy/

Nun, einige Tage später scheint sich zu bestätigen, was zunächst nur vermutet werden konnte. Der abrupte Lastwechsel der Windkraftwerke der Snowtown Windfarm konnte durch die gasbefeuerten Puffergeneratoren nicht mehr ausgeglichen werden. Der landesweite Blackout war die Folge. Details hier

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Hier kann man nachlesen, was die Frankfurter Allgemeine Zeitung dazu schreibt. Ähnlichkeiten mit dem übersetzten Beitrag oben sind rein zufällig. Immerhin, der letzte kleine Satz gibt einen kleinen Hinweis.

Ansonsten herrscht im deutschen Blätterwald ziemlich dröhnendes Schweigen dazu. In der angelsächsischen Blogosphäre schlägt der Vorgang jedoch hohe Wellen, wie die folgenden Beiträge und Links zeigen. So hat Jo Nova hat zu diesem Thema mehrere Aktualisierungen:

Der gesamte Bundesstaat South Australia nach einem Gewitter ohne Strom

1,7 Millionen Bewohner in South Australia waren ohne Strom.

Getwittert vom Country Fire Service @CFSAlerts

Ein Gewittersturm schlug zu, vielleicht der Schlimmste seit 50 Jahren, mit Böen von 90 bis 140 km/h. Berichten zufolge wurde Jedermann nahegelegt, Radio zu hören und zu hause zu bleiben. Zum Blackout kam es um 16.30 Uhr Ortszeit. Aktualisierung: Für einige Wenige kommt die Stromversorgung wieder in Gang, aber es werden Fragen gestellt hinsichtlich des Staates, der mehr erneuerbare Energie hat als jedes andere Land auf der Welt. Siehe die folgenden Aktualisierungen. Es sieht deutlich nach einem Management-Desaster aus. Will man Ersatz durch Taschenlampen?

Wie lange wird es dauern, bis jemand diesen Vorgang dem Klimawandel in die Schuhe schiebt?

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Aktualisierung 1: Bingo! Es dauerte gerade mal 5 Stunden, bis Will Steffen behauptet, dass das Ganze „durch den Klimawandel verursacht ist“:

[Will Steffen is Executive Director of the Climate Change Institute at the Australian National University (ANU) in Canberra, and a Senior Research Fellow at the Stockholm Resilience Centre, Sweden. Mehr. Anm. d. Übers.]

Zu Stürmen wie demjenigen, der das Stromnetz von South Australia hat zusammenbrechen lassen, kommt es in einer wärmeren und feuchteren Atmosphäre“, sagte Prof. Will Steffen vom Climate Council. „Diese Bedingungen, getrieben vom Klimawandel, intensiviert wahrscheinlich Stürme wie den in South Australia. Die Australier werden jetzt gerade vom Klimawandel betroffen. Die Atmosphäre enthält mehr Energie als vor 70 Jahren. … Dies ist ein Vorspiel zu einer verstörenden Zukunft“

Da spielt es keine Rolle, dass es vor 50 Jahren zu einem noch viel schlimmeren Sturm gekommen war. War das auch ein Vorspiel, Will? 50 Jahre mit besserem Wetter.

Medizinmänner [Witchdoctors] sind schamlos.

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Aktualisierung 2: Es liegt an der hohen Abhängigkeit von Erneuerbaren

Der Premierminister sagt „Nein!“ (wen überrascht das?)

Mr. Weatherill sagte, das System funktioniere wie geplant, und er wies Vorwürfe zurück, dass er [der Stromausfall] die Folge des hohen Verbrauchs von Windenergie in South Australia (SA) war (hier) oder die Entscheidung, Kohlekraftwerke zu schließen.

Aber Andere sagen, dass die Abhängigkeit von Erneuerbaren das Netzwerk komplexer und weniger zuverlässig gemacht habe. Zum Beispiel hier bei der GWPF.

Das Ereignis wird sicherlich die Debatte um die hohe Abhängigkeit des Staates von erneuerbarer Energie neu entfachen, welche die Schließung unrentabler Kraftwerke erzwungen hatte, was das Stromnetz in SA immer mehr belastete.

Anfang dieser Woche warnte das Grattan Institute, dass die hohe Abhängigkeit SAs von erneuerbaren Energiequellen den Staat anfällig für Störungen macht (hier). Es verwies auf die Tatsache, dass während das Ziel bzgl. erneuerbarer Energie den Ausbau von Wind und Solar vorangebracht habe, dies das Potential hat, die Versorgungssicherheit zu einem bezahlbaren Preis zu unterminieren, weil es die Schließung ineffizienter Kraftwerke erzwingt ohne die Konstruktion notwendiger neuer Versorgungsquellen voranzubringen.

Diese Themen haben jedoch nichts mit den Problemen zu tun, mit denen sich SA derzeit herumschlägt. Aber durch die zunehmende Komplexität des Strom-Netzwerkes, das mit weit auseinanderliegenden Standorten von Stromerzeugern wie Windparks in abgelegenen Standorten zu kämpfen hat anstatt mit einer kleinen Anzahl großer Kraftwerke, bedeutet, dass in Zeiten harter Beanspruchung wie etwa durch extreme Wetterereignisse, zu denen es in SA am Mittwoch gekommen war, es länger dauern kann, bis eine Lösung gefunden ist.

South Australia ist stärker von erneuerbarer Energie abhängig als jedes andere Gebiet in der entwickelten Welt.

Es hätte nichts gebracht, wenn wie üblich Windturbinen in Zeiten starker Winde abgeregelt worden wären.

Weitere Aktualisierungen: [siehe im Original; Link unten. Anm. d. Übers.]

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Aktualisierung 3: Es gibt Backup-Energie, aber braucht das System ein „reset“? (hier)

Wir erfahren sicher nicht die ganze Story. Generatoren funktionieren, die Ausgleichsleitungen sind verbunden, aber das System wurde möglicherweise zum „Schutz des Netzwerkes“ geschlossen? Dies sind nicht die Worte von jemandem, der einfache Sturmschäden beschreibt und abwiegelt. Hmm?

„Die Energieversorgungs-Einrichtungen bleiben intakt. Zu diesem Zeitpunkt scheint es keine Schäden mit der Ausgleichsleitung nach Victoria gegeben zu haben“, sagte Paul Roberts vom SA Power Network. „Wir untersuchen, ob eine Netzwerk-Abschaltung [network shutdown] als Schutzmaßnahme die Ursache gewesen sein könnte.

Wir glauben – und dies ist nur eine Vorab-Information – dass es einige Probleme mit der Ausgleichsleitung gegeben haben könnte, aber ich glaube, dass die Abschaltung des staatlichen Energiesystems eine Schutzmaßnahme war. Es bedeutet, dass wir keinerlei Strom von Generatoren erhalten, die in der Lage sind, Generatoren zu versorgen“.

South Australia verfügt doch bestimmt über eine Art Backup-Energie, oder?

Nun, das ist so, aber dieses System braucht ein Reset.

Es gibt eine Reihe von Backup-Generatoren“, sagte Premier Weatherill. „Die Energieversorgung wird wiederhergestellt, aber wie viele Stunden das dauert ist etwas, das wir jetzt noch nicht wissen“.

Link: http://joannenova.com.au/2016/09/entire-state-of-south-australia-without-electricity-as-storm-hits/

Wie oben schon erwähnt, es schlägt hohe Wellen. Es gibt nämlich noch weitere Links zu diesem Thema:

https://au.finance.yahoo.com/news/pm-blasts-unrealistic-renewable-targets-022257544.html

https://au.finance.yahoo.com/news/sa-blackout-paralyses-whyalla-steelworks-073513998.html

https://au.finance.yahoo.com/news/blackout-blame-reignites-renewables-debate-063219497.html

https://au.finance.yahoo.com/news/sa-blackout-hits-businesses-big-044131429.html

Alles übersetzt von Chris Frey EIKE

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Und zu guter Letzt: Man lasse sich mal vor diesem Hintergrund das neueste Papier der Grünen in D auf der Zunge zergehen:

Related Files




Trump benennt Energie-Experten vom CEI* als „EPA-Abwicklungs-Manager“

Bild rechts: Myron Ebell – Quelle Competitive Enterprise Institute.

Trump benennt Top-Klimarealisten als Leiter der Abwicklung der EPA

Die Benennung von Myron Ebell bedeutet, dass Trump eine drastische Neuausrichtung der Klimapolitik plant. Er hat einen der bekanntesten Klimarealisten als Leiter seines EPA Transition Teams berufen, wie aus zwei Quellen im Umkreis der Kampagne verlautet.

Myron Ebell ist Direktor des Center for Energy and Environment an der konservativen Denkfabrik Competitive Enterprise Institute CEI. Er ist die Speerspitze von Trumps Abwicklungsplänen für die EPA.

Das Trump-Team hat auch Leiter seines Energie- (DOE) und seines Innenministeriums aufgelistet. Der republikanische Energie-Lobbyist Mike McKenna leitet das DOE-Team; der ehemalige Verwaltungsbeamte des Innenministeriums David Bernhardt ist führend in den Bemühungen für jene Agentur.

Ebell ist eine bekannte und polarisierende Figur im Bereich Energie und Umwelt. Seine Teilnahme an der Abwicklung der EPA signalisiert, dass Trump danach trachtet, die Klimapolitik drastisch neu zu ordnen, die die Agentur unter der Obama-Regierung verfolgt hat. Ebells Rolle wird vermutlich Umweltaktivisten und die Demokraten erzürnen, Kritikern von Obamas Klimagesetzen aber sehr entgegenkommen.

In einer Biographie, die er bei einer Anhörung vor dem Kongress übermittelte, listete Ebell auf, dass er im „Field Guide to Climate Criminals“ von Greenpeace [etwa: Auflistung von Klima-Kriminellen] an führender Stelle genannt worden war, von Rolling Stone als „Betrüger“ bzgl. globaler Erwärmung synchronisiert. Außerdem war er Zielscheibe einer Bewegung, das Britische Unterhaus zu bewerten, nachdem Ebell den Leitenden Wissenschaftlichen Berater von UK wegen seiner Standpunkte zur globalen Erwärmung kritisiert hatte.

Mehr: http://www.scientificamerican.com/article/trump-picks-top-climate-skeptic-to-lead-epa-transition/

Im Klartext, ich denke, dass die EPA der USA aufgelöst werden sollte. Die offensichtliche Kaperung der EPA durch grüne Aktivisten (hier) und ihre völlige Missachtung der Schäden, die ihre Maßnahmen anrichten, kommen der Definition einer übermächtigen Ansammlung von Bürokraten sehr nahe, die man von ihren Pflichten entbinden sollte – um die totale Inkompetenz der EPA (hier) bei tatsächlichen Umweltproblemen nicht zu erwähnen.

Allerdings ist es ein guter Anfang, die Leitung einer „Abwicklung“ jemandem auf der Hitliste von Greenpeace anzuvertrauen.

Link: https://wattsupwiththat.com/2016/09/28/trump-names-cei-energy-director-as-epa-transition-manager/

Übersetzt von Chris Frey EIKE