DAS EEG Wettbewerbswidrig – Verfassungswidrig – Europarechtswidrig ?

 

Für den neutralen Beobachter bleibt die schockierende Frage unbeantwortet, warum sich bisher keine Partei, keine Organisation, kein Gremium und keine Firma gefunden hat, dieses Gesetz mit seinen immensen negativen Folgen für die Sicherheit unserer Stromversorgung bei gleichzeitig gewaltigen Lasten die den Verbrauchern aufgebürdet werden,  den zuständigen Gerichten zur Überprüfung in diesen Rechtskategorien vorzulegen. Das aber ist spätestens nach Vorlage dieser Gutachten überfällig.

Zusammenfassung aus dem Gutachten

des Finanzverfassungsrechts und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Sonderabgaben. Private werden in Abhängigkeit zum politisch gewollten Finanzvolumen für Gemeinwohlbelange willkürlich belastet, versehen mit einer Anpassungsermächtigung  für die Bundesnetzagentur zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Finanzflusses.

die Artikel 14, 12 GG und subsidiär Art. 2 des GG. Die Begründetheit des Eingriffs scheitert jeweils an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, da es mit Blick auf die Zielsetzung des EEG, mögliche Optionen, Alternativen und Umfang an der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Angemessenheit fehlt. Das Ziel Klima- und Umweltschutz rechtfertigt nicht jedes Mittel unabhängig von seiner Tauglichkeit. Im Übrigen ist der Eingriff in Grundrechte mit einem verfassungswidrigen Mittel – der unzulässigen Sonderabgabe EEG-Umlage – verfassungswidrig.

Bürger wird aufgehoben und die Ungleichheit der Letztverbraucher durch die Aufstockung der EEG-Umlage für Nichtprivilegierte zur Finanzierung von Privilegien noch gefördert.

geltende Rückwirkung der rechtsunverbindlichen Umweltbeihilfeleitlinien und die Anpassung des EEG 2014 an EU Vorgaben ändert nichts an der fehlenden Notifizierung für das EEG 2012

aus der Umlage.

Wirkung durch zahlreiche Förder- und Ausgleichsregelungen. Die Wettbewerbssituation nicht-privilegierter Letztverbraucher im Verhältnis zu Zuwendungsempfängern aus der EEG-Umlage auf horizontaler und vertikaler Marktebene kann und wird durch das EEG nicht berücksichtigt und gestattet Wettbewerbsvorteile durch Größe. 

Zum Gutachten im Einzelnen und seinen Ergebnissen

Auf den ersten Seiten der Gutachten werden die verwendeten Begriffe definiert und die Aufgabenstellung bezogen auf die jeweiligen Rechtsgebiete detaillierter beschrieben.  Die Ausgangslage wird sehr detailliert beschreiben, damit jeder Leser später dieselben Zahlen und Begrifflichkeiten nutzen muss. Danach wird schon die erste Schlussfolgerung gezogen (S7)

Die EEG-Umlage hat eine Finanzierungsfunktion mit Förderungs- und Ausgleichscharakter.

Im folgenden wird dann von den Autoren eine Typisierung der Umlage – ob Beitrag, Gebühr, Steuer oder Sonderabgabe vorgenommen und die gesetzlichen Bestimmungen und Definition für ihre sichere  Zuordnung benannt. Doch aufgrund der vielfältigen Mischformen bezogen auf die Typen oben, ist ihnen eine eindeutige Zuordnung oft nicht möglich. Deshalb wird schon auf S 14 der Verdacht formuliert:

Die EEG-Umlage könnte schon unter finanzverfassungsrechtlichen Aspekten unwirksam sein.

Diesem Verdacht wird mit Blick auf unsere Finanzverfassung  nach  Art. 104 A FF. GG nachgegangen. Z.B unter Prüfung nach folgenden Gesichtspunkten:

        Eine wesentliche Ausprägung rechtsstaatlicher Demokratie ist der fundamentale Grundsatz der Gleichheit der Bürger bei der Auferlegung öffentlicher Lasten i.S.v. Art. 3 GG.44Steuergerechtigkeit soll die Belastungsgleichheit aller Bürger gewährleisten.

       Die Erhebung einer Sonderabgabe steht im Gegensatz zu dem oben genannten Ziel der Belastungsgleichheit, sie wird nicht allen, sondern nur wenigen auferlegt. Aus diesem Grund bedarf es einer besonderen Begründung, warum die Gleichheit aller Bürger in diesem konkreten Belastungsfall aufgehoben werden kann. Es muss ein Abgrenzungskriterium zwischen Belasteten und Nicht-Belasteten geben, eine spezifische Interessenlage, die keine Gemeinschaftsaufgabe aller ist.

        

Um dann zum Schluss nach vielen Seiten des Abwägens von Pro und Kontra auf S 28 festzustellen:

Die EEG-Umlage ist eine öffentliche Abgabe mit wirtschaftslenkender Funktion

Und dann weiter (S 30)

Das EEG-Umlage Konto ist ein quasi-staatlicher Fonds, die EEG-Umlage eine öffentliche Abgabe

Als öffentliche Abgabe, für die nicht die Grundsätze der Finanzverfassung nach Art 104a ff. GG gilt, ist ihre Zulässigkeit an den Anforderungen an eine Sonderabgabe zu messen.

Um dann die nächste Frage zu beantworten

Ist die EEG-Umlage eine zulässige Form der Preisfestsetzung?

Die dann wie folgt festgestellt wird:

und später mit klaren Worten weiter:

Es handelt sich um einen Formenmissbrauch zur Refinanzierung gesetzlich gewollter Ziele.84 Die EEG- Umlage wird nicht zur Preisfestsetzung, nur weil der Gesetzgeber das Etikett Preisfestsetzung auf die EEG-Umlage klebt. Die EEG-Umlage ist keine Preisfestsetzungsform, sie hat ausschließlich eine Ausgleichs- und Förderungsfunktion ohne die Eigenschaften eines Preises. In diesem Sinne ist die Umlage nicht gerechtfertigt und das LG Chemnitz stellt zu vorschnell fest, es handele sich um eine zulässige Preisfestsetzung.

Und weiter unten (S 32) die Feststellung:

Die Gelder der EEG-Umlage sind staatliche Mittel, damit ist ihre Erhebung eine öffentliche Abgabe.

Um dann als Zwischenergebnis zu benennen

Zwischenergebnis (S 32)

Wenn die EEG-Umlage keine öffentliche Abgabe wäre und damit auch nicht den Anforderungen an eine Sonderabgabe genügen müsste, dann hätte der Gesetzgeber eine Abgabe sui generis geschaffen, mit der er willkürlich – unabhängig von Finanzverfassung und Rechtsprechung – Gemeinwohlaufgaben finanzieren könnte. Er hätte erfolgreich, aber entgegen der Rechtsprechung des BVerfG, eine formale Eigenschaft – wie die nicht gegebene Haushaltswirksamkeit – zu nutzen versucht, um einen unzulässigen materiellen Spielraum zu gewinnen, der die Belastungsgleichheit aller Bürger in einem Rechtsstaat preisgibt entgegen der Rechtsauffassung des BVerfG.91

Um dann festzustellen

Übertragen auf die EEG-Umlage ist zu folgern, dass die Bezeichnung und Organisation der EEG-Umlage nichts über ihre Qualifizierung aussagt, sondern allein die materielle Ausgestaltung sie zu einer öffentlich-rechtlichen Abgabe macht.94

Dann gehen die Autoren mit gleicher Akribie der Frage nach:

IST DIE EEG-UMLAGE EINE ZULÄSSIGE SONDERABGABE?

Und kommen zu der Schlussfolgerung (S 35) zu gelangen

 

Auch die Prüfung des nächsten Kriteriums nämlich der „Belastung einer homogenen Gruppe“ wird nach ausführlicher Prüfung negativ beantwortet. S 36

Die EEG-Umlage ist auch mangels Belastung einer homogenen Gruppe nicht zulässig.

Um dann für das gesamte Kapitel 2 zur Prüfung der Finanzverfassungsmäßigkeit das Ergebnis wie folgt zu formulieren

ERGEBNIS

Die EEG-Umlage ist als öffentliche Abgabe zur Sicherstellung einer öffentlichen Aufgabenerfüllung eine unzulässige Sonderabgabe und damit verfassungswidrig, daran ändert auch das Urteil des BGH vom 25. Juni 2014109 zur EEG-Umlage nichts, wenn entsprechend dem Revisionsverfahren die Feststellungen der Tatsacheninstanzen einfach übernommen werden. Die Bemühungen des Gesetzgebers, die Umlage um den Tatbestand der Sonderabgabe herum zu konstruieren, ändern nichts an ihrer Typisierung als Sonderabgabe und den damit verbundenen engen kompetenzrechtlichen Grenzen, die nicht erfüllt sind.

 

Dann nehmen sich die Autoren die Prüfung Vereinbarkeit der EEG-Umlage mit den Grundrechten der Letztverbraucher (Kap. 3) vor. Um auf S 56 nach ausführlicher Würdigung alle Umstände zu dem Ergebnis zu gelangen

ERGEBNIS

Die EEG-Umlage ist ein unzulässiger Eingriff die die Grundrechte aus Art. 14, 12, 2 und 3 GG.

Die Rechtfertigung eines Eingriffs in diese Grundrechte scheitert bereits an der Ziel- und Zweckverfehlung des Eingriffs durch Erhebung und Verteilung der EEG-Umlage. Die pauschale Rechtfertigungshaltung der bisher in der Sache tätigen Gerichte ist angesichts der tatsächlichen Sachlage unverständlich.

Genauso sieht die Beantwortung der Frage (S 57) im Kapitel 4 nach der Vereinbarkeit des EEG mit Art. 107 /AEUV Verbot einer unzulässigen Beihilfe aus

 

Abstrahiert man die Frage der Technologieneutralität bei der Förderung von Anlagen zur Produktion von EE, dann erfüllen die Privilegierungen im EEG für stromintensive Unternehmen den Tatbestand einer Beihilfe nach Art. 107 I AEUV, die Förderung der EE-Anlagenbetreiber jedoch nicht.

Bei der Förderung der EE-Anlagenbetreiber fehlt es an der Begünstigung durch die staatlichen Hilfen in Form von Entgelten, Marktprämie oder Flexibilitätsprämie. Die Besondere Ausgleichregelung erfüllt dagegen alle Kriterien: Es werden durch staatliche Mittel besondere Unternehmen oder Produktionszweige begünstigt, so dass eine Wettbewerbsverfälschung auf dem Binnenmarkt droht. Die Besondere Ausgleichsregelung gem. §§ 40 ff. 2012 und §§ 60 ff. EEG 2014 ist daher eine Beihilfe i.S.v. Art. 107 I AEUV.

Und kommen nach weiterer Prüfung von evtl. Ausnahmeregelungen zu dem Schluss

Die Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen ist eine unzulässige Beihilfe gem. Art. 107 I AEUV. Die Ausgleichszahlungen an die Anlagenbetreiber von EE sind keine unzulässige Beihilfe gem. Art. 108 III AEUV wegen Verletzung der Notifizierungspflicht. Die Ausgleichzahlungen sind nicht notifizierungspflichtig, sie erfüllen das Tatbestandsmerkmal Begünstigung i.S.v. Art. 107 I AEUV nicht und sind allein aus diesem Grund keine Beihilfe.

Der Beschluss der EU-Kommission vom 23.Juli 2014 zum EEG 2014 ändert an diesen Feststellungen nichts. Verfahrensrechtlich liegt mit dem erfolgten Notifizierungsverfahren für das EEG 2014 eine zulässige Beihilfe vor, materiell jedoch nicht. Die Umweltbeihilfeleitlinien der EU-Kommission als inhaltliche (selbstentworfene) Orientierungshilfe im Notifizierungsverfahren sind politisch, nicht jedoch sachlich und primärechtskonform geprägt. Entsprechend ist die materielle Seite des EEG 2014 durch die Kommission beurteilt worden und macht aus demselben nicht eine zulässige Beihilfe im Lichte des Primärrechts.

Ergänzend ist festzustellen:

Beihilferechtlich sind die verminderte EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen und Eigenversorger nicht vergleichbar.

Um dann abschließend seitens der Autoren festzuhalten

Wurde das Beihilfeverfahren gegen Deutschland und das EEG 2012 eingestellt, würde sich die EU-Kommission europarechtswidrig verhalten und das Primärrecht brechen. Künftige Beihilfeverfahren wären der Lächerlichkeit preisgegeben, wenn man sie vergleichbaren Bedingungen folgen lassen würde:

ohne Meldung an die Kommission

Vergessen würde nur der Zweck der europäischen Beihilferegelung, nämlich die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt durch staatliche Hilfen. Eine Einstellung des Beihilfeverfahrens gegen Deutschland aufgrund des jetzt gefundenen Kompromisses für die EEGReform wurde eine entscheidende Säule des europäischen Wirtschaftsraumes wegsprengen und europaweiter Beihilfewillkür die Tür öffnen.

Auch bei der Prüfung der Vereinbarkeit des EEG mit dem Wettbewerbsrecht (ab S 81) kommen die Autoren zu einer negativen Feststellung , diese lautet z.B unter Rechtsfolgen (S 90)

RECHTSFOLGEN

Gegen das Kartellverbot verstoßende Vereinbarungen und Beschlüsse sind nach Art. 101 II AEUV grundsätzlich nichtig.297 Die Besondere Ausgleichsregelung verstößt gegen das Kartellrecht auf dem nationalen Markt und dem Binnenmarkt. Die Besondere Ausgleichsregelung ist wettbewerbswidrig und begünstigt Größen abhängig Bestandsanlagen jenseits von Verursacherprinzip und Klimazielen.

Das Gleiche gilt auch für die Förderung von Anlagenbetreibern. Die Festlegung von Anlagen, Förderbeträgen und Degression der Fördersätze ist statisch und technologiefixiert. Wettbewerbsverzerrungen entstehen zwischen Energieträgern, Anlagenherstellern, Anlagenbetreibern und Energievermarktern. Zusätzlich wird eine hohe Markteintrittsschranke zum EE Markt errichtet, die zwingend innovationsfeindlich wirken muss.

Um dann auf Seite 91 alle Ergebnisse zusammenfassend festzustellen: :

des Finanzverfassungsrechts und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Sonderabgaben. Private werden in Abhängigkeit zum politisch gewollten Finanzvolumen für Gemeinwohlbelange willkürlich belastet, versehen mit einer Anpassungsermächtigung  für die Bundesnetzagentur zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Finanzflusses.

die Artikel 14, 12 GG und subsidiär Art. 2 des GG. Die Begründetheit des Eingriffs scheitert jeweils an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, da es mit Blick auf die Zielsetzung des EEG, mögliche Optionen, Alternativen und Umfang an der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Angemessenheit fehlt. Das Ziel Klima- und Umweltschutz rechtfertigt nicht jedes Mittel unabhängig von seiner Tauglichkeit. Im Übrigen ist der Eingriff in Grundrechte mit einem verfassungswidrigen Mittel – der unzulässigen Sonderabgabe EEG-Umlage – verfassungswidrig.

Bürger wird aufgehoben und die Ungleichheit der Letztverbraucher durch die Aufstockung der EEG-Umlage für Nichtprivilegierte zur Finanzierung von Privilegien noch gefördert.

geltende Rückwirkung der rechtsunverbindlichen Umweltbeihilfeleitlinien und die Anpassung des EEG 2014 an EU Vorgaben ändert nichts an der fehlenden Notifizierung für das EEG 2012 außer die de facto Akzeptanz der Beihilfeeigenschaft der Ausgleichs- und Fördermaßnahmen aus der Umlage.

Wirkung durch zahlreiche Förder- und Ausgleichsregelungen. Die Wettbewerbssituation nicht-privilegierter Letztverbraucher im Verhältnis zu Zuwendungsempfängern aus der EEG-Umlage auf horizontaler und vertikaler Marktebene kann und wird durch das EEG nicht berücksichtigt und gestattet Wettbewerbsvorteile durch Größe.

außer Kraft gesetzt werden: Verursacherprinzip, Anreizfunktion, Technologieneutralität, Innovationsförderung.

zukünftiger Generationen wäre ihr gewiss.

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Sonnenfinsternis: Was haben Mister Spock und Agora Energiewende gemeinsam?

Wie macht man das? Ganz einfach, man kauft beizeiten, planbar bereitstellbare Elektroenergie aus den bekannt immer zuverlässig fossil betriebenen, aber medial verteufelten, Kraftwerken und erwartet den geplanten Einbruch der Solarenergie. Um ganz sicher zu gehen, werden große Stromverbraucher – wieder gegen teures Entgelt- aufgefordert (gezwungen) ihre Produktion für genau bestimmte Zeiten und Dauern stillzulegen. Die wichtigste Feststellung wurde jedoch öffentlich nicht diskutiert. Nämlich- dass wir ohne die unzuverlässige und extrem teure und damit völlig nutzlose Solarstromeinspeisung- die Sonnenfinsternis nur als gewohnt kosmisches Spektakel hätten zur Kenntnis nehmen dürfen. Die jetzt bewältigten geringen Probleme wären– dank präziser Planbarkeit- ohne sie gar nicht erst aufgetreten. Unser Autor Rolf Schuster hat sich die wahren Verhältnisse trotzdem näher angeschaut.

Von Rolf Schuster

Dieser Tage wurde wieder eine mediale Sau, ausgelöst durch eine Pressemeldung von Agora Energiewende.

Am 16.03.2015 veröffentlichte Agora Energiewende folgende Pressemeldung:

Studie: Das Stromsystem muss mit Situationen, wie sie am 20. März nur ausnahmsweise auftreten können, in 15 Jahren regelmäßig zurechtkommen

……………..

Die Sonnenfinsternis lässt sich bewältigen, weil sich die Stromnetzbetreiber frühzeitig vertraglich mit schnell zu- und abregelbarer Stromerzeugung ausgestattet haben. „Wenn das heutige, vergleichsweise inflexible Stromsystem die Sonnenfinsternis meistert, dann wird das Stromsystem des Jahres 2030 mit vergleichbaren Situationen spielend zurechtkommen“, sagt Graichen. „Denn im Rahmen der Energiewende muss das Stromsystem ohnehin deutlicher flexibler werden.“

……………….

http://www.agora-energiewende.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/article/sonnenfinsternis-liefert-vorgeschmack-auf-2030-1/

Auf diese Mitteilung sah sich unsere Medienlandschaft genötigt, folgende Botschaften unter das geneigte Volk zu streuen.

Tagesschau

Sonnenfinsternis und die Stromnetze Je schlechter das Wetter, desto besser

Bei der partiellen Sonnenfinsternis morgen werden in Deutschland bis zu 80 Prozent der Sonne durch den Mond abgedeckt sein. Genau das könnte das Stromnetz ins Wanken bringen. Eine entscheidende Rolle spielt das Wetter. Doch warum?

Die Welt:

Sonnenfinsternis beamt Stromnetze ins Jahr 2030

Wenn sich am Freitag die Sonne verdunkelt, bricht die Solarstrom-Versorgung ein. Es ist, als ob 15 Kraftwerke abgeschaltet werden. Ein absoluter Extremfall – und eine Generalprobe für die Zukunft.

FAZ

Blackout durch Sonnenfinsternis?

Die Sonnenfinsternis am 20. März wird für die Stromnetzbetreiber zur Herausforderung, denn es kann zu enormen Netzschwankungen kommen.

usw. usw

Hier werde ich versuchen, nachzubilden, was tatsächlich geschah.

Bild 1 zeigt den viertelstündigen Verlauf der Einspeisung von Wind und Solarenergie. Für den Zeitraum zwischen 9:30Uhr und 10:30 zeigt sich ein negativer Gradient  von -6.121 MW.  Ab 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr ergab sich ein positiver Gradient von beachtlichen 13.759 MW

 

Bild 1: Verlauf der Einspeiseleistung Solar am 20.03.2015

Vergleicht man die Solareinspeisung im Kontext mit der Netzlast des Tages, zeigt die braune Fläche, dass diese Schwankung der Solarenergie, locker von den fossilen und Kernkraftwerken kompensiert wurde.

Die Windenergie stellt für diesen Zeitraum im Prinzip einen Totalausfall der ca. 25.000 Windkraftanlagen dar.

Bild 2 Verlauf der Last, sowie der Einspeisung von Wind.- und Solarenergie

Aus diesem Grunde werden die folgenden Tage im noch jungen Jahr 2015 ausgewählt. Diese Tage zeigen, dass hier von Agora wieder mal aus einem Furz, einen Donnerschlag produziert wurde.

Anmerkung: Da zur Zeit EEX die Netzbetreiber und Entso-E ihre veröffentlichten Daten neu strukturieren, werden die Daten der Last(Load), ab März als Viertelstundenwerte dargestellt.

Für mich stellt sich die Frage, welchem Streßtest wird unsere elektrische Energieversorgung im Alltag unterzogen?

 

Bild 3  ausgewählte Tage im Jahr 2015 

Errechnetet man die stündliche Veränderung der Einspeisung von Wind und Solarenergie (rote Säule) und die Veränderung  der Last (braune Säule), sowie die Addition  von Wind Solar + Last (blaue Fäche), ergibt sich

folgendes Bild:

Bild 4: Veränderung  von Einspeisung Wind + Solarenergie  und Last, sowie Addition der selben

Fazit:

Ich kann nicht erkennen, was für ein außergewöhnliches Ereignis für das deutsche Stromnetz stattgefunden hat.

Viel interessanter wäre es gewesen, wie das deutsche Netz ohne die verlässlichen, aber medial verteufelten

fossilen und Kernkraftwerke reagiert hätte, da der Wind einen Totalausfall war.

Herr Wetzel von der Welt konstatierte, dass das deutsche Stromnetz in das Jahr 2030 gebeamt wurde.

Vielleicht hätte man das Team von Agora Energiewende in das Jahr 2030 beamen müssen. 

Dies hätte mir sicherlich einen entspannten Fernsehabend an diesem Samstag ermöglicht.

In diesem Sinne:

Rolf Schuster

 

 

 

 

 

 

 

 




Neue Studie zur CO2 Konzentration: Anthropogener Anteil irgendwo zwischen 0 und max 30 % -Vortrag von Prof. Murry Salby am 13.3.15 in Essen

Zur Zeit stellt er sich in Australien einem „Tribunal“, das die Vorwürfe gegen ihn aufklären soll. Vorwürfe, die sich auf Forschungs-Budget-Vorgänge beziehen, die Jahrzehnte zurück liegen. 

Abb. 1: Verlauf der Änderung der gesamten globalen CO2 Konzentration pro Jahr (grün) und der allein von den Oberflächen-Eigenschaften (dominante Teile Temperatur + Feuchtigkeit)  induzierten Änderung der CO2 Konzentration (blau). Korrelationskoeffizient 0,93. Im Unterschied zur natürlichen CO2 Emissionen die von den „Oberflächeneigenschaften“ abhängen, tun das die anthropogen Emissionen nicht. Grafik M.Salby 

Was war das Vergehen des Murry  Salby? Nun, Salby wies  methodisch streng und ebenso theoretisch wie durch Beobachtungen gestützt und deshalb sehr gut begründet nach, dass (zu fast 80 % [1]) die Temperatur die CO2 Emissionen, wie auch die  Konzentration des CO2 in der Atmosphäre antreibt. Nicht umgekehrt. Die restlichen 20 % werden in der Hauptsache durch die Feuchtigkeit angetrieben. Beide zusammen wirken auf die Biosphäre und die anderen Quellen und Senken des CO2 Kreislaufs ein. Ein weiterer wesentlicher Aspekt dieser Ergebnisse ist, dass die Verweilzeit zusätzlich eingebrachten CO2 –also auch des anthropogen erzeugten- in der Atmosphäre bei ca. 4-7 Jahren liegt. Das IPCC geht zwar von mehreren 100 Jahren aus und begründet damit, wegen der Langzeitwirkung, u.a. die Forderung nach sofortigem Stop aller anthropogenen CO2 Emissionen,  belegt aber durch die eigenen Angaben, dass die Berechnungen von Salby (und anderen z. B. O. Humlum) stimmen und nicht die Behauptung des IPCC- (Abb 2) Dass das Global Carbon Budget Project zu völlig anderen Ergebnissen kommt, zeigt, dass die Forschung auch zu diesem wichtigen Aspekt zum Treiber der Temperatur noch lange nicht "settled" ist.

Abb. 2: Angaben des IPCC zum Kohlenstoffkreislauf in Gt C/Jahr. Setzt man die angegebenen Werte korrekt zueinander in Beziehung ergibt sich eine Verweilzeit von 4,1 Jahr, nicht von hunderten Jahren. (Abb. 3) Bild IPCC V Bericht

Abb. 3: Angaben des IPCC Bern Modell mit Verweilzeiten von hunderten von Jahren (rot), vs. Beobachtungen (grün) und math. Funktion des Verlaufs. (blau). Grafik Salby

Nach diesen doch sehr neuen und wichtigen Ergebnissen wandte sich Salby in seinem Vortrag der Frage zu, wie hoch denn der anthropogen induzierte Anteil am CO2 der Atmosphäre sei und wie er evtl. bestimmt werden könne. Dieser Teil des Vortrags war sehr umfangreich und sehr theoretisch, jedoch immer ausgehend von den tatsächlichen Beobachtungen. Die erste davon bezieht sich auf die Tatsache, dass die anthropogenen CO2 Emissionen seit dem Jahr 2002 um satte 350 % schneller angestiegen sind als in den Jahren zuvor. Spötter würden sagen, das dies wohl eine ungewollte Nebenwirkung des Kyoto Protokolls, und ein schlechtes Menetekel für die kommende Klimakonferenz in Paris ist. Doch, und das ist die Pointe, der Anstieg der atmosphärischen Gesamt-CO2 Konzentration blieb im selben Zeitraum, vorher wie nachher mit 2,1 ppm/year konstant. Allein das ist lt. Salby ein starker Hinweis darauf, dass die anthropogene Emission keinen wesentlichen oder gar dominierenden Anteil haben können.

Abb. 4: Vergleich Anstieg der fossil erzeugten CO2 Emissionen (oben) mit der CO2 Gesamtkonzentration unten.

Diese beiden Entwicklungen untersuchte er nun anhand der bekannten Isotopenmischungsverhältnisse, sowie anderer Parameter und kam zur Feststellung, das man anhand der vorhandenen Daten und Methoden nur ermitteln könne, wo derzeit die Obergrenze des anthropogen erzeugten CO2 an der Gesamtkonzentration liegen könnte. Und diese Obergrenze bestimmter er anhand komplizierter Berechnungen, durch die er aber das Publikum Schritt für Schritt führte, mit max. 30 %.

Seine Schlussfolgerung daraus: Wegen des Sättigungseffektes bei der Energieaufnahme der CO2 Moleküle bei steigender Konzentration und der kurzen Verweilzeit könne die weitere Steigerung der Temperatur  -folgte  man überhaupt der Treibhaushypothese- deshalb nur bei maximal wenigen Zehntel Grad liegen, wenn überhaupt. Jedoch wären die bekannten fossilen Vorräte bis dahin bereits erschöpft.

Es bleibt abzuwarten, ob diese neuen Erkenntnisse die Anerkennung der weiteren Fachwelt finden. Anlass zu heftiger und bestimmt auch sehr kontroverser Diskussion geben sie sicher.

Bleibt zu ergänzen und dies war sein letzter Hinweis, dass die anthropogenen CO2 Emissionen fast 1:1 mit der Entwicklung der Weltbevölkerung  korrelieren (Abb. 5).

Abb. 5: Entwicklung der Weltbevölkerung  und der CO2 Emissionen aus fossilen Brennstoffen. Grafik Salby

Unausgesprochen  blieb die Konsequenz daraus, dass ohne allgemeine Verfügbarkeit von billigen Alternativen zu den fossilen Energieträgern, wie Sie derzeit evtl. nur die durch die Kernenergie bereitgestellt werden kann, die allseits geforderte Absenkung der fossilen CO2 Emissionen zu einer drastischen Verringerung des Lebensstandards führen muss. Und diese würde insbesondere in den ärmeren Ländern zu einer massiven Erhöhung der Sterberate führen müssen. Der eine oder andere Zuhörer fühlte sich dabei vielleicht an die Worte des hochberühmten Naturschützers und Tauchers Jaques Yves Cousteau erinnert, der 1991 in einer offiziellen UNO Broschüre vorschlagen durfte : "Um den Planeten zu stabilisieren müssen wir 350.000 Menschen täglich eliminieren. Es ist schrecklich das zu sagen, aber genauso schrecklich es nicht zu sagen," Jacques Cousteau, im UNESCO Courier, Nov. 1991.


[1] Für die Puristen unter unseren Lesern: Salby  bestimmt den Korrelationskoeffizienten der Nettoemissionen = dem Anstieg der CO2 Konzentration für die Temperatur, mit knapp 0,8 und  den zusammen mit der Feuchtigkeit auf 0,93.




Das gut versteckte Todesurteil Grüner Energie-Kannibalismus: KWK als erstes Opfer?

Die nicht heilbare Erbkrankheit der „Energiewende“ liegt in der Unmöglichkeit, elektrische Energie in nennenswerten Mengen zu speichern. Wind und Sonne als Hauptlieferanten elektrischer Energie würden nur Sinn machen, wenn man den ständigen chaotischen Wechsel von Überproduktion und Mangel durch gigantische Speicher ausgleichen könnte. Doch die einzige hierfür real nutzbare Technologie, die Pumpspeichertechnik, hat viel zu geringe Kapazitäten, um die Größenordnungen zu bewältigen, die für eine umfassende Umstellung unserer Energieversorgung erforderlich wären. Und zusätzliche Kapazitäten sind weder in Deutschland noch in den Nachbarländern in ausreichendem Maße verfügbar. In der Schweiz beispielsweise werden wegen der deutschen Energiewende bereits geplante Speicherkraftwerksprojekte eingestampft. Und diejenigen, die von Norwegens Wasserkraft als „Batterie der Energiewende“ träumen, sollten sich zunächst einmal die Realitäten ansehen. Norwegen hat momentan so gut wie keine Pumpspeicherkapazitäten und könnte selbst bei maximalem Ausbau nur Bruchteile dessen bereitstellen, was eigentlich benötigt würde. Alle anderen Speichertechnologien, die heute von grüner Seite propagiert werden – Batterien, Power to Gas oder Druckluftspeicherung – halten einer ernsthaften Überprüfung unter technischen ebenso wie unter kaufmännischen Aspekten schlicht nicht stand. Das Gerede von „Verbrauch folgt Produktion“ und „Smart Metern“ ist angesichts der Realitäten einer modernen Industrienation nichts weiter als Dummenfang. Oder soll es in Deutschland demnächst so zugehen?: „Sorry, mit Ihrer Operation müssen wir warten, bis der Wind wieder weht, halten Sie solange durch“, „Feierabend, nächste Woche produzieren wir weiter“, „Duschen bitte erst heute abend, oder morgen, oder übermorgen, oder…“

Bild rechts: Rund 1,2 Mrd. € hat das Großkraftwerk Mannheim soeben erst in sein neues, hochmodernes Kraft-Wärme-Kopplungskraftwerk investiert

Die Kraft-Wärme-Kopplung ist das erste Opfer

Angesichts der immer weiter aufgeblähten sinnlosen Überkapazitäten blüht den Anlagenbetreibern daher ein erbitterter Kampf um den Strommarkt, sobald die Launen der Natur und des Wettergottes dazu führen, dass mehr Strom produziert wird, als die Verbraucher überhaupt abnehmen können. Dieser Kampf hat jetzt offensichtlich ein erstes Opfer gefordert: Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die in vielen Industriebetrieben und sogar manchen Mietwohnblocks durchaus sinnvoll genutzt wird. Moderne KWK-Kraftwerke wie der neue Block 9 des Großkraftwerks Mannheim erreichen dank der doppelten Nutzung der Heizleistung fossiler Energieträger durch Stromproduktion und zusätzlicher Nutzung der Restwärme Gesamtnutzungsgrade von bis zu 70 %. Deshalb wurde die Technologie bisher im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes gefördert. Bisher verkündetes Ziel der Energiepolitik der Bundesregierung war ein KWK-Anteil an der Stromversorgung von 25 % bis 2020 [WIKI].

Doch wer in dem Glauben, man könne sich auf solche Zusicherungen deutscher Politiker verlassen, sein Geld in solche Projekte investiert hatte, dem dürfte in nächster Zeit ein ähnlich harter Aufschlag auf dem Boden einer unerwünscht harten Realität blühen wie der deutschen Stromwirtschaft, der man 2011 einfach aus politischer Opportunität heraus die genehmigten Kernkraftwerke abschaltete. Dabei kümmerte es die Politik nicht im Geringsten, dass man erst kurz vorher eine Laufzeitverlängerung beschlossen hatte. Die Brennelementesteuer, die man der Branche im Gegenzug abgepresst hatte, wurde allerdings nicht zurückgezahlt.

Schmierentheater

Mit der gleichen Unverfrorenheit scheint sich die deutsche Regierung jetzt daranzumachen, die gegenüber den Betreibern von KWK-Anlagen abgegebenen Zusicherungen fallenzulassen. Gegenüber der Öffentlichkeit versteckt man das Ganze geschickt hinter ganz anderen Meldungen im Zusammenhang mit den angeblichen „Klimazielen“. Wie das gemacht wird, zeigt eine Meldung im „Spiegel Online“ vom 20.3.2015 [SPON]. Unter dem Titel „Klimaschutz: Gabriel will neue Abgabe für alte Kohle-Meiler einführen“ wird dort zunächst des Langen und des Breiten über die Einführung einer neuen Sonderabgabe auf den CO2-Ausstoß älterer Kohlekraftwerke berichtet. Es folgt eine genüssliche Aufzählung der Kontroversen, die das Ganze ausgelöst hat. Da ist von „tobenden“ Unionspolitikern die Rede, von vorsichtiger Zustimmung des WWF, von einer „perfiden Mogelpackung“ (Greenpeace) und einem skeptischen Fraktionsvize der Grünen. Und ganz versteckt, nur in einem einzigen Satz, wird so eher nebenher erwähnt, dass die Regierung das erklärte Ausbauziel im KWK-Bereich aufgeben wolle. Damit wird Milliardeninvestitionen der Industrie – allein das Großkraftwerk Mannheim hat rund 1,2 Mrd. € in seinen neuen Block 9 gesteckt – die Kalkulationsgrundlage entzogen.

Typisch ist bei dieser Vorgehensweise, wie geschickt man solche Dinge mit anderen vermengt und zudem durch das Timing dafür sorgt, dass es möglichst nicht zu sehr ins Licht der Öffentlichkeit gerückt wird. So erschien die SPON-Meldung am 20,3, um Mitternacht – genauer gesagt um 00.02 Uhr –, und sie wurde ganz am Schluss einer Meldung eingeflochten, die ganz andere Themen in den Vordergrund rückte. Zudem war die Aufmerksamkeit der Nation gerade an diesem Tag durch die bevorstehende Sonnenfinsternis und ihre eventuellen Auswirkungen auf die Stromnetze eh schon auf ganz andere Themen fixiert. Nach der Ablenkung schon in der Überschrift kam dann noch kräftiger Theaterdonner dank der Gegenüberstellung der Reaktionen verschiedener Interessengruppen unter Verwendung von Begriffen wie „toben“ und „perfide“. Und während alles gebannt auf die Bühne schaute, wurde hinter den Kulissen still und heimlich der Mord an dem erst 13jährigen Hätschelkind deutscher Energiewendepolitik vollzogen, das seinen lieber geliebten Mitgeschwistern „Solar“ und „Wind“ in die Quere zu geraten drohte. Bei Spiegel Online war diese Meldung übrigens schon am gleichen Morgen um 8.20 Uhr wieder aus den Schlagzeilen verschwunden….

Auch wenn man geneigt sein mag, das taktische Geschick zu bewundern, mit dem hier die Öffentlichkeit unter freundlicher Mithilfe deutscher „Qualitätsmedien“ manipuliert wird: Der eine oder andere Beobachter dieser Vorgänge wird sich sicherlich fragen, welche Steigerungsformen es eigentlich für den Begriff „Schmierentheater“ gibt.

Fred F. Mueller

Quellen

[EIKE] http://www.eike-klima-energie.eu/climategate-anzeige/der-marsch-in-den-gruenen-energie-kannibalismus/

[WIKI] http://de.wikipedia.org/wiki/Kraft-W%C3%A4rme-Kopplungsgesetz

[SPON] http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/gabriel-neue-klimaschutzabgabe-fuer-kohlekraftwerke-geplant-a-1024554.html




Dank an Raul Grijalva, den Killer eines Narrativs

Mit diesem Beitrag möchte ich Raul Grijalva (Demokrat aus Arizona) meinen herzlichen Dank ausdrücken. Wie die meisten Leser wissen, hat Repräsentant Grijalva eine „Untersuchung“ gegen mich angestrengt (hier), der auf seinem Glauben basiert, dass ich Forschung und Öffentlichkeitsarbeit leiste als Konsequenz von Zahlungen von Unternehmen fossiler Energie über dunkle Kanäle. Lächerlich, ich weiß.

Ich danke dem Repräsentanten Grijalva nicht für die Bloßstellung in den Medien (z. B. NPR, NYT) und auch nicht für den plötzlichen Einbruch* beim Verkauf meiner Bücher (z. B. THB, TCF, D&CC) und noch nicht einmal für die vielen Fan-E-Mails von den äußeren Rändern der Klimadebatte. Nein, ich danke dem Repräsentanten Grijalva dafür, dass er mehr als nötig dafür getan hat, um ein Narrativ zu killen.

[*Pielke benutzt das Wort „bump“. Das kann „plötzlicher Einbruch“ {meine Übersetzung} aber auch „Beule“ oder „Erhebung“ bedeuten. Mir hat sich nicht erschlossen, ob der Verkauf nun eingebrochen oder in die Höhe geschnellt ist. Meistens passiert ja gerade bei Negativ-Schlagzeilen Letzteres. Anm. d. Übers.]

Seit über einem Jahrzehnt haben führende Elemente von Wissenschaft und Medien ein Narrativ propagiert, dem zufolge Konservative dumm und/oder böse sind und allein dafür verantwortlich sind, die Wissenschaft pathologisch politisiert zu haben. Wirklichkeit, so heißt es, hat eine liberale Verzerrung. Es zeigt sich, dass Bedenken hinsichtlich der „Politisierung der Wissenschaft“ selbst Gegenstand von Politisierung sind.

Im Jahre 2003 habe ich hierzu geschrieben:

Die Politisierung der Wissenschaft ist ein Problem unabhängig von der Ideologie derjenigen, die diese Politisierung zu verantworten haben. Unser wissenschaftliches Vorhaben ist zu wichtig, um vermeintliche Bedenken über die Politisierung der Wissenschaft lediglich zu einer weiteren Waffe im Partisanenkrieg werden zu lassen.

Und im Jahre 2005:

Es ist klar, dass es viele Menschen gibt, die Bedenken hinsichtlich der Politisierung der Wissenschaft als politischen Knüppel verwendet haben, um unter der Bush-Administration an Boden zu gewinnen. Klar ist auch, dass es viele andere, mit der Bush-Administration in Einklang stehende Menschen gibt, die genau das Gegenteil tun wollen. Meine Frage lautet, wo sind die Analysten (einschließlich Reporter), die sich um die Politisierung der Wissenschaft kümmern ohne Rücksicht auf mögliche Vorteile, die heutigen politischen Partisanenkämpfen verschafft werden sollen?

Vor einem Jahrzehnt war das Gesicht des „Krieges der Republikaner gegen die Wissenschaft“ ein Journalist namens Chris Mooney, ein damals 20-jähriger Irgendwer, der den Zeitgeist* in einem Buch mit gleichem Titel eingefangen hatte. Im Jahre 2005 habe ich eine detaillierte Kritik an „Krieg gegen die Wissenschaft“ verfasst (hier). Ich denke, diese Kritik ist auch heute noch gültig.

[*Das Wort „Zeitgeist“ steht so klein geschrieben im Original.]

 

Mooney seinerseits ließ seinem Buch „Krieg gegen die Wissenschaft“ ein weiteres bizarres Buch über Eugenik folgen, in dem er behauptet, dass die Konservativen der USA irgendwie genetisch minderwertig waren (hier). Mooney verwandelte seine Rolle beim Schlechtmachen der Republikaner in einen Platz im Direktoren-Gremium der American Geophysical Union (ich scherze nicht) als ein „Experte“ im Bereich wissenschaftliche Kommunikation, angeheuert von der National Science Foundation, um durch das Land zu reisen und junge Wissenschaftler zu trainieren (ich scherze immer noch nicht) sowie ultimativ als ein Reporter für die Washington Post (hier). Keine schlechte Laufbahn für einen englischen Major, der sich an Eugenik versucht hat.

Diese Kritik richtet sich nicht so sehr gegen Mooney, den ich einmal getroffen habe und der ein netter Mensch zu sein schien, sondern hauptsächlich gegen die Macht eines Narrativs. Ein Narrativ, das so vollständig akzeptiert und von bedeutenden Teilen der Wissenschaft und der Medien immer neu belebt worden ist. Mooney hat dieses Narrativ übernommen und ist darauf herumgeritten. Eines Tages wird er hoffentlich zurückblicken auf diese Ära und sich fragen „Was zum Teufel haben wir uns damals gedacht?“

In einem Artikel in The New Republic haben Erik Nisbet und Kelly Garrett (hier) dem Narrativ „Krieg gegen die Wissenschaft“ einen Willkommenstrunk gereicht und gleichzeitig einen Hinweis darauf geliefert, dass das Narrativ vielleicht, nur vielleicht, an seinem Ausverkaufs-Datum angelangt ist:

Politischer Journalismus behandelt Wissenschaft zu oft wie eine politische Angelegenheit, die von Nicht-Experten in vom Fernsehen übertragenen Partisanen-Theatern debattiert wird. Diese Art Abdeckung wissenschaftlicher Themen durch die Medien verschleiert oftmals die aktuellen wissenschaftlichen Beweise und Übereinstimmungen und vertieft unglücklicherweise nur die Polarisierung, indem sowohl Konservativen als auch Liberalen Partisanen-Queues zur Verfügung gestellt werden.

Die Ergebnisse unserer Studie zeigen, dass eine derartig intensive und polarisierende Medien-Aufmerksamkeit das öffentliche Vertrauen in die wissenschaftliche Gemeinschaft unterdrückt, und zwar für Liberale und Konservative gleichermaßen.

Die zweite Lektion ist, dass die wissenschaftlichen Kommunikatoren, die auf die Konservativen zielen und diese als irgendwie einheitlich defizitär ansehen, wenn es um das Verständnis wissenschaftlicher Dinge geht, das Augenmerk auf einen Zusammenprall von Ideologien lenken und sich damit von der Kommunikation entfernen, die ideologische Gräben hinsichtlich wissenschaftlicher Themen überbrückt – und ja, wir sind sicher, dass derartige Gräben überbrückt werden können.

Die Dämonisierung eines Drittels der Bevölkerung in wissenschaftspolitischen Debatten, indem man behauptet, dass sie ein unüberwindliches psychologisches Defizit aufweisen, tut nichts zum Erreichen einer Lösung der Herausforderungen einer effektiven wissenschaftlichen Kommunikation – und repräsentiert unglücklicherweise nur unsere menschlichen Verzerrungen bei der Arbeit.

Nisbet und Garrett berichten über Forschungen, die eine solide empirische Basis für die Zurückweisung der Politisierung der Politisierung der Wissenschaft liefern als Weg, wissenschaftlich oder journalistisch zu arbeiten. Das ist weder akkurat noch effektiv. Unter den Gelehrten, die auf diesem Gebiet exzellente Arbeit leisten, sind Dominique Brossard, Brendan Nyhan, Dan Kahan. Dietram Scheufele und Matt Nisbet. Aber trotz all dieser guten empirischen, historischen und politischen Forschung hat das Narrativ „Krieg gegen die Wissenschaft“ immer noch tiefe Wurzeln und feurige Anhänger.

Was mich zurückführt zu Raul Grijalva. In seiner „Untersuchung“ gegen mich – als jemand, der möglicherweise viele seiner politischen Ansichten teilt einschließlich beim Thema Klima – hat der Repräsentant Grijalva eingeräumt, dass er meine begutachtete Forschung nicht mag (und logischerweise die Zustandsbeschreibungen des IPCC). Es ist schwierig, einen unter den Republikanern einheitlichen „Krieg gegen die Wissenschaft“ aufrecht zu erhalten mit dieser Art höheren Unsinns, der hier an den Tag gelegt wird. Natürlich hat Mooney in seiner Kolumne in der Washington Post eingeräumt, dass das Vorgehen des Repräsentanten Grijalva eine „Hexenjagd“ ist. Möglicherweise etwas irgendwie Minderbemitteltes in seinem Partisanen-Gehirn.

Dabei habe ich oftmals geschrieben, dass es einen „Krieg gegen die Wissenschaft“ weder seitens der Republikaner noch der Demokraten gibt (hier). Allerdings gibt es sehr viel Politik. Politik kann durchgeführt werden auf vielfältige Weise, die zum allgemeinen Interesse beitragen oder auch auf pathologische Weise. Die wissenschaftliche Gemeinde hat seit einem Jahrzehnt Letzteres gemacht. Es ist an der Zeit, sich über die giftige Partisanenschaft der jüngsten Wissenschafts-Kriege zu erheben. Komischerweise hilft uns des Repräsentanten Grijalvas Überreaktion, auf diesem Weg voranzukommen.

Link: http://rogerpielkejr.blogspot.co.uk/2015/03/a-thank-you-to-rep-raul-grijalva.html

Übersetzt von Chris Frey EIKE