Nach erster Ablehnung, Widerspruch und darauf folgendem langem Schweigen erreichte sie.

„am Mittwoch, 11.03.2015 eine erste Antwort von der UBI, die uns u.a. mitteilt, wir sollen doch “zur Sicherheit” bis zum 23.03.2015 mindestens 20 Namen von Schweizer Personen benennen, die unsere Beschwerde unterstützen, damit wir auf jeden Fall die Voraussetzungen einer sog. Popularbeschwerde nach Art. 94 Abs 2 und 3 RTVG erfüllen.

Deshalb unsere heutige Bitte an alle Schweizer: Wenn Sie unsere UBI-Beschwerde vom 04.03.2015 unterstützen wollen und die Notwendigkeit unserer Beschwerde erkennen, füllen Sie bitte das verlinkte Beschwerdeformular mit Ihren Personalien und Ihrer Unterschrift aus und senden uns das Formular bis spätestens Freitag, den 20.03.2015 (Eingang bei uns) per Post an uns zurück, damit wir am Samstag, den 21.03.2015 die Original-Formulare mit den mindestens 20 Unterschriften an die UBI versenden können..“

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