Energische Volksverdämmung

Beeindruckende Einsparpotentiale?

„Gerade die Außenwanddämmung ist eine ganz entscheidende Maßnahme zur Energieeinsparung, Komfortsteigerung und Wohnwertverbesserung“, behauptete die Deutsche Energieagentur (Dena) unter dem Titel „Einsparpotential in unsanierten Gebäuden beeindruckend hoch“. Stimmt das? Hausgeld-Vergleich e.V., eine Schutzgemeinschaft für Wohnungseigentümer und Mieter, wollte das genauer wissen und fragte die Dena, das Darmstädter Institut Wohnen und Umwelt (IWU) sowie Gerd Hauser vom Institut für Bauphysik der Fraunhofer-Gesellschaft (IBP) nach „Langzeitstudien der realen Energieeinsparung nach Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsimmobilien“.
Bild 1 rechts: Verrottende Dämmfassade nach wenigen Jahren Standzeit
Das IWU antwortete: „Da hier dringender Forschungsbedarf besteht, sind wir bemüht, bei Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung weiterführende Untersuchungen durchzuführen.“ Stephan Kohler, nach dem Bundesrechnungshof extrem überbezahlter Noch-Geschäftsführer der Dena, verwies auf die wissenschaftliche Auswertung an „mehr als 330 Gebäuden“, die für Mehrfamilienhäuser gezeigt habe, daß „eine warmmietenneutrale Sanierung mit rund 70 Prozent Einsparungen möglich ist“. Echte Verbrauchsdaten lägen aber noch nicht vor. Alle Prognosen sind nur Computersimulation. Vom Bauphysikprofessor Hauser, maßgeblicher Antreiber der U-Wert-Bauphysik, kam nicht einmal eine Eingangsbestätigung.
 
Bild 2 – Der Schießscharteneffekt mit Pulverdampfspur – typische tauwasserbedingte Ablagerungen über Fenstern von Dämmfassaden dank starker Tageserwärmung und Nachtabkühlung der nicht speicherfähigen Dämmoberflächen
Wo gibt es überhaupt belastbare Verbrauchswerte, die in irgendeiner Weise die Einsparwirkung von Dämmfassaden belegen? Da sieht es mau aus. Der gegenteilige Effekt ist hingegen belegt: 1996 veröffentlichte das Hamburger Gewos-Institut die Langzeitstudie „Heizenergieverbrauch von Mehrfamilienhäusern im Vergleich“, die den Verbrauch an 47 gedämmten und ungedämmten Wohngebäuden dokumentierte. Das Ergebnis lautete: „Trotz höherer Wärmedurchgangskoeffizienten für die Außenwand und höherer km-Werte (Wärmedämmwert, heute mittlerer U-Wert) der Hüllflächen weisen die (…) Mehrfamilienhäuser mit monolithischem Außenwandaufbau einen niedrigeren Jahresbrennstoffverbrauch auf als die Gebäude mit zusätzlicher Dämmung der Außenwand.“
 
Bild 3 – Algen und Schimmelpilzkulturen auf dem tauwasserbenäßten Wärmedämmverbundsystem

Gedämmte Häuser verbrauchen sogar mehr Heizenergie?

Ja, und das entspricht genau der Langzeituntersuchung des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik IBP aus den achtziger Jahren, bei der die bis zu 23 Zentimeter dick gedämmten Versuchsbauten mehr und nicht weniger Heizenergie verbrauchten als die ungedämmten. Leider wurde der maßgebliche dritte Untersuchungsabschnitt bis zum Herbst 2014 geheimgehalten und nur auszugsweise im Fachblatt “Immobilienwirtschaft” veröffentlicht. Selbst die Eidgenössische Materialprüfanstalt konnte auf ihrem Versuchsgelände in Dübendorf Anfang der 90er den sich über das gesamte Winterhalbjahr erstreckenden Heizenergie-Mehrverbrauch eines wärmegedämmten Versuchsbaues gegenüber dem ungedämmten nachweisen. Auch diese Studie wurde aber nicht publik gemacht.
 
Bild 4 – Spechthöhle im Dämmstoff – ein immer mehr um sich greifendes Instandhaltungsproblem an Dämmfassaden
Alle Bilder Fotograf: Konrad Fischer

Haftungsfalle Unwirtschaftlichkeit

Nachträgliche Fassadendämmung mutiert demnach zum Energiespar-Harakiri. Echte Spareffekte bei einer energetischen Sanierung stammen eher von der Heizungsmodernisierung und dem Stopfen von windigen Löchern in Fassade und Dach. Noch schlimmer die rechtliche Situation: Da die nachträgliche Fassadendämmung eine wirtschaftlich akzeptable Zehn-Jahres-Amortisation fast nie erreicht, verstößt sie gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des Energieeinspargesetzes (EnEG). Dafür bietet die Energieeinsparverordnung (EnEV) die „Befreiung“. Wenn nun ein Planer oder Handwerker seinem Bauherrn dennoch unwirtschaftliche Energiesparkosten aufbürdet, droht Schadensersatz. Entsprechende Prozesse sind bereits anhängig.

Dämmpfusch

Auch als Fassadenkonstruktion sind die sogenannten Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) problematisch. Mangels Wärmespeicherfähigkeit werden sie tagsüber sehr heiß und in der Nacht eisekalt. Die im Dämmstoff eindiffundierte Luftfeuchte kondensiert dann oder betaut seine – dank extremer Wärmedehnung – bald verrottende Oberflächenbeschichtung. Das fördert auch Schimmelpilz- und Algenbefall. Deshalb werden WDVS-Beschichtungen mit Pestiziden „ertüchtigt“. Nach einiger Zeit werden die Giftstoffe aber ausgewaschen und gelangen ins Ab- und Grundwasser. Das Hannoversche Institut für Bauforschung (IFB) hat für die Dämmfassadenquadratmeter knapp zehn Euro mehr an jährlicher Instandhaltung ermittelt als für Putzfassaden auf Mauerwerk. Das soll klimagerechtes Sparen sein?
Viele Dämmfassaden sind zudem aus dem brennbaren Verpackungsschaum Polystyrol, ein Erdölprodukt, das mit dem giftigen Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) angereichert wird – was im Ernstfall offenbar nur wenig hilft. Eindrucksvolle Fassadenabbrände von Wolkenkratzern wie jüngst in Krasnojarsk, am Olympiaturm in Grosny, dem Mermozturm in Roubaix und am Polatturm in Istanbul, dessen 152 Meter hohe Dämmstoffassade in knapp vier Minuten abgefackelt war, zeigen die Gefahren. Auch hierzulande gab es schon genug WDVS-Großbrände, auch mit tragischen Todesfällen (Berlin), die den WDVS-Brandschutz ad absurdum führten.
Vor allem den Mietern offenbart sich dann die ganze Absurdität der Dämmpolitik: Ihrer Miete dürfen 11 Prozent der Dämmkosten bis in alle Ewigkeit draufgeschlagen werden, angemessene Heizkostenersparnisse gibt es nicht. Das Mietrecht verweigert das dem Haus- und Wohnungsbesitzer vorbehaltene Recht auf wirtschaftliche Angemessenheit und notfalls Befreiung von der energetischen „Sanierung. Das Brandrisiko der meist erdölbasierten Fassadendämmstoffe wird dem Mieter obendrein aufgebürdet – obwohl sich die Sicherheit seiner Mietwohnung damit dramatisch verschlechtert. Von den ästhetischen und wohnhygienischen Nachteilen seiner tageslicht- und solarenergiefressenden Schießschartenfenster ganz zu schweigen. Der mit dem vergeblichen, ja gefährlichen Dämmen verbundene Bevölkerungsaustausch geht dann so lange, bis die von der latenten Feuersgefahr verängstigten oder auch „nur“ armen Klimaschützer aus den angestammten Wohnvierteln vertrieben sind.

 

Die Alternative

Wie soll es mit dem Klimastuß an unseren Häusern weitergehen? Die offenbar lobbyistenhörige Regierung hat dafür in ihrem „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)“ Steuergeld in verschwenderischem Umfang bereitgestellt, das woanders viel dringender gebraucht würde. Da aber auch diese Vorzugssubventionierung die Energieeffizienzanstrengungen noch lange nicht wirtschaftlich macht, bleibt das ganze eine riesige Mogelpackung. Norbert Deul vom Arbeitskreis „Richtig Bauen“ der vorgenannten Schutzgemeinschaft fordert deswegen das vollständige Abschaffen dieser gesetzlich geschützten Volksverdummung: „Der Bürger soll selber über die Energiesparmaßnahmen entscheiden, die er sich leisten will und kann.“ Und da es keinerlei nachweisbare Wirkung des Spurengases CO2 auf das Wetterchaos gibt, die nur angeblich fossilen Energiequellen sich aus unerschöpflichen Reserven immer wieder füllen und die Erneuerbaren Energien unser Land niemals mit sicherem Strom zu sozialverträglichen Preisen versorgen können, wäre das ersatzlose Abschaffen der ökologistischen Zwänge auch nicht weiter schade.
Weiterführend: Altbau und Denkmalpflege Informationen – www.konrad-fischer-info.de
Konrad Fischer, Architekt
zuerst in gekürzter Form erschienen im „Kiezblatt“