Ex-PIK-Professor Gerstengarbe gibt Konventionalstrafen bewehrte Unterlassungserklärung ab. Fälschungsvorwurf gegen EIKE VP Michael Limburg vom Tisch.
Da seine Behauptung sowohl falsch, als auch ehrenrührig ist, und ich mich in meiner persönlichen Ehre verletzt fühlte, verlangte ich von Herrn Gerstengarbe eine Konventionalstrafe bewehrte Verpflichtungserklärung und von den PNN eine Löschung dieser Aussage in der Online Ausgabe und außerdem eine Richtigstellung, sowohl in der Online-Ausgabe, als auch in der Printversion. Die PNN, in Person des verantwortlichen Redakteurs Jan Kixmüller, erfüllte diese Forderung prompt.
Nicht so Herr Gerstengarbe.
Auf die ihm übersandte Verpflichtungserklärung, diese Behauptung zu unterlassen, aufzustellen oder zu verbreiten, bei gleichzeitiger Anerkennung einer Konventionalstrafe in Höhe von 5000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung, sowie Kostenübernahme wg. der erforderlich gewordenen anwaltlichen Inanspruchnahme, akzeptierte er in einer ersten Stellungnahme wohl die Unterlassung dieser Behauptung, aber die daraus angedrohten Konsequenzen samt Kostenübernahme lehnte er ab.
Interessant dabei seine Begründung. Denn er akzeptierte mitnichten, dass seine Behauptung falsch und damit ehrenrührig wäre, er somit im Unrecht sei, und sich evtl. sogar dafür zu entschuldigen hätte, sondern versuchte sie ausführlich zu begründen.
Wie in meinem Bericht vom 4.6.14 „Scheidender PIK Professor …“ vermutet, bezog er sich – mich betreffend- in seiner Begründung auf die hier als Abbildung 1 wiedergegebene Temperaturzeitreihe genannt „Berlin Dahlem“. Diese war in einem EIKE Bericht über Gerstengarbes Aussagen zum Klimawandel in Potsdam am 7.8.2009 von EIKE ( hier ) seinen Aussagen, zum auch in Potsdam messbaren Klimawandel, gegenüber gestellt worden.
Abb. 1 Temperaturverlauf Berlin & Dahlem 1700 -2008 Quelle: Institut f. Meteorologie FU Berlin; Stand 2009
Er bemängelte dann, dass diese Grafik keine Quellenangaben enthielte, ferner..
„..wobei der Eindruck erweckt wird, es handele sich um eine grafische Darstellung kontinuierlich und unter Beachtung wissenschaftlicher Standards erfasster Messdaten, die im Zeitraum 1700 bis 2008 ausschließlich in Dahlem erfasst worden seien“ (Hervorhebungen von mir)
Obwohl als Überschrift über der Grafik steht: „Anomalien Berlin Dahlem“ könnte natürlich ein völlig ahnungsloser Zeitgenosse, der sich zum erstenmal auf diesen Blog verirrt, zu der Annahme kommen, Dahlem sei etwas anderes als Berlin und die Reihe evtl. nur in Dahlem evtl. aber auch aus beiden Orten zusammengesetzt. Was sie in der Tat auch ist. Sie stammt aus einer privaten Mail des ehemaligen Direktors des Instituts für Meteorologie vom Juni 2009 und enthielt die offiziellen, bis dahin (2008) homogenisierten Jahresmittelwerte der Temperaturen in Berlin und Dahlem.
Auch könnte ein völlig Ahnungsloser auf die Idee kommen, dass die Berliner und die Dahlemer diese Temperaturdaten nur aus Jux und Dollerei im Schrebergarten aufgenommen hätten. Doch jeder halbwegs Interessierte wird wissen, dass sich in Dahlem das Meteorologische Insitut der Freien Universiät befindet, das regelmäßig zusammen mit seinen Vorläufern seit über 100 Jahren Messungen und Veröffentlichungen zu Wetter- und Klimafragen vornimmt.
Also störte sich Herr Gerstengarbe zunächst einmal an der für ihn wohl nicht so einfach erkennbaren Quelle und glaubte deshalb vermuten – vor allem aber- sagen zu dürfen, ich hätte diese Daten selbst erfunden und damit eine gefälschte Grafik erstellt. Denn etwas weiter schrieb seine Anwältin: „Mangels jeglichen Hinweises auf eine Quelle der Grafik oder der Herkunft der darin vorgeblich abgebildeten Messdaten wird man mit der Verkehrsauffassung annehmen dürfen, die Grafik stamme aus der Urheberschaft des Verwenders, in diesem Falle Ihres Mandanten.“
Ein kurzer Anruf oder auch eine Mail (meine Mailadresse hat er seit Jahren) an mich, mit der simplen Frage nach der Herkunft der Daten, hätte diesen falschen Eindruck schnell korrigieren können. Stattdessen trug Prof. Gerstengarbe diese schwere Vermutung viele lange Jahre mit sich herum. Denn wie gesagt, er kannte diese Grafik schon seit Sommer 2009.
Doch was diese Aussführungen mit seinem Fälschungsvorwurf zu tun hat, oder der Herkunft der Daten, Berliner Daten sind schließlich Berliner Daten, erschließt sich nicht jedem, wohl aber der dann folgende drohende Hinweis:
Üblicherweise wird sowohl in einem allgemeinen Verständnis als auch im wissenschaftlichen und juristischen Kontext ‚jegliches wissentliche Verändern von Informationen, Mess- oder Forschungsergebnissen mit dem Zweck, dieses zur Täuschung Dritter zu verwenden, als Fälschen bzw. Verfälschen verstanden.
Aus diesem Grund lehnte ich das Gegenangebot, die Unterlassungverpflichtung zu akzeptieren aber ohne weitere Konsequenzen, rundheraus ab und informierte ihn, dass ich die verlangte Verpflichtung nunmehr vor Gericht einklagen würde.
Vor diese Aussicht gestellt, mit den Fakten konfrontiert und mangels eigener Belege für seine ehrenrührige Behauptung, kapitulierte Prof. Gerstengarbe am 1.9.14. Er unterschrieb die mit KV -Strafe und Kostenübernahme versehene Unterlassungsverpflichtung.
Ein später, aber vernünftiger Zug! Ein rechtzeitiges Telefonat oder eine Email zuvor wäre fairer vor allem aber billiger gewesen.