Ohne fundierte Begründung: Bundesregierung plant weitgehendes Verbot von Hydraulic Fracturing (“Fracking”)

1. Einführende Vorbemerkungen

 
 
Fracarbeiten Söhlingen Z15
Quelle: WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.
Fast fünfzig Jahre lang wurde auch in Deutschland, Ost wie West,  Hydraulic Fracturing in Erdgaslagerstätten hunderte Male angewendet, um die Zuflussrate von Erdgas in vergleichsweise geringdurchlässigen Speichergesteinen zu optimieren. Dieses geschah weitestgehend ohne das Interesse der unmittelbaren Anwohner zu wecken, obwohl in denLokalmedien etwaige Arbeiten angekündigt wurden und auch zu Bohrplatzführungen stattfanden.
Das Desinteresse änderte sich schlagartig Ende 2010. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen (NRW) überschlugen sich einige Medien mit Jubelmeldungen. Schließlich solle unter NRW ein “riesiges Erdgasfeld” liegen, welche 2.000 Milliarden Kubikmeter Gas enthalten sollte (Zum Vergleich: Das mit Abstand größte westeuropäische Erdgasvorkommen “Groningen” in den Niederlanden enthielt ursprünglich Reserven in dieser Größenordnung). Um diese potenziellen Lagerstätten erschließen zu können, war von “neuen Fördermethoden” die Rede, die die Gewinnung des Erdgases ermöglichen sollen.
Mit den “neuen Fördermethoden” war Hydraulic Fracturing, was bereits damals alles andere als neu war, gemeint. Aber dennoch sollte dieses bewährte Verfahren den Explorationsvorhaben ein Bein stellen. Denn ebenfalls Ende 2010 erschien der Film “Gasland”, der für sich beansprucht, negative Folgen des Fracturings in den USA dokumentiert zu haben. Dramatische Szenen mit entzündbaren Wasserhähnen oder in die Kamera gehaltene Gläser mit angeblich durch Fracturing “verseuchtes” Trinkwasser trafen in Deutschland bei tlw. übertrieben umweltbesorgten Mitbürgern sowie bei sensationslüsternen Medien auf fruchtbaren Boden. Der Film wurde ohne den Hauch eines Zweifels für bare Münze genommen.
Um gegen die Erkundung (!) zu opponieren, gründeten sich umgehend Bürgerinitiativen (BI) an Orten in NRW, wo mit Bohrungen v.a. Kohleflözgasvorkommen aufgespürt werden sollten. Aber auch im benachbarten Niedersachsen gründeten sich ab 2011 BI an Orten, wo nach Schiefergas oder nach Kohleflözgas gesucht werden sollte. Selbst klassische Förderregionen waren betroffen, als plötzlich bekannt wurde, dass dort das ansonsten auch durch die Medien weitestgehend ignorierte Hydraulic Fracturing bereits seit Jahren angewendet wird und wieder durchgeführt werden sollte. Hinzu kam, dass durch diese Medien (z.B. NDR) gewordene Benzolaustritte an Lagerstättenwasser-Leitungen fälschlicherweise dem Hydraulic Fracturing zugeschrieben wurden.
Das Zusammentreffen der genannten Aspekte führte schließlich zu einer medialen Desinformationskampagne, die ihresgleichen sucht. Die “Erläuterung” des Verfahrens Hydraulic Fracturing wurde im Regelfall darauf reduziert, dass “ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in den Boden gepresst” werde, “um das Gas zu lösen”. Wie genau eine Fracmaßnahme abläuft, wozu Sand und Chemikalien eingesetzt werden, wurde so gut wie nie erklärt. Hinzu kommt, dass bei der inzwischen naturwissenschaftlich unzureichend gebildeten Allgemeinheit “Chemikalien” als grundsätzlich schädlich angesehen werden.
Letzten Endes blieb die Politik, zunächst auf lokaler und regionaler Ebene, durch die Agitation der BI oft im engen Schulterschluss mit Medien(vertretern) nicht unbeeindruckt und nahm sich der Sorgen der “Bürger” an. Das führte dazu, dass NRW sowie das dem Bundesumweltministerium untergeordnete Umweltbundesamt (UBA) an teils fachfremde Privatfirmen und Institute Studien in Auftrag gaben, die das Risiko der Erschließung von Lagerstätten mittels Hydraulic Fracturing bewerten sollten. Obwohl diese Studien von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) der Bundesländer scharf kritisiert wurden, bezogen sich Politik, Medien und die BI stets auf diese. Erkenntnisse der fachlich kompetenten BGR und SGD wurden stattdessen weitesgehend ignoriert. Im Gegensatz zu Großbritannien übrigens, wo der British Geological Survey eine Studie verfasste, die die Basis für das weitere Vorgehen der Regierung darstellte.
Insgesamt führte die Debatte dazu, dass die in Niedersachsen erst seit 2008 stattfindende Exploaration auf Schiefer- sowie Kohleflözgas komplett zum Erliegen kam und in NRW, von einer Ausnahme abgesehen, überhaupt nicht beginnen konnte. Darüber  hinaus wurden seit 2011 in Niedersachsen geplante “klassische” Fracmaßnahmen nicht mehr genehmigt und im Zeichen des letzten niedersächsischen Wahlkampfes 2012/2013 die Auflagen ohne fachliche Begründung verschärft.
Und das ist die Brücke zu den geplanten gesetzlichen Vorhaben der gegenwärtigen Bundesregierung in Bezug auf die Anwendung des Hydraulic Fracturing sowie die inländische Erdgasförderung insgesamt.
2. Diskussion der Eckpunkte für die Regelung von “Fracking “

Kohleflözgas-Erkundungsbohrung Osnabrück-Holte Z2
Quelle: WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.
Durch das teils enge Zusammenspiel von Medien und BI sowie Umweltgruppen und der damit einhergehenden Desinformation und Dramatisierung bezüglich des Hydraulic Fracturing sowie der in Teilen fachlich unzureichenden Studien im Auftrag der Landesregierung NRW sowie des UBA sah sich die Bundesregierung veranlasst, zu reagieren. Bereits in der letzten Legislaturperiode sollten vor dem Hintergrund des medialen Drucks sowie der Studienergebnisse Auflagen verschärft werden. Jedoch konnten sich die damaligen Ressortchefs Altmaier (Umwelt, CDU) sowie Rösler (Wirtschaft, FDP) nicht auf entsprechende Regularien verständigen. Offenbar war das Thema für den Wahlkampf zu heikel.
Bei der neuen Bundesregierung hingegen ist “Fracking” sogar Gegenstand des Koalitionsvertrages. Das muss man sich einmal vergegenwärtigen: Eine seit Jahrzehnten bewährte Stimulationsmethode findet Einzug in einen Koalitionsvertrag. Und das allein nur durch die nahezu jeglicher Grundlage entbehrenden unterstellten Gefahren, wie z.B. die der Grundwasserverschmutzung oder die des Auslösens von (Schadens-) Erdbeben. Dazu der Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler (BDG):
Die Hauptargumente der Fracking-Kritiker, die Verunreinigung des Trinkwassers und die Auffassung, Fracking könne Erdbeben auslösen, haben nach Auffassung des BDG wenig Bestand: Seit diese Technik in Deutschland eingesetzt wird, ist kein einziger Fall einer Grundwasserverunreinigung durch Fracking aufgetreten und die Auswirkungen des Frackings können zwar seismisch gemessen werden, sind aber in der Regel weit unter der Spürbarkeitsgrenze. In Deutschland ist es bei keiner der bisher durchgeführten Frackingmaßnahmen zu einem spürbaren Beben gekommen.
International verhält es sich kaum anders. Dazu soll an dieser Stelle auf ein Interview mit Professor Brian Horsfield vom GFZ Potsdam verwiesen werden.
Doch von solchen fachlich fundierten Erkenntnissen lässt sich die Bundesregierung offenbar nicht beirren. Anders ist es nicht zu erklären, dass immer wieder und somit auch bei den Eckpunkten der Regierung der Trinkwasserschutz in den Fokus gerückt wird:
Das geplante Regelungspaket zu Fracking folgt einem Grundsatz: Der Schutz der Gesundheit undder Schutz des Trinkwassers hat absolute Priorität.
Grundsätzlich ist dieser Forderung allgemein betrachtet nichts entgegenzusetzen. Doch der Zusammenhang mit dem Hydraulic Fracturing erschließt sich aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrungen aus über 2 Millionen Anwendungen nicht (siehe Zitat BDG und Interview Prof. Horsfield).
Weiter heißt es:
Beim Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein lassen sich derzeit mangels eigener nationaler Erfahrungswerte die Auswirkungen noch nicht abschätzen.
Warum sollten sich diese von den internationalen Erfahrungen wesentlich unterscheiden? Entscheidend ist, dass die potenziellen Lagerstätten durch undurchlässige Deckschichten überlagert werden. Die Verbreitung solcher Schichten ist insbesondere in Norddeutschland durch die jahrzehntelange Exploration auf Erdöl und Erdgas gut erforscht. Dementsprechend ist der erste Eckpunkt nicht nachvollziehbar (Auszug):
1. Fracking-Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer-und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern werden durch das Wasserhaushaltsgesetz verboten. […]
Zu hinterfragen ist hier allein schon die willkürlich gezogene Grenze von 3.000 Metern Teufe. Eine Begründung, warum gerade diese Teufenlage gewählt wurde, gibt es nicht. Zu vermuten ist, dass sich an tieferliegende potenzielle Schiefergasvorkommen aus wirtschaftlichen Gründen kein Unternehmen heranwagt und deshalb diese Grenze gezogen wurde. Damit wäre die Bundesregierung fein raus: Scheinbar ermöglicht sie die Erkundung, ist sich aber dessen bewusst, dass diese bei den Rahmenbedingungen kaum stattfinden wird. Genauso verhält es sich mit den “erlaubten” Forschungsprojekten. Kein Unternehmen würde bei dieser schwammigen und zukünftig unsicheren Gesetzeslage zig Millionen Euro in Forschungsprojekte investieren. Und somit wird es bis 2021 keine Forschungsergebnisse geben, die als Basis einer “Angemessenheitsbewertung” des Verbotes dienen könnten (wobei meiner Meinung nach das Verbot bereits aus heutiger Sicht völlig überzogen ist).
2. Fracking-Vorhaben für so genanntes „Tight Gas“ („konventionelles Fracking“) bleiben grundsätzlich möglich. Solche Vorhaben werden seit den 1960er Jahren in Deutschland durchgeführt und dürfen schon heute und nach derzeit geltendem Berg- und Wasserrecht keine Gefahr für die Gesundheit und das Trinkwasser hervorrufen.[…]
Hier müsste sich die Bundesregierung zunächst die Frage gefallen lassen, ob seinerzeit auch über Verbote der Erkenntnisgewinn erzeugt werden sollte (Ironie!) oder ob stattdessen eine Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Technologien existierte und man den Mut hatte, Neues auszuprobieren und dadurch den Wissensstand auszubauen und gesellschaftlich voranzuschreiten. Außerdem stellt sich die Frage, warum für Schiefergaslagerstätten nur Fracfluide eingesetzt werden dürfen, die nicht wassergefährdend sind, für Sandsteinlagerstätten aber Fluide der WGK 1 (schwach wassergefährdend) erlaubt sein sollen. Hier wird wiederum reine Willkür deutlich.
3. Eine Gefahr für die öffentliche Wasserversorgung werden wir darüber hinaus ausschließen, indem Fracking jeglicher Art in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Einzugsbereichen von Talsperren und Seen, die unmittelbar der Trinkwassergewinnung dienen, untersagt wird; dieses Verbot kann durch die Länder auch auf Trinkwassergewinnungsgebiete ausgeweitet werden.
In den Wasserschutzgebieten der Kategorien I und II sind bereits heute Tiefbohrungen nicht genehmigungsfähig und somit kann es dort auch nicht zu Fracmaßnahmen kommen. In den der Kategorie III zugeordneten Bereichen sind Tiefbohrungen gegenwärtig gestattet und es erfolgten in einigen Bohrungen sogar Fracmaßnahmen (Region Vechta), ohne dass das Grundwasser beeinträchtig wurde. Wie auch? Die gefracten Horizonte des Karbon befinden sich ungefähr 4.000 Meter unterhalb der süßwasserführenden Grundwasserleiter, von denen sie durch mehrere Kilometer mächtige undurchlässige Gesteinspakete getrennt sind.
4. Für alle unter diesen Bedingungen möglichen Fracking-Vorhaben gelten folgende strenge Vorschriften:
  Die Beweislast für mögliche Bergschäden, die von Fracking-Maßnahmen bzw. Tiefbohrungen stammen können, soll den Unternehmen auferlegt werden.
Das dürfte kein Problem darstellen. Schließlich ist entgegen der Behauptungen der selbsternannten “Anti-Fracking-Bewegung” oder den Aufwieglern von Campact! bekannt bzw. muss bekannt gegeben werden, welche Additive dem Fracfluid beigemengt sind. Darüber hinaus sind die Zeiträume der Fracjobs, aber auch die der Bohrtätigkeiten erfasst.
  Bei allen Tiefbohrungen müssen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden.
Hier wäre wieder einmal eine fundierte Begründung interessant. Denn schließlich ist der Zeitraum von Tiefbohrungen auf maximal mehrere Monate begrenzt, was die Durchführung einer umfassenden UVP nicht rechtfertigt. Umwelt- und Naturschutzaspekte können und werden bei Tiefbohrungen schon heutzutage im Genehmigungsverfahren beachtet, z.B. in Form von naturschutzfachlichen Beiträgen von Umweltplanungsbüros.
  Im Einzugsbereich von öffentlichen Wasserentnahmestellen oder der unmittelbaren Verwendung in Lebensmitteln (zum Beispiel Mineralwasser oder Bier) muss eine Schädigung des Grundwassers ausgeschlossen sein (wasserrechtlicher Besorgnisgrundsatz).
Weder Mineralwasser noch Bier sind lebensnotwendige Mittel, nur um bei diesen Bespielen zu bleiben. Zudem enthält Bier Pilsner Brauart mit 5 Volumenprozent einen höheren Anteil an “Chemikalien” als Fracfluide. Nämlich Ethanol, welches auch ein gängiges Fracfluidadditiv darstellt. Hier sollen vielmehr mit fragwürdiger Begründung partikulare Wirtschaftsinteressen geschützt werden.
♦  Es ist ein umfassender Ausgangszustandsbericht zu erstellen.
  Die Identität sämtlicher eingesetzter Stoffe sowie ihre voraussichtliche Menge sind offenzulegen.
  Es findet ein Grund- und Oberflächenwassermonitoring statt.
  Rückflüsse und Bohrlochintegrität werden überwacht.
  Es gibt eine Berichtspflicht an die zuständige Behörde.
Diese Punkte sind bereits heute Standard bzw. ohne weiteres umzusetzen, wobei z.T. die Sinnhaftigkeit zu hinterfragen ist, wie. das Monitoring von Oberflächen- und Grundwasser.
  Es wird eine Verordnungsermächtigung für ein öffentliches Stoffregister eingeführt.
Bitte was?
5. Alle diese strengen Vorgaben gelten auch für zurückgeförderte Frackflüssigkeiten und das Lagerstättenwasser. Dazu wird zum Umgang mit dem Flowback und dem Lagerstättenwasser  der Stand der Technik entsprechend konkretisiert.
Zunächst einmal wirft sich die Frage auf, warum immer wieder betont werden muss, dass die Vorgaben einenstrengen Charakter haben? Strenge Regelungen sind doch eigentlich kennzeichnend für undemokratische, freiheitsbeschränkende Gesellschaftsformen. Sicherlich darf in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsornung keine Narrenfreiheit herrschen. Aber dafür bedarf es keiner strengen Regelungen sondern solcher, die sachlich und fachlich begründet sind. Und das ist, wie aus den Erläuterungen zu den Eckpunkten hervorgeht, nicht der Fall. Um bei Punkt 5 zu bleiben: Die Versenkung von Lagerstättenwasser (LaWa) ist Stand der Technik und probleme infolge dieser seit Jahrzehnten durchgeführten Praxis sind nicht bekannt. Es ist kein einziger Fall bekannt, bei dem LaWa aufstieg und süßes Grundwasser beeinträchtigte.
6. Darüber hinaus verbleiben den Bundesländern weitergehende Regelungsmöglichkeiten im Rahmen ihrer Landesentwicklungsplanung.
Die Landesentwicklungsplanung betrifft die Raumordnung an der Erdoberfläche. Fracmaßnahmen sind davon also ausgeklammert. Selbst wenn mit diesem Punkt oberirdische Einrichtungen gemeint sein sollten, dürften diese nicht anders behandelt werden wie z.B. Anlagen zur Biogasgewinnung oder zur Stromerzeugung durch Windkraftanlagen.
Letzten Endes soll mit den sechs Eckpunkten folgendes erreicht werden:
Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas wird es zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben.
Nach dem Ausstieg aus der Kernkraft inklusive Forschung die der Entschärfung des Abfallproblems dienen könnte sowie dem Verbot der Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik wird aus rein ideologischen Gründen einer weiteren Technologie der Garaus gemacht. Denn wie erläutert, lässt sich eine fachlich fundierte Begründung aus dem Papier nicht ableiten.
3. Reaktionen

Bötersen Z11, März 2012 ©chef79
Auf erwartungsgemäß harsche Kritik stoßen die geplanten Beschränkungen und Verbote beim Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG). Vor allem wird kritisiert, dass die Nutzung umfangreicher Erdgaspotenziale aufgrund von willkürlich gezogenen Grenzen verboten werden soll. Vor dem Hintergrund, dass in Deutschland seit Jahrzehnten ohne größere Umweltbeeinträchtigungen Erdgas gefördert wird, stößt zudem die vorgesehene Verdrängung der Erdgasgewinnung aus großflächigen Gebieten auf Unverständnis. An dieser Stelle soll ein Zitat des Geschäftsführers des WEG, Herrn Josef Schmid, wiedergegeben werden:
„Völlig unverständlich ist, dass einerseits über strategische Erdgasreserven in Speichern nachgedacht wird und gleichzeitig die Förderung von Erdgas aus heimischen Quellen verboten werden soll,“
Nach Schmids Ansicht wird es, sofern die Regelungen wie in den Eckpunkten dargestellt durchgesetzt werden, in absehbarer Zeit in Deutschland keine Erdgasförderung mehr geben, womit die Importabhängigkeit von 80 % vor zehn Jahren über aktuell 90 % auf 100 % ansteigen wird.
Dementsprechend fordert die Industrie die Politik auf, bei der Formulierung des Gesetzentwurfes nachzubessern und perspektivisch eine Nutzung der Schiefergaspotenziale zuzulassen.
Ebenfalls erwartungsgemäß gehen die Pläne der Bundesregierung den Gegnern der inländischen Erdgasgewinnung im Allgemeinen und des Hydraulic Fracturings im Speziellen nicht weit genug. Diese sehen sogar die Industrie durch die Verschärfung und die geplanten Verbote begünstigt!!!
BBU: Gabriel und Hendricks opfern mit ihrer Einigung beim Fracking die Umwelt den Interessen der Gasindustrie
Da fragt man sich, ob diese radikalen Vertreter des Umweltschutzes (Bundesverband der Bürgerinitiativen Umweltschutz – BBU) unter Wahrnehmungsstörungen leiden. Wenn der Industrie ein Vorteil aus den geplanten Regelungen erwachsen würde, gäbe es die sehr deutliche Kritik und das Unverständnis gegenüber den Plänen wohl nicht. Aber was soll man schon von Mitmenschen erwarten, die mit solchen Phrasen um sich wirft:
Ohne das Gutachten des Umweltbundesamtes abzuwarten, in dem die erheblichen Gefahren des Frackings analysiert und bewertet werden, haben sich beide Minister bereits darauf festgelegt, derumweltzerstörenden Methode der Gasgewinnung den Weg zu ebenen.
Von einer Ebnung des Weges kann aufgrund der geplanten Hürden definitiv nicht die Rede sein. Vielmehr werden dem Unterfangen, Erdgas nach Durchführung von Fracmaßnahmen zu gewinnen, regelrecht Felsbrocken auf den Weg geworfen. Besonders befremdlich ist, dass die radikale Gruppierung (entschuldigung, aber bei der Wortwahl ist dem wohl so) in Person ihres Sprechers Oliver Kalusch sich einmal mehr anmaßt, für die gesamte Bevölkerung zu sprechen:
“[…]Doch statt der Forderung der Bevölkerung nach einem ausnahmslosen Fracking-Verbot nachzukommen, wollen sie diese hochgefährliche Art des Gasbohrens lediglich auf eine sichere rechtliche Grundlage stellen. Damit haben die beiden Verantwortlichen den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der natürlichen Lebensgrundlagen den Interessen der Gasindustrie geopfert.“
An welcher Stelle hat DIE BEVÖLKERUNG ein ausnahmsloses “Fracking-Verbot” gefordert? Selbst auf medial groß angekündigten “Anti-Fracking”-Demonstrationen kamen nur wenige hundert Menschen, die tlw. von weit her angereist sind, zusammen. Diese überschaubare Anzahl von Mitbürgern dürfte alles andere als Repräsentant der deutschen Bevölkerung angesehen werden.
Kalusch und der BBU kritisieren, und das nicht unbedingt zu Unrecht, allerdings mit anderen Vorzeichen als oben erläutert bzw. vom WEG kritisiert, die Willkür der Grenzziehung ohne naturwissenschaftliche Begründung. Allerdings sollten sich Kalusch und Co. mit der Kritik an mangelhaften naturwissenschaftlichen Begründungen zurückhalten, wenn man selbst nicht soviel mit naturwissenschaftlichen Fakten anfangen kann. Nicht anders ist es zu erklären, dass der BBU verbreitet, dass “Fracking” auf 3/4 der Staatsfläche erfolgen könne. Diese Behauptung ist insofern substanzlos, als dass Kohlenwasserstoffvorkommen, zu deren Gewinnung Fracmaßnahmen erforderlich wären, bei weitem nicht diese Ausmaße einnehmen.
Es ist erschreckend, mit welchen Methoden solche Gruppierungen wie die gemessen an der Gesamtbevölkerung Deutschlands zahlenmäßig verschwindend geringe “Anti-Fracking-Bewegung” vorgeht und es damit schafft, die Politik vor sich her zu treiben.
Allerdings finden sie Unterstützung aus den Reihen der liberalen Verbotspartei, Bündnis 90/Die Grünen. Deren Bundestagsfraktionssprecher Oliver Krischer äußerte sich noch vor dem Eckpunktepapier folgendermaßen:
Wir lehnen den Einsatz der Fracking-Methode zur Erdöl- und Erdgasgewinnung ab. Wir unterstützen und begrüßen die heutige Länderinitiative zu einem Fracking-Verbot. Das Risiko, unsere Grund- und Trinkwasservorräte schwer und dauerhaft durch den Einsatz der Fracking-Technologie zu beeinträchtigen, rechtfertigt nicht die kurzzeitige Förderung von vergleichsweise geringen Gasmengen.
Leider kann auch Krischer sowie seine Partei keine Beweise für die “schwere und dauerhafte” Beeinträchtigung des Grund- oder sogar Trinkwassers infolge von Fracarbeiten vorlegen. Stattdessen liefert er im folgenden Abschnitt die Begründung für die Ablehnung seiner Partei:
Mit der Energiewende wollen wir ohnehin fossile durch erneuerbare Energien und Energieeffizienz konsequent ersetzen.
Mit dem Verbot der Möglichkeit, zusätzliche Erdgaspotenziale zu erschließen soll offenbar erreicht werden, dass ein vermeintlich lästiger Konkurrent der sogenannten “Erneuerbaren Energien” ausgeschaltet wird. Offenbar ist dazu jedes Mittel recht, wie z.B. das Erfinden und Übersteigern von nicht vorhandenen bzw. geringen Risiken.
Und leider haben die fragwürdigen Methoden der BI sowie der Umweltverbände, mediale Desinformation und in Teilen fachlich dürftige Studien dafür gesorgt, dass ein jahrzehntelang ohne Schaden für Grundwasser, Umwelt und Mensch  durchgeführtes Standardverfahren auf ein Abstellgleis geschoben wird. Dabei ist es inzwischen fraglich, ob es von dort in absehbarer Zeit wieder abgeholt wird.
Mit den geplanten Verboten wird eine seit mehreren Jahren in Deutschland eingeschlagene und beschrittene Wegrichtung fortgesetzt: Unter dem Vorwand des Umweltschutzes wird alles untersagt, was eventuell mit Risiken behaftet sein könnte. Und seien diese noch so gering oder überhaupt nicht vorhanden. Das ist beschämend für eine Nation, die einst für ihre hervorragenden Ingenieure und Naturwissenschaftler bekannt war.
Dieser Beitrag wurde von der Website Erdöl und Erdgas in Deutschland des Autors übernommen.